Christian Friedrich Carle Gemeinderat 1909 - mind. 1925 27.08.1871 - 02.01.1929 Gemeindepfleger 1913 - 1929 oo 16.11.1899 Stellv. Waisenrichter 1911-1920 Rosine Magdalena Bort Felduntergänger 1920- 19.05.1871 - ??.??.1906 oo 25.04.1907 Frieda Gebert 10.06.1883 Schwabbach - 26.01.1963 | |-----------|--------------|-----------------|---------------|--------------|---------------|--------------| | | | | | | | | Christian Ernst Willi (1) Karl Gertrud Luise Gertrud Elise 20.02.1903- 12.08.1913- 19.09.1915- 02.10.1921- 13.03.1920- 02.08.1911- 31.03.1917- 12.03.1905- 24.09.1945 12.05.1943 07.02.1985 26.11.1941 08.08.2008 20.08.1911 04.04.1917 ??.??.???? Frankreich Russland oo ??.??.???? Russland oo 17.05.1951 oo ??.??.???? Emilie Karl Klaiber Karl Otto Sebbach 20.11.1919- 19.08.1910- 11.12.1907- 09.06.2011 09.11.1981 ??.??.???? | |-Lotte | 19.08.1932- | ??.??.???? | |-Ottilie 24.07.1934 Christian Friedrich Carle hatte die Häuser Nr.69 und Nr.37 (1) Von seinen vier Söhnen kommt nur Willi Carle aus dem II.WK zurück. Willi heiratete nach Bitzfeld in die "Rose". Christian Friedrich Carle war ab der Gründung des "Spar- und Darlehnskassenverein Verrenberg" im Vorstand.
Christian Friedrich Carle wird als Ersatzmann der Inventurbehörde gewählt - 1911 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.November 1911 liest sich das so: Wahl der Mitglieder der örtlichen Inventurbehörde für die Kalenderjahre 1912 - 1914 Schultheiß Bort meldet sich, dass er Mitglied sein will Als weiteres Mitglied Gemeinderat Brand gewählt Als Ersatzmänner wurden gewählt Gemeinderat Schenk und Gemeinderat Chr. Carle |
Christian Friedrich Carle wird zum Gemeindepfleger gewählt - 1913 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 23.Oktober 1913 liest sich das so: Nachdem der seitherige Gemeindepfleger Brand am 8.d.M. mit Tod abging, wird heute zur Neuwahl geschritten unter den nachstehenden Vorschriften: Die Wahlperiode wird auf die Dauer von 6 Jahren bis 31.März 1919 festgesetzt. Bezüglich der Belohnungs und der Sicherheitsleistung soll es sein verbleiben wie bisher haben, ebenso bezüglich des am 15.April 1908 mit Gemeindepfleger Brand abgeschlossenen Dienstvertrags oben S.163. Hierauf wurde in geheimer Abstimmung zur Wahl vorgeschritten. Es erhielt von 5 abgegebenen Stimmen Chr. Carle 4 St Chr. Schmelzle 1 St ersterer ist somit gewählt Beschluß 1. Den neugewählten zu Verpflichten die Sicherheitsleistung durch Bestellung von Hypotheken an Grundstücken im Gemeinderäth. geschätzten Wert von mindestens 450M zu bewirken 2. Den Gewählten sofort in Pflichten zu nehmen, ihm eine Gemeindeordnung, die Casse, Akten und die sonstige Fahrniß als bald vorschrifzsmäßig zu übergeben. 3. Kautions Sicherheitsurkunde zu fertigen und diese mit den nötigen Unterlagen nebst Prottokollauszug dem K. Oberamt vorzulegen. 4. Dem somit gewählten erteilt hiezu der Bürgerausschuß seine Zustimmung |
Christian Friedrich Carle - Dienstvertrag als Gemeindepfleger - 1914 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.März 1914 liest sich das so: Gemäß Erlasses des K. Oberamts vom 27.Februar 1914, betreffend die am 23.Oktober 1913 erfolgte Wahl des Gemeindepflegers Christ. Carle Gutsbesitzer und Gemeinderat hier geb. am 27.August 1871 in Verrenberg, wieder heute beraten und folgender Dienstvertrag im Sinn des Art. 103 Abs.1 der Gemeindeordnung aufgestellt. 1. Die Aufstellung des Gemeindepflegers erfolgt auf die Dauer von 6. Jahren; bis 31.März 1919 2. Der Gemeindepfleger hat keine Nebenämter zu bekleiden, zur Annahme solcher hat er Genehmigung des Gemeinderats einzuholen. 3. Die Annahme der Wahl in den Gemeinderat ist ihm gestellt, und hat der Bürgerausschuß in abgesonderter Beratung der Wahl der Wahlvornahme des damaligen Gemeindepflegers am 23. November 1913 zugestimmt. Wärend der beratung war das Gemeinderatsmitglied Chr. Carle nach Art. 33 Abs. 2 d. G.Ord. abgetreten 4. Dem Gemeindepfleger sind aus der Gemeindekasse zu bezahlen, wie am 23. November 1913 festgesetzt Jährlicher gehalt 265M Entschädigung für Kanzleiaufwand 5M Art.105 Abs. 3 letz Satz der Gem. Ordn. 50M An Stelle der aus andern Kassen fließenden und der Gemeindekasse zufallenden Gebühren für den Einzug folgender Umlagen und Abgaben. Brandschadenumlage rund 16M Umlage zur Landw. Berufsgenossenschaft 21M amtskörperschaft, Berufsgenossenschaft 1M Dabei wurde beriksichtigt, daß das Haupbuch vom Verwaltungsakteur angelegt und gefürt wird. Die Gemeindeeinkommensteuer und GemeindeKapitalsteuer durch den Gemeindepfleger eingezogen, sowie die Hundeaufnahme von dem Ortsvorsteher besorgt wird. 5. Die Höhe der Sicherheitsleistung hat der Gemeinderat festzusetzen dieselbe ist festgesetzt bis 1432M ordentlicher voranschlagsmäßiger Einahmen; 1/4 von 1232 Landwirt. Umlage 308M Gemeindeumlagen im Betrag von 5273M Gemeindeeinkommensteuer 320M Summa 8033M a 4% = 321M und wird der seitherige Beschluß auf 400M dementsprechend geändert. Änderungen bleiben hier wie bei allen Bestimmungen des Dienstvertrages vorbehalten |
Christian Friedrich Carle - Wiederwahlg als Gemeindepfleger - 1919 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 31.März 1919 liest sich das so: Nachdem die Wahlperiode des Gemeindepflegers Christian Carle heute endigt, wird heute zur Neuwahl geschritte, unter folgenden Bestimmungen: Die Wahlperiode wird auf 6 Jahre 1.April 1919 - 31.März 1925 festgesetzt, bezüglich der Belohnung und Sicherheitsleistung und der am 15. April 1908 mit dem Gemeindepfleger oben Seite 163 abgeschlossenen Dienstvertrags wird nichts geändert; Neuwahl des Gemeindepfleger Wahlperiode 6 Jahre von 1.April - 31.März 1925 wiedergewählt Christian Carle; letzterer gilt also auch aufs Neue. Bei der hierauf in geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl erhielt alle 5 vom Gemeinderat abgegebene Stimmen der seitherige Rechner Christian Carle, 5 Stimmen wozu der Bürgerausschuß seine Zustimmung erteilt Beschluß Den Neugewählten Rechner s. ob. S. 292 auf seine früher abgeöegten Diensteid hinzuweisen, im übrigen soll es bei den seitherigen Bestimmungen sein Verbleiben haben |
Carle Frieda Sohn wird gestraft - 1931 |
In den polizeilichen Strafverfügungen vom 07.Januar 1931 findet sich folgendes: Carle Frieda Sohn wird wegen "§ 366 Ziff 10" um 2M gestraft. |
Willi Carle wird gestraft - 1939 |
In den polizeilichen Strafverfügungen vom 25.März 1939 findet sich folgendes: Willi Carle wird wegen "§ 360 Ziff 11 St.G.B. grober Unfug u Nachtruhestörung" um 3RM gestraft. |
In der Gemeindebesichtigung in Verrenberg 1952: |
In der Gemeindebesichtigung in Verrenberg durch das Landratsamt Öhringen am 21.November 1952 heist es: |