Verrenberg HistorischDie Familie Johann Adam Halt
(1786-1845) in Verrenberg


Johann Adam Halt erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Gutskauf - 1815
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Aufnahme
Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: durch Gutskauf ao 1815



Der Wachssiegelabdruck (Petschaft) des Johann Adam Halt in Verrenberg. Gefunden in der Realteilung der Elisabetha Herterig 1823
Quelle: Ortsarchiv Verrenberg: A 300 Nr5 Realteilung Elisabetha Herterig, 1823



Johann Adam Halt - er lebt im Haus des Philipp Zorn, soll aber raus - 1830
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.September 1830 findet sich folgendes:
Wurte Gemeinde Retligl. beschl.
Das der Adam Halt bei dem Gemeinde Rat erschienen und giebt an das er was Phielib zorn einen Vertrag auf 6 Jahre gemacht habe wegen dem Haus Zins und in Philieb Zorn wieter aus seinem Haus haben wolte weil er die helfte verkauft habe.
Adam Halt erklert sogleich das er nicht aus ziehen konte weil seinem Haufen Kinter und wuste nicht wohin weil es vor dem Winter war.
Dan.erklerte sich der gemeinde Rat das er den Adam Halt im Haus auf 6 Jahre behalten müsste oder wirrt im übereinkommen.
Nach dem Verkauf der rechten Haushälfte war Philipp Zorn die ihm verbleibende linke Hälfte des Haus Nr.18 wohl etwas zu eng für sich und die siebenköpfige Familie des Adam Halt, die mit im Haus wohnte.


Im Öhringer Intelligenz Blatt von 1846 steht:

Catharina Magdalena Halt bekommt ein Zeugnis - 1846
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.August 1846 findet sich folgendes:
Vor dem versammelten Gemeinderath:
I. Catrina Halt bittet um ausstellung eines Geburts Prifes zum Zweck Ihrer Übersiedlung nach Oehringen und sich dort zu Verheurathen zu können und besizt Dieselbe nach dem Erb und erweiß Zöttel an barrem geld nichts.
von verkauften Liegenschaf
auf 3 Jahrres Ziller 100f.
an Fahrniß 30f.
nach dem Theilungs Zöttel
Beschluß
zu bezeigen
1tens daß dieselbe eine Gebohrene Halt + und ihre Mutter eine Gebohrene Weiß + und Laut vorgelegter Tauf-Schein am 1ten Febr. 1816 zu Vörrenberg gebohren ist,
2tens das dieselbe zur Evangelischen Confesiohn sich bekennt.
3tens das Sie zu dieser Zeit nicht verehlicht ist.
4tens das Sie eine Württemberg. Staats und hier eine Gemeinde Bürgerin ist.
5tens daß derselben hinsichtlich ihres Predicadts an keinem der in dem Gesez vom 4.Febr. 1833 Art.19 bezeignete Mängel leidet.
6tens daß was ihr Vermöchen betrift derselben nach glaubhafter ausweise, mit dem Theil und Verweiszöttel bewiesen.
An Lubidal, oder Güter Kaufschilling 100f. worauf das Underpfandts Recht haftet, und auf 3 Jahres Ziller einzunehmen ist.
An Fahrniß und Bettgewand und Leibweis Zeig 30f.
Im ganzen 130f.
Ein hundert und Treysig gultn.
wohrinnen nichts in Nuznisung Recht oder mit Schulden belastet sey
7tens daß wegen ihrem Austrit aus dem Gemeindeverband keine Hinderniß im Wege steht.

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: Kaufbücher
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828
Hohenloher Kreisarchiv: Öhringer Intelligenz Blatt von 1846
Ortsarchiv Verrenberg: A 300 Nr5 Realteilung Elisabetha Herterig, 1823