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In Württemberg war es in alten Zeiten genau geregelt, an welchem Wochentag geheiratet werden konnte.
Für Verrenberg (das ja nicht württembergisch, sondern hohenlohisch war) sind keine Sonderregelungen bekannt
Es scheint, dass diese Regelung in weiten Teilen Hohenlohes auch so gehandhabt wurden.
| Freitag: |
Der Freitag entfiel, weil Jesus an einem Freitag gestorben war - bis 1751 gab es deshalb an einem Freitag im Monat einen besonderen Bußgottesdienst. |
| Samstag: |
Am Samstag durfte nicht geheiratet werden, weil sich möglicherweise die Feier bis in den Sonntag gezogen hätten, der dann nicht mehr geheiligt gewesen wäre. |
| Sonntag: |
Der Sonntag war als geheiligter Tag tabu. |
| Montag: |
Am Montag konnte nicht geheiratet werden, da sonst die Vorbereitungen am geheiligten Sonntag gelaufen wären. |
| Dienstag: |
Der Dienstag war lange Zeit der einzige mögliche Wochentag für eine "ehrliche Hochzeit" |
| Mittwoch: |
Der Mittwoch war seit 1732 für so genannte "enehrliche Hochzeiten" reserviert, wenn sich bereits Nachwuchs ankündigte. Es läuteten keine Glocken |
| Donnerstag: |
Den Donnerstag sah man aber nicht besonders gerne, weil auf ihn der lange noch besonders geschützte Freitag folgte |
So war der einzige "ehrliche Hochzeitstag der Dienstag.
Gerne rechnete man im Kirchenkonvent auch nach, ob ein Ehepaar unzulässigerweise an einem Dienstag vor den Traualtar getreten war, obgleich es - wie sich nach einigen Monaten zeigte - am Mittwoch hätte heiraten müssen. Bei solchen Verstößen wurden vergleichsweise hohe Geldstrafen verhängt.
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