Verrenberg HistorischDas Ruggerichtsrezessbuch in Verrenberg Teil 4 1873-1888, 1952




Teil 1 von 1833 Teil 2 1836 - 1847 Teil 3 1855 - 1867 Teil 4 1873 - 1888, 1952


1873 1876 1880 1884 1888 1952
 


Die unten skizzierten Inhalte sind nicht vollständig.

Teil 4 1873-1888


Ruggericht 1873

(Der Inhalt wird nur Auszugsweise beschrieben)

Die Erbhuldigung

- "Bei Vornahme desselben haben gehuldigt folgende Jünglinge:
1. Johann Ahles
2. Johann Haußler
3. Friedrich Schumacher
4. Georg Schanzenbach
5. Christian Schäffner
6. Johann Weiß
7. Johann Hoffmann
8. Johann Wütherich
9. Johann Gerbig
10. Christian Ahles
11. Johann Christ. Gottfried Schmidt
12. Friedrich Haußler"


- "Das Verzeichniß über die Gemeinderaths Mitglieder nach dem Minister Erlaß vom 23.Juli 1849 II Ergänzungsband zum Ruggs Bl S.195. ist noch zu fertigen und künftig pünktlich zu führen."

- "$.3. In Gemeinderaths Protokollen und im Schultheißenamts Protokoll sind manigfache Mängel, deren Verbesserung aber jetzt, nach dem Tode des Schultheißen Layh nicht mehr möglich ist, daher sie beruhen gelassen werden müssen.
Der Schultheiß Carle wurde über die Art und Weise der Führung dieser Protokolle Belehrung ertheilt."


- "§.4. Der Index des Stiftungsraths- und Kirchen Convents Protokolls ist zu ergänzen."

- "§.5. Seit mehreren Jahren ist keine Geldstrafe nachgefragt worden. Es zeigt dies von laxer Handhabung der Ortspolizei, deren strengere Behandlung dem neuen Ortsvorsteher empfohlen wird. Derselbe wurde mit den neuen Polizeistrafgesezen bekannt gemacht."

- "§.8. Die Meßurkunden sind von den Besitzern noch nicht anerkannt. Die Schlußbeurkundung ist von den Steuersäzern und Untergängern noch zu unterzeichnen."

- "§.9. Die Anschaffung von Abschriften der Landesvermessungs Brouisson wird empfohlen."

- "§.10. Gewerbesteuersaz - Protokoll ist künftig den andern Steuersaz Protokollen beizuheften, auch ist denjenigen welche in die Gewerbesteuer rstmals genommen oder erhöht werden, hievon jedesmal Eröffnung zu machen."

- "$.11. Die Bürgerliste ist seit 1870 nicht mehr ergänzt worden, was nun zu geschehen hat.
Seit 1871 sind auch keine Beiträge für Feuerlöschgeräte und Allmendbepflanzung mehr eingezogen worden von den ins Aktiv Bürgerrecht Eingetretenen, was nun noch zu geschehen hat."


- "§.12. Geburtsbriefe und Mittheilungen über Verehelichung Ortsangeheriger sind zu sammeln und die Vermerkung in der Bürgerliste zu machen."

- "§.13. Markungs Grenz Visitationen welche seit Langen nicht statt fand, hat wieder zu geschehen und sind zu und die betreffenden Nachbargemeinden zu benachrichtigen.
Auch ist Beschluß über die periodische Vornahmen dieses Geschäftes zu fassen und dem Oberamt vorzulegen.
s. Verfügung v. 3.Nov. 1841"


- "§.14. Der Marksteinsaz ist auf der Markung sehr mangelhaft. Es ist auf baldige Ergänzung Bedacht zu nehmen, und zu diesem Behuf ... mit einem Geometer in Unterhandlung zu treten."

- "§.15. An der Galbergstrasse ist noch eine Anzahl Bäumen zu pflanzen was in Herbst 1873 zu geschehen hat."

- "§.16. Die Anlegung neuer und besserer Feldwege nach dem Gesetz vom 26.Merz 1862 wird aufs Neue empfohlen."

- "§.17. Nur eine Seite der Ortsstraße von der Kirche abwärts hat einen Kandel. Dieser soll bis zum Gemeindehaus fortgesezt werden.
Er ist aber anderer Seits auch nöthig und wird in der Weise angeordnet, daß er innerhalb 4.Jahren auszuführen ist."

[Nachtrag links] "Der Kandel ist bis zum Armenhaus hergestellt. Auf der andern Seite wurde vor dem Rohrbrunnen und eine streke Kandel im Frühjahr 1875 hergestellt."[Ende Nachtrag links]

- "§.18. Die Wette ist zur Sicherheit mit Planken einzufassen."
[Nachtrag links]" Ist geschehen soweit es möglich war." [Ende Nachtrag links]

- "§.19. Das Arestlocal. In solchem ist der Ofen schadhaft und wieder befestigen zu laßen."

- "§.20. Die Sprungstätte für den Farren ist nicht umfriedet und Jedermann kann zusehen.
Dem ist durch Verlegung des Sprungplazes und der Umfriedthung des neuen Plazes mit Schwerter Wänden abzuhelfen."

[Nachtrag links] "Die Sprungstätte ist verlegt zwar nicht mit Schwerterwänden umfriedigt, jedoch hat sich die Farrenschau hiemit zufrieden erklehrt weil diese jetzt an einem ganz abgelegenen Orte angebracht ist." [Ende Nachtrag links]

- "§.21. Im Armenhaus ist dem kranken Friedrich Schäffner für ein besseres und reinlicheres Lagen und namentlich für Bettwäsche zu sorgen, wozu in seinem Vermögen die Mittel vorhanden sind."
[Nachtrag links]" Dem Fr. Schäffner ist für Bettwäsche soweit es thunlich wegen seiner Unreinlichkeit gesorgt. Dem Pfleger Joh. Frank wurde aufgegeben auf den Winter für eine gute Bettbedekung zu sorgen."[Ende Nachtrag links]

- "§.22. Der s.g. Heckles weg gegen Schwöllbronn ist noch nicht vollständig hergestellt, was nun binnen 2 Jahren vollends zu geschehen hat."

- "§.23. Localfeuerschau-Protokoll vom 2.Dez 1872 noch keine Verfügung getroffen, was jetzt unter Termin-Ertheilung zu geschehen hat.
Desgleichen sind auch noch von den Jahren 1870 und 1871 rükständig.
Die Localfeuerschau hat künftig zu Beurkunden wie sie die Verwahrung der Stalllaternen, Zündhölzern, Kohlen und Asche getroffen hat."


- "§.24. Eine neue Lokalfeuerlöschordnung ist zu fertigen, worüber dem Schultheißen Belehrung erteilt wurde. Auch eine Steigerabteilung ist zu bilden."

- "§.25. Die Wette, welche gegenwärtig verschlammt ist, muss dieses Frühjahr ausgeräumt werden."



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Ruggericht 1876

(Der Inhalt wird nur Auszugsweise beschrieben)

Die Erbhuldigung

- "Den Erbhuldigungseid haben abgelegt:
Frank Peter von hier
Zentler Carl
Christ Christoph
Hägele Carl
Weiß Christian
Krenkler Wilhelm
Hemmer Friedrich
Mornhinweg Johann"


"§.1 Bestellung der Behörden und deren Geschäftsführung"

- "Gemeindebehörden: Der Gemeinderath soll aus 6 Mitgliedern bestehen, es ist aber am 8.Juli 1876 das Mitglied Zentler gestorben. Hierwegen wird auf die Bestimmung des Art.6. 5ter Absatz des Gesezes vom 6.Juli 1849 bezug genommen."

- "§.2. Dem Ortspolizeidiener ist eine neue Dienstinstruktron zu erstellen (von Hugel 1873) welche von jeder Buchhandlung bezogen werden kann.
[Nachtrag links]" geschehen. Den Empfang bescheinigt Amts u Polizeidiener Weiß" [Ende Nachtrag links]

- "§.3. Im Schultheißenams Protokoll Bl.64. ist ein Beschluß der Gemeinde Collegien wonach Mitglieder derselben welche sich nicht oder zu spät zu den Sizungen einfinden mit einer strafe von 50d belegt warden sollen. Da der ...higende des Gemeinderaths eine zureichende Strafgewalt zur Erhaltung der Ordnung hat, welche keine weitere Beschränkung bedarf und da jedenfalls eine Strafe von 50d nach §.27. des Reichsstrafgesezbuches gar nicht angesezt werden kann, so muß jener Beschluß von Amtswegen als ungültig erklärt werden."

- "§.4. Gemeinderatsprotokoll Bl. 202 hier sind 3 frühere Bürger anderer Gemeinden in das hiesige Bürgerrecht aufgenommen worden.
Peter Messer
Peter Schanzenbach
Christian Schanzenbach
denen eine Armenhausgebühr nicht angesagt, und in den Gemeinde Rechnungen nicht verrechnet ist. Das hätte nun nachträglich noch zu geschehen; auch sind die betreffenden Gemeindebehörden von dem Uebertritt dieser Familien ins hiesige Bürgerrecht noch zu benachrichtigen
[Nachtrag links] Erledigt Ge RathsProtokoll Hfd III bl. 255 [Ende Nachtrag links]"


- "§.5. Am Rand der Gemeinderatsbeschlüsse sind künftig stets auch der Vollzug rect. die Genehmigung derselben zu bemerken"

- "§.6. Schuldklagenprotokoll
Eine größere Zahl älterer Schuldklagen läuft noch als unerledigt z.B. No. 469, 480, 482, 489, 490, 491, 493,498,500, 502, 504, 505, 507, 508, 511, 514, 518, 519, 521, 526, 528, 530, 531, 535, 537, 538, 541, 542, 544, 545. Welche aber nach Versicherung des Schultheißen erledigt seien. Diese Erledigung ist noch Beizusezen.
Aber auch neuere sind obwohl die Zahlungstermine abgelaufen sind, noch unerledigt und wird das Schultheißenamt unter Hinweisung auf Art.9. des Gesezes Vom 3.November 1855 zu rechtzeitigen und pünktlicher Justizleckung aufgefordert."


- "§.7. Feuerversicherungsbuch und Schätzungsprotokoll Bl. 182 bei No. 63 sind die von der Versicherung ausgenommenen Gebäudetheile nicht vollständig so beschrieben wie im Schätzungsprotokoll eingetragen ist.
Der Verwaltungsakteur hat dieß zu ergänzen."


- "§.8. Güterbuchsprotokoll
Vom Jahr 1875/76 sind 2 Meßurkunden noch nicht beigebracht und ist der Oberamts Geometer mit dem alsbaldigen Aushertezung zu beauftragen"

[Nachtrag links]" Am 31.August 1876 den Hl. Oberamts Geometer beauftragt. Am 19.Sept durch Vermessung erledigt." [Ende Nachtrag links]

- "§.9. In der Bürgerliste sind viele Einträge welche hinsichtlich der Geburtslage und Zeit des Eintritts uns Aktivbürgerrecht oder der Aufnahme mit Hinweis auf das Gemeinderathsprotokoll zu ergänzen sind."

- "§.10. Die Anzeigen über Gewerbebetrieb §.14. der deutschen Gewerbeordnung und §.6 der Instruktion dazu sind künftig in ein besonderes Verzeichniß einzutragen und auch jene Vorschriften zu behandeln.]"
[Nachtrag links]" Das Verzeichnis hiezu ist angelegt ]" [Ende Nachtrag links]

- "§.11. Zur Aufbewahrung der öffentlichen Rechnungen ist der Raum beschränkt, und daher entweder durch Anschaffung eines weiteren Kastens, oder durch Versezung der älteren Rechnungen und ganz alten Kaufbücher in das Akten Regal im Kirchenthurm. Die Amtsblätter und Hohenloherboten der neueren Jahren welche zugleich das Befehlbuch bilden sind vom Buchbinder broschieren zu lassen."
[Nachtrag links]" Die Amtsblätter (Hohl. Botte) sind proschiert gebunden " [Ende Nachtrag links]

- "§.12. Markungsumgang hat laut Gemeinderathsbeschlusses vom 8.Oktober 1873 alle 6 Jahre zu geschehen, Oberamtl. genehmigt den 9.Oktober 1873 Vorgenommenen mit
Windischenbach 13.Okt. 1873
Oehringen desgl.
Schwöllbronn und Unterohrn 30.Oktober 1874
Bretzfeld ...
Die bei den Markungs Umgängen mit Windischenbach, Bretzfeld und Schwöllbronn noch unerledigten Mängel (Untergangs Protokoll Bl. 23, 21a, 21b) sind ohne Verzug zur Erledigung zu bringen"

[Nachtrag links]" am 30.August 1876 an den Hl. Ober Amts Geometer geschrieben. Erledigt am 20.Sept. 1876 durch den Hl. Oberamtsgeometer und Untergänger "[Ende Nachtrag links]

- "§.13. Straßenpolizei:
An den Ortsstraßen namentlich auch vom Armenhaus abwärts gegen die Weiher sind die Seitengräben und Dohlen auszuräumen, überhaupt ist überall im Ort auch ...esertegung stehender Gewässer und auf Reinlichkeit zu dringen."


- "§.14.
Bei des Adam Borts Brunnen (unten im Dorf) besteht ein so hieher Quergraben über die Ortsstraße der Verkehrsstörend und daher durch eine Dohle zu ersezen ist."

[Nachtrag links]" GeRaths Protokoll III Bl. 246 erledigt bis aufs Causieren vollständig erledigt." [Ende Nachtrag links]

- "§.15 Vielfach hängen in und außer Orts die Baumäste so sehr in die Straßen herein, daß sie belästigen und schaden. Die Bäume sind diesen Herbst gehörig auszuästen."

- "§.16. Localfeuerschauprotokoll eingesehen.
Eine Anzahl älterer und anderer Defekte ist unerledigt und es muß …. nachdrücklich darauf gedrungen werden, daß sie zur Erledigung gebracht werden. Auch sind keine so lange Termine zu erheben."


- "§.17. Fremdenpolizei
In das Arrestlokal ist ein Leintuch anzuschaffen.
Listen der Neueingezogenen und den Dienstboten eingesehen. Werden künftig alphabetisch geordnet und je am Jahresschluß geheftet werden."


- "§.18. Was die Herstellung des Weinbergfuhrwegs am Galberg betrifft, so soll zunächst der Gemeinderath mit dem Bürgerausschuß darüber Beschluß fassen ob das Unternehmen von der Gemeinde aus geführt werden soll oder nicht, über das wertere Verfahren im einen oder anderen Falle wurde vorläufig mündlich Besprechung gepflogen."


"Vorstehende Recesse §.§. 1-18 werden den Gemeinde Collegien zur Beachtung der §§. 1. 2. 4. 6. 7. 8. 9. 11. 13. 14. 15. 16. 17 hat das Schultheißenamt bis 1.November d.J. Bericht zu erstatten."

Oehringen den 24.August 1876




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Ruggericht 1880

(Der Inhalt wird nur Auszugsweise beschrieben)

Ruggericht Verhandelt den 8. 9. 10.Januar 1880

Die Erbhuldigung
- "Den Erbhuldigseid haben abgegeben:
Ungerer Friedrich geb. 04.xx.60 Verrenberg [Das hier angegebene Geburtsjahr 1860 ist falsch. Richtig ist 04.03.1863]
Dahler Christian geb 24.02.63 Verrenberg
Frank Johann geb. 16.06.1862 Verrenberg
Frank Ludwig geb. 11.10.1863 Verrenberg
Weiß Friedrich geb. 12.12.1861 Verrenberg
Mezger Gottlieb geb. 23.05.1863 Verrenberg
Schanzenbach Karl geb. 23.05.1861 Verrenberg"


Recesse - "§.1. Gemeinderath
1. Bei der Wahl im Dezember 1877 wurde nachdem einer der Gewählten, Georg Zöller, die Wahl abgelehnt hatte, zwar eine Neuwahl vorgenommen, allein hiebei als der Gewählte G. Schluchter wegen seiner Schwägerschafts Verhältnisses nicht eintreten konnte auf den nächsten niederen Stimmzahl (G. Weiß) zurück gegriffen, was unstatthaft ist, da dieser übrigens nach zwei jähriger Dienstzeit ausgetreten und 1879 ordentlicher Wahl neu gewählt worden ist, so kann über diese Aufstellung jezt hinweg gegangen warden. "


- "§.2. Bei der Wahl am 23.Dezember 1879 wurde, nachdem der zweit Gewählte G. Zöller die Wahl abgelehnt hatte am 30.Dezember durch den Gemeinderath der Nächste in der Stimmenzahl Jung Michael Bort als gewählt bezeichnet, obwohl bei dessen Stimmenzahl 5 Stimmen es unsicher ließen, ob er oder sein Vater gemeint seyen.
Diese Wahl ist hiermit keine reine und kann nicht zu Recht bestehen, vielmehr ist eine Neuwahl vorzunehmen."

[Nachtrag links]" Neue Wahl vorgenommen am 19. Januar 1880. Siehe Wahlprotokoll und GeRathsProt II bl. 53 "[Ende Nachtrag links]

- "§.3. In der Ortsbibliothek findet sich kein Verwaltungs Edikt. Auch fehlt dasselbe ein Regierungsblatt von 1822. Es ist daher ein solches anzuschaffen und wird die Ausgabe von Maier u Gehs empfohlen."
[Nachtrag links]" Anstatt des vergriffenen Verwaltungs Ediks wurde das Handbuch von Weinheimer mit Genehmigung des Kl. Oberamts angeschafft." [Ende Nachtrag links]

- "§.6. Es wird dem Gemeinderath empfohlen, alljährlich Sommers einen Feldjäger aufzustellen, Um die Felder gegen häufig vorkommende Beschädigungen möglichst zu sichern."


- "§.8. Güterbuchsprotokoll. Der Abschluß des Meßurkundenheftes pro 1878/79 ist erst im Dezember 1879 geschehen das Heft selbst ist zur Zeit noch beim Buchbinder.
Die hier vorgekommenen Veränderungen haben dem Neuersatz noch nicht passird und sole erst pro 1.April 1880 berücksichtigt werden."


- "§.9. Registratur:
Dieselbe sollte mit mehr Ordnung und Sauberkeit behandelt werden.
Die Fascikel gehören mit Bindfaden zusammengebunden und sollten je und je abgestaubt warden. Die Gemeinderechnungen soweit sie nicht im Kirchenboden (in der Kammer neben der Schule) aufbewahrt warden, sind mit Schildern und Aufschriften zu versehen und geordnet beieinander in die Registraturfächer niederzulegen.
Das da und dort sich findende alte Papier Tabellen etc. pp. ist auszuscheiden und ist dadurch für die Akten mehr Raum geschaffen."


- "§.10. Gemeindehoheitsrechte
Markungsgrenzumgang alle 6 Jahre vorzunehmen (Beschluß vom 8.Oktober 1873) geschehen mit
Oehringen 13.Oktober 1873
Schwöllbronn u
Unterohrn 30. Oktober 1874
Bitzfeld 4.Oktober 1874
Bretzfeld ecd
Windischenbach März 1878
Also im Jahre 1880 wieder vorzunehmen mit Oehringen, Schwöllbronn, Bitzfeld und Bretzfeld"


- "§.11. Standesbuchführung
Bei Durchsicht der Standes Register und Vergleichung einzelner Einträge mit dem Familien Register wird bemerkt:
Es ergibt sich, daß die Anschaffung einer vollständigen Abschrift des pfarramtlichen familien Register, soweit die familien hier ansäsig sind oder sonst noch exestieren für das Standesamt nothwendig ist.
Der Gemeinderath wird veranlaßt, hiernach Beschluß zu fassen."

[Nachtrag links]" GeRaths Prot IV Bl. 54 "[Ende Nachtrag links]

- "$. II ½
Familien Register Seite 64
Hier ist ein voreheliches Kind der Frau des Johann Ludwig Frank von hier geb. 30.Januar 1876 mit dem Namen Adam Jacob aufgeführt, das eben ein durch nachfolgende Ehe legitimirt ist, also ein Recht auf den Zunammen Frank hat.
Daher ist Ludwig Frank zu veranlassen daß er auch Richtigstellung des familien Registers antrage.
[Nachtrag links] Den 12.Febr. 1880 dem Ludwig Frank nebiges eröffnet und ihm zum Antrag auf Richtigstellung des Familienregisters veranlaßt [Ende Nachtrag links]"


"Die fälle vom Jahr 1879 sind noch nicht in das familien Register eingetragen.
Der Hinweis auch den Eintrag im familien Register ist künftig in dem Standesregister zu bemerken."


- "§.12. Der Schäferei Gesellschaft Schwöllbronn steht das Weiderecht auf ca. 55 Morgen der hiesigen Markung zu, derjenigen von Unterohrn ein solches auf ca. 25 Morgen.
Ein Antrag auf Ablösung ist bis jetzt nicht gestellt, übrigens erscheint es doch zweckmäßig diese Rechte nach dem Gesez vom 2.März 1873 zur Ablösung zu bringen und es will hiezu Anregung gegeben warden."



- "§.13. Dem Kirchlein abwärts bis zu dem schon bestehenden Straßenkandel ist die Herstellung eines Kandels erforderlich und innerhalb 3 Jahre auszuführen."
[Nachtrag links]" wegen Mangel an Mittel noch nicht geschehen." [Ende Nachtrag links]

- "§.14. Der Wegweiser an dem sogenannten Gänsweg und der Staatsstraße ist unten durchgefault, auch sonst abgängig und daher zu erneuern."
[Nachtrag links]" ist bis 1.April 1881 zu ergänzen da bis dahin der Termin verlängert ist." [Ende Nachtrag links]

- "§.15. Bau Erlaubniß Verzeichnisse (Datum und Protokolle) eingesehen!
Von dem Neubau des Jacob Ungerer ist dem Baucontroleur keine Mittheilung gemacht worden. Auch wurde der Böhnrige Baucontrolleur bis jezt nicht angehalten, sein Verzeichniß je und je dem Orts Vorsteher vorzulegen, was künftig zu geschehen hat."


- "§.16. Localfeuerschau
1878 wurde solche nicht vorgenommen, angeblich weil das fachliche Mitglied der Feuerschau (Bayer von Oehringen) nicht dazu zu bringen war.
Ist künftig nicht mehr zu versäumen."


- "§.17. Localfeuerschau Protokoll eingesehen.
Die bereinigung der bei der Visitation im Oktober 1879 aufgenommene Defekte in Haus No.54 und 63 welche erst im Frühjahr 1880 zur Erledigung kommen sollen, ist zu überwachen."


- "§.18. Ein Communal Backhaus besteht hier nicht würde aber für den hiesigen Ort gewiss sehr zweckmäßig seyn. Daher wird dem Gemeinderat empfohlen, auf Errichtung eines solchen Bedacht zu nehmen."

- "§.18 ½ Krätze ist nach Mittheilung des Schullehrers im lezten Jahr von 2 Kindern wahrgenommen worden, deren Eines die Schule wieder besucht und hergestellt ist, das andere aber Karl Nagel gehörig (7 Jahre alt) seit Mai 1879 zu Hause gehalten wird, und die Schule nicht besucht.
Der Ortsvorsteher hat ohne Verzug einzuschreiten nicht nur wegen des ungebührlich langen Wegbleibens von der Schule, sondern auch zu dem Zweck, daß das Kind welches wie es scheint zu Hause die erforderliche Heilung nicht findet, etwa in das Krankenhaus versezt und von seinem Ausschlag befreit wird."


- "§.19. Seit einigen Wochen hat sich im Armenhaus ohne Erlaubniß die Magdalene Röger ledig eingenistet, welche füglich sich sonst ein Unterkommen verschaffen kann und deren Fortweisung daher der Ortsvorsteher verfügen wird."

- [Nachtrag links/unten]
"Gehuldigt hat bei dem Ruggericht in Gaisbach am 09.April 1880 Bernhard Schumacher von hier geb. 1861.
Mitthl. D. Kl. Oberamts Oehr v. 28.April 80
Schulth. Carle"

[Ende Nachtrag links/unten]

- [2.Nachtrag unten]
"Deßgleichen in Pfedelbach Eberhard Schanzenbach am 6.Juli 1881"
[Ende Nachtrag links/unten]

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Ruggericht 1884

(Der Inhalt wird nur Auszugsweise beschrieben)

Ruggericht am 2. u 6. Mai 1884

- "I. Den Huldigungs Eid haben geleistet:
Vom Jahrgang 1864
Carle, Carl
Ungerer, Johann
1865
Spengler Johann
Kübler Friedrich
1866
Carle, Ludwig
Bort, Johann
Fischer Jakob
Frank Wilhelm
Schanzenbach Johann
1867
Weiß Georg
Frank Christian
Dahler Ludwig"


"Recesse"

- "§.1. Gemeinderaths Protokoll in Verwaltungssachen bl. 77.
Die Uebernahme der 3 auf hiesiger Markung befindlichen Keltern auf die polit. Gemeinde in Eignethum u Unterhaltung ist nun zwar von den Gemeinde Collegien am 9.August 1881 beschlossen worden und haben indessen sämtliche Weinbersbesitzer ihre Einwilligung in die Abtretung dieses gemeinschaft. Eigenthums erklärt nur das Rentamt (Pfedelbach) der fürstl. Standesherrschaft Bartenstein ist noch nicht zu einer bestimmten einwolligenden Erklärung gebracht worden.
Um übrigens die Sache zum Ende zu bringen, wird dem Gemeinderath empfohlen, dem Rentamt noch einmal Vorstellung zu machen und es um Einholung der Genehmigung vom Se… des Fürst zu ersuchen, oder aber in einiger Zeit sich unmittelbar an seine Durchlaucht den Herrn Fürsten zu wenden"

[Nachtrag links]" Das fürstl. Rentamt Pfedelbach hat am 30.Septbr 84 seine Zustimmung erklärt." [Ende Nachtrag links]

- "§.2. Schulth. Amts Protokoll und polizeiliche Strafverfügungen
Mehere bei dem polizeilichen Strafverügungen liegende Verhandlungen des Ortsgerichts sind auszuscheiden und in besonderen Umschlagbogen zu sammeln.
No. 88 u 89 enthalten keine Eröffnungsnachweis."


- "§.3. Das Güterbuchs Protokoll betreffend
Nur in 1 Heft u ist einbinden oder doch brochiren zu lassen, auch ist dasselbe pro 1.April 1883o 1884 abzuschließen."

[Nachtrag links]" ist durch hinzunahme mehrerer Tabellen vergrößert und gebunden" [Ende Nachtrag links]

- "§.4. Das Meßurkundenheft pro 1880/81 ist noch in Abschluß von den Steuersäzern und Untergängern zu beurkunden."

- "§.5. Pro 1883/84 ist eine Meßurkunde vom Feldweg No. 16 vorhanden, welche eine Unrichtigkeit im Landes Vermessungsbrouillons nachweist.
Ist daher durch den Geometer mit Bericht an das Oberamt u durch dieses an das K. Katasterb… vorzulegen."

[Nachtrag links]" Nach der Ansicht des Hl. Oberamts Geometer Schumacher ist eine Vorlage dieser Meßurkunde mit Handschrift No.4 pro 1883/84 S.284 nicht nöthig, indem die Ergänzungskarten nach geändertem Handriß richtig gestellt und im Primärkataster diese Veränderung alle gut wurde "[Ende Nachtrag links]

- "§.6. Registratur
Diese befindet sich in 5 Kästen und Repositorien im Gemeinderatszimmer im Haus des Schultheißen Carle. Die Bemerkungen vom letzten Ruggericht haben eine Verbesserung nicht herbeigeführt und ist vielmehr der Zustand der Registratur nur um 4 Jahre älter geworden. Dieselbe ist binnen zwei Jahren neu zu ordnen, es sind die wertlosen und platzraubenden Papiere auszuscheiden.
Die Fascikel und Abtheilungen sauber herzustellen mit passenden Umschlägen u diese mit Ueberschriften bzw. mit Schildern zu versehen u über das Ganze ein Reportarium zu fertigen.
Die alten Zehnt Ablösungsakten und Rechnungm... wohl am besten in der Kammer neben der Schule - welche zur alten Registratur oder zum Archiv eingerichtet ist aufbewahrt."


- "§.7. Die Markungsgrenz Untersuchung fand statt mit
Bitzfeld am 12. März 1880
Mit Oehringen am 23.Mai 1883
ohne Defekt
(die Mängel an Wegsteinen welche gefunden wurden gehören nicht hierher)
Windischenbach 29.Mai 1883
(Fehler in Landesvermessungsbrouillons s. oben)
Schwöllbronn u Unterohrn am 30.Mai 1883
Bretzfeld 16.Juli 1883
Also wieder vorzunehmen im Jahr 1889"


- "§.8. Als öffentl. Bedürfniß ist die Herstellung resp. Verbesserung des ordentlichen Verbindungswegs mit Schwöllbronn zu betrachten welcher den Anforderungen an eine Nachbarschaftsstraße nicht entspricht.
Es ist daher in den nächsten Jahren ernstlich darauf zu dringen, daß jene nachbarschaftliche Verbindung hergestellt wird.
Allein wer a... wäre die zweckmäßigste Richtung des Wegs festzustellen und hierüber namentlich auch mit der Gemeinde Schwöllbronn in Verhandlung zu treten.
Außerdem wäre dabei in Ergänzung zu nehmen ob und in welcher Weise mit dieser Wegherstellung eine Verbesserung der Feldwege in jener Gegend durch ein richtiges System solcher Wege zu erziehlen wäre und es empfiehlt sich, hierüber zuerst einen Sachverständigen zu Rath zu ziehen.
Das Oberamt will hiemit die Anbahnung dieser Sache gegeben haben und erwartet, daß von Seite der Gemeindeverwaltung nun weiteres geschehen werde."


- "§.9. Der Wegweiser an der Staatsstraße dem Verbindungsweg mit Oehringen u Schwöllbronn, dem sog. Gänsweg, dessen Erneuerung schon beim Ruggericht 1880 verlangt, aber aus sog. Sparsamkeits Rücksichten unterlassen wurde, bedarf der Erneuerung welche im Laufe des Sommers 1884 zu geschehen hat."
[Nachtrag links]" für den alten abgefaulten ist ein neuer angebracht" [Ende Nachtrag links]

- "§.10. Der untere Verbindungsweg mit der Staatsstraße gegen Oehringen, Langenfeld- oder Neusträßle ist ungenügend unterhalten und bedarf der Verbesserung welche sofort anzuordnen ist."

- "§.11. Georg u Leonhard Hofmann haben vor ihrem Haus Nr.10 bei der Wette eine Dungstätte ohne Erlaubnis angelegt, welche einen sehr unschönen Anblick bietet u dem Plaz zur Unzierde gereicht.
Demselben ist die sofortige Beseitigung dieser Dungstätte unter Strafandrohung aufzugeben u die fernere Benüzung des Plazes für solche Zwecke zu untersagen (Bauordnungs Akt. 33)
[Nachtrag links] Schulth.Amts Prot. II bl. 105b Termin bis 1.Juli 84 [Ende Nachtrag links]"


- "§.12. Localfeuerschauprotokoll
Lezte Visitation vom 19.Febr. 1883.
Ist nun ohne Verzug pro 1884 wieder vorzunehmen.
Im Jahre 1880 fand keine Localfeuerschau statt. Hat künftig regelmäßig alljährlich zu geschehen."


- "§.13. Ortsgefängniß
a) Der Fußboden ist locker und befestigen zu lassen.
b) Der Teppich ist von Schaben ganz zerfressen und durchlöchert und wäre an seiner Zeit neuanzuschaffen zweckmäßiger aufzubewahren."


- "$.14. In der Schule ist
a) Der Katheder des Lehrers mit einem Oelfarbanstrich zu versehen."

[Nachtrag links]" Nach ansicht des Lehrers und Schreiners ist der alte Katheder einen Anstrich nicht mehr werth" [Ende Nachtrag links]
"b) Die große Holztafel welche sehr defekt ist durch eine neue am besten durch eine Schieferplatte zu ersezen."
[Nachtrag links]" eine neue Holztafel ist angeschaft." [Ende Nachtrag links]

- "§.15. Im Armenhaus ist der Ofen in der Wohnstube schadhaft u herstellen zu lassen; ebenso das Rauchabzugsrohr daselben."
[Nachtrag links]" ist geschehen." [Ende Nachtrag links]

- "§.16. An der Wette ist der Ortsweg durch ungeschickte Anschüttung von Boden u Steinen holprig und daher zu verbessern."
[Nachtrag links]"ist verbessert." [Ende Nachtrag links]

- "§.17. Wilhelm Massa's Dunglage an der Ortsstraße ist entweder zu befestigen oder auf die Grenze zurück zusezen, vorschriftsmäßig einzufrieden und zu bedeken.
Das Auslaufen von Dungbrühe aus derselben über den Ortsweg ist abzustellen."

[Nachtrag links]" Schulth AmtsProt. II bl. 106 Termin bis 1.Juli 84. "[Ende Nachtrag links]

- "§.18. Auf der Südseite des Adam Bortschen Hauses an der Ortsstraße sammelt sich der Ausfluß vom Schweinestall u Abtritt in einem Graben und muß hier weil er nicht weiter fortgeführt wird zur Belästigung und Gefährdung der Nachbarschaft verdunsten.
Diesem Uebelstand muß sofort abgeholfen warden."

[Nachtrag links]" Schulth. AmtsProt II bl 106 Termin bis 1.Juli 84. "[Ende Nachtrag links]

- "§.19. In der Küche des Schullehrers Stecher befindet sich noch ein großer gemauerter Herd mit einer kaum benützbaren Backeinrichtung.
Schullehrer Stecher beantragt die Ersezung dieser schwerfälligen und holzfressenden Einrichtung durch einen kleineren eisernen Herds mit Backofen;
das Oberamt erkennt dieß als Bedürfniß um so mehr, als damit auch der störende und lästige Kaminsch… beseitigt würde und fordert daher den Gemeinderat auf den Wunsch des Lehrers in Bälde zu entsprechen."

[Nachtrag links]" Es ist ein neuer eiserner Herd angeschafft." [Ende Nachtrag links]

  Die unten skizzierten Inhalte sind nicht vollständig.

Ruggericht 1888

(Der Inhalt wird nur Auszugsweise beschrieben)

Ruggericht am 10./14. Juli 1888

- "I. Den Huldigungs Eid haben folgende Jünglinge geleistet:
Vom Jahrgang 1868
Schmelzle Christian
Lay Carl
Kübler David
Knappenberger Johann
Scholl Lorenz

Von 1869
Bort Christian
Weiß Jakob
Frank Johann

Von 1870
Bühner Wilhelm
Bort Michael

Von 1871
Ungerer Wilhelm
Karle Christian
Braun Johann
Fischer Karl
"


Recesse

- "§.1. Stiftungsrath: Im Stiftungsrath Bitzfeld ist die Gemeinde Verrenberg (wie die andern dorthin eingepfarten Gemeinden) bisher nur durch den Ortsvorsteher vertreten gewesen. In folge der Kirchengesetzgebung erscheint auch eine neue Organisation des Stiftungsraths Bitzfeld nöthig, welches dort zu beantragen ist."
[Nachtrag links]" Verrenberg ist nun im Kirchengemeinderat der Pfarrei Bitzfeld durch 2 Mitglieder vertreten" [Ende Nachtrag links]

- "§.2. Ein Verzeichnis über die in der Gemeinde bestehenden Nebenämter und Commundiener besteht bisher nicht, ist jedoch noch anzufertigen und künftig fortzuführen."
[Nachtrag links] ist nun angelegt, erledigt "[Ende Nachtrag links]

- "§.3. hinfällig"

- "§.4. Gemeinderathsprotokoll in Verwaltungssachen
Bl. 152b fehlt die Unterschrieft des bei der Verhandlung anwesend gewesenen Bezirksfeuerlösch-Inspektors, welche nachzuholen ist."

[Nachtrag links]" Die Unterschrift des Bez.Feuerl.Inspektors ist nachgeholt, erledigt" [Ende Nachtrag links]

- "§.5.
Bl. 157/158
Es sind hier mit einigen Vätern auch solche Kinder ins Bürgerrecht aufgenommen worden, welche das 25 Lebensjahr schon zurückgelegt hatten und welche daher bei dem Aufnahmebschluß hätten ausgenommen werden sollen."

[Nachtrag links]" Es hat seither keine derartigen Aufnahmen mehr stattgefunden" [Ende Nachtrag links]

- "§.6. Zu der Gehaltsaufbesserung für den verstorbenen Polizeidiener Weiß hätte die Zustimmung des Bürgerausschusses eingeholt werden sollen."
Verm. Edikt §.53
[Nachtrag links]" Beruht jetzt, da Weiß bereits verstorben" [Ende Nachtrag links]

- "§.7. Die hier genannten 4 Servituten berechtigten haben bevor in ihre Fahrberechtigungen eine Änderung vorgenommen werden kann, ihre Zustimmung dazu unterschriftlich zu erklären, andernfalls kann der gemeinderäthliche Beschluß keine Rechtskraft erlangen u wäre zurückzuziehen."

- "§.8. Bl. 166b - 168
Wegen der durch Hausgehlage und Feldtreiben entstehenden Belästigungen und Schäden, kann gemäs Art. 34 des Polizeistrafgesetzes nur dem Strafe verfügt werden, wem über die betreffenden Verbote ein Ortspolizeistatut (Art. 52-54 des Polizeistraf Gesez) aufgestellt ist. Zu diesem ist der Schultheiß als Ortspolizeibeamter mit Zustimmung des Gemeinderaths zuständig und es ist dasselbe sodann dem Oberamt zur Prüfung und Vollziehbarkeitserklärung vorzunehmen."

[Nachtrag links]" Das Ortspolizeistatut ist angelegt und vom Kl. Oberamt am 10. Septbr. 1888 für vollziehbar erklärt worden. GemRaths prot. IV bl." [Ende Nachtrag links]

- "§.9. Schultheißenamtsprotokoll u. polizeiliche Strafverfügungen.
Strafverfügung No 108 D. 28. Juli 1886 gegen Christoph Crist hier wegen verspäteter Anzeige der Geburt eines Kindes, 1M ist ungültig wegen unzuständigkeit des Ortsvorstehers!
Lezterer hat sich künftig streng nach den bestehenden gesezlichen Vorschriften zu verhalten."

[Nachtrag links]" Wird künftig beachtet werden." [Ende Nachtrag links]

- "§.10. No. 112 vom 20.August 1887 wegen Schadenlaufenlassens von Gänsen 2M ist, da im Ortspolizeistatus hinsichtlich des Ganzgeflügels noch nicht besteht, ungesezlich, daher ungültig wie oben."
[Nachtrag links] Wird künftig beachtet werden." [Ende Nachtrag links]

- "§.11. Feuerversicherungsbuch, verglichen mit dem Schätzungsprotokoll.
Das Summarium im Feuerversicherungsbuch pro 1888 ist noch vom Verwaltungs Akteur zu beurkunden."

[Nachtrag links]" Ist nun beurkundet, Carle "[Ende Nachtrag links]

- "§.12. Güterbuchsprotokoll:
a. Bei den Einträgen pro 1886, 1887 und 1888 ist der Vollzug des Steuergesezens noch zu bemerken.
b. Die Einträge der anläßlich der Grundsteuereinschätzung vorgekommene Kulturveränderungen sind den einträgen im Güterbuch genau entsprechend zu ergänzen.
c. Für diese Einträge ist die Anrechnung eines Taggeldes von 4 M zulässig u hiernach der Kostenzettel auszustellen."

[Nachtrag links]"die Grundlage für die Einträge ins Güterbuch bildet jetzt nicht mehr das Güterbuchs……, sondern das Grundkataster-Änderungsverzeichnis; in letzteren ist der V…zug bemerkt" [Ende Nachtrag links]

- "§.13. Summarische Steuervermögens Register.
Dasselbe entfält als Hauptsumme des alten Steuerb. Grundsteuerkatasters pro 1887
42.580M 24d
Nach dem Ortsgrundkataster aber beträgt es
42.580M 80d
Ist daher hiernach durch den Verwaltungs Akteur richtig zu stellen."

[Nachtrag links]" Im Grundkataster ..ucht die nach der neuen Einschätzung sich ergebende … Hauptsummen, im Str.vermg. Reg. diejenigen, welche sich mit Berücksichtigung der auf 1.April 1887 vorgekommenen Änderungen ergibt, daher die Differenz.
Die jährlich neu festgestellte Hauptsumme wird im summ. Verm. Reg. Nicht aber im Grundkataster nachgetragen."
[Ende Nachtrag links]

- "§.14. Örtliche Flurkarten.
Von der Karte No I. XV. 27 Pro VIII ist ein neues Exemplar anzuschaffen, da das bisherige stark verbraucht und unsicher ist."

[Nachtrag links]" Noch nicht angeschafft Receß 1891" [Ende Nachtrag links]

- "§.15. Gemeindehoheitsrechte.
Markungsgrenzvisitation vorzunehmen alle 6 Jahre laut Beschluß vom 8.Oktober 1873.
Wurde vorgenommen mit
Oehringen am 23.Mai 1883
Windischenbach 29.Mai 1883
Schwöllbronn und Unterohrn am 30.Mai 1883
Bretzfeld 16.Juli 1883
Also 1889 wieder vorzunehmen.
Mit Bitzfeld den 2.Mai 1888
Untergangsprotokoll Bl. 28b
Die auf bl. 29 genannten Defekte
soweit sie Verrenberg berühren sin dim Laufe des Jahres 1888 zu erledigen."


- "$.16. Die untere Wette (Feuersee) ist baldigst auszuschlammen. Wenn eine Einschrenkung derselben u theilweise ausfüllung vollzogen werden will, so hat das Oberamt dagegen nichts zu erinnern, wenn sie genügend tief angelegt wird um die für feuerlöschzwecke erforderliche Wassermenge aufzunehmen.
Auf der nordwestl. Seite der Wette (…ut….er Theil) ist eine Sicherheitsschranke anzubringen.]"

[Nachtrag links]" Nach der Ansicht des Gemeinderats sollte der von der Orts Straße östlich gelegene Theil der Wette im untern Dorf ganz eingehen und nicht mehr ausgeschlammt werden, da der westlich gelegene Theil an welcher eine Stemmvorrichtung angebracht ist für Feuerlöschzwecke genügend die erforderliche Wassermenge aufnehmen.]" [Ende Nachtrag links]
[2. Nachtrag links]" Sicherheitsschranke ist angebracht "[Ende Nachtrag links]

- "§.17. Protokoll der einer Genehmigung bedürfenden u derjenigen die einer solchen nicht bedürfenden Bauten eingesehen.
Der No 48 Eberhard Fischer Baufall ist in das Protokoll II nicht eingetragen.
Auch ist in Fällen die unter Art. 48 der Bauordnung fallen gemeinderäthliche Genehmigung ausgeprochen worden, wo solche nicht nöthig war.
Künftig sind solche Bausachen möglichst einfach und mit Vermeidung von größeren Kosten zu behandeln."


- "§.18. An der großen Feuerleiter fehlt 1 Sproßen und an einem Leiterbaum unten der eiserne Ring. Dieselbe ist in guten Stand stellen zu lassen."
[Nachtrag links] "Der Sproße sowie der Ring iat angebracht." [Ende Nachtrag links]

- "$.18b. Als Leichenschauer ist nachdem Johann Schanzenbach gestorben, Johann Walter aufgestellt und vom Oamts Physikat instruiert worden.
Das Register des Leichenschauers Walter ist in den Nummern 2-9 vom Jhr 1888 unvollständig und unpünktlich geführt und sofort ergänzen zu lassen. "

[Nachtrag links]" Ist ergänzt. "[Ende Nachtrag links]

- "§.19. Der Fußboden der Kirche und Läutplatzes ist seit langem nicht gesäubert und gekehrt, ebenso liegt auf den Kirchenstühlen Staub und Unrath.
Wenn die Kirche auch nur noch zu Betstunden benützt wird, so erfordert es doch der Anstand und die Würde eines solchen Raumes, dass derselbe sauber erhalten wird.wozu Einleitung zu treffen ist."

[Nachtrag links]" Ist gereinigtt." [Ende Nachtrag links]

- "§.20. Ortsgefängniß
Der Teppich ist von Schaben durchfressen, es ist ein neuer anzuschaffen.
Die Eisenbänder am Kopf des Ofens sind los u befestigen zu lassen."

[Nachtrag links]" ein neuer Teppich ist angeschafft; der Ofen ist befestigt." [Ende Nachtrag links]

- "§.21. In Erneuerung des Recesses
$.17 von 1884 wird das Schultheißenamt angewiesen den Händler Wilhelm Massa mit Ernst dazu anzuhalten, daß er seinen Gartenzaun auf die gesezliche Entfernung vom Gemeinde Eigenthum zurücksezt, auch in gleicher Weise seine Dunglage zurücklegt und dieselbe vorschriftsmäßig einfriedigt, sowie daß er die Dungwasserlache von der Ortsstraße vor seinem Haus wegschafft und eine solche Einrichtung trifft, daß keine solche Flüssigkeit mehr auf die Straße abläuft.
Die Anbringung eines Ablauf, gröblins über die Ortsstraße ist verboten und wiedervorkommenden Falls mit Strenge zu rügen."


- "§.22. Standesbuchführung
Die 3 Standesregister von den Jahren 1884, 1885, 1886, 1887
ergeben keine Anstände. Im Familien Register wurde bemerkt:
1. Der Ort der Geburt ist nicht eingetragen und ist nachzuholen.
Seite 292, 298, 306, 308,310, unten, 312, 320, 322.
2. Der Ort der Eheschließung ebenso.
Seite 307, 317, 319, 321
3. Die Ueberweisungsakten sind zu allegiren S.311"

[Nachtrag links]" Diese Fälle wo der Ort der Geburt, Ort der Eheschließung und alligat. in der Ueberweisungsakten fehlt, seid vom Pfarramtl. in das neue StandesAmtl. Familienregister übertragen, sind weder in dem alten Register enthalten noch sind diesel. dem Standesbeamten auf sonstige Weise bekannt, es fehlt somit jede Grundlage hiezu und kann deßhalb nicht nachgeholt werden.
Carle "
[Ende Nachtrag links]

- "Den Gemeinde Collegien gehen diese Recesse zur Kenntniß machen und bezw Erledigung zu
Ueber den Vollzug der Recesse
§§. 2, 4, 8, 11, 13, 14, 16, 18, 18b, 19, 20, 21, 22 hat das Schultheißenamt bis 15.Oktober d.J. Bericht zu erstellen.
Oehringen den 20.Juli 1888"


  Die unten skizzierten Inhalte sind nicht vollständig.

Gemeindebesichtigung 1952

(Der Inhalt wird nur Auszugsweise beschrieben)

Gemeindebesichtigung in Verrenberg durch das Landratsamt Öhringen am 21.November 1952

- Die Angestellten der Gemeinde wurden befragt. Danach der Ortsumgang durchgeführt.

- Die Amtsräume des Bürgermeisters und das Feuerwehrgerätemagazin als gut befunden.

- Schläuche und Helme der Feuerwehr sind anzuschaffen

- Am Gemeindewaaghaus wird ein Anklebeverbot für Plakate empfohlen

- Die an der Straße liegende Scheune des Fritz Kühner ist in einem sehr schlechten Zustand und muss grundlegend saniert oder abgebrochen werden.
- Auf dem Hof Kübler läuft Dachwasser und Gülle über die Straße in die Ortskanalistation. Muss geändert werden.

- Kleiderablage in der Schule muss geändert werden.

- Die Gartenmauer am Anwesen der Frieda Carle ist eine Gefahr und muss dringend hergestellt werden.

- "Die Mauerecke beim Anwesen Paul Klaiber hat sich gelockert und sollte wieder befestigt werden."

- Es wird der schlechte Zustand vieler Dunglagen beklagt.

- "Steuereinzug: Die Umlagebescheide sind vor ca. 14 Tagen den Steuerpflichtigen zugestellt worden. Es wird empfohlen, den Einzug nunmehr verstärkt durchzuführen."

- "Ausstandswesen: Die bereits fälligen Geldstrafen sollten durch den Gerichtsvollzieher beigetrieben und im Unvermögensfalle die Vollstreckung der Ersatzstrafe veranlasst werden.
Friedrich Kettner, Ludwig Dietrich und Pauline Sommer sind noch mit einigen größeren Zahlungen älterer Steuern im Rückstand, für deren alsbaldige Beitreibung Sorge zu tragen wäre."


- "Friedensgericht: Es sollten noch eine besondere Zivilprozeßliste, Strafprozeßliste und ein Mahnregister geführt werden."

- "Registraturwesen: Die Gemeinderegistratur ist auf den neuen Aktenplan umgestellt. Die Akten sind in geschlossenen Kästen aufbewahrt. Es dürfte sich empfehlen, Erlässe und Akten jeweils nach Abschluß einer Angelegenheit rechtzeitig einzuordnen."

- "Herbst- und Kelterwesen: Die Gemeindekelter ist seit 1951 an die Weingärtnergenossenschaft verpachtet. Es können jedoch auch die Einwohner, die nicht Mitglieder der Genossenschaft sind, ihre Herbsterträge dort keltern. Es empfiehlt sich, mit der Genossenschaft noch einen entsprechenden Pachtvertrag abzuschließen, der insbesondere nähere Bestimmungen über die Unterhaltung des Gebäudes - zu welchen Lasten - , sowie Aufzählung der übergebenen Einrichtungsgegenstände wie "Pressen, Mühlen, Bütten, Züber, Eichgefäße (Herbsteichen)", ferner ein Übereinkommen über deren etwaige Neubeschaffung oder Instandsetzungen nach Vertragsauflösung enthält."

- "Amtsärztliche Ortsbesichtigung: Das Staatl. Gesundheitsamt Öhringen hat das Ergebnis seiner Ortsbesichtigung in seiner Niederschrift festgehalten"

- Zum Abschluß gab es noch eine Aussprache mit dem Gemeinderat.
   * Die gemeindeeigenen Gebäude und Feuerlöscheinrichtungen sind in einem sehr guten Zustand.
   * Dorfbild wird durch viele unschöne Dunglagen stark beeinträchtigt.
   * Der Bau der Ortsleitungen zur Wasserversorgung und des Hochbehälters sollen begonnen werden, obwohl die mögliche Anbindung an die Nord-Ostringwasserversorgung noch offen ist.
   * Die Walzung und Teerung der Ortsstraße ist vorerst noch nicht dringend, sie kann erst nach Anlegung der Ortswasserleitung erfolgen.
 

Quellennachweis.

Ortsarchiv Verrenberg: B 2 Ruggerichtsrezessbuch 1833-1888
Ortsarchiv Verrenberg: A 8 Gemeindebesichtigung 1952