Maria Barbara Betzold altes kirchliches Familienregister 1808 fol.3 16.01.1742 - 26.11.1816 ledig Vater des 1.Kind: Melchior Ackermann, Soldat und Bürger in Waldbach altes kirchliches Familienregister 1808 fol.3 ??.??.???? - ??.??.???? Vater des 2.Kind: Jacob Schluchter aus Scheppach | |-------------------------------|-------------------| | | Johann Michael Ackermann (1), Bürger und Söldner Johannes Schluchter 10.10.1765 in Verrenberg - 03.10.1831 14.10.1774 - 27.04.1831 oo 04.08.1785 oo 30.08.1797 Windischenbach Maria Barbara Lederer Magdalena Susanna Elisabetha Götz 12.08.1761 in Ohrnberg - 24.12.1836 29.03.1777 - 19.12.1835 | | |---------------|--------------|---------------------|-----------------|-------------|-------------------| | | | | | | | Christine Catharina Johann (2) Maria Friedrich Anna Johann Dorothea Barbara Michael Margretha Matthäus Dorothea Matthäus Ackermann Ackermann Ackermann Ackermann Ackermann Ackermann Ackermann 10.11.1785- 04.08.1787- 19.03.1790- 24.02.1792- 30.11.1793- 30.12.1795- 03.02.1799- 18.04.1854 01.10.1840 06.06.1860 01.03.1859 19.03.1800 04.01.1832 22.05.1799 blödsinnig taubstumm in Langenbeutingen ledig wird als Simpel bezeichnet Maria Barbara Betzold war, als sie von dem Soldaten Johann Melchior Ackermann vom Württemb. Dragoner Regiment geschwängert wurde, als Dienstmagd in Bitzfeld beim Ochsenwirth. Im Hohenloher Zentralarchiv Neuenstein findet sich unter: Debitadministration / Bü 98 folgendes Archivgut: Umwandlung der Naturalbesoldung des Weinbergaufsehers Ackermann zu Verrenberg in Geld; Tod des Ackermann und Besetzung der Stelle mit dem Gemeindediener Friedrich Weiß zu Verrenberg, Qu. 1-9 1830 - 1832 -----------------------------Im Verzeichnis aktiver Bürger steht, dass Johann Michael Ackermann (1) (1765-1831) 1785 durch Güterkauf zum Bürgerrecht kam.
Michael Akermann erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Gutsankauf - 1785 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: durch GutsAnkauf ao 1785 |
Gründung der Schäfereigesellschaft in Verrenberg - 1801 |
Im Ortsarchiv Verrenberg gibt es einen Bestand "B 56 Schäfereiwesen 1801-1858" Mit dem Kauf der Schäfereigerechtsame des herrschaftlichen Hofs Schwöllbronn durch die Gemeinden Schwöllbronn, Unterohrn und Verrenberg, kam es in Verrenberg zur Gründung der Schäfereigesellschaft. Verrenberg hatte 120 Schafe erkauft, die aufgeteilt in drei Klassen auf 70 Verrenberger aufgeteilt wurden. Michael Akermann war in der III.Klasse. Damit konnte er 1 der 120 erkauften Antheile in Anspruch nehmen. Dazu kam ein Beischlag von 3 Schafen. Damit konnte er 4 Schafe halten. Diese Schäferei Anteile sollte ursprünglich auf Hof und Gut gebunden sein. Das wäre in seinem Fall das Haus Nr.9. Diese Bindung wurde aber im Laufe der Jahre nicht mehr beachtet, so dass der Verkauf der Schäferei Anteile unabhängig der Liegenschaften erfolgte. |
Michael Ackermann klagt gegen Friedrich Weiß - 1830 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 29.Juli 1830 findet sich folgendes: Es erschin Michael Akerman und trägt Klagbar vor das der Friedrich Weiß von Bitzfeld das er seinen Aker um geflügth habe wo nach gar kein Zent gefallen dan sachte der Akerman es darf nicht sein dann giebt im der Weiß …. Und sachte es ging im nichts an da wurte dem Waißen seine Warnung Strafangesez von 30x Friedrich Weiß gibt an das er die Straf nicht an erkente Weiß habe zu dem zentsamler gesacht er sol die garben wegtun er wolle sein Aker um zakern bezeuchte der zentsamler. Dan wurde die Straf wieter abgeschr... |
Mit Michael Ackermann muss der 1790 geborene Sohn gemeint sein. |
Realteilung der Witwe des Michael Ackermann - 1837 | ||||||||||||||||
Am 13.04.1837 wurde nach dem Tod der Maria Barbara Ackermann geb. Lederer diese "Inventarium und Real-Theilung" vorgenommen. Darin wird u.a. aufgezählt: "1 Haus, Scheuer und Stallung unter einem Dach neben der Straße und Schultheiß Bort. Nach Anschlag 350 fl." Wiesen, Äcker und Weinberge im Wert von 1.396 fl. Fahrnis im Wert von 259 fl. 25x. darin enthalten: Vieh
Damit stand jedem Kind 259 fl. 23 x. zu |
Michael Akermann verkauft den Hof - September 1855 |
Liegenschaftsverkauf des Michael und Margarethe Ackermann, im September 1855 |
Michael Akermann hat eine Heke entfernt - 1857 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 21.März 1857 folgendes: Es erscheint Friedrich Jörg und trägt vor ich habe ... dem Michael Akermann seiner im Jahr 1856 begonnenen Güterversteigerung eine Wiesen im Gäßle angekauft und nach diesem da mir schon über diese Wiese Gerüchtlich erkannt war, hatte mir Akermann die Heke an der Straße nach Bitzfeld entwendet ich trage darauf an daß ich zu meiner Entschädigung welche ich zu 5f. anrechne gelange Beschluß Den Beklagten vorzuladen und über die Klage zu verständigen Michael Akermann darüber verständigt gibt an er habe geglaubt die Heke werde doch entwendet weil sie jedes Jahr weggekommen sei auch habe er sich bedungen bei seiner Versteigerung daß jeder Käufer seiner erkaufte Wiesen leer bekomme. Daher er nicht anerkenne dem Kläger etwas zu ersezen Nachtrag Ist durch Vergleich erledigt |
Johann Friedrich Jörg klagt gegen Michael Akermann - 1857 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 09.Mai 1857 findet sich folgendes: Laut Schultheisenamts Protokoll blt. 28b hat Friedrich Jörg von hier … klagt daß ihm Michael Akermann in seiner Wiesen im Gäsle oben an der Straße eine Heke entwendet habe und er trage darauf an daß ihm der Beklagte 5f. Zu ersezen habe. Akermann wurde darüber verständigt, gibt an er habe geglaubt die Heke gehöre sein , denn er habe keine seiner Liegenschafts verkauf bedungen daß die Käufer Acker und Wiesen leer bekommen daher er nicht schuldig sei dem Kl. etwas zu ersezen. Da nun diese Sache weil das Grundstück dem Bekl. zuvor gehört nicht als Diebstahl zu betrachten so wurde ein Vergleich versuch angestellt, schlug aber fehl. Der Gemeinderath hat nach gemachter Berathung da die Sache, weil der Beklagte noch der Meinung war, daß die Heke noch sein gehöre nicht als Diebstahl zu bestrafen daher im Strafansatz nicht statt finden solle. Und da die Heke auch theilweise sich auf dem Gemeindeboden befinden, und jezt wieder die neu angebrachte ebenhelftig auf dem Gemeindeboden angebracht ist daß der Beklagte schuldig und verbunden sei dem Kl. 30x für den Schaden zu ersezen zugleich den Parthein zu eröffnen daß Ihnen das Recurchts recht offen stehe indem aber der eine oder der andere gebrauch .... |
Mit Michael Ackermann muss der 1790 geborene Sohn gemeint sein. |
Michael Akermann hat Birnen gestohlen - 1857 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 18.September 1857 folgendes: Der zur Überwachung des heurigen Herbst und Obstertrages bestellte Bergschütz Georg Schanzenbach bringt hiermit zur Anzeige daß als heute den 18ten Michael Akermann von hier dem Friedrich Kubach von Schwöllbronn welcher einen Weinberg im Hälde im besitz hat und worauf sich mehrere Birnebäume befinden die abgefallenen Birnen entwendet im Werth von 2x die Entwendung habe Akermann nicht geleugnet Beschluß Denn Akermann auf diese Anzeige vorgeladen und Verfügung darüber zu treffen |
Michael Akermann hat Birnen gestohlen - 1857 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 22.September 1857 folgendes: Michael Akermann wurde auf heute vorgeladen derselbe erschien in Persohn, worauf derselbe auf vorstehende Anzeige verständigt und hierauf Angab daß er es nicht leugnen könne daß er einige Birnen auf dem Weg aufgelesen und der Bergschütz bei dem Auflesen dazu gekommen sei. Da nun Akermann zugab daß die Angabe des Bergschützen der Wahrheit gemäß sey so wurde derselbe in eine Strafe mit 1f. zu zahlen verurtheilt welche er innerhalb 14.Tagen an die Gemeinde Casse zu bezahlen hat |