Katharina Dorothea Eder, sie wohnte bei ihrem Sohn 09.01.1816 Pfedelbach - 03.03.1883 (ledig) Verrenberg | | | Johann Gottfried Eder, Taglöhner neues kirchliches Familienregister 1808-1890 fol.46b 28.11.1843 ledig Pfedelbach - 19.09.1916 oo 13.10.1878 Bitzfeld Maria Rosina Meßerschmidt 11.12.1846 Feßbach - 16.05.1895 | |---------------|--------------|---------------| | | | | Johann ungetauft ungetauft Karolina Rosina 28.08.1878- 30.08.1880- 19.12.1881- 02.04.1885- 01.01.1879 01.09.1880 20.12.1881 ??.??.???? oo ??.05.1913 Wolf Müller ??.??.????- ??.??.???? Johann Gottfried Eder kaufte am 24.05.1878 das Haus Nr.3. Aktuell ist es noch unbekannt, wann der Hof wieder verkauft wurde. Vermutlich lebte Johann Gottfried Eder die letzten Jahre in Bitzfeld bei seiner Tochter.
Johann Gottfried Eder ist wohnsteuerpflichtiger Beisitzer seit 1878 Im Verzeichnis der wohnsteuerpflichtigen Einwohner im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: Pfedelbach Art und Zeit als Beisitzer: Verehl. D 13.Oktober 1878 mit Maria Rosina geb Messerschmied Art und Zeit des Austritt als Beisitzer: Bemerkung: |
Die Mutter von Johann Gottfried Eder hatte gebettelt - 1879 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 28.November 1879 folgendes: Nachdem zur Anzeige gekommen ist daß die Mutter des seit 13.Oktober 1878 hier verehelichten Taglöhners Johann Gottfried Eder von Pfedelbach welcher durch Liegenschaftskauf (Vertrag vom 1.Juni 1878 Kaufb XIII Bl.172) seinen Wohnsitz hier genommen hat namens Katharina Eder ledig 63 Jahre alt schon mehrmal im Ort bettelnd gesehen worden ist wurde heute zunächst die Kath. Eder vorgefordert und hierüber vernommen gibt an Es ist richtig daß ich in der Kirchweih hier gefordert habe auch habe ich dieß in dennächst gelegenen Ortschaften auch außer der Kirchweihzeit mehrmals gethan. Es hat mich hiezu die Noth getrieben da ich sonst nichts hatte ich kann doch nicht Hunger sterben, von meinem Sohn kann ich nichts verlangen da ich ihn weder Vermögen noch sonst etwas geben konnte, es ist sein guter Wille daß er mich in sein Haus aufgenommen hat. Ich bin in der Lage und habe mich dazu entschloßen wieder nach Pfedelbach zu meiner Schwester der Ehefrau des N. Kraft Taglöhnersdaselbst zu gehen welche mir die aufnahme zugesagt hat. Ich bin seit Jakobi oder 8 Tage vorher 1878 von Pfedelbach hieher gezogen daselbst habe ich mich selbst ernährt ich hatte da noch eher etwas verdienen können, nachdem ich aber ein Auge eingebüst habe und bei vorrükendem Alter das andere Auge immer schwächer wird, ist mir die Selbsternährung nicht mehr möglich, für jetzt habe ich zwar noch von dem zusammengeforterten auch einige Wochen Nahrung, aber verdienen kann ich nichts mehr Den 29.Novbr 1879 Den Sohn Johann Eder vorgefordert gibt auf Mittheilung der Angabe seiner Mutter und auf Vorhalten an Ich wußte nicht daß meine Mutter gebettelt hat, habe sie auch nicht hiezu veranlaßt da ich täglich im Taglohn stehe und meist auswärts Beschäftigt bin, ich werde sie daran abhalten, daß es so lang sie noch bei mir wohnt nicht wieder vorkommt, ich werde übrigens so bald die Witterung gelinder wird dafür sorgen daß sie nach Pfedelbach zu ihrer Schwester gebracht wird wo selbst ihr ein Unterkommen zugesagt ist. Auf Grund des verhandelten wird Beschloßen Den Eder und seine Mutter für dies mal Straffrei zu laßen, diese wurde aber ernstlich gewarnt und bedroht. Der Katharina Eder wird weiter zu erkennen gegeben daß sie sich bei leidenden Mangel nach Pfedelbach zu wenden habe |
Rosina Eder wird gestraft - 1883 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 20.Juli 1883 folgendes: wurde Rosina Eder Johannes Ehefrau wegen unberechtigten grasen auf Anzeige des Feldschützen Massa auf Grund des Polizei Gesetzes Art. 34 Zif 5 um 1M gestraft Beil No 90 |
Johann Gottfried Eder möchte für sich und seine Familie das Bürgerrecht - 1887 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Dezember 1887 findet sich folgendes: Die hienach aufgeführten Persohnen bitten um Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht, dieselben verzichten auf ihr seither gehabtes Bürgerrecht, nehmlich .... 5. Johann Gottfried Eder Taglöhner geb. am 25. November 1843 in Pfedelbach verheirathet mit Maria Rosina geb. Messerschmid geb. am 11. December 1846 in Feßbach Vater folgender Kinder a. Karoline Katharine Christine geb. am 24ten September 1870 in Oehringen, unehelich von Elisabetha Christina Hofmann b. Rosina Karolina geb. am 2.April 1885 bisher bürgerlich in Pfedelbach seit 1878 hier wohnhaft Nach den vorgelegten Nachweisen sind dieselben 1. Im Besitz der württembergischen Staatsangehörigkeit 2. Im alter über 25. Jahren 3. Entrichten dieselben seit wenigstens __ Jahren aus einem der Besteuerung der Gemeinde unterworfenen Vermögen , Steuer zur hiesigen Gemeindepflege. Im letzt verfloßenen Rechnungsjahr bezahlten in hiesiger Gemeinde neben der Wohnsteuer an Staatsamtskörperschaft und Gemeindesteuer von Grund, Gebäude und Gewerbe zusammen ... Zif. 5. Eder 17M 96d ... 4.) Liegt bei denselben keines im Art. 14. und 57 des Gesetzes über die Gemeindeangehörigkeit vom 16.Juni 1885 angeführten Mängel vor. 5.) Haben dieselben schon vor dem 1.Januar 1886 das Recht zur Theilnahme an der Wahl zu den Gemeindeämtern auf Grund des Art. 3. Abs. 1. des Gesetzes vom 6.Juli 1849 beseßen. Hienach haben die Nachsuchenden Anspruch auf Ertheilung des Bürgerrechts und ist das Bürgergeld anzusetzen nach Gesetz Art. 45. Abs.2. des Gesetzes. Beschluß 1.) Den vorerwehnten Persohnen Zif. 1-12 das Bürgerrecht in hiesiger Gemeinde zu ertheilen 2.) Denselben anzusetzen für die Verleihung des Bürgerrechts je 3M 3.) Die Ansätze der Gemeindepflege zum Einzug zu überweisen 4.) Eintrag in die Bürgerliste machen zu lassen 5.) Den Gemeinderat der betreffenden Orte wo die nachsuchenden Persohnen seither bürgerlich waren zu benachrichtigen 6.) Den Nachsuchenden Eröffnung zu machen. |
Johann Gottfried Eder bekommt ein Zeugnis - 1894 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.August 1894 findet sich folgendes: Die Ehefrau des Johann Eder Tagl. hier ist schon längere Zeit an Unterleibsleiden krank und will um Aufnahme in das Diakoniessenhaus in Stuttgart bitten. Demgemäß wurde den Ederschen Eheleuten bezeugt: Daß sie in gutem Ruf stehen, das Vermögen durch die Krankheit der Frau zurückgegangen und dem Werth der Liegenschaft von ca.3000M eine Schuld von ca. 2400 gegenübersteht. |