Johann Philipp Frank, Bauer neues kirchliches Familienregister 1808-1890 fol.51b 08.09.1829 Verrenberg - ??.??.???? oo 12.08.1855 Maria Catharina Beißwanger 12.03.1828 Unterhöfen - 29.12.1879 Stuttgart oo 17.05 1880 Feuerbach Christiane Margarethe Mauch 17.08.1831 Feuerbach - 10.??.1887 | |--------------------------------------| | Johann Es scheint, als hätte es auch in der 2.ten Ehe keine weiteren Kinder gegeben. 04.01.1856- 20.01.1856 Bereits 1856-57 wurde Johann Philipp Frank als Eigner der Scheune 64B genannt. Diese verkaufte er 1867. Im Schätzungsprotokoll von 1861 wird Johann Philipp Frank als Besitzer des Hofes Nr.64 genannt. Er hatte es seit 1851 im Besitz. 1866 musste er den Hof verkaufen. Laut dem "Verzeichnis aktiver Bürger" zog er nach Obersöllbach. Später scheint er im Raum Stuttgart gelebt zu haben und 1880 nach Feuerbach zog. Er hatte 1861 einen Teil der Scheune Nr.60A (Scheune 64B)
Auflistung der Inhaber von Schäferei Gerechtsamen in Verrenberg - 1854 |
1854 wird Johann Philipp Frank mit 2 der insgesamt 120 Anteilen der Schäferei Gerechtsamen in Verrenberg aufgelistet. 1801 waren es auf dem Hof noch 3 Anteile gesesen. Diese Anteile sollen auf das Haus, den Hof gebunden sein. |
Johann Philipp Frank will heiraten - 1855 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.Juli 1855 findet sich folgendes: Johann Philipp Frank ledig von hier bittet um die Erlaubniß sich mit Maria Catharina Beißwenger von Unterhöfen welcher ein Schuldenfreies Vermögen von 900f. Und ein gutes Prädikat bezeugt ist verehlichen zu dürfen. Heurathsbewerber selbst besizt ein bedeutende Liegenschaft zum Vermögen, ferner ist er zur Ausübung der Landwirthschaft befähigt und damit sein Nahrungsstand abgesichert erscheint, also der nicht Fall zutrift in welchem der Bürgerausschuß um seine Gutächterliche Äußerung zu vernehmen wäre, so wurde Beschlossen Dem Johann Philipp Frank Heurathserlaubniß zu ertheilen und anzusezen 1) Sorogat: a für Feuer Aimer und Obstbäume 2f.42x b Gebühr der Braut 5f. Sorogat für Nachtwache 6f. Gemeinde Protokole 1f. 30x Aufwerter 6x Summe 15f. 18x |
Johann Philipp Frank erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Heirat - 1855 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: desgleichen Geburth Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: Verheurathet den 14. Juli 1855 Bemerkung: hällt sich in Obersölbach auf |
Johann Philipp Frank ist überschuldet - 1866 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 6.Februar 1866 findet sich folgendes: Gegen den Johann Philipp Frank Bürger von hier sind sehr viele Schulden eingeklagt worüber der Ortsvorstand nicht mehr im Stande ist ohne Güterangriff den Betreffenden Gläubigern Hülfe zu leisten. Der Gemeinderath hat nach dem der Ortsvorstand um Rath und Hülfe zu schaffen nachgesucht hat, sämtliche Liegenschaft des Schuldners angeschlagen. Worauf sich ein Gesamtanschlag von 4360f. herausgestellt hat. Die Pfandschulden betragen mit Zins ca. 2530f.. Eingeklagte und ausgeklagte Schulden 1770f. Summa 4300f. Ueberdies hat man sich die Ueberzeigung verschaft das Frank noch mehrere Schulden zu zahlen hat und deshalb eine Vermögensunzulänglichkeut in Aussicht steht und zwar aus dem Grund weil die Ehefrau des Frank von mehreren Gläubigern Unkenntniß hat, und ihre Rechtsansprüche respt. Weibliche Freiheit ihres Beibringens in Anspruch nehmen will. Hierüber hat der Gemeinderath auf dieses Verhältnis einstimmig Beschlossen Das K.Oberamtsgericht Oehringen durch Protokollauszug hievon in Kenntniß zu sezen und zu ersuchen gegen den Schuldner Philipp Frank Vermögens untersuchung sobald wie möglich einleiten zu wollen, besonders aus diesem Grund weil das Vermögen von Tag zu Tag beteutend in Abgang kommt. |
Wo zogen die beiden hin? |
Der Gant des Johann Philipp Frank wird im Hohenloher Boten bekannt gegeben - 1866 | ||
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Auszug aus dem Schwäbischer Merkur von 1866 ![]() |
Nach dem Gant muss noch der Dung weg - 1867 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 28.März 1867 folgendes: Johann Spengler hat vorgetragen daß Johann Frank seine Dung welchen die Ehefrau in ihres Mannes Gant erkauft habe und noch auf seinem Hofraum liege entfernen soll denn er sei gehindert seinen Dung in seinen Hofraum unterzubringen. Dem Johann Frank wurde die Mittheilung gemacht daß er seinen Dung innerhalb 8 Tagen zu entfernen habe dies ist seither nicht geschehen. Darum Frank dieser Auflage nicht Folge geleistet hat, so wird hiemit dessen Ehefrau als Käuferin die Auflage gemacht den Dung innerhalb 8. Tage von heute an zu entfernen im Unterlassungs und Versäumniß dieser Frist wird der Dung auf Kosten des säumigen beiseit geschaft oder zu Strafe gezogen Nachtrag unten: ist erledigt |