Verrenberg HistorischDie Familie Johann Michael Zorn
(1769-1850) in Verrenberg


Johann Michael Zorn erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Gutsübernahme - 1798
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt
Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: durch Gutsübernahme ao 1798
Art und Zeit des Austrittsaus dem aktiven Bürgerrecht: durch Guts Uebernahme ao 1826

Gründung der Schäfereigesellschaft in Verrenberg - 1801
Im Ortsarchiv Verrenberg gibt es einen Bestand "B 56 Schäfereiwesen 1801-1858"
Mit dem Kauf der Schäfereigerechtsame des herrschaftlichen Hofs Schwöllbronn durch die Gemeinden Schwöllbronn, Unterohrn und Verrenberg, kam es in Verrenberg zur Gründung der Schäfereigesellschaft.
Verrenberg hatte 120 Schafe erkauft, die aufgeteilt in drei Klassen auf 70 Verrenberger aufgeteilt wurden.
Johann Michael Zorn war in der III.Klasse. Damit konnte er 1 der 120 erkauften Antheile in Anspruch nehmen. Dazu kam ein Beischlag von 3 Schafen. Damit konnte er 4 Schafe halten.
Diese Schäferei Anteile sollte ursprünglich auf Hof und Gut gebunden sein. Das wäre in seinem Fall das Haus Nr.17.
Diese Bindung wurde aber im Laufe der Jahre nicht mehr beachtet, so dass der Verkauf der Schäferei Anteile unabhängig der Liegenschaften erfolgte.

Christina Magdalena Zorn will nach Schwöllbronn heiraten - 1835
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 09.Oktober 1835 liest sich das so:
Es erscheint Christine Magdalene Zorn und bringt vor dem Gemeinde Rath vor, das sie sich Entschlosen habe sich in Schwölbronn Bürgerlich nieder zu lassen und büttet um ein Geburts Brief da wurde ihr von dem Gemeinde Rath ein Geburtsbrief und Vermögens Attistat ausgestelt von 1625f.
Christina Magdalena hatte in ihrem Nachlass auch das Haus Nr.13. vermutlich hat sie dort nach ihrer Scheidung selbst gelebt.

Johann Michael Zorn bekommt ein Zeugnis - 1847
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 23.Dezember 1847 liest sich das so:
Dem Michael Zorn, von hier, ist auf Köhl. Hochl Oamts gerichtlichen Befehl demselben ein Predicat und Vermöchens Zeigniß auszustellen.
1. Demselben, wurte bezeigt daß derselbe noch niemal gestraft worden ist, und ist auch noch niemal un keiner Undersuchung gestanden
2. Was derselbe an Vermöchen besizt ist ohngefehr 1000 bis 1200f.

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: B 56 Beilagen zum Gemeindegüterbuch Band II: Schäfereiwesen 1801-1858