Johann Friedrich Jörg, Söldner, Nachtwächter 1860, Berghüter 1881-83, Maulwurffänger 1854-55 14.10.1820 Vorder Espich - 05.05.1899 neues kirchliches Familienregister 1808-1890 fol.148 oo 08.07.1851 Christine Barbara Täuber 11.01.1826 Verrenberg - 31.10.1919 | |----------------|------------|--------------|---------------|-------------------|-------------|--------------|----------------|------------|-------------|-------------|--------------|-------------|-------------| | | | | | | | | | | | | | | | Johann Christian Catharina Johann Catharina Johann Leonhard Cath. Magdal. Johann Rosina Catha. Rosine Johann Johann Friedrich Friedrich ungetauft ungetauft Friedrich Carolina Leonhard Magdalena Friedrich Rosina Leonhard Catharina Christine Leonhard Christian Leonhard Gottlob 10.11.1862- 28.10.1863- 21.07.1846- 25.09.1850- 25.05.1852- 11.06.1853- 21.07.1854- 20.02.1857- 18.11.1858- 24.10.1859- 09.02.1861- 05.11.1864- 19.10.1866- 14.09.1868- 08.12.1870- 19.11.1862 28.10.1863 unehelich unehelich 14.08.1852 05.07.1853 ??.??.???? 06.07.1911 03.12.1858 17.06.1866 11.03.1861 24.11.1864 08.06.1867 01.10.1868 22.02.1886 ??.??.1846 ??.??.1851 oo 24.11.1878 oo 27.06.1876 in Ludwigsburg Johann Philipp Christine Fried. Heiner Nefzer 31.05.1846- 18.03.1851- 18.09.1914 ??.??.???? | |-Friedrich 23.05.1879- Johann Friedrich Jörg kaufte 1853 das Haus Nr.51. 1862 verkaufte er es wieder. 1873 wird er als Schankwirth bezeichnet. Zudem wird erwähnt, dass "die von Jörg bewohnte Lokalidet nicht sein Eigenthum ist". Johann Friedrich Jörg kaufte am 07.01.1874 das Hauses Nr.45. Am 30.05.1876 verkauft er dieses an seinen Schwiegersohn, lässt sich aber das Wohnrecht auf Lebenszeit schreiben. Christina Barbara Jörg hat von 1878 - 1899 an das Einheizen der Schule übernommen. Johann Friedrich Jörg war auch Vater der unehelichen Tochter Catharina Carolina (geb.1850) Johann Leonhard Friedrich Jörg wird als Sergant im Königl Infantrie regiment 122 bezeichnet (in Ludwigsburg).
Beibringinventar - Johann Friedrich Jörg - 1854 |
Der Ehemann hat schon vor der Hochzeit einige Güter erkauft. An Wert hat er in die Ehe gebracht: 402f 29x. Seine Frau brachte 48f 35x mitgebracht. |
Johann Friedrich Jörg klagt gegen Michael Akermann - 1857 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 09.Mai 1857 findet sich folgendes: Laut Schultheisenamts Protokoll blt. 28b hat Friedrich Jörg von hier … klagt daß ihm Michael Akermann in seiner Wiesen im Gäsle oben an der Straße eine Heke entwendet habe und er trage darauf an daß ihm der Beklagte 5f. Zu ersezen habe. Akermann wurde darüber verständigt, gibt an er habe geglaubt die Heke gehöre sein , denn er habe keine seiner Liegenschafts verkauf bedungen daß die Käufer Acker und Wiesen leer bekommen daher er nicht schuldig sei dem Kl. etwas zu ersezen. Da nun diese Sache weil das Grundstück dem Bekl. zuvor gehört nicht als Diebstahl zu betrachten so wurde ein Vergleich versuch angestellt, schlug aber fehl. Der Gemeinderath hat nach gemachter Berathung da die Sache, weil der Beklagte noch der Meinung war, daß die Heke noch sein gehöre nicht als Diebstahl zu bestrafen daher im Strafansatz nicht statt finden solle. Und da die Heke auch theilweise sich auf dem Gemeindeboden befinden, und jezt wieder die neu angebrachte ebenhelftig auf dem Gemeindeboden angebracht ist daß der Beklagte schuldig und verbunden sei dem Kl. 30x für den Schaden zu ersezen zugleich den Parthein zu eröffnen daß Ihnen das Recurchts recht offen stehe indem aber der eine oder der andere gebrauch .... |
Friedrich Jörg bietet sein Fahrnis zum Kauf an - 1863 |
Er will laut dieser Anzeige seine Liegenschaft verkaufen. Tat er es? |
Friedrich Jörg klagt wegen Überfahrt über seinen Acker - 1863 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 28.Februar 1863 folgendes: Es erschien Friedrich Jörg und Geoerg Dölbor und tragen vor wir besizen im Distrikt Langenfeld jeder einen Aker welcher mit Winterfrüchten angeblühmt sind. Über beide Samenaker hat Christoph und Johann Gebhardt Erden geführt und den Samen gänzlich vernichtet, da nun beide nicht berechtigt sind über das Samenfeld zu fahren so tragen wir darauf an, daß sie beide nicht nur zum Schadenersatz welchen wenn es die Bekl. verlangen durch eine Gemeinderäthliche Einsicht taxirt sondern auch zu Strafe gezogen und in die Kosten verurtheit werden. Dölbor verlangt als Schdenersatz 1f. 45x Friedrich Jörg 2f. Beschluß Die Kläger so wie die Bekl. auf eine weitere Tagforth zum Vernehmen vorzuladen |
Friedrich Jörg bietet im Hohenmloher Bote blaues Kleeheu zum Kauf an - 1865 |
Friedrich Jörg klagt an - 1867 |
Im "SchultheißenAmtProtokoll" vom 16.Juli 1867 heist es: Heute erscheint Friedrich Jörg von hier und trägt klagbar vor Ich besize auf der hies.Markung ein Grundstück im Distrikt Höhberg welches früher zu Weinberg angelegt solches aber da es als Weinberg abgängig war, zu einem Hopfengarten angelegt habe. Mein Nebenlieger Michael Bauer von Bizfeld hat mir auf diesem Grundstück schaden angerichtet und zwar hat er Mist in seinen Weinberg getragen und über mein Grundstück gegangen allwo er mir meine darin gepflanzte Bohnen und Erbsen desgl. Akerbohnen sehr beschädigt theilweise ganz verderbt hat. Ich bitte daher daß Michael Bauer zur Strafe gezogen und in die Kosten des Verfahrens verurtheilt werde, im falle Bauer die geschehene That leugnen wollte so bitte ich ujm einen Gemeinderäthliche Einsicht und nach erfund dessen weiter zu verfügen Beschluß Den Bekl. auf eine weitere Tagforth vorzuladen ein Teil fehlt, da Fol 13 nicht fotografiert wurde .... schaden angerichtet habe Kläger erklärt hierauf ich verlange daß die Sachew Gemeinderäthlich eingesehen und nach Erfund verfügt werde. Auf obige Erklärung hat man den Gemeinderath Mezger und Zentler den Auftrag ertheilt sich auf das Grundstück des Klägers zu begeben und Einsicht über den erfolgten Schaden zu erheben. Nach genommener Einsicht haben dieselben hierauf angegeben. so viel wir gesehen haben hat der Beklagte dem Kläger sein Grundstück theilweise zum Dungtragen benüzt er hat auch dadurch etwas Schaden an den sich darin befindlichen Bohnen und Einkorn angerichtet was aber von einer kleinen Beteutung ist. An dem Einkorn ist etwas zertretten und wird wahrscheinlich durch das Dungtragen geschehen sein. Dem Bekl. wurde vorstehendes eröffnet und zur Äußerung aufgefordert derselbe hat aber nicht zugegeben daß er Schaden verursacht habe Da aber die Diputation einen verübten Schaden angetroffen hat so wurde Beschlossen Den Bekl. in eine strafe von 30x und zur Bezahlung der von dem Kläger hinterlegten Einsichtsgebühr von 30x zu verfällen und ihm zu eröffnen daß wen er sich für diesen Beschluß beschwert erachte das Rekursrecht frei stehe, indem er aber von diesem Rechte Gebrauch machen wollte solches innerhalb 8.Tage von heute an auszuführen habe indem er nach Ablauf dieser Frist sich das Rechts verlustig mache |
Friedrich Jörg klagt wegen seinem Hopfengarten - 1870 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 02.Juli 1870 folgendes: Heute ist erschienen Friedrich Jörg von hier und hat vorgetragen Ich besitze in dem Distrikt Höherg einen Hopfengarten und mein nebenlieger war Michael Bauer von Bizfeld, derselbe war in meinen Hopfengarten mit dem Schupkarren herein gefahren, und hat mir die Stöke welche ich zwischen mir und ihm mit Draht versehen angebracht habe umgerissen, ich bitte daher daß Bauer mit einer gesezlichen Strafe wegen des in meinem Eigenthum verübten Unfugs gestraft, und ihm dabei die Auflage gemacht werden diesen Unfug fernerhin zu unterlassen Beschluß Den Bekl. auf eine weitere Tagfort zur Vernehmung vorzuladen Die Klage ist zurück genommen worden |
Streit um einen Weinberg - 1872 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 15.Juli 1872 folgendes: Ferner trägt Mornhinweg weiter vor Ich besitze einen Weinberg im Distrikt Gaalberg neben Friedrich Joerg derselbe hat schon 2.Jahre lang den Ertrag von dem G…… an einem Weinberg eingeheimts welches ihm zwar schon von dem Schultheißen Amt wiederlegt wurde aber niemals folge geleistet hat. Ich bitte daher dem Jörg wiederholt die Auflage zu machen, daß Jörg keinen Futterertrag oder Erden von meinem Eigenthum mehr entfernt zuvor die Untersuchung von einem Geometer der Grenzstein ausgeführt nach Befund dessen behalte ich mir vor, daß mir der seitherige Ertrag von 2.Jahre von Jörg ersezt werde nebst Erde. Von Friedrich Jörg wurde vorstehendes eröffnet. Gibt hierauf an ich entferne dem Kläger niemals nichts gerade umgekehrt. Derselbe hat sich schon von meinem Klee zugeeignet ich bitte demselben dies zu eröffnen, das er dieses selbst unterlasse Ferner trägt Jörg nachtäglich an daß ihm Mornhinweg Dung über seinen Weg bei dem befindlichen Weinberg getragen wo er jedoch kein Recht habe den genannten Weg zu benüzen auch habe ihm derselbe Dorn in seinen Weinberg geworfen und dies könne er ihm nicht gefallen lassen er bitte deshalb um einen Augenschein welcher ..sehen wird daß Dung über sein Weinbergsweg getragen und Dornen in seinem Weinberg liegen. Auf vorstehende Bitte hat man einen Augenschein und zwar durch die Felduntergänger Gemeinderath Mugele und Mezger nehmen lassen, dieselben haben nach genommener Einsicht folgendes dargestellt 1) Was das Dung tragen betrifft so hat Mornhinweg keinen Schaden verursacht. Er ist zwar einige Schritte auf dem Jörg seinem Boden pasiert aber nichts verdorben 2) Daß Dornen dem Jörg seinem Gasrein gelegen sind ist richtig wer solche hineingeworfen hat können wir nicht beurtheilen, wir sind der Ansicht daß dem Mornhinweg untersagt werde dem Jörg sein Eigenthum nicht mehr zu betretten und fernerhin keine Dorn nicht mehr in diesen Grasrein zu werfen |
Friedrich Jörg klagt gegen Michael Bauer von Bitzfeld - 1873 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 11.August 1873 folgendes: Friedrich Jörg von hier klagt gegen Michael Bauer von Bitzfeld Jörg gibt an ich besitze ein Grundstück (einen Hopfengarten) im Höhlberg. Michael Bauer von Bizfeld ist mein nebenlieger mit einem Weinberg, ich habe mein Hopfen... mit Hölzernen stöke und mit Drath eingefriedigt. Bauer hat mir schon öfters diese einfriedung ruiniert welche ich aus diesem Grund angebracht habe weil mir Bauer beym bearbeiten seines Weinberg namentlich im Felgen und Haken von meinem Grundstück dem seinigen Erden zugeeignet hat. Ich stelle daher den Antrag, weil mir Bauer trotz der Einfriedigung unter derselben diese unerlaubte weise fortsetzt, wo dieß erst beim letzten Felgen wieder vorgekommen ist, daß dies durch eine hiezu bestellte Commission in Augenschein genommen und Bauer zur Entschädigung für meine Erde sowie zur Strafe und Bezahlung der Kosten verurtheilt wird Auf vorstehenden Antrag des Jörg wurden Gemeinderath Schmelzle und Gemeinderath Zentler beauftragt sich an Ort und Stelle zu begeben und diesen Streitgegenstand in Augenschein zu nehmen. Nach genommener Einsicht gibt die bestellte Comision in folgendem seine Erklehrung ab. Wir haben zwischen diesen beiden Grundbesitzer eine Schnur angezogen und gesehen daß Bauer von Bitzfeld 1 1/2 breit mit der Felchhaue vons Jörg seinem Hopfenland in seinem Weinberg Erden herübergezogen hat, überdieß hat auch Bauer seine Pfähle bis an das Unterzieht hinaus gestekt wo er doch jedenfalls 1 breit von der Grenze bitte bleiben sollen. Nach unserer Ansicht mag dieß Bauer schon länger so betrieben haben da das Hopfenland des Jörg etwa 1/2 höher ist als der Weinberg des Bauer und ist dieß durch eine steile Abdachung in der Grenze hinauf erkennbar Nachtrag links: Der Schaden des Jörg wird zu 100 Butten Erde angeschlagen und hiefür als Schadenersatz 1 fl. angesetzt 14.August 1873 Bauer wurde auf heute auf vorstehende Klage vorgeladen und ihm vorstehendes eröffnet derselbe erklehrt meine 2.Buben haben in diesem Weinberg gefelgt diese haben allerdings eine R... welche durch das Wasser verursacht worden ist eben gefelgt es mag sein daß diese etwas zu weit hinüber kommen sind ich habe ihnen hiezu keinen Auftrag geben Beschluß Da Bauer zugegeben hat daß durch seine Leute zu weit gegangen worden ist, und die bestellte Comision den Bauer in seiner Angabe für Schuldig erklehrt hat, so wird 1. Dem Bauer eine Strafe von 1.Taler angesetzt und 2. Den Schadenersatz von 1.fl. an Jörg zu bezahlen und 3. Die Kosten mit 30x dem Jörg wieder zu ersetzen Bauer wurde belehrt daß er zur Anmeldung des Rekourses 2 mal 24 Stunden Zeit habe. Zur Ausführung dieses wenn es geschehen ist eine Frist von 8 Tagen. Hievon wurde dem Bauer die deitliche Belehrung gegeben Nachtrag links: Den Empfang von 1fl. 45 Strafe bescheint Gepfleger Mugele Den Empfang von 1fl. 30 bescheint Jörg |
Johann Friedrich Jörg lädt zum Wein-Ausschank ein - 1873 |
Im Hohenloher Boten findet sich im Herbst 1873 folgendes: |
Einhalten der Polizeistunde - 1873 |
Im "SchultheißenAmtProtokoll" vom 04.November 1873 heist es: Auf Vorbringen des Polizeidieners Weiß, daß schon öfters beim Abbiten nach der eingetrettenen Polizeistunde Nachts 11.Uhr von den anwesenden Gästen ihm entgegengehalten worden, es werde in Oehringen auch nicht abgebotten warum dann hier abgebotten werde? Wurden heute die hiesigen Wirthe nämlich Sonnenwirth Zorn Speisewirth Mornhinweg Schankwirth Friedrich Jörg vorgeladen und ermahnt beim abbiten die Polizei zu unterstützen. Diesen wurde auch die betreffenden Gesetze, Strafgesetzbuch §365. siehe Reichsgesetzblatt v. 1871. S.199 sowie die Ministerialverfügung v. 2.Dec. 1871 Regierungsbl. 1871 S.382 vorgelesen und erleudert. |
Johann Friedrich Jörg möchte eine Bierwirtschaft eröffnen Teil 1 - 1873 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Dezember 1873 findet sich folgendes: Friedrich Jörg Weingärtner von hier hat bei dem Schultheißenamt angezeigt daß er eine Bierwirthschaft errichten wolle. Diese Anzeige wurde heute dem Gemeinderath mitgetheilt welcher die Bemerkung machte, indem schon 2. Wirthschaften hier bestehen so erscheint eine dritte Wirthschaft als überflüssig. Es könne das nachgesuchte Vorhaben dem K. Oberamt von hier aus nicht empfohlen werden, insbesondere da die von Jörg bewohnte Lokalidet nicht sein Eigenthum ist, somit werde §.33. auch hier Plaz greifen. |
Johann Friedrich Jörg möchte eine Bierwirtschaft eröffnen Teil 2 - 1874 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Januar 1874 findet sich folgendes: Auf Ansuchen des Friedrich Jörg Weingärtner von hier um Erlaubniß zu errichtung einer Bierwirthschaft wird von dem Gemeinderath folgendes in Erwägung gezogen. 1. Der nachsuchende hat eine sehr beschrenkte Lokalitet und durchaus keinen Keller der zu diesem Gewerbe paßt 2. Da hier schon 2. ständige Wirthschaften bestehen welche hinlänglich für das hiesige Ort wo keine B..... duchgeht ausreichen und somit durchaus kein Bedürfniß vorliegt. 3. ist der nachsuchende wegen Körperverletzung und Beleidigung schon 3 mal gestraft worden, welches auf Veranlaßung zu Bedenken der im §.33. enthaltene Thatsachen gibt. Es wird deßhalb Beschloßen Den Jörg mit seinem Gesuche abzuweisen. |
Militärstammrollen, Rekrutierungsstammrollen - Johann Leonhard Friedrich Jörg - 1874 |
Johann Leonhard Friedrich Jörg wird 1874 als Schreiner bezeichnet. Als Größe wurde angegeben: 1874 1,7m. |
Johann Friedrich Jörg - das Oberamt möchte ein Verzeichnis seiner Vorstrafen - 1874 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 11.April 1874 findet sich folgendes: Dem Friedrich Jörg auf Verl. Des K.Oberamts ausgestellt, zu erlangung der Bierwirthschaft Vorstrafen, nach dem Strafverzeichniß. Daß er Vater von 3.Kinder im Alter v. 21 bis +4.Jahren sei, er 53 Jahre und die Frau 47 Jahre alt und beide Arbeitsfähig seyen |
Johann Friedrich Jörg - für das Oberamt wird ein Zeugnis erstellt - 1874 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 21.Mai 1874 findet sich folgendes: Auf verlangen des Königl. Oberamts wurde dem Friedrich Jörg folgendes Zeugnis ausgestellt vom Gemeinderath 1. Vermögen ca. 600f. 2. Prädikat mit ausnemen etwas schneller Aufregung - gut 3. Vorstrafen a. im Juni 1858 wegen Körgerverlezung vom K. Oberamts Gericht Oehringen um 10f. b. am 31. März 1865 wegen Körperverletzung von dem ... 4 Wochen Kreis Gefängniß c. am 27. Juni 1872 wegen Beleidigung von demselben 3 Tage Haftstrafe |
Catharina Magdalena Rosina Jörg steht im Dienst - 1875 |
Im Verrenberger "Verzeichnis der Dienstbücher" steht, dass sie am 05.02.1875 bei Peter Frank in den Dienst getreten ist. Welcher war gemeint? Johann Peter Frank oder Georg Peter Frank? |
Christina Jörg übernimmt das Einheizen der Schule - 1878 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.November 1878 findet sich folgendes: Das Einheizen der Schule hat schon mehrere Jagre der Amtsdiener Johann Weiß besorgt. Er hat gekündigt. Dieses Einheizen wurde Christina Jörg, Ehefrau des Friedrich Jörg übertragen. Sie bekommt je Winter pauschal 12M wie es Weiß nach Gemeinderatsprotokoll III fol. 260 auch erhalten hatte. |
Johann Friedrich Jörg, Streitsache mit Georg Schanzenbach - 1879 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 06.Dezember 1879 findet sich folgendes: Streit Sache zwischen Jörg Weongärtner hier Kl. Gegen Georg Schanzenbach Weingärtner hier Bekl. Wenderecht betreffend, wurde durch Vergleich erledigt. |
Johann Friedrich Jörg, Streitsache mit Christian Mezger - 1882 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 23.Dezember 1882 findet sich folgendes: Streitsache des Friedrich Jörg Weingärtner hier Kläg. gegen Christian Mezger jun. Bauer hier Bekl. Eigenthumsgrenze betreffend Beil. No.81 |
Christina Jörg gibt das Einheizen der Schule ab - 1899 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.November 1899 findet sich folgendes: Nachdem Christian Jörgs Witwe das einheizen der Schule wegen vorgerüktem Alter gekündigt, hat sich Frau Kühner gemeldet, da dieselbe dazu geeignet erscheint, wurde mit derselben eine jährliche Belohnung von 20M in wiederruflicher Weiße festgestellt bemerkt wird, daß sie sich das Einheizen in der Weisung und Anordnung des Lehrers zu unterziehen hat |