Verrenberg HistorischDas Ruggerichtsrezessbuch in Verrenberg Teil 2 1836-1847




Teil 1 von 1833 Teil 2 1836 - 1847 Teil 3 1855 - 1867 Teil 4 1873 - 1888, 1952


1836 1839 1844 1847
 


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Teil 2 1836-1847


Ruggericht 1836

I. Die Erbhuldigung legten ab

1.) Franz Heinrich
2.) Peter Lay
3.) Heinrich Jacob
4.) Johann Hölz
5.) Andreas Frank
6.) Michael Kipf
7.) Johann Weiß
8.) Philipp Wieland
9.) Ludwig Cronmüller
10.) Christian Schäffner
11.) Matthäus Hornung
12.) Friedrich Weber
1839 heist es zur Erbhuldigung: "den Erbhuldigungs Eid haben folgende Jünglingeab.. die das 16te Jahr zurück gelegt haben:"
Die jungen Verrenberger legten ihren Treueeid ab.

II. Bürgerschaftl. Durchgang

- Beschwerde vieler Verrenberger gegen den Schäfer Schwarz
- Beschwerden wegen unberechtigter Überfahrt verschiedener Äcker
- Peter Hornung und Peter Binhammer bitten jeweils um die Erlaubnis, ein Gewehr besitzen zu dürfen. Sie bekommen die Erlaubnis.


III. Rezesse

- Der Weg durch den Ort soll ausgebessert und reinlich gehalten werden.
- Der chaussierte Weg Bitzfeld - Öhringen ist, soweit er auf Verrenberger Markung ist, "in besseren Stand zu halten". Auch soll immer ein Vorrat an Steinen da sein, um Ausbesserungen sofort vornehmen zu können.
- Im Ort müssen am "Vörrenbach-Brückle" zwei Schranken angebracht werden.
- Am Gefängnis müssen folgende Änderungen gemacht werden: Es muss eine stärkere Türe mit Schloß eingebaut werden. Es muss Sorge getroffen werden, dass Gefangene nichts über das Fenster bekommen können.
- Am Kirchle ist u.a. der Eingangsbereich zur Schule "in einem erbärmlichen Zustande" und muss durchgreifend repariert werden..
- Im Bereich des Kirchle ist ein Fenster kaputt. Wurde im April 1836 repariert. Auch soll es reinlicher gehalten werden.
- Die Führung und der Zustand verschiedener Protokoll Bücher wurde gerügt.
- Gestrafte müssen über die Möglichkeit des "Recurs" und den Folgen versäumter Fristen informiert werden.
- Die Bürgerliste muss vervollständigt und ein Index angelegt werden
- Das Impfbuch ist ebenfalls unvollständig. Muss nachgeholt werden. Unter der Rubrik "Erfolg der Impfung" ist einzutragen, wieviele Pusteln das Kind auf dem rechten oder linken Arm bekommen hat.
- Die Registratur wird sehr unordentlich angetroffen. Es wird im Detail aufgeführt, wie diese neu eingerichtet werden muss.
- Es wird die Errichtung eines Gemeinde Backofens dringend empfohlen. Wird abgelehnt, "da der hiesige Ort zu gering und doch so wait auseinander gebaud sey, sich diese Einrichtung nicht realisieren lasse"


IV Verpflichtung von Gemeinderäthen

- Am 17.03.1836 wurden folgende Gemeinderäte neu gewählt:
So wie der bereits im Gemeinderath befindliche Michael Schanzenbach
 
 
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Ruggericht 1839

I. den Erbhuldigungs Eid haben folgende Jünglinge ab, die das 16te Jahr zurück gelegt haben:

1.) Johann Albrecht Hörger
2.) Johann Friedrich Gebhardt
3.) Franz Georg Adam Kraft
4.) Gottfried Eberhardt Frank
5.) Friedrich Ludwig Adam Carle
6.) Carl Friedrich Schanzenbach
7.) Johann Michael Schäffner
8.) Christoph Michael Gebhardt
9.) Georg Friedrich Gerbig
10.) Johann Michael Cimmel
11.) Johann Georg Michael Benz


Gemeindepfleger Mugele will aus dieser Funktion entlassen werden. Als Grund gibt er die "vielen Geschäfte die er in seiner Ökonomie" hat.
Zudem sei die Besoldung zu gering, da er u.a. durch das "Schulhaus Bauwesens" erhöhten Aufwand hat.


Bitten um Erlaubniß, Gewehre halten zu dürfen:
1. Jacob Mäule
2. Heinrich Steinbach
3. Michael Bort
4. Mathäus Krämer
5. Friedrich Wieland
6. Friedrich Cern
7. Josef Wenninger
8. Johannes Gebhardt
9. Friedrich Knappenberger
10. Leonhardt Thier
11. Michael Hoffmann
12. Friedrich Löffler
13. Christoph Wüstholz
14. Georg Kimmel
15. Mathäus Kraft

1. bis 15. genehmigt


- Christoph Wüstholz bittet um die Erlaubnis einen Hund "in der niedersten Klasse" halten zu dürfen.
- Im Ruggericht von 1836 wurde die nicht ordnungsgemässe Führung der Bürgerliste gerügt. Ist noch immer nicht in der gewünschten Form
- Am Gefängnis fehlt die Fensterscheibe, dieser Mangel muss sofort behoben werden.
- Die Eingangstüre zur Kirche ist so vernachlässigt, dass sie nicht mehr schließt. Dieser Mangel muss beseitigt werden, sowie ein Schloss angebracht werden.
- Die seit dem letzten Ruggericht angeschafften Handfeuerspritzen sind beim Gemeindepfleger Mugele. Feuerhaken und Feuerleitern sind in der Kelter, die Feuereimer im Öhrn des Schulgebäudes.
- Die Registratur wurde seit dem letzten Ruggericht vom Verwaltungsaktuar Teichmann ordentlich hergestellt. Einige abzustellenden Mängel wurden aufgezählt.
- Der Schmied Mäule hat neben seiner Schmiede, dem Gasthaus noch eine "Krämerei" auf seinem Haus. Gleichzeitig hat er nicht das Verrenberger Bürger- oder Beisitzerrecht, was so nicht zulässig ist. Er beantragt und bekommt umgehend das Verrenberger Bürgerrecht.
- An Real-Vermögen hat die Gemeinde nur einige Äcker und Wiesen, welche dem Schäfer und dem Farren Halter überlassen sind.
- Unter Andrem wegen dem Schulhausbau wurden 1838 musste die Gemeinde 1530fl. aufnehmen.



- Übers Jahr ist kein Feldschütz aufgestellt, jedoch wird "vom August bis zum Herbst besondere Berghüter zum Feldschüz ausgeschickt".
- "Dem Weinbau wird größere Aufmerksamkeit als bisher geschenkt, und schlechtere Sorten nach und nach entfernt."
- "... da übrigens seit vielen Jahren kein förml. Markungs Umgang mehr gehalten worden, so ist dem Vorsteher aufgegeben worden, sich einem solchen nach Thunlichkeit zu unterziehen."
- Die Strassen innerhalb des Etters müssen in einen besseren Zustand gebracht werden, gilt auch für die Verbindungsstraße zur staatsstraße.
- "Als Impfarzt in Verrenberg ist Chirurg Stiehler in Oehringen angestellt, welcher gegenwärtig auch die Wieder Impfung der Konfirmanten vornimmt."
- "Eine eigene Hebamme ist hier ebenfalls aufgestellt, und das Amt eines Leichenschauers versieht Sebastian Schanzenbach von hier."


- "Die Schule ist gesund und geräumig, und es ist im vorigen Jahr für den Schullehrer ein besonderes Gebäude erbaut worden."
- Die Eingangstüre am Friedhof in Bitzfeld ist schadhaft und soll zeitnah repariert werden.
- "Ein Armenhaus ist hier nicht vorhanden."
- "Mit dem Schulunterricht ist man zufrieden, die Polizey und Nachtwächterstellen sind besezt ..."
 
 
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Ruggericht 1844

I. den Erbhuldigungs Eid legten folgende Jünglinge ab, die das 16te Jahr zurükgelegt haben:

1. Friedrich Schanzenbach
2. Friedrich Zentler
3. Friedrich Kipf
4. Christoph Hornung
5. Peter Frank
6. Johann Bort
7. Ludwig Carle
8. Ludwig Zoeller
9. Wilhelm Schanzenbach
10. Wilhelm Hornung
11. Johann Kaeppler
12. Johann Feinauer
13. Johann Binhammer
14. Johann Schanzenbach
15. Johann Zorn
16. Friedrich Schaeffner


II. Bürgerschaftlicher Durchgang:

- "Georg Weiß bittet um Erlaubnis, ein Gewehr halten zu dürfen". Die Erlaubnis wird wegen seiner abgelegenen Wohnlage (Haus Nr.1) erteilt.
- Leonhard Thier beschwert sich über Sebastian Schanzenbach, der einen verbotenen Weg durch die Hecke gemacht hat.
- Balthas Waidelich (eine Hälfte des Haus 15) klagt, dass sein Nachbar Johann Zorn (Haus 14) eine Regenrinne anbringen soll.
- Ungerechtigkeit im Fronwesen soll nicht geduldet werden.
- Es soll "eine Ueberfahrtsbrüke oder Dohle in den Gäßlens Wiesen hergestellt werden"


III. Die Gemeindeverwaltung betreffend:

- Anmerkungen zu Gemeinderat- und Bürgerausschußwahlen
- "Bei Amts Versammlungen wechselt der hiesige Orts Vorsteher mit Schwoellbronn und Windischenbach"
- Ordnung in der Registratur. Es wurden verschiedene Bücher und Kataster durch gesehen.
- "Die geschehene Uebergabe und Verrechnung der Strafen ist in dem Protokoll jedesmal unter Anführung des Rechnungs Blattes nachzuweisen."
- Im Bereich der Impfungen, Impfscheine etc. werden versäumnisse gerügt.
- "Die Strafliste ist unvollkommen gefunden worden, und man hat diejenigen Ergänzungen eingetragen, welche in dem Strafbuch vorkommen, es fehlen aber die Ausschreiben hiezu, ..."


II. Commun Oekonomie und Rechnungs Wesen betreffend:

- An Realvermögen besitzt die Gemeinde einige Wiesenstücke, die vom Farrenhalter und Schäfer genützt werden. Zudem eine Scheuer und ein einstöckiges Wohnhaus. Es existieren auch keine Realgemeinderechte.
- An das königl. Kameralamt sind noch 4.185 Gulden abzuführen. Gründe sind u.a. die Erbauung des Lehrerwohnhauses, Ablösung der Frohn und Dienstgeld.
- "An die Stelle des Gemeindepflegers Mugele ist der Gemeinderath Ilg als Rechner gekommen, welcher eine Caution gestellt und die Urkunde hierüber dem K Oberamt übergeben hat. Es wurde ihm gestern seine Casse gestürzt und Nachrechnung gezogen, wobei sich gezeigt hat, daß in Folge seiner erstandenen Krankheit sein Rechnungswesen in Unordnung gekommen ist, was jedoch auf den Cassenbestand selbst keinen Einfluß gehabt hat und bei dieser Gelegenheit geordnet wurde."


III. Polizei Verwaltung betreffend:

- "Es wurde zwar am 10. April 1843 ein Feldschütz aufgestellt, hingegen seiner Funktion wieder enthoben, weil Feldexzesse und Diebstähle eine seltene Erscheinung sind."
- Es wird festgestellt, dass die Uferbepflanzung durch Weiden, Pappeln und Erlen eingeschränkt werden muss.
- "Die Schäferei ist in Privatbesitz und zwar in 37 Teilen.
Man hat mit den bürgerlichen Kollegien darüber Rücksprache genommen, ob es nicht in landwirtschaftlicher Beziehung vorzuziehen wäre, die Schäferei ganz eingehen zu lassen, es wurde jedoch hierauf erwidert, dass die Teilhaber, welche 6.000 Gulden dafür gegeben haben, durch die Aufhebung allzusehr in Verlust kommen, auch der Schafdünger wegen des Anbaues der Rapsfelder beinahe unentbehrlich sei, und da die brach nicht vollständig eingebaut werde, auch der Schaafbesizer die Wolle nicht für seine und seiner Dienstboden Kleider nöthig habe, für jetzt obiger Antrag keinen Anklang finde.
"
- "Die Schweinezucht wird hier nicht betrieben, mit der Pferdezucht geben sich 3 bis 4 Einwohner ab und was die Viehzucht betrifft, so ist für die Nachzucht ein tüchtiger Farren, ein brauner Blaß von der Neckar Rasse, Angeschafft und da das Umhalten nicht mehr stattfindet, der Bürger Baltas Kaeppler als Farrenhalter aufgestellt, es wird hiebei
Rezessiert:
dass - da kein verschlossener Sprungplatz vorhanden ist - der Farrenhalter darauf streng zu sehen habe, dass keine Kinder während des Bespringens zusehen.
"
- "Eine Hauptbeschäftigung in der hiesigen Gemeinde ist der Weinbau, und es werden nach und nach immer bessere Sorten angepflanzt. "
- "Auch der Obstbaumzucht wird Aufmerksamkeit geschenkt, und alljährlich viele Bäume teils rekrutiert, teils auf Allmend, Plätze und Chausseen gesetzt."
- Da die Maikäfer sich "in außerordentlicher Menge zeigen" soll an Kinder, die besonders fleißig sammeln eine Belohnung gezahlt werden.
- Die Straßen im Ort und die Verbindungsstraße zur Staatsstraße sind in einem schlechten Zustand. Die Löcher müssen mit kleingeschlagenen Steinen ausgefüllt werden. "Die Straße im Ort muss von Steinen, Holz, Erdhaufen, Dünger und was sonst hinderlich ist, sauber gehalten werden."
- "Die Dunglage an Ludwig Zoellers Haus an der Steige muß ganz entfernt werden."
- "Der Ortsstock gegen Bitzfeld ist abgängig und daher ein neuer vorschriftsmäßiger Stock nebst Tafel zu bestellen."
- "Beim sezen neuer Bäume an der Staats und Vicinal Straße muß darauf gesehen werden, daß sie auf eine Entfernung von 24 Schuh vom äußersten Graben herein gesezt werden. "
- "An dem Brückchen innerhalb Orts bei den 2 Wetten sind links und rechts Schranken anzubringen."
- "Es sind hier keine Gebäude so baufällig, daß von Amtswegen wegen deren Reperatur eingeschritten werden müßte, außerdem - dem Schulhaus gegenüber stehenden - Gebäude welches übrigens nach der Versicherung des Schultheissen heuer repariert werden solle."
- "Auch wird der Schultheiß und die Localfeuerschau darauf aufmerksam gemacht, daß künftig kein Giebel mehr mit Brettern vertäfert werden dürfe."


- "1.) versteht es sich von selbst, daß die Localfeuerschau alle Jahr regelmäßig 2 mal vorgenommen werden muß und das Unterlassen werde mit einer Strafe von 2fl. Geahndet werden.
2.) Sobald die Feuerschau ihren Umgang gehalten und das Protokoll übergeben hat, sind die Hausbesizer bei welchen Defecte vorgekommen sind, vorzufordern und es ist ihnen zur Erledigung derselben ein angemessener Termin anzugeben.
3.) er Oberfeuerschauer ins Ort kommt, so sind ihm die Localfeuerschau Protocolle des betreffenden Jahrgangs zur Einsicht und zu seinem Gebrauch bei der Feuerschau vorzulegen, nachher sich eben solche wieder geben zu lassen, da sie in die Gemeinde Registratur gehören.
4.) Man wird bei dem nächsten Ruggericht sich davon überzeugen, ob der Ortsvorsteher dieser Weisung pünktlich nachgekommen sei.
"

- "Stroh- und Schindeldächer befinden sich keine hier, ebenso auch kein Wind Oefen und Blitz Ableiter.
Wegen der Kosten wird man Errichtung eines Bliz Ableiters auf das Schulhaus und die Wohnung des Schullehrers abgestanden.
"
- "Da das Ringelgemäuer an dem Rath. und Schulhaus theilweise schadhaft ist, so wird
Rezessiert:
Daß solches diesen Sommer durch den Maurer ausgebessert werden soll. Auch ist der Abtritt zu reparieren.
"
- "Wegen der - in Stallungen und Scheuren zu gebrauchenden Laternen wurde schon gestern die Bürgerschaft auf die vorschriftsmäßige Einrichtung derselben aufmerksam gemacht."
- Kein Verrenberger hat seine "Mobilien" versichern lassen - vermutlich ist eine Hausratversicherung gemeint.
- Es gibt auf der Gemarkung nur wenig Hagelschäden. Da gleichzeitig die Kosten der Versicherung "nicht unbedeutend" sind, hat nur die Fürstlichen Standesherrschaft eine solche Versicherung abgeschlossen.
- "In dem hiesigen Orte wohnt weder ein Arzt noch Wundarzt, und es werden in Krankheitsfällen die benachbarten Ärzte von Öhringen zu Rate gezogen."
- "Die Impfungen besorgt der Impfarzt Stieler in Öhringen"
- "Ein Kranken- und Armenhaus befindet sich nicht hier ..."
- "Das Schullocal ist geräumig, hell und gesund. Nach genommenem Augenschein hievon wird
1.) Daß das mittlere Fenster, welches schadhaft ist, in bälde hergestellt und
2.) Nach längst bestehender Vorschrift 2 Abtritte für die Kinder eingerichtet werden sollen.


Nachtrag: "Es sind jetzt 2.Abtritte da"


- Es folgen zahlreiche Angaben zu Kretinismus im Ort. Details finden sich hier.
- Da die "Visitation der Maaße und Trinkgeschiere der Wirthe vom 20.Maerz 1840 nicht eingehalten worden ist", wird bestimmt, dass eine Aufsichtsperson zu bestimmen ist, die diese Überprüfung 2 mal jährlich übernimmt. Ein Protokoll darüber ist zu erstellen und dem Schultheißenamt zu übergeben. Gefäße, die das Maas nicht einhalten müssen markiert werden. Sollten diese bei der nächsten Überprüfung wieder vorgefunden werden, so ist der Wirth mit 30x bis zu 3fl. zu strafen.
- Da nach dem neuen Polizeigesetz der Ortsvorsteher Gefängnisstrafen gegen z.B. Bettler, Obstdiebe, schlechte Haushälter etc. verhängen kann, so muss in jeder Gemeinde ein heizbares Zimmer als Gefängnis eingerichtet werden. "Dasselbe kommt an die Nordseite des hiesigen Kirchleins und es wird durch Rezess
dem Schultheißen aufgegeben, dass das Gefängnis heuer noch eingerichtet werde".

Nachtrag links: "Ist hergestellt"
- Den Bürgern wird die bestehende Verordnung "wegen Beherbergung der Fremden bekannt gemacht". Sie müssen jeden Fremden melden, der im Ort übernachtet, der Schultheißé muss ein Verzeichn is über diese Nachtzettel führen.
- "Der Polizeidienst wird durch den Amts Diener Weiß, und die Nachtwache Christian Goetz versehen."
- "Es sind gegenwärtig auf Kosten der Gemeinde keine Kinder in Kost und Verpflegung gegeben"
- "Mit dem Schulunterricht ist man zufrieden. Der dermalige Lehrer Wegmann, welcher eine Besoldung von 250 Gulden neben freier Wohnung hat, ist bis jetzt unverheiratet, ..."
- "Es ist keine Ziegelhütte, auch keine Mühle im hiesigen Ort, daher die dießfallsigen Verordnungen in keiner Beziehung Anwendung finden."
- "In dem hiesigen Ort befinden sich kein Dreher, welcher Garnhaspel verfertigt, auch wird hier - wie im ganzen Oberamts Bezirk kein Garn auf den Verkauf oder um den Lohn nach Sch...lleen gesponnen, daher auch die Verordnung vom 18.April 1827 hier nicht Plaz greift."
- "Mit diesem wurde die Verhandlung von gestern und heute geschlossen, publicirt und unterzeichnet, sofern aber diesen nachmittag die Gemeindepfleg Rechnung von 1842/43 abgehört."
 
 
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Ruggericht 1847

Verhandelt am 22. November 1847

- Das Ruggericht hätte eigentlich schon 1846 abgehalten werden müssen. " ... wegen vielen dringlicheren Geschäften des Oberamtes", erfolgte die Verschiebung.

Sodann wurde folgenden Jünglingen welche das 16.Lebensjahr zurück gelegt haben der Huldigungs Eid abgenommen

1.) Joh. Georg Feinauer
2.) Christian Andreas Binhammer
3.) Carl Ludwig Käppler
4.) Georg Leonhardt Trumpp
5.) Johann Philipp Frank
6.) Carl Christian Carle
7.) Johann Peter Binhammer
8.) Johann Georg Schanzenbach
9.) Christian Bort
10.) Johann Friedrich Weiß
11.) Ludwig Mugele
12.) Albert Mäule
13.) Gottlieb Atz
14.) Friedrich Weber
15.) Friedrich Ferdinand Röger
16.) Johann Georg Frank
- "Jedem derselben wurde ein Exemplar der von dem Regierungsdirektor von Schumm entworfenen Zusammenstellung von Gesetzen und Verordnungen zugestellt:"


- "Aus dem Gemeinderaths Protokoll fol. 46 hat man nicht ersehen, ob die im Juni 1846 in den Bürgerausschuß gewählten 3 Mitglieder
Knappenberger
Kern und
Bort
verpflichtet worden sind, eben so scheint auch der am .. Juli 1847 gewählte Georg Dölbor nicht verpflichtet worden zu sein, was aber nachgeholt warden muß.
"
- Es ist unklar, ob bei der Bürgeraufnahme von Frauen das Sportel (Gebühr) eingezogen wurde.
- "Ebenso ist ins Protokoll kurz aufzunehmen wann ein Wirth Tanzerlaubniß erhalten hat, wovon 1fl. Sportel zu bezahlen ist."
- Die Registratur war in einem noch unordentlicherem Zustand, als wie 1844. "Der Rathschreiber hat auf nebigen Receß hin die Registratur so ziemlich geordnet. Er kann jedoch nicht immer darüber wachen, zumal er auswährts wohnt und nur von Zeit zu Zeit in den Ort Verrenberg kommt, um die angewachsenen Geschäfte zu erledigen.
Die Registratur ist somit dem Schultheiße, einem Manne der von einer Aktenordnung einen eigentlichen Begriff nicht hat, überlassen, der wie vorauszusehen ist, in kurzer Zeit statt die Ordnung zu erhalten, eine Verwirrung herbeiführt, die nur mit großer Mühe und Zeitaufwand beseitigt werden kann.
"


- "Es muß im Jahr 1848 ein
Markungs Umgang abgehalten warden.
Sollten hiebei Gegenstände vorkommen, welche in den Flurkarten und Primär Catastern Aenderungen gebieten, so ist der Ober Amts Geometer hievon in Kenntniß zu sezen
"
- "Für einen geeigneten Plaz als Sprungstall muss gesorgt werden"
- "Wenn sich junge Leute der Landwirtschaft widmen wollen, so werden sie auf den Besuch einer der 2.Akerbauschulen Ellwangen oder Ochsenhausen aufmerksam gemacht, wo sie Gelegenheit haben, die Landwirtschaft in allen Beziehungen praktisch zu erlernen."
- ""Auf dem Straßendistrikt von Verlaß der Staatsstraße gegen Verrenberg hin ist gar kein Material beigeführt, die Straße ist schlecht unterhalten, die Fahrbahn an einer neu gemachten Dohle noch nicht geebnet, die Straße unterhalb Ludwig Zöllers Scheuer ist mit Erde und Steinhaufen belegt, ebenso findet sich ein Erdenhaufen in der Gegend der Wette unten im Ort, daher all dieses noch zu besorgen ist, besonders hat der Ortsvorsteher daran zu ..., daß diesen Winter noch Steine gesichert und im kommenden Frühjahr das klein geschlagene Material eingelegt werde."
- "Die im Ort noch befindlichen Ziehbrunnen müssen binnen Jahresfrist in Rohr oder Pumpbrunnen verwandelt werden."
Nachtrag links: "Die Brunnenbesitzer weigern sich dies zu tun."


- Lokalfeuerschau: In den Protokollen der Feuerschau müssen zeitnah die Defekte und deren Erledigung eingetragen werden. Folgendes muss dabei besonders beachtet werden:
      die Visitation muss 2 mal jährlich erfolgen.
      Reibfeuerzeuge müssen an Orten aufbewahrt werden, wo keine Kinder hin kommen.
      Stalllaternen müssen gut und feuersicher gemacht und mit Draht umflochten sein.
      Scheuerleitern fest angenagelt
      Oberlinglöcher müssen gut verwahrt sein.
      die Asche darf nur an ungefährlichen Orten aufgehoben werden.
      
- "Da die Rottentafel weggenkommen ist, auf welcher die Bürger verzeichnet werden, die bei einem auswärts entstehenden Brand zur Hilfe abgehen müssen, so ist eine neue Tafel in Bälde anzuschaffen und am Rathaus anzuhängen."
Nachtrag links: "Ist wieder aufgefunden worden, und am Rathhause aufgehängt" - Es folgen einige Einträge zum Thema Impfungen
- "Wenn der Ortsvorsteher Grund hat, anzunehmen, daß nicht alle Viehbesizer die geworfenen Kälber angegeben haben um sie in das vorgeschriebene Kälber Register aufzunehmen zu können, so wird er zu Wahrnahme einer Stall-Visitation auf Kosten der Säumigen legitimirt."
- Der Oberamtswegmeisters Gengenbach hat einige "gesundheitspolizeiliche" Verbesserungsvorschläge gemacht.
      "Der s.g. Farrengraben wurde zum Theil ausgefüllt und erwirkt nicht mehr schädlich auf die Gesundheit ein. "
      "Die Wette ist weniger schädlich, da das Wasser seinen Abflus hat."
      "Die Strassen werden gehörig gereinigt."
      


- Der Ortsvorsteher soll ein "Fremden Register" anlegen. Im Nachtrag links steht: "Wurde seit der Amtsthätigkeit des Schultheißen Lay eines angelegt und fortgeführt."
- "Die Decke im Gefängnis muss alsbald hergestellt werden, auch fehlt ein Strohsack, Kopfpolster, Teppich und Nachstuhl, und das Fenster muss mit einem Drahtgitter versehen werden."
     Nachtrag links:
     "Die Decke wurde repariert. Die übrigen Mobilien sind noch nicht angeschafft, da der Arrest sehr wenig gebraucht wird, und die Gerätschaften nur durch das Ungeziefer verstört werden würden."
- "Auf die Bettler hat der Amtsdiener genaue Acht zu haben und jeder Fall ist vom Schultheißenamt nach Art. 21. Des Polizeistrafgesezes zu behandeln, auch im Eintrag hierüber in das Gemeinderaths Protokoll zu machen."
- "Wenn sich von auswärtigen Gemeinden Dienstboten, Lehrlinge und Gesellen hier aufhalten, welche noch Sonntagsschulpflichtig sind, so müssen sie dem Pfarramt angezeigt werden, um sie zum Besuch der Sonntagsschule anhalten zu können."
- "Wenn künftig die Visitation der Trinkgeschirre bei den Wirthen nicht alle Jahre 2 mal vorgenommen wird, worüber die Protokolle bei dem Ruggericht vorzulegen sind, so trifft den Vorsteher eine Strafe."
 

Quellennachweis.

Ortsarchiv Verrenberg: B 2 Ruggerichtsrezessbuch 1833-1888