Verrenberg HistorischBeschwerde des Schullehrer Reutter wegen Nutzung
des Schulzimmers durch den Gesangvereins (1894)

Es gibt einen umfangreichen Schriftverkehr (31 Seiten liegen mir vor) zu dieser Beschwerde. Es soll hier versucht werden das ganze in einer kompakten Form darzustellen.
Die Gründung des Gesangvereins Verrenberg erfolgte am 14.09.1890 anläßlich einer Versammlung "aller Lusttragenden" im hiesigen Schullokal. Der Schullehrer Reutter hatte Ende 1890 den Vorstand des Gesangvereins übernommen und "aus gewissen Gründen", wie er sich ausdrückte, Mitte 1892 wieder abgegeben. Die Singstunden wurden auch weiterhin im Schulzimmer abgehalten.
 
Am 21.11.1892 macht der Gesangverein die folgende Eingabe beim Schultheißenamt.
"... haben seither ihre Singstunden im hiesigen Gemeinde Schulzimmer abgehalten.
Da nun vor kurzer Zeit Lehrer Reutter sich mit dem Verein überworfen hat, so hat Lehrer Reutter seither das Gemeinde Schulzimmer abgeschlossen, deßhalb die Bitte ich, das Schultheißenamt über die Sache zu verfügen.
im Auftrag des Vereins Werner
"

Schultheiß Carle legte den Vorgang dem Gemeinderat vor.
Dort wird erwähnt, dass die Leitung des Gesangvereins vom "Kabell-Meister Hummel von Öhringen" übernommen wurde und damit der Verein weiter besteht.
Dieser fasst am folgenden Tag folgenden Beschluß:
"1. auch fernerhin das Schulzimmer dem Gesangverein zu den Zeiten wo der Unterricht durch den Lehrer und den Geistlichen keine Störung erleidet zur Verfügung zu stellen, unter der Bedingung, daß der jeweilige Vorstand des Gesangvereins die Verantwortung übernimmt, für Aufrechthaltung der Ordnung zu sorgen, insbesonders daß im Schulzimmer nicht geraucht, an den Karten und sonstigen Inventarstücken nichts verdorben wird und nach jedesmaliger Singübung einige Fenster geöffnet werden.
2. Dem Herrn Lehrer Reutter hievon Eröffnung zu machen.
"

Zum Punkt 2. gab es unten noch einen Nachtrag:
"Eröffnet den 23.Nov 1892
Der Hl. Lehrer hat vorstehendes durchgelesen aber die Unterschrift verweigert ...
"

 
In einem Beschwerdebrief (12 Seiten!) an das Königl. gemeinschaftl. Oberamt in Schulsachen Öhringen/Weinsberg vom 04.Februar 1894 schilderte er folgende Misstände:
- In den Singstunden wird stark geraucht, so dass am nächsten Tag das Schulzimmer voller Tabakqualm ist.
- Im Schulzimmer befinden sich Karten und anderes Inventar, für das er verantwortlich ist.
Bereits 1892 hatte er dies beim Gemeinderat beklagt, von dem daraufhin am 22.November 1892 folgende Regelung getroffen wurde:
  • Nutzung nur zu Zeiten, wo weder der Unterricht der Lehrer noch den der Geistlichen gestört wird.
  • Der jeweilige Vorstand des Gesangsvereins hat dafür Sorge zu tragen, dass im Schulzimmer nicht geraucht wird, das die Karten und anderes Inventar nicht "verdorben" werden.
  • Auch sind nach jeder Singstunde einige Fenster zu öffnen.
Nach Angaben des Lehrer Reutter wurde jedoch schon bald wieder geraucht und das Zimmer unordentlich verlassen. Bei diversen Gelegenheiten beschwerte er sich beim Vorstand des Gesangvereins, wurde aber nach seinen Angaben nur ausgelacht. So beschloss er am 17. Januar 1894 mit dem sich in Verrenberg befindlichen Vertreter des Königl. Oberamts zu sprechen.
Der Gemeinderat wiederum war über dieses vorgehen recht erbost. Beim Oberamt ging nun eine Bescherte ein, Eltern würden beklagen, dass der Lehrer Reutter im Unterricht zu streng sei. Dieser wehrte sich mit Hinweis auf vergangene Schulvisitationen, in denen ihm ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt worden war. Wie konnte die Ortsschulbehörde diese Unterschreiben, und nun plötzlich über zu große Strenge klagen? Er bittet, auch im Interesse seiner Familie an einen anderen Ort versetzt zu werden.
 
Der Gemeinderat seinerseits stellt in einem Schreiben vom 02.März 1894 an das "Königl. gemeinschaftl. Oberamt in Schulsachen" seine Sicht der Dinge dar.
  • Der Schullehrer Reutter hat in seiner Zeit als Vorstand des Gesangvereins selbst in der Übungsstunde geraucht und es den anderen ebenfalls erlaubt.
  • Reutter wird aufgefordert, einzelne Fälle oder auch nur einen Fall anzugeben, wo sein Wunsch nicht berücksichtigt worden sei. Als Klagen der Eltern über Mißhandlungen laut wurden, hätte man den Lehrer stets in Schutz genommen. Was sich auch an der Unterschrift der Ortsschulbehörde unter die guten Zeugnisse die dem Lehrer ausgestellt wurden zeigen.
  • Die Gemeinde habe sich stets um ein gutes Verhältniss zum Schullehrer bemüht. So war z.B. seinem Wunsch um Anbringung von Vorfenster entsprochen worden.
  • In den Übungsstunden sei kein Holz verbrannt worden, das der Schule gehört.
 
Das Oberamt wiederum stellt fest:
Es habe schon beide, den Lehrer und das örtl. Collegium, wiederholt zu einem friedfertigerem Verhalten ermahnt. Auch wird die Schuld an dem Verwürfniss auf beiden Seiten gesehen. Gegen die Nutzung des Schullokals durch den Gesangverein gibt es keine Einwände, solange die Auflagen des Gemeinderat vom 22.November 1892 eingehalten werden.

 

Quellennachweis.

Staatsarchiv Ludwigsburg: F 192 II / Bü 586; Volksschule Verrenberg 1871 - 1938
Ortsarchiv Verrenberg: A 206 Vereine