Georg Michael Jörg neues kirchliches Familienregister 1808-1890 fol.147 18.06.1802 Espich - 18.05.1850 (1) oo 07.10.1849 Sabina Dorothea Thier geb. Gebhard (sie war in 1.Ehe verheiratet mit Johann Bernhard Thier. 05.07.1795 - 26.05.1868 (2) Georg Michael Jörg lebte im Haus Nr.6. Er heitattete 1849 in das Haus ein. (1) Als Todesursache wird "Auszehrung" und "Gichter" angegeben (2) Beide Ehen der Sabina Dorothea blieben kinderlos Die Schwester von Georg Michael Jörg, Anna Maria Jörg hat 1841 Georg Christoph Braun geheiratet
Georg Michael Jörg will das Bürgerrecht - 1849 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 22.September 1849 findet sich folgendes: Es suchte an Georg Michael Jerg von Eschpig, daß derselbe sich in Vörrenberg Niederlasen wollte, und hatte sein Gesezliches Vörmöchen, von dem Gemeinde Rath Gesch……. Diese Ansuchen wurte vom ….. Gemeinde Rath anerkannt und unterzeichnet Nachtrag links: Bürgerliste N. 130 Gebühren 1) zum .... 10f. Nachtwache 0f. hat solche abverdient durch .... 2) FeuerEimer Surogat 1f. 30x 3) für 2. Obstbäume 1f. 12x 4) GemRaths Sportel 3f. 5) Waisenhaus Gebühr 1f. 6) Aufwärter 6x Summa 16f. 48x |
Georg Michael Jörg erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Heirat - 1849 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: Aufnahme d. 20.Februar 1849 Ge R Prot II 113 Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: Verheurathung im Oktober 1849 |
Kognitionsurkunde nach dem Tod des Georg Michael Jörg - 1850 | ||||||||||
Nach dem Tod von Georg Michael Jörg wurde am 27.11.1850 diese "Kognitions Urkunde statt Real Theilung" erstellt. Als "Testat Erben" werden genannt: I. Die Wittwe Dorothea geb. Gebhardt II. vollbürtige Geschwister a) Eva, Wittwe des Christoph Braun gewesener Bürgers u Schneiders dahier b) Christine geb. Jörg, Ehefrau des Friedrich Walter, Taglöhner in Espig, Gemeindebezirk Untersteinbach c) Christian Jörg, ledig, volljährig Bauernknecht auf dem Klingenhof, Gemeindebezirk Neuenstein Eigentlich hatten die Eheleute in ihrem Ehe- und Erbvertrag vereinbart, dass beim Tod eines Ehegatten, der zurückbleibende alles erben soll. |
Sabina Dorothea Jörg nimmt Georg Friedrich Schäffner in Pflege - 1861 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 21.Januar 1861 liest sich das so: Der led. Friedrich Schäffner von hier welcher früher in dem Armenhaus untergebracht war befindet sich krank, da nun das Armenhaus abgebrannt ist so kann derselbe nicht anders untergebracht werden als man übergibt solchen so lang er sich krank befindet an einen hies. Bürger in Kost und Logis. Die Michael Jörgs Witwe hat sich dargebotten daß sie den Schäffner solange er sich krank befindet in Verpflegung täglich zu 12x übernehmen wolle Beschluß Der Jörgs Witwe den Schäffner um obrige 12x. taglich bis zu seiner Wiedergeneßung zu überlassen |