Johann Georg Friedrich Wieland, früher Wagner, zuletzt Straßenknecht neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 168 03.03.1804 Untersteinbach - 08.03.1884 oo 15.04.1834 Öhringen Rosine Barbara Magdalena Kleinbach 12.08.1803 - 21.06.1862 | |-----------------------------|----------------| | | | Caroline Christine Christine Caroline Carl Michael Catharina Christine Catharina Rosina Christian 26.08.1834- 19.09.1835- 06.07.1839- 25.10.1834 24.03.1902 23.09.1895 oo 04.10.1863 oo 05.05.1872 Jacob Friedrich Christine Mönch Gahsmann 16.06.1846- 14.05.1824- ??.??.???? 08.01.1899 | |-Georg Christian | 24.06.1858- | unehelich | 24.03.1860 | |-Rosine Christiane | 14.07.1859- | unehelich | 05.08.1859 | |-Magdalene Caroline 23.09.1862- unehelich 30.12.1862 Johann Georg Friedrich Wieland war laut dem Urkataster von 1839 Eigentümer einer Hälfte des Hauses Nr.30 Er wurde 1856 vergant und musste das Haus verkaufen. Am 08.12.1859 kauften die Kinder Christian und Caroline Wieland das Haus Nr.42 um 365fl.. Ihr Vater gab seine Zustimmung dazu. Wo wohnte er von da an? Denkbar wäre, dass er im Haus Nr.20 oder in einer Hälfte des Haus Nr.42 in Miete wohnte.
Johann Georg Friedrich Wieland erwirbt das Bürgerrecht 17.März 1834 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: 24.Juli 1833 Art und Zeit des Eintritts in das Bürgerrecht: 17.März 1834 |
Johann Georg Friedrich Wieland möchte die Erlaubnis, ein Gewehr besitzen zu dürfen - 1839 |
Im Ruggericht von 1839 Fol.42 steht: Johann Georg Friedrich Wieland bittet, zusammen mit 14 weiteren Verrenbergern," um Erlaubniß, Gewehre halten zu dürfen". Alle 15 Verrenbergern wurde diese Bitte gewährt. |
Rosine Barbara Magdalena Wieland bekommt ein Zeugnis - 1842 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 06.November 1842 findet sich folgendes: Wirt der Ehfrau, des Friedrich Wieland von da, ein Gemeinderethlichs Bredikat Zeubniß ausgestellt 1) Ist sie noch niemalen in Vörrenberg gestraft worden 2) Ist noch nichts Gesezeswidriches vorgekommen, das eine Klage gegen sie vorgekommen sit. |
Johann Georg Friedrich Wieland bekommt eine Strafe - 1853 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Januar 1853 findet sich folgendes: Auf oberamtliche Weisung vom K. Oamts wurde dem Straßenarbeiter Friedrch Wieland v hier weil er in der Nacht vom 3.-4. …. vord…steine in der Straße liegen ließ mit einer Ordnungsstrafe von 1 Gulden belegt |
Johann Georg Friedrich Wieland muss wegen Gant seinen Hof verkaufen - 1856 | |
1.Versuch 16.April 1856 |
2. Versuch 28.April 1856 |
Christine Caroline Catharina Rosina Wieland wird ein Dienstbuch ausgefertigt - 1857 |
Im Verrenberger "Verzeichnis der Dienstbücher" steht, dass ihm am 02.03.1858 ein Dienstbuch ausgefertigt wurde. Das bedeutete, dass sie mit ihren 23 Jahren das Zuhause verlies, um auf einem Hof Dienst zu tun. |
Friedrich Wieland hat jemanden illegal übernachten lassen - 1857 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 28.Dezember 1857 heist es: Landjäger Stumpp von Oehringen erschien heute früh 4 3/4 Uhr und gibt an, es halte sich seit längerer Zeit eine Mannspersohn bei Friedrich Wieland hier auf derselbe werde zwar mit der Tochter des Wieland bekanntschaft haben Landjäger trägt vor daß bei Wieland eine Hausdurchsuchung nöthig wäre ob sich diese Persohn dort und nach welchem Erh...... aufhällt. Als man nun in beisein der unterzeichneten Stelle die Hausdurchsuchung vornahm. so traf man diese Persohn bei Wieland im Bette an, mann hat diese Persohn gefragt ob er auch im Besitz von einem Ausweiß oder Dienstbuch im besiz sei, gibt an er habe ein Dienstbuch. Als man dieses Dienstbuch untersucht hatte so war in solches seit dem Monat Mai d.J. kein Visa mehr ersichtl. Wieland wurde hierüber gehört wie lange diese Persohn mit Namens Johann Ehrenfried von Hohebach OAmts Künzels sich bei ihm beschäftigt habe gibt an seit dem 11.Novbr. d.J. Hierauf hat man dem Wieland den Vorhalt gemacht warum er dieser Persohn bei dem Eintritt der Beschäftigung sein Dienstbuch nicht abgenommen und dem Schultheißen Amt, worüber die ganze Gemeinde schon öfters in Kenntniß gesezt worden übergeben habe. Gibt an ich habe geglaubt es werde keine Bedeutung haben ob ich oder das SchultheißenAmt solches aufbewahrt habe Da nun die ganze Bürgerschaft schon öfters in Kenntniß gesezt worden ist, daß derjenige Bürger welcher einen Dienstboten oder sonstigen Tagelöhner zur Arbeit einstellt, dem Dienenden das Dienstbuch oder sonstige Ausweise abzufordern und dem Schultheißen Amt längstens innerhalb 8. Tagen zu übergeben habe. Wieland aber dieser Aufforderung nicht Genüge geleistet hat, den selben in eine Warnungsstrafe mit 1f. zu verfällen Auf Vorlage gibt Wieland an ich erkenne die mir angesezte Strafe an, und will ein solches ferner zu meiner Warnung dienen lassen |
Christine Caroline Catharina Rosina Wieland will heiraten - 1859 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.September 1859 findet sich folgendes: Auf ansuchen der Christine Carolina Catharina Rosina Wieland von hier welche die Absicht erklärt hat zu Hohenbach Oamts Künzelsau Häuslich niederzulassen wird von dem unterzeichneten Gemeinderath Beurkundet: 1) Daß gedachte Christina Carolina Wieland die ehliche Tochter des Johann Georg Friedrich Wieland Wagnermeister von hier und laut vorgelegten Taufscheins am 19 Sept. 1835 zu Verrenberg gebohren ist. 2) Daß dieselbe zu Evangelischen Confession sich bekennt 3) Daß sie zur Zeit Unverehlicht und Mutter von 1.Kinde im Alter von 2 Jahren welches noch unter Mütterlicher Gewalt steht und seiner Mutter nach Hohenbach nachfolgen soll 4) Daß sie Würtembergische Staats und Gemeindebürgerin zu Verrenberg ist. 5) Daß dieselbe hinsichtlich ihres Prädikats unseres Wissens an keinem der in dem Geseze vom 15.Apr. 1828 Art. 19 bezeichneten Mängel leidet. 6) Das was ihr Vermögen betrifft dieselbe nach glaubhaften Ausweisen von ihren Eltern 150f. an Liegenschaftnach Abzug der Schulden 100f. an Kapital und andern Ausständen oder sonstiger Fahrniß mit Ausschluß der Kleider und Leibweiszeug 50f. Summa 300f. besizt. Worauf nichts in Nuznießung steht und keine Schulden haften. 7) Daß ihrem Austritt aus dem diesseitigen Gemeindeverband keine Hindernis im Wege steht. |
Christine Caroline Catharina Rosina Wieland will heiraten - 1863 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 01.September 1863 findet sich folgendes: Auf Ansuchen der Carolina Wieland Tochter des Friedrich Wieland von hier welche die Absicht zu Löchgau Oamts Besigheim sich niederzulassen, wird von dem unterzeichenten Gemeinderath beurkundet 1) Daß gedachte Carolina Wieland die ehliche Tochter des Friedrich von Verrenberg und seiner + Gattin Magdalena geb. Kleinknecht und laut vorgelegten Taufschein am 19.Sep 1835 zu Verrenberg geboren ist. 2) Daß dieselbe sich zur Evang. Confession sich bekennt. 3) Daß sie zur Zeit unverehlicht und Kinderlos ist. 4) Daß sie Württembergische Staats und Gemeindebürgerin zu Verrenberg ist 5) Daß dieselbe hinsichtlich ihres Prädilats unsers Wissens an keinem der im Gesez vom 15.April 1828 Art. 19 bezeichneten Mängel leidet. 6) Das was ihr Vermögen betrifft dieselbe nach glaubhaftem Ausweise von ihrem Vater Friedrich Wieland, den wir nach seinem eigenen Vermögen, zur Abreichung eines solchen Heurathguts für befähigten halten 100f. zu Heurathgut erhällt und mit Einrechnung dieses Heurathguts a. An Liegenschaft 300f. b. an Capital und andern Susständen 0f. c. an baarem Gelde 0f. d. an sonstiger Fahrniß mit ausschluß der Kleider und Leibweiszeug 75f. im ganzen also 475f. erhällt worauf nichts in Nutznißung steht und keine Schulden haften. e. Daß ihrem Austritt aus dem hies. Staats und Gemeindeverband keine Hinderniß unsers Wissens im Wege steht |
Eventualteilung nach dem Tod von Friedrich Wieland - 1884 | |||||||||||||||||||||||||||||
Im Verrenberger Ortsarchiv findet sich die Eventualteilung des Friedrich Wieland, die nach seinem Tod angefertigt wurde. Demnach starb er verarmt. Nach Abzug der Schulden und Kosten der Beerdigung blieben 16 Mark und 32 Pfennige übrig. Der Sarg wurde von Johann Braun gefertigt, der dafür 18 Mark bekam. Auch die Rechnung eines Öhringer Bäckers für die "Leichenstund" ist wie folgt erhalten geblieben: Zur Leiche gebaken
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