Verrenberg HistorischDas Armenhaus in Verrenberg



Jeder, der das (aktive) Verrenberger Bürgerrecht hatte, konnte in Notfällen auf die Unterstützung durch die Gemeinde rechnen.
So wurde z.B. Waisenkinder bei Familien im Ort in Pflege gegeben. Durch die Verarmung weiter Schichten der Bevölkerung entstand auch in Verrenberg die Notwendigkeit, ein Armenhaus zu errichten.
Wann dies erstmals geschah, wird wohl im Dunkel der Geschichte bleiben. In den Hungerjahren 1816-17 wäre wohl die Notwendigkeit gegeben, es fehlen aber für dieses Zeitraum Unterlagen.


Aus dem "Schultheißen-Amts Protokoll" - 1825
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 25.Februar 1825 folgendes:
Unter Beyziung auf den disseitigen Erlaß vom 15ten v m wird dem Schultheißenamt ereffnet daß die grundsäze welche bey wechselseidiger Erstattung der Kurkosten für arme unterdahnen des Battnschen Staates festgestelt worden auch auf die schweizerische Staats angeherige seine Anwendungen finde

Ruggericht von 1839
Im Ruggericht von 1839 Fol.45a steht:
"Ein Armenhaus ist hier nicht vorhanden.".


Im Urkatasters von 1839 wird kein Armenhaus erwähnt.
Erst 1847 findet sich im Gemeinderatsprotokoll wieder ein Eintrag:
1847 gab es in Verrenberg kein Armenhaus
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.Januar 1847 liest sich das so:
... Ein Armenhaus befindet sich hier nicht und es ...
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.Februar 1847 liest sich das so:
... ob bey der zunehmenden Verarmung der niedern Classen es überhaupt nicht für nöthlich und angemessen erachtet werde ein Armenhaus zu bauen oder zu kaufen ...
... so ist das ganze Gemeinde Raths Collegium darinen einig, dass die Erbauung eines Armenhauses vorerst noch unterbleiben solle.




1854 wird für Schulkinder gekocht, um das Betteln abzustellen
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.Juni 1854 liest sich das so:
Bei der immer zunehmenden Noth der Armuth gegenüber wurden die hies. Bürger, durch armen Kinder aus der hies. Gemeinde mit dem Bettel zu hart belästigt, um diesem Unfug zu steuern, und das herumziehen der Kinder durch Bettel auf zu heben hat der unterzeichnete Gemeinderath
Beschlossen
Daß für 12. Kinder zur Unter..... jedem Tag Mittags um 11 Uhr in dem hies. Schullokal ausgetheilt werden soll, zu dieser Kochanstallt ist die Jacob Mäule von hier vorgeschlagen worden und mit diesem ein Accord abgeschlossen, daß sie für diese 12.Kinder alle Tage eine Suppe zur Genüge der Kinder kochen, und auf das Schullokal zu tragen habe, womit Hl. Schullehrer Zundel oder ein Gemeinderaths Mitglied bei der Unteraustheilung anwohnen wird.
Die Caroline Mäule bekommt für jeden Tag so lange sie Kocht je Tag 20x.

am 20. Febr. 1854 ist das erste mal gekocht worden und so alle Tage bis zum 6.Mai 1854.
Auf die immer steigende Preise der Lebensmittel hatte sich Mäule vor dem Gemeinderath beschwert, daß sie bei diesem so hohen Preisen immer um vor stehende 20x. kochen könnte, denn sie habe dabei einen bedeutenden Verlust.
Hierauf wurde von dem Gemeinderath nochmals beschlossen, der Meule so lange sie nocht kocht statt 20x. 24x. bekommen soll.
Also hat dieselbe vom 7.Mai bis 12.Juni d.J. bei der hies. Gemeindepfleg Casse in anrechnung zu bringen a. pr. Tag 24x. weil dieselbe biß lezteren Datum gekocht hat

1855 wurden Haus, Scheuer und Garten aus der Gantmasse des verst. Christian Schäffners
von der Gemeinde gekauft, um hier das Armenhaus einzurichten
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.Oktober 1855 liest sich das so:
Vor dem Gemeinderath und dem Bürgerausschuß
In der Gantmasse des verst. Christian Schäffners ist ein einstökiges Wohnhaus nebst Scheuer und Garthen im Werth von 275f. vorhanden, auß welchem die hiesige Ablösungs Casse ein Betrag von 22f. 53x mit II .... zu vordern hat.
Weil dieses Haus und Scheuer und Garten wurde bei der Versteigerung so wenig geboten daß diese Forderung gänzlich verloren gegangen wäre.
Aus diesem Grunde und weil die Gemeinde
kein Armenhaus besizt, ein solches aber ein täglich dringenderes Bedürfniß wird, wie dem für die aus 10. Köpfen bestehende Familie des Schäffner ein Obdach aus Gemeindemitteln angeschafft werden muß hat der Gemeinderath unter Zustimmung des Bürgerausschußes dasselbe um 132f. angekauft, zahlbar 1/10 barr und der Rest in 3 verzins ..... .... 1855, 1856, 1857
Es wurde nun
Beschloßen
Hierzu unter den ansätzen sich höhere Genehmigung zu erbitten daß der Kaufschilling in dem angegebenen Weißen ohne eine Kapitalaufnahme aus den laufenden Mitteln der Gemeinde Pflege aufgebracht werden könne.
Die Not, neben den anderen Obdachlosen, die 10 köpfige Familie des verstorbenen Christian Schäffners nach dem Zwangsverkauf ihres Hauses unterzubringen, zwang die Gemeinde eben dieses Haus zu kaufen und als Armenhaus einzurichten.

1857 wird angegeben, daß die Gemeinde jährlich 400f. für das Armenwesen ausgibt
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 6.März 1857 liest sich das so:
Unterm 12.Jan 1857 hat der Gemeinderath mit Zustimmung des Bürgerausschußes für die Gemeinde erkauft
Fld. No. 482
........
Die Armenunterhaltung kostet die Gemeinde allein, alljährlich 400f. und die
........

Wo im Ort lag das Haus Nr.41, das neue Armenhaus?
Lageplan des Haus Nr.41, bis 1860 Heute gehört dieser Platz zum Hof der Familie Braun.

Ruggericht von 1858
Im Ruggericht von 1858 Fol.81 steht:
"Das Armenhaus, welches besichtigt wurde, ist in der Küche außerordentlich stark verrußt, daher Anlaß genommen wird, die Ober- und Localfeuerschau hierauf aufmerksam zu machen.".

1860 - für das abgebrannte Armenhaus wird ein Ersatz gesucht
Haus Nr. 13 in Verrenberg - 1926 Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 14.Dezember 1860 liest sich das so:
Durch das ihm heurigen Spätjahr hier abgebrannte Armenhaus sind wir in die Lage gesezt, daß wir für die vielen Obdachlosen Armen wieder ein Obdach aufbringen, die Erben der verstorbenen Christina Zorn besizen ein Haus mit einer daran hängenden Scheuerlein welches sich zu diesem Zwek eignen würde.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß hat daher einstimmig
Beschlossen
Dem Gemeindepfleger Mugele den Auftrag zu ertheilen, oben erwähnte Geb...lichkeit für die hiesige Gemeinde um einen entsprechenden Preis anzukaufen. Denn es ist voraussichtlich dass man 12 - 15 Personen darin unterzubringen hat, es scheint doch besser zu sein ein Haus anzukaufen als die Armen in Miethzins unterzubringen all.. es schon im hies. Orte an Miethwohnungen fehlt
.


Von den "12 - 15 Personen darin unterzubringen" gehörte der größte Teil vermutlich zur Familie des verst. Christian Schäffners.


Am 18.01.1861 kaufte die politische Gemeinde das Haus Nr.13 um 575fl. Es wurde darin das neue Armenhaus eingerichtet.


Es gibt ein Armenhaus, aber es fehlt ein Bett - 1861
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.Mai 1861 liest sich das so:
... Die hies. Gemeinde besizt wohl ein Armenhaus um den Schäffner darin unterzubringen, aber ein Bett und eine Person zur Verpflegung dessen war nicht vorhanden hierauf ...

Ruggericht von 1863
Im Ruggericht von 1863 Fol.94 steht:
"Die Gemeinde hat ein Armenhaus, in welchem die Gelasse zur Wohnung für Arme vergrößert werden sollen und soll dies im bevorstehenden Frühjahr ausgeführt werden.
In demselben sind gegenwärtig untergebracht:
Die Witwe Frank ohne Kinder,
die ledige Dorothea Schäfer mit zwei Kindern im Alter von 8. und 12. Jahren,
die ledige Barbara Schäffer mit einem Kind von 4 Jahren,
der ledige 38 Jahre alte Friedrich Schäfer, in hohem Grad gebrechlich.
Nur der letzte erhält die Kost im Umwechseln von den Einwohnern, die für ihn in das Armenhaus geholt werden muss.
Seine Gebrechlichkeit führt von Erfrieren seiner Füße her, in dessen Folge ihm Zehen abgenommen werden mussten, und klagt er fortwährend über Leiden an den Füßen, daher anzuordnen ist, dass ihm ärztliche Behandlung zu verschaffen sey."

Nachtrag links 1:
"Die Vergrößerung ist, da der zur Vergrößerung nach dem Ueberschlag beteutend hoch gestellt unterblieben und eine Reperatur vorgenommen worden."
Nachtrag links 2:
"Es ist schon Ärzl. Behandlung mit Schäffner gepflogen worden. Der erfolg der Linderung rect. Heilung der Füße war aber fruchtlos."

Im Hohenloher Bote werden Arbeiten am Armenhaus ausgeschrieben - 1863

Ruggericht von 1867
Im Ruggericht von 1867 Fol.101b steht:
"28) In dem Armenhause der Gemeinde sind untergebracht:
Der zwischen 60 und 70 Jahre alte Michael Hoffmann welcher seit einigen Jahren krank im elendesten Zustand darnieder liegt und sein Weib. Dieser Mann wird von der Gemeinde verköstigt, so dass die Kost nach einer Repartition nach der Steuer von den Bürgern abzugeben ist.
Der ledige, 42 J. alte Friedrich Schäffner, ebenfalls durch ein Fußleiden seit langer Zeit in hohem Grade gebrechlich, welcher in der selben Weise verköstigt wird
Die Witwe Frank
Die ledige 40 Jahre alte Barbara Schäffner mit einem 9 jährigen Mädchen
Die ledige 52 J. alte Dorothea Schäffner mit einem 12 jährigen Knaben.
Die 3 letzteren erhalten außer der Wohnung keine Unterstützung.
Es wird die Frage erörtert, ob diese ledigen Weibspersonen durch Versorgung ihrer Kinder nicht aus dem Armenhaus weggewiesen und zum Eintritt in Dienste angehalten werden könnten und sollten, allein es wird erwiedert daß beide vermöge ihrer Persöhnlichkeit niergends einen Dienst finden, und daher nichts übrig bleibe, als sie im Armenhause zu behalten.
Die Barbara Schäffner bettelt hin und wieder im Ort, obwohl sie keine Erlaubniß zum Gabensanneln hat, entweder ist ihr wenn Grund hiezu vorliegt, die Erlaubniß zum Gaben sammeln im Ort aber nur an bestimmten Tagen zu ertheilen, oder wenn dies nicht geschieht ist wegen Betteln gegen sie einzuschreiten.
Im Übrigen hat die Gemeinde gegenwärtig keine Armenunterstützung zu geben, außer einem jungen Menschen der auf Rechnung der Gemeinde in der Handwerks Lehre untergebracht ist.
Die im Armenhause bei ihren Müttern befindlichen 2 Kinder müssen jedenfalls, wenn sie aus der Schule kommen, der Verwahrlosung entzogen und in Dienst respektive Lehre untergebracht werden."


Auf Fol.104a steht weiter:
"38) Bei dem elenden Zustand in dem sich der alte Michael Hoffmann im Armenhause befindet wird das Oberamt den Oberamtsarzt beauftragen gelegenheitlich seiner sonstigen Anwesenheit denselben zu untersuchen."
[Nachtrag links]" Hofmann ist im Monat Juli 1867 gestorben "[Ende Nachtrag links]

Ruggericht von 1873
Im Ruggericht von 1873 Fol.107 steht:
"§.21. Im Armenhaus ist dem kranken Friedrich Schäffner für ein besseres und reinlicheres Lagen und namentlich für Bettwäsche zu sorgen, wozu in seinem Vermögen die Mittel vorhanden sind."
[Nachtrag links]" Dem Fr. Schäffner ist für Bettwäsche soweit es thunlich wegen seiner Unreinlichkeit gesorgt. Dem Pfleger Joh. Frank wurde aufgegeben auf den Winter für eine gute Bettbedekung zu sorgen."[Ende Nachtrag links]

Bericht an das Oberamt, wie die Ortsarmenbehörde aufgestellt ist - 1874
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.November 1874 liest sich das so:
Gemäß Aufforderung des K.Oberamts Oehringen nach besond. Schreiben v. 14ten d.M. würde folgendes berüchtet.
Die Ortsarmenbehörde in hiesiger Gemeinde ist in folgender Weise Constituiert.
Zu den Verhandlungen wird nach Art.9. des Gesetzes vom 17.April 1873 Regb 1875 S.112. der Geistliche von Bizfeld in dessen Pfarrsprengel die hies. Gemeinde gehört als Stimberechtigtes Mittglied eingeladen die Leitung der Sitzung besorgt der Ortsvorsteher mit dem genannten Geitslichen gemeinschaftlich.
Eine besondere Deputation besteht hier nach Art.10 nicht, da auch eine besondere Armenkasse nicht besteht. Die Ausgaben zu Armenzwecken müßen aus der Gemeinde Casse bestritten werden, es werden deßhalb auch sämtliche Gemeinderatsmitglieder zu den Verhandlungen eingeladen.

Ruggericht von 1880
Im Ruggericht von 1880 Fol.120a steht:
"§.19. Seit einigen Wochen hat sich im Armenhaus ohne Erlaubniß die Magdalene Röger ledig eingenistet, welche füglich sich sonst ein Unterkommen verschaffen kann und deren Fortweisung daher der Ortsvorsteher verfügen wird."

Umgang mit Vagabunden im Ort - 1881
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.Januar 1881 liest sich das so:
Auf Grund der Gemeinschaftl. Verhandlung des Amtsversammlungsausschußes, der Landarmen Comission und des Bezirkswohltätigkeitsvereins unter dem Vorsitz des kl. Oberamts
vom 3ten Januar d.J.
Maßregeln und Bestimmungen gegen die das Publikum belästigendes Vagantenwesens betref wurde gemäß Zif. 9. jener Bestimmungen mit Sonnenwirth Johann Zorn hier über Nachtquatier und Speisung der zureisenden Vaganten in folgender Weise ein Vertrag abgeschlossen.
1) Sonnenwirth Zorn verpflichtet sich Mittags von 11 - 1 Uhr auf eine von dem Schultheißenamt aufzustellende Karte den zureisenden die vorgeschriebene Mittagkost an Supp und Brod
für 20d
2) die vorgeschriebene Abendkost, Nachtquatier, und Morgens Supp oder Brod für 50d in vorgeschriebener Weise zu reichen.
3) Dem Oberamt durch Protokollauszug hievon Anzeige zu machen welches sich die Regelung der Preise vorbehalten hat.

Ruggericht von 1884
Im Ruggericht von 1884 Fol.126 steht:
"§.15. Im Armenhaus ist der Ofen in der Wohnstube schadhaft u herstellen zu lassen; ebenso das Rauchabzugsrohr daselben."
[Nachtrag links]" ist geschehen." [Ende Nachtrag links]

Wer Unterstützung will, soll auch arbeiten - 1924
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.August 1924 liest sich das so:
Nach §.9. Abs.2 der Verordnung vom 15.Oktober 1923 ist, soweit Gelegenheit besteht die Gewerbslosenunterstützung von einer Unterstützung gemeinnützigem Carakter, Gemeindearbeiten abhängig zu machen u zwar bis zu 24 Stunden unentgeltlich; ein Lohn ist hierfür nicht zu bezahlen.
Beschluß
1.) Die Erwerbslosenunterstützung von einer wöchentlichen unentgeltlichen 24 stündigen Gemeindearbeitsleistung abhängig zu machen.
2.) Wer die Arbeit verweigert, scheidet aus der Erwersfürsorge aus.
3.) Bekanntmachung in der Gemeinde

Richtsätze der Unterstützung werden definiert - 1926
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.Februar 1926 liest sich das so:
Das Oberamt verlangt mit Runderlaß vom 19.Januar d.J. eine Beschlußfassung der Ortsfürsorgebehörde über Richtsätze, Art u Maas der öffentl. Fürsorge.
Der Inhalt des Erlasses wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
Im Hinblick darauf, daß die für den einzelnen Fall festzusetzende Richtsätze weder Höchst noch Mindestsätze, sondern nur Anhaltspunkte darstellen, u die tatsächliche Unterstützung von Fall zu Fall auch unter diesen Richtsätzen bleiben kann wird
Beschlossen
Folgende Richtsätze für das Maß der öffentlichen Fürsorge aufzustellen:
Es beträgt der monatliche Aufwand für Nahrung, Wohnung, Kleidung u Beleuchtung, Kochfeuerung Reinigung sowie für kleinere laufende Bedürfnisse, bei
a) einer alleinstehenden hilfsbedürftigen mit eigenem Haushalt (17,50) 25M
b) einer alleinstehenden hilfsbedürftigen in fremdem Haushalt, unter grundsätzlicher Gleichstellung von Mann u Frau (10,50) 15M
c) einem Ehepaar oder Geschwistern in gemeinsamen Haushalt (24,50) 35M
d) einem Erwerbsunfähigen zum Haushalt des Hilfsbedürftigen Angehörigen (4,20 - 5,60) 6 - 8 M
Auf diese Sätze kommen nur Anrechnung etwaige Einkommensbezüge des Hilfsbedürftigen, sowie etwaige Unterstützungen von allimentationpflichtigen Verwanden.
Auszug ans Oberamt


Nachtrag links:
Nebige Richtsätze werden hiermit um 30% ermäßigt
Verrenberg 7.Sept. 32


Als 1920 das Armenwesen neu geregelt wurde und die Gemeinde hier nicht mehr zuständig war, wurde das Haus an den Schankwirt Otto Werner verkauft.
 

Quellennachweis.

Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißen-Amt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: B 2 Ruggerichtsrezessbuch 1833-1888
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote 1863