Verrenberg HistorischHohenlohische Schulordnung

Hohenlohische Schulordnung

Vor der Reformation herrschte in der Grafschaft Hohenlohe Mangel an deutschen Schulen, wie die Grundschulen damals hießen.
Im Lande der Grafen von Hohenlohe galt nach der Reformation der Grundsatz, »daß in einem wohlgeordneten Regiment gute Schulen das höchste Kleinod und schöne Gärten seien, worin allerhand fruchtbare Bäume erzogen werden, welche man an allerhand Orte hin versetzen könne, wo sie nützliche Früchte bringen.«
Diese Sorge für das Schulwesen ihres Landes spricht bereits klar aus der 1379 erlassenen Visitations-Ordnung, die auch eine Schulordnung enthielt. Schuldiener im Hohenloher Gebiet zu sein, war demnach von Anbeginn nur einem bestimmten Kreis vorbehalten, Personen, die durch mannigfache Papiere sich ausweisen mußten und sich allerlei Prüfungen zu unterziehen hatten. Dieser Tatsache ist es zu verdanken, daß wir früh gute Schulverhältnisse im Hohenloher Land finden. Vor 400 Jahren sah man schon in der Persönlichkeit des Lehrers einen der wichtigsten Faktoren des gesamten Schulwesens. Dies beweist uns die im Jahre 1570 erlassene Visitationsordnung. Solche Visitationen bedeuteten eine genaue Untersuchung des Verhaltens aller, der Lehrer, der Beamten, Bürgermeister, Hebammen und der Jugend. Darüber hinaus war die Visitation eine Befragung der Gerichtspersonen und des Volkes wegen der Pfarrer und Schulmeister, wie sie sich bei ihrer Amtsführung, in Lehre und Leben, Haltung der Sakramente, Kinderlehren, Predigten, Vespern bezeugen, ... alles mußte zu Papier gebracht werden, damit das Gute erhalten und das Mangelhafte gebessert werde. Auf welche Weise verlief der Schulbetrieb? Antwort gibt die Hohenlohische Schulordnung, die 1596 für die Grafschaft ausgegeben wurde. In fünf großen Abschnitten behandelt sie den gesamten Unterricht, dessen einziges Ziel die Erziehung des gottesfürchtigen Menschen war.
Im Abschnitt I erfahren wir von »Zeit- und Schulstunden«.

  1. Alle Tage war sechs Stunden Unterricht. Am Vormittag von 7 bis 10 Uhr, am Nachmittag von 12 bis 3 Uhr.
  2. Die Kinder mußten pünktlich in der Schule sein.
  3. Bei schlechtem Wetter und im Winter konnte der Lehrer die auswärtigen Kinder von der ersten Frühstunde dispensieren.
  4. Vor Feiertagen sollten die Kinder nur bis 2 Uhr in die Schule gehen. Sie trafen sich an Sonn- und Feiertagen vor dem Kirchgang in der Schule.
  5. Am Mittwochnachmittag war schulfrei. Samstags kamen die Knaben und Mädchen von 12 bis 1 Uhr in die Schule, um die Psalmen zu proben, die am folgenden Sonntag in der Kirche gesungen werden sollten. Anschließend hatten die Knaben den Vespergottesdienst zu besuchen. Die Ferien waren auf drei Wochen während der Ernte festgelegt, während die Herbstferien nur 14 Tage dauerten. Die Nachmittage an Martini und Fastnacht waren frei.
  6. Kinder aus Dörfern konnten am Samstag bereits um 10 Uhr entlassen werden.
  7. Der Schulmeister sollte immer in der Schulstube sein und ohne wichtige Ursache sich nicht absentiren noch andere Sachen schreiberey, sondern seines Berufs abwarten, die Schulkinder mit möglichem Fleiß instituiren und verhören.
  8. Vom Herrschaftlichen Holz sollen von solchen die Schulstuben Winterszeit bey rechter früher Tageszeit eingeheizet, auch von Wacholdern, die jährlich durch die Jugend eingetragen werden, ein Rauch gemacht werden, weilen auch bishero aus den Schulstuben Hünerhäusergemacht, daß die Hüner unter den Schulstunden über Tisch und Bänke gelaufen, den Kindern die Bücher maceliret, die Dienten (Tinte) umbeschüttet und ein unleidenlicher Gestank verursachet, als sollen solche hiemit gänzlich ausgeschafft und die Pfarrer mit der Inspection darauf gute Achtung zu haben erinnert sein.

Im Abschnitt II wird unter der Überschrift »Ordnung in der Lehr« die Lehrtätigkeit behandelt. Dem Schulmeister werden methodische Hinweise gegeben.
Der Abschnitt III »Von der Gottesfurcht« stellt das kirchliche Leben in den Mittelpunkt der Schule.
Der Abschnitt IV ist von »Der Zucht Schulen« überschrieben.
Im Abschnitt V, der »Schulzucht«, werden dem Lehrer Ratschläge über die Art und Weise der Züchtigung gegeben.
  1. Er hatte die Rute gebührlich zu gebrauchen, sollte nicht bei den Haaren ziehen und den Kindern nicht an die Köpfe schlagen. Die Strafe sollte zur Besserung der Kinder dienen und sie nicht von der Schule abschrecken.
  2. Der Schulmeister soll in dem Discipliniren der Knaben und Mägdlein solche Bescheidenheit gebrauchen und bei Seit züchtigen, daß die zarte keusche Jugend am Wenigstens nicht offendirt und geärgert werde.
  3. Alle 14 Tage hatte der Pfarrer die Schule zu besuchen, um zu sehen, wie diese Schulordnung befolgt wurde.
  4. Der Schulmeister erhielt für seine Mühewaltung eine Besoldung von der Herrschaft und der Gemeinde. Jedes Kind hatte im Quatember, im Vierteljahr, 8 Kreuzer Schulgeld zu bezahlen. Seit 1625 betrug das Schulgeld für eine Woche 1 Kreuzer.

1555 muß in Pfedelbach schon eine Schule bestanden haben, denn in diesem Jahr wird von einer Schulvisitation berichtet. Diese Schule wurde zunächst von evangelischen Theologen geleitet. Neben der deutschen existierte mindestens von 1617 bis 1782 auch eine lateinische Klasse in Pfedelbach, nicht jedoch eine lateinische Schule. Bis 1664 unterrichtete ein Geistlicher beide Klassen. Als nach dem Dreißigjährigen Krieg die Zahl der Schüler rasch anstieg, war es dem Präzeptor, wie der Titel des Lehrers damals lautete, allzuschwer, daß neben denen Knaben, so lateinisch lernen, er auch in allem gnugsame Information den andern Schulkindern erstatten könnte. So beschloß die Landesherrschaft, die Stelle eines Kantors einzurichten, der den deutsch lernenden Kindern vorstehen sollte. Dem Präzeptor blieb es allerdings freigestellt, ob er auch noch einen Teil dieser Kinder mitunterrichten wollte. Die Kinder zahlten vierteljährlich 5 kr. als Schulgeld. Das Gehalt des Kantors wurde von der Herrschaft und der Heiligenpflege gemeinsam aufgebracht. Der Kantor hatte außerdem die Uhren in Kirche und Schloß zu richten sowie im Gottesdienst, bei Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen als Chorleiter mitzuwirken. Der erste Kantor, der 1664 zunächst auf drei Jahre von den Grafen Friedrich Kraft und Hiskias als Lehrer angestellt wurde, war Johann Lorentz Mayer. Er fand Wohnung und Verpflegung im Hause Creutzfelders.
Diese Erweiterung der Schule war wohl auch der Anlaß zum Verkauf des vorhandenen baufälligen Schulgebäudes an den Herrenbender Hans Georg Hohleisen für 130fl. Der Maler Creutzfelder wurde mit Planung und Bau einer neuen Schule beauftragt. Sie konnte am 12. August 1666 bezogen werden. Zur Einweihung stiftete die Herrschaft den Schulkindern Brezeln. Über das Leben an dieser zweizügigen Schule ließen sich nur sehr wenige Informationen ermitteln. So sind nur hin und wieder Schülerzahlen erwähnt. In den Schulen wurde jährlich ein Fest gefeiert. Erstmals 1680 wurde den Kindern der lateinischen Klasse - es waren nur »Schulknaben« - ein »Bretzentag« bewilligt. 600 Brezeln ließ die Herrschaft backen und austeilen. Im Hofgarten-Saal fand eine Musikaufführung statt. Die geladenen Gäste, die Räte und Geistlichen, erhielten einen kleinen Imbiß und - wie die Schulkinder auch - Wein. Auch 1687 fand ein Schulfest und Bretzentag den Kindern zum Besten statt.

 

Quellennachweis.

Buch "Pfedelbach 1037 - 1987" von der Gemeinde Pfedelbach