Verrenberg HistorischEber- und Farrenhaltung, Fleischschätzer und Frohnmeister
in der Verrenberger Vergangenheit.


Eberhaltung Farrenhaltung Ziegenbock Fleischschätzer Frohn(meister) Pferde

Andere "tierische Themen" finden sich auch auf einer anderen Seite. Unten die Links dazu

Tierbestand 1858 Federvieh Feldmäuse Maikäfer Wespen Allerlei



Begriffserklärung rund um das Rind. Quelle: Die Benützung des Rindes zur Arbeit von Dr. J. Dosch; 1852

"Vorbemerkung. Rind ist der Gesammt- oder Gattungsbegriff, und seine Benennung sind nach Alter und Geschlecht, so wie je nach den verschiedenen Gegenden verschieden.
Man heißt z.B. das Junge in der ersten Lebensperiode (etwa bis gegen das Ende des ersten Lebensjahres) Kalb und zwar:
1) das männliche: Stierkalb, Faselkalb, Farrenkalb, Ochsenkalb, Hummelkalb, Bullenkalb
2) das weibliche: Kuhkalb, Mutterkalb.

Mit dem ersten Lebensjahr, Reipling; bis zum zweiten Lebensjahr oder bis zur Zulassung zur Begattung:
1) das männliche: Farre, Hummel, Fasel, Bulle, Stier, oder wenn es kastrirt wird, bis zum dritten oder vierten Jahre Stier, später Ochs
2) das weibliche bis zum ersten Kalbe: Eind, Kalbe, Kalbele, Kalbin, Ferse, Starke;
     nach dem ersten Kalbe: Erstling, mit zwei oder mehr Kälber: Kuh
 

Eberhaltung

Die Eberhaltung durch die Gemeinde Verrenberg (vergeben an einen Pächter) begann 1877.
In der Zeit von 1888 bis 1898 scheint es, dass man die Eberhaltung in Bitzfeld mit nutzte.
Wann die Haltung im Ort wieder begann, müsen Untersuchungen in den neueren Protokollen erst noch zeigen.

Name Zeit von-bis Bemerkung
Vorwort im Güterbuch 1858 1858 Im Vorwort zum Güterbuch von 1858 wurde auch der Tierbestand im Ort angegeben.
Es wurden 67 Schweine gezählt.
"Ein Eber wird nicht gehalten, die Mutterschweine werden vielmehr theils nach Oehringen, theils nach Brezfeld und Langenbeutingen geführt."
  10.August 1877 "Nach der Anzeige der Farrenschau vom 15.Mai d.J. an das Kl. Oberamt wird die Haltung eines Ebers im hies. Ort empfohlen. Nach Anordnung des Kl. Oberamtes vom 04.August d.J. hat der Gemeinderath hierüber Beschluß zu fassen was in heutiger Sitzung geschah und wird nach längerer Berathung einstimmig Beschlossen:
1. Neben dem für den einzelnen Ritt von dem Eigenthümer des Mutterschweines zu bezahlende Gebür von 1.Mark einen Beitrag aus der Gemeindekasse bis zu 20 Mark zu gewähren.
2. Die Eberhaltung durch vorheriges Bekantmachen im Ort an den wenigsten fordernden zu vergeben und
3. Unter der Voraussetzung daß sich ein Eberhaler gegen die Vergütung Zif. 1 findet, eine Eberhaltung einzuführen."
Jacob Friedrich Christ 20.August 1877
(1877 - 1880)
Die Eberhaltung wurde an Friedrich Christ von 1877 bis 1880 vergeben. Neben der Gebühr von 1.Mark pro "Ritt" bekommt er jährlich 15 Mark aus der Gemeindekasse.
Jacob Friedrich Christ 20.November 1878 Der Pächter Friedrich Christ sucht umAufbesserung seines Gehaltes dahier wegen des Theuern Futters von 15M auf 40M aus der Gemeindekasse nach. Wird abgelehnt. Statt dessen soll das Rittgeld für Gemeindeangehörige auf 1M 20d erhöht werden. Das Rittgeld für nicht Gemeindeangehörige kann er selbst frei festsetzen.
Wilhelm Friedrich Hüttinger 25.März 1879 Friedrich Christ als bisheriger Eberhalter tritt die Eberhaltung an Wilhelm Hüttinger Wirth hier mit Wirkung vom 1.April d.J. nach den Bedinungen im besonderen Protokoll bei dem Rechnungsakten hiermit ab, somit der Aufbesserung nach unten bl.20b vom 1M auf 1M 20Pf Rittgeld.
Wilhelm Friedrich Hüttinger 07.Juni 1880
(1880 - 1883)
Die Pacht der hiesigen Eberhaltung ist für die Zeit 21.Sep 1880 bis 1.April 1883 neu zu vergeben. Den Zuschlag erhält wieder Wilhelm Hüttinger. Er bekommt von der Gemeinde jährlich 40M. Dazu kommt das Rittgeld(Ortsangehörige 1M, bei Wiederholungsfällen oder wenn ein Mutterschwein noch nicht Eberisch ist, für jedes probieren 20d)
  20.Dezember 1882 Zur Vornahme der nach dem Bundesraths Beschluß des Deutschen Reichs auf 10ten Januar 1883 anberaumten allgemeinen Viehzählung vom 16. Oktober 1882 Reg bl. S.461 ist genäß §4 eine Zählungs Commission zu bestellen, diese wurde heute für das hiesige Ort bestellt in den Personen
Schultheiß Carle
und GemeindePfl. Mugele
  15.Februar 1883 Der alte Pächter Wilhelm Hüttinger verlangte von der Gemeinde in Zukunft 50M. Da keine anderen Interessenten da waren und die Gemeinde nicht bereit war dies zu bezahlen, wurde beschlossen die Eberhaltung aufzugeben.
In einem Nachtrag am Rande heist es: unter bl.102 an Schmelzle die Eberhaltung vergeben.
Georg Kasper Michael Schmelzle 12.April 1883
(1883 - 1886)
Nachdem die Eberhaltung am 15. Februar nicht vergeben werden konnte, erklärte sich Michael Schmelzle bereit diese zu übernehmen. Er erhält jährlich 40M und das gewöhnliche Rittgeld von je 1M welche von dem Mutterschweinbesitzer zu bezahlen ist. Verpachtet auf 3 Jahre.
  30.März 1886 Die Eberhaltung ist neu zu verpachten. Da es keine Bewerber gab und in Bitzfeld der Bäcker Endreß 2 Eber hält soll die Eberhaltung in Verrenberg eingestellt werden.
Georg Kasper Michael Schmelzle 17.April 1886
(1886 - 1889)
Die Eberhaltung war wegen der Forderung des seitherigen Eberhalters gescheitert. Der Bürgerausschuss war aber der Meinung, dass die Eberhaltung im Ort wichtig sei. Es wurde neu mit Schmelzle verhandelt. Dieser führt die Eberhaltung unter folgenden Bedinungen bis 1889 weiter: Pachtgelt 45M; sonst wie gehabt.
  27.Februar 1888 Es sind Klagen aufgekommen, dass die Mutterschweine immer öfters nicht tragen. Da in Bitzfeld eine Eberhaltung da ist, wird beschlossen die Eberhaltung zum 1.April d.J. aufzugeben.
  02.November 1892 Es ist gemäß der Minist. Verf vom 7ten Sept. d.J. Reg. Bl. S.471 und des bes. Erlaßes des Kl. Oberamts vom 29ten Oktober d.J. auf 1.December d.J. eine allgemeine Viehzählung angeordnet und ist gemäß §3. der ... Verfügung in jeder Gemeinde eine Zählungs Commision unter dem Vorsitz des Ortsvorstehers zu bestellen. Da sich keine freiwilligen Zähler hier vorfinden, wird außer dem Ortsvorsteher welcher neben dem Vorsitz zugleich als Zähler funktionieren wird, ein weiteres Mitglies zur Zählungs Comission und als Zähler genügend sein und wird hiezu Gemeindepfleger Mezger in Vorschlag gebracht und wird für diese 2. nach der Zeitversäumniß das regultivmäßige Taggeld verwilligt.
Ueberdieß werden im Verhinderungsfall, 2. Ersatzmänner und wenn nöthig als Kommisionsmitglieder bestellt und werden hiezu in Vorschlag gebracht
Gemeinderat Schmelzle
und Gemeinderat Frank
  23.November 1893 Es soll eine außerordentliche Viehzählung erfolgen, um in Folge des trockenen Sommers die Verminderung des Viehstandes und der Schweine zu erheben. Dazu ist eine Zählungscomission einzurichten. Es wurden die selben Personen wie 1892 aufgestellt: Schultheiß Carle und Gemeindepfleger Mezger.
  04.November 1897 Nach dem Beschluß des Bundesrats vom 7.Juli 1892 Regbl. Von 1897 S.208 und der Bekantmachung des Kl. Oberamts vom 29.Oktober 1897 Hohl. Bot No.169 hat am 1.Decbr ein Viehzählung stattzufinden wozu eine Zählungs Comission und ein Zähler zu bestellen ist.
Dem gemäß wird als Zählungs Commission bestellt Schulth. Carle und Gem Pflg Mezger und als Zähler GemPfleger Mezger hier
Christian Johann Stark 04.November 1902 Da in dem abgelaufenen Jahr durch den niedern Frucht und Zukerrüben Preis die Schweinezucht in hiesiger Gemeinde stärker betrieben wird, und sämtliche Mutterschweine um trächtig zu werden in die Nebenorte verbracht werden müssen, wobei viel Zeitversäumniß entsteht, auch bei einem Ausbruch der Maul und Klauenseuche nicht aus dem Ort entfernd werden dürfen wobei den Schweinezüchtern ein beträchtlicher Schaden entsteht wird
Beschlossen
In hiesiger Gemeinde einen Zuchteber aufzustellen.
Nach vorausgegangner öffentl. Bekantmachung hat sich der Bauer Johann Stark gemeldet mit demselben wurde verhandelt und erhält derselbe für einen sprungfähigen Zuchteber welcher den Mutterschweinen hiesiger Gemeinde entspricht auf das Jahr pro 6.November 1902 bis 6.November 1903 einen Beitrag von der Gemeindekasse von 50M fünfzig Mark ferner als Sprunggeld für ein Schwein 1M 20d welches von den Schweinebesitzer selbst zu entrichten ist.
  31.März 1905 In Betreff der Vornahme einer Schutzimpfung gegen Schweinerotlauf wird
Beschlossen
Den Einzug der Impfgebühren und die Ablieferung der selben an die Kasse des hygienischen Laboratoriums des K. Medizinalkollegiums gegen 5% des eingezogenen Betrags auf die Gemeindekasse zu übernehmen
Bei der Viehzählung 1907 gab es folgendes Ergebniss:
Schweine: 222
  11.Juli 1913 In hiesiger Gemeinde befinden sich zur Zeit etwa 15-20 Mutterschweine und ebenso viele Ziegen, es ist sonach da die haltung nicht vorübergehend ist, die Gemeinde zurAufstellung eines Eber u. Ziegenboks verpflichtet
Beschluß
1. Sofort Bewerberaufruf zu erlassen und vom K.Oberamt sich die dazu verwendbare Vertragsformulare zu erbitten.
2. Sich weitere Beschlußfassung vorzubehalten
Christian Johann Stark 04.August 1913 Auf den Oberamtl. Erlaß vom 1.Juli d.J. betreffs Eber und Ziegenbock haltung in hiesiger Gemeinde wurde nachdem festgestellt ist daß sich in hiesigen Gemeinde etwa 20 bis 25 Stück Mutterschweine sowie ebensoviel zur Zucht verwendbare Ziegen befinden
Beschlossen
in hiesiger Gemeinde einen Eberhalter sowie einen Bockhalter aufzustellen und zwar für die 3 Jahre 1913/14, 1915, 1916, nach vorhergegangener öffentlicher Bekanntmachung und Bewerberaufruf haben sichgemeldet als Eberhalter Johann Stark Bauer hier, als Bockhalter Christian Vogg Weingärtner hier mit welchem nun sofort ein Vertrag abgeschlossen werden soll und zwar nach den Bestimmungen vom 29.März 1913 .. Amtsbl. S. 249 neben dem Verpflegungsgeld von Jährlich 120M für einen Eber ein Sprunggeld für jedes Mutterschwein von 1M 20d welches die Tierbesitzer zu entrichten haben soll beibehalten werden, ebenso für die Ziegenbsitzer soll dem Bockhalter ein Sprunggeld von 50d zu gute kommen.
Bei dem Eberhalter wird angenommen und kann erwartet werden daß die Eberhaltung gut gefürt wird indem derselbe selbst Besitzer von Mutterschweinen ist, sollte ein Mutterschwein im lauf der nächsten3 Wochen nachgeführt werden so ist ein Sprunggeld von 20d zu entrichten
Christian Johann Stark 17.August 1915 Nachdem seit einiger Zeit die Zahl der Mutterschweine auf 15 herunter gegangen ist und dieser Rückgang über die Kriegdauer noch mehr eintreten wird ist die Abschaffung des Ebers durch den Eberhalter Stark hier beantragt worden. Nicht nur daß der Eber nahezu bald ganz entbehrlich sein wird, auch mit dem Futter das bald ums Geld nicht mehr zu haben ist muß gerechnet werden, weil eben das Futter auch in der Volksernährung eine Rolle spielt;aus diesem Grunde wird in nächster Zeit die Schweinezucht überhaupt noch mehr zurückgehen
Es wird deßhalb
Beschlossen
die hiesige Eberhaltung über die Dauer des Krieges aufzugeben, dafür sich der Eberhaltung Bitzfeld anzuschließen, zusage ist von dort bereits gegeben
2) K. Oberamt um Genehmigung zu bitten
3) Hierauf Bekanntmachung in der Gemeinde zu erlassen
  01.April 1918 Laut Protokoll des Gemeinderats vom 17.April 1915 S. 339 wurde die Eberhaltung infolge Rückgangs der Mutterschweine über die Zeit des Kriegs aufgehoben und Beschlossen sich der Eberhaltung Bitzfeld anzuschliesen, Beitrag hiezu wurde bis jetzt dorthin nicht geleistet, indem nun die Gemeinde Bitzfeld infolge Erhöhung des Pachtgeldes durch den dortigen Eberhalter Fr. Wolf nachsucht einen entsprechenden Beitrag der Eberhaltung zu leisten wird
Beschlossen
Dem Eberhalter Fr. Wolf von Bitzfeld einen Jährlichen Beitrag von 50M auf die Dauer von 2 Jahren aus der Gemeindepflege zu gewähren
  15.Februar 1927 Laut Gesetzes vom 11.Juli 1912 §27 Abs 4 sind für das auf den Markt zu verbringende Rindvieh, Schweine usw soweit ein Bedürfnis infolge Seuchengefahr vorliegt Ursprungszeugnisse erforderlich
Beschluß
Für die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses von Rinder 50d u von Milchschweinen 1M Gebühr für die Gemeinde anzusetzen
  13.Februar 1930 Die am 1.März u 1.Dezember vorzunehmende Schweine- und Viehzählung wurde seither von den Collegien Ehrenamtlich besorgt, es wurde nun zur Sprache gebracht hier ein Taggeld zu bewilligen.
Beschluß
1.) Für die Vie u Schweinezählung soll mit Wirkung vom 1.März ab ein Taggeld von 5M festgesetzt werden.
2.) Das Taggeld der Mitglieder des Gemeinderats soweit solche außerordentliche Geschäfte verrichten, sowie das der Felduntergänger soll pro Tag 6M betragen
  29.August 1930 Die am 1.Sep. 1930 vorzunehmende Schweinezählung übernimmt GdR Brand
  26.Februar 1931 Die Schweinezählung am 1.März 1931 übernimmt Gemeinderat Schanzenbach
  21.April 1931 Die Schweinezählung am 1.Juni übernimmt Gemeinderat Görtz
  15.August 1931 Die Schweinezählung am 1.Sept übernimmt Gemeinderat Härterich
  24.Februar 1932 Die Schweinezählung hat seither abwechslungsweise durch den Gemeinderat stattgefunden pro Tag 5M
Beschluß
Diese Regelung soll auch künftig beibehalten werden mit einem Taglohn von 4M (bezw. Die Zählung) bei den neu eingetretenem Gdrats Mitgl soll weiter gemacht werden. Es übernimmt somit die Schweinezählung auf 1.März 32 Gemeinderat Stark
  18.Juli 1932 Die Schweinezählung am 1.Juni 1932 übernimmt Gderat Haußler
  18.Juli 1932 Die Schweinezählung am 1.Sept. 1932 übernimmt Gderat Kohler
  09.Februar 1933 Schweine Zählung 1.März 1933 Gebert
  09.Mai 1933 Die Schweinezählung am 7.Juni d.J. übernimmt Gderat Ungerer
Bei der Viehzählung 1933 gab es folgendes Ergebniss:
Schweine: 271
  08.August 1934 Am 10.August soll das Gemeindeobstverkauf im öffentl. Aufstrich zum Verkauf kommen.
Die Schweinezählung am 4.Sept. 1934 übernimmt Gdrat Haußler
  27.September 1993 Zukünftige Eberhaltung in Verrenberg
Der Vorsitzende verwies auf das Schreiben Stadt Öhringen 20.2-784.42-Wi/bu vom 13.07.1993.
Nach eingehender Diskussion war man einstimmig der Meinung, die Eberhaltung weiterzuführen, bzw. bis kein Eber mehr benötigt wird.
Beschluß: 4 Ja-Stimmen
Bis dato wurden nur die Gemeinderatsprotokolle bis 1934 ausgewertet.
 

Farrenhaltung
Der Eintrag von 1843 zeigt, dass die Farrenhaltung erst in diesem Jahr eingeführt wurde.
Zuvor war "die Ferlosung von dem Fasel-Ochsen" gebräuchlich. Was war damit gemeint?

Begriff Farren: Das geschlechtsreife männliche Hausrind.
Name Zeit von-bis Bemerkung
Johann Balthes Käppler 16.März 1843 Da in dem Jahr 1843 den ten August die Ferlosung von dem Fasel-Ochsen zu Ende geht und die Losung nicht mehr Sadt find. So wird von dem Gemeinderath und Bürgerausschuss Beschlossen, da Ehr auf mehrere Jahre sollte in Abstrich verpacht werden, auf folgende Bethüngen.:
Die Bethungen sind folgende. Derselbe Bürger welcher den Farren in Pacht bekommt, hat einen Thichtgen und .... Farren anzuschafen, er bekommt von der Gemeinde einen Vorschuss von 44f. und hat die Rechte anzusprechnen ist aber nur hat der Pächter von der Erkauften Wiesen im Schmagenbilt, die Flüchelichen Almosen Gild zu entrichten. Dem Pächter aber wird versprochen da wenn ehr den Farren nicht verkaufen konte, so hat ehr das Recht denselben auf die Zeit nach Mathes Feuertag den 21.Dez zu Schlachten, und mu ein jeder nach dem Gewicht nach Seinem Kühstandt Fleisch zu nehmen, das um 1 Kreuzer ein Kreuzer wohlbleiben als es das Rindfleisch in der Metz gilt.
Die Pacht Zeit wird auf 3 Jahre Bestimmt und bez der Abstrichs Verhandlung hat Ihn Erhalten Baldes Käppler um 15f. Jährlich.
Johann Ludwig Carle 17.März 1846 Da der Akord des Farren Halden zu Ende geht, und auf Bartolomeh den 24.Aug 1846 auf 3 Jahre so wird heide die Verhandlung vorgenommen, auf dieselbe Londizion, wie es im Jahr 1843 Bldt 9 vorgeschrieben worten# ist.
Denselben hat erhalden Ludwig Carle um 39f. Treysig neun Gultn.
Johann Andreas Ilg 09.April 1849 Es wurden die gleichen Bedinungen aufgelistet, wie schon 1843.
Da es zwei Bewerber gab, durften diese steigern.
Johann Jacob Anton Hörger 45f.
Johann Andreas Ilg 44f.
Johann Jacob Anton Hörger 43f.
Johann Andreas Ilg 40f.
Johann Jacob Anton Hörger 39f.
Johann Andreas Ilg 38f.
Johann Jacob Anton Hörger 37f. 30x
Johann Andreas Ilg 37f.
Johann Jacob Anton Hörger 36f.
Johann Andreas Ilg 35f.
Johann Jacob Anton Hörger 34f.
Johann Andreas Ilg 33f.
Johann Andreas Ilg hat den Accord erhalten.
Johann Andreas Ilg 01.Mai 1852 Es wurden die gleichen Bedinungen aufgelistet, wie schon 1843.
Da es zwei Bewerber gab, durften diese steigern.
Johann Andreas Ilg 40f.
Johann Heinrich Käppler 39f.
Johann Andreas Ilg 38f.
Johann Heinrich Käppler 35f.
Johann Andreas Ilg 33f.
Johann Andreas Ilg hat den Accord erhalten.
Johann Heinrich Käppler 19.Juni 1855 Es wurden folgende Bedinungen aufgestellt:
§1. Der Pächter hat einen tüchtigen und zum Gebrauch tauglichen Farren ......... anzuschaffen. Dagegen dieser von der Gemeinde Casse zum Ankauf 60f. als Vorschuß erhält, solche aber nach Vollendung der Pachtzeit wieder an die Gemeindepflege abzugeben hat.
§2. Erhält der Pächter die Auflage wenn er einen Farren ankaufen will zuvor dem Gemeinderath Anzeige zu machen hat, um zuvor Einsicht von gegenwärtigen zu nehmen

§3.
Nach §15 der Ruchgerichts ..... bücher wurde Reccesirt daß der Farrenhalter für einen bedekten oder geheime Sprung ... zu sorgen und in stand zu bringen habe, wie hirmit in Wirkung tretten soll.
§4. Diejenigen Wiesen welche zum Farrenhalt schon früher benüzt worden sind gehen wieder auf leztern Pächter über.
§5. Wird dem Pächter noch Bedingen das er den Schlamm von dem G.... welcher von dem Gemeindebronn abwärts liegt nicht anzuspochen hat, weil derselbe ausgefüllt und flüssig gemacht werden muß.

Es hat gefordert jährlich:
Christian Metzger 55f.
Johann Heinrich Käppler 54f.
Christian Metzger 53f.
Johann Heinrich Käppler 52f.
Christian Metzger 51f.
Johann Heinrich Käppler 50f.
Christian Metzger 49f.
Johann Heinrich Käppler 44f.
lezterer hat ihn erhalten für 44f.

Nachtrag:
§7. Zum schlachten des Farren sollten die Bedinungen wie sie Vorgang Fol.108 aufgeführt sind hiermit in Wirkung
  August 1855 Christian Mezger verkauft einen Farren, Verrenberg 1855 Quelle: Der Hohenloher Bote; 1855
  08.April 1856 Es war bis dato so geregelt, dass der Pächter von der Gemeinde 44f. Vorschuss bekommen hat, um einen tüchtigen Farren anzukaufen. Nach Ende der Pachtzeit musste er diesen Vorschuss an den nächsten Pächter weitergeben. Dies war bis dahin nicht ordentlich in den Büchern geführt worden - wird in Zukunft nachgeholt.
Bei den hohen Preisen für Farren gibt die Gemeinde zu den genannten 44f. noch mal 16f. hinzu.
Jüdische Viehhändler 16.Juni 1856 Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 16.Juni 1856 folgendes:
Oamtl. Erlaß
An die SchultheißenAemter
Neuerer Zeit hat das OberAmt so viele Wahrnehmungen gemacht daß Namentlich durch Israelittische Viehhändler krankes, besonders von der Lungenseuche ergriffenes Vieh in die Ortsschaften eingeschleppt so wie überhaupt einzler Viehhalter durch schlechte Ware in Schaden versezt worden sind, daß es höhst nöthigst, diesem Unfug nachdrücklich entgegen zu tretten. Die Ortsvorsteher haben Mittel an der Hand diesem schädlichen Treiben zu steuern denn der Hausierweiße betrieb des Viehhandels, mittelst dessen meiste Viehverkäufe geschehen ist ohne den Besiz eines Haussierpatents verbotten, und ist es überhaupt die Aufgabe der Ortsvorsteher, durch Anordnung und Belohnung die erwähnten Nachtheile von ihren Gemeindeangehörigen so viel als möglich abzuhalten
Dieses ins Normalienbuch einzutragen
  26.Juni 1857 Der Zuchtfarren des Johann Käppler ist im Mai 1857 an der Luftseuche erkrankt. Durch Oberamttierärztliche Behandlung konnte er wieder hergestellt werden. Es ergab sich aber, dass das Tier verunglückte und dadurch ohne alle Hilfe geschlachtet werden musste. Die Gemeinde gibt dem Pächter 20f., um dessen Verlust teilweise auszugleichen.
Viehseuche 08.April 1858 Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 08.April 1858 folgendes:
Es ist schon mehrmal im hiesigen Orte vorgekommen, daß der Farre so wie Kühe an der Lustseuche erkrankt sind.
Es wird daher verfügt und den Viehbesizern erörtert
1) Daß nachdem eine Kuh ein Kalb geworfen hat dieselbe von dieser Zeit an gerechnet, nicht zum Farren geführt oder zugelassen werden darf
2) alle Kühe müssen von dem Bespringen, durch einen besonders Viehverständigen namentlich durch den Farrenhalter besichtigt werden ob sie gesund sind, oder keine Krankheitsspuren sich zeigen
3) So bald sich bei einem Thire solche Krankheitsspuren zeigen, so haben die betroffenen Viehbesitzer sogleich dem SchultheißenAmt Anzeige hievon zu machen
4) Wer dieser Anordnung zuwieder handelt wird mit einer Strafe von 3f. 15x geahndet
Johann Heinrich Käppler 24.Juni 1858 Da die Pachtzeit zumm Farrenhalt am 24.August d.J. zu Ende geht, so wurde unter heutigen der Farrenhalt wieder auf 3. Jahre nehmlich vom 25.August 1858/61 verakkordiert und auf die Bedinungen wie sie in Gemeinderaths Protokoll Thl. II Bl. 202b - 303b aufgeführt und enthalten sind dem Pächter hingewiesen.
Es haben gefordert jährlich:
Ludwig Mugele 80f.
Christian Mezger 77f.
Johann Heinrich Käppler 75f.
Ludwig Mugele 70f.
Christian Mezger 66f.
Ludwig Mugele 60f.
Johann Heinrich Käppler 58f.
Es ist hirmit kein weiteres Angebot erfolgt worauf das lezte Angebot bestätigt und hiermit Gemeinderäthl. genehmigt wird.
Vorwort im Güterbuch 1858 1858 Im Vorwort zum Güterbuch von 1858 wurde auch der Tierbestand im Ort angegeben.
Zum Rindvieh steht dort:
"- 306 Stück Rindvieh, worunter 1.Farren"
Johann Heinrich Käppler 28.März 1861 Der Pacht des Farrenhalts ging am 24.August 1861 wieder zu Ende. Behufs zu Wiederverpachtung hat man nach örtlicher Bekanntmachung den heutigen Tag anberaumt und den Farrenhalt wieder auf 3. Jahre nehmlich 24.August 1861/64 im öffentlichen Abstrich verpachtet und hiezu folgende Bedinungen festgelegt:
§1. Der Pächter hat einen zur Zucht tauglichen und rittfähigen Farren anzuschaffen und sollte einer nicht rittfähig ...., die Stelle mit einem andern zu ergänzen bei dem Ankauf aber ist der Pächter verpflichtet Gemeinderäthlichen Augenschein von dem anzukaufenden Thier nehmen zu lassen.
§2. Zum Ankauf erhällt der Pächter 60f. als Vorschuß aus der Gemeindekasse, welche er aber nach vollendeter Pachtzeit der Gemeindekasse zu ersezen hat.
§3. Der Pächter ist verpflichtet für einen geeigneten Sprungplaz welcher nicht an offenen und sichtbaren Räumen angebracht werden darf zu sorgen.
§4. Zum Farrenhalt erhällt der Pächter zur jährlichen .....sung ungefähr 2.Viertel Wiesen im Schwarzen Bild und 1 1/2 Viertel Wiesen im obern Gäsle und 1/2 Viertel Wiese im Hofaker welche Grundstücke der Pächter gehörig zu düngen hat und wird überdies dem Pächter das Recht eingeräumt, daß er den Morast vor dem Gemeindebrunnen und zwar vor der Zufahrt die welche in des Ludwig Mugele seinen Hofraum führt bis an das Ende an dem Sommergärtlein beim Armenhazs zu benuzen hat.
$5. Von der oben benanter Wiesen im Schaerzen bild hat der neue Pächter das Recht das Heu schon am Johanni 1861 einzu hei..., von der Wiesen im Gäsle und Hofaker aber darf der alte Pächter das Heu und Oehm noch im Jahr 1861 für sich verwenden.

auf vorstehende Bedinungen hat den Farrenhalt im letzten Abstrich erhalten auf jedes Jahr 60f. Johann Käppler von hier.
Johann Georg Ludwig Mugele 20.Januar 1862 Auf das im Frühjahr 1862 erfolgte Ableben des Farrenhalters Johann Käppler macht sich nach ergangener Ansuch ...ung an den Gemeinderath der Bürger und Bauer Ludwig Mugele daher verbindlich in den Pacht und zwar auf die nehmlichen Bedinungen und Pachtgeld wie solche dem Käppler vorgeschrieben sind einzutretten.
  22.März 1864 Die Farrenhaltung ist schon eine Reihe von Jahren alle 3 Jahre wieder verpachtet worden, die Bürgerlichen Collegien haben daher beschlossen:
Bei der fernern Verpachtung die Pachtzeit auf 6. Jahre festzusetzen.
Christian Friedrich Mezger 30.März 1864 Der Pacht der Farrenhaltung ging am 24.August 1864 wieder zu Ende. Behufs zur Wiederverpachtung hat man nach Örtlicher Bekanntmachung den heutigen Tag übernommen und die Pachtzeit auf 6. Jahre nehmlich vom 24.August 1864 bis dafür 1870 im öffentlichen Abstrich Verpachtet und hieda die Bedinungen festgesezt wie solche in diesem Buche bl.71 vom 28.Merz 1861 aufgeführt und beschrieben sind desgleichen der Farrenschau des Pächters unterworfen ist.
Auf vorstehenden Bedinungen wurde nun aufgeboten und hat gefordert:
Ludwig Mugele 70f.
Christian Mezger 68f.
Ludwig Mugele 66f.
Christian Mezger 65f.
Ludwig Mugele 58f.
Gutsverwalter Fries 57f. 30x
Christian Mezger 54f. 30x
Jährlich erhalten im lezten Abstrich Christian Mezger für 54f. 30x
Christian Friedrich Mezger 18.März 1870 Verpacht der Farrenhaltung ging am 24.August 1870 wieder zu Ende zur Wiederverpachtung wurde nach geschehener örtlicher Bekanntmachung der heutige anberaumt und wieder die bedinungen wie sie in diesem Buche Bl. 71 beschrieben sind wieder festgesezt:
Die Pachtzeit dauert vom 24.August 1870/76.
Den Pacht hat im lezten Abstrich erhalten Christian Mezger pro Jahr für 51f.
Im Ruggericht von 1873 lesen wir:
"§.20. Die Sprungstätte für den Farren ist nicht umfriedet und Jedermann kann zusehen.
Dem ist durch Verlegung des Sprungplazes und der Umfriedthung des neuen Plazes mit Schwerter Wänden abzuhelfen."

[Nachtrag links] "Die Sprungstätte ist verlegt zwar nicht mit Schwerterwänden umfriedigt, jedoch hat sich die Farrenschau hiemit zufrieden erklehrt weil diese jetzt an einem ganz abgelegenen Orte angebracht ist." [Ende Nachtrag links]
Christian Friedrich Mezger
Georg Kasper Michael Schmelzle
20.April 1876 Die Pachtzeit der hies. Farrenhaltung an Bartholomä d. 24.August d.J. wieder zu Ende geht, wurde dieselbe heute wieder auf 3. Jahre pro 24.August 1876/79 an Christian Mezger sen. hier um ein jährliches Pachtgeld von 148M (lt. besonderes Protokoll bei den Beil. der GePfl. Rechnung pro 1875/76) verpachtet.

Am linken Rand des Protokolles steht folgender Nachtrag:
Wegen verschiedenen Einwendungen von seiten der bürgerlichen Collegien wurde nebiger Farrenhaltungspacht nicht genehmigt und mit Michael Schmelzle ein Pachtvertrag unter der Hand abgeschlossen für jährlich 160M. Siehe Bl. 243
Georg Kasper Michael Schmelzle 19.Mai 1876 geschehene Verpachtung der Farrenhaltung wurde nicht genehmigt und der seitherige Pächter ist von dem Pacht abgestanden es wurde deßhalb heute ein Pachtvertrag nit Michael Schmelzle für 160M Ein Hundert sechzig Mark abgeschlossen, die Bedinungen und Unterschrift enthält das besondere Protokoll bei den Gemeindepfleg Akten.
Georg Kasper Michael Schmelzle 22.März 1879 Die Farrenhaltungspacht geht an Bartolomä (24. August d.J.) wieder zu Ende, es soll eine neue Verpachtung am Tage Maria Verkündigung 25.März d.J. vorgenommen werden. Die Pachtzeit soll mit dem neu eingeführten Rechnungs und Steuerjahr 1.April zusammen treffen, daher dies Pacht die Zeit vom 24.August 1879 bis 1.April 1883 umfasst. Auch soll Versuchsweise die Verpachtung für einen Farren und für zwei Farren gemacht werden.

Am linken Rand des Protokolles steht folgender Nachtrag:
Die Verpachtung wurde wie bestimmt am 25.März 1879 vorgenommen. Der seitherige Schmelzle hat die Farrenhaltung zu 2.Farren mit 238M jährlich wieder übernommen. Die Genehmigung des GeRathes und Bürgeraussch. ist erfolgt auf dem Protokoll bei den Rechnungs Akten
  20.Dezember 1882 Zur Vornahme der nach dem Bundesraths Beschluß des Deutschen Reichs auf 10ten Januar 1883 anberaumten allgemeinen Viehzählung vom 16. Oktober 1882 Reg bl. S.461 ist genäß §4 eine Zählungs Commission zu bestellen, diese wurde heute für das hiesige Ort bestellt in den Personen
Schultheiß Carle
und GemeindePfl. Mugele
Georg Kasper Michael Schmelzle 15.Februar 1883 Nach vorangegangener Gemeinderathlichen Berathung wurde die Neuverpachtung der Farrenhaltung welche sowohl wegen der am 1.April d.J. abgelaufenen Pachtzeit als wegen des Farrenhaltungsgesetzes vom 16.Juni 1882 und der Vollziehungsverfügung vom 31.Oktober 1882 erforderlich ist, auf die nächsten 6 Jahre pro 1.April 1883/89 auf den 12ten Februar d.J. in öffentl. Abstrich festgesetzt.
Das Ergebniß, mit einem jährlichem Pachtgeld von 265M gegenüber dem früheren von 238M somit mehr um 27M wobei nur 2.Lusttragende erschienen sind und eigentlich mehr unter der Hand verhandelt werden mußte, wurde dem GeRath heute mitgetheilt.
In Erwägung daß der eine Pachtvertrag auch wieder auf den seitherigen Farrenhalter Schmelzle hier übergeht, dessen Farrenhaltung in den letzten 6.Jahren klaglos ausgeführt wurde und daher auch die tadellose Besorgung für die nächsten 6.Jahre zu erwarten ist und in dieser Beziehung kein Bedenken besteht, so wird beschlossen:
Die Verpachtung der Farrenhaltung für ein jährliches Pachtgeld von 265M auf die 6 Jahre pro 1.April 1883/89 unter den in dem Verpachtungsprotokoll vom 12.Februar d.J. anthaltenen Bedinungen zu genehmigen.
Georg Kasper Michael Schmelzle 07.November 1887 Der Farrenhalter Michael Schmelzle hier hat schon früher um Aufbesserung seines Farrenhalterspachts nachgesucht, welcher nebst der Benützung von ca. 1 Morgen Wiesen an Geld jährlich 265M beträgt.
Nach der im Frühjahr vorgenommenen ordentlichen Farrenschau hat Schmelzle mit dem größeren Farren Cls Ib und mit dem kleineren Cls. IIb bekommen was bis jetzt noch nicht da war und wird auf Grund dessen beschlossen:
Dem Farrenhalter Schmelzle vom 1.April 1887 an und in so lange er einen Farren ZCls hat eine jährliche Zulage von 50M zu gewähren.
Georg Kasper Michael Schmelzle 16.Juni 1888 Der Farrenhalter Schmelzle von hier hat im vorjahr pro 1.April 1887/88 nach oben bl. 169 für die Farrenhaltung eine Aufbesserung von jährlich 50M weil er einen Farren I. Classe hatte erhalten. Heute sucht er um eine gleiche Aufbesserung nach. Er hat keinen Farren I.Classe mehr, aber zwei der IIb Classe. In Rücksicht, dass die Pacht nieder bemessen ist, wird beschlossen: Ihm auch in diesem Jahr eine Zulage von 50M zu verwilligen.
Georg Kasper Michael Schmelzle 25.Februar 1889 Die Farrenhaltung welche am 1.April d.J. zu Ende geht wurde heute wieder auf die nächsten 6. Jahre pro 1.April 1889/95 nach vorangegangener öffentl. Bekantmachung im Ort, an den seitherigen Farrenhalter Michael Schmelzle Bauer hier verpachtet.
Schmelzle erhält jährliches Pachtgeld 425M. überdieß 32ar 88 metr Wiesen in 3.Parcellen im Anschlag zu 40M. und 103M. Vorschuß zu Ankauf eines Farren die er schon in Händen hat und von jeder Kuh im Sprunggeld von 10d.
Wenn er einen Farren I.Cls. hat noch 25M Zulag jährlich so lang er einen solchen hat
  02.November 1892 Es ist gemäß der Minist. Verf vom 7ten Sept. d.J. Reg. Bl. S.471 und des bes. Erlaßes des Kl. Oberamts vom 29ten Oktober d.J. auf 1.December d.J. eine allgemeine Viehzählung angeordnet und ist gemäß §3. der ... Verfügung in jeder Gemeinde eine Zählungs Commision unter dem Vorsitz des Ortsvorstehers zu bestellen. Da sich keine freiwilligen Zähler hier vorfinden, wird außer dem Ortsvorsteher welcher neben dem Vorsitz zugleich als Zähler funktionieren wird, ein weiteres Mitglies zur Zählungs Comission und als Zähler genügend sein und wird hiezu Gemeindepfleger Mezger in Vorschlag gebracht und wird für diese 2. nach der Zeitversäumniß das regultivmäßige Taggeld verwilligt.
Ueberdieß werden im Verhinderungsfall, 2. Ersatzmänner und wenn nöthig als Kommisionsmitglieder bestellt und werden hiezu in Vorschlag gebracht
Gemeinderat Schmelzle
und Gemeinderat Frank
  23.November 1893 Es soll eine außerordentliche Viehzählung erfolgen, um in Folge des trockenen Sommers die Verminderung des Viehstandes und der Schweine zu erheben. Dazu ist eine Zählungscomission einzurichten. Es wurden die selben Personen wie 1892 aufgestellt: Schultheiß Carle und Gemeindepfleger Mezger.
Georg Kasper Michael Schmelzle 29.März 1895 Die Farrenhaltung deren Pachtzeit am 1.April d.J. abgelaufen ist, wurde am 19ten März d.J. wieder an den seitherigen Pächter Michael Schmelzle auf die nächsten 6. Jahre pro 1.April 1895/1901 für ein jährliches Pachtgeld von 420M nebst der 3. Wiesen und 103M Vorschuß und 10d. Sprunggeld für den ersten Sprung einer Kuh oder Kälbe, für ein Farren I.Cl. 25M Zulag verpachtet. S. besond. Protokoll.
  04.November 1897 Nach dem Beschluß des Bundesrats vom 7.Juli 1892 Regbl. Von 1897 S.208 und der Bekantmachung des Kl. Oberamts vom 29.Oktober 1897 Hohl. Bot No.169 hat am 1.Decbr ein Viehzählung stattzufinden wozu eine Zählungs Comission und ein Zähler zu bestellen ist.
Dem gemäß wird als Zählungs Commission bestellt Schulth. Carle und Gem Pflg Mezger und als Zähler GemPfleger Mezger hier
  22.Februar 1901 Die Farrenhaltung deren Pachtzeit am 1.April 1901 abgelaufen ist, wurde auf die nächsten 6 Jahre pro 1.April 1901 bis 31.März 1907 für ein jährliches Pachtgeld von 475M nebst der 3 Wiesen 103M Vorschuß und 10d Sprunggeld für den jeden Sprung einer Kuh oder Kalbel, für einen Farren I Classe 25M zulag verpachtet. S. besonders Protokoll
Christian Gottlieb Michael Mezger 22.März 1901 Vor versammelten Gemeinderat u Bürgerausschuß unterm 22.Februar d.J. wurde die Farrenhaltung auf 6 Jahre an
Christian Mezger Oeconom hier
für jährlich 500M neben einem Gutsgenuß von 32ar. 88.quat Wiesen und einem unverzinslichen Kapital von 103M vergeben, vorbehältlich der Genehmigung durch das Kl Oberamt.
In hiesiger Gemeinde in welcher vorherschend Milchwirtschaft betrieben wird, werden ca. 120 Küh gehalten und sind deßhalb 2 Farren nöthig. Der Farrenhalter hat die Verpflichtung 2. Farren II Klasse zu halten, falls er Farren I Klasse hält, werden ihm hiefür extra aus der Gemeindekasse für jeden Farren 25M vergütet.
Die ökonomischen Verhältnisse der Gemeinde lassen viel zu wünschen übrig, die Gemeinde ist vorerst nicht in der Lage die Haltung der Farren in eigenen Verwaltung zu übernehmen und dieselben auf ihre Kosten anzuschaffen.
Bei der wirkl. Leutennoth ist es nicht möglich einen geeigneten Farrenhalter zu finden, der die Fütterung und Pflege der Farren übernehmen würde.
Die bürgerlichen Collegien kommen in Erwägung der Sachlage zu dem
Beschluß
Beim Kl. Oberamt um Dispensation von der in Art. 1 und 2 des Gesetzes betref. die Farrenhaltung vom 1.Juni 1897 ausgesprochenen Verpflichtung zur Farrenhaltung auf die Dauer des gegenwärtigen Farrenhaltungsvertrag nachzusuchen.
  11.November 1904 Zu der am 1.Dezember d.J. vorzunehmende Viehzählung Reg 1904 bl. 9356 sind nach § 4. eine Zählungskomission zu bilden.
Ferner Zähler unter Leitung und Verantwortung des Gemeinderats aufzustellen
Beschluß
I. Die hiesige Gemeinde in 2 Zählbezirke einzuteiln wovon der erste Bezirk die östliche Ortshälfte umfaßt,
II. Als Zähler werden Bestellt Schulth. Bort für den ersten Bezirk
GePfl Brand für den zweiten Zählungsbezirk
Bei der Viehzählung 1907 gab es folgendes Ergebniss:
Rindvieh überhaupt: 322
darunter Kühe: 140
  12.März 1907 Der Oberamtserlaß vom 4. d.Mts wird verlesen und herauf
Beschlossen
Der §9 des Farrenhaltungsvertrags vom 16.Februar 1907 wird wie folgt abgeändert:
Der Farrenhalter erhält an Verpflegungsgeld in Halbjahresraten 560M pro Jahr und die Nutzung von 32a 88qm Farrenwiesen im Ertragsaufschlag von 40M jährlich, über die Dauer der Vertragszeit, Sprunggeld ist nicht zu entrichten. Hiemit erklärt sich der Farrenhalter vollauf für alle Ansprüche befriedigt und bewilligt damit die Vertragsänderung
  12.März 1907 Zu dem beim K. Ministerium des Innern einzureichenden Gesuch hier als Gründe anzuführen, daß die hiesige meist Weinbau betreibende Einwohnerschaft zum großen Teil in dürftigen oder doch recht bescheidenen Verhältnissen lebt, daß namentlich die Weißweinernte von 1906 recht nachteilig auf jene wirkt, daß die Gemeinde eine Umlage von 11,7% Gemeindeschaden und 50% Gemeindeeinkommensteuer, 3000M Schulden, sowie eine große Anzahl dringender Bedürfnisse hat, wozu eben leider die Mittel fehlen (z.B. Feldweganlagen, Feldbereinigungen, Entwässerungen, Errichtung einer Eisenbahnhaltestelle), daß sonach die Haltung der Farren in eigener Verwaltung der Gemeinde unmöglich ist
Christian Gottlieb Michael Mezger 20.April 1907 Die 3.hohen Erlaße vom 3. 8. und 10. April 1907 betreffend Gesuch der Gemeinde Verrenberg eine Dispensation von der gesetzlichen Verpflichtung zur Farrenhaltung werden verlesen und möchten die Gemeindekolegien zu ihrer Rechtfertigung folgendes vorbringen.
Unsere Gemeinde ist eine der am härtesten angelegten des Bezirks, und darum in derselben doppelte Sparsamkeit geboten, daß es uns bei Vergebung der Farrenhaltung nur darum zu tun ist, eine möglichst geringen Aufwand zu bekommen, ist durchaus unrichtig, im Gegenteil der Farrenhalter soll hinreichend bezahlt seyn, und nur richtig zu unserem Verhältnissen passende Zuchttiere halten; um aber zwei durchaus achtbare gewissenhafte uneigennützige dem Gemeinderat angehörige Männer sich anerbieten, die Farrenhaltung um einen mäßigeren, als den für Bezirk oder das ganze Land rücksichtslos vorgeschriebene Preis zu übernehmen, wen beide schon zu voller Zufriedenheit Farren halten wollen, und daher der Gemeindevertrettung volle Garantin für tüchtige Leistungen bieten, wäre es pflichtvergessen wen wir den Unternehmen mehr aufdrängen würden als sie wollten.
Unsere Bürgerschaft ist ohnedieß ganz empört über die erste Aufbesserung.
Da nun der Farrenhalter Mezger seine Entschädigung für durchaus angemessen hält. und sich damit zufrieden gibt wird
Beschlossen
auf die Vorschläge der Kgl. Zentralstelle für die Landwirthschaft nicht einzugehen, da wir das Gegenteil mit unsrem Diensteid nicht vereinigen könnten
  18.November 1907 Zu der am 2.Dezember d.J. vorzunehmende Viehzählung Reg 1907 S.635 ist nach §4. eine Zählungskommision zu bilden.
Ferner Zähler unter Leitung und Verantwortung des Gemeinderats aufzustellen
Beschluß
1. für die hiesige Gemeinde 1.Zählungsbezirk zu bilden
2. Als Zähler aufzustellen GePfleger Brand
  15.November 1912 Unter hinweis auf die Verfügung des K. Minist. Vom 13.August 1912 Reg. Bl. S. 615 betr. Viehzählung in Württemberg am 2.Dez. d.J. sind zur unmittelbaren Leitung der Viehzählung in jeder Gemeinde durch den Gemeinderat und aus dessen Mitte eine Zählungskommission unter dem Vorsitz des Ortsvorst. zu bilden.
ferner sind zur austeilung und wiedereinsammlung der Haushaltungslisten nach §4. freiwillige Zähler zu bestellen
Beschluß
Der hiesige Gemeindebezirk wird eingeteilt in zwei Zählbezirke,
Wovon der erste Bezirk die östliche Ortshälfte, der zweite Bezirk die westliche Ortshälfte umfaßt.
Als zähler werden bestellt für der ersten Bezirk Schulth. Bort hier abwesend
für den zweiten Bezirk
Gemeindepfl Brand hier


Nachtrag links:
Infolge abwesenheit wurde für den ersten Bezirk GemRat Chr. Carle bestimmt
  30.Januar 1913 Betreffs der Farrenhaltung in hiesiger Gemeinde wurde der Erlaß des K. Oberamts vom 29.Januar 1913 zur Kentniß gebracht und über eine etwaige Abänderung beraten.
Nach den Erfahrungen in der nun abgelaufenen Vertragszeit erklären die Gemeindekollegien, mit den seitherigen Verhältnissen ihre voll Zufriedenheit, die Farrenhaltung gibt zu keinerlei Beschwerden Anlaß, weder in der Zahl noch in der Beschaffenheit der Zuchtthiere noch der richtigen Pflege derselben.
Beschluß
Die Bürgerlichen Collegien ersuchen um Beslassung des seitherigen bestehenden Vertrags der hiesigen Farrenhaltung, und zwar möchte sie ihr Gesuch damit begründen, daß die hiesige meist Weinbautreibende Einwohnerschaft sich infolge der schlechten Herbst Ernten in den letzten Jahren in Notlage befindet.
Die Gemeinde hat ohnedies eine Umlage von 12,6% dazu kommen und können noch infolge Feldbereinigung, Elektr. Anlagen, Wegbauten, Einführung des Handarbeitsunterrichts u.f.m. vermehrte Geldaufwendungen so daß die Gemeinde unmöglich in der Lage ist nochmals eine Ausgabe in den Gemeindehaushalt zu stellen
Johann Jakob Christian Schmelzle 24.Februar 1913 Auf den Oberamtl. Erlaß vom 7.d.M. betreffen die am 31. kommenden Monats ablaufenden Vertrag über die Farrenhaltuing wurde beraten und
Beschlossen
1. Dem Farrenhalter in geheimer Abstimmung zu wählen und es bei dem seitheigen Vertragsbestimmungen zu belassen
2. Der in geheimer Abstimmung bei einer Stimmenthaltung von 8 abgegebenen Stimmen einstimmig gewählten Gutsbes. und GemRat Chr. Schmelzle sofort einen Vertrag ehnlich dem seitherigen abzuschließen.Capitals zu Übernehmen.
3. Zu Bestätigung daß Schmelzle mündestens ebensogut in der Lage ist Vermögen seiner großen Viehaltung und seines Landwirtsch. Betriebes zu übernehmen
4. Protokollauszug K. Oberamt vorzulegen
  04.April 1913 Auf den verlesenen Oberamtserlaß vom 21.Merz 1913 betreffend Farrenhaltung durch Gemeinder. Christian Schmelzle zu Verrenberg wird heute gepflogen und nach langerer Verhandlung
Beschlossen
... 560M Verpflegungsgeld für das Halten zweier Farren, zu vergleichen den Vertrag vom 24. Februar 1913 und neben der unentgeltlichen Benutzung der Farrenwiese ein Jahresertrag von 40M zu den Anschaffungskosten eines Farren I Classe 20% und eines solchen II Classe von 10% des Kaufpreises aus der Gemeindekasse hiemit zu verwilligen
  28.April 1913 Nach dem Erlaß des K. Oberamts betreff. Erhebung eines Sprunggeldes vom 25.April d.J. wird
Beschlossen
Dem Farrenhalter Christ Schmelzle ein sprunggeld von 10d für jeden Sprung der Farren zu bewilligen dieses Sprunggeld haben die Viehbesitzer zu entrichten
Johann Jakob Christian Schmelzle 30.März 1919 Der Farrenhaltungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Farrenhalter Chr. Schmelzle Gutsbes. hier geht am 31.März d.J. zu Ende, nach öffentl. Bekanntmachung und Aufforderung in der Gemeinde hat sichder seitherige Farrenhalter Gutsbes. Schmelzle für welchen die bürgl. Kollegien über die seitherige Farrenhaltung ihre volle Zufriedenheit ausgesprochen haben bereit erklärt, die Farrenhaltung wieder zu übernehmen.
Ein Vertrag hievon wurde abgeschlossen und dem seitherigen Farrenhalter die Farrenhaltung laut Vertrags auf weitere 6 Jahre übertragen.
Johann Jakob Christian Schmelzle 11.November 1919 Der Oberamtserlaß vom 28.Oktober 1919 betreffend die Farrenhaltung nebst den Forderungen der Farrenhalter des Bezirks vom Sept. 1919 werden dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht
Nach längerer Beratung wird wegen der als viel zu teuer, ja fast unmöglicher Übernahme der Farrenhaltung in eigene Verwaltung, alseinziger Ausweg, einstimmig in Abwesenheit des Gemeinderats Christ. Schmelzle Farrenhalters
Beschlossen
fraglichen Forderungen zu entsprechen und als Teuerungszulage an den Farrenhalter ab 1.April 1919 hiemit auszusetzen
1) Verpflegungsgeld 800M
2) Jahreswert von 22ar 88qm Wiese 600M
    zus. 1400M
3) Sprungeld (Teuerungszulage) 40d
4) Zuschuß beim Ankauf von Farren I.Klasse 25%
    Zuschuß beim Ankauf von Farren II.Klasse 15%
5) Die Sprungzeiten für Son und Feiertage und vom 1.Okt bis 31 März auf täglich vormittags und Abends zu beschränken.
6) Dem Oberamt und der Gemeindepflege Auszug zu fertigen
Johann Jakob Christian Schmelzle 12.Februar 1921 Der Oberamtliche Erlaß vom 7.d.M. betreffs: Farrenhaltung wird verlesen und unter Zustimmung des Farrenhalters Chr. Schmelzle, in Abwesenheit desselben als Gemeinderat
Beschlossen
1) Neben der Nutzung von 18ar 30qm Wiese das seitherige Verpflegungsgeld von jährlich 1200M auf 4000M zu erhöhen
2) Das Sprunggeld bei 50d wie seither zu belassen
3) Die seitherigen Ankaufszuschüsse von 25% bezw. 15% zu belassen
4) Das Sprunggeld für eine Kuh aus andern Gemeinden zugefürten Kühe auf 3M festzusetzen
5) Dem Oberamt und der Gemeindepflege Auszug zu fertigen
6) Die Grundstüke Paz.No.72 76qm und 73 3ar 82qm = 4ar 58qm Wiese in der Schmerhälde oder Hofäker verbleibt ab 1.April 1921 der Gemeinde
Johann Jakob Christian Schmelzle 04.Mai 1922 Der Oberamts Erlaß vom 28.März d.J. betreffend, Belohnung der Farren, Eber u Ziegenbockhalter des Bezirks, wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht nach längerer Beratung wird
Beschlossen
1.) Neben der Nutzung von P No 1411 12a 70qm Wiese im Gäßle
Parz No 1801 16a 36qm Wiese im Schwarz....
Zus 29a 6qm
Dem Farrenhalter Christ. Schmelzle hier das seitherige Verpflegungsgeld für 2 Farren I. u II. Classe von seither 4000M auf 16000M zu erhöhen.
2.) Das Sprunggeld von 50d auf 2M festzusetzen
3.) Die seitherigen Ankunfszuschüsse von 25% für eine I.Classigen u 15% für einen II.Cl. zu belassen
Johann Jakob Christian Schmelzle 28.November 1922 Einem Erlaß über die Regelung der Belohnung der Farren u Ziegenbockhalter wird nach Bekanntgabe desselben
Beschlossen
1,) Das Sprunggeld beträgt für jede Benützung eines Farren 10M
Der Anfall des Sprungelds steht dem Farrenhalter zu
2.) Ab 1.Oktober 1922 bis 31.März 1923 beträgt das Verpflegungsgeld abzüglich der in Ziff. 1 bezeichnete Sprunggeld für die beiden Farren 62000 M jährlich (halbjährlich 31000 M) einschließlich der Güternutzung für 26 ar Wiese.
3.) Anschaffungskosten bezw. Beiträge nur noch bei Unglücksfällen in Höhe von 20% bei 1.Farren I.Classe u 10% für 1.Farren II.Classen ist von seiten der Gemeinde zu leisten

§2
Der Vertrag lautet ab 1.Okt 1922 bis 1.April 1923
Das Sprunggeld beträgt für jede Benützung eines Bockes seither 1M das Verpflegungsgeld 2000M jährlich
Beschluß
Das Sprungeld beträgt für jede Benützung eines Bockes ab 1.April 1923 bis 31.März 1924 10M
Ab 1.April 1923 soll das Verpflegungsgeld betragen 7000M einschließlich der Güternutzung für 10ar Wiese im Lindenhölzle
Johann Jakob Christian Schmelzle 23.Januar 1923 Einem Erlaß des Oberamts vom 5.Juni d.J. über Regelung u. Belohnung der Farren, Eber u. Ziegenbockhaltung wird Bekanntgabe derselben
Beschlossen
1) Neben der Nutzung von P.No. 1411 u. 1801 a 29 u. 16qm Wiese soll der Farrenhalter Christian Schmelzle ab 1.April d.J. bis 31.März 1924 an Verpflegungsgeld für einen Farren erhalten
2) Den Wert von 60Ctr. Heu u. 10 Ctr Hafer in Rechnung zu nehmen sind, für Heu der Juni u Dezember Durchschnittspreis der ersten Monats von der Stuttgarter Börse des Bezirks Durchschnitts, für Hafer der Oktober, Nov. u, Dezember Preis wie Ziff. 1 als Trinkgeld soll der Farrenhalter für jeden Sprung 500M erhalten.
Als Sprunggeld in die Gemeindekasse soll nichts erhoben werden. Sollte im laufe des Jahres ein Zulassungsschein benöthigt werden so hat dies die Gemeinde zu tragen.
Anschaffungskosten werden für 1.Farren I Klasse bis zu 25% gewährt, ferner in Seuchen u. Unglücksfällen bei der Farrenhaltung an den nachgewiesenen nicht selbst verschuldeten Schaden ein weiterer Beitrag geleistet werden
Johann Jakob Christian Schmelzle 07.Juli 1923 Einem Erlaß des Oberamts vom 5.Juni d.J. über Regelung u. Belohnung der Farren, Eber u. Ziegenbockhaltung wird Bekanntgabe derselben
Beschlossen
1) Neben der Nutzung von P.No. 1411 u. 1801 a 29 u. 16qm Wiese soll der Farrenhalter Christian Schmelzle ab 1.April d.J. bis 31.März 1924 an Verpflegungsgeld für einen Farren erhalten
2) Den Wert von 60Ctr. Heu u. 10 Ctr Hafer in Rechnung zu nehmen sind, für Heu der Juni u Dezember Durchschnittspreis der ersten Monats von der Stuttgarter Börse des Bezirks Durchschnitts, für Hafer der Oktober, Nov. u, Dezember Preis wie Ziff. 1 als Trinkgeld soll der Farrenhalter für jeden Sprung 500M erhalten.
Als Sprunggeld in die Gemeindekasse soll nichts erhoben werden. Sollte im laufe des Jahres ein Zulassungsschein benöthigt werden so hat dies die Gemeinde zu tragen.
Anschaffungskosten werden für 1.Farren I Klasse bis zu 25% gewährt, ferner in Seuchen u. Unglücksfällen bei der Farrenhaltung an den nachgewiesenen nicht selbst verschuldeten Schaden ein weiterer Beitrag geleistet werden
Johann Jakob Christian Schmelzle 16.Juni 1924 Der Farrenhaltungsvertrag der Gemeinde mit Gemeinderat Schmelzle war am 31.März 1924 abgelaufen. Schmelzle ist bereit den Vertrag auf drei weitere Jahre , bis 31.März 1927, zu verlängern.
Als verpflegungsgeld fordert derselbe für 2 Farren 700M im Jahr und außerdem die Nutzung der Part.Nr. 411, 801 18; 16a Wiese, welche sich im Eigentum der Gemeinde befindet. Das Sprunggeld soll neu an Friedenszeiten 10d von jedem Sprung betragen. Außerdem fordert er den üblichen Beitrag zur Anschaffung von Farren erster Klasse in Höhe von 25% der Kosten.
Nach längerer Beratung wird in Abwesenheit von Gemeinderat Schmelzle
Beschlossen
Den Farrenhaltungsvertrag bis 31.März 1927 zu verlängern unter Gewährung eines Verpflegungsgelds von 700M im Jahr für die beiden Farren erster + zweiter Klasse. Zur Anschaffung von Farren erster Klasse wird ein Betrag von 25% des entsprechenden Aufwands geleistet. Das Sprunggeld beträgt 10d für jeden Sprung. Außerdem erhält er die unentgeltliche Nutzung der Farrenwiese mit einem Jahreswert von 50M.
Diese Regelung tritt am 1.April 1924 in Kraft
Johann Jakob Christian Schmelzle 16.Juli 1925 Das oben S.74 festgesetzte Verpflegungsgeld für die
Farrenhaltung
sollte 1100M betragen, das Sprunggeld sollte auf 20d erhöht werden.
Nach längerer Verhandlung mit dem Farrenhalter wird im eiverständnis des letzteren
Beschlossen
1.) neben der Nutzung der Farrenwiese PNo 411 u. 801 im Maßgehalt von 29a 16qm für 1925, sowie 1926 das Verpflegungsgeld auf 950M jährlich, das Sprunggeld auf 20d mit sofortiger Wirkung festzusetzen; es bei 25% Beitrag zum Ankauf eines Farren I Classe aber zu belassen.
Im Gemeinderatsprotokoll vom 27.Mai 1926 heist es:
Vor beginn der Tagesordnung gedachte der Vorsitzende dem so rasch u zu früh aus dem Collegium verstorbenen Mitglied Christ. Schmelzle, wonach die Mitglieder als Zeichen des Andenkens sich von Ihren Sitzen erhoben.
Christian Schmelzle (jun) 14.Februar 1927 Der Farrenhaltungsvertrag mit der Gemeinde, des verst. Christ. Schmelzle läuft mit dem 31.März d.J. zu Ende, nach Vereinbarung des Sohnes Christian Schmelzle welcher sich lange weigerte, hat sich nach längerem Zögern bereit erklärt die Farrenhaltung auf weitere 3 Jahre zu übernehmen.
Als Verpflegungsgeld fordert derselbe für 2 Farren pro Jahr 1000M Tausend M. außerdem die Nutzung der P.No. 411. u. 801 = 29a 16qm Wiese, welche sich im Eigentum der Gemeinde befindet. Außerdem fordert er den üblichen Beitrag zur Anschaffung von Farren I.Classe in Höhe von 25% eines Farrens II.Classe 15% der Kosten.
Mit Rücksicht auf die schon längere Haltung welche zur Zufriedenheit der Gemeinde war wird einstimmig
Beschlossen
Mit dem Sohn Christian Schmelzle den Farrenhaltungsvertrag abzuschließen bis 31.März 1930, unter der Gewährung eines Verpflegungsgeldes von jährl. 1000 Tausend M. für beide Farren I. u. II. Classe. Zur Anschaffung eines Farren I.Classe wird ein Beitrag von 25% für die Anschaffung eines solchen mit II.Classe wird ein Beitrag von 15% der Anschaffungskosten gewährt, das Sprunggeld beträgt 20d, außerdem erhält er die unentgeltliche Nutzung der oben genannten Farrenwiese mit einem Jahreswert von 50M.
Diese Regelung tritt am 1.April 1927 in Kraft
Christian Schmelzle (jun)
oder
die Witwe seines Vaters?
Rosina Schmelzle
13.Februar 1930 Chr Schmelzle Landwirt in Verrenberg hat laut Vertrag vom 26.Febr. 1930 die Farrenverpachtung der Gemeinde Verrenberg für 3Jahre 1.April 1930 bis 31.März 1933 übernommen.
Beschluß
Beim oberamt hiermit die Befreiung von der Einhaltung der Vorschriften in Art. 2 Ziff. 1 u. 2 des Farrenhaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1.Juni 1897 (Reg.Bl. S. 46) auf Grund von Art. 2a, Abs.2, .... dieses Gesetzes nachzusuchen.


Nachtrag links:
genehmigt
Christian Schmelzle (jun)
oder
die Witwe seines Vaters?
Rosina Schmelzle
07.Mai 1930 Der am 13.Febr. D.J. mit der Witwe Ros. Schmelzle abgeschlossene Farrenhaltungsvertrag wurde am 15 selbig. Monats dem Oberamt vorgelegt mit einem Angebot von 2000M von dem Herrn Oberamtstierazt Hambacher wurde dieses Angebot als zu hoch angesehen u. empfohlen sich mit der Gemeinde Bitzfeld ins benehmen zu setzen um sich mit einer gemeinsamen Farrenhaltung dort anzuschließen;
Dieses wurde hier in der Gemeinde öffentl. Bekannt gemacht u. nochmals Bewerberaufruf erlassen aber ohne Erfolg.
Über den Anschluß an Bitzfeld wird nun nach längerer Beratung einstimmig
Beschlossen
Den mit der Wiw. Schmelzle abgeschlossenen Vertrag mit 2000M aufrecht zu erhalten. Das Oberamt zu ersuchen diesen zu genehmigen, es ist allgemeiner Wunsch sämtlicher Kuhhalter daß die Farren in der Gemeinde bleiben es ist Aussicht vorhanden daß nach 3 Jahren eine Besserung eintritt
  29.August 1930 Der Erlaß des Oberamts betr. Farrenankauf des Farrenhalter Schmelzle wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Christian Schmelzle (jun)
oder
die Witwe seines Vaters?
Rosina Schmelzle
11.September 1930 Auf den Erlaß des W. Oberamts vom 19.Aug. d.J. betr. Farrenankauf welcher dem GemRat mitgeteilt wurde wird zur Sprache gebracht daß bei Anschaffung eines Farren I.Classe die Gemeinde 25% dem Farrenhalter zu ersetzen hat was der Gemeinde 250 bis 300M Kosten verrursachen würde;
Der Farrenhalter besitzt zur Zeit 2 Farren II.Classe von deren Nachzucht die Landwirte sehr zufrieden sind, auch der GemRat schlißt sich hier an. Diese beide Farren dem Farrenhalter zu überlassen bis einer derselben abgängig wird, dann diesem die Auflage zu machen daß er einen Farren I.Classe anzuschaffen hat, die kleineren Landwirte verkaufen ihre Kälber schon nach 6Wochen an den Metzger die anderen füttern ihr Tier bis zu 2 Jahren u. werden dann als Schlachtvieh an die Metzger verkauft.
Beschluß
Dem Farrenhalter Schmelzle die Auflage zu machen daß er wenn einer dießer Farren Abgängig wird einen Farren I.Classe oder einen solchen von dem voraus zusehen ist daß I.Classe erteilt wird.
Rosina Schmelzle 15.Augustr 1931 Die Witwe Rosina Schmelzle erklärt sich bereit das Verpflegungsgeld für den am 13.Febr. 1930 abgeschlossenen Farrenhaltungsvertrag von 2000M zu ermäßigen auf 1700M (Vertrag Gepfl. Übergeben
Rosina Schmelzle 12.Januar 1932 1.) der Farrenhalter Chr Schmelzle ermäßigt seine Belohnung u Verpflegungsgeld ab 1.Oktober 1931 bis 31.März 1932 auf 750M die Farrenwiese wird um 50M jährlich angerechnet.
Auf 31.März 1932 ist Neuverpachtung seitens des Farrenhalters zugestanden.
2.) Wegen der Eberhaltung die Gemeindevertretung Bretzfeld um Ermäßigung zu ersuchen.
3.) Der Ziegenbockhalter ermäßigt seine Entlohnung ab 1.Januar 1932 auf 135M worauf 45 Gütergenuß anzurechnen sind.
4.) Auszug ans Oberamt und Bürgermeisteramt
Rosina Schmelzle 12.Januar 1932 Nachdem Farrenhalter Schmelzle sich ab 1.Oktober 1931 bis 31.März 1932 mit 750RM wovon 50RM (auf 1/2 Jahr also 25RM) für die Farren… begnügt und mit der Vertragslösung auf 31.III 32 einverstanden ist, wird
Beschlossen
1.) sich damit einverstanden zu erklären, daß Schmelzle fürs Rechnungsjahr 32 sich unter Verzicht auf den Gütergenuß mit 1300RM begnügt
2.) auszug an die Gemeindepflege und das Oberamt
  24.November 1932 Zwecks Gründung eines Vieversicherungsvereins wurde auf 24.Nov.d.J. eine Ortsversammlung einberufen, von 50 Viehalter erschienen 34, um daß die Gründung eine Viehversicherung zustande kommt haben sich 18 hiezu verpflichtet (siehe Beil.).
Unter diesen Umständen ist die Gründung unmöglich; die Beteiligten erklärten, daß sie noch nie von einer Gemeinde, wo ein Vers. Verein besteht, auch etwas lobendes gehört hätten.
Die für die Gründung eingetretenen haben den Standpunkt eingenommen daß wenn nicht sämtliche Viehalter zustimmen unmöglich ist in so einer kleinen Gemeinde einen Vieh vers. Verein zu Gründen, sämtliche Anwesende erklärten, daß Unglücksfälle noch nie zu Anstanden führten, weil alle Bewohner von jeher Hilfsbereit und Opferwillig gegenüber denjenigen dennen ein Unglücksfall zusteht waren, und dies auch in Zukunft sein werden.
Beschluß
Daher von der Gründung eines Viehversicherungsvereins abzusehen.
Rosina Schmelzle 15.März 1933 Der Farrenhaltungsvertrag der Gemeinde mit dem seitherigen Farrenhalter Chr Schmelzle (Wtw.) läuft bis 31.März d.J. ab, nach vorausgegangener öffentl. Bekanntmachung wurde Termin für Verpachtung auf 27.März 1933 festgesetzt, erschienen war der seitherige Farrenhalter Chr. Schmelzle welcher für 2 Farren 1 I.Classe u. 1. II.Classe an Verpflegungsgeld jährlich 850M u. 10d Sprunggeld verlangt nichts einzuwenden u. es wird daher
beschlossen
Mit dem seitherigen Farrenhalter Christ. Schmelzle den Vertrag abzuschliesen ab 1.April 1933 bis 30März 1939 mit einem Verpflegungsgeld von jährl 850M nebst 10d Sprunggeld welches die Kuhhalter zu bezahlen haben.
Beim Ankauf eines Farren I.Classe erhält der Farrenhalter 18% bei einem solchen II.Classe 10% des Ankaufspreises.
Beim Farreneinkauf hat ein Mitglies des Gemeinderats gegen 5M Taggeld einschließlich Auslagen mitzuwirken
  15.März 1933 Die Viehzählung verbunden mit der Viehseuchen Umlage besorgt Gedepfleg Bort am 5.Dez 1933
Bei der Viehzählung 1907 gab es folgendes Ergebniss:
Rindert: 403
Mündlich ist überliefert, dass später die Farrenhaltung bei Wilhelm Bort und Herrmann Frank war.
Bis dato wurden nur die Gemeinderatsprotokolle bis 1934 ausgewertet.
 

Haltung eines Ziegenbock zur Zucht

Name Zeit von-bis Bemerkung
Vorwort im Güterbuch 1858 1858 Im Vorwort zum Güterbuch von 1858 wurde auch der Tierbestand im Ort angegeben.
Es wurden 11 Ziegen gezählt. Die Ziegenhalter waren:
- Johann Georg Friedrich Wieland, 2 Ziegen
- Christoph Michael Gebhard, 4 Ziegen
- Johann Christoph Messer, 3 Ziegen
- Witwe des Michael Georg Gottlieb Roth, 1 Ziege
- Georg Adam Bort, 1 Ziege
Bei der Viehzählung 1907 gab es folgendes Ergebniss:
Ziegen: 19
  11.Juli 1913 In hiesiger Gemeinde befinden sich zur Zeit etwa 15-20 Mutterschweine und ebenso viele Ziegen, es ist sonach da die haltung nicht vorübergehend ist, die Gemeinde zur Aufstellung eines Eber u. Ziegenboks verpflichtet
Beschluß
1. Sofort Bewerberaufruf zu erlassen und vom K.Oberamt sich die dazu verwendbare Vertragsformulare zu erbitten.
2. Sich weitere Beschlußfassung vorzubehalten
Johann Christian Vogg 04.August 1913 Auf den Oberamtl. Erlaß vom 1.Juli d.J. betreffs Eber und Ziegenbockhaltung in hiesiger Gemeinde wurde nachdem festgestellt ist daß sich in hiesigen Gemeinde etwa 20 bis 25 Stück Mutterschweine sowie ebensoviel zur Zucht verwendbare Ziegen befinden
Beschlossen
in hiesiger Gemeinde einen Eberhalter sowie einen Bockhalter aufzustellen und zwar für die 3 Jahre 1913/14, 1915, 1916, nach vorhergegangener öffentlicher Bekanntmachung und Bewerberaufruf haben sich gemeldet als Eberhalter Johann Stark Bauer hier, als Bockhalter Christian Vogg Weingärtner hier mit welchem nun sofort ein Vertrag abgeschlossen werden soll und zwar nach den Bestimmungen vom 29.März 1913 .. Amtsbl. S. 249 neben dem Verpflegungsgeld von Jährlich 120M für einen Eber ein Sprunggeld für jedes Mutterschwein von 1M 20d welches die Tierbesitzer zu entrichten haben soll beibehalten werden, ebenso für die Ziegenbsitzer soll dem Bockhalter ein Sprunggeld von 50d zu gute kommen.
Bei dem Eberhalter wird angenommen und kann erwartet werden daß die Eberhaltung gut gefürt wird indem derselbe selbst Besitzer von Mutterschweinen ist, sollte ein Mutterschwein im lauf der nächsten 3 Wochen nachgeführt werden so ist ein Sprunggeld von 20d zu entrichten
Johann Christian Vogg 11.Juli 1916 Der Ziegenbockhaltungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Christian Vogg Weingärtner hier geht bis 31. August d.J. zu ende.
Nach den Erfahrungen in der nun abgelaufenen Vertragszeit erklären die GemeindeCollegien, mit den seitherigen Verhältnissen ihre Zufriedenheit und wird deßhalb
Beschlossen:
Dem seitherigen Bookhalter Vogg Christian die Bookhaltung nach den Bestimmungen vom 4.Aug. 1913 Gem. Rats Porotokoll S. 289 auf 3 weitere Jahre zu übertragen. 1917 1918 und 1919
Neben dem Verpflegungsgeld von 70M jährlich, soll dem Bookhalter noch ein Sprunggeld von 50d zu gute kommen.
Ludwig Bort 10.August 1919 Der von der hiesigen Gemeinde mit dem Ziegenbockhalter Christ. Vogg hier, abgeschlossene Vertrag ist am 31.August 1919 abgelaufen.
Nachdem der seitherige Bockhalter mit Tod abgegangen ist, der Weingärtner Ludwig Bort von hier den zur Zucht taugliche Bock von Christ. Vogg käuflich erworben hat, wird
Beschlossen
Mit dem Weingärtner Ludwig Bort der sich hiezu bereit erklärt hatte einen Vertrag nach den Bestimmungen vom 29.März 1913 Minist- Amtsblatt S.249 auf 3 Jahre bis 31.August 1933 abzuschließen, und zwar unter Gewährung eines jährlichen Verpflegungsgeldes von 150M, ferner soll ihm ein Sprunggeld von 50d zu gute kommen
Ludwig Bort 06.September 1921 Laut abgeschlossenem Vertrag vom 17.Aug 1919 erhält der Bookhalter L.Bort ein jährl Pachtgeld von 150M, im Jahr 1920 eine Teuerungszulage von 100M somit 250M, infolge Futtermangel und Teuerung der Verpflegungskosten sucht Bort um Aufbesserung nach
Die Gemeinde Bitzfeld welcher wir bei der Eberhaltung angeschlossen sind wurde ersucht sich hierher der Bookhaltung anzuschließen und hierher einen entsprechenden Beitrag zu leisten, indem dies laut Mitteilung des SchulthAmt Bitzfeld nicht mögl. nun wird
Beschlossen
Dem hiesigen Bookhalter L.Bort zu ermächtigen daß er für die von Bitzfeld und sonstigen Auswärtigen zugeführten Ziegen ein Sprunggeld bis 5M anzusetzen Berechtigt ist, sollte das von den auswerdig zugeführten Ziegen erhobene Sprunggeld 100M nicht erreichen so ist die Gemeinde hier verpflichtet den Rest aus der Gemeindepflege zu ersetzen
Ludwig Bort 07.Juli 1923 Der Bockhalter L. Bort Taglöhner hier soll neben der Nutzung von ca. 18ar Wiese als Verpflegungsgeld erhalten den Wert von 15Ctr. Heu u. 2Ctr Hafer wie Ziff.1
Als Trinkgeld 150M für einen Sprung
Ludwig Bort 16.Juni 1924 Der Bockhaltungsvertrag der Gemeinde mit Ludwig Bort Taglöhner hier war am 31.März 1924 abgelaufen. Bort ist bereit, den Vertrag bis 31.März 1927 zu verlängern.
Als Verpflegungsgeld fordert er 70M im Jahr daneben die unentgeltliche Nutzung der Parz Nr 645 10a Wiese die sich am ....... der Gemeinde befindet. Das Sprunggeld soll von jedem Sprung 50d betragen. Nach Beratung wird
Beschlossen
Den Ziegenbockhaltungsvertrag bis 31.3.1927 zu verlängern unter Gewährung eines jährlichen Verpflegungsgeldes von 70M und die unentgeltliche Nutzung von Parz Nr 645 aim Jahreswert von 25M. Das Sprunggeld beträgt 50d von jedem Sprung diese Regelungtritt am 1.April 1924 in Kraft
Ludwig Bort 19.September 1927 Der Ziegenbockhalter Ludwig Bort Taglöhner hier erhält bisher für einen Sprungfähigen Ziegenbock ein Verpflegungsgeld in baar von 70M.
An Gütergenuß 20M zus 90M.
Die Schaubehörde hat am 27.Mai d.J. diesen Betrag als zu nieder angenommen u Antrag auf Erhöhung des Verpflegungsgeldes gestellt.
Beschluß
Dem Bockhalter L.Bort anstatt seither 70M ab 1.April 1927 100M baar u weitere 20a 10qm rechts am Brechdarrweg u Spatzenweide in Gütergenuß mit M zus 150M Jährlich zu bewilligen, u zwar bis auf weiteres Sprungeld 50d.
Der Bockhalter L.Bort erklärt sich bis auf weiteres einverstanden.
Dem Oberamt Auszug hievon vorzulegen
Im Öhringer Heimatbuch von 1929 (Nachdruck 1987) findet sich auf Seite 313 das folgende zum Thema Ziegenzucht:
"Die Ziegenzucht ist im Verlauf der Jahre wie die Schäferei stark zurückgegangen.
Die meisten Ziegen sind heute noch in Öhringen, Neuenstein und Forchtenberg zu finden.
Zur Hebung der Zucht besteht ein Bezirksziegenzuchtverein mit dem Zuchtziel der rehfarbenen Schwarzwaldziege.
"
Ludwig Bort 22.Januar 1931 Der Vertrag des Ziegenbockhalters L.Bort hier, ist dieses Jahr abgelaufen.
Der seitherige Bockhalter L.Bort ist bereit die Haltung eines sprungfähigen Ziegenbocks wie seither auch weitere 3 Jahre 1931 bis 1933 mit den gleichen Bedingungen zu übernehmen (siehe Seite 140)
Beschluß
1.) Dem seitherigen Bockhalter L.Bort die Haltung eines sprungfähigen Ziegenbocks zu übertragen mit einem jährlichen Verpflegungsgeld
in baar 100M
an Gütergenuß 50M
zusammen 150M
Sprungeld 50d
2.) Auszug hievon ans Oberamt u an die Gemeindepfl. hier
  11.April 1932 Zwischen der Stadtgemeinde Öhringen
und
der Gemeinde Verrenberg
wird auf Grund des Art.1 Abs.3 des Gesetzes betr. Die Eber- und Ziegenbockhaltung vom 8.Juli 1912 folgender
Vertrag
abgeschlossen:
1. Die Gemeinde Verrenberg vereinigt sich zum Zweck der Ziegenbockhaltung mit der Stadtgemeinde Öhringen
2. Die Ziegenbesitzer der Gemeinde Verrenberg haben während der Vertragsdauer das Recht, ihre Ziegen durch die städtischen Ziegenböcke innerhalb der festgesetzten Sprungzeiten und gegen ein vom Gemeinderat Öhringen festzusetzendes Sprunggeld decken zu lassen.
3. Die Gemeinde Verrenberg übernimmt an dem Aufwand der Stadtgemeinde Öhringen für die Ziegenbockhaltung aom 1.April 1932 an bis auf Weiteres den Betrag von 10RM im Jahr; diese Summe steigert sich entsprechend, wenn der Aufwand auf die Bockhaltung sich weiter erhöht
4. Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit und kann von jedem der Vertragsschliessenden auf den schluss eines Kalendervierteljahres gekündigt werden unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten
Bei der Viehzählung 1933 gab es folgendes Ergebniss:
Ziegen: 11
Bis dato wurden nur die Gemeinderatsprotokolle bis 1921 ausgewertet.
Zum 750jährigen Jubiläum 2014 erstellte Friedrich Hofmann die Liste
Ziegenhalter in Verrenberg anno 1945

  - Dagenbach, Eugen (Bahnwärter Station 89)
  - Dahler, Adolf
  - Dietrich, Ludwig
  - Gauger, Lorenz
  - Knappenberger, Christian
  - Roth, Willi (Bahnwärter Station 90)
  - Stein, Gottfried
  - Strobel, Eugen
  - Weibler, Fritz
 

Fleischschätzer
Die Aufgabe der Fleischschätzer?
Einfach die unten stehenden Einträge aus den Gemeinderatsprotokollen studieren und schon müsste einiges klarer sein.
Name Zeit von-bis Bemerkung
Wilhelm Franz Happold Oktober 1842 Bei einer Auflistung verschiedener "untergeordneter obrigkeitlicher Diener" wurde Happold als "Viehschauer" bezeichnet.
Johann Heinrich Käppler
Johann Jacob Anton Hörger
15.August 1853 Da die frühere bestellten Friedrich Weiß und Franz Happold als Schäzungs Commission in Verrenberg erneuert waren, wenn ein Bürger ein Unglück von einem Stük Vieh in Vorschein kommen, war auf heute den 15.August 1853 erledigt worden und für diese, von dem Gemeinderath Neugewählte Schäzer Johann Käppler und Anton Hörger aufgestellt worden sind, da dieselben Pflichtmäßig, wenn ein Unglücksfall vorkommen sollte das Fleisch schäzen wie viel der Eigenthümer für das Fleisch zum Verkauf anrechnen oder annehmen darf. Es wird also noch beschlossen daß wenn in der Stadt bey den Metzgern das Fleisch über 6x. gilt, so muß sich der Unglücks Eigenthümer gefallen lassen 2x. weniger zu fordern als was in der Metz kostet wenn es aber unter 6x. Preiß ist, so wird nur 1x. angenommen.
Sollte aber von einem Stük Vieh das Fleisch ganz schlecht seyn, so hat die Commission darüber Pflichtmässig zu verfügen.
  18.Juli 1855 Da in dem hies. Orte sehr vielfach Unglücksfälle durch den Viehstand vorkommen und bei denjenigen Bürgern bei dehnen ein solches Unglück zu Theil wird oft durch Verwerthung seines Fleisch ein sehr großen Schaden leiden muß weil die Bürgerschaft nicht nach dem früher bestimmten Masgaben bei solchen Unglücksfällen je nach Stand ihres Viehes Fleisch haben und den Unglücksfall geeignete Beisteuerung beweisen, so wurde nach Bürgerberathung von dem Gemeinderath und Bürgerausschuss einstimmig beschlossen:
§1. Den Viehstand im hiesigen Ort bei jedem einzeln Bürger Aufzunehmen, und jede Aufnahme soll auf 1.Jahr gültig betrachtet werden. Nach befund dessen Viehstandes in welchem sich ein jeder Bürger befindet soll eine Austheilung gemacht werden wenn ein Unglücksfall vorkommt je nach Verhältniss an Gewicht des geschlachteten Stük Viehes:
§2. Jeder Bürger hat wenn ihm ein solches Übel zustehen würde, sogleich Amtliche Anzeige zu machen, damit die aufgestellten Fleischschäzer sogleich in Kenntniss gesezt werden können, daß sie das Fleisch schäzen und besichtigen für welchen Preiß es verkauft werden darf oder die Theilnehmenden dafür zu bezahlen haben.
§3. Wird ein jeder Bürger aufgefordert und in Kentniss gesezt, daß sogleich amtliche Anzeige erstattet werden muß wenn ein Stük erkrankt.
§4. Wird noch festgesezt daß jeder Bürger zu gewarten hat, wenn er seinen Theil welcher ihm bei Unteraustheilung zukommen ist, nicht abholt, solches durch den Gemeindediener gegen 6x. Trägerlohn zugesendet wird.
§5. Derjenige welche seinen Theil erhalten hat, es mag durch seine eigene Person oder durch den Gemeindediener geschehen sein, so hat einer jeder das in empfang genommene Fleisch sogleich baar zu bezahlen. In unterlassung dessen ist der ...ungslükte berechtigt nach Verflossenen 14 Tagen Klage gegen den säumigen Zahler zu haben.
Carl Christian Carle
Christian Friedrich Mezger
30.September 1862 Auf das Ableben des früheren Fleischschäzer bei einem vorkommenden Unglücksfall unter dem Rind vieh im hies. Orte wurde heute als neuer Fleischschäzer bestellt:
Carl Carle
Christian Mezger welcher auf ihre früher abgelegte Pflichten hingewiesen worden sind.


Der ehemalige Fleischschätzer Johann Jacob Anton Hörger war am 15.November 1861 verstorben.
Der ehemalige Fleischschätzer Johann Heinrich Käppler war 1862 gestorben. Er war vermutlich der oben genannte Verunglückte.
Christian Friedrich Mezger 12.Februar 1880 Christian Mezger sen. GeRath hier besorgt schon längst die Funktion als Fleischschauer, ohne daß jedoch über dessen Wahl ein Eintrag im GeRaths Protokoll zu finden ist.
Nach dem Ruggerichts Reces Protokoll vom 10.Januar 1880 §.5. ist die Wahl eines Fleischschauers angeordnet, diese Wahl wurde heute vorgenommen und wurde gewählt Christian Mezger sen. GeRath hier mit 6 Stimmen. Derselbe nimmt diese Stelle an und wird nach vorgeschriebener Weise verpflichtet.
Aufgrund des Reichsviehseuchengesetzes muss der Viehstand erfasst werden.
Im Gemeinderatsprotokoll vom 08.April 1881 liest sich das so:

In Gemäßheit des Reichsviehseuchengesetzes vom 23.Juni 1880 die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, Reichsgesetzbl. S153 ferner des Ausführungsgesetzes vom 20.März 1881 Regbl. S.189 nebst der hiezu erlassenen Vollzugsverfügung vom 23.März 1881 Regbl. S.196 und der Minist. Verfügung vom 24.März 1881 Mist. Amtsbl. S.81. Ist zu folge erhaltener Weisung des Kl. Oberamtes vom 2.April d.J. Hohl. Bot N.41 eine Person zur Aufnahme des Beitragspflichtigen Viehstandes und der Pferde Verzeichnung der Thierbesitzer, Erhebung und Einbringung der Jahresbeiträge aufzustellen. Hierüber wurde heute berathen und beschlossen:
1. zur Aufnahme des Beitragspflichtigen Viehstandes und der Perde Verzeichnung der Thierbesitzer Erhebung und Einbringung der Jahresbeiträge den Gemeindepfleger Matthäus Mugele von hier aufzustellen.
2. da sich jetzt schon ein Ueberblicknach der Gegenwärtigen Viehzahl und Pferde nach dem auf das Jahr 1881 festgesetzten Beitrag von 1.Pferd 40d und 1.St. Rindvieh 10d bemessen lässt und sich die einzureichende Summe bei der kleinen Gemeinde nur auf ca. 40M beläuft, so wird mit rücksicht auf die bekannten günstigen Vermögensverhältnisen des Einbringers , von Stellung einer Kaution abstand genommen.
Johann Jäger ist eine Kuh verendet. Er bekommt Unterstützung.
Im Gemeinderatsprotokoll vom 25.April 1892 liest sich das so:

Dem Johann Jäger Schumacher von hier ist am 22.März 1892 bei Westernbach auf offener Straße eine wertvolle Kuh grepiert welche nach dem Gutachten des Hl. Oberamts Thierartzts weder unter das Viehseuchengesetz gefallen ist, noch ist das Fleisch als genießbar erkannt worden und wäre daher ohne alle Entschädigung ausgegangen wenn nicht das Kl. Oberamt eine Hauskolekt erlaubt hätte. Da Jäger immer noch einen großen Schaden nachweist, so wird ihm auf seine Bitte aus der Gemeindekasse auf eine Unterstützung von 10M verwilligt und die GemPfl zur Ausbezahlung dieses Betrages angewiesen.
Carle aus Öhringen 10.Januar 1903 Der Ortsvorsteher verließt den Erlaß des Kl. Oberamts vom 3. d. M. betreffend die Durchführung der Fleischschau, nach welchem unter anderem der Vorschlag gemacht ist, Verrenberg mit weiteren umliegenden Orten, in welchen kein Metzger sich befinden, dem Beschaugebiet Oehringen für welchen der bisherige Fleischbeschauer von Oehringen Carle als Beschauer im Sinn der neuen Bestimmungen über die Schlachtvieh und Fleischbeschau vom 3.Juni 1900 untergestellt wird zuzuteilen.
Der Gemeinderat findet den Vorschlag des Kl. Oberamts für gut, und wünscht nur, daß solcher auch thatsächlich verwirklicht werde.
  10.Februar 1903 1. Auf erstatteten Vortrag des Ortsvorstehers und nach Verlesung des Erlasses des Kl. Oberamts vom 22. Juni d. J. betreffend die Bestellung des Oberamtstierarzts als weiteren Fleischbeschauer wird
Beschlossen
I. Dem Vorschag des Kl. Oberamts gut zu heisen und denselben in vollem Umfang zuzustimmen
Oberamtstierarzt Dambacher in Oehringen 19.März 1903 Behufs Durchführung der mit dem 1.April d.J. in Kraft trettenden Schlachtvieh und Fleischbeschau wird vom Gemeinderat nach Bekantgabe des oberamtlichen Erlasses vom 25. v. M. wird
Beschlossen
I. Dem Beschauer die in §25. Zff. I 4 enthaltenen Mindestsätze als Belohnung für die dort aufgeführten Einzelleistungen auszusetzen.
II. Die nach § 24. genanten Ministerialverfügungen erforderlichen Ausrüstungsgegenstände genehmigen, die nach dem oberamtlichen Erlasse anzuschafen vestg. den Betreff an den Anschaffungskosten auf die Gemeinde zu übernehmen.
III. Zur teilweisen Dekung der Beschau vorerst keine Gebühren zu erheben.
IIII. Für den Fall vorübergehender Verhinderung des Beschauers als Stellvertretter zu bestellen:
   Christian Landenberger in Pfedelbach und
   Karl Herrmann in Adolzfurt
V. Als ordentlichen tierärztlichen Beschauer Hl. Oberamtstierarzt Dambacher in Oehringen als dessen Stellvertretter Tierarzt Dieter von Oehringen und Distriktstierazt Erlenwein in Kupferzell aufzustellen
VI. Ortspolizeiliche Vorschriften über das Schlachten von Vieh und dem Verkehr mit Fleisch bestehen hier nicht, und wollen auch nicht aufgestellt werden.
VII. Die in Zff. 7 des nacherwähnten oberamtlichen Erlasses vorgeschriebenen Belehrungen und Bekantmachungen alsbald vollziehen zu lassen
Oberamtstierarzt Dambacher in Oehringen 23.September 1904 Der nach dem Bl. 73 als Fleischbeschauer gewählte
Oberamtstierarzt Dambacher in Öhringen hat den Dienst gekündigt. In Erwägung, daß hier nur ganz wenig Fälle der Beschau vorkommen und schon deßhalb geboten ist, sich einer andern
Gemeinde in dieser Beziehung anzuschließen, endlich das die Gemeinde allen Grund zur Sparsamkeit hat, wird
Beschlossen
den Fleischbeschauer ... Hellenschmidt Landwirt und frühere Metzger von Ohrnberg, welcher sich zur Übernahme bereit erklärt hat, für die hiesige Gemeinde aufzustellen und dem K. Oberamt Protokollauszug vorzulegen.
Oberamtstierarzt Dambacher in Oehringen 14.Dezember 1904 Der Fleischbeschauer Hl. Oberamtstierarzt Dambacher in Oehringen hat den Dienst als Schlachtvieh und Fleischbeschauer in der Gemeinde Verrenebrg gekündigt, sich jedoch bereit erklärt, den Dienst wieder zu übernehmen, wenn ihm die in der Minst. Verf. Vom 1.Febr 1903 und Ziffer II 1.-5.und 8. bezeichneten Gebühren verwilligt werden.
Mit Rücksicht auf die geringe Zahl der Fälle, welche in Verrenebrg von Schlachtvieh und Fleischbeschau vorgenommen werden muß, wird
Beschlossen
I. Dem Hl. Oberamtstierarzt Dambacher auch fernerhin den Dienst eines Schlachtvieh und Fleischbeschauers zu übertragen und Ihm vorst. Sätze der in §25 der Minst. Verf. vom 1. II. 1903 unter Ziff. II Ziff 1.-5.und 8. bezeichneten Gebühren zu verwilligen (Reg. bl. S. 38.).
II. Die Kosten der gesammten Schlachtvieh und Fleischbeschau auf die Gemeindekasse zu übernehmen
III. Dem Kl. Oberamt Auszug zuzustellen
  02.Juni 1905 Zu dem oben Bl.72b behufs Durchführung der
Schlachtvieh und Fleischschau am 19. Merz 1903 gefasten Gemeinderatsbeschluß erteilt der Bürgerausschuß hiemit seine Zustimmung

In Ergänzung des vorangehenden Beschlusses wird nach stattgehalten Beratung weiter
Beschlossen
Dem Schauer an Reisekosten bei Verrichtungen auserhalb des Wohnortes jeden zurückgelegten Kilometer 15d auszusetzen
  05.Mai 1914 Der prakrische Tierarzt Dr. Eichler in Neuenstein hat den Antrag gestellt, es möchte ihm vertretungsweise die Tierärztliche Ergänzungsbeschau in sämtlichen Fleischbeschaubezirken des Oberamtsbezirks übertragen werden.
Da von dem benannten Tierarzt gegen diesen Gesuch keine Einwendungen erhoben wurde wird
Beschlossen
vorstehenden Antrag zu genehmigen
  26.Juli 1919 Gemäß Ziffer 1 der Min. Verf. Vom 30. Mai 1919 Staatsanzeiger No. 147 sind die Richtsätze für die Be….. Der Belohnung derFleischbeschauer auf das doppelte erhöht worden.
Gemäß des Oberamtserlaß vom 18. Juli 1919
Beschluß
für die Dauer der Gegenwärtigen Teuerung den Beschauern die in §25.I 1-5 und II. 3-7 der Min. Verf. vom 1.Febr. 1903 entaltenen, bisher bezogenen Mindestbeträge um 100% zu erhöhen, doch so daß die in Ziff I 1c bestimmte Gebühr 1M beträgt und an Stelle der in Ziff II. 1, 2 und 8 enthaltenen Belohnungssätze bezw. Reise und Zeitaufwand die in Ziff. 2 bis4 der Eingangsgenannten Minist. Verfügung zugelassenen Mindestsätze, hiemit zu verwilligen
  20.Februar 1920 Laut Erlaß des Oberamts vom 9.April 1920 betreffend Gebühren für die Schlachtvieh und Fleischschau, zu der Min. Verf. vom 31.März 1920 Staatsanzeiger No 78 wird
Beschlossen
Die 100% ige Erhöhung, sowie die an Stelle der Stunden und Weggebühr (§25 Abs. 4 II. 8 der Min. Verf. vom 1.II 03 Reg Bl S.27) zu gewährende Vergütung für Reise und Zeitaufwand in Höhe von 3M für jeden zurückgelegten km wird hiemit genehmigt
  07.April 1922 Gemäß Der Verfügung des Min. d. Inn. über die Belohnung u. Reisevergütung für Schlachtvieh u. über die Fleischbeschaugebühren vom 12.Juni 1922 Staatsanzeiger No. 11 u. Minist. Erlaß vom gleichen Tage No. 17 7604 wird zur Neuregelung mit Wirkung vom 1.Januar 1922
Beschlossen
Dem Beschauer die in §25 Ziff. I 1-5 enthaltenen Sätze als Belohnung auszusetzen u in derselben Höhe zur Dekung der Kosten Beschauungsgebühr zu erheben, hinach betragen die Gebühren für je 1 Stück
I. a) Rindvieh (ausschließlich Kälber) 15M
  b) Schwein 7M 50d
  c) Schafe u Ziegen 6M
II. Schlachtviehbeschau allein
  a) Rindvieh (ausschließlich Kälber) 7M 50d
  b) Schwein, Kälber, Schafe, Ziegen u Hunde 4M
III. Beschau eingeführten Fleisches
  a) Rindvieh ausschließlich Kälber für 1 Tiervirtel 7M
  b) für 1 ganzes oder halbes Schwein 7M
  c) für 1 ganzes oder halbes Kalb 6M
  d) für Fleischstüke bis 70kg 4M
  e) für weitere 10 kg mehr 1M 50d
  25.September 1922 Laut Erlaß des Oberamts vom 16.Sept. u. des W.Minist. D. Inn vom 28.Juli d.J. Betreff:
Erhöhung der Belohnung u Reisevergütungen für Schlachtvieh u. Fleischbeschau u der Beschaugebührn zu der Min. Verf. vom 22.Juli 1922 Staatsanzeiger No. 176 wird
Beschlossen
Die Belohnung u Reisevergütung für Schlachtvieh u Fleischbeschau vom 12. Januar 1922 Min Verf. Reg Bl. No.4 S.32 hiemit zu genehmigen
  18.Dezember 1922 Auf den Erlaß des Minist des Inn No 18 8201 vom 1.Nov 1922 u des Oberamts No.138 vom 7.November 1922 betreffend Erhöhung der Belohnung u Reisevergütung für Schlachtvieh u Fleischbeschau u der Beschaugebühr wird mit Wirkung vom 1.November d.J.
Beschlossen
1.) Die Sätze der in §25 der Verfügung betreffend den Verkehr mit Schlachtvieh u Fleischbeschau vom 1.Febr. 1903 12. Juni 1922 (Reg Bl. 1922 S.32) auf den fünfachen Betrag an Stelle der durch Verfügung vom 28.Juli 1922 (Reg Bl. S281)
2.) Die Beschaugebühr auf das fünfache der Beträge in Ziff X des Runderlasses vom 12.Januar 1922 No. IV 7604 festzusetzen
3.) Die Sätze mit Wirkung vom 1.Aug 1922 um 150 v.H. zu erhöhen
  23.Januar 1923 Auf den Erlaß des Minit. Des Innern No. IV 8881 vom 28,November 1922 u des Oberamts No 138 vom 6.Dez 1822 betreff Erhöhung der Belohnung u Reisevergütung für Schlachtvieh - Fleischbeschau u. der Fleischbeschaugebühr wird mit Wirkung vom 1. Dez 1922 ab
Beschlossen
1.) Die Sätze der in §25 der Verfügung betreff den Verkehr mit Schlachtvieh u Fleisch vom 1.Febr. 1903/12.Januar 1922 Reg. Bl. 1922 (S. 32) auf den 15fachen Betrag an Stelle der durch Verfügung vom 1.November 1922 (Reg Bl S 281) erfolgten Erhöhunh zu Erhöhen.
2.) Die Beschaugebühren auf das fünfzehnfache der Beträge in Ziff X des Runderlasses vom 12. Jnuar 1922 No.IV 4604 zu festzusetzen
3.) Zur Geschäftsvereinfachung die künftigen Erhöhungen der Belohnungen u Reisevergütungen für Schlachtvieh u Fleischbeschau, sowie der Fleischbeschau Gebühren im voraus in der Höhe schon heute zu Beschlißen wie sie die künftigen Ministerialerlasse ohne Rückwirkung als angemessen bzw Höchstgrenze beziehen
  16.September 1923 Die Gebühr für Schlachtvieh u Fleischbeschau wurde seither von der Gemeindepflege bezahlt
Beschluß
Diese Gebühren sollen künftig nur noch in Nothschlachtungen von der Gemeinde aus bezahlt werden in den übrigen Fällen ist der vom Fleischbeschauer angesetzte Betrag vor den Beteiligten einzuziehen.
In der Gemeinde öffnentl Bekannt zu machen
  29.Juli 1924 Durch Verfügung des Ministeriums d.I. vom 28.Juni 1924 Reg Bl. S 366 sind in §25 Abschnitt I und II als angemessen bezeichnete Sätze als Dienstbezüge der die Schlachtvieh und Fleischbeschau nicht im Hauptberuf ausübenden Personen festgesetzt worden. Weiterhin sind durch Min. Erl. vom 28.Juni 1924 Staatsanzeiger No148 einheitliche für Schlachtvieh- u Fleischbeschau zusammen berechnete Grundbeschaugebühren u Zuschläge hiezu u Gebühren für besondere Verichtungen festgesetzt worden. Gemeinderatsbeschlüße, welche diese Gebühren nicht überschreiten gelten nach dem vorerwähnten Erlaß als zum Vorausgenehmigt
Nach Beratung wird
Beschlossen
1. Die Dienstbezüge als die Schlachtvieh- u Fleischbeschau nicht im Hauptberuf ausübenden örtlichen Fleischbeschauers sowie des Ergänzungsfleischbeschauers in der in § 25 Abschnitt I u II der angeführten Mim. Verf. bestimmten Höhe festzusetzen
2. Zu bestimmen, daß als Beschaugebühren die gleiche Gebühren wie in dem ... Min. Erl. von den Beteiligten zum Einzug zu bringen sind.
Oberamtstierarzt Dambacher
Tierarzt Dr. Dunnmann

beide in Oehringen
19.Juli 1927 Laut Beschluß des Gemeinderats vom 4.Dez. 1904 wurde Oberamtstierarzt Dambacher in Oehringen als ortentl. Schlachtvieh- u Fleischbeschauer für die hiesige Gemeinde aufgestellt, laut Erlaß des Oberamts soll die Aufstellung des Fleischbeschauers u dessen Stellvertreter neu geregelt werden.
Beschluß
1. Den seitherigen Oberamtstierarzt Dambacher als Schlachtvieh u Fleischbeschauer als dessen Stellvertreter Tierarzt Dr. Dunnmann beide wohnhaft in Oehringen aufzustellen Gebühren nach den in der Minist. Verf. vom 28 Juni 1924 zu gewähren
2. Protokollauszug an das Oberamt
  17.April 1929 Auf den Oberamtserlaß vom 20.März 1929 den Erlaß des Innenminist. vom 28.Febr 1929, Staatsanzeiger No 54u die Verordnung des In. Minist. vom gleichen Tag Reg Bl 1929/96, betreffend Belohnung u Reißevergütungen für Schlachtvieh u Fleischbeschauen
Beschluß
1.) Die Bezüge der die Schlachtvieh u Fleischbeschau nicht im Hauptberuf ausübenden Personen, soweit die Bezüge nach den Einzelleistungen bemessen werden, in der im Reg Bl S 96/97 bezeichneten Höhe hiemit festzusetzen
2.) Die zur Erhebung kommenden Beschaugebühren nicht höher festzusetzen, als sie in der Verordnung des Inn.Minist. vom 28.Febr 1929 Reg Bl S 97 bestimmt sind mit einem Zuschlag von 20 v.H. Staatsanz. 1929 No 54
3.) Auszug ans Oberamt u der Gemeindepfl.
Friedr. Wolf
von Bitzfeld

Karl Haas
von Bretzfeld
11.April 1931 Nachdem Herr Oberventirnärat Dr. Dambacher in Oehringen um Entlassung als Fleischbeschauer gebeten hat ergeht der
Beschluß
An dessen Stelle ab 1.April 1931 rückwirkend den Fleischbeschauer Friedr. Wolf von Bitzfeld gegen die bestimmten Gebühren als Fleisch u Trichinenschauer zu bestellen u auf seinen früher abgelegten Diensteid hinzuweißen
Als Stellvertreter wurde Karl Haas von Bretzfeld bestimmt
  17.April 1931 In Erledigung des bekannt gegebennen Oberamtserlasses vom 15 d.M. betreffend Ermäßigung der Beschaugebühren u der Belohnung der Fleischbeschauer einschließlich Trichinenschauer wird heute
Beschlossen
1.) Die Bezüge der Schlachtvieh, Fleisch u Trichinenschauer ab 1.Juli 1931 um 5vH zu kürzen
2.) Die von der Gemeinde zur Dekung der entstehenden Kosten zu erhebenden Beschaugebühren auf den im Erlaß des Innenministeriums vom 28.2.1929 Staatsanzeiger No 54 angegebenen Rahmen, abzügl 5v.H. festzusetzen
3.) Den am 11.April 1931 gefaßten Beschluß, wonach auf Grund der ersten am 1.Febr. 1931 in Kraft getretenen Gehaltskürzungsverordnungen die Bezüge des Beschauers zu kürzen sind, weil die 1500M nicht übersteigen, hiemit rückgängig zu machen
4.) Auszug ans Oberamt u die Gemeindepflege
Dr. M Weber in Oehringen

Oberamtstierarzt Dr Seibold
26.Januar 1933 Der seitherige Ergänzungsfleischbeschauer hiesiger Gemeinde Dr. B... wurde nach Stuttgart einberufen, auch dessen Stellvertreter Obervetrinarat Dr Dambacher a.d. hat gebeten als stellvertreter deselben. Ihn von seinem Amt zu entheben.
Es wird nun
Beschlossen
Den jeweiligen Tierarzt Dr. M Weber in Oehringen als Ergänzungsfleischbeschauer für die hiesige Gemeinde anzustellen als dessen Stellvertreter Oberamtstierarzt Dr Seibold.
Vorstehende Niederschrift dem Oberamt in dreifacher Fertigung vorzulegen.
Bis dato wurden nur die Gemeinderatsprotokolle bis 1934 ausgewertet.
 

Frohn(meister)

Der Frohnmeister war zuständig für die Instandsetzung der Straßen und Wege. Er beaufsichtigte die Ausführung der Arbeiten, nachdem er diese angestossen hatte.

Name Zeit von-bis Bemerkung
  11.Januar 1837 Das Oberamt hat dem Ortsvorsteher Vörrenberg mit einem Erlaß vom Dez 1836 ein Verzeichnis über die Leistungen der Grundholden der fürstl. Grundherrschaft Hohenloh. Waldenburg Bartenstein Jahr 1832 mit dem Auftrag zugeschikt solches genau zu prüfen, nachdem Ergebnis zu berichtigen und den Fehlenden nachzutragen auch etwaige Anstände mit Bericht anzulegen.
Heute wurde der Gemeinde Rath zu diesem Zwecke ansammelt und folgendes verhandelt:
Das die in dem mitgetheilt Verzeichniss enthaltenen Leistungen betrifft vornach
1. an Holzfuhrfrohnen
   28 Clafter Holz für den Hof... sowie für die Benanten beizuführen sind, wofür 4f. 12x als Gegenleistung der Herrschaft gegeben und ... ... so ist ang.... daß hir 6 Dinsthuße (Dienstbauern) die Un...... licher gehabt haben je 4 Clafter Holz hizuführen wofür je Clafter 1.f. engütet wird.
   Dabey wird kundt, daß 1. Diensthuß vor einigen Jahren abgelöst wurde welche unter obigen nicht mitbeziffen ist.
2. Was das Holzmachen betrifft wobey es jeden Seldner 3 1/2 Klafter aufzumachen haften soll so wurde für diese angeb. ....chtungen jedem Bürger mit ausnahme der Bauern jährl. 50x bezogen
... den es 1x ... bezeichneten Leistungen wurden an den ...folden nach folgend ...stirt
3 Jeder bürger wurd bisher führ 3 tage zu Jagdfrohnen angehalten
4 Jede bürgn jährlich 3f. Dienstgeld und nebenby an die Schatzung eine Grund... 30x Bei den Bienstbauern so.... eine Abreichung hiran ..... zu seyen worüber diesseits keine Aufklärung gegeben werden kann
5 Jede Güter Besitzer unter dem ... .... aus je 100f. rentamtl-Schatzung jährlich 100x der Ursprung d. ...... Eigenschaft diese Schuldigkeit ist unbekannt
Beschluß
Dem K Oberamt Oehringen Protocoll Auszug von dieser Verhandlung als Prüfung und berichtigung des mitgetheilten Verzeichnißes mit dem Anfügen einzusenden, daß die Bürgerschaft über ihre Erklärung ..... die Ablösung alsbald .... ....., und das Protokoll eingesandt werden solle, daß man sich aber im Fall der Ablösung der verzeichneten Leistungen vorbehalte. Nachweis über die Berechtigung zum Bezug von Standesherrschaftl. Seite zu verlangen, sowie ..... sich ..... seiner Zeit etwaige Einwendungen gegen die Richtigkeit der Forderungen hiemit ausdrücklich vorbehält
Vermutlich war Michael Matthäus Kraft 1842 der Frohnmeister.
  01.Juni 1848 Es wirdt beschlosen, daß die Strasen Frohnen nicht mehr Ohnentgeltlich, sondern daß es von heute an um einen gesetzlichen Lohn, es möge wegen Fuhr oder Handfrohnen seyn. Und zwar, - von einer steinfuhr von 2 Pferd vom Lindenberg a 24x - dito von 2 Ochsen 24x - dito 2 Küh a 18x auch wurde einem gesetzlichen Handlfrohnen a pro Tag von Georgi bis Martini a 24x bey der anderen Zeit a 20x.
Georg Matthäus Mugele 13.Februar 1854 ... zugleich wurde bei obriger Gemeinderaths Sizung für den Frohnmeister Mattheus Mugele für die Aufsicht der Frohnen auf Wege und Straßen eine Belohnung alljährlich zu 6f. Sechs gulden festgesezt und aber dabei Bedungen, daß dem Frohnmeister, wenn zum Fröhnen gebotten wird, in der Gemeinde dem Hauß pro nach, die Frohn Arbeiter zu bestellen, und während des Geschäfts scharfe Aufsicht auf solche zu machen hat die sich der Arbeit nicht angelegen seyn lassen wollen
Georg Matthäus Mugele 12.August 1859 In Beziehung auf die Frohnarbeiten sind von dem Frohnmeister Mugele schon öfters Klagen eingelaufen daß wenn er fröhnen lassen wolle, die Bürgerschaft ganz ungeneigt um den geringen Lohn von 24x welche auf 1.Mann pro Tag bezahlt werden zu arbeiten, hierüber hat der Gemeinderath beschlossen:
Das Taggeld von Georgi biß Martini statt 24x auf 30x zu erhöhen hiebei aber von Martini bis Georgi statt 20x 24x festzusetzen, daß jeder Bürger welchem zum fröhnen gebotten entweder selbst oder im Verhinderungsfall für einen Mann zu sorgen und zu stellen habe. Im Unterlassungsfall aber der säumige um 15x gestraft werden solle.
  26.August 1861 Auf vieles Klagen des hies. Frohnmeisters behufs in Betreff der Handfrohnen hat sich derselbe beschwert, daß er wenn er eine Arbeit in Angriff nehmen wolle, kein Arbeiter hiezu komme, weil der Verdienst zu gering ausgesezt sei.
Der Gemeinderath hat über diese Beschwerde Berathung gehalten und beschlossen:
Bei Sommertagen vom !.Juli 1860 an 36x und bey Wintertagen 30x pro Tag auszuzahlen, weil sich die Lebensmittel unmittelbar zu jeziger Zeit gesteigert haben.
Georg Peter Frank 23.Juni 1862 Ferner hat Frohnmeister Mugele seine Funktion zu entbinden den Antrag gestellt. Hierauf wurde zu einer neuen Wahl geschritten und hat nach den abgegebenen Stimmzettel die meisten Stimmen erhalten jg. Peter Frank mit 5 Stimmen.
Der Gewählte wurde sogleich in Pflicht genommen und zugleich erörtert, daß er eine hizu Besoldung aus der Gemeindekasse mit 6f. alljährlich zu beziehen habe auf die Dauer pro 1.Juli 1862/65.
Georg Peter Frank 03.Juli 1865 Johann Peter Frank ist unterm 23.Juni 1862/65 als Frohnmeister bestellt und eine Belohnung von 6f. Jährlich festgesetzt worden, Frank hat aber um Entbindung seiner Funktion nachgesucht. Und zwar aus dem Grund weil ihm die Belohnung zu gering erscheint, nach längerer Berathung erklärt derselbe, daß er sich entschlossen habe, das Frohnwesen wieder auf 3.Jahre nehmlich pro 1.Juli 1865/68 um den vorherbestandenen Betrag von 6f. jährlich besorgen wolle.
  15.September 1871 Regulierung der Handfrohnen betreffend: Nachdem frühere Bestimmungen in Betreff der Handfrohnen war für 1.Mai pro Tag von Geoergi bis Martini 36, und von Martini bis Georgi 30, als Taglohn ausgesezt worüber aber schon öfters Beschwerde erhoben wurde daß dieser Lohn zu gering sei.
Da sich nun die Lebensbedürfnisse von Zeit zu Zeit steigern so hat der Gemeinderath einstimmig beschlossen:
Das Taglohn zu erhöhen und zwar für den Mann pro Tag vom 01.Juli 1871 an
von Georgi bis Martini 40x
von Martini bis Georgi 32x
Georg Friedrich Schanzenbach 24.August 1872 Frohnmeister Frank hat den Antrag gestellt daß er von seiner Funktion als Frohnmeister entbunden sein wolle. Die Collegien haben den Friedrich Schanzenbach in Vorschlag gebracht und ein ... gehalten von 8f. ausgesezt unter der Bedinung daso der neugewählte dafür zu sorgen habe, daß die Straßen und Feldwege und was noch andere Geschäfte besonders auch die Gemeindeobstbäume in guten Stand erhalten und besorgen werden. Friedrich Schanzenbach erklärt hierauf ich will um obrigen Lohn die Geschäfte besorgen.
Georg Friedrich Schanzenbach 03.Februar 1874 Friedrich Schanzenbach wurde heute als Frohnmeister in Pflichten genommen.
Georg Friedrich Schanzenbach (krank)

Johann Georg Friedrich Weiß (Vertreter)
22.Februar 1879 Da der Frohnmeister Fr. Schanzenbach schon längere Zeit krank ist auch seine Genesung in nächster Zeit nicht in Aussicht steht so wird beschlossen:
Den Georg Weiß Bauer und Gemeinderat hier als Provisorischer Frohnmeister aufzustellen.
Georg Peter Frank 10.Mai 1879 Friedrich Schanzenbach GeRath hier, welcher am 24.August 1872 als Frohnmeister aufgestellt worden ist, ist am 15.März d.J. gestorben. Werend der Zeit des Krank seins ist Georg Weiß als provisorischer Frohnmeister aufgestellt gewesen, da aber Weiß mit der seitherigen Belohnung nicht zufrieden sein will, so wird heute die ... Stelle als Frohnmeister dem Peter Frank Bauer hier um die bisherige Belohnung vom 14M jährlich übertragen und zwar vom 1.April d.J. anfangend.
Dem nun bestellten Frohnmeister Frank wird die Pflichtgetreue und pünktliche Besorgung der sehr vernachläßigten Wege aufs dringenste anempfohlen. Frank ist mit dieser Belohnung von 14M zufrieden und wird sogleich in Pflichten genommen.
Georg Peter Frank 19.Dezember 1880 Auf der Ebene des Galsbergs soll ein Versuch mit Anpflanzung von ca. 100 Stück Kirschbäumen gemacht werden. Zu diesem Zweck wird Frohnmeister Frank beauftragt mit einem weiteren Gemeinderatsmitglied die Reihenweise Anlegung zu 100 Kirschbäumen zunächst auf der südlichen Seitezu bewirken, hierauf soll das Graben der Löcher in öffentl .Abstreich veracordiert werden und das Setzen der Kirschbäume am nächsten Frühjahr geschehen.
Georg Peter Frank 12.April 1883 Die Abtragung des Buckel in der Ortsstraße vor Görtz und Zöller (Haus Nr.56, Haus Nr.57) ist erledigt. Nach Angabe des Frohnmeister Frank können zur Planierung und Causierung dieses Straßenabschnittes nur geübte Leute verwendet werden. Es soll daher das Taggeld für diese Aufgabe von 1M auf 1M 50d erhöht werden. Wird so gemacht.
Georg Peter Frank 21.Mai 1889 Das Taggeld für Handfrohnen besteht schon längst im Sommertagen in 1M 14d in Wintertagen in 92d, auf Beschwerde des Frohnmeisters Frank, daß um diesen Lohn ordentliche Arbeiter sehr schwer zu bekommen sind und daher eine Lohnerhöhung beatragt wird beschlossen:
1. Das Taggeld in Sommertagen von 1M 14d auf 1M 40d und das Taggeld in Wintertagen von 92d auf 1M zu erhöhen.
2. Leute unter 16 Jahren sind auszuschlißen und nicht anzunehmen.
  28.August 1890 Die Löhne für Tagarbeiten werden zum 01.April 1889 angepasst.
Sommertage: von 1M 14d auf 1M 40d und der
Wintertage von 86d auf 1M.
Es war aber unterblieben einen Protokolleintrag zu erstellen und dem Gemeindepfleger zur Verrechnung zuzusenden. Das Versäumte wird nun rückwirkend nachgeholt.
Eberhart Fischer 04.April 1899 Frohnmeister Peter Frank welcher seit 10. Mai 1879 die Frohnmeister Stelle versehen hat ist wegen vorgerüktem Alter und Kränklichkeit halber zurück getretten, die Erledigte Stelle wurde durch Ausschellen im Ort bekannt gegeben es hat sich gemeldet
Friedrich Haußler und
Eberhart Fischer
Da aber Haußler mit der seitherigen Belohnung nicht einverstanden ist, wird die Stelle als Frohnmeister dem
Eberhart Fischer um die Belohnung von 20M jährlich übertragen und zwar vom 1.April d.J. anfangend, dem neuen Frohnmeister Fischer wird die Pflichttreue und pünktliche Besorgung der Wege empfohlen, auch die Bäume an den Wegen in Aufsicht gestellt.
E. Fischer ist mit der Belohnung von 20M zufrieden und wird sogleich in Pflichten genommne.
  18.Juni 1908 Gemäß §221. der Vollzugsverfügung zur Gemeindeordnung wird heute einstimmig
Beschlossen
1. als Verwalter von Vorräten der Gemeindeverwaltung die jeweiligen Frohnmeister zu bestimmen
2. Demselben aufzuerlegen, daß er für die Übernahme und Abgabe der Vorräte ein Verzeichnis folgenden Inhalts zu führen habe

Bezeichnung
der Vorräte
Vorrat nach
dem letzten
Sturz
Neuanschaffung
nach
Gesamt-
betrag
Verwendung Restbetrag
    Hauptbuch
Seite Beil.No.
  Nachweis Betrag Soll Hat

3. Die Vorratsaufnahme ist Sache des Ortsvorstehers
Johann Braun 16.April 1913 Nachdem nun der seitherige Frohnmeister Eberhart Fischer welcher diese Stelle seit dem Jahr 1899 inne hatte, wegen vorgerüktem Alters bis 1.April d.J. diese Stelle gekündigt hatte, wurde nun um diese Stelle wieder neu zu besetzen ein Bewerberaufruf in hiesiger Gemeinde bekannt gemacht.
Es haben sich auf dieses hin gemeldet
Johann Braun
Christian Vogg
Wilhelm Herbst
Gottl. Jäger
Es wurde nun Beraten und Johann Braun einstimmig als Frohnmeister vorgeschlagen, die Belohnung des seitherigen Frohnmeisters war ohne Taggeld jährlich 20M die der Arbeiter 2M im Sommerhalbjahr 1M40d im Winterhalbjahr indem schon längst eine Aufbesserung des Taggeldes in Aussicht gestellt wurde wird
Beschlossen
Die Jährliche Belohnung (Wartgeld) des Frohnmeisters von 20M auf 25M zu erhöhen und den ortsüblichen Taglohn von 1M 40 im Winterhjahr auf 1M60 den im Sommerhalbjahr von 2M auf 2M 20d fest zu setzen.
Die Stelle wird dofort Joh. Braun pro 15.April 1913 anfangend übergeben auf die Pflichtreue und Pünktlichkeit der ihm obligenden Arbeiten hingewiesen und verpflichtet
  17.September 1918 Zufolge Erlasses des K. Oberamts Öhringen den 28.Mai 1918 wird heute über die Gewährung der
Teuerungszulagen an Beamte und Unterbeamte
der Gemeinde verhandelt
Nach eingehender Beratung werden in Abwesenheit der Beteiligten mit Wirkung vom 1.April 1918 hiemit durch
Beschluß
Die Gehälter erhöht und zwar
1. Ortsvorsteher von 600M auf 1000M
2. Gemeindebehörde der Einkommenssteuer von 60 auf 70M
3. Gemeindepfleger von 395M auf 450M
4. Schulheiz... von 20M einschl. Lieferung des Anzündreisichs von 20M auf 40M
5.Die Taglöhne für Sommerfrohnen auf 3M
   Die Taglöhne für Winterfrohnen auf 2M 50d
   Dem Vorarbeiter je 50d pro Tag Zulage
   Fuhrfrohnen mit 2 Pferden oder 2 Ochsen
     im Sommerhalbjahr auf 12M
     im Winterhalbjahr auf 10M
Johann Braun 30.März 1919 Der hier angestellte Frohnmeister Johann Braun hat schon öfter Beschwerde erhoben daß zu Frohnarbeiten keine Leute zu bekommen sein zurückführend weil die Taglöhne zu nieder angesetzt sind, laut Beschluß vom 17.September 1918 wurden die Taggelder erhöht für Sommer auf 3M für Winter auf 2M 50d pro Tag.
Nach längerer Beratung wurde
Beschlossen
Daß der jetzigen Zeit entsprechend ein Stundenlohn von 50d Sommer wie Winter bis auf weiteres festgesetzt sein soll und dem Frohnmeister pro Jahr 50M Wert... der Gemeindepflege Auszug hievon zuzustellen.
  20.Dezember 1919 Laut Beschluß vom 17.September 1918 S.383 und S.392 wurden die Fuhrfrohnen mit 2 Pferden oder 2 Ochsen auf 10M für den Tag auf das Winterhalbjahr, und 12 M auf das Sommerhalbjahr festgesetzt.
Da dieses Fuhrlohn die jetzigen Zeit nicht mehr entspricht wird
Beschlossen
Ab 1.Januar 1920 bis auf weiteres für 1 Pferdegespann festzusetzen pro Stunde 3M
für Taglohnarbeiten soll von 50d erhöht werden auf 1M pro Stunde.
  20.Februar 1920 Bei den immer steigenden Lohnforderungen ist es nicht mehr zu umgehen die Taglöhne der Frohnarbeiten und die der Fuhrfrohnen zu erhöhen, es wird daher
Beschlossen
Ab 1.April die Fuhrfrohnen zu erhöhen für 1. Pferdegespann mit 2 Pferden auf 6M mit 1 Pferd auf 4M und für einen Arbeiter auf 2M pro Stunde
Johann Braun 08.Dezember 1921 Der Frohnmeister bezieht bisher statt einem Wartgeld einen um 50d erhöhten Stundenlohn.
Statt dessen beantragt derselbe ihm - nachdem in der Vorkriegszeit 25M Wartgeld bezahlt wurden - ein Wartgeld von 250M jährlich ab 1.April 1921 zu verwilligen
Beschluß
1. Dem Gesuch zu entsprechen
2. ab heute den Stundenlohn für Frohnen auf 3M in I Classe 2M 50d in II und 2M in III Classe festzusetzen, für Fuhrfronen auf 8M
Johann Braun 15.März 1922 Für Handfrohnen wurde seither bezahlt an
Stundenlohn pro Stunde 3M = I Cl.
2M 50d = II Cl. 2M = III Cl.
Der Stundenlohn soll nun erhöht werden ab 1.April 22 I Cl. 5M
2Cl. 4M
Fuhrfronen pro Stunde 15M Auszug ferner der Gemeindepflege vorzulegen
Johann Braun 25.September 1922 Bei den immer mehr zunehmenden Teuerung u Aufschlag der Löhne u Taggelder soll auch der Taglohn bezw. Der Stundenlohn für die Frohnarbeiter wieder erhöht werden, es wird daher
Beschlossen
Den Stundenlohn von seither in I Cl. Mit 9M auf 15M denjenigen in II Cl. von seither 8M auf 13M zu erhöhen u den Stundenlohn des Frohnmeisters von seither 10M auf 17M zu erhöhen.
Der Stundenlohn für ein Pferdegespann mit 2 Pferden soll auf 50M festgesetzt werden, für 1 Pferdegespann auf 30M
Johann Braun 03.November 1922 Auf Antrag des Frohnmeister entsprechen die Taggelder der Frohnarbeit u die der Fuhrfrohnen schon wieder nimmer der jetztigen Zeit, es wird daher
Beschlossen
Den Stundenlohn ab 1.Nov.22 für Handwerker zu erhöhen auf 25M in I Classe u 20M in II Classe der Frohnmeister erhält pro Stunde 30M.
Für Fuhrfrohnen eines zweispänners 100M pro Stunde
Für Fuhrfrohnen eines Einspänners 60M pro Stunde
Johann Braun 23.Januar 1923 Gemeinderat Braun sucht mittelst Schreiben vom 22 v.M. seine Bezüge als Frohnmeister gemäß Art. 1 Abs 1 des Besoldungsgesetzes vom 25 Januar 1921 mit Rückwirkung vom 1.April 1920 ab den bestehenden Vorschriften gemäß neuzuregeln und zwar wie dies in §24 der V.G.Vors. vorgesehen ist in Form einer Satzung, wobei noch angeführt wird, daß eine befriedigende Regelung der Gehaltsverhältnisse dem Gemeinderat um so leichter fallen, als 80% der Teuerungszuschläge vom Reich ersetzt werden; er beantragt Eingruppierung in IV mit ..6 Inanspruchnahme.
In Abwesenheit des Gesuchstellers wird mit Rücksicht darauf, daß es sich in ..... IV um Fronmeister , die nicht selbst mitzuarbeiten, was hier nicht der Fall, es sich also nicht um Oberaufseher handelt, daß in Württemberg wohl nicht eine Gemeinde, ähnlich der hiesigen, hier vorbildlich ist, endlich daß im ........... Recht nur für hauptamtliche Beamte besteht, es sich hier nur um ganz unregelmäßig zu verrichtende Arbeiten handelt, die besser nach dem Anfall bezahlt werden wird einstimmig
Beschlossen
Das Gesuch abzuweisen und dies dem Gesuchsteller mittelst Protokollauszug zu eröffnen
Johann Braun 07.März 1923 Die Taggelder der Frohnarbeiter und der Fuhrfrohnen sollen neu geregelt werden
Beschluß
Das Taggeld bezw der Stundenlohn soll je nach dem Tarif festgesezt werden, die Fuhrfrohnen sollen das vierfache der des Stundenlohns der Handarbeiter angesetz werden.
Für einen Zweispänner; u für 1.Einspänner das 2 1/2 fache. Das Wartgeld des Frohnmeister soll durch den Verwaltungsakteur geregelt werden.
Johann Braun 23.März 1923 Frohnmeister Braun sucht darum nach, ihm sein jährliches Wartgeld nach dem Stand vom Februar 1923 um das 500 fache also auf 12500M zu erhöhen.
Nach eingehender Beratung wird in Erwägung, daß es sich seit Jahren um ein wirkliches Parathalten für das ein Wartgeld über haupt beansprucht oder bezahlt werden könnte, gar nicht handelt, vielmehr der Fronmeister eben arbeitet, wann es ihm paßt, wird
Beschlossen
für die rückliegenden Zeit eine Erhöhung nicht eintreten zu lassen, da das Wartgeld als unverdient betrachtet wird, ab 1.April 1923 daselbe aber auf-zuheben, nachdem der Fronmeister für seine Zeitversäumnis der Std. nach bezahlt wird mit einem jewils erhöhten Stundenlohn, der bis auf Weiteres 20M beträgt.
Johann Braun 16.Juni 1924 Das Wartgeld des Frohnmeister Braun bedarf der Neuregelung. Derselbe wünscht, daß das Wartgeld so bemessen werde wie an Friedenszeiten.
In Abwesenheit des Frohnmeisters, Gemeinderat Braun, wird
Beschlossen
Das Wartgeld mit Wirkung vom 1,April 1924 ab auf 25M festzusetzen
  16.Juni 1924 Die Sätze für das Hand- und Fuhrfrohnen sind ebenfalls neu festzusetzen.
Nach eingehender Beratung wird
beschlossen
1. Für das Handfrohnen werden in der Stunde die gleichen Beträge bezahlt, die die fürstl. Standesherrschaft den ……… g arbeitern vergütet (Tarif für leichtes Arbeiten), jedoch soll der Frohnmeister ermächtig werden, bei jüngeren und weniger leistungsfähigern Arbeitern niedrigere Stundenlöhne in Ansatz zu bringen
2. die hutschädigung für das Fuhrfrohnen in der Runde festzusetzen
  a. bei einem Zweispänner samt Fuhrmann auf 1M
  b. Kuhfuhrwerk sind fiespännern gleich zu setzen
Johann Braun 13.Juni 1927 Johann Braun Gemeinderat erhält als Frohnmeister laut Beschluß des Gemeinderats vom 11.Juni 1924 S.76 als Frohnmeister 25 Mark Wartgeld pro Jahr, nachdem dieses Jahr ausnahmsweise (circa 500 Meter) Wegbauten ausgeführt wurden beansprucht Braun für die Mehrarbeiten ihn bei der Inv. Vers. zu unterstützen oder im sein Wartgeld um 25M zu erhöhen. Nachdem eine Versicherungspflicht nicht vorliegt wird in Abwesenheit des Braun
Beschlossen
Demselben das Wartgeld für 1927 von 25M auf 50M zu erhöhen
  12.Januar 1932 Den Notverordnungen allgemein Rechnung tragend wird
Beschlossen
1.) Taggeld der Geminderäte, Untergänger, Feuerschauer, Steuerschätzer u.s.w. auf 5M täglich
den Meßgehilfen auf 4M täglich
Stundenlöhne des Baumwarts auf 50d
Stundenlöhne des Frohnmeisters auf 36d
Frohnarbeiter je nach Leistung 24 bis 26d
1. Zweispänner pro Stunde a 1M
1. Einspänner pro Stunde 70d
Bis dato wurden nur die Gemeinderatsprotokolle bis 1934 ausgewertet.
 

Pferd
Zur Pferdehaltung findet sich recht wenig im Gemeindearchiv

Aus dem Verrenberger Gemeinderatsprotokoll - 1857
Name Zeit von-bis Bemerkung
Pferdeschlachten 25.06.1857 In Beziehung auf das Schlachten von Pferden zur Benützung des Fleisches für Menschliche Nahrung, hat die hohe Behörde behufs der Vermeidung gemeinschädlicher Wirkungen folgende Vorschriften ertheilt.
Vor dem Schlachten sind solche Pferde durch einen ge.... Thierazt zu besichtigen und muß dieser auch bei dem Schlachter anwesend sein. Es muß deshalb jeder, welcher ein Pferd zum Verspeisen des Fleisches Schlachten will, vorher dem Ortsvorsteher Anzeige machen.
Die Verwendung eines Pferdes zum Genuß des Fleisches für Menschen ist unbedingt zu untersagenbei allen akuten und Chronischen Krankheiten des Pferdes, mit welchen deutliche Erscheinigungen der Wund...... oder Auflösung der Säftemasse verbunden sind, ferner bei allen Krankheiten, welche durch Anstekung auf den Menschen übergehen könnte als Rotz, Milsbrand, Wurm, Wasserscheue, sodann bei Krankheiten welche durch Aufnahme von Giften in den Körper des Pferdes entstanden sind. Auch sollen sehr alte, abgemagerte und in hohem Grade abgetriebene Pferde in der Regel nicht zur menschlichen Nahrung verwendet werden.
Hienach ist den Gemeinden Bekanntmachung zu Erlassen die einhaltung der Vorschriften zu überwachen, dieses auch ins Normenbuch einzutragen

Im Vorwort des Verrenberger Güterbuchs von 1858 ist der Tierbestand im Ort aufgelistet
Am Stichtag dem 01.07.1858 wurden 13 Pferde im Ort gezählt. Die Besitzer waren:-
    - Michael Zentler, Haus Nr.29, 2 Pferde
    - Lindenwirth Carle, Haus Nr.69, 2 Pferde
    - Christian Mezger, Haus Nr.36, 1 Pferd
    - Johann Käppler, Haus Nr.39, 3 Pferde
    - Anton Hörger, Haus Nr.55, 2 Pferde
    - Ludwig Zöller's Witwe, Haus Nr.56, 2 Pferde
    - Johann Frank, Haus Nr.64, 1 Pferd

"Fohlen sind zur Zeit keine hier, auch ist ein besonderer Fohlengarten nicht vorhanden."



Zur Mobilmachung 1914 wurden die Pferde im Ort inspiziert
Es wurden insgesamt 14 Pferde im Ort gezählt.

Details finden sich hier.



Im Konferenzaufsatz des Volksschullehrer Hans-Jörg Weinbrenner von 1957 heist es zu den Pferden lediglich:
"Die Pferde werde immer mehr durch motorisierte Maschinen verdrängt."



Bei einer statistischen Momentaufnahme für das Jahr 1933 wurden 38 Pferde gezählt.



Zum 750jährigen Jubiläum 2014 erstellte Friedrich Hofmann die Liste
Pferdehalter in Verrenberg anno 1945

Bort, Karl Haußler, Fritz
Bort, Willi Häterich, Fritz
Bort (Schulz), Rose Kübler, Friedrich
Brand, Christian Metzger, Karl
Braun, Eugen Stark, Otto
Carle, Christian Schanzenbach, Hermamm
Carle, Fritz Schmelzle, Christian
Carle, Wilhelm Ungerer Hermannn
Dietrich, Ludwig Ungerer, Wilhelm
war eigentlich Friedrich Ungerer gemeint?
Frank, Hermann Wiedmann, Karl


 

Quellennachweis.

Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: A 27 Blatt 375 - 1993
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1855
Kornwestheim: Sign. GBZA_HBN 32 A 013.584.650 Gueterbuch Bd. 1_Vorwort
Statistischen Landesamt - Württembergische Gemeinde- und Bezirksstatistik 1933 (1935 erschienen)
Buch: Öhringer Heimatbuch, 1929, Nachdruck 1987, Seite 313
Erinnerungen von Friedrich Hofmann