Johann Georg Feinauer, Bauern Knecht, Herbstschütz 1884-85. 1887, 1890-92 11.01.1827 - 14.04.1898 neues kirchliches Familienregister 1808-1890 fol.57b oo 18.10.1853 Catharina Christ. Kimmel 27.10.1822 - 17.12.1895 | |------------------------------------------| | Georg Karl 23.09.1859 13.10.1859 Johann Georg Feinauer kaufte 1853 Haus und Hof Nr.43 um 1374fl. Im Feuerversicherungsbuch von 1869 wird Johann Georg Feinauer als Besitzer des Haus Nr.43 genannt (bis 1883). Danach hatten die Eheleute noch das Wohnrecht im Haus. Johann Georg Feinauer hatte das Waisenkind Johann Jacob Wüstholz jun. von Jan. 1863 bis Jan. 1864 zur Verköstigung. Johann Georg Feinauer hatte am 15.02.1898 noch ein Testament verfasst. Siehe unten.
Johann Georg Feinauer will Maria Rosina Endreß heiraten - 1853 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.Mai 1853 findet sich folgendes: Johann Georg Feinauer von Vörrenberg ein Bauren Knecht bittet um die Erlaubniß sich mit Maria Rosina Endreß, von Kleinhirschbach verehlichen zu dürfen, und legt zu begründung zu Grunde einen Geburtsbrief seiner Braut vor wonach sie ein Predikat, und an Vermögen Capitalien Geld 110f. besizt Bittsteller selbst ein Vermögen von 100f. Der Gemeinde Rath um seine gutächterliche Äußerung befragt erklärt, wir wünschen daß Bittsteller abgewiesen werde weil der Nahrungsstand mit diesem vorhandenen Vermögen nicht gesichert ist, Der Gemeinderath ist mit vorgehendem Gesuch nicht einverstanden und faßt darüber Beschluß Den Bittsteller mit seinem Gesuch abzuweisen. |
Johann Georg Feinauer will Maria Rosina Endreß heiraten Teil 2 - 1853 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.Juli 1853 findet sich folgendes: Johann Georg Feinauer, Bauren Knecht v. hier bittet um die Erlaubniß sich mit Maria Rosina Endreß von Kleinhirschbach verehlichen zu dürfen und legt zu Begründung seines Gesuchs einen Geburtsbrief ihrer Heimathbehörde vor, wornach sie ein gutes Prädicat, 3. Kinder und ein Vermögen von 100f. besizt, auch Bittsteller hat selbst ein Vermögen von 100f. Das eine der 3.Kinder hat ein väterliches Vermögen von 500f. die übrigen 2. dagegen nichts. Der Bürgerausschuß um seine gutächterliche Meinung befragt ist der Ansicht den Antragsteller mit seinem Gesuch deswegen abzuweisen, daß ein bloser Taglöhner sich zur Zeit mit seiner Familie nicht ernähren kann, umsomehr hier das beiderseitige Zusammenbringen beinahe ein Nichts ist Der Gemeinderath theilt die Ansicht des Bürgerausschusses und faßt deßhalb in Betrag ferner, daß Feinauer selbst ein Pfleg.... über kurz oder lang unvermeidlich der Gemeinde zur Last fallen würde den Beschluß Den Bittsteller mit seinem Gesuch abzuweisen, und ihm hivon Eröffnung zu machen. |
Johann Georg Feinauer will Christina Kimmel heiraten - 1853 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 08.September 1853 findet sich folgendes: Georg Feinauer Sohn des verstorbenen Peter Feinauer Bürgers und Söldners von hier bittet um die Erlaubniß sich mit Christina Kimmel Tochter des verstorbenen Georg Kimmel Bürgers und Söldners von hier verehlichen zu dürfen. Der Gemeinderath befragt erklärt Dem Bittsteller sein Gesuch zu genehmigen, weil beyde hier Bürgerlich sind und über dem Nahrungsstand kein Zweifel oblige. Und wurde deshalb angesezt für Nachtwache 6f. Surogat für Feuer Aimer und Obstbäume 2f. 42x. Aufwärter 6x. Summa 8f. 48x. |
Johann Georg Feinauer erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Heirat - 1853 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: Aufnahme 8.September 1853 Geburth Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: Verheurathung September 1853 |
Georg Feinauer wird wegen Diebstahl gestraft - 1854 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 18.August 1854 folgendes: Nach der Anzeige des Feldschützen Kipf hat derselbe den Georg Feinauer am 18.August 1854 in des Adam Mugele von Schwöllbronn seinem Weinberg in der Winterhelden im Weidenschneiden angetroffen, von ungefähr 40 Stük. Georg Feinauer über vorstehende Anzeige verständigt gibt an Die Angabe des Feldschützen Kipf ist richtig und bitte daher um Einsichtsvol Rügung Georg Feinauer wurde daher von dem Gemeinderath in eine Strafe von 30x verfällt |
Joseph Wenninger klagt gegen seine Akkordianten - 1859 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 16.März 1859 heist es: Es erschien Joseph Wenninger von hier und trägt vor Ich besize auf der Markung Windischenbach ohngefähr 1 1/2 ar Weinberg welcher mit Klee angeblümt gewesen war. Dieses Grundstück habe ich um einen neubestokten Weinberg anzulegen mit Michael Ahles, Johann Messer und Georg Feinauer von hier umzugreuthen verakkordirt, worauf ich meine Vertragsurkunde gefertigt und solche die betreffenden Arkorddanten eigenhändig unterschrieben haben, in der Vertragsurkunde §.1. lautet es daß dieses Grundstück 2.Schuh tief umgreuthet werden muß, worauf der Umgegreutete Boden zu 2 1/2 Schuh tief zu stehen kommen soll. Nach Bedinung des Geschäfts habe ich von dem Wirth Fischer von Windischenbach in Erfahrung gebracht daß dieses Grundstück so schlecht umgearbeitet sei daß es sich eigen einen jungen Weinberg damit anzulegen den er wäre theilweise zu flach theilweise stehe bei mehr der alte Boden noch was ich auch selbst durch Untersuchung des Bodens in erfahrung gebracht habe. Ich bitte daher durch Feldkundige Persohnen Einsicht von der Sache nehmen zu lassen und nach Erfund dessen auf Unrechtskosten weiter zu verfügen Die Accorddanten wurden über vorstehendes verständigt gibt an wir haben dieses Grundstück so umgearbeitet wie der Vertrag welchen wir unterschrieben lautet, ... gibt der Weinberg ist 2.Schuh tief gegreuthet worden aber auf einigen Stellen hat der Kläger schon von dem guten Boden Erde wegtragen lassen, und da könnte es vielleicht der Fall sein daß es seine gehörige Tiefe nicht mehr hat. Wäre an dieser Stelle keine Erde abhanden gekommen so hätte der neue Boden gewiß seine gehörige Tiefe, man sollte daher diejenigen Stellen von welcher keine Erde abhanden gekommen ist untersuchen ob es da nicht seine gehörige Tiefe hat und daß der Kläger angibt wir haben Theilweiße alten Boden stehen lassen ist Unwahrheit und wenn der Kläger Willens ist Einsicht an der Sache nehmen lassen zu wollen so haben wir nichts zu erinnern und sind damit einverstanden. Auf obiges Verlangen des Klägers sowie der Beklagten hat man 3Feldkundige Persohnen nehmlich die Gemeinderäthe Anton Hörger, Johann Käppler und Friedrich Knappenberger beauftragt sich auf dieses Grundstück zu begeben auf welchem die Klage erhoben worden und dort den Boden welchen umgegreuthet worden durch Abstich zu untersuchen und nach Erfund dessen die Erklärung hierüber zu Protokoll zu geben. Nach genommener Einsicht erschienen die beiden beauftragten und geben an wir haben Einsicht von der Sache genommen und es hat sich erfunden Daß an einigen Stellen der Weinberg Theilweiße schlecht gegreuthet ist wir haben den neuen Boden abgestochen und da hat sich erfunden daß der neue Boden auf mehreren Stellen nur 1.Schuh 3 1/2 Zoll auf den 2ten Stellen 1 Schuh 4 Zoll auf den 3.Stellen 2 Schuh 1.Zoll tief umgearbeitet ist. Die geringste Tiefe habe der Weinberg in der Mitte oben und unten habe drer Weinberg eine Tiefe das man ihn anlegen könne in der Mitte aber eigen es sich nicht wohl zu der erfundenen Tiefe so ... mit Sezlingen zu bestoken Beschluß Beide Partheien auf Tagforth zur weiteren Verhandlung vorzuladen |
Joseph Wenninger klagt gegen seine Akkordianten Teil2- 1859 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 04.April 1859 heist es: In der Streitsache des Joseph Wennigers Kl und Johann Meßer, Georg Feinauer und Michael Ahles Beklagten Arbeitsansprüche betreffend hat man zur ersten mündlichen Verhandlung Tagforth auf heut festgesezt hiezu auf … Kl. S.w. die Beklagten vorgeladen welche beide in Persohn erschienen sind. Den Beklagten wurde die Angabe der beauftragten Feldkundigen Persohnen welche Einsicht an der Sache genommen und zu Protokoll erklärt haben wie sich die Tiefe in dem umgegreutethen Weinberg gefunden und daß derselbe aber theilweiße zum bestoken schlecht umgearbeitet sei erörtert. Die Beklagten geben an wir geben weiter nichts zu Protokoll an als dieses daß der Kläger seit dem dieses Grundstück umgearbeitet und der Streit entstanden ist auch theilweisen Stellen hat Erde wegtragen lassen und wenn diese nicht weggetragen worden wäre so hätte der Weinberg sowie gehörige Tiefe zum bestoken. Kläger gibt auf obige Angabe an es ist richtig daß ich oben an dem Weinberg etwas Erden weggethan habe weil er an dieser Stelle darauf seine gehörige Tiefe hat, ge........ auf denjenigen Stellen wo keine Erde abhanden gekommen ist da fehlt es an der Tiefe zum Bestoken, und daß mir dieses in meine so geeigneten Plaze Liegende Grundstük so gänzlich durch das schlechte umarbeiten des Bodens verdorben worden ist, so trage ich auch Schaden ersatz was ich ganz gering anseze von 50f. nebst ersatz der Unkosten welche ich gehabt habe an. Es wurde hierauf ein Vergleichsversuch angestellt welcher aber fehlschlug. Kläger bittet daher um einen Protokoll auszug um die Klage beim K. Oberamtsgericht Oehringen weiter verfolgen zu können weil die .... zur Verfügung ob des Gemeinderaths übertrifft |
Georg Feinauer wird wegen Lärmens gestraft - 1862 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 10.März 1862 folgendes: Heute früh 6 Uhr hat der his Polizeidiener die Anzeige gemacht, daß er in voriger Nacht also am Sonntag den 9.Nachts zwischen 11 und 12 Uhr den Dienstknecht des Johann Frank von hier mit Namens Friedrich Walter von Esprich wegen Ruhestörung und Lärmen im Ort verhaftet und in Arrest gebracht habe. Friedrich Walter wurde heute gehört gibt an ich bin beim Wirth Mornhinweg gewesen und habe einige Schoppen getrunken und bin samit berauscht worden, ich habe zwar mit einigen E..rste gehabt weiß aber nicht mit wem als blos mit dem Georg Feinauer von hier, welcher auch berauscht war weiter weiß ich nichts anzugeben Beschluß Da Walter dies zugestanden daß er gelärmt habe denselben in eine Strafe von 1f. 30x wegen Ruhestörung nach der Polizeistunde zu verfällen und ihm zu eröffnen daß wenn er sich für beschwert erachte ihm das Recoursrecht frei stehe in dem er aber von seinem Recht gebrauch machen wollte solches unerlaubt 2 mal 24 Stunden auszuführen habe indem nach Ablauf dieser Frist das Recousrechts verlustig mache Walter verzichtet auf den Recours und erkennt die Strafe an Auf obige Angabe des Walter wurde Georg Feinauer ebenfalls gehört gibt an Ich war am Sonntag in Oehringen und als ich von dort aus hieher kam war ich zum Schmidt Mornhinweg und habe noch einige Schoppen Bier getrunken wobei ebenfalls Walter anwesend war und mit mir Wortwechsel und Schimpfreden gegen mich ausgestoßen hat, vielleicht könnten wir wie wir Hauße sind wohl laut gewesen sein weiter weiß ich nichts anzugeben Beschluß Da Feinauer das Lautsein in der Straße zugestanden in eine Warnungsstrafe von 1f. 30x zu verfällen. Feinauer erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Recours |
Georg Feinauer wird wegen Ruhestörung gestraft - 1864 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 10.Juni 1864 folgendes: Es ist zur Anzeige gebracht worden daß der hies. Bürger Georg Feinauer am Sonntag den 5. und Donnerstag den 9.Juni 1864 jedes mal nach der Polizeistunde in dem hiesigen Orte beteutenden Lärmm verübt worauf sich mehrere Bürger wegen Ruhestöhrung beschwert haben Feinauer wurde hierüber vernommen gibt an ich gebe zu daß ich etwas Laut gewesen bin weil ich vorher etwa zum Zorn gereizt worden gewesen war Beschluß Da Feinauer sogleich zugestanden daß er sich Lärmend Betragen hat wo die Polizeistunde schon vorüber war denselben eine Strafe von 3f. zu verfällen Beklagter erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Recours |
Eine zu laute Nacht ... - 1868 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 20.Mai 1868 heist es: Verhandelt den 20.Mai 1868 vor dem Schultheißenamt Es ist durch den Stations Comandanten Steg... zur Anzeige gekommen, daß ledige Burschn von hier am 10.Mai d.Jahres da sie in der Mitternacht hieher kommen Lärmend betragen haben, es konnte nicht gleich ermittelt werden was für Leuthe es gewesen sind, nachher hat man den Michael Bort welcher auch von Bizfeld was man in Erfahrung gebracht hat, her kam zu Vernehmung vorgeladen und befragt was er anzugeben wisse. Derselbe gibt auf Vorhalt an Wie ich von Bizfeld hieher ging, so war bei mir mein Knecht mit Namens Carl Dietrich Georg Reinhardt des Zöllers Magd und die 2.Töchter des Christian Mezger und des Carles Magd Namens Christianne Pfisterer wir sind aber beide still nach Hause gegangen, blos Carl Dietrich ist noch zum Schmidt Mornhinweg. Dies war nachts zwischen zwölf und 1.Uhr weiter weis ich nichts anzugeben Auf obige Angabe wurde weitere Untersuchung eingeleitet und zwar gegen den Wirth Morhinweg derselbe gibt auf Vorhalten an Am 10. auf den 11.Mai d.J. war Georg Feinauer war am 11.d.M. morgens zwischen 2. und 3. Uhr desgleichen Gottlob Pfisterer Carl Dietrich und dem Johann Weipert seine Magd Carl Käppler in mein Hause kommen. Die Hausthür muß meine Magd geöffnet haben, den ich lag im Bette, bin aber, da ich dieses gehört habe aufgestanden, Gottlob Pfisterer hat mich auf dringenste veranlast um eine Flasche Wein, da er darauf nicht nachgelassen hat, habe ich ihm eine Flasche geholt, der Pfisterer hat von dieser Flasche auch den weitern mitgetheilt, nach diesem bin ich vom Hauße fort, und in die Mühle nach Bizfeld, die Burschn haben sich ganz still und ruhig betragen und keinen Lärm verübt weiter weiß ich nichts anzugeben. Beschluß Da Mornhinweg zugestanden daß er nach der Polizeistunde Wein verabreicht hat in eine Strafe von 3f. zu verurtheilen Mornhinweg erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Rekurs belehrung. Ferner wurde vernommen Georg Feinauer von hier derselbe gibt auf Vorhalt an Die Ehefrau des Schmidt Mornhinweg hat mich am 10.d.M. in ihr Haus zu gehen berufen, ich war aber über Feld gewesen, als ich heim kam sagte meine Schwester ich solle noch zu Mornhinwegs Ehefrau, ich ging auf dieses dorthin dies was zwischen 10. und 11. Uhr, ich habe mit der Ehefrau des Mornhinweg geredet und habe 2.Schoppen Wein getrunken und sind beisammen gesessen und haben lange dies karirt und offen sind noch einige Ledige Burschn auch in die Wirthschaft gekommen, ich weiß aber nicht was sie getrunken haben ich habe nichts mehr getrunken, wie viel Uhr es war wo ich nach Hause bin weiß ich nicht Beschluß Da Feinauer nach der Polizeistunde noch hezecht hat in eine Strafe von 1.f. zu verfällen. Feinauer erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Recurs ferner wurde vernommen Carl Dietrich von Unterhambach Dienstknecht bei Michael Bort hier Derselbe gibt auf Verhalten an Am 10.Mai Abends war ich mit mehreren Kammeraden nach Bizfeld, da haben wir beim dortigen Rosenwirth von dort etwas gezecht. Von dort aus sind wir ganz still wieder nach Verrenberg als wir dort ankammen so war bei Mornhinweg noch ein Licht ich und Carl Käppler sind dann auch hinein ins Haus, als wir in die Stube kamen war Georg Feinauer und Gottlob Pfisterer und des Weiperts Magd schon darin Pfisterer hat eine Flasche Wein gehabt mit diesem habe ich auch bescheid gethan für mein Geld habe ich nichts verzehrt. Wie viel Uhr es war weiß ich nicht ist es 11 oder zwölf Uhr gewesen, eine Lärm haben wir nicht verübt dies wird Mornhinweg bezeugen können Beschluß Da Dietrich zugestande, daß er nach der Polizeistunde gezecht hat in eine Strafe von 1f. zu verfällen. Dietrich erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Rekurs Wieder wurde vernommen Rosine Rumold led. von Neureu.. Dienstmagd bei Johann Weipert hier 19.Jahre alt, Dieselbe gibt auf Vorhalt an Am 10.Mai d.J. war ich nach dem Abendessen mit mehreren Kammerädinen nach Bizfeld, es waren auch Söhne und Knechte bei uns, welche mit uns Mädchen in der Rose dort eingekehrt haben, es hat dort Streitigkeit gegeben und dan sind wir wieder nach Verrenberg als wir da ankammen so war Gottlob Pfisterer mit mir zum Schmidt Mornhinweg und hat eine Flasche Wein kommen lassen. Da haben wir auch mit getrunken. Die Christine Mezger war auch bei mir wir wären nicht hinein wenn Pfisterer uns nicht dazu veranlaßt und genöthigt hätte, nachdem die Flasche getrunken gewesen war sind wir Still nach Hause wie viel Uhr es war weiß ich nicht weiter weiß ich nichts anzugeben Beschluß Da die Rumold zugestanden daß sie sich nach Verfluß der Polizeistunde in das Wirthhaus begeben hat in eine Warnungsstrafe von 30x zu verfällen Die Rumbold erkennt die Strafe an ferner wurde vernommen Die ledige 20.Jahre alte Christine Mezger von hier Dieselbe gibt auf Vorhalten an Ich war am 10.d.M. auch mit meiner andern Kammeräden in Bizfeld gewesen beim nachhaußegehen, waren noch mehrere Mädchen und Burschen bei mir wir sind ganz stille hieher gegangen wie ich bei dem Hauße des Schmidt Mornhinweg vorbei gieng hörte ich daß die Rosina Rumold noch drinnen war, ich ging geschwind hinein und sagte zu derselben gehe mit mir nach Hauß dieselbe hatte sich sogleich aufgemacht und ist mit mir nach Hauß wie viel Uhr es da war weiß ich nicht. Den Gottlob Pfisterer, den Feinauer und den Carl Dietrich habe ich ersehen die auch darin waren aber sonst niemand Gottlob Pfisterer hatte mir ein Glas Wein dar... wollen ich habe aber die Annahme verweigert und bin mit der Rumbold zur Thür hinaus weiter weiß ich nichts anzugeben Beschluß Da die Christina Mezger nicht in der Wirthschaft gezecht, sondern andere noch zum Nachhauße gehen veranlaßt hat dieselbe von einer Strafe aus diesem Grunde befreit zu lassen |
Georg Feinauer klagt wegen eines erkauften Weingarten - 1871 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 29.März 1871 folgendes: Heute erscheint Georg Feinauer von hier und trägt vor Ich habe im Spätjahr 1870 dem Weingärtner Beer von Bizfeld einen Weinberg welcher mit Klee angeblümt war um 300fl abgekauft unter der Bedingung daß derselbe Beer diesen Klee auf seine Kosten Umgrieten muß und dieses Geschäft muß bis zum Ende Merz 1871 vollführt sein, und zwar muß das Umgrieten so tief erfolgen daß der alte Boden zu 2 1/2Fuß ich habe diesem Geschäft schon öfters nachgesehen und fisitiert worauf ich mich überzeugt habe daß der alte Boden nur 2 Schuh tief genommen worden ist so daß der neue Boden nun 3 Schuh tiefe hat. Ich bitte daher daß dieser neu gereutete Boden Gemeinderäthlich untersucht werden wie sich die Tiefe im neuen Boden befindet. Der neue Boden soll sich nach dem mit Beer abgeschlossenen Vertrag 4. Schuh in der Tiefe befinden. Auf vorstehende Bitte hat man den Gemeinderath Carle und Nezger beauftragt sich an Ort und Stelle zu begeben und Einsicht von der Sache zu nehmen und den Erfund dessen nacher mitzutheilen Die bestellten Mitglieder sind nach genommener Einsicht erschienen und haben erklärt, wir haben die Sache eingesehen und den umgereuteten Boden untersucht und haben erfunden daß sich derselbe ein Stück von unten auf im Weinberg 3.Fuß im allen übrigen aber nur 2 1/2 Fuß tiefe befindet. Beer hat heute noch daran gegreutet und da hat sich erfunden, daß der alte Boden kaum 2.Fuß tief umgebrochen wird Auf obige Erklärung der bestellten Einsichts Commission hat man die Partheien zur ersten mündlichen Verhandlung auf heute Tagforth den 7.Apr 1871 auf Morgens 7 Uhr vorgeladen welche in Persohn erschienen sind. Kläger wurde zur Angabe veranlaßt was er gegen die Tiefe welche die bestellte Commission erfunden hat anzugeben wisse gibt hierauf an Ich habe gegen dieses nichts einzuwenden und wenn der umgegreutete Boden 3 Schuh tiefe hat so behalte ich den Weinberg um die Kaufpreissumme von 300fl. gegen Baarzahlung aber im anderen falle mit 2 1/2 Fuß Tiefe überlasse ich solchen dem Verkäufer Beklagter wurde auf vorstehende Angabe des Klägers verständigt und zur Erwiederung aufgefordert gibt hierauf an Ich verlange daß noch mals eine Einsicht und zwar durch eine 2te Commission den neugereuteten Boden und zwar durch Ausgraben untersuche nach diesen Befund behalte ich mir vor wenn der Kläger diesen Weinberg nicht behalten will weitere Beschwerde bei dem K OBeramtsgericht Oehringen zu erheben Am 4.April 1871 wurde eine 2.Einsicht Commission und zwar Gemeinderath Mugele und Schmelzle an Ort sich zu begeben bestellt der Verkäufer Beer hat aber erklärt die Sache vorerst zu unterlassen, er wolle sich an eine höhere Behörde wenden, und von den Vorangegangenen Verhandlungen eine Protokollabschrift Es wurde ein Sühneversuch angestellt worauf die Parthein eine Uebereinkunft getroffen haben. Kläger darf dem Verkäufer statt 300fl. an dem festgesetzten Kaufpreis nur 278fl. bezahlen, der Bekl. Verkäufer muß aber das Neukreut helfen abziehen und z.... und den oben noch stehenden Baum mether ..... das Segen aber der Rebschnittliege muß der Käufer allein ausführen Verkäufer ist mit diesen 278f. als Kaufpreis einverstanden und macht sich verbindlich die oben erwähnten Geschäfte mit zu arbeiten |
Georg Feinauer wird ernstlich ermahnt - 1876 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 14.März 1876 folgendes: Auf Anzeige des Friedrich Jörg und Johann Mornhinweg hier wurde Georg Feinauer Weingärtner hier wegen Trunkenheit und ungeziemenden Reden auf öffentlicher Straße ernstlich verwarnt Beil.No.45 |
Johann Georg Feinauer bekommt aufgrund einer Beleidigungsklage ein Zeugnis - 1876 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 30.Juni 1876 findet sich folgendes: Wegen Beleidigungskl. Des hies. Gemeinderaths gegen Georg Feinauer, letzteren auf Anordnung des Kl. Oberamts Gerichts Oehringen, Zeugniß ausgestellt. 1. Prädikat in der Weise mangelhaft, daß er in Betrunkenem Zustand welches zu mancher Zeit nicht selten vorkommt sehr grobes unverständiges Schimpfen er.... im nichteren Zustand ordentlich 2. Vermögen ca. 1500M 3. Vorstrafen nach dem Strafverzeichniß speziel aufgeführt |
Inventar & Teilung des Johann Georg Feinauer inkl. Testament- 1898 |
Nsch dem Tod von Johann Georg Feinauer wurde eine Real Teilung erstellt: Sein Testament lautete so: §1. .... Erbin meiner Verlassenschaft ernenne und berufe ich: meine Schwester Friedrike Feinauer, ledig, 67 Jahre alt in Verrenberg nur im Falle Vorablebens derselben deren Tochter Rosina Ehefrau des Friedrich Klappenecker, Bauer in Schwabbach §2. Meine weiteren gesetzlichen Erben schliese ich von jedweder Erbschaft aus. |