Johann Peter Christoph Zorn, Sonnenwirth neues kirchliches Familienregister 1808-1890 fol.187b 15.11.1827 - 18.10.1897 Bürgerausschuß 1874-75, 1877-78, 1880-81, 1883-84, 1886-87, 1890-91 oo 05.06.1864 Marie Elisabeth Arnold 18.01.1838 - 27.07.1867 oo 17.05.1870 Rosine Gottliebin geb. Breuninger 10.02.1845 - 22.09.1917 | |--------------|---------------|---------------|-------------------|-----------------|--------------|----------------| | | | | | | | | Marie Pauline Elisabeth Johann Friedrich Johanna Maria Johann Ludwig Luise Karoline Rosine Elisabeth Rosine Friederike Peter Elisabeth Friedrich Pauline Gottliebin 21.04.1864- 24.06.1865- 09.06.1866- 13.06.1867- 09.12.1871- 19.07.1873- 30.04.1875- 08.09.1878- 02.07.1864 07.07.1865 20.06.1866 19.09.1868 30.11.1956 09.01.1894 18.02.1953 21.10.1878 oo 18.06.1896 (1) (2) Robert Marmein 07.12.1869- 25.02.1951 Johann Peter Christoph Zorn kaufte am 13.04.1864 die Schildwirtschaftsgerechtigkeit zur Sonne, die Hälfte der Gebäude und Liegenschaften von seiner Mutter Johann Peter Christoph Zorn kaufte am 09.04.1868, aus dem Nachlass seiner Mutter, die noch "fehlenden" Gebäude und einen großen Teil der sonstigen Liegenschaft. Nachdem sein Bruder Georg Peter Zorn am 24.03.1869 starb, dürfte er dessen Besitz geerbt haben. lebte als Sonnenwirth im Haus Nr.22 (1) Johann Ludwig Friedrich Zorn starb als "Trainsoldat" in Ludwigsburg an "Genickstarre". Siehe unten (2) Im Nachlass von Marie Heinle wurde ein Heft von Pauline Zorn gefunden.
Georg Johann Gottlieb Atz wird Pfleger der Kinder des Peter Zorn - 1836 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.November 1836 findet sich folgendes: Ferner wurde verpflichtet Gottlieb Atz als Pfleger der Minder Jahrigen Knaben des Peter Zorn Johann Zorn alt 9 Jahre alt Georg Peter Zorn 1 Jahr alt |
Johann Zorn wird von seinem Knecht verklagt - 1857 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 27.Juli 1857 heist es: Es erschien Gottlieb Müller von Waldbach Oberamts Weinsberg Dienstknecht bei Johann Zorn led. Hier und trägt vor ich habe mich zu Johann Zorn hier auf ein Jahr nehmlich von Lichtmeß 1857/58 als Dienstknecht verdingt. Da ich aber ungefähr 1 1/2 Viertel Jahr bei selben war, so habe ich meinen verdienten Lohnvon dem selben verlangt weil ich solchen zu einem Gutskaufschilling zu zahlen, habe verwenden wollen. Worüber mir aber mein Dienstherr erwiedert ich bekomme kein Geld er halte mir meine Vierteljahrlohn aus, auf dieses habe ich meinem Dienstherrn eröffnet daß ich in 4 Wochen aus dem Dienst trette. Da nun diese 4.Wochen verflossen so habe ich mit meinem Dienstherren sprechen und aus dem Dienste tretten wollen, worüber ich aber die Antwort erhielt, ich bekomme keinen Lohn und soll daher im Dienst bleiben, hierauf sehe ich genöthigt das Schultheißenamt zu bitten den Johann Zorn zu veranlaßen daß ich, weil ich gesetzlich aufgekündigt meinen verdienten Lohn gänzlich bekomme und aus dem Dienste zu tretten berechtigt werde. Johann Zorn wurd vorgerufen und über vorstehende Klage verständigt gibt hierauf an ich habe meinem Knecht auf ein Jahr gedingt und kann solchen bei einer solch nothwendigen Zeit wie es jetzt in der Endte ist nicht entbehren und daß ich ihn wie er oben angegeben kein Geld gegeben habe ist der Wahrheit gemäß den er hat mir nicht offerirt daß er das Geld zu einen Gutskaufschilling verwenden wolle denn ich dacht er wolle solches Unnütz verwenden weiter weiß ich nichts anzugeben Auf obrige Erklärung des Beklagten hat man zwischen beiden um eine Gütliche Übereinkunft zu treffen nachgesucht, worauf aber nichts zu Stande kam. Es wurde somit beschlossen Dem Johann Zorn die Auflage zu machen daß er seinen Dienstknecht weil derselbe ges. gekündigt aus dem Dienste zu tretten zu lassen und demselben seinen verdienten Lohn ausbezahlen resp. zu zahlen verwilligen. Johann Zorn hat die Unterschrift verweigert und erklärt hiemit daß die Sache bei dem K.OberAmt oder Gemeinderath entschieden werden soll |
Dienstboten des Fries lärmen nachts - 1863 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 19.Mai 1863 folgendes: Es ist von einigen hies. Einwohnern die Anzeige gemacht worden daß am letzten Sonntag den 17.Mai 1863 in der hies. Sonnenwirthschaft nach der Polizeistunde gezecht und beim nach Hause gehen Lärmend sich betragen haben und zwar die dienstboten des Martin Fries mit Namens Johannes Wendnagel v. S... Eßlingen Georg Fischer von Abstadt Heilbron Friedrich Schluchter von Oberheimbach Friedrich Trost von Oberstenfeld Murrbach ferner Christian Braun von Rappach Christiane Feinauer von hier Dieselbe hat man auch heute Tagforth zur Vernehmung vorgeladen welche beide in Persohn erschienen sind Auf vorhalt geben beide einstimmig an sie geben zu daß sie die Polizeistunde übertretten haben, und bitten um Abkürzung der Protokolle wegen um eine gnädige Strafe Beschluß Da beide die Uebertrettung geständig sind Den Johannes Wendnagel zu 1f. Den Georg Fischer zu 1f. Friedrich Schluchter 1f. Friedrich Trost 1f. Christian Braun 1f. Christane Feinauer 1f. Verwarnungsstrafe Strafe zu verfällen Beide erkennen die Strafe an und verzichten auf den Recours Zur Beurkundung Mit dem Anfügen den Sonnenwirth Zorn da derselbe Orts abwesend ist auf einen weiteren Tagforth zur Vernehmung vorzuladen |
Dienstboten des Fries lärmen nachts, Wirth Zorn wird gestraft - 1863 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 21.Mai 1863 folgendes: Sonnenwirth Zorn wurde auf heute zur Verhandlung vorgeladen, derselbe erschien in Persohn und gibt auf Vorhalt an Polizeidiener Weiß hat am 17.Mai des Jahr gegen 11 Uhr nachts das 2te mal abgebotten und da haben sich meine anwesenden Gäste sogleich entfernt, kaum als sich diese entfernt gehabt haben, so kam Johannes Wendnagel und Friedrich Trost in meine Stube und haben gesagt sie kommen über Feld her und möchten noch etwas trinken worauf ich Ihnen eine Flasche Wein abreichte auf dieses sind die anderen welche auch mit angezeigt sind ebenfalls auch herein gekommen und haben einen Schoppen gewollt was ich aber nicht zugab sondern erwiderte daß die Polizeistunde vorüber sei, über dies haben die beiden miteinander Wortwechsel getrieben und hat sich durch dies die Sache deshalb zum Nachhause gehen verzögert als es hätte sein sollen Beschluß Da Sonnenwirth Zorn zugestanden daß er nach der Polizeistunde getränke verabreicht habe derselbe aber noch niemals gestraft worden ist in eine Warnungsstrafe von 2f. verfällen Johann Zorn erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Recours |
Johann Zorn (Sonne) möchte zur Kirchweihe einen Tanz abhalten - 1863 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 14.November 1863 heist es: heute erscheint Sonnenwirth Zorn und bittet um Erlaubniß auf den bevorstehenden Kirchweih am Sonntag den 15. Nov. D.J. Harmonie und an dem darauf folgenden Montag Tanzmusik abhalten zu dürfen. Diese Bitte wird dem Bittsteller Amtl. Entsprochen was ihm sogleich eröffnet wurde Auf dieses entsprechen bittet Zorn ... um Verlängerung der Polizeistunde bei der stattfindenden Harmonie Musik bis Nachts 12 Uhr, worauf ihm ebenfalls entsprochen wird mit dem Anfügen daß mann die Verlängerung überschritten wird zur Verantwortung gezogen werden werde |
Johann Peter Christoph Zorn möchte heiraten - 1864 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 14.April 1864 findet sich folgendes: Es erschien Johann Christoph Zorn Sohn des verstorbenen Peter Zorn von hier und trägt vor. Ich habe mich mit der Maria Elisabetha Arnold Tochter des + Johannes Arnold Tuchscheerer in Aalen Ehlich versprochen, und bitte deshalb meine Verlobte in das hies. Activ Bürgerrecht aufzunehmen. Behuf dieses Gesuchs hinterlegt Bittsteller einen von dem Stadtrath Aalen gefertigten Geburtsbrief vor wornach gedachte Maria Elisabetha Arnold 1) Die Eliche Tochter des + Johannes Arnold Tuchscheeres und seiner Gattin Maria geb. Maier und laut vorgelegten Taufscheins am 18. Jan 1838 zu Aalen geboren ist. 2) Daß dieselbe zur Evangel. Confession sich bekennt 3) Daß sie zur Zeit unverehlicht ist. 4) Daß sie Würtembergische Staats und Gemeindebürger zu Aalen ist. 5) Daß dieselbe hinsichtlich ihres Prädikats an keinem der im Ges. vom 4.Dec 1833 Art. 19 und 5.Mai 1852 Art.5 des revidierten Bürgerrechtsgeseze bezeichneten Mängel leidet. 6) Das was ihr Vermögen betrifft dieselbe nach glaubhaften Ausweise lt. Pflegschafts Akten beträgt das Vatergut 725f. besizt. wovon die Mutter die Nuzniesung bis zu Verheurathung ihrer Tochter zusteht. und worauf keine Schulden haften. 7) Der Bräutigam selbst, bekommt laut Heurathsvertrag vom 13.Apr 1864 von seinen Eltern 3000f. welche er an dem Gutskaufschilling abrechnen darf. Da also der Nahrungsstand für gesichert erscheint, und hierorts der Fall nicht zu zutrifft um welchen der Bürgerausschuß um seine Gutächerliche Aeußerung zu vernehmen wäre, so wurde einstimmig Beschlossen Der Maria Elisabetha Arnold das hies. Bürgerrecht zu ertheilen und anzusezen a. Der Braut Bürger Annahme Gebühr 5f. Waisenhausgebühr 30x. Aufwärter 6x. Summa 5f. 36x. b. Dem Bräutigam für Feuerlöschgeräthschaften und Obstbaumpflanzungen 8f. 42x. Summa 14f. 18x Nachtrag links: Ist an die Gemeindepflege 13f. 42x. bezahlt worden Schultheiß Lay |
Johann Zorn erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Heirat - 1864 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: Geburt Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: 14.April 1864 |
Johann Zorn (Sonne) möchte zur Kirchweihe einen Tanz abhalten - 1864 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 12.November 1864 heist es: Sonnenwirth Zorn dahier hat um Abhaltung auf den 13.d.M. Harmonie und am 14.Tanzmusik nachgesucht, was ihm von hier aus zugegeben wurde, zugleich bittet er um Verlängerung der Polizeistunde auf den 13, wo er Harmoniemusik abhält, diese Verlängerung wurde bis Nachts 12 Uhr ausgedehnt jedoch wirde dem Bittsteller auferlegt, daß keine Tanzen am 13. stattfinden darf; Im falle dieser Uebertrettung würde unangenehme Maasregeln gegen ihn verfügt werden |
Bitte Tanz an Kirchweih halten zu dürfen - 1865 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 24.August 1865 heist es: Sonnenwirth Johann Zorn ist heute erschienen und hat erklärt daß er sich entschlossen habe am nächsten Sonntag den 27.d.M. Harmonie und am Montag darauf Tanzmusik zum Andenken an die frühere um Bartholomä als abgehaltenen Kirchweihe abzuhalten wovon er um Erlaubniß ein Wohl. Schultheißen Amt bitte Beschluß Dem Bittsteller seinen Gesuche zu entsprechen mit dem Anfügen, daß am Sonntag bei Abhaltung der Harmonie musik das Tanzen zu unterlassen ist, und die Polizeistunde pünktlich eingehalten werden muß |
Rosina Zorn wird wegen Traubendiebstahl angeklagt - 1865 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 07.Oktober 1865 folgendes: Es ist von dem Weinbergaufseher Siegle von Oehringen die Anzeige erstattet worden daß die Witwe Frank Ehefrau des verstorbenen Andreas Frank von hier und die ledige Rosina Zorn in den Weinbergen Trauben geslupfelt haben zwar die Vollendung der Weinlese auf der hies. begonnen hat. Da das Verbott des Traubenstupfelns am 6.Oct. durch Ausschellen bekannt gemacht worden. Die angezeigten aber diesem nicht folge geleistet haben so wurden beide auf heute Tagforth zur Vernehmung vorgeladen, wobei erschienen ist die Witwe Frank Auf Vorfall gibt dieselbe an. Es ist richtig daß ich Trauben gestupfelt habe ich bin aber nicht in den fürstlichen Weinbergen gewesen sondern in der Winterhelden. Den Weinbergaufseher Siengle habe ich gar nicht gesehen. Da die angezeigte zugestanden daß sie gestupfet hat in eine Strafe von 30x zu verfällen. Die Bekl. erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Recours Die led. Rosina Zorn wurde ebenfalls vernommen gibt ebenfalls an was die Witwe Frank und wurde ebenfalls Beschlossen Die angezeigte in eine Strafe von 30x. zu verfällen. Dieselbe erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Recours |
Die Gewichte würden überprüft - 1866 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 11.August 1866 folgendes: Der unterzeichente hat heute den 11.August 1866 die Visitation über die Maaße und Gewichte vorgenommen und beides für richtig erfunden Schultheiß Lay |
Traueranzeige zu Elisabeth Zorn im Deutschen Merkur - 1867 |
Dies ist die älteste bekannte "Verrenberger" Traueranzeige! Interessant auch, wie in der Traueranzeige aus der Elisabeth eine Lisette wird. |
Einhalten der Polizeistunde - 1873 |
Im "SchultheißenAmtProtokoll" vom 04.November 1873 heist es: Auf Vorbringen des Polizeidieners Weiß, daß schon öfters beim Abbiten nach der eingetrettenen Polizeistunde Nachts 11.Uhr von den anwesenden Gästen ihm entgegengehalten worden, es werde in Oehringen auch nicht abgebotten warum dann hier abgebotten werde? Wurden heute die hiesigen Wirthe nämlich Sonnenwirth Zorn Speisewirth Mornhinweg Schankwirth Friedrich Jörg vorgeladen und ermahnt beim abbiten die Polizei zu unterstützen. Diesen wurde auch die betreffenden Gesetze, Strafgesetzbuch §365. siehe Reichsgesetzblatt v. 1871. S.199 sowie die Ministerialverfügung v. 2.Dec. 1871 Regierungsbl. 1871 S.382 vorgelesen und erleudert. |
Hundesperre gegen Johann Zorn - 1873 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 11.Dezember 1873 folgendes: die am 15ten Okt d.J. von dem Königl. Oberamt angeordnete Hundesperre wegen dem, Johann Zorn von hier an Wuthkrankheit getöteten Hund wurde heute dem 11.Dezember wieder aufgehoben. Beides wurde im Ort bekannt gemacht |
Compost auf Steinhaufen, ist das ok? - 1874 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 16.Mai 1874 heist es: Michael Ahles Wegknecht des Vizinalwegs von hier nach Bizfeld bringt zur Anzeige, daß Johann Zorn auf einem Steinlagerplaz einen Haufen Cornpost angelegt habe, was er für gesezwidrig halte Dem Johann Zorn wird die Auflage gemacht den Haufen innerhalb 6.Tagen zu entfernen. Zorn bringt auf vorstehendes zur Anzeige daß er nach mündlicher Rückfsprache mit dem herrn Oberamts Wegemeister bis zur Persöhnlichen Einsicht, die Erde liegen laßen dürfe. |
Streit mit dem Knecht - 1874 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 24.Juni 1874 folgendes: Es erschien Johann Zorn Sonnenwirth hier und trägt vor mein Knecht Johann Wütterich von hier welcher ich auf das Jahr pro Lichtmeß 1874/75 gedingt habe, ist aus meinem Dienst am Samstag den 20.Juni ausgetretten ich habe meinem Knecht heißen dem Vieh einzugeben, worauf er zu mir gesagt hat er könne gehen einen Grund hiezu weis ich nicht und Trage deßhalb auf Bestrafung an. Wütterich hierüber vernommen gibt an mein Dienstherr Zorn ist am Samstag den 20.Juni zu mir in Stall kommen sagte zu mir ich solle dem Vieh eingeben was ist das für ein gefütter ich habe doch auch gefüttert auch dieses sagte ich er solle jetzt auch füttern wenn ers besser könne wie ich. Weiter ist nichts geschehen ich bin darüber fortgegangen Den Partheien wurde ein Vergleichs Vorgeschlag gemacht welcher auch dahin gelungen war daß Wütterich wieder in seinen Dienst eintritt und gutes Verhalten verspricht womit der Kl. und Dienstherr zufrieden ist |
Johann Peter Christoph bekommt ein Zeugniss - 1876 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 11.August 1876 findet sich folgendes: Sonnenwirth Joh. Zorn auf Anordnung des Kl. Oberamts Ge Räthl. Zeugniß ausgestellt 1) daß er ein gutes Predikat hat 2) mit ausnahmen wegen Wirtschaftsabgaben vergehen mit einer Strafe von 56.. Noch niemals gestraft worden ist 3) ein Vermögen von ca. 20000M besizt |
Die genannten 20.000Mark entsprechen etwa 11.700 Gulden |
Hat kein passendes Maas - 1877 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 08.März 1877 heist es: Wurde bei den hies. Gewerbetreibenden durch Hl. Eichmeister Bauer aus Hall Maase und Gewichte sisidirt. Das Ergebniß war folgendes 1. Johann Zorn hat sich 1.Bitter Vormalmas anzuschaffen, 5. Beutellwein Gläser sind wegen unrichtiger Eiche wegzunehmen. 2. Mornhinweg hat 2. 1 1/2 stengeln zu laßen. 3. David Scholl hat zum Brandweinausschank einen S.z. Litterw...s v. 1.Lit. bis 1/3 Lit. anzuschaffen 4. Johan Haußler Gassenwirth hat keine Vormalmaase Vorstehendes ist vom Hl. Oberamt angeordnet worden und wurde je einer mit 1.M. gestraft. Mit der Nachfisidation ist das Schultheißenamt beauftragt und ist bis 1.April d.J.der Er.. und zu berichten |
Die Wirthe werden über Spielkarten instruiert - 1879 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 19.Februar 1879 heist es: Nachdem das Reichsgesetz vom 3.Juli 1878 Spielkarten Stempel betreffend schon früher in der Gemeinde bekannt gemacht worden ist, wird den Wirthen hies. Orts noch die spezielle Mittheilung nach der Bekanntmachung des Hl. Oberamts und Kl. Kammeralamts vom 17.Febr. d.J. Hohl. Bot No 20 Nachstempelung der mit dem württembergischen Stempel abgestempelten Spielkarten bis zum letzten Februar d.J. gemacht, auch wurden dieselb. auf die hohen nach §.10-12 des Gesetzes angedrohten Strafen hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht. Für die erhaltene Mittheilug und Belehrung Johann Zorn Wilhelm Hüttinger |
Umgang mit Vagabunden im Ort - 1881 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.Januar 1881 liest sich das so: Auf Grund der Gemeinschaftl. Verhandlung des Amtsversammlungsausschußes, der Landarmen Comission und des Bezirkswohltätigkeitsvereins unter dem Vorsitz des kl. Oberamts vom 3ten Januar d.J. Maßregeln und Bestimmungen gegen die das Publikum belästigendes Vagantenwesens betref wurde gemäß Zif. 9. jener Bestimmungen mit Sonnenwirth Johann Zorn hier über Nachtquatier und Speisung der zureisenden Vaganten in folgender Weise ein Vertrag abgeschlossen. 1) Sonnenwirth Zorn verpflichtet sich Mittags von 11 - 1 Uhr auf eine von dem Schultheißenamt aufzustellende Karte den zureisenden die vorgeschriebene Mittagkost an Supp und Brod für 20d 2) die vorgeschriebene Abendkost, Nachtquatier, und Morgens Supp oder Brod für 50d in vorgeschriebener Weise zu reichen. 3) Dem Oberamt durch Protokollauszug hievon Anzeige zu machen welches sich die Regelung der Preise vorbehalten hat. |
Gewichte wurden überprüft - 1888 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 09.Februar 1888 heist es: wurde bei den Gewerbetreibendn dahier nehmlich Zorn, Kister und Scholl die Gefäse und Gewichte fisidiert und alles richtig erfunden |
Johann Ludwig Friedrich Zorn starb als "Trainsoldat" in Ludwigsburg an "Genickstarre" - 1894 |
Todesursache "Genickstarre" => gemeint war Meningismus. Hervorgerufen wird sie durch Erkrankungen oder Reizungen der Hirnhäute (Meningen) |