16. August 1897 | In einem Erlass des Oberamtes Öhringen
war den Gemeinden mitgeteilt worden, dass das den stark verhagelten Gemeinden ein Darlehen
anbietet. Dieses sollte im 1. Halbjahr unverzinslich, danach mit 2% zu verzinsen sein. Zurückzuzahlen bis spätestens
1.April 1899. Es wurde beschlossen, um ein Anlehen zu bitten. Zuvor sollte aber durch einen öffentlichen Aufruf den einzelnen Bewohnern Gelegenheit gegeben werden, ihre Ansprüche anzumelden. |
Gemeinderatprot. IV bl. 249b | |
23. August 1897 | Von den "einzelnen bedürftigen
Hagelgeschädigten" wurde zusammen ein Betrag von 11 000 Mark für das Anlehen ermittelt. Es wurde beschlossen
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Gemeinderatprot. IV bl. 250 | |
24. August 1897 | Beim Königl Oberamt wird der offizielle Antrag eingereicht. |
Königl Oberamt | |
10. September 1897 | Das Ministerium des Innern erteilt in einem Schreiben an das Königl. Oberamt Öhringen die Genemigung für das Anlehen. |
Ministerium des Innern | |
11. September 1897 | Das Königl. Oberamt Öhringen erhebt
in einem Schreiben an die Königl. Kreis Regierung keine Einwände gegen das Anlehen. Der durch das Unwetter
entstandene Schaden wird wie folgt beziffert:
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Königl. Oberamt | |
16. September 1897 | Die Königl. Kreis Regierung in Ellwangen erteilt die Genehmigung für das Darlehen, es wird jedoch eine zusätzliche Bestätigung des Betrages von 11 000 Mark erbeten, da in einem der eingereichten Papiere 10 000 Mark eingetragen war |
Königl. Kreis Regierung | |
24. September 1897 | In einem Beschluss des Gemeinderats und des Bürgerausschusses wird der Betrag von 11 000 Mark bestätigt und die Bitte gestellt, dass 6000 Mark doch sofort ausbezahlt werden sollen. |
Gemeinderatprot. IV bl. 250b | |
02. Oktober 1897 | Das Königl. Finanzministerium benachrichtet das Oberamt, dass die Staatshauptkasse "die nötige Weisung erhalten hat" um das Darlehen auszubezahlen. |
17. Januar 1898 | Der Gemeinderat beschließt, das
Staatsdarlehn, das an die Bürger weiter gegeben wurde, für 2 Jahre unverzinslich zu lassen. So waren die
Konditionen auch der Gemeinde gegenüber geändert worden. Von Seiten des Königl. Finanzministeriums war die Möglichkeit eingeräumt worden, das Darlehn erst zum 1. April 1901 zurück zu bezahlen. Genau dieses wird vom Gemeinderat für das eigene Darlehn beantragt. |
Gemeinderatprot. | |
11. Februar 1898 | Das Oberamt reicht den Antrag der Gemeinde Verrenberg an die Königl. Kreisregierung in Ellwangen weiter, mit der Bemerkung dass es seitens des Oberamtes keine Einwände gibt. |
Königl. Oberamt | |
15. Februar 1898 | Das Gesuch der Gemeinde, das Darlehen
erst zum 01. April 1901 zurück zu bezahlen wird genehmigt. Gleichzeitig wird das Oberamt beauftragt zum 01. April 1901 einen Bericht über den Stand der Schuldentilgung vorzulegen. |
Königl. Kreisregierung | |
12. Februar 1901 | Der Verrenberger Schultheiß Borth berichtet dem Königl. Oberamt, dass bis dato 3000 Mark des Notstantsdarlehen an die Staatskasse zurück bezahlt worden sind. "Der Rest von 8000 Mark ist auf 1. März d. J. zum Einzug bestimmt, und wird bis auf einige kleinere Posten, (welche unsicher zum Einzug zu bringen sind) bezahlt werden." |
Schulthamt Borth | |
13. Februar 1901 | Das Königl. Oberamt fragr nach, wenn die
Schuld nicht pünktlich getilgt wird, welcher Betrag übrig bleibt und bis wann dieser beglichen werden soll. Es wird noch auf einen Erlaß des Königl. Finanzministerium vom 20. Dezember 1900 hingewiesen und gefragt ob dieser dem Gemeinderat bekannt ist. |
Königl. Oberamt | |
20. Februar 1901 | Der Verrenberger Schultheiß Borth berichtet dem Königl. Oberamt, dass sämtliche Schuldner am 25. Januar 1901 von ihm vernommen worden waren und unterzeichnet haben, ihre sämtliche Schulden bis 1. März 1901 zu bezahlen! Da aber es bei einigen unsicher ist, ob sie diese Zusage einhalten können, ist es ihm erst am 3. März möglich genau zu sagen ob die komplette Tilgung pünktlich erfolgt. |
Schulthamt Borth | |
20. April 1901 | Die Gemeinde berichtet an das Königl.
Oberamt, dass im Moment 10 000 Mark des Notstandsdarlehens getilgt sind, so dass noch 1000 Mark fehlen. Bei den noch verbleibenden Schuldnern sei es voraussichtlich erst auf 1. April 1902 möglich das Geld beizutreiben. So wird aus Rücksicht darauf, dass diese hauptsächlich der "minderbemittelten Klasse angehören" folgendes beschlossen:
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Gemeinderatprot. V S. 41 | |
27. April 1901 | Das Königl. Oberamt leitet den Beschluß des Gemeinderats an die Königl. Kreisregierung weiter, mit der Bemerkung dass man keine Einwände dagegen hat. |
Königl. Oberamt | |
30. April 1901 | Die Königl. Kreisregierung in Ellwangen genehmigt den Beschluß des Verrenberger Gemeinderat vom 20. April 1901. |
Königl. Kreisregierung | |
22. April 1902 | Der Verrenberger Schultheiß Borth berichtet dem Königl. Oberamt, dass die Restschult von 1000 Mark am 1. April 1902 samt Zins abgetragen wurde. |
Schulthamt Borth | |