Wilhelm Jacob Fröhlich, Bauer neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 52b 18.03.1813 Sulzbach - ??.??.???? oo 07.02.1847 Elisabetha Christina Frank 11.03.1817 Verrenberg - 17.03.1851 oo 11.11.1851 Rosine Magdalene Gottliebin Braun 24.03.1839 Michelbach aW - ??.??.???? | |-----------------------------------------------| | | Johann Jacob Wilhelmina Rosine 19.08.1848- 05.04.1850- 21.09.1848 10.04.1850 1846 hatte er mit seinem Schwiegervater Johannes Frank einen "Guts-Uebergabe und Leibrenten Vertrag" vereinbahrt (Haus Nr.64). Wilhelm Jacob Fröhlich zog nach dem Tod seiner Frau 1851 nach Michelbach.
Wilhelm Jacob Fröhlich möchte das Verrenberger Bürgerrecht - 1847 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Januar 1847 findet sich folgendes: Wilhelm Jakob Fröhlich von Sulzbach, Oamts Weinsberg, welcher die Absicht erklärt hat, sich hier niederzulassen, und Christina Frank, Tochter des Johann Frank Bürgers und Söldners hieselbst, welche das ….liche Gut übernommen hat zu heirathen bittet um Aufnahme in das hiesige Otsbürgerrecht. Er legt einen von dem Gemeinderath Sulzbach ausgestellten Geburtsbrief vom 21.Decbr. 1846 vor, wornach er neben einem guten Prädikat ein schuldenfreies Vermögen von 1512f. besizt, und beruft sich außerdem auf das gute Predicat seiner Braut, so wie auf den Umstand, daß diese selbst 1000f. heirathgut erhält. Der Bürgerausschuß wurde um seine gutächterliche Meinung gehört und erklärt derselbe, daß er dem vorliegenden Gesuche nicht entgegen seyn wolle und könne Beschluß Dem Wilhelm Jacob Fröhlich vorbehaltlich der Zustimmung fürst... Standesherrschaft das hiesige Ortsbürgerrecht zu verleihen und anzusezen 1) für die Gemeindecasse pro ... 10f. Feuer Eymer Surrogat 1f.30x Obstbaum Surrogat 1f. 12x 2) für den Staat Sportel 1f. 3) für den Gemeinderath 3f. 4) für den Aufwärter 6x. |
Wilhelm Jacob Fröhlich erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Heirat - 1847 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Bschluß vom 22.Jan 1847 aufgenommen Pro S.68 Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: Verheurathung in Febr 1847 |