Verrenberg HistorischSchafzucht in Verrenberg




Aus frühen Zeiten, Schafzucht und Schäfereigesellschaft

Im Öhringer Heimatbuch von 1929 (Nachdruck 1987) findet sich ab Seite 311 das folgende zum Thema Schafzucht:
"Je intensiver die Landwirtschaft betrieben wurde, umso mehr ging die Schafzucht in unserem Bezirk zurück. 1862 betrug die gesamte Weidefläche noch 3660 Morgen und die Zahl der Schafe 17600 [Verrenberg ~164].
Bis zum Jahr 1927 waren diese Zahlen in stetem Rückgang bis auf 1800 Morgen Weide und 5500 Schafe. Nur in der Kriegs- und Inflationszeit machten diese Zahlen vorübergehend eine kleine Aufwärtsbewegung.
Die meisten bei uns gehaltenen Schafe sind nicht das ganze Jahr im Bezirk auf der Weide. Sie nützen sonst ausschließlich nur die Winterschafweiden.

In früheren Zeiten hatte die Schäferei eine weit größere Bedeutung. Die Gemeinden hatten entweder eigene Weiderechte oder es erstreckten sich die herrschaftlichen Weiderechte über die Gemarkungen.
Es befanden sich in einzelnen Ortschaften oder Höfen herrschaftliche Schäfereien, welche weithin weide- und triebberechtigt waren, so z.B. auf dem Lindelberg, in Schwöllbronn, Pfedelbach,
Neuenstein, auf dem Schafhof, in Neureut, Neudeck und Schwarzenweiler.

Aber mit dem Einbau der Brache wurden diese Weidegerechtigkeiten als drückende Last empfunden. Die Hohenlohische Herrschaft war auch weitsichtig genug und trug den neuen Verhältnissen Rechnung.
So enthält das "privilegierte Öhringer Wochenblatt" vom 19.Juni 1784 ein Ausschreiben von Heinrich August Fürst von Hohenlohe-Ingelfingen, Senior des Gesamthauses, worin hervorgehoben ist,
daß so nützlich die Schafherden und deren Weidegänge in älteren Zeiten den Gütern gewesen seien, soviel Schaden hätten sie bei veränderten Kulturverhältnissenin neueren Zeiten verursacht und dadurch unaufhörliche
Beschwerden hervorgerufen. Dadurch habe sich die Herrschaft veranlaßt gesehen, ihre eigenen Schäfereien zu verkaufen, die großen Schafherden in einzelne, verhältnismäßig kleine Dorf- und Gemeindeschäfereien zu verwandeln
und größtentteils einem jeden Ort das Weiderecht auf seiner Markung käuflich zuzuwenden. Bei dieser Gelegenheit wurde weiter verordnet, daß der Schäfer die Brache nur insoweit beweiden dürfe, als es ohne Schaden der darin
gebauten Futterkräuter und anderen Feldfrüchten geschehen könne, auch sollen die Wiesen nicht früher als am Martini und nicht länger als bis 25.März betrieben werden dürfen. So verkaufte die Herrschaft ihre Weiderechte auf den
einzelnen Markungen, entweder an die betreffende politische Gemeinde oder an eine größere Zahl von Gutsbesitzern derselben, teilweise auch an einzelne Schäfer, welche dann später ihr Recht wieder verkauften.
"


Zur Schafzucht in Verrenberg gibt es nur wenige Unterlagen. Hier wird versucht einen Überblick über die Thematik zu erstellen.
Dabei sollen die auf den einzelnen, privaten Höfen gehaltene Tiere genauso betrachtet werden, wie die Schäferei des Carl August Theodor, Fürst zu Hohenlohe Waldenburg Bartenstein.
1801 verkaufte Johann Jacob Hörcher die Schäfereigerechtsame des herrschaftlichen Hofs Schwöllbronnan die Gemeinden Schwöllbronn, Unterohrn und Verrenberg um 7500fl.
Der Verrenberger Anteil wurde in eine neu gegründete Schäferei Gesellschaft eingebracht. Diese wurde erst 1981 aufgelöst.

01.05.1819 kauften dann die Gemeinden Windischenbach, Verrenberg zbnd Buchorn die Hälfte der Schäferei auf dem Lindelberg um 11.700fl..
Bereits am 21.07.1819 verkaufte man diese Hälfte an den Schäfer Meister Riedel, der die andere Hälfte bereits im Besitz hatte. Im Verkauf war aber das Übertriebsrecht nicht beinhaltet, so dass man sich "für ewige Zeiten" von dieser Last befreite. Zudem hatte Riedel noch 4000fl. an die Gemeinden zu zahlen.

Für 1854 wurde eine Auflistung der Inhaber von Schäferei Gerechtsamen erstellt. Es fällt auf, dass ca. 40% der Anteile bei der Schäferei Gesellschaft lagen.
Was waren die Gründe?

1857 gab es in Vorbereitung des Gemeinde-Güterbuch auch eine Bewertung der Schäferei Gesellschaft. Bemängelt wurde u.a. dass die Anteile unabhängig von den Häusern/Güter, denen sie zugeordnet waren, gehandelt wurden. Daher gab es 1857 eine neue Vereinbarung zwischen Gemeinde und Schäferei Gesellschaft.

1981 wurde die Schäferei Gesellschaft offiziell aufgelöst.

Worterklärung "Schäferei Gesellschaft": "Das Schafweiderecht auf den Gemeindemarkungen des Bezirks steht zum Theil den politischen Gemeinden, zum größeren Theile aber Genossenschaften Schäfereiberechtigter zu. Jene üben ihr Recht durch Verpachtung aus, diese theils durch Verpachtung, theils durch eigene Schafhaltung unter einem gemeinsamen Hirten.
Die geschichtliche Grundlage dieser Weideberechtigungen ist theils in früheren markgenossenschaftlichen Verhältnissen zu suchen, häufiger in Erwerbungen früherer herrschaftlichen Weiderechte, theils für politische Gemeinden, theils für Einzelne, welche zu diesem Zweck in Genossenschaften zusammentraten. In diesem letzteren Falle besteht eine bestimmte Zahl von Schäfereirechten in der Gemeindemarkung; jedes solche Recht berechtigt zur Haltung einer bestimmten Anzahl von Schafen.
Diese �Schäfereirechte� sind in einzelnen Gemeinden an den Besitz bestimmter Güter geknüpft, in anderen sind sie davon unabhängig und für sich allein frei veräußerlich; vom Besitz des Bürgerrechts in der betreffenden Gemeinde sind sie unabhängig. Die Verpflichtung, zum Gehalt des Hirten beizutragen, wenn die Berechtigten selbst Schafe halten und ihr Recht nicht verpachten, ist damit verbunden. In der Regel erhält der Hirte Naturalien, es wird ihm von den Schäfereiberechtigten �gepfründet�.
Die herrschaftlichen Weiderechte erstreckten sich vormals wohl über alle Gemeindemarkungen. Es befanden sich in einzelnen Orten oder Höfen herrschaftliche Schäfereien, welche weithin weide- und triebberechtigt waren, z. B. auf dem Lindelberg, Schwöllbronn, Pfedelbach, Neuenstein, Schafhof, Neureuth, Neudeck etc. Im Laufe der Zeit, namentlich im vorigen Jahrhundert, verkaufte die Herrschaft diese Weiderechte auf den einzelnen Markungen, entweder an die betreffende politische Gemeinde, oder an eine größere Zahl von Gutsbesitzern derselben, theilweise auch an einzelne Schäfer, welche dann späterhin ihr Recht wieder an die Gemeinde oder eine größere Zahl von Gutsbesitzern derselben verkauften, so daß sich schließlich der im Eingang erwähnte Zustand ergab.
"
Quelle:
Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 64. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAOehringen0064.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)


Den ältesten Hinweis auf Schafe in Verrenberg findet sich im Hohenloher Zentralarchiv Neuenstein:
1482 Ba 10 Bü 655
Schiedspruch über die Trieb- und Weidegerechtigkeit der Einwohner zu Verrenberg auf einer Allmende genannt die Heide zwischen Verrenberg, Bitzfeld und Bretzfeld.
Die vermutliche Lage der "Allmende genannt die Heide". Für eine vergrößerte Ansicht auf das Bild klicken.



Ebenfalls 1482 GA 5 Schubl. XLIV Nr.22
Vertrag zwischen Kurpfalz und Hohenlohe über den Weidgang auf der Heide bei Verrenberg.

In der Zeit des Dreißigjährigen Krieges hatten die Landesherren die brachliegenden und verwüsteten Äcker und Felder genutzt, ihre Schafherden zu vergrößern.
So war auch auf dem Lindelberg und in Schwöllbronn größere Schäfereien entstanden, die dem Hause Hohenlohe gehörten.

Das Hirtenhaus war um 1740 gebaut worden.
In anderen Orten finden sich Hinweise in den Dorfodnungen. Eine solche ist für Verrenberg leider nicht überliefert.
Als Schäfer wird in den Kirchenbüchern benannt:
- Killian Weiß (1584 als Hirten bezeichnet)
- Bals. Schöllmeyer (1587 als Schäfer in Verrenberg bezeichnet)
- Michael Kolb (1598 als Opilio (Schafhirte) bezeichnet)
- Jerg Schmid (1602 erwähnt)
- Balthas Niedermeyer
- Michael Horlacher (????-????), Gemeindehirte
- Martin Eltin (1685-1731), Hirte
- Johann Adam Kauffmann (????-????), Gemeindehirte
- Johann Jacob Friedrich Hörger (1774-1834)
- Gottlieb Schwarz (1836 im Ruggericht erwähnt)
- Georg Martin Lucki (1793-????), er wurde 1845 vergant und zog weg
- Joseph Ignaz Blum (1811-????), er zog vermutlich 1854 weg
- Friedrich Reichert (????-????), er wird 1856 als Schafknecht bezeichnet
- Heinrich Riedel von Öhringen "Gemeindeschäfer hier" (Im A 179 Verzeichnisse der ausgestellten Dienstbücher und Arbeitsbücher 1851-1937 genannt)
- Johann Christian Pfisterer (1812-1877)
- Friedrich Gottlob Pfisterer (1837-1905), seit 1878 in Verrenberg wohnhaft.
- Gottlieb Gretschmann (1842-????), er war seit 1872 wohnsteuerpflichtiger Beisitzer, zog 1873 nach Tiefensall
- Martin Conrad Kohlhammer, er heiratet 1897 die Tochter von Friedrich Gottlob Pfisterer
- um 1910 wird Jakob Keim als Schafhalter im Haus Nr.8 erwähnt.

1681 von Hohenlohe-Pfedelbach verlangte Stellung des Gemeindehirtens zu Windischenbach und Verrenberg wegen abgefressenen Grases in Lindelberg. (Oe 1 Bü 4057)

1740
   Im Gült- und Lagerbuch von 1740 (Ba 55 Bd89) wird der Schaftrieb siebenmal erwähnt.
   Drei Mal im "Bautzen Lehen oder auch Neudeckers Hofguth", dort im Gewann Herrschig.
   Dieser dürfte vom Lindelberg auf eine Allmende genannte Heide zwischen Verrenberg, Bitzfeld und Bretzfeld geführt haben. Siehe hier.


   Vier Mal im "von Olnhaußen Lehen", dort im Gewann Gahlberg.
   Führte hier ein Schaftrieb vom Lindelberg auf Öhringer Markung?
   

1769
Beschwerde der Gemeinde Verrenberg über den Schäfer auf dem Lindelberg wegen der Stupfelweide (Ba 44 Bü 26)

Um 1747-59 wurde die Hohenlohe-Pfedelbachische Hälfte der Schäferei im Lindelberg an den Pachtschäfer Johann Jacob Hörcher verpachtet. Es gab wiederholt Beschwerden von Verrenberger Bürgern. (Ba 15 Bü 139)

1763
Verpachtung der Hohenlohe-Pfedelbachische Hälfte der Schäferei Lindelberg wieder an Johann Jakob Hörcher (Ba 15 Bü 142)

1769
Beschwerde der Gemeinde Verrenberg über den Schäfer auf dem Lindelberg wegen der Stupfelweide (Ba 44 Bü 26)

1775
Beschwerden der Gemeinden Verrenberg und Windischenbach über die Schäferei Lindelberg wegen übermäßigem Übertrieb ihrer Markungen. (Ba 44 Bü 27)

1784
Durch die Rechte, die der Schäferei auf Verrenberger Markung zustand entstanden ständig Streitereien zwischen den Schäfern, den Bauern und der Gemeinde.
Dies war auch der Grund, warum die Herrschaft ihre Schäfereien verkaufte, wie Heinrich August Fürst zu Hohenlohe-Ingelfingen in seiner Funktion als Senior des Gesamthauses am 19.Juni 1784 im Öhringer Wochenblatt ausschreiben ließ.
Gleichzeitig wurde eine Verordnung erlassen, die den Weidegang der Schafherden regeln sollte.

1794-1795
Gesuch der Gemeinden Windischenbach und Verrenberg um Überlassung der Hut- und Triebgerechtsame der Schäferei Lindelberg auf ihren Markungen. (HZA Ba 35 Bü 401)

1795
Verkauf des Hohenlohe-Bartensteinischen Anteils an der Schäferei Lindelberg. (HZA Ba 35 Bü 403)
"Pfedelbach - Schafhof - ehemalig Hohenlohe-Bartensteiner Schäferei, 1795 verkauft an eine Gesellschaft von 44 Teilhaber (10 Teile blieben bei der Herrschaft)." (GA 98 Nr. 471)

1797-1805
Störung des Schaftriebs des Pachtschäfers Johannes Kirchner zu Schwöllbronn durch die Gemeinden Schwöllbronn, Verrenberg und Unterohrn;
Schadenersatzforderungen Kirchners an den Schäfereibesitzer Johann Jacob Hörcher zu Breitenauer Hof.(Ba 30 Bü 1240)

1798-1802
Rechtsstreit zwischen dem Schäfereibesitzer Johann Jakob Hörcher zu Schwöllbronn einerseits (Kl.) und den Gemeinden Schwöllbronn, Verrenberg und Unterohrn andererseits (Bekl.)
wegen der Hut- und Weidegerechtigkeit der Schäferei auf den Gemeindemarkungen. (Ba 30 Bü 1241)

1799
Beschwerden der Gemeinden Verrenberg und Windischenbach über die Schäferei Lindelberg wegen übermäßigem Übertrieb ihrer Markungen. (Ba 44 Bü 27)

 

1801
Verkauf der Schäfereigerechtsame des herrschaftlichen Hofs Schwöllbronn, von Johann Jacob Hörcher (Verkäufer) an die Gemeinden Schwöllbronn, Unterohrn und Verrenberg. (Ba 44 Bü 39 und Ortsarchiv B 56)
Unten dieser Vertrag von 1801 aus dem Bestand im Ortsarchiv Verrenberg "B 56 Beilagen zum Gemeindegüterbuch Band II: Schäfereiwesen 1801-1858".
Die Gemeinden Schwöllbronn, Unterohrn und Verrenberg hatten zusammen 7500fl. an Johann Jacob Hörcher zu zahlen. Die erste Hälfte an Bartholomäi (24.08), die andere an Martini (11.Nov.) 1801.
Nach dem Verhältnis der Weidegänge wurde dieser Betrag auf die Gemeinden aufgeteilt.
Verrenberg hatte damit 1782fl 53xr zu bezahlen. Man gründete in Verrenberg eine Schäferei Gesellschaft, an der 70 Verrenberger Bürger beteiligt wurden. Deren Anteile sollten eigentlich auf Haus oder Hof gebunden sein und durften nicht getrennt davon gehandelt werden. Dies wurde auf Dauer aber nicht eingehalten.
  ft. xr d
Die Gemeinde Unterohrn 2288 2 464/1262
Die Gemeinde Schwöllbronn 3429 4 502/1262
Die Gemeinde Verrenberg 1782 53 296/1262
  7500    
"Was schlüßlichen den Pförch oder Hordenschlag (1) anbelangt hat die Gemeinde Verrenberg 120 Schaafe erkauft und deßhalb auch eben so viele Pförchnächte (2) zu gaudiren, also daß auf ein Schaaf eine Pforchnacht zu rechnen ist, und die Verloosung der Pförchnächte folgender Dinge zu geschehen hat:".
Loos Schaafstück Pförchnächte  
14 a'   3 thut 42 in erster Klaß
22 a'   2 thut 44 in zweyter Klaß
34 a'   1 thut 34 in dritter Klaß
70   120  
Mit den Klassen 1 - 3 war vermutlich eine Aufteilung der Bevölkerung nach Vermögens- oder Steuerklassen gemeint.
Es waren also z.B. in der:
- 1. Klasse 14 Personen, die jeweils 3 der 120 erkauften Antheile in Anspruch nehmen konnten. Dazu kam der Beischlag von 3-4 Schafen. Damit konnten die Personen in der 1. Klasse 6-7 Schafe halten.
   (Michael Hörcher, Michael Weydmann, Johann Matthäus Krämer, Ludwig Carle, Michel Weber, Michel Ilg, Jung Peter Wenninger, Franz Happold, Friedrich Zorn, Anton Hörcher, Friedr. Röger Schultheiß, Geoerg Steinbach, Michael Bort, Michael Zöller)

- 2. Klasse 22 Personen, die jeweils 2 der 120 erkauften Antheile in Anspruch nehmen konnten. Dazu kam der Beischlag von 3 Schafen. Damit konnten die Personen in der 2. Klasse 5 Schafe halten.
   (Heinrich Kimmel, Gottlieb Mugele, Peter Frank, Joh. Georg Stark, Adam Brand, Georg Löchner, Friedrich Weiß, Michel Kraft, Michel Brand, Balth. Scheufler, Georg Zöller, Joh. Georg Bord, Georg Wieland, Lorenz Delbohr, Ludwig Zöller, Georg Weippert, Jakob Wüstholz, Joh. Georg Weber, Balthas Jakob, Martin Gerhäuser, Friedrich Braun, Michel Braun)

- 3. Klasse 34 Personen, die jeweils 1 der 120 erkauften Antheile in Anspruch nehmen konnten. Dazu kam der Beischlag von 3 Schafen. Damit konnten die Personen in der 3. Klasse 4 Schafe halten.
   (Ludwig Carle, Andreas Wenninger, Peter Burkert, Jakob Hörcher, Friedrich Gebhard, Michel Zorn, Michel Schanzenbach, Michel Zentler, Mathes Schanzenbach, Michel Benz, Philipp Bord, Friedrich Ilzhöfer, Michel Ahles, Mathes Hornung, Joh. Georg. Schukraft, Michel Beyerbach, Georg Glaser, Michel Hohbach, Andreas Frank, Mathes Kleiner, Michel Frank, Simon Ehrenfeld, Leonh. Schanzenbach, Johann Zöller, Mich Ackermann, Mart. Ehrenfeld, Friedrich Ungerer, Joh. Georg Zentler, Friedrich Uz, Adam Diez, Georg Horn, Martin Täuber, Friedrich Lindelberger, Martin Endres)
Damit konnten 70 Verrenberger 336 Schafe halten (120 Schafe erkauter Anteil + 216 Schafe "Beyschlag").

(1) Hordenschlags Recht
Hordenschlag (Hordendünger, Pferch), die Düngung des Bodens mit einer in einem Lattengehege aufgestellten Schafheerde. Der H. geschieht auf Wiesen u. Feldern.

(2) Pförchnächte
Der Wert der »Pförchnächte« (= Pfärchnächte), errechnete sich aus der Zahl der Nächte, in denen der Schäfer seine Herde zum natürlichen Düngevorgang auf den entsprechenden Äckern über Nacht im dort aufgestellten Pferch beließ. Die Pfärchnächte wurden auf dem Rathaus jeweils versteigert. Die Schafdüngung in einer Nacht kostete etwa den Tageslohn eines Fabrikarbeiters« (aus C. Schrenk, Alt-Oberkochen, S. 30/31).

Bemerkung

Es wäre zu erwarten, dass für den Zeitpunk 1801:
a) alle aufgelisteten Personen über Haus/Hof verfügen, bzw. solchen zugeordnet werden können und
b) alle Häuser/Höfe des Ortes durch ihre Besitzer vertreten sind.


Folgendes konnte Stand September 2020 nicht zugeordnet werden:
a) Personen ohne Zuordnung 1801 zu einem Haus/Hof:

Person Bemerkung
Georg Michael Zentler (1 Anteil) um 1804 Verkauf des Hauses. Welches Haus? Vermutlich Haus Nr.64. 1787 geheiratet
Johann Philipp Bort (1 Anteil) Gutskauf 1790, ab 1802 im Haus Nr.3. Wo lebte er von 1790 bis 1802? In einer Hälfte des Haus Nr.21?
Georg Simon Ehrenfeld (1 Anteil) 1796 Haus verkauft, 1810 weggezogen. Wo lebten sie 1801?
Johann Martin Ehrenfeld (1 Anteil) 1774 geheiratet. Wo lebten sie 1801?
Johann Georg Zentler (1 Anteil) 1782 geheiratet. Um 1804 kaufte er das Haus Nr.63. Wo lebte er von 1782 bis 1804?

b) Häuser/Höfe, für die 1801 kein Besitzer zugeordnet werden kann:
Haus Bemerkung
Haus Nr.5 vermutl vor 1816 durch Georg Christoph Braun gekauft. Von wem?
Haus Nr.21 (ungeteilt) Hatte Johann Michael Ackermann das ungeteilte Haus 1785 gekauft? Wenn ja von wem?
Haus Nr.32 1818 verkaufte Franz Happold das Haus. Wann hatte er es von wem gekauft?
In der Oberamtsrechnungen von 1815/16 steht:
"Franz Happold, der aus der Steinbach Verlassenschaft 1 Häußle erstrichen pro 130fl." Dieser Eintrag bezieht sich aber vermutlich auf das Haus 10b
Haus Nr.46 Hatte Johann Jacob Bischoff es 1808 gekauft und 1815 wieder verkauft? Wer war 1808 der Verkäufer?







1816-1823
Verkauf des Hohenlohe-Bartensteinischen Anteils an der Schäferei Lindelberg an die Gemeinden Windischenbach, Buchhorn und Verrenberg. (HZA Ba 65 Bü 870)

Am 01.05.1819 verkaufte der Fürst zu Hohenlohe und Waldenburg Bartenstein seine Hälfte der Lindelberger Schäferei an die Gemeinden Windischenbach, Verrenberg und Buchhorn um 11.700fl..

Am 21.07.1819 befreite sich die Gemeinde von einer Übertriebslast der Lindelberger Schäferei durch Tausch, wodurch sie jedoch nach §.3. zu einer weiteren jährlichen Leistung an das bezienete Rentamt verpflichtet wurde.
Windischenbach und Verrenberg verkauften ihren erst erkauften Anteil an der Lindelberger Schäferei an den Schäfer Meister Riedel, der die andere Hälfte bereits im Besitz hatte.
"Gegen Überlaßung seines bishero gehabten Antheils an der Schaaf Waide oder Übertrieben auf Windischenbacher und Verrenberger Markung, wie Riedel solche gemeinschaftlich mit execirt hat und wie die Markungen izo bestehen."
Zudem musste Riedel 4.000 Gulden an Windischenbach und Verrenber bezahlen.
Die Gemeinde Verrenberg gestattet dem Riedel einen "Diensttrieb" vom Lindelberg durchs Lindenhölzle, dem Fuhrweg nach ober den Herrschichs Weinbergen vorbei in das Bretzfelder Feld hinein.


1821 wird beim Verkauf der Hälfte des Gutes des Haus Nr.36: Schafe und ein Schafstall erwähnt.
1823 wird beim Verkauf der anderen Hälfte von einem gemeinsamen Schafstall gesprochen.

1823 wird beim Verkauf des Haus Nr.56 das auf diesem Haus ruhende Recht der Schäferei erwähnt!

1827
"Unter dem 17.Januar wurde in der Ationssache von dem Amts-Gerichte Pfedelbach zwischen der Gemeinde Adolzfurth, Kl, aten, und Gottfried Riedel, Schäferei-Besitzer auf dem Lindelberg, Bekl., aten Schaafübertriebs-Recht betreffend die Berufung, unter Verurtheilung der antin in die Kosten, für verlassen erklärt. ".
(Buch: Rechts-Erkenntnisse der Gerichtshöfe des Königreichs Württemberg vom Jahr 1827)

Wann darf der Schäfer was beweiden? - 1829
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.März 1829 findet sich folgendes:
verhandelt im Gegenward des gemeinde Rath und Bürgerausschus wurde beschlosen
Daß der Schäfer diese Kleh fernerhin nicht mehr nach dem 9ten Merzen diese Kleh nicht beweiden darf und diese Weinbergs-Kleh gar nicht beweiden darf. Und die Wiesen nicht mehr über den 3ten April beweiden darf.
Vermutlich war der Verrenberger Schäfer gemeint.


1831
Im Buch "Vermischte juristische Aufsätze mit Erkenntnissen und Gemein-Bescheiden des ..." S.298 findet sich folgendes:
Die Gemeinde Verrenberg ist alleiniger Weideherrn. Dem Schäfer Riedel wird ein gewisser Durchtrieb vorbehalten.

Der Schäfer wird gestraft, weil er den Graben der Staatsstraße beweidet hat - 1834
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.August 1834 findet sich folgendes:
Der Schäfer Gottlieb Schwarz von Vörrenberg ist von dem Königl. Wegknecht Christoph Braun ange… worden das er in den Causa Graben eweidet hat und er deshalb um 3f.15 gestraft ist. Wo von der Wegknecht 1/3 davon bekomt und 2/3 in die Comon Casen Welches der Schäfer Schwarz anerkent

Der Schäfer wird gestraft, weil er zur falschen Zeit am falschen Ort geweidet hat - 1835
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 6.Juni 1835 findet sich folgendes:
Es erscheint Baldes Käppler und glagt an das ihm der Schäfer Gottlieb Schwartz in seine Wiese gefahren und er nicht zufriden seyn kann weil es die Zeit nicht ist die Wiesen zu beweiden so wurde ihm eine Strafe angesetz von 2 Reichs Thaler und solde er sich beschwert finden so steht ihm der Rekurs offen zwey mahl 24 Stunden welches geschehen ist den 6ten Obr Morgens 8 Uhr

Der Schäfer wird gestraft, weil er im Wald geweidet hatte - 1836
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 2.Januar 1836 findet sich folgendes:
Es erscheint Ludwig Carle und Michael Ilg und klagen an das ihnen der Schafknecht Christoph Gulde von untern Hambach Dienstknecht bey dem Schäfer Schwarz ihnen ihren Jungen Schlag im Wald im Lindenhölzle gefahren sey und ihnen Schaden gethan habe.
Darüber wurde er verhört und er konte es nicht leugnen das seine Schafe nicht darin geweidet habe so wurde ihm eine Strafe angesez
von 2 Reichs Tale
Welches ihm durch vorlesen eröfnet wurde und solde er sich Beschwert erfinden so ...

Der Schäfer klagt gegen die Gemeinde - 1836
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.Februarr 1836 findet sich folgendes:
Andreas Ilg und Peter Wenninger haben den 20.März 1833 je 1.Mgl. oedn Boden, ersten für 79f. Lezten für 78f. 1/2tig am Martini 32 und 1/2tig am Martini 1833 zalbar von der Gemeinde erkauft.
Da Schäfer Rüdl zu Lindelberg das ... Recht auch in dem verkauften Boden behauptet und deshalb einen Rechtsstreit begonnen, wohe zu Lasten der Gemeinde entschieden wurde, aber erst kürzl. zu Ende ging, so konnten die Käufer ihren schuldigen Kaufschilling in ta..no nicht bezahlen sind aber aus diesem Grund keinen Verzugs Zunß schuldig.
Es wurd deshalb dieser Gegenstand heute in berathung gezogen und d. d. Schuld sich an entfallen ist
Beschlossen
Die fragl. Kaufschlling bis Georgii 1836 als unverzinsl. stehen zu lassen, von jener Zeit an aber 5% Zins aus dem Rückstand zu berechnen und einzuziehen

Der Schäfer hatte den Graben der Staatsstraße beweidet - 1836
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.April 1836 findet sich folgendes:
Weegknecht Johann Gebhardt, von hier hat am 27.April u 13.Mai d.J. die Anzeige gemacht daß der Schafknecht Christoph Guldi im Diensten des Schäfers Gottlieb Schwarz in dem Caussengraben der Staatsstrasse 2 mal geweidet habe; was der Schafknecht Christoph Guldi in beziehung auf den .... v. 27. August bei dem Schultheisenamt einbekannt unterschrieben hat.
Da Schäfer Schwarz kann nicht in Abrede ziehen daß sein Schafknecht Guldi das Vergehen in seinen Anwesenheit bei dem Schultheisenamt eingestanden hat.
Da den Schäfer Schwarz das oberamt. Ambt .... beweiden des Chaussengraben am 18 Dez v.J. eroffnet und man ihm die Eröffnung mit seine Unterschrift beurkundet worden ist so da ferner die Dienstherren für Vergehen seiner Dienst Boten veratwortlich ist, so wird
beschlossen
dem Schäfer Schwarz für beweiden der Chaussee Gräben die Bargeldstrafe von 3f. 15x
anzusezen
die Eröffnung und Belehrung über die 2 mal 24 stündige ....

Klage gegen die Knechte des Schäfers Schwarz - 1836
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll im August 1836 findet sich folgendes:
Bei Vornahme des fragl Augenscheins u Schaden Taxation im V…. Flürle wurde auch da den Vörenberger Güter Besizern zuge sagte Schaden bzw. g…scheinigt und zu
20f. 30x.
Taxiert.
Die Anhaltniße bei diesem Weidevergehen sind die selben wie bei den ersteren.
Schäfer Schwarz vernommen:
Beruft sich hier mit seine bereits wegen des angebl. durch ihn ...... Schadens den Unterohrn Güterbesizer gemachte Angabe.
Bei diesen Weidenvergehen sind die Umstände ganz dieselben wie bei den zuerst abge....
daher
Beschluß
Den Schwarz wegen den 17. Güterbesitzer zugefügten Schadens welcher von der Augenscheins Commission zu 20f. 30x. taxirt wurde in eine Strafe von
Vier Reichsthalern
und bezahlung von
20f. 30x.
Schadens Ersatz zu verurtheilen.

Klage gegen die Knechte des Schäfers Schwarz - 1836
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll im August 1836 findet sich folgendes:
Auf die bei dem K. Oberamt Oehringen gemachte Klage von 16. Bürgern von Unterohrn und Bürgers von Möhrig wegen der ihnen auf den Kleeakern in Unterohrner Flürle hiesigen Markung, durch die Knechte des Schäfer Schwarz angerichteten bedeutenden Kleeschadens hat das K ..... Deputation von Oehringen zu Einsichtnahme und taxation des Schadens beauftragt welche den Schaden nach angesezt.
Liste zu 26f.50x taxirt hat.
Schäfer Schwarz wurde heute hirüber gehört worauf er angibt:
daß er nicht hüte, sondern seine Knecht und daß ihm nichts bekannt seye ob durch seine Knechte Schaden angerichtetworden seye.
Der Bürgerschäfer seye auch dahin gefahren und diesser Schefer müssen auch ge...den haben.
Sämtl .Gemeinde Räthe wissen daß der hiesigr Schaefer Steigmann nicht in das Flürle gekommen seye und daß dahn der Schaden nur durch Schwaz Knechte geschehen sey, da sonst kein Schaefer auf die Markung komme.
Es habe zwar der Bürger Schäfer Steigmann an ungeh. .... ....... Flürle ge...t, das sey aber lange nach dem durch des Hüten eingerichten Schaden geschehen, was die unbeteiligten Bürgerschaft zu Unterohrn bezeugen können und worüber den selben der Feldschütz öfter angetroffen habe.
Da Schwarz für die Handlungen seiner Dienst Knechte verantwortlich so wird
beschlossen:
denselben in eine Strafe von
6.hl. vier Reichstahler
in Bezahlung das den 17. Güterbesitzer zugefügten Schaden von
26f.50x
und 5fl. 52x
Augenscheins taxirten Gebühren zu ...theilen
Dem Schwaz wurde dieses Straf Erkenntnisssogl. eröffnet und von ihm das Rekurs angemeldet, worauf .....

Die Schafe haben 2 Felder abgeweidet - 1836
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 5.September 1836 findet sich folgendes:
erscheint Peter Binhammer und Peter Lay und brachten vor das ihnen der Christoph Gulda der Schafknecht des Schäfers Schwarz ihren Kleh in der ... abgeweidet habe welches der Feld Schüz Hofmann bezeigt
so wurde die 2 gemeinde Rath abgeschikt
Ludwig Zöller und
Johann Mugele
Da ein jeder Diensther vor seine Dienst Botten eine zu Strafen hat
ihn in eine Strafe zu
den Schaden zu Taxiren und sie schlagen den Schaden an dem
Peter Lay vor 1f. 30x
Peter Binhammer 1f. 30x.
so wurde beschlossen
da ein jeder Diensther vor seine Dienst Botten ein zu Stehen hat
ihn in eine Strafe zu Verurtheilen mit 1f. 30x
Schaden Ersatz
dem Peter Lay 1f. 30x.
Peter Binhammer 1f. 30x.
.... Gebir 30x.
Der Recurs wurde ihm sogleich eröfnet er Meldete den Recurs sogleich an
Vormittags 9 Uhr welchen er bei dem Königl. Oberamt Oehringen vor seinen .....

Die Schafe haben ein Felder abgeweidet - 1836
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 21.September 1836 findet sich folgendes:
Es erscheint Ernst Halbisch W von Bizfeld und bringt Klagbahr Vor das ihr des Schäfers Gottlieb Schwarz seine 2 Knechte Kellenberg und Christoph Gulda ihren Kleh im Langenfeld abgeweidet habe und sie Verlange einen Augenschein so wurden die 2 Gemeinde Räthe abgeschikt den Schaden abzuschäzen und sie schlagen den Schaden an vor 6f.
Ludwig Zöller und Johann Mugele
so wurde beschlossen
Das ein jeder Diensther vor seine Dienst Boten einzustehen hat ihn in eine Strafe zu Verurtheilen mit 2 Reichs Thaler
oder 3fl.
und Schaden Ersatz 5fl.
und Ein .... Gebühr 30x
Der Recurs wurde ihm so gleich eröfnet das er seine Beschwerde innerhalb ....

Ludwig Steigman wird gestraft - 1836
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 28.Dezember 1836 folgendes:
Im Namen des Königs
3) Schäfer Ludwig Steigman von Vörrenberg wegen Verbotener fühtung eines Gewehres zu einer Geldbuße von
zwei kleinen fre.... und bezahlung von 1/6 der Untersuchungs Kosten
5) die Untersuchung wegen Entwendung eines Schaafes des Ludwig Steigmann, mit der gegen Schaafknecht Kellenbenz von Eißlingen bereits Anhängigen in Verbindung zu sezen und weiter zu Verhandeln sei
So beschlosen im K. ... Amtsgericht Pfedelbach

Der Verrenberger Schäfer klagt den Bitzfelder an - 1837
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Mai 1837 findet sich folgendes:
Auf erhobene Klage machen Güter Besitzer sowie das hiesige Gemeindeschäfer Steigmann, daß der Knecht des Schäfer zu Bitzfeld, Friedrich Borger die hiesige Markung br… wurde Borger auf heute hieher eingeladen.
Dasselbe erschien und gab auf gemachten Vorhalt an.
Ich kann nicht leugnen daß ich mit meiner Herde die hiesige Markung bis zu den neuen Steinen befahren zu haben ich bin aber auch noch weiter über die neuen Steine hereingefahren weil der Vörrenberger Schaefer auch auf die Bitzfelder Markung führt
Da die neuen Steine die Markungsgrenze bilden das Weide Recht der hiesigen Gemeinde aber bis zu den alten Markungs Steinen zukommt überdies aber Borger zugesteht noch über die neuen Markungs Grenzstein auf die hiesige Markung hereingefahren zu seyn so wird
beschlossen
Den Schafknecht Friedrich Borger von Bitzfeld wegen unberechtigten beweiden der hiesigen Markung in eine Geldstrafe von
3f. 15x
zu verurtheilen

Ruggerichtt, Die Schäferei ist in Privatbesitz - 1844
Im Ruggericht von 1844 Fol.52 steht:
"§.3.
Die Schäferei ist in Privatbesitz und zwar in 37 Teilen.
Man hat mit den bürgerlichen Kollegien darüber Rücksprache genommen, ob es nicht in landwirtschaftlicher Beziehung vorzuziehen wäre, die Schäferei ganz eingehen zu lassen, es wurde jedoch hierauf erwidert, dass die Teilhaber, welche 6.000 Gulden dafür gegeben haben, durch die Aufhebung allzusehr in Verlust kommen, auch der Schafdünger wegen des Anbaues der Rapsfelder beinahe unentbehrlich sei, und da die brach nicht vollständig eingebaut werde, auch der Schaafbesizer die Wolle nicht für seine und seiner Dienstboden Kleider nöthig habe, für jetzt obiger Antrag keinen Anklang finde."

Wie waren diese 37 Anteile der Schäferei verteilt?
Hier die wenigen, im Moment bekannten, Fakten:
- 1884 Haus 62 3 Anteile.

Verkauf eines halben Schäferei-Anteil - 1846
Aus der Erbmasse des Michael Kimmel wird ein halber Schäferei Anteil an Johann Frank um 43fl. verkauft.
An diesem Beispiel ist schön zu sehen, dass die Schäferei Anteile unabhängig von Haus und Hof gehandelt wurden, was eigentlich nicht zulässig war.

Verkauf von 2 Schäferei-Anteilen - 1846
1846 verkaufte Heinrich Steinbach seine Güter Haus Nr.13 und Haus Nr.12 an Johann Heinrich Jacob Utz.

Beim Verkauf der beiden Höfe, scheint es in Bezug zu den Schäferei Anteilen folgendes Vorgehen gegeben zu haben:
Haus Nr.12: 1801 waren 2 Anteile aufgelisteten.
Haus Nr.13: 1801 war 1 Anteile aufgelisteten.
Von diesen 3 Anteilen ging einer auf den neuen Besitzer Johann Heinrich Jacob Utz über.
Gleichzeitig wurden 2 Anteile um 84fl. an die Schäferei Gesellschaft verkauft.
Warum wurde das so gehandhabt? Hatte Johann Heinrich Jacob Utz nur Fläche, die ihn zu 1 Anteil berechtigte?

Die Verrenberger Schäferei-Gesellschaft sucht einen Schäfer - 1851

Anzeige im Hohenloher Boten Oktober 1851

Die Verrenberger Schäferei-Gesellschaft sucht einen Schäfer - 1853

Anzeige im Hohenloher Boten Oktober 1851

Bestimmungen zum Schäfereiwesen werden beschlossen - 1854
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.Juni 1854 findet sich folgendes:
vor der ganzen versammelten Schäferreigeselschaft.
Die von der Commission zur Regulierung des Schäferei Wesens in hiesiger Gemeinde vereinbaren Bestimmungen werden in der heutigen Sitzung den Collegien vorgetragen und von denselben einstimmig gut geheißen und
Beschlossen
hirmit Bericht K Oberamte zur Genehmigung vorzulegen


Hier das Dokument vom 20.06.1854, indem die Gemeinde Verrenberg und die Verrenberger Schäfereigesellschaft die "Spielregeln" vereinbarten.
Folgend der Inhalt nur in grober Übersicht. Die Gemeinde erkennt die Schäferei Gesellschaft als Inhaber der Schäfereigerechtsame an. Jeder Teilhaber der Schäferei Gerechtsame ist auch Mitglied der Schäferei Gesellschaft.
"Die Mitglieder der Gesellschaft theilen sich nach Verhältnis ihrer Antheile in den Zins Ertrag der Nutzungen der Schäferei, wie sie deren Lasten zu tragen haben.
Die Nutzungen der Gesellschaft bestehen:
a) in dem Recht der gemeinsamen Ausübung der Schäferei welche ebenfalls Gemeinde Eigenthum sind.
Die Lasten der Schäferei Gesellschaft ergeben sich:
a) durch den Aufwand, den die Ausübung der Schäferei erfordert,
b) durch der Uebernahmen der Steuern und Abgaben und den benützten Objekten
c) ...
".
d) Unterhaltung von Bauten und und Reperaturkosten der Gemeinde Gebäude No.7 und 8., soweit sie von der Gesellschaft benutzt werden.
Die ursprüngliche Zahl von 120 Anteilen wird beibehalten. Geregelt wird noch, wieviel Morgen Eigentum zum Erwerb von max. wie vielen Antheilen berechtigt und dass niemand mehr als 12 Antheile haben darf.
Die Gemeinde verleiht denjenigen Angehörigen, welche nicht im Eigenthum von Schäferei Antheilen sind, die Grundstücke FeldNo. 90, 221, 476, 645, 1251, 1432/2 und 1469 zum unentgeltlichen Genuß. Auswärtige sind von diesem Genuß ausgeschlossen und können auch keine Schäferei Anteile erwerben.
Aus der Mitte der Gesellschaft wird ein Ausschuß gewählt, der die Leitung der Geschäfte übernimmt. Dieser besteht aus dem Schafmeister, seinem Stellvertreter und einem weiteren Mitglied. Die Wahl erfolgt alle drei Jahre.
Die Aufgaben des Ausschuß bestehen z.B. in der Pfärch-Verpachtung, Schafweide Verleihung usw..



 

Hier eine Auflistung der Inhaber von Schäferei Gerechtsamen vom 20.06.1854 mit Ergänzungen 1856/57.
Die Haus Nr. wurde vom Autor zur besseren Orientierung eingefügt.
Haus Nr. No Anteil Zahl Anteile Eigenthümer Bemerkung
Haus Nr.1 1+2 2 Weiß, Georg  
Haus Nr.2 3,4,5 3 Knappenberger, Friedrich  
Haus Nr.3 6 1 Schuhkraft, Conrad  
Haus Nr.4 7+8 2 Mugele Matthäus  
Haus Nr.12 9 1 Utz, Jacob Küfer  
  10 1 Die Schäferei Gemeinde Wer hatte diesen
Anteil ursprünglich?
Haus Nr. No Anteil Zahl Anteile Eigenthümer Bemerkung
Haus Nr.18b 11 1 Geist, Peter  
Haus Nr.19 12 1 Weippert, Georg  
Haus Nr.21 13 1 Schanzenbach, Friedrich  
Haus Nr.22 14-17 4 Zorn, Peters Witwe  
Haus Nr.23 18 1 Happold Franz Atz  
Haus Nr.25 19-21 3 Bort, Michael  
Haus Nr.26 22 1 Frank, Peter  
Haus Nr.29 23-24 2 Zentler,Friedrich  
Haus Nr.31 25a 1/2 Lay, Schultheiß  
Haus Nr.36 25b, 31 1,5 Mezger, Christian  
Haus Nr.34 26 1 Schanzenbach, Michael  
Haus Nr.37 27-30, 46 5 Carle Ludwig Carle, Karl 1856 zur Hälfte Karl Carle
gemeinschaftlich geteihlt je ...
Haus Nr.36 32 1 Ilg, Michaels Ehefrau  
Haus Nr.14 33-35 3 Käppler, Balthes  
Haus Nr.16+17
Haus Nr.38
Haus Nr.39
36-44 9 Kaeppler Johann No. 41 bis 44 sind wahres Eigenthum des Sohnes I ter Ehe
Haus Nr.40 45 1 Franck, Peter und Benz, Michael gemeinschaftlich ungetheilt je 1/2;
Haus Nr. No Anteil Zahl Anteile Eigenthümer Bemerkung
Haus Nr.48 47; 1 Goerz, Christian  
Haus Nr.49 48-50 3 Mugele Ludwig  
Haus Nr.52 51 1 Doelbor, Georg  
Haus Nr.53 52-54 3 Roth, Michael  
Haus Nr.55 55-57 3 Hoerger, Anton  
Haus Nr.56 58-60 3 Zoeller, Ludwigs Erbe  
Haus Nr.57 61-63, 64a 3,5 Wenninger, Joseph  
  64b 1/2 Schäferei Gesellschaft gemeinschaftlich  
Haus Nr.60 65-67 3 Bort, Adam  
Haus Nr.64 68-69 2 Franck, Johann Philipp  
Haus Nr.62 70-72 3 Haußler, Johann  
Haus Nr.65 73 1 Kraft, Matheus  
unbekannt 74 1 Ziegler, Friedrich  
  75-120 46 Schäferei Gesellschaft gemeinschaftlich  
"Von diesen 120 Antheilen kommen also auf die
a) Schäferei Gesellschaft als gemeinschaftlig ungetheiltes Eigenthum 47 1/2
b) ihre Mitglieder
   aa) ganze Antheile 71
   bb) halbe Antheile 1 1/2
Thut wieder 120 Antheile

Verzeichnet nach der Schäferei Rechnung auf 1852/53 und ergänzung pr 1856/57
Verrenberg 09.Merz 1857
Güterbuchs Commission

Warum waren starke 50 Jahre nach der Gründung der Schäferei Gesellschaft 40% der Anteile nicht bei Verrenbergern, sondern bei der Schäferei Gesellschaft selber?
Häuser ohne Anteile waren demnach 5-11, 13-15, 20, 27-28, 30, 32-33, 35, 41-47, 51, 54, 58-59, 61 und 63

Der Schaafknecht Lindenberger wird gestraft - 1855
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 03.Mai 1855 folgendes:
Es erschienen vor dem Schultheißen Amt Michael Ilg und Gottlieb Zöller led. beide von hier und bringen klagbar vor daß Ihnen der hiesige Schafknecht Lindenberger v. Brezfeld am verfloßenen Montag dem 30.Apr. auf ihrem Klee in dem Rupp Ackern geweidet und großen Schaden verursacht habe.
Sie bitten daher um eine Gemeinderäthliche Einsicht in diese Sache zu nehmen, damit wir entschädigt und der Thäter nebst Strafe in alle Sporteln welche verursacht werden allein zu tragen habe
Auf obige Klage wurde Gemeinder. Mugele und Käppler um Einsicht von dieser Thatsache zu nehmen und nach Erfund dessen hieher Anzeige zu machen beauftragt.
Nach Vollzug der geschehenen Einsicht sind beide Gemeinderäthe erschienen und folgendes vorgebracht.
1) Daß dem Michael Ilg seinem Obgenannten Kleeacker von dem Schäfer ein Schaden von 30x und
2) Dem Gottlieb Zöller an obgenannten -Aker ein Schaden von 1f. muthwilliger weiß verursacht worden sei, welches wir Pflichtmäßig in Ansicht gebracht haben
Der Schafknecht Christian Lindenberger über vorstehende Klage verständigt gibt an es ist wahr daß ich in diesem Klee geweidet mache es auch nicht streitig daß ich einen Schaden verursacht habe.
Da nun der beklagte anerkannt hat so ist derselbe in eine Strafe zu 1f. 15x
Dem Gottlieb Zöller für Schadenersatz 1f.
Dem Michael Ilg dito 30x
Verhandlungen und Gemeinderäthlichs Sportel 45x
zu zahlen schuldig verurtheilt.
Mit der Recours belehrung innerhalb acht Tagen vorstehende Schuld zu bezahlen oder den Recours innerhalb 5 tagen schriftlich bei dem hies. Schultheißen Amt einzureichen


Nachtrag links:
Schäfer Kollmer hat nebenstehende Strafe nebst Schadenersatz und sportel am 13.August richtig bezahlt

Die Verrenberger Schäferei-Gesellschaft sucht einen Schäfer - 1856

Anzeige im Hohenloher Boten Oktober 1856

2.Anzeige im Hohenloher Boten Oktober 1856

2.Anzeige wird zurückgezogen

Klage gegen den Verrenberger Schafknecht Reichert - 1856
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 24.April 1856 heist es::
Es erschienen bei dem hies. Schultheißen Amt Johann Martin Christian Eberle und Jakob Kaiser und Andreas Hornung von Bizfeld und Klagen an daß ihnen der hies. Schafknecht in ihren Grundstüken im Zehnmorgen hies. Markung welche mit Klee angeblümt sind Schaden verursacht habe.
Sie bitten daher um Wohllöbl. SchultheißenAmt den Schaden Gemeinderäthlich einsehen zu lassen und nach Erfund dessen Amtlich darüber zu verfügen
Auf vorstehende Bitte haben die Gemeinderäthe Georg Schanzenbach und Adam Bort den Auftrag erhalten sich an Ort und Stelle zu begeben und Einsicht von der Sache zu nehmen.
Nach genommener Einsicht erschienen die Gemeinderäthe und geben folgendes an
Der Schäfer ist in den Kleeäkern der Kläger in einem sich dabei befindlichen Graben hinaufgefahren hat aber für wirklich wenig Schaden angerichtet wir haben den Schaden Taxirt zu 30x.
Der Schäfer sollte diese fahrt wo er an diesen Grundstücken ausübt unterlassen
Schafknecht Reichert darüber verständigt gibt es ist richtig daß ich in der .....schaft hinauf gefahren bin bitte aber um Unterlassung der Strafe weil ich wenig bis noch gar keinen Schaden verursacht habe und zu diesem es nur in den Brechfeld sich befindet
Beklagter wurde über dies nicht zu Strafe gezogen wurde ihm aber untersagt ferner hin sich dieser fuhrt zu entfernen, die Sportel aber von 30x innerhalb 8 Tagen hieher zu bezahlen


Nachtrag links:
Die Sportel ist ersezt worden

Rechte u Pflichten der Schäfereigesellschaft - 1857
Im Ortsarchiv Verrenberg gibt es einen Bestand "A 168 Schäfereigesellschaft" - 1857, 1915-1981
Hinweis: Die Schäfereigesellschaft existierte bereits ab 1801. 1857 wurde sie "erneuert". 1981 wurde sie aufgelöst.
"Die Akten der Schäfereigesellschaft wurden 1982 vom letzten Schafmeister Friedrich Schumacher bei Ortsvorsteher Schilling abgeliefert."

Die Rechte und Pflichten der Schäfereigesellschaft gegenüber:
a) der politischen Gemeinde Verrenberg
b) ihren Mitgliedern
c) der Gesellschaft











Organe der Schäfereigesellschaft - 1857 - 1981
Im Ortsarchiv Verrenberg ist im Bestand "A 168 Schäfereigesellschaft" - 1857, 1915-1981 ist eine handschriftliche Übersicht über die Organe der Schäfereigesellschaft. Diese dürfte im 20.Jahrhundert entstanden sein.


Im Vorwort des Verrenberger Güterbuchs von 1858 steht das folgende zur Schäferei - Teil 1
"6. Das Schäferey Recht
Auf der Markung ist zwischen den Gemeinden Verrenberg, Schwöllbronn und Unterohrn getheilt und erstreckt sich das Weiderecht
  A. Von Schwöllbronn
      Auf den Aekern zwischen der MarkungsGrenze und der in den Flur Karten auf den
      Parzellen No. 1617, 1622, 1645/2, 1697, 1723/2, 1724 und 1758 eingezeichneten Weidegrenze ca. 55 Morgen
B. Von Unterohrn
      Auf den Rest der Parz.No 1758 sodann auf die Aeker Pn 1759 bis 1774 ca. 25 Morgen
C. Von Verrenberg
      Auf die übrigen Theile der Markung soweit sie nämlich dem Weidgang unterworfen ist ca. 871 Morgen

Die Ausübung des Waidrechts richtet sich nach den Bestimmungen des Schäferey Gesezes von 1828 insbesondere
Art. 2. 3. 4. Und Art. 17 sowie nach dem örtlichen Herkommen, in welchen Beziehung hier anzuführen ist, daß
  a. Klee in Weinbergen gar nicht
  b. Blauer Klee auf Aeckern erst wenn er 2 jährig
  c. Wiesen u Aecker überhaupt nur bis zum 9.April jeden Jahres
Beweidet werden dürfen.
Der nach diesem Statut zur Geschäftsleitung berufene Gesellschafts ausschuß besteht dermalen aus dem
Schafmeister u Rechner: Mathäus Mugele
u. den Mitgliedern: Johann Käppler und Christian Mezger"

Im Vorwort des Verrenberger Güterbuchs von 1858 steht das folgende zur Schäferei - Teil 2
Die Anzahl der Schaafe zum Stichtag 01.07.1858 wird mit 200 angegeben.

Klage gegen den Verrenberger Schäfer Pfisterer wegen weiden im Chausegraben - 1858
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 26.April 1858 heist es:
Es erschien Straßenwärter Friedrich Müller von Oehringen und gibt an daß der hies. Schäfer Pfisterer am 23.Apr. D.J. auf den nebenwegen der K. Staatsstraße mit seiner Schaafherde geweidet habe was den vorliegenden Gesetzen zuwieder spricht.
Straßenmeister Daniel habe sich selbst bei der Straßenvisitation überzeugung verschafft resp. die zuwiederhandlung selbst eingesehen daß der Schäfer in den K. Caußegräben geweidet und die Angabe des Straßenwärter Müller der Wahrheit gemäß sei
Schäfer Pfisterer wurde über vorstehendes verständigt gibt an
Es ist richtig daß einige Stück von meiner Herde in dem Chausegraben sich befunden, was aber von keiner Bedeutung gewesen war sich darin aufgehalten zu haben
Beschluß
Da das Weiden in den K. Chausengräben verbotten, den Schäfer Pfisterer in eine Warnungsstrafe, weil derselbe noch niemal wegen unerlaubtem Waiden zur Anzeige gebracht worden ist mit 1f. 30x zu verfällen

Ruggericht - 1858
Im Ruggericht von 1858 heist es:

Die politische Gemeindekörperschaft besizt über 4 Morgen an Aekern und Wiesen, deren Benützung der Schäferey Gesellschaft überlassen ist,
indem leztere die Schäferey samt dem Genuß der bezeichneten Grundstücke an einen Schäfer verpachtet hat, und das Pachtgeld unter den Mitgliedern der Gesellschaft vertheilt.
Ob nun dieses abnorme Verhältniß, wonach der Ertrag aus dem - der politischen Gemeindekörperschaft gehörige Grund Eigenthum einem Dritten zufließt fernerhin fortbestehen könne, wird zur besonderen Erörterung verwiesen, jedenfalls aber wird von dem Eigenthumsrecht der politischen Gemeindekörperschaft der den angefühten Realitäten zur Sicherung dasselbe hier ausdrücklich Vormerkung gemacht.
Dasselbe gilt nun einzelnen Ländereien welche den geringeren Güterbesizer zur Nutznießung überlassen sind und von der Waidfläche von 15 Morgen, welche zwar der politischen Gemeinde gehört, aber von der Schäferei Gesellschaft benüzt wird.

Die Schaafweide wird von einem im Besitz derselben befindlichen Gesellschaft ausgeübt und sind über die Helfte der Bürger Theilhaber derselben ...
"

Klage gegen den Verrenberger Schäfer Pfisterer - 1858
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 07.August 1858 heist es:
Nach einer schriftlichen Mittheilung des Fürstlichen RentAmts Oehringen, soll Schäfer Pfisterer hier, am 1.Aug. d.J. mit seiner Schaafherde durch die mittlern Höhle der dieseits fürstlichen und Hohenloh Bartensteinischen Weinberge gefahren und dessen Hund nebst Schaafe in die Weinberge eingedrungen sein. worauf das fürstl. RentAmt um Bestrafung des Unfuggetriebenen bittet
Schäfer Pfisterer über vorstehendes verständigt gibt an, es ist richtig daß mein Sohn mit seiner Herde durch die genannte Weinberghole gefahren den ich hatte ihn noch nicht in Kenntniß gesezt gehabt daß ich schon einmal verwarnt wurde diese Hohle nimmer zu befahren
Beschluß
Da der Beklagte diesen Unfug worüber schon ein mal verwarnt zugestanden in eine Strafe von 1f. 30x. zu verfällen

Christian Bort klagt gegen den Schäfer - 1860
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 30.Juni 1860 folgendes:
Es erschien Christian Bort von hier und trägt vor
Der hies. Schäfer Pfisterer hat heute in meiner Galbergsklinge welche mit Erbsen angeblümt mit seinem Schaafvieh befahren und die Erbsen ganz Demoliert auch hat er mir meinen Klee welcher darueber liegt abgeweidet und in meinem daneben liegenden Weinberg Schaden an den Weinstöcken verübt ich bitte daher daß der Schäfer einen Schaden ersezt und zur Strafe gezogen wird sollte sich Schäfer nicht im Gütlichen Wege mit mir verständigen, so bitte um Gemeinderäthlich Einsicht von dem verübten Schaden
Desgleichen erscheint Georg Schluchter von hier und trägt ebenfalls vor daß ihm der Schäfer in seinem neu angelegten Weinberg im Galberg welcher heuer erstmals bestokt und mit Bohnen und Burgunter angeblümt war gefahren sei und habe seinen Reb. so wie die weitere anpflanzung z....er tragen daher auf Schadenersatz und Bestrafung des thäters an
Ebenfalls erscheint Johann Gebhardt und trägt vor der hiesige Schäfer hat mir an meinem Weinberg in der Winterhelden 2.Zeile Traubenstöke abgeweidet wofür ich den selben weil dieses schon öfters vorgekommen ist gewartet habe ich trage daher auf Schadenersatz und Bestrafung des Thäters an
Schäfer Pfisterer über vorstehendes verständigt gibt an es ist richtig daß ich in dem Christian Bort seiner Klinge geweidet vielleicht auch etwas Schaden dem Kl- Bort und Schluchter angerichtet habe, sa mir aber der kl. ----bort zweimal für seinen Schaden zu ersezen verlangt so verlange ich das ein Augenschein nach Ort und Stelle Expetirt werden solle desgleichen bitte ich daß von dem verübten Schaden welchen Georg Schluchter und Gebhardt zu ersezen verlangt eingesehen werden solle
Die Kläger Christian Bort und Georg Schluchter kommen mit einander überein der Beklagte gibt zu daß er
dem Bort dem Schaden mit 1f. 45x.
dem Schluchter 3f. erseze
Die Kläger sind mit diesem Ersatz einverstanden und stellen den Antrag daß der Schäfer von ihnen aus nicht gestraft werden solle
Beschluß
Den Schäfer auf den Antrag des Klägers von der Strafe befreit lassen, dem Gebhardt aber seine Klage weiter durch Einsicht untersuchen zu lassen weil derselbe nicht auf gütlichen Wege übereingekommen sind
Auf obige Erklärung des Bekl. hat man durch den Gemeinderath Bort und Mezger Einsicht nehmen zu lassen die Einsicht erklärt daß der Kläger seine Weinstöke auf der Gemeinde gehörigen Eigenthum angepflanzt habe hiezu der Kläger nicht berechtigt sei einen Schadenersatz zu verlangen
Beschluß den Kläger mit seiner Klage abzuweißen

Georg Greiner von Unterohrn klagt gegen den Schäfer - 1860
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 15.Oktober 1860 folgendes:
Heute erscheint Georg Greiner von Unterohrn und trägt vor
Ich besize auf der hies. Markung Distrikt Flührle ungefähr 1 1/2 Morgen Wiesen welche ich dieses Späth…r ganz früh wie die Oehmderndte angefangen hat geehmdt habe, heute habe ich mich auf dieses Grundstück begeben um das AfterÖhmd abzumehen, aber als ich an Ort und Stelle kam war kein After Öhmd mehr vorhanden sondern der hies. Schäfer Pfisterer hat solches mit seinem Schaafvieh gänzlich abgeweidet, hiemit sehe ich mich genöthigt das Schultheißenamt zu bitten den Schäfer zu veranlassen, daß er mir meinen Schaden welchen ich zu 10f. taxire erseze, im Falle sich der Schäfer nicht mit mir in gütlichem Wege vereinigen sollte so trage ich auf Unrechtskosten u auf ein Gemeinderäthliche Verfügung der Strafe an weiter weiß ich nichts anzugeben
Beschluß
Den Beklagten zur Verständigung vorzuladen
Beklagter wurde über vorstehendes verständigt gibt an
Wenn mir der Kl. Beweise liefern oder mit Zeuchen beweisen kann daß ich seine Wiese ausgeweidet habe dann erseze ich ihm seinen Schaden, den das wird er nicht im Stande sein und zwar aus dem Grund weil von meinem Schaafvieh kein Stück auf diese Wiese gekommen ist
Auf vorstehendes Angabe erklärt der Kl. Ich kann es mit einem Zeichen beweisen und zwar durch den Bauern Adam Mugele von Unterohrn den derselbe hat zu mir gesagt wie er den Pferch im Flührle gehabt habe sei der hies. Schäfer fast jedenmal wie er sich vom Pferch entfernt habe in seinen Wiese gefahren
Beschluß
Den Kl. wie den Bekl. nebst Zeuchen des Kl. auf eine angemeßene Tagforth zur weiteren Verfügung vorzuladen

Nachtrag links:
ist in einem besonderen Protokoll erledigt worden

Johann Käppler klagt gegen den Schäfer - 1861
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 30.September 1861 heist es:
Heute erscheint Johann Käppler und trägt vor
Ich besize ungefähr 5.Viertel Wiesen im Lindenhölzle worauf ich mein erstes Oehmd gemacht und eingeheimst habe. Diese Wiese hat ein ganz schönes Schaabgras erzeigt am Donnerstag den 26. l.M. hat mir der hies. Schäfer Pfisterer mit seinem Schaafvieh theils ganz theils minder ausgeweidet. Ich trage darauf an, daß durch eine amtliche Deputation Einsicht von genannter Wiese genommen und durch Befund dessen der Schäfrt Pfisterer nicht nur zur Strafe gezogen, sondern auch mir emine durch die Einsichts Behörde verübte Schaden zu ersezen und in die verursachten Kosten verurtheilt werde.
Beschluß
Auf Verlangen des Klägers Einsicht von dem verübten Schaden nehmen zu lassen.
Hierauf wurde dem Gemeinderath Mugele und Bort der Auftrag ertheilt von dem verübten Schaden zu nehmen.
Nach Vollzug der Einsicht erklären die Beauftragten daß der Schäfer die obenerwähntee Wiese theilweise sudgeweidet habe der Schaden welcher hierdurch verursacht wurden
ist Taxieren wir zu ~1f.30x
Kläger gibt auf vorstehende Einsicht an ich will von meinem Anspruch auf Schadenersatz weil er doch mind.... angeschlagen abstehen jedoch verlange ich daß der Beklagte Gesezlich gestraft werde.
Beklagter wurde ebenfalls vernomen gibt auf befragen an
Mein Sohn hat unter seiner Herde wo er geweidet hat 3.-4. blödsinnige Schaafe gehabt welche zurück geblieben und da er solche hat nachholen wollen. So ist seine Herde in des Klägers seine Wiese gekommen haben aber wenig Schaden angerichtet, Wenn ich gestraft werde so erkenne ich die Strafe für meinen Sohn zu zahlen an.
Beschluß
Da der Beklagte zugestanden daß durch sein Schaafvieh etwa schaden angerichtet worden ist. Auf Verlangen des Klägers in die Ges. Strafe mit 3f. und 42x Kosten zu verfällen
Auf vorlesen erkennt der Vater die angesezte Strafe an und verzichtet auf den Recours

Ruggericht - 1863
Im Ruggericht von 1863 heist es:

"Der beim lezten Ruggericht §.3. Pkt.2. der Rezesse erörterte Punkt wegen Benuzung von der Gemeinde Körperschaft gehörigen Gütern durch die Schäferei Gesellschaft erledigt sich dahin, daß im Jahr 1854 aus Anlaß der Anlegung neuer Güterbücher das fragliche Verhältniß dem Oberamt dargelegt und nicht beanstandet worden ist."

"Zur Verbesserung der vorhandenen Waidflächen, welche die Schäferei Gesellschaft benüzt ist seither nichts geschehen, allerdings kann nicht die Meinung seyn, daß die politische Gemeinde solche Verbesserungen ausführen solle, deren Nuzen nicht ihr, sondern der Schäfereigesellschaft zufallen würde, sondern dis leztere soll solches selbst ausführen."

Prof. Leber klagt gegen den Schafknecht - 1863
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 21.September 1863 folgendes:
Es erschien der Gutsbesitzer Adam Leber Proffessor in Carlruhe (Baden) und beschwert sich daß ihm der hies. Schafknecht Friedrich Lindenberger am 19.d.M von seinem hinter dem Zornschen Scheuer stehenden Nußbaum, Nüße heruntergeschlagen habe, er bitte daher den Lindenberger zu vernehmen und und selben mit einer Warnungsstrafe zu rügen
Lindenberger wird hierüber vorgeladen und der Vorhalt gemacht ob er diesen Unfug verübt habe gibt hierauf an es ist richtig daß ich ein paar Nüße abgeklopft habe, ich habe aber nur 2.Nüße aufgeklaubt gehabt dann ist der Hl. Proffessor schon kommen
Beschluß
Da Beklagter zugestanden daß er einige Nüße entwendet hat, denselben auf den Antrag des Kl. in eine Warnungsstrafe von 30x zu verfällen
Beklagter erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Recours

Das Rentamt klagt gegen den Schäfer Pfisterer - 1864
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 22.Juli 1864 folgendes:
Das fürstl Rent Amt Öhringen hat schriftliche Klage erhoben daß der his. Schäfer Christian Pfisterer am 17.Juli d.J.die mittlere Hohle zwischen ihren auf hies. Markung liegenden Weinbergen mit Schaafen befahren haben wo er doch nicht berechtigt sei ein Waiderecht auszuüben über dies schon einmal gestraft und auf fernerhin die hohle wieder zu befahren verwart worden sei in dem Wiederholten falle trägt die Klägern auf strenge Strafe an.
Beklagter über vorstehendes vernommen gibt an es ist richtig daß ich die hohle befahren habe, habe aber gar keinen Schaden an den Weinbergstöken angerichtet weiter kann ich nichts angeben
Beschluß
Da Beklagter wegen Befahrung dieser hohle schon mit einer Warnungsstrafe gerügt worden ist in eine strengere Strafe mit 3f. zu verurtheilen Beklagter erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Recours

Der Hund des Schäfer Gottlob Pfisterer stellt den Landjäger - 1865
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 23.Mai 1865 heist es::
Nach einer von dem K. Oberamt Oehringen hieher gelangten Mittheilung hat der in Oehringen stattsionierte Landjäger Hutter den Hund des hies. Schäfers Gottlob Pfisterer led. Volljährig Rechts 10 1/4 Uhr auf seiner Streife zwischen dem Bahnhaus No.89 und Verrenberg frei und ohne Aufsicht bei dem Pfergkarren ferne laufend angetroffen, so, daß er von dem Hunde angehalten, und so lange gestellt wurde, biß durch mehr maliges zurufen und durch das Gebell des Hundes der Schäfer gewekt wurde, denselben zu sich gerufen und angebunden hatten.
Gottlob Pfisterer auf obriges vernommen gibt an
Es ist richtig daß mein Hund ledig beim Pfergkarren war und den Landjäger angebellt hatte und daß ich den Hund ledig gelassen habe geschag aus dem Grund weil mir im vorigen Jahr die Schafe aus dem Pferg gel..chen sich entfernt haben und ich dadurch zur Vergütung eines Schadenersatzes von 30f. versezt worden bin. Wenn mein Hund ledig gewesen wäre so hätte er die Schaafe gestellt und nicht von dem Pferg fütten gelassen auf diesen fall lasse ich mich nicht strafen und bitte daß die Sache bei dem K Ober Amt entschieden werde.
Beschluß auf vorstehende Bitte K Oberamt hievon Bericht zu erstatten

Der Pfedelbacher Schäfer wird angeklagt - 1867
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 03.September 1867 findet sich folgendes:
Nach vorgelegter Anzeige des hies. Feldschüzen Sailer sind an Feldpolizeilichen Übertrettungen Strafbar abzurügen
§1
Nach einer Anzeige des Feldschützen hat der Schäfer Brümer von Pfedelbach auf der hies. Markung Distrikt Winterhalten nach Vergnügen auf d.. geweidet
Beklagter auf vorstehendes vernommen gibt an ich bin nicht bei meiner Schafherde mein Sohn hat solche gewidet
Ich habe noch nichts mit diesem gesprochen ob er da geweidet hat; wenn der Feldschütz solches behaupten kann gebe ich es auch zu
Beschluß
Da Bekl. so viel zugestanden, daß sein Schafvieh mit der hies. Markung befahren außer den Fahrweg und geweidet worden ist in eine Strafe von 3fl. zu verfällen und ihm zu eröffnen daß wenn er sich für diesen Beschluß beschwert erachte das Rekursrecht frei stehe indem er aber von diesem Rechte Gebrauch machen wollte solches innerhalb 8. Tage von heute an auszuführen habe in dem nach Ablauf dieser frist sich das Rechts verlustig mache

Der Pfedelbacher Schäfer wird angeklagt - 1867
Im Bestand "B 56 Beilagen zum Gemeindegüterbuch Band II: Schäfereiwesen 1801-1858" des Ortsarchiv findet sich folgendes Schreiben von 1871:



"Auf die am 12.August d.J. Amtsblatt No 96 und 3.Sept. d.J. Amtsblatt No. 106 verlangte Anzeige Culturbeschränkungen und Waiderechte betreffend, hat man folgendes zu berichten die Ehre:
1. Culturschränkungsbefugniße zu Gunsten der Weidberechtigten bestehen hier nicht, es ist vielmehr jedem Grundbesitzer das Recht eingereimt soweit es ihm der Flurzwang gestattet nach belieben sein Eigenthum zu Cultifiren und anzubauen.
2. Das Weiderecht wird ausgeübt auf hiesige Markung
   a. Von einer sogenannten Schäfereigesellschaft bestehend in Mitgliedern
   b. Von den Schäfereitheilhabern der Gemeinde Schwöllbronn diese üben auf einem Angrenzenden theil an die Schwöllbronner Markung auf der hiesigen Steuerbaren Markung ein Weiderecht aus.
   c. Ebenso die Gemeinde beziehungsweise die Schäfereigesellschaft von Unterohrn.

Zu nehrer Erleiderung zu anliegendem Berichte erlaubt man sich noch folgendes beizufügen.
Im Jahr 1801 wurde von sämtlichen hiesigen Bürgern - nach dem Kaufbrief heißt es eigentlich, von den Gemeinden Schwöllbronn Unterohrn und Verrenberg, von einem Besitzer des ehemaligen Herrschaftlichen Dominalguts Johann Jakob Hörger von Schwöllbronn die Schäferei Gerechtsame erkauft. Von diesem Kaufpreis von 7500fl. ist auf die Gemeinde Verrenberg 1782fl 53d zu bezahlen gekommen. Es wurden behufs ausschlagens dieser Summe unter den hiesigen Bürgern 3 Classen gemacht.
Wovon die I.Classe ...
...
Auf diese weise ist es allerdings keine Gemeindeschäferei geworden weil nicht aus der Casse der politischen Gemeinde oben erwehnter Betrag bezahlt wurde, und weil diese Schaftheile einem jeden Bürger sein Eigenthum wurden, so konnte auch nicht vermieden werden, daß mehrere, welche wenn sie Geld von nöthen hatten ihre Schaftheile an andere verkauften und somit hatten sich die Theile etwas zusammengezogen.

Bei Anlegung des Güterbuchs in den 1850er Jahren wurde diesem Zusammenkommen so viel als möglich entgegen gewirkt indem die Bestimmungen getroffen wurden, daß wie es scheintdas was das gegenwärtige Gesetz im Auge hat, auch damals schon beachtet wurde, daß diejenige Besitzer auf deren Güter das Weiderecht ausgeübt wird, auch den Nutzen davon haben und wurden deßhalb folgende Bestimmungen festgesetzt.
Jeder Bürger wenn er 5.Morgen an Äker und Wiesen besitzt hat das Recht einen Schaftheil zu erwerben mit 15.Morgen zu 2.Theilen mit 25.Morgen zu 3.Theilen usw.
Diese Bestimmungen sind somit gegen ein �.recht und begründen ein allgemein bürgerliches Recht.
Es wird deßhalb von der Gemeinde beabsichtigt, daß die bei der Güterbuchsanlegung festgesetzten Bestimmungen auch in Zukunft gelten und aufrecht erhalten werden sollen.
Was die Ablösung der Weiderechte von Schwöllbronn und Unterohrn betrifft, beabsichtigen wir zu thun, was das Gesetz uns vorschreibt.
Eine allgemeine Abstimmung ist aus den angeführten Gründen vorerst unterblieben, sollte aber dieß demnach verlangt werden, so bittet man daß dieses von dem K. OAmt angeordnet werden wolle

Hochacht
Verrenberg d. 10.Sept. 1871
Gemeinderath"

Die Schäfereigesellschaftim schreibt im Hohenloher Boten eine "Pförch-Hütte" aus - 1869

Klage gegen den Schäfer Christian Pfisterer - 1873
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 28.April 1873 heist es::
Klage des Straßenwärter Wieland hier gegen Christian Pfisterer Schefer hier wegen unbefugtem Weiden in den Caussee gräben
Der Kläger wurde aber wegen nicht genügenden Nachweis abgewiesen

Klage gegen den Schäfer Christian Pfisterer - 1873
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 25.August 1873 heist es::
Christian Eberle von Bitzfeld klagt gegen Schäfer Pfisterer von hier wegen Gersten abweiden.
Eberle wurde zu nährem Beweis aufgefordert.

Klage gegen den Schafknecht Gottlieb Reger - 1874
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 06.Juli 1874 findet sich folgendes:
Klage des Michael Schmelzle Gemeinderath hier gegen den Schafknecht Gottlieb Reger von Ebersberg im Dienst bei Schäfer Pfisterer hier wegen unberechtigtem und Schadenverursachtem Waiden.
Der Beschuldigte wurde mit einer Geldstrafe von 3f. 30x belegt

Strafe gegen den Schäfer von Windischenbach - 1877
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 25.Mai 1877 heist es:
Auf Anzeige des Waldschützen Peter Schanzenbach hier wurde Schäfer Holzapfel von Windischenbach wegen Ueberschreitung des Weidebezirks um 1M gestraft
Beil. No. 49

Ruggericht - 1880
Im Ruggericht von 1880 heist es:

"§.12. Der Schäferei Gesellschaft Schwöllbronn steht das Weiderecht auf ca. 55 Morgen der hiesigen Markung zu, derjenigen von Unterohrn ein solches auf ca. 25 Morgen.
Ein Antrag auf Ablösung ist bis jetzt nicht gestellt, übrigens erscheint es doch zweckmäßig diese Rechte nach dem Gesez vom 2.März 1873 zur Ablösung zu bringen und es will hiezu Anregung gegeben warden."

Strafe gegen den Schafknecht - 1880
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 12.Juli 1880 heist es:
Auf Anzeige des Feldschütz Christ wurde der Schafknecht Gottlieb Knörper wegen Uebertrettung der Vorschriften über das Waiden gemäß Art.84 Zif 2 vom 26 März 1873 um 3M gestraft
Beil No 66

Klage gegen die Witwe des Schäfer Christian Pfisterer - 1881
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 28.Juni 1881 heist es:
Die Christian Pfisterer Witwe wurde wegen laufen laßen ihrer Gänse gewarnt und bei wiederholungsfall mit Strafe bedroht

Strafe wegen unerlaubtem weiden - 1882
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 11.April 1882 heist es:
wurde David Hild Schäfer v. Eberstadt durch Verfügung von heute wegen unbefugtem Waiden um 3M gestraft
Beil No 76

Klage den Schäfer Gottlob Pfisterer - 1886
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 28.September 1886 heist es::
wurde Gottlob Pfisterer v hier wegen weiden zu verbotener Zeit um 2M. Gestraft Beil No. 109

Klage den Schäfer Gottlob Pfisterer - 1889
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 5.September 1889 heist es::
wurde Gottlob Pfisterer Schäfer hier resp dessen Knecht Fr. Lay wegen unberechtigten weidens um 3M. Gestraft auf Grund des Art. 41 des Polizei St. Ges. Beil. No 126

 
Die Schäfereigesellschaft verkauft Anteile - 1896
Im Ortsarchiv Verrenberg ist im Kaufbuch "B 79" werden für berechtigte Personen Anteile zu je 40fl. = 68 M. 57d angeboten. Käufer sind:
   - No.42 David Scholl (Haus Nr.14)
   - No.43 Christian Schmidt (Haus Nr.30)
   - No.44 Hofmann Friedrich (Haus Nr.52)
   - No.47 Johann Schenk (Haus Nr.31)
   - No.48 Christian Mezger (Haus Nr.50)




 
Nach dem Tod von Michael Bort alt geht sein Anteil zurück an die Schäfereigesellschaft - 1897
Die vier Erben des verstorbenen Michael Bort alt verkaufen den Schäfereianteil No.21 um 51 M 43d an die Schäfereigesellschaft.
Die Erben sind die vier Enkelkinder:
  - Die Tochter Rosine Ehefrau des Schullehrer Hahn in Vorderbüchelberg
  - Michael Bort Fabrikarbeiter in Feuerbach
  - Karl Bort dto daselbst
  - Friedrich Bort ledig Minderjährig zur Zeit in Stuttgart



Schäfereigesellschaft Verpachtung - 1915
Im Ortsarchiv Verrenberg ist im Bestand "A 168 Schäfereigesellschaft" - 1857, 1915-1981 die Verpachtung der Schafweide 1915 dokumentiert.




Schäfereigesellschaft Verpachtung - 1929
Im Ortsarchiv Verrenberg ist im Bestand "A 168 Schäfereigesellschaft" - 1857, 1915-1981 die Verpachtung der Schafweide 1929 dokumentiert.


Soll die Schafweide verpachtet werden? - 1932
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.November 1932 findet sich folgendes:
Bei der heute stattgefundenen publikation der Schäfereirechnung wurde darüber verhandelt ob die Schafweide hiesiger Markung verpachtet werden soll oder nicht, nach längerer Beratung wurde beantragt eine geheime Abstimmung vorzunehmen, anwesend u abgestimmt haben 34 Mitglieder das Ergebnis war 18 mit nein u 16 mit ja
Beschluß
Die Schafweide nicht zu verpachten u jedem der einen Schäfer zur Anzeige bringt u zur Strafe herangezogen werden kann eine Belohnung von 1M auszusetzen

Bei einer statistischen Momentaufnahme für das Jahr 1933 wurde diverses gezählt
Bei der Anzahl der Schafe ist lediglich ein Strich - gab es 1933 keine Schafe im Ort?

Schäfereigesellschaft Verpachtung - 1934
Im Ortsarchiv Verrenberg ist im Bestand "A 168 Schäfereigesellschaft" - 1857, 1915-1981 ein Schreiben des "Reichsnährstand" zur Verpachtung der Schafweide.


Beendigung der Schäfereigesellschaft - 1981
Im Ortsarchiv Verrenberg gibt es einen Bestand "A 168 Schäfereigesellschaft" - 1857, 1815-1981
"Hinweis: Die Schäfereigesellschaft existierte von 1857 bis 1981.
Die Akten der Schäfereigesellschaft wurden 1982 vom letzten Schafmeister Friedrich Schumacher bei Ortsvorsteher Schilling abgeliefert.
"

Dieser Archivbestand muss noch bearbeitet werden!!

 

Quellennachweis.

Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißenamt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: B 2 Ruggerichtsrezessbuch 1833-1888
Ortsarchiv Verrenberg: B 56 Beilagen zum Gemeindegüterbuch Band II: Schäfereiwesen 1801-1858
Ortsarchiv Verrenberg: A 179 Verzeichnisse der ausgestellten Dienstbücher und Arbeitsbücher 1851-1937
Buch: Tiere und Pflanzen im alten Dorf, von Anton Stiglmair
Buch: Pfedelbach 1037-1987
Buch: Öhringer Heimatbuch, 1929, Nachdruck 1987, Seite 311 ff
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1851
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1853
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1869
Hohenloher Zentralarchiv Ba 44 Bü 39
Hohenloher Zentralarchiv Ba 65 Bü 870
Hohenloher Zentralarchiv Ba 44 Bü 27
Hohenloher Zentralarchiv Ba 30 Bü 1241
Hohenloher Zentralarchiv Ba 30 Bü 1240
Hohenloher Zentralarchiv Ba 35 Bü 403
Hohenloher Zentralarchiv Ba 35 Bü 401
Hohenloher Zentralarchiv Ba 44 Bü 26
Hohenloher Zentralarchiv Ba 15 Bü 142
Hohenloher Zentralarchiv Oe 1 Bü 4057
http://www.heimatverein-oberkochen.de/bericht105.htm Erklärung Pförchnächte
Kornwestheim: Sign. GBZA_HBN 32 A 013.584.650 Gueterbuch Bd. 1_Vorwort
Statistischen Landesamt - Württembergische Gemeinde- und Bezirksstatistik 1933 (1935 erschienen)