Verrenberg HistorischDie Familie Robert Marmein
(1869-1951) in Verrenberg

Beibringensinventur Robert Marmein - 1896
In dieser Beibringensinventur "des Robert, Marmein, Sonnenwirts und Gutsbesitzers hier" vom 24.08.1896 findet sich das folgende:
A. das Beibringen des Ehemanns
  Liegenschaft
      "Der Ehemann hat in Gemeinschaft mit seiner Ehefrau am 3.August 1896 das im Kaufbuch XV S. 352/361 beschriebene,
       auf der Markung Verrenberg und Stackenhofen gelegene Liegenschaftsanwesen samt der dort weiter beschriebenen Baumannsfahrnis
       um den Preis von 35.000 M. erkauft.
       Diese Erwerbung gehört gesetzlich und nach dem Willen der Eheleute zur Errungenschaft, daher - da der Ehemann im ledigen Stande
       keine Liegenschaft erworben hat - in Auswurf kommen
       Summe 0 M."

  Fahrnis baar Geld 100 M.
  Schmuck:
       - 1 silberne Uhr samt Kette 20 M.
       - 1 goldene Kette 50 M.
       - 1 Ehering 8 M.
  Bücher:
       1 Gesangbuch
  Mannskleider 369 M. 30 d.
  Gewehr und Waffen:
       1 Gewehr 30 M.
  Aussteuer 180 M.
  Leinwand 147 M.
  Schreinwerk 281 M.
  Summe 1.186 M. 30 d.
  Forderungen
       "Der Mutter des Manns, Heiratgut bereits bar bezahlt und zur Bezahlung des Liegenschafts Kaufschilling verwendet 12.000 M."
Summe ganzen Manns beibringen 13.186 M. 30 d.

B. das Beibringen der Ehefrau
  Liegenschaft 0 M.
  Fahrniß Schmuck
       - 1 Ehering 8 M.
       - 2 Ringe 5 M.
       - 2 Brochen 8 M.
       - 2 Paar Ohringe 4 M.
       - 1 Halskette st. Kreuz 8 M.
       - 1 Uhr samt Gold Kette 20 M.
  baar Geld 0 M.
  Bücher
       1 Gesangbuch
  Frauenkleider 296 M. 30 d.
  Aussteuer Betten 370 M.
  Leinwand 290 M.
  Schreinwerk 562 M.
  Faß- und Bandgeschirr 191 M.
  Getränke Wein 200 M.
  Summe 1.958 M. 30 d.
  Forderungen
       "Die Eltern der Frau, versprochenes Heiratgut, welches bereits am Gutskaufschilling - oben S.2 - abgerechnet wurde 15.000 M.
        als unverzinsliches Anlehen erhält die Ehefrau von den Eltern, so lange sie am Leben oder von ihr Nachkommenschaft
        vorhanden ist 5.000 M.
        Vom Ehemann wurde am Kaufschilling bereits bar bezahlt 12.000 M.
        Der Rest von 3.000 M. ist von Martini 1896 an a3% zu verzinsen und zahlbar nach vorangegangener 1/4 jähriger Kündigung "

  Forderungen Summe 20.000 M.
  Summe ganzen Frau beibringens 21.958 M. 30 d.
  Schulden 5.000 M.
Rest Ehefrau Beibringens 16.958 M. 30 d.



Robert Marmein will das Verrenberger Bürgerrecht - 1899
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 09.Januar 1899 findet sich folgendes:
Robert Marmein Sonnenwirth bittet um Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht und verzichtet auf sein seither gehabtes Bürgerrecht.
Robert Marmein ist geboren den 7. Dezember 1869 in Neuhof Gemeinde Berlichingen verheiratet mit Marie geb. Zorn.
Da bei demselben keiner der im Art. 14 und 57 des Gesetzes über die Gemeindeangehörigkeit vom 16.Juni 1885 Mängel vorliegen.
Und im verfloßen Rechnungsjahr Wohnsteuer Staats- Amts Körperschafts und Gemeindesteuer entrichtet hat
Zusammen 250M
wird beschlossen
1. Demselben das Bürgerrecht in hiesiger Gemeinde zu ertheilen
2. für die Verleihung des Bürgerrechts nach Gemeinderäthlichen Beschluß v Jahr 1885 anzusetzen 10M zehn Mark
3. Der Ansatz der Gemeindepflege zum Einzug übergeben
4. Eintrag in die Bürgerliste zu machen

Wird gestraft, weil er die Polizeistunde nicht einhält - 1899
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 23.Januar 1899 heist es:
Auf Anzeige des Polizeidiener Görtz wurde Robert Marmein Sonnenwirth wegen Verabreichung von Getränke nach Polizeistunde von 21 auf 22 Januar d.J. um 1M gestraft
Rekursbelehrung 2 Tage von 8Uhr an Abens
Die Strafe sofort anerkant

Robert Marmein wird gestraft - 1898
In den polizeilichen Strafverfügungen vom 23.Januar 1898 findet sich folgendes:
Robert Marmein wird wegen nächtlicher Ruhestörung um 2M gestraft.

Bitte Tanz an Kirchweih halten zu dürfen - 1906
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 10.November 1906 heist es:
Vor dem Schultheißenamt erschienen die Wirthe R. Marmein z. Sonne und J. Werner z. Rose
und bitten um Erlaubniß am Sonntag den 11.November (als am Kirchweihsonntag um Verlängerung der Polizeistunde zugleich sucht Marmein z. Sonne um eine Tanzbelustigung nach, die er am Kirchweih Montag in seinem Hause abzuhalten gedenke.
Beschluß
Die Polizeistunde am Kirchweihsonntag bis Nachts 2 Uhr zu verlängern .... und die Tanzmusik unter der Bedingung zu erteilen das jugl. Personen unter 16.Jahren keinen Zutritt haben

Robert Marmein ist Mitglied der Steuersatzbehörde - 1908
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 16.Januar 1908 liest sich das so:
In die gemäß Art. 32 der Gde Ordg. Aus dem Ortsvorsteher als Vorsitzender und zwei bis vier Mitglieder bestehende Steuersatzbehörde werden heute vom Gemeinderat aus der Zahl der wahlberechtigten Gemeindebürger einstimmig
Schultheiß Bort
Gemeinderat Marmein
GePfl Brand
auf 6.Jahre gewählt

Robert Marmein wird in die Zählkommission für die Volkszählung gewählt - 1910
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 08.November 1910 liest sich das so:
Auf Grund der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 22.August 1910 betreff, die Vornahme einer Volkszählung am 1.Dezember 1910 wurden unter dem Vorsitz des Ortsvorstehers in die Zählkommission
Gemeinderat Marmein
und Gemeinderat Schenk gewählt
Beschlus
Kgl. Oberamt Bericht zu erstatten

Nachtag links:
Den hiesigen Orts in 2 Zählbezirke einzutheilen, wovon der erste Zählbezirk die östliche, der zweite Zählbezirk die westliche Ortsseite umfaßt;
Als Zähler werden gewählt für den östlichen Zählbezirk
GedPfl Brand
für den westlichen Zählbezirg Hl. Schullehrer Laiblin

Robert Marmein wird als unheilbar krank bezeichnet - 1929
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.September 1929 liest sich das so:
Nachdem sich das am 1.März d.J. neu gewählte Ortsschulratsmitglied R.Marmein laut Mitteilung des Vorsitzenden des Ortsschulrats in einem Krankheitszustand das vom Artzt als unheilbar bezeichnet wurde befindet, u. nach Rücksprache mit demselben es ihm angenehm ist wenn eine andere Person an seine Stelle tritt.
Der Ortsschulrat bittet dabei einen Mann zu wählen der selbst Kinder in der Schule hat,
Beschluß
Gemäß Art. 60 Abs 3 des Volksschulgesetzes vom 17.August 1909 Regbl. S.177 für das erkrankte Mitglied R. Marmein einen Ersatzmann zu wählen, auf 3 Jahre 1929 bis 31.März 1932.
In geheimer Abstimmung erhielt Gemeinderat Brand 3 Stimmen Gemeinderat Görtz 3 Stimmen, Herterich 1 Stimme, nachdem Stimmengleichheit vorhanden war wurde Brand durchs Los bestimmt.
Gemäß §21 Ziff 5 der Verordn. vom 24.2.1910 Reg.bl. S130 dem Ortsschulrat durch Niederschriftsauszug Anzeige zu erstatten

Walter Marmein wird für besondere Leistungen belobt- 1961
In der Hohenloher Zeitung vom 09.11.1961 liest sich das so:

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)

Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißen-Amt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: Strafverfügung 1892-1947
Ortsarchiv Verrenberg: A 366 Nr 662 Beibringensinventur Robert Marmein, 1896