Hohenlohische Schulordnung
Hohenlohische Schulordnung
Vor der Reformation herrschte in der Grafschaft Hohenlohe Mangel an deutschen Schulen, wie die Grundschulen
damals hießen.
Im Lande der Grafen von Hohenlohe galt nach der Reformation der Grundsatz, »daß in einem wohlgeordneten
Regiment gute Schulen das höchste Kleinod und schöne Gärten seien, worin allerhand fruchtbare Bäume erzogen werden,
welche man an allerhand Orte hin versetzen könne, wo sie nützliche Früchte bringen.«
Diese Sorge für das Schulwesen ihres Landes spricht bereits klar aus der 1379
erlassenen Visitations-Ordnung, die auch eine Schulordnung enthielt. Schuldiener im Hohenloher Gebiet zu sein,
war demnach von Anbeginn nur einem bestimmten Kreis vorbehalten, Personen, die durch mannigfache Papiere sich ausweisen
mußten und sich allerlei Prüfungen zu unterziehen hatten. Dieser Tatsache ist es zu verdanken, daß wir früh gute
Schulverhältnisse im Hohenloher Land finden. Vor 400 Jahren sah man schon in der Persönlichkeit des Lehrers einen
der wichtigsten Faktoren des gesamten Schulwesens. Dies beweist uns die im Jahre
1570 erlassene Visitationsordnung. Solche Visitationen bedeuteten eine genaue
Untersuchung des Verhaltens aller, der Lehrer, der Beamten, Bürgermeister, Hebammen und der Jugend. Darüber hinaus
war die Visitation eine Befragung der Gerichtspersonen und des Volkes wegen der Pfarrer und Schulmeister, wie sie
sich bei ihrer Amtsführung, in Lehre und Leben, Haltung der Sakramente, Kinderlehren, Predigten, Vespern bezeugen,
... alles mußte zu Papier gebracht werden, damit das Gute erhalten und das Mangelhafte gebessert werde. Auf welche
Weise verlief der Schulbetrieb? Antwort gibt die Hohenlohische Schulordnung, die
1596 für die Grafschaft ausgegeben wurde. In fünf großen Abschnitten behandelt
sie den gesamten Unterricht, dessen einziges Ziel die Erziehung des gottesfürchtigen Menschen war.
Im Abschnitt I erfahren wir von »Zeit- und Schulstunden«.
- Alle Tage war sechs Stunden Unterricht. Am Vormittag von 7 bis 10 Uhr, am Nachmittag von 12 bis 3 Uhr.
- Die Kinder mußten pünktlich in der Schule sein.
- Bei schlechtem Wetter und im Winter konnte der Lehrer die auswärtigen Kinder von der ersten Frühstunde dispensieren.
- Vor Feiertagen sollten die Kinder nur bis 2 Uhr in die Schule gehen. Sie trafen sich an Sonn- und Feiertagen vor
dem Kirchgang in der Schule.
- Am Mittwochnachmittag war schulfrei. Samstags kamen die Knaben und Mädchen von 12 bis 1 Uhr in die Schule, um die
Psalmen zu proben, die am folgenden Sonntag in der Kirche gesungen werden sollten. Anschließend hatten die Knaben den
Vespergottesdienst zu besuchen. Die Ferien waren auf drei Wochen während der Ernte festgelegt, während die Herbstferien
nur 14 Tage dauerten. Die Nachmittage an Martini und Fastnacht waren frei.
- Kinder aus Dörfern konnten am Samstag bereits um 10 Uhr entlassen werden.
- Der Schulmeister sollte immer in der Schulstube sein und ohne wichtige Ursache sich nicht absentiren noch andere
Sachen schreiberey, sondern seines Berufs abwarten, die Schulkinder mit möglichem Fleiß instituiren und verhören.
- Vom Herrschaftlichen Holz sollen von solchen die Schulstuben Winterszeit bey rechter früher Tageszeit eingeheizet,
auch von Wacholdern, die jährlich durch die Jugend eingetragen werden, ein Rauch gemacht werden, weilen auch bishero
aus den Schulstuben Hünerhäusergemacht, daß die Hüner unter den Schulstunden über Tisch und Bänke gelaufen, den Kindern
die Bücher maceliret, die Dienten (Tinte) umbeschüttet und ein unleidenlicher Gestank verursachet, als sollen solche
hiemit gänzlich ausgeschafft und die Pfarrer mit der Inspection darauf gute Achtung zu haben erinnert sein.
Im Abschnitt II wird unter der Überschrift »Ordnung in der Lehr« die Lehrtätigkeit behandelt. Dem Schulmeister werden
methodische Hinweise gegeben.
Der Abschnitt III »Von der Gottesfurcht« stellt das kirchliche Leben in den Mittelpunkt der Schule.
Der Abschnitt IV ist von »Der Zucht Schulen« überschrieben.
Im Abschnitt V, der »Schulzucht«, werden dem Lehrer Ratschläge über die Art und Weise der Züchtigung gegeben.
- Er hatte die Rute gebührlich zu gebrauchen, sollte nicht bei den Haaren ziehen und den Kindern nicht an die Köpfe
schlagen. Die Strafe sollte zur Besserung der Kinder dienen und sie nicht von der Schule abschrecken.
- Der Schulmeister soll in dem Discipliniren der Knaben und Mägdlein solche Bescheidenheit gebrauchen und bei Seit
züchtigen, daß die zarte keusche Jugend am Wenigstens nicht offendirt und geärgert werde.
- Alle 14 Tage hatte der Pfarrer die Schule zu besuchen, um zu sehen, wie diese Schulordnung befolgt wurde.
- Der Schulmeister erhielt für seine Mühewaltung eine Besoldung von der Herrschaft und der Gemeinde. Jedes Kind
hatte im Quatember, im Vierteljahr, 8 Kreuzer Schulgeld zu bezahlen. Seit 1625 betrug das Schulgeld für eine Woche
1 Kreuzer.
1555 muß in Pfedelbach schon eine Schule bestanden haben, denn in diesem Jahr
wird von einer Schulvisitation berichtet. Diese Schule wurde zunächst von evangelischen Theologen geleitet. Neben der
deutschen existierte mindestens von 1617 bis 1782
auch eine lateinische Klasse in Pfedelbach, nicht jedoch eine lateinische Schule. Bis
1664 unterrichtete ein Geistlicher beide Klassen. Als nach dem
Dreißigjährigen Krieg die Zahl der Schüler rasch anstieg, war es dem Präzeptor, wie der Titel des Lehrers damals
lautete, allzuschwer, daß neben denen Knaben, so lateinisch lernen, er auch in allem gnugsame Information den
andern Schulkindern erstatten könnte. So beschloß die Landesherrschaft, die Stelle eines Kantors einzurichten, der
den deutsch lernenden Kindern vorstehen sollte. Dem Präzeptor blieb es allerdings freigestellt, ob er auch noch einen
Teil dieser Kinder mitunterrichten wollte. Die Kinder zahlten vierteljährlich 5 kr. als Schulgeld. Das Gehalt des
Kantors wurde von der Herrschaft und der Heiligenpflege gemeinsam aufgebracht. Der Kantor hatte außerdem die Uhren in
Kirche und Schloß zu richten sowie im Gottesdienst, bei Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen als Chorleiter mitzuwirken.
Der erste Kantor, der 1664 zunächst auf drei Jahre von den Grafen Friedrich Kraft
und Hiskias als Lehrer angestellt wurde, war Johann Lorentz Mayer. Er fand Wohnung und Verpflegung im Hause
Creutzfelders.
Diese Erweiterung der Schule war wohl auch der Anlaß zum Verkauf des vorhandenen baufälligen Schulgebäudes an den
Herrenbender Hans Georg Hohleisen für 130fl. Der Maler Creutzfelder wurde mit Planung und Bau einer neuen Schule
beauftragt. Sie konnte am 12. August 1666 bezogen werden. Zur Einweihung stiftete
die Herrschaft den Schulkindern Brezeln. Über das Leben an dieser zweizügigen Schule ließen sich nur sehr wenige
Informationen ermitteln. So sind nur hin und wieder Schülerzahlen erwähnt. In den Schulen wurde jährlich ein Fest
gefeiert. Erstmals 1680 wurde den Kindern der lateinischen Klasse - es waren
nur »Schulknaben« - ein »Bretzentag« bewilligt. 600 Brezeln ließ die Herrschaft backen und austeilen. Im Hofgarten-Saal
fand eine Musikaufführung statt. Die geladenen Gäste, die Räte und Geistlichen, erhielten einen kleinen Imbiß und -
wie die Schulkinder auch - Wein. Auch 1687 fand ein Schulfest und Bretzentag den
Kindern zum Besten statt.
Quellennachweis.
Buch "Pfedelbach 1037 - 1987" von der Gemeinde Pfedelbach