Verrenberg HistorischDie Familie Johann Joseph Wenninger
(1799-1868) in Verrenberg


Johann Joseph Wenninger erwirbt das aktive Bürgerrecht 9.April 1831
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt
Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: 9.April 1831

Johann Joseph Wenninger will für seine Braut das Bürgerrecht - 1838
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.Juni 1838 liest sich das so:

Joseph Wenninger, Bauer dahier bittet unter Vorlegung eines Geburtsbriefes des Gemeinde Rathes Brezfeld vom 5 Mai 1838 um Aufnahme seiner Braut Juliane Magdalene Klaiber v Brezfeld in das hiesige Bürger Recht
Da dieselbe lt. Dieser Urkunde an keinem der Art.19 bezeichneten Mängel leidet, sondern ein gutes Prädikat besizt, so wird
Beschlossen
die Juliana Magdalena Klaiber von Brezfeld in das hiesige Bürger Recht aufzunehmen
Annahmgeld 5f.
Sportel an das Cam Amt 30x.

Joseph Wenninger Bor möchte die Erlaubnis, ein Gewehr besitzen zu dürfen - 1839
Im Ruggericht von 1839 Fol.42 steht:
Joseph Wenninger bittet, zusammen mit 14 weiteren Verrenbergern," um Erlaubniß, Gewehre halten zu dürfen".
Alle 15 Verrenbergern wurde diese Bitte gewährt.

Johann Joseph Wenninger bekommt ein Zeugnis - 1841
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Mai 1841 liest sich das so:

... Ferner wird dem Josepf Wenninger wird ein Gemeinderäthliches Prädikats und Vermögens Zeigniß ausgestelt
1) ist er Wegen Wiedersezung der Polizey in Windischenbach Polizey Straf erstanden hath.
   Weiter kann man ihm nichts Schlechtes nachsagen.
2) besizt er an Vermögen 2000f.

Realteilung der Christine Catharine Gauger geb. Kühnle - 1845
Sie war die Schwiegermutter von Johann Joseph Wenninger
Am 13.01.1845 wurde diese Realteilung über die Verlassenschaft der Christine Catharine geb. Kühner, Witwe dess Friedrich Gauber in Windischenbacherstellt.
Sie war ohne eigene "Leibes Erben" gestorben, ihre Tochter Cath. Margar. Barbara Wenninger, geb. Gauger war bereits vor ihr verstorben.
Am 25.03.1844 hatte sie noch ein Testament erstellt.
Sie betonnt, dass ihr "Tochtermann" Joseph Wenninger und seine zweite Ehefrau sie "sehr gut behandeln und mich in meiner Krankheit so gefällig verpflegen und ihr einziges Kind Jacobine Catharine Wenninger ... und von mir zärtlich geliebt wird, so setze ich hiermit den Joseph Wenninger und sein Kind Jacobine Catharine Wenninger zu gleichen Theilen als meine Allein Erben ... ein."
Einzige Auflage war, "lege ihnen aber die Verbindlichkeit auf, dem Schulfond in Verrenberg ein Vermögen von Fünf Gulden nach meinem Absterben zu entrichten."
Der gesamte Nachlass wurde auf 663 fl. 28 x. taxiert.
Es sind noch u.a. eine interessante Vereinbarung zwischen Johann Joseph Wenninger und seiner Schwiegermutter enthalten, die am 16.09.1837 (also vor seiner zweiten Ehe) geschlossen worden war.

Johann Joseph Wenninger will seine Wagenhütte erneuern - 1854
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 05.Januar 1854 liest sich das so:

Joseph Wenninger von hier bittet um die Erlaubniß, seinen im Hofe befindliche Wagenhütte welche auf freiposten ruht und schadhaft ist eine derartige etwas erhöht als diese wieder aufzustellen der einzige Nachbar ist Michael Kipf welcher erklärt, er habe gegen das Gesuch des Joseph Wenninger nichts zu erinnern
Beschluß
Dem vorliegenden Gesuche unter der Bedingung zu entsprechen, daß sich Wenninger genau an die von dem Local Feuerschauer Baier in Oehringen gegebenen Vorschriften halte

Auflistung der Inhaber von Schäferei Gerechtsamen in Verrenberg - 1854
1854 wird Johann Joseph Wenninger mit 3,5 der insgesamt 120 Anteilen der Schäferei Gerechtsamen in Verrenberg aufgelistet.
1801 waren auf seinem Hof noch 2 Anteile gebunden. Wo kamen die weiteren 1,5 Anteile her?
Diese Anteile sollen auf das Haus, den Hof gebunden sein.

Joseph Wenninger bietet im Hohenloher Bote Wein zum Kauf an - 1855

Joseph Wenninger bietet im Hohenloher Bote Wein zum Kauf an - 1856

Joseph Wenninger klagt gegen seine Akkordianten - 1859
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 16.März 1859 heist es:
Es erschien Joseph Wenninger von hier und trägt vor
Ich besize auf der Markung Windischenbach ohngefähr 1 1/2 ar Weinberg welcher mit Klee angeblümt gewesen war. Dieses Grundstück habe ich um einen neubestokten Weinberg anzulegen mit Michael Ahles, Johann Messer und Georg Feinauer von hier umzugreuthen verakkordirt, worauf ich meine Vertragsurkunde gefertigt und solche die betreffenden Arkorddanten eigenhändig unterschrieben haben, in der Vertragsurkunde §.1. lautet es daß dieses Grundstück 2.Schuh tief umgreuthet werden muß, worauf der Umgegreutete Boden zu 2 1/2 Schuh tief zu stehen kommen soll. Nach Bedinung des Geschäfts habe ich von dem Wirth Fischer von Windischenbach in Erfahrung gebracht daß dieses Grundstück so schlecht umgearbeitet sei daß es sich eigen einen jungen Weinberg damit anzulegen den er wäre theilweise zu flach theilweise stehe bei mehr der alte Boden noch was ich auch selbst durch Untersuchung des Bodens in erfahrung gebracht habe.
Ich bitte daher durch Feldkundige Persohnen Einsicht von der Sache nehmen zu lassen und nach Erfund dessen auf Unrechtskosten weiter zu verfügen
Die Accorddanten wurden über vorstehendes verständigt gibt an
wir haben dieses Grundstück so umgearbeitet wie der Vertrag welchen wir unterschrieben lautet, ... gibt der Weinberg ist 2.Schuh tief gegreuthet worden aber auf einigen Stellen hat der Kläger schon von dem guten Boden Erde wegtragen lassen, und da könnte es vielleicht der Fall sein daß es seine gehörige Tiefe nicht mehr hat. Wäre an dieser Stelle keine Erde abhanden gekommen so hätte der neue Boden gewiß seine gehörige Tiefe, man sollte daher diejenigen Stellen von welcher keine Erde abhanden gekommen ist untersuchen ob es da nicht seine gehörige Tiefe hat und daß der Kläger angibt wir haben Theilweiße alten Boden stehen lassen ist Unwahrheit und wenn der Kläger Willens ist Einsicht an der Sache nehmen lassen zu wollen so haben wir nichts zu erinnern und sind damit einverstanden.
Auf obiges Verlangen des Klägers sowie der Beklagten hat man 3Feldkundige Persohnen nehmlich die Gemeinderäthe Anton Hörger, Johann Käppler und Friedrich Knappenberger beauftragt sich auf dieses Grundstück zu begeben auf welchem die Klage erhoben worden und dort den Boden welchen umgegreuthet worden durch Abstich zu untersuchen und nach Erfund dessen die Erklärung hierüber zu Protokoll zu geben.
Nach genommener Einsicht erschienen die beiden beauftragten und geben an wir haben Einsicht von der Sache genommen und es hat sich erfunden
Daß an einigen Stellen der Weinberg Theilweiße schlecht gegreuthet ist wir haben den neuen Boden abgestochen und da hat sich erfunden daß der neue Boden auf mehreren Stellen nur 1.Schuh 3 1/2 Zoll auf den 2ten Stellen 1 Schuh 4 Zoll auf den 3.Stellen 2 Schuh 1.Zoll tief umgearbeitet ist. Die geringste Tiefe habe der Weinberg in der Mitte oben und unten habe drer Weinberg eine Tiefe das man ihn anlegen könne in der Mitte aber eigen es sich nicht wohl zu der erfundenen Tiefe so ... mit Sezlingen zu bestoken
Beschluß
Beide Partheien auf Tagforth zur weiteren Verhandlung vorzuladen

Joseph Wenninger klagt gegen seine Akkordianten Teil2- 1859
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 04.April 1859 heist es:
In der Streitsache des Joseph Wennigers Kl und Johann Meßer, Georg Feinauer und Michael Ahles Beklagten Arbeitsansprüche betreffend hat man zur ersten mündlichen Verhandlung Tagforth auf heut festgesezt hiezu auf … Kl. S.w. die Beklagten vorgeladen welche beide in Persohn erschienen sind.
Den Beklagten wurde die Angabe der beauftragten Feldkundigen Persohnen welche Einsicht an der Sache genommen und zu Protokoll erklärt haben wie sich die Tiefe in dem umgegreutethen Weinberg gefunden und daß derselbe aber theilweiße zum bestoken schlecht umgearbeitet sei erörtert.
Die Beklagten geben an wir geben weiter nichts zu Protokoll an als dieses daß der Kläger seit dem dieses Grundstück umgearbeitet und der Streit entstanden ist auch theilweisen Stellen hat Erde wegtragen lassen und wenn diese nicht weggetragen worden wäre so hätte der Weinberg sowie gehörige Tiefe zum bestoken.
Kläger gibt auf obige Angabe an es ist richtig daß ich oben an dem Weinberg etwas Erden weggethan habe weil er an dieser Stelle darauf seine gehörige Tiefe hat, ge........ auf denjenigen Stellen wo keine Erde abhanden gekommen ist da fehlt es an der Tiefe zum Bestoken, und daß mir dieses in meine so geeigneten Plaze Liegende Grundstük so gänzlich durch das schlechte umarbeiten des Bodens verdorben worden ist, so trage ich auch Schaden ersatz was ich ganz gering anseze von 50f. nebst ersatz der Unkosten welche ich gehabt habe an.
Es wurde hierauf ein Vergleichsversuch angestellt welcher aber fehlschlug.
Kläger bittet daher um einen Protokoll auszug um die Klage beim K. Oberamtsgericht Oehringen weiter verfolgen zu können weil die .... zur Verfügung ob des Gemeinderaths übertrifft

Catharina Juliane Wenninger will nach Schwöllbronn heiraten - 1862
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 31.Mai 1862 liest sich das so:

Auf Ansuchen der led. Catharina Juliana Wenninger von hier, welche die Absicht ... hat zu Schwöllbronn Oamts Oehringen sich niederzulassen wird von dem unterzeichenten Gemeinderath beurkundet
1) Daß gedachte Catharina Wenninger die ehliche Tochter des Johann Joseph Wenninger dahier und seiner Gattin Juliana Magdalena geb. Klaiber und laut vorgelegten Taufscheins am 18.Nov. 1841 zu Verrenberg geboren ist
2) Daß dieselbe zur Evangel. Confession sich bekennt
3) Daß sie zur Zeit unverehlicht ist
4) Daß sie Württembergische Staats und Gemeindebürgerin zu Verrenberg ist
5) Daß dieselbe hinsichtlich ihres Prädikats unsers Wissens an keinem der im Gesez vom 11 Dec. 1833 Art. 19. und vom 5.Mai 1852 Art.5 bezeichneten Mängel leidet
6) Das was ihr Vermögen betrifft dieselbe nach glaubhaftem Ausweise von ihren Eltern die wir nach ihrem eigenen Vermögen zur Abreichung eines solchen Heurathguts für befähigt erachten
   baar Geld 6000f.
   an Fahrniß 400f.
   zu Heurathgut erhällt und mit Einrechnung dieses Heurathguts
   an Liegenschaft 0f.
   an Kapital und andern Ausständen 0f.
   an baarem Gelde 6000f.
   an sonstiger Fahrniß mit Ausschluß der Kleider und Leobweiszeug 400f.
  im ganzen also 6400f.
  mit Worten Sechs Tausend Vier hundert Gulden besizt.
  Worauf unsers Wissens keine Schulden haften
7) Daß ihrem Austritt aus dem diesseitigen Gemeindeverband unsers Wissens kein Hindernis im Wege steht

Joseph Wenninger verkauft eine Kuh - 1862

Joseph Wenninger verkauft ein Schwein - 1862

Joseph Wenninger verkauft blauen Klee - 1863

Joseph Wenninger verkauft Heu und Oehmd - 1864

Joseph Wenninger verkauft ein Mutterschwein - 1866

Joseph Wenninger verkauft ein Mutterschwein - 1867

Fahrnis Versteigerung aus dem Nachlass des Joseph Wenninger - 1868

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißen-Amt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: B 2 Ruggerichtsrezessbuch 1833-1888
Ortsarchiv Verrenberg: B 56 Beilagen zum Gemeindegüterbuch Band II: Schäfereiwesen 1801-1858
Ortsarchiv Verrenberg: A 309 Nr. 96 Realteilung der Witwe des Friedrich Gauger zu Windischenbach, 1845
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1856
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1862
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 11863
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1864
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1866
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1867
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1868