Verrenberg HistorischDie Familie Thomas Martin Fries
(1814-1???) in Verrenberg



Dienstboten des Fries lärmen nachts - 1863
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 19.Mai 1863 folgendes:
Es ist von einigen hies. Einwohnern die Anzeige gemacht worden daß am letzten Sonntag den 17.Mai 1863 in der hies. Sonnenwirthschaft nach der Polizeistunde gezecht und beim nach Hause gehen Lärmend sich betragen haben und zwar die dienstboten des Martin Fries mit Namens
Johannes Wendnagel v. S... Eßlingen
Georg Fischer von Abstadt Heilbron
Friedrich Schluchter von Oberheimbach
Friedrich Trost von Oberstenfeld Murrbach
ferner
Christian Braun von Rappach
Christiane Feinauer von hier
Dieselbe hat man auch heute Tagforth zur Vernehmung vorgeladen welche beide in Persohn erschienen sind
Auf vorhalt geben beide einstimmig an sie geben zu daß sie die Polizeistunde übertretten haben, und bitten um Abkürzung der Protokolle wegen um eine gnädige Strafe
Beschluß
Da beide die Uebertrettung geständig sind
Den Johannes Wendnagel zu 1f.
Den Georg Fischer zu 1f.
Friedrich Schluchter 1f.
Friedrich Trost 1f.
Christian Braun 1f.
Christane Feinauer 1f.
Verwarnungsstrafe Strafe zu verfällen
Beide erkennen die Strafe an und verzichten auf den Recours
Zur Beurkundung
Mit dem Anfügen den Sonnenwirth Zorn da derselbe Orts abwesend ist auf einen weiteren Tagforth zur Vernehmung vorzuladen

Dienstboten des Fries lärmen nachts, Wirth Zorn wird gestraft - 1863
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 21.Mai 1863 folgendes:
Sonnenwirth Zorn wurde auf heute zur Verhandlung vorgeladen, derselbe erschien in Persohn und gibt auf Vorhalt an
Polizeidiener Weiß hat am 17.Mai des Jahr gegen 11 Uhr nachts das 2te mal abgebotten und da haben sich meine anwesenden Gäste sogleich entfernt, kaum als sich diese entfernt gehabt haben, so kam Johannes Wendnagel und Friedrich Trost in meine Stube und haben gesagt sie kommen über Feld her und möchten noch etwas trinken worauf ich Ihnen eine Flasche Wein abreichte auf dieses sind die anderen welche auch mit angezeigt sind ebenfalls auch herein gekommen und haben einen Schoppen gewollt was ich aber nicht zugab sondern erwiderte daß die Polizeistunde vorüber sei, über dies haben die beiden miteinander Wortwechsel getrieben und hat sich durch dies die Sache deshalb zum Nachhause gehen verzögert als es hätte sein sollen
Beschluß
Da Sonnenwirth Zorn zugestanden daß er nach der Polizeistunde getränke verabreicht habe derselbe aber noch niemals gestraft worden ist in eine Warnungsstrafe von 2f. verfällen
Johann Zorn erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Recours

Friedrich Ungerer klagt gegen den Knecht des Gutsverwalter Fries - 1863
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 03.Oktober 1863 heist es:
Es erschien Friedrich Ungerer von hier und Beschwert sich daß der Knecht des Gutsverwalter Fries in der nächst verflossenen Woche im Geigers Bühl allwo er nebenlieger mit einem Aker welcher mit jungem blauen Klee angeblümt sei, 2Tage verkert und sein Fohlen welches schon über halbjährlich sei mitgenommen habe, das Fohlen sei am 1.ten Tage schon in seinem Klee herumgelaufen habe in vertretten und auch darin gefahren mein Schwiegervatter Michael Kipf hat den Knecht am ersten Tag schon verwarnt daß er das Fohlen zu Hauße lassen soll, damit der Klee nicht verderbe vergeblich, denn der Knecht hat den 2ten Tag dasselbe wieder bei sich gehabt, und ist ebenfalls wieder in meinem Klee herumgelaufen, ich trage darauf an daß der Knecht oder der Gutsverwalter Fries wenn lezterer seinem Knecht beauftragt hat das Fohlen am 2ten Tag wieder mitzunehmen mit Gesezlicher Strafe gerügt werde, auf meinen Schadenersatz verzichte ich
Beschluß
Die Bekl. auf einen weiteren Tag forth zu Vernehmung vorzuladen

Verhandelt den 5.Oct. 1863
Der Beklagte wurde auf heute Tagforth zur Vernehmung vorgeladen welcher in Persohn
Auf Vorhalt gibt derselbe mit Namens Georg Trost von Oberstenfeld an
Es ist richtig daß ich dieses Fohlen mitgenommen habe und zwar aus dem Grund weil es sehr wenig aus dem Stall kommt und überdies habe ich gedacht wir haben einen an diesen Aker worauf ich gepflügt habe naheliegenden Klee Aker und da kann sich dieses Fohlen darauf aufhalten, natürlich ist es einigemal auf dem Kl. seinen Kleeaker gelaufen hatte aber keinen Schaden angerichtet den ich habe solches sogleich nach meiner Wahrung herausgetrieben weiter weiß ich nichts anzugeben
Beschluß
Da das endlaufen von über 9.Wochen alten Fohlen verbotten ist den Beklagten mit einer Strafe von 30x. zu verfällen
Bekl. erkennt die Strafe an und verzichtet nicht nur auf den Recours sondern auch auf die Einhaltung der Verwarnung,

Fries beschwer sich über den Schäfer Pfisterer - 1863
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 14.Oktober 1863 folgendes:
Es erschien Hl. Gutsverwalter Fries von hier und beschwert sich daß ihm der hies. Schäfer Pfisterer in seinem Stuppen und Kretteräker den Stoppelklee mit seinem Schaafvieh betrieben, wo ich jetzt diesen Klee habe abmachen wollen, ich trage über diesen verübten Unfug darauf an, daß dem Pfisterer nicht nur diese Verübung zu untersagen sondern denselben mit einer nach dem Gesezr entsprechenden Strafe zu rügen sei.
Schäfer Pfisterer auf vorstehendes vernommen gibt an ich habe keinen Schaden angerichtet, den ich bin nicht mit meinen Schaafvieh in den angegebenen Aeker geweidet.
Den Kl. soll wenn er sich nicht zufrieden erklärt den Schaden welchen ich verübt haben soll einsehen lassen. Dann will ich mich nach Erfund dessen zur weitern Verfügung unterziehen.
Dem Kl. wurde obige Angabe des Bekl. mitgetheilt, worauf derselbe erklärt daß er auf Vollzug der Strafe verzichte, jedoch mit dem Bemerken, daß der Schäfer verwarnt werden wolle seinen Klee ....... zu befahren.
Beklagte wurde ermahnt die Stoppelklee zu jeziger Zeit wo möglich zu schonen.

Friedrich Reger wird gestraft - 1864
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 01.August 1864 folgendes:
Es erscheint Hl. Gutsverwalter Fries von hier und trägt vor
In der verflossenen Nacht vom 3.Juli bis 1.Augs 1864 hat sich der Dienstknecht des Friedrich Ziegler Michael Hertrich in meinem Hofraum begeben und zwar mit einer anderen Persohn welche ich nicht erkannt habe und habe an meinem Hausgiebel geklozt daß ich vom Schlafe erwekt und meine Kühe gestört worden war, ich binn vom Bette aufgestanden und nach diesem Unfug gesehen ich habe zu ihnen gesagt sie sollen nach Hause gehen worauf mir Hertrich viele Grobheiten gesacht, und in meinem Hofraum fast eine Stunde lang herum geschrien hat, ich bitte daher daß gegen beide gesezliche Verfügung getroffen wird.
In der Zeit nach diesem Unfug verübt wurde war zwischen 12 u 1 Uhr Nachts
Michael Hertrich auf vorstehendes vernommen gibt auf befragen an
Ich bin in obriger Nacht zum Friedrich Röger auf der Straße gekommen und da hat er zu mir gesagt wir wollen der Magd des Gutsverwalter Fries klopfen, ich habe etwas mit ihr zu reden, auf dies gingen wir hin, und Röger klopfte so mit ein paar mal an, auf dieses schaute Fries zum Fenster heraus und hatte geschimpft.
Ich habe mich natürlich gegen ihn vertheidigt habe aber keine Schimpfwörter gegen ihn ausgestoßen, die vertheidigung hat etwa 1/2 Stunde gedauert worauf ich nach Hause gegangen bin
Beschluß
Da Hertrich zugestanden daß er sich etwas Lärmend betragen hat, denselben in eine Strafe von 3f. zu verfällen Hertrich erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Recurs
Friedrich Reger vernommen gibt an es ist richtig daß ich bei Michael Hertrich gewesen bei den derselbe hat mich verleitet daß ich mit ihm gegangen bin ich habe aber nicht an dem Haus des Fries geklopt sondern ich bin nur auf der Seite gestanden und gar nichts geredet weiter weiß ich nichts anzugeben
Beschluß
Den Reger zugestanden daß er sich nach der Polizeistunde im Orte herum getrieben hat denselben wegen Nachtschwärmerei in eine Strafe von 1f. 30x zu verfällen
Reger erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Rekurs

Fries wird wegen laufen lassen seines Hundes gestraft - 1864
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 08.September 1864 folgendes:
Der in Oehringen stationierte Landjäger Bauman erschien heute Abend bei einer Abendstreife und macht die Anzeige daß er den Hund des Hl. Gutsverwalter Fries dahier beim ledig lufen und ohne Aufsicht betroffen habe und stellte es der hiesigen Ortsbehörde zur weiterern Verfügung anheim ein Eintrag von dieser Anzeige ist im Dienstbuch des Anbringers vorgemerkt worden.
Auf vorstehende Anzeige hat man den Gutsverwalter Fries vorgerufen und vorstehendes erörtert gibt auf Vorhalt an.
Mein Hund ist jederzeit an der Kette angelegt gerade um die oben erwähnte Zeit ist er zum füttern von der Kette entlassen nach dem füttern ist im aber der Maulkorb sogleich wieder angelegt worden.
Der Hund hat sich aber nicht von meinem Hofraum entfernt überhaupt geht er niemalen aus dem Hofraum, sondern er bleibt immer auf der Hausstaffel liegen.
Beschluß
Da die hies. Hundebesizer ernstlich verwarnt wurden dem Ministerialerlaß genau folge zu leisten den Gutsverwalter Fries in eine Strafe wegen fahrläßigkeit seines Hundes zu 3f. zu verfällen.
Hl. Fries erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Recours

(1) Martin Fries senj. wird vergant und seine Liegenschaft in Pfedelbach verkauft - 1867
Im Schwäbischer Merkur vom 17.08.1867 werden die Details des Liegenschaftsverkauf genannt.
Martin Fries senj. war in Gant geraten. Zum Verkauf standen auch Flächen in Verrenberg.

Militärstammrollen, Rekrutierungsstammrollen - Paul Carl Heinrich Martin Fries - 1884 bis 1885
Paul Carl Heinrich Martin Fries wurde 1884 als Student bezeichnet.
1884 wurde geschrieben: Stuttgart Stadt zurückgestellt bis 01.Oktober 1887
1885 wurde geschrieben: ausgewandert nach .... in Baden .....

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
http://www.google.de/books
Stadtarchiv Mannheim - Familienbögen
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißen-Amt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: A 179 Verzeichnisse der ausgestellten Dienstbücher und Arbeitsbücher 1851-1937
Ortsarchiv Verrenberg: A 529 Militärstammrollen, Rekrutierungsstammrollen 1871-1890
Zeitung: Schwäbischer Merkur mit Schwäbischer Kronik und Handelszeitung Süddeutsche Zeitung, vom 17.08.1867