Johann Gottlieb Oppenländer, Taglöhner neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 116a 13.06.1831 Mittelfischach - ??.??.???? oo 23.02.1868 Luise Carolina Gebhard 13.04.1838 Verrenberg - ??.??.1882 Kleinhöchberg (Backnang) | |-------------------------|------------------------|-------------------|-------------------| | | | | | Caroline Magdalene Johann Friedrich Ernst Ernst Friedrich Gottliebin Johanna Johanna 17.01.1869- 02.11.1870- 13.07.1872- 16.06.1876- 06.08.1877- unehelich 03.05.1948 USA 19.05.1960 09.08.1876 ??.??.???? 13.04.1869 oo ????.???? Missouri, USA Louise ?????? oo ??.??.???? ??.??.????- Lillie ??.??.???? ??.??.????- ??.??.???? Johann Gottlieb Oppenländer war Bürger in Mittelfischach, arbeitete aber als Taglöhner in Verrenberg. Luise Carolina war im August 1873 von ihrem Ehemann Johann Gottlieb Oppenländer verlassen worden. Sie wurde im März 1874 vom Verrenberger Gemeinderath in ihre Heimatgemeinde ausgewiesen. Dort scheint sie wieder mit Ihrem Mann zusammen gewesen zu sein. Im März 1877 erscheint die ganze Familie und wünscht im hiesigen Armenhaus unter zu kommen. Dies wird abgelehnt und die ganze Familie sofort zurück gesendet. Ernst Friedrich Oppenländer (1872-1960) wanderte 1885 nach USA aus. Scheinbar war er Richter. Johann Friedrich Ernst Oppenländer (1870-????) wanderte nach USA aus. Lauf Militärstammrolle war das 1885. Zu vermuten wäre, dass er zusammen mit dem Vater auswanderten.
Oppenländer Johann ist wohnsteuerpflichtiger Beisitzer seit 1870 Im Verzeichnis der wohnsteuerpflichtigen Einwohner im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art und Zeit als Beisitzer: 13.September 1870 Art und Zeit des Austritt als Beisitzer: Bemerkung: Nach Angabe des Wohnungsvermiethers Johann Gebhard ist die Oppenländerische Familie am 12.April 1876 von ihm ausgezogen, so viel er weis nach Sulzbach a.d. Murr Verrenberg den 20.April 1876 |
Louise Carolina Gebhard - möchte heiraten - 1868 | ||||||||||||||
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 16.Januar 1868 findet sich folgendes: Ansuchen der Louse Gebhardt Tochter des verst. Johannes Gebhardt gewesenen Webermeisters von hier welche die Absicht erklärt hat zu Mittelfischbach Oberamt Backnang sich niederzulassen wird von dem unterzeichnetem Gemeinderath beurkundet 1) Daß gedachte Louise Gebhardt die ehliche Tochter des verst. Johannes Gebhardt und seiner Hattin Catharina geb. Brand und laut vorgelegtem Taufschein am 13.April 1828 zu Verrenberg geboren ist 2) Daß dieselbe zur Evangel. Confession sich bekennt 3) Daß sie zur Zeit unverehlicht und Kinderlos ist 4) Daß sie Württembergische Staats und Gemeindebürgerin zu Verrenberg ist 5) Daß dieselbe hiesichtlich ihres Prädikats unseres Wissens an keinem der im Ges. vom 4.Dec. 1833 Art.19 und vom 5.Mai 1852 Act.5 bezeichnet Mängel leidet. 6) Das was ihr Vermögen betrifft dieselbe nach glaubhaftem Ausweise von ihren Eltern wovon sie schon einen
7) Daß dem Austritt aus dem hiesigen Staat und Gemeindeverband unsers Wissens kein Hindernis im Wege steht |
Louise Carolina Oppenländer wird des Ortes verwiesen - 1874 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 14.März 1874 findet sich folgendes: Die hier wohnhafte Louise Oppenländer Ehefrau des Johann Oppenländer Bürger in Fischbach GemeindeGroßerlach hat schon im Dec. 1873 bei dem Schultheißenamt angezeigt, daß sie sich mit ihren 2. Kinder nicht mehr ernähren könne, sie müsse Unterstützung haben. Sie wurde von dem Schultheißenamt an ihre Heimath Gemeinde verwiesen, es wurde auch auf die Bitte der Oppenländer durch den Schultheißen ermittelt daß ihr am 25.Januar d.J. von der Heimathgemeinde Großerlach eine Unterstützung von 10f. hierher übersendet und ihr verabreicht wurde. Die Oppenländer welche schon seit August 1873 von ihrem Ehemann verlassen ist, ist nun wieder mit ihren 2.Kindern einer öffentl. Unterstützung bedürftig und da die Unterstützung nicht nur auf vorübergehende Arbeitsunfähigkeit begründet ist, sondern wenn sich auch ihr Mann welcher mit .... behaftet ist auch wieder stellen würde, so würde doch die öffentl. Unterstützungsbedürftigkeit nicht beseitigt. Es wird deßhalb beschloßen 1) Auf Grund des Freizügigkeitsgesetzes vom 1.Nov 1867 Regb. 1871 S.22 §.5. die Oppenländer mit ihren 2 Kinder von hier aus nach ihrer Heimath Gemeinde Großerlach zu verweisen 2) Der Oppenländer einen Termin zum Umzug von 4. Wochen zu geben und die betreffende Heimathgemeinde hievon in Kentniß zu setzen 3) Wenn nach erfolgloser Verstreichung dieser Zeit von hier aus auf Kosten jenseitiger Gemeinde den Vollzug zu bewerkstelligen. |
Familie Oppenländer wird des Ortes verwiesen - 1877 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.März 1877 findet sich folgendes: Die Johann Oppenländersche Familie welche früher schon hier gewohnt hat aber Bürgerlich in Fischbach Gemeinde Großerlach ist, wurde heute von der Gemeinde Sulzbach wo sie in letzter Zeit wonhaft war hie her geliegert ohne daß von hier die Unterstützungs Pflicht resp. die Annahmeerklärung anerkannt worden ist. Freizügigkeitsgesetz §6 Es hat deshalb der Ortsvorsteher den GeRath versammelt und hierüber berathen. In erwägung daß die Oppenländersche Familie sich selbst ein Unterkommen nicht verschaffen könnte sondern sich in dem Gemeindehaus einbürgern wollte wo durchaus kein Raum vorhanden ist, wurde Beschlossen Die Oppenländerische Familie sofort vorerst auf Kosten der hies. Gemeinde wieder zurück zu befördern |
Klage der Gemeinde Sulzbach wegen der Familie Oppenländer - 1877 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 04.August 1877 findet sich folgendes: Auf die Klage des Prokurater Tafel in Stuttgart als Bevollmächtigter des Ortsarmenverbands Siebersbach Gemeinde Sulzbach vom 4.Juli d.J. und der Aufforderung der Kl. Kreis Regierung Ellwangen zur Gegenerklärung auf die Klage vom 17.Juli 1877 wofür am 26.Juli d.J. Besch....igung zurück gesetzt wurde. Uebernahmen der Oppenländerschen Familie betreffend wird einstimmig Beschlossen Die Sache dem Hl. Rechts Anwald Rempole in Oehringen zu übertragen |