Johann Georg Frank, Taglöhner neues kirchliches Familienregister 1808-1890 fol.54b 22.07.1838 - ??.??.???? oo 19.02.1871 Johanna Christine Weidner 31.01.1841 - ??.??.???? | |-----------------------|------------|----|------------------| | | | | Christian Friedrich Friederika Susanna Friedrich Johann Catharina Susanna 01.06.1861- 18.11.1865- 11.05.1868- 21.06.1870- ??.??.???? ??.??.???? ??.??.???? ??.??.???? Alle vier Kinder wurden unehelich von Johanna Christine Weidner mit in die Ehe gebracht. Ende 1872 zog die Familie in die Gegend von Ödheim.
Johann Georg Frank wird ein Dienstbuch ausgefertigt - 1861 |
Im Verrenberger "Verzeichnis der Dienstbücher" steht, dass ihm am 02.05.1861 ein Dienstbuch ausgefertigt wurde. Er war mit seinen ca. 23 Jahren schon relativ alt, für die erstmalige Ausstellung eines Dienstbuches. |
Johann Georg Frank möchte heiraten - 1868 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 4.Januar 1868 findet sich folgendes: Heute ist erschienen … led. Johann Frank und hat vorgetragen. Ich habe mich mit der Johanna Christiane Tochter des Friedrich Weidner, Weber von Oberbrettach Ehlich versprochen und bitte daher meine Verlobte in das hies. Bürgerrecht aufzunehmen. Behufs dieses Gesuchs hinterlegt Bittsteller von seiner Verlobten einen von dem Gemeinderath Maienfels gefertigten Geburtsbrief von wonach dieselbe ein gutes Prädikat und Mutter von 1.Kind ist welches ebenfalls in das hies. Bürgerrecht aufgenommen werden soll. In dem Geburtsbrief hat der betreffende Gemeinderath bezeugt, daß die Weidner an Vermögen baares Geld 50f. an Kleidern und Leibweiszeug 46f. 43x von ihren Eltern bekommen ferner wurde noch durch ein Fahrnißaufnahme nachgewiesen, das sie selbst an Kleidern, Leibweiszeug, Schreinerwerkbett und Küchengeschirr in einem ...... Anschlag von 113f. 18x im ganzen also 210f. 1x besize worauf nichts in Nuznießung stehe und keine Schulden haften. Bittsteller selbst hat aber keine Nachweiß geliefert daß er auch etwas erspart oder sonstiges Vermögen habe behuf dieses Gesuch wurde der Bürgerausschuß, erklärt hierauf einstimmig Mit diesem geringen Vermögen welches dem Bittsteller seine Verlobte nachgewiesen und er selbst gar kein Vermögen besizt, so erscheint der Nahrungsstand nicht im geringsten gesichert zu sein und wir auf dieses den Antrag stellen den Bittsteller mit seinem Gesuche ohn alle Anstand abzuweisen. Der Gemeinderath ist mit der Ansicht des Bürgerausschusses höchst einverstanden und faßt darüber Beschluß Den Bittsteller mit seinem Gesuche abzuweisen, und ihm zu eröffnen daß wenn er sich für diesen Beschluß ... |
Johann Georg Frank möchte heiraten - 1870 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.Februar 1870 findet sich folgendes: Heute erscheint Johann Andreas Frank von hier und trägt vor. Ich habe mich mit der Johanna Christine Weidner Tochter des Friedrich Weidner Webers in Oberbrettach Ehlich versprochen und bitte daher meine Verlobte in das hiesige Bürgerrecht aufzunehmen. Zur Begründung dieses Gesuchs hinterlegt Bittsteller einen von dem Gemeinderath Maiensheli gefertigten Geburtsbrief vor, wonach dieselbe ein gutes Prädikat und an Vermögen 167f.53x mit Einschluß der Kleider und Leibweiszeug An sonstigen Fahrniß 67f. 5x Zusammen 234f. 58x besizt und keine Schulden haften aber auch Muitter von 3. Kindern ist, zwey davon sollen auch in das hies. Bürgerrecht aufgenommen werden, das dritte soll aber in Brettach Bürgerlich bleiben. Der Bräutigam selbst besizt aber nichts an Vermögen, und hatte auch keinen Nachweis geliefert, daß er etwas erspart habe. Der Bürgerausschuß wurde um seine gutächterliche Äußerung befragt erklärt Der Bittsteller selbst hat gar nichts an Vermögen, und was seine Verlobte nachgewiesen hat besteht größtentheils an Fahrniß, und bei der hoderung von ihren Eltern im Betrag von 100f. ist auch nicht nachgewisen ab dieselbe im Stande sind dasselbe abzureichen, dadurch ist ersichtlich das dieselbe nicht im Stande sein möchten 5.Personen zu ernähren da dadurch der Nahrungsstand nicht gesichert erscheint. Aus diesen Gründen wünschen wir den Bittsteller mit seinem Gesuche abzuweisen. Der Gemeinderath ist mit der Ansicht des Bürgerausschusses einverstanden und fasst darüber Beschluß Den Bittsteller mit seinem Gesuch abzuweisen und ihm zu eröffnen, daß wenn er sich für diesen Beschluß Beschwerte erachte das Rekkursrecht freistehe, indem er aber von diesem Rechte Gebrauch machen wollte, solches innerhalb 15.Tagen von heute an auszuführen habe indem er nach Ablauf dieser Frist sich des Rechts verlustig mache. Nachtrag links: Die Eröffnung und Reccurs Belehrung des ... dem 18.Febr 1870 Bittsteller hat den Reccers sogleich angemeldet und einen Protokollauszug verlangt welcher ihm auf Verlangen eingehändigt wurde. weiterer Nachtrag: Johann Frank ist von der Verehlichungs Commission abgewiesen worden. |
Im Gemeinderatsprotokoll wird Johann Andreas Frank genannt! War dies ein schreibfehler? Johann Georg Frank hatte einen Bruder mit Namen Johann Andreas Frank! War dieser gemeint? Laut Kirchenbuch heiratete Johann Georg Frank am 19.02.1871 Johanna Christine Weidner! |
Johann Georg Frank erwirbt das Bürgerrecht - 1880 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt Sohn von No 23 Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: durch Verehlichung in Oedheim Der 7.Mai 1880 Heimathrechts Urkunde ausgestellt Bemerkung: seit Lichtmeß 1871 in Oedheim mehrhaft und daselbst mit Johanna geb. Weidner v B…dorf OA Weinsb. Verheiratet |