Verrenberg HistorischDie Familie Christoph Michael Gebhard
(1820-1855) in Verrenberg


Christoph Michael Gebhard - Er möchte heiraten - 1846
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.April 1846 findet sich folgendes:
Christoph Gebhard, lediger Bauernknecht hier bittet um die Erlaubniß, sich mit Elisabetha Müller von Heuberg verehelichen zu dürfen.
Bittsteller ist weder zur Ausübung einer …. Kunst oder Wissenschaft, noch zum selbstständigen Betriebe der Handlung, eines Handwerks, der Landwirtschaft oder eines anderen für den Unterhald einer .... hinreichenden Erwerbszeugs persönlich befähigt, noch besitzt er ein für den selbstständigen Unterhalt einer Familie hinreichendes Vermögen; nebendem dient er noch dem Militär.
Der Bürgerausschuß würde um seine gutächterliche Äußerung gehört und es ist derselbe der Meinung, daß Bittsteller abgewiesen werden sollte, weil der Nahrungsstand desselben nicht gesichert seye.
Beschluß:
Den Christoph Gebhardt mit seinem Verehelichungs Gesuch abzuweisen, und ihm zu eröffnen, daß er wenn er sich durch diesen Beschluß für beschwert machte, seine Recurs Schrift an das Oberamt Oehringen binnen 15.Tagen dem Gemeinderath zu übergeben oder seine Beschwerde gründe inner gleicher Frist mündlich zu Protokoll erklären müsse, indem die Versäumniß dieser Frist und die Umgehung des Gemeinderaths des Recurs Rechts verlustig mache.
Das Gesuch wird wegen mangeldem Vermögen und Befähigungen abgelehnt.

Christoph Michael Gebhard - Er möchte noch immer heiraten - 1847
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.Februar 1847 findet sich folgendes:
Christoph Gebhard, ledig und volljährig von hier bittet wiederholt um die Erlaubniß sich mit Elisabetha Müller von Heuberg, Gemeindebez. Pfedelbach verehelichen zu dürfen.
Das frühere ähnliche Gesuch ist oben Bl. 59 erörtert und es wurde damals von dem Gemeinderath in Einverständniß mit dem Bürgerausschuß beschlossen, denselben wegen Mangels an Nahrungsstand abzuweisen.
Die Verhältnisse des Bittsteller haben sich seither nur darinnen geändert daß er militärfrei ist. Dieß allein ist aber noch nicht hinreichend den Unterhalt einer Familie zu sichern und es bleibt den Bürgerausschuß bey seinem frühern Antrag stehen.
Beschluß
Das vorliegende Gesuch als durch die Verhandlung v. 14.Oktober 1846 um so mehr für erledigt zu betrachten da Bittsteller damals die Rekursfrist ungenüzt verstreichen ließ, und auch dem Gemeinderath auf seinem früheren Beschluß beharren muß.

Christoph Michael Gebhard - Er möchte noch immer heiraten - 1848
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 11.Februar 1848 findet sich folgendes:
Mittelst Erlasses vom 07.Januar 1848 hat das K. Oberamt Oehringen ein von Christoph Gebhard pradezirtes und von verschiedenen Landwirthen ausgestelltes Zeugniß unter der Weisung hieher comunicirt, er solle darüber berathen und beschlossen werden, ob dem gedachten Gebhard nicht auf den Grund jener Zeugnisse Heiraths Erlaubniß ertheilt werden solle.
Zu Erledigung dieser Weisung wurde nun vordersammst der Bürgerausschuß um seine gutächterliche Meinung gehört, und erklärt derselbe:
Es dürfte im Rückblik auf den Anstand, daß Gebhard ein Vermögen von nur 100f. seine Braut die Magdalena Müller ebenfalls nur 50f. in fahrniß besize, derselbe um so mehr abzuweisen sein, als er der Landwirthschaft nicht durchaus kundig sei und jene Zeugnisse nicht durchaus Glauben verdienen.
Das Gemeinderaths Collegium theilt nicht nur ganz die ansicht des Bürgerausschußes, findet vielmehr noch einen weiteren Grund in den Nahrungsstand des Gebhard zweifel zu sehen, da derselbe körperlich gebrechlich, und daher zum selbstständigen betrieb der Landwirthschaft nicht hinreichend persönlich befähigt ist, und nun mit Grund zu befürchten hat es möchte Gebhard besonders wenn seine Familie sich vergrößern würde, der Gemeinde zur Last fallen.
Beschluß
Den Christoph Gebhard mit seinem Heirathsgesuch abzuweisen, und ihm zu eröffnen, daß wenn er gegen dieses Erkenntniß Kraft des ihm zustehenden Rechts Rekurs ergreifen wolle, er seine Beschwerde binnen 15 Tagen bei dem Gemeinderath einzureichen habe, und daß die Umgehung des Gemeinderathes sowie die Versäumung der Rekurs frist ihn das Rekursrechts verlustig mache.

Christoph Michael Gebhard - Er möchte noch immer heiraten - 1848
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 5.September 1848 findet sich folgendes:
Vor dem Gemeinderat und Bürger-Ausschuß.
Johann Ilzhöfer Schneidermeister von hier und Christof Gebhard von hier, suchen bey dem Gemeinderath um die Erlaubniß zu Heirathen nach.
Man hat mit dem Bürgerausschuß Rüksprach genommen und es wirt folgendes beschlossen:
1tens ......
2tens bey Gebhart, haben sich früere Verhaltnisse seither nicht verändert, deswegen beyten mit ihrem Gesuch abgewiesen werden müssten.

Christoph Michael Gebhard erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Heirat - 1849
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt
Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: Verheurathung im Juni 1849
Bemerkung:Die Witwe ist im März 1885 nach Sontheim an der Brenz zu ihrem Tochtermann Baumgärtner gezogen

Christoph Michael Gebhard - Er wird zum Pfleger ernannt - 1850
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 31.Januar 1850 findet sich folgendes:
Verhandelt vor dem Waisengericht
Es wird als Pfleger für das unehliche Kind der Magdalena gebohren Gebhart als Pfleger aufgesteldt.
Christof Gebhart von hier, und wirdt sogleich nach der Eidesformel verpflichtet.
Die junge Mutter ist Catharina Magdalena, eine Tochter seines Bruders Johannes Gebhardt

Liegenschaftsverkauf aus der Erekutionsmasse des Christoph Gebhardt - 25.08.1852

Beibringinventar - Christoph Michael Gebhard - 1857
Das Ehepaar hatte bereits 1849 geheiratet. Da dies aber nicht angezeigt worden war, erfolgt das Beibringinventar erst 1857.
Der bringt Wert von 115f und die Frau von 120f in die Ehe ein.

Weinberghüter Christoph Michael Gebhard klagt an - 1859
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 03.Oktober 1859 folgendes:
Es erschien der heurige Herbstertrags aufgestellte und verpflichtete Weinbergshüter Christoph Gebhardt und trägt vor
er habe den kleinen Dienstknecht des Gottlieb Zöller am 26.Sept. d.M Nachmittags 3 Uhr in den Gäßlesweinbergen im Trauben entwenden angetroffen er habe ihn 2.Trauben sohier Essen und wahrscheinlich werde er noch ettliche in seiner Hosentasche gehabt haben welcher er die genossenen auch heraus gezogen hat
Der Werth hieführ beträgt 2x.
Auf obige Angabe wurde der Beklagte vorgerufen und der Vorhalt gemacht ob sich die Sache so befunden habe was der Weinbergshüter angegeben habe
Beklagter gibt vor es ist richtig daß ich einen Trauben aber keine zwei entwendet, wobei mich der Weinbergsschüze angetroffen hat
Beschluß
Dem Beklagten da er schon zugestanden in eine Warnungsstrafe von 1f. 15x zu verfällen
Auif vorlesen erkennt Beklagter die Strafe an und verzichtet auf den Recours

Christoph Gebhard wird verklagt - 1863
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 28.Februar 1863 folgendes:
Es erschien Friedrich Jörg und Geoerg Dölbor und tragen vor wir besizen im Distrikt Langenfeld jeder einen Aker welcher mit Winterfrüchten angeblühmt sind.
Über beide Samenaker hat Christoph und Johann Gebhardt Erden geführt und den Samen gänzlich vernichtet, da nun beide nicht berechtigt sind über das Samenfeld zu fahren so tragen wir darauf an, daß sie beide nicht nur zum Schadenersatz welchen wenn es die Bekl. verlangen durch eine Gemeinderäthliche Einsicht taxirt sondern auch zu Strafe gezogen und in die Kosten verurtheit werden.
Dölbor verlangt als Schdenersatz 1f. 45x
Friedrich Jörg 2f.
Beschluß
Die Kläger so wie die Bekl. auf eine weitere Tagforth zum Vernehmen vorzuladen

Christoph Michael Gebhard bietet einen Jagdhund und ein Mutterschwein zum Kauf an - 1871

Christoph Gebhard hat Streit wegen eines Steinbruches - 1874
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 25.September 1874 folgendes:
Streitsache des Christoph Gebhard hier Kläger
gegen
Carl Haynle hier Forderung von einem gemeinschaftl. Steinbruch eingenommenen Beträge für Steine 20fl. betreffend. Wurde der Kläger da ein Vergleich nicht zu stande kam und der Betrag die Compedenz des Gemeinderaths übersteigt auf den Rechtsweg an das K. OberamtsGericht verwiesen
War dieser Steinbruch gemeint?

Christoph Michael Gebhard klagt wegen drei Bäumen - 1875
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 13.März 1875 folgendes:
Es erscheint Christopf Gebhard Weingärtner hier und trägt vor
In meiner Wiese im Lindenhölzle P.593 welche im Frühjahr 1874 vermessen worden ist, stehen 3 Papelbäume mehr an der vermeßungsgrenze neben Peter Frank, ich habe von Frank vernommen, daß er diese 3 Bäume beanspruche und Umhauen will wogegen ich Protest einlege und glaube, daß genannte Bäume zu meinem Eigenthum gehören und bitte deßhalb, daß dem Jung Peter Frank Bauer hier die Auflage gemacht, beziehungsweise das Umhauen dieser Bäume wiederlegt werde, bis ich weitere Erkundigung eingezogen habe und nach umständen wenn Frank auf Eigenthumsansprüche diesen Bäumen behart, die Sache auf den Rechtsweg weiter verfolgt und entschieden sein wird.

Christoph Michael Gebhard - Er bekommt ein Zeugniss - 1876
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 7.August 1876 findet sich folgendes:
Dem Christoph Gebhard Weingärtner hier ein Zeugniß ausgestellt, daß er:
1. Gut Beleumundet
2. noch nie bestraft und
3. ein Vermögen von ca. 1000M besitzt

Streitsache Johann Christoph Messer gegen Christoph Gebhard - 1882
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 23.Dezember 1882 findet sich folgendes:
Streitsache des
Johann Messer Händler hier Kl.
Gegen
Christoph Gebhard Weingärtner hier Bekl.
Benützungsrecht in dem gemeinschaftliche Hause, unteren Haus Ohrn betreffend
Dieser Fall wurde durch Vergleich erledigt.
Beil. No. 82

Christoph Michael Gebhard - Er hatte Weinberg von der Gemeinde gepachtet - 1885
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.April 1885 findet sich folgendes:
Der vor kurzem verstorbene Weingärtner Christoph Gebhardt hat in dem sogenannten Galberg von Gemeinde Eigenthum ca. 1/8 Morg. umgegreutet und zu Weinberg angelegt und etwa 15 Jahre in Benutzung gehabt. Da nun auch die hinterlassene Witwe deselben von hier weg gezogen ist und keine Erben mehr hier ansäsig sind, so hat die Gemeinde resp. der Vertreter diesen Platz an sich gezogen und zur Verpachtung bestimmt. Diese Verpachtung wird heute vorgenommen wozu die öffentliche Bekantmachung durch ausschellen im Ort vorangegangen ist und werden hiezu folgende Bedingungen festgeseztz.
1) Die Verpachtung geschieht auf 10 Jahre umfaßt die Zeit vom 25.März 1885 bis 25.März 1895
2) Das jährliche Pachtgeld ist je am Martini 1885 erstmals an die Gemeindepflege zu bezahlen
3) Der Pächter hat einen tüchtigen Zahlungsfähigen Bürger für das Pachtgeld zu stellen welcher sich als Selbstzahler verbindlich zu machen hat.
4) Der Weinberg ist gehörig zu bebauen und mit Pfähle zu erhalten und nach beendigter Pachtzeit sammt der Pfählen wie solcher angetroffen, wieder abzutretten
5) Gemeinderäthliche Genehmigung wird sich vorbehalten
Nach einigen Steigern im letzten Streich erhalten
Christian Götz Bauer hier für jährliches Pachtgeld von 14M

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote 1871
Ortsarchiv Verrenberg: Feuerversicherungsbuch von 1869
Ortsarchiv Verrenberg: Schätzungsprotokoll von 1869
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißen-Amt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: Beibringinventur