Verrenberg HistorischDas Ruggerichtsrezessbuch in Verrenberg Teil 3 1855-1867




Teil 1 von 1833 Teil 2 1836 - 1847 Teil 3 1855 - 1867 Teil 4 1873 - 1888, 1952


1855 1858 1863 1867
 


Die unten skizzierten Inhalte sind nicht vollständig.

Teil 3 1855-1867


Ruggericht 1855

(Der Inhalt wird nur Auszugsweise beschrieben)

I. Die Erbhuldigung legten ab

1.) Georg Peter Zorn geb. 1835
2.) Johann Georg Bort geb. 1837
3.) Carl Christian Kanppenberger geb. 1838
Diese von Verrenberg
Joh Jak Dürr, 19 Jahre v Adolzfurth

Abwesend ist vor jetzt huldigigungspflichtigen:
Joh Georg Frank geb 1838
Fried. Leonh. Löffler geb. 1839 (krank)

Während die zur Huldigung aufg….henten
Joh. Bernh. Ad. Layh
und
Carl Michael Christian Wieland
Noch nicht volle 16 Jahre alt sind, und daher auf das nächste Ruggericht verwiesen werden.

II. Besondere Wünsche oder Beschwerden sind nicht angebracht worden

III. Rezesse

- "Im Gemeinderathsprotokolle sind in Fällen, welche der Genehmigung der höheren Behörde unterliegen, die Entschließungen der lezteren anzumerken."
- "Die Mitglieder des Kirchenconvents - soweit sie nicht vermöge ihres Amts theil zu nehmen haben, sind durch den Stiftungsrath, ausdrüklich zu wählen."
- Der Vollzug von Arreststrafen und Übergabe der Geldstrafen sollen auch künftig im Protokoll nachgewiesen werden.
- Bei wiederholtem Schulversäumis des Kindes, darf die dann fällige Arreststrafe gegen den Vater nicht von der Mutter angetreten werden - auch wenn diese dies ausdrücklich wünscht.
- Strafverzeichnisse betreffend
- In das Befehlbuch enthält seit 1847 keine einträge mehr. Es soll ein Register angelegt und zukünftig gewissenhaft geführt werden.
- Die Bürgerliste ist zu ergänzen und richtig zu stellen.
- Wenn Gemeindeangehörige in andere Orte des Inlandes übersiedeln, müssen sie u.a. den Nachweis der bürgerlichen Aufnahme im Zielort beibringen. Dieser ist sorgfälltig zu verwahren. Dies ist wichtig, um später unberechtigte Ansprüche abweisen zu können.
- Das Mobiliarinventar wird vermißt.
- "Das Strafbuch welches entbehrlich geworden, ist zu einem Schultheißen Amts Protokoll angelegt und die Strafverfügungen werden in das Gemeinderath oder SchultheißenAmts Protokoll je nach Umständen eingetragen."
- Diverse Regierungsblätter fehlen. "Schultheiß Layh, erst seit 1853 im Amt, erklärrt, daß ihm bei … Amtsantritt gar nichts urkundlich übergeben worden seye."
- "Die alten Intelligenzblätter von 1821 bis 1839 …….. sind entbehrlich, ebenso 4 Bände alten Stuttgarter Anzeigen, und zum Besten der Gemeindekasse zu verkaufen."
- "Die Gemeinderegistratur ist ein einem ganz ungeordneten Zustand und muss notwendig geordnet werden, worüber der Gemeinderat am Besten mit dem Verwaltungsaktuar der Gemeinde einen Akkord abzuschließen hat und dem OAmt vorzulegen hat"


- Die Markungsgrenzen sind alle sechs Jahre zu untersuchen. Dies hat noch 1855 zu erfolgen.
- Es werden verschiedene Einrichtungen aufgezählt, deren Besuch "zur besserung der landwirtschaftl. Interessen" empfohlen wird.
- "Die Gemeinde hat einen Platz von ½ Morgen mit Obstbäumen angepflanzt, und wird die fernere Anlegung solcher Pflanzungen auf sonstige geeignete Plätze empfohlen."
- Weinberge, die an ungeeigneten Plätzen angelegt wurden, sind in einem Verzeichnis aufzulisten.
- Das Schultheißenamt darf es nicht mehr dulden, dass Jauche über die Straße läuft. Die Besitzer müssen geeignete Sammelbehälter bauen.
- "Die Chaussemäßige Herstellung der Strasse" vom Ort zur Hauptstrasse Öhringen - Bitzfeld soll im Lauf des Sommers oder Herbst durchgeführt werden.
- "Die Ortsstraße bedarf sehr einer Ausbesserung, welche jedenfalls den Sommer über zu bewerkstelligen ist. Namentlich ist aber darauf zu achten, dass ein gehöriger Wasserablauf durch Herstellung und Offenhaltung der Seitengruben bewirkt wird. Die vielfach vorhandenen Morasthaufen sind in Bälde wegzuschaffen und überhaupt mehr Reinlichkeit im Ort einzuführen, besonders durch Entfernung vorstehender Wasser- und Schlammpfützen im unteren Dorf."
- "Die vorhandenen schadhaften Ortsstöcke und Tafeln müssen erneuert werden."
- "Der Baumsatz an den Strassen ist überall wo Lücken sind zu ergänzen"


- Die Gemeinde besitzt eine kleine Handspritze. Es wird die Anschaffung einer Fahrspritze empfohlen. Dies könnte auch zusammen mit einer Nachbargemeinde geschehen.
- "Die Gemeinde besitz eine kleine Kirche, an welche ein Schullokal und das Ratszimmer samt Arrestlokal anstößt. In der Kirche und dem Schulzimmer sind viele Fenster zerbrochen, so dass diese Lokale ein übles Aussehen haben, daher die erforderlichen Reparaturen vorzunehmen sind. Im Innern der Kirche sieht es höchst unreinlich aus, zunächst ist sobald als möglich das Ausweißen derselben einzuleiten, dann aber durch regelmäßiges Reinigen der Lokale ein anständiger Zustand zu erhalten."
- "In der Gemeinde ist der Kretinismus nicht selten und wird der Gemeindebehörde dringend empfohlen, in jeder möglichen Weise durch Beförderung der Reinlichkeit, Bekämpfung des Missbrauchs im Brandweingenuss etc. die Gelegenheitsursache zu dem Übel, zu vermeiden. Insbesondere ist es sehr nötig, für das durch den Ort fließende Wasser einen regelmäßigen Abschluss zu erhalten. Vom oberen Teil des Dorfs führt ein Wassergraben in den unteren Teil, in welcher sich eine große Menge Schlamm ansammelt, dessen Ausräumung bisher dem Farrenhalter überlassen war. Dieser Graben soll nun demnächst aufgefüllt werden, bis auf eine schmale Rinne mit gehörigem Abzug. Dagegen ist in dem regelmäßigen Ausputzen der übrigen Wasserbehälter im unteren Dorf fortan durchaus nichts zu versäumen."
- Der Boden des Arrest ist durch Eindringen von Wasser teilweise verfault. Durch eine Senkung des Bodens wurde der Ofen beschädigt. Beides ist zu beseitigen. Zudem sollen Strohsack, Kopfpolster und Teppich angeschafft werden.
- Das Leichenschauregister muss gewissenhafter geführt werden.
- Auch das Kälberregister muss genauer geführt werden.
- "Über fremde Dienstboten ist das vorgeschriebene Register anzulegen und zu führen." Auch muss "der Stand und Gewerbe der Fremden näher" eingetragen werden.
- Gewerbsmäßige Bettler sollen "weggewißen" werden.
- "Die gehörige Handhabung der Vorschriften über die Sonntagsfeier, die Wirtshauspolizei und namentlich des Vorhalts des Wirtshausbesuchs junger Leute unter 18 Jahren wird zur genauen Beachtung eingeschärft."
- "Ganz besonders wird empfohlen es dahin zu bringen, daß die Dienstboten wie auch andere Leute die Gewohnheit, einen entsprechenden Theil ihres Einkommens in die Sparkasse anzulegen anmahnen und zweifelt man nicht daran, daß dies dem Ortsvorsteher in Verbindung mit dem Geistlichen gelingen werde."
[Nachtrag links zu 36]
"In dem hiesigen Ort befinden sich sehr wenige Dienstbotten, daher nur von 2. Eine ersparniß in die Sparkasse Oehringen gelegt worden ist". "


- In der vorhandenen Krämerei müssen Ortsvorstand oder ein Gemeinderath einmal jährlich Maase und Gewichte kontrollieren. Dies muss im Schultheißenprotokoll dokumentiert werden.
- Neben dem Lindenwirth, aber "nicht zu diesem gehörig, befindet sich eine offene Kegelbahn, hart an der Hauptstraße des Orts und sogar mit dem Ende der Kegelbahn gegen die Straße gerichtet, was ganz polizeiwidrig ist. Das Schultheißenamt darf daher den Gebraucht dieser Kegelbahn durchaus nicht mehr zulassen."

[Anmerkung: Details zu dieser Kegelbahn finden sich hier:]


- Der Güterweg vom oberen Teil des Orts gegen Pfedelbach muss dringend hergerichtet werden.
 


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Ruggericht 1858

(Der Inhalt wird nur Auszugsweise beschrieben)

"Am 2. und 3ten Juli 1858 ist das Oberamtliche Ruggericht in der Gemeinde Verrenberg abgehalten worden."

"§.1. Gemeinderaths Protokolle"

- Hinweis auf die ordnungsgemässe Führung der verschiedenen Protokolle und anlegung/pflege der Register
- Die Führung des Kirchenconventprotokoll wurde benängelt.
- "Die Gemeinderegistratur ist nun gehörig geordnet und ein Repertorium darüber vorhanden."
- Die Bürgerliste ist mit fehlenden Angaben zu ergänzen.
- Es fehlen weiter Regierungsblätter, während "etliche ältere Intelligenzblätter bis 1847" vorhanden, aber entbehrlich sind. Sollen verkauft werden.

"§.2. Verwaltung der Gemeindehoheitsrechte"

- "Es ist beim lezten Ruggericht angeordnet worden, daß die Markungsgrenzen der Gemeinde alle 6. Jahre durch die Untergangsbehörde untersucht werden sollen.
Inzwischen ist dies (1855-1856) geschehen, gegenüber von der Markung Brezfeld, OA Weinsberg, dagegen noch nicht gegen Windischenbach, Öhringen, Schwöllbronn OA Öhringen und Bizfeld Oberamts Weinsberg. Um so mehr ist gegen dieses Nachbarmarkungen die Untersuchung möglichst vorzunehmen.
"

"§.3. Verwaltung des Gemeindevermögens"

- "Die politische Gemeindekörperschaft besizt über 4 Morgen an Aekern und Wiesen, deren Benützung der Schäferey Gesellschaft überlassen ist,
indem leztere die Schäferey samt dem Genuß der bezeichneten Grundstücke an einen Schäfer verpachtet hat, und das Pachtgeld unter den Mitgliedern der Gesellschaft vertheilt.
Ob nun dieses abnorme Verhältniß, wonach der Ertrag aus dem - der politischen Gemeindekörperschaft gehörige Grund Eigenthum einem Dritten zufließt fernerhin fortbestehen könne, wird zur besonderen Erörterung verwiesen, jedenfalls aber wird von dem Eigenthumsrecht der politischen Gemeindekörperschaft der den angefühten Realitäten zur Sicherung dasselbe hier ausdrücklich Vormerkung gemacht.
"
- "Dasselbe gilt nun einzelnen Ländereien welche den geringeren Güterbesizer zur Nutznießung überlassen sind und von der Waidfläche von 15 Morgen, welche zwar der politischen Gemeinde gehört, aber von der Schäferei Gesellschaft benüzt wird."

"§.4. Landwirtschaft und Feldpolizey"

- "Die Farrenhaltung ist von einem der größeren Güterbesitzer verpachtet und ist, nach vorgenommener Besichtigung ein ganz guter Farren ... vorhanden."
- "Die Schaafweide wird von einem im Besitz derselben befindlichen Gesellschaft ausgeübt und sind über die Helfte der Bürger Theilhaber derselben, es ist übrigens nicht klar ob nicht das Schafweidrecht ebenfalls der politischen Gemeinde geheere, da die Realitäten, welche von der Gesellschaft benützt werden, weil unzweifelhaft Eigenthum der Gemeinde Körperschaft."
- Es wird noch darauf verwiesen, dass auf dem Galberg über 15.Morgen Oedung ist und der Gemeinde empfohlen diese Fläche zumindest als Schafweide zu kultivieren.
- Wiederholter Hinweis auf verschiedene "Anstalten zur Hebung der Landwirtschaft".
- Ein Verzeichnis von Weinbergen, "welche anderen Culturarten zugewendet werden sollen" ist vorhanden. Der Gemeinderath kontrolliert jedes Jahr das "Bemühen" der Besitzer dies umzusetzen.

[Zur Ödung auf dem Galberg, siehe auch das Messbuch von 1818]


"§.5. Forst- und Feld Polizey"

- "Die Gemeinde Körperschaft besitzt keine Waldungen, dagegen sind ca. 23. Morgen Frieetwaldungen vorhanden."
- "Die Gemeindejagd ist an den Gemeinderath Ceppler verpachtet, übrigens ist demnächst eine neue Verpachtung vorzunehmen. Nach der Versicherung des Ortsvorstehers kommen keine Jagdexcesse vor."

"§.6. Strassenpolizei"

- "Seit dem lezten Ruggericht wobei die chausse mäßige allmähliche Verbesserung der Güterwege der Gemeinde Beherde angesprochen worden, ist der s. g. Saugassenweg so angelegt worden auf eine Strecke von ca. 150 Ruthen, nun soll um den Galbergweg ebensolches hergestellt werden, es wird erwartet, daß dis spätestens im nächsten Jahr geschehe und ist überhaupt jählich eine angemessene Strecke auszuführen, so daß die Gemeinde nach und nach zu brauchbaren Güterwegen kommt."
- "An der neuhergestellten ..... Strasse gegen Bizfeld ist ein Ortsetter durch weiteres abgraben des Seitenreins eine Verbesserung zu bewerkstelligen."
- "An derselben Strasse geht die Dungstätte der Witwe Zöller viel zu weit in die Straße hinein, dieselbe ist daher geherig zurückzuweisen und die Einfassung der Dungstätte anzuordnen."

"§.7. Bau- und Feuerpolizei"

- Bei der Feuerschau soll auch immer angegeben werden, wie die Reibfeuerzeuge verwahrt werden. Auch soll darauf geachtet werden, dass kein Gebäude überversichert ist.
- "Das Armenhaus, welches besichtigt wurde, ist in der Küche außerordentlich stark verrußt, daher Anlaß genommen wird, die Ober- und Localfeuerschau hierauf aufmerksam zu machen."
- Die wenigen vorhandenen Mobiliar.Feuer-Versicherungen müssen im Protokoll angegeben werden.
- "Die Kirche, deren Baulast der Gemeinde obliegt, und in welcher nur Lektionen durch den Schullehrer gehalten werden, wurde besichtigt.
Sie ist seit dem letzten Ruggericht geweißt worden, die Mahnung, das Innere durch Abkehren der Wände reinlicher und wohlanständiger zu halten, muss aber wiederholt werden.
Auch wäre ein Cästchen mit Zierrathen, an der Wand angebracht - das gebrochene Fenster hat wieder herzustellen, oder wenn dies nicht für gut gefunden wird eher zu entfernen.
"

"§.8. Medizinal Polizei"

- Im Impfbuch fehlt die Beurkundung des Pfarrer, dass die Einträge vollständig sein, d.h. niemand vergessen wurde.
- "Der Kretinismus - früher nicht selten - hat nach der Versicherung des Ortsvorstehers hier auch wieder in den letzten drei Jahren abgenommen, indem ältere Kretine abgegangen und bei dem Nachwuchs in der Bevölkerung die kretinische Anlage sichtlich zurückgeht.
Uebrigens werden die Aufforderungen zur Anwendung der Vorsichtsmaasregeln vom vorigen Ruggericht, Rezesse 19, 21,26 beachtung der Reinlichkeit, Abfluß des Wassers Reinigung der Wasserbehältern zur Nachrechtung erneuert.
"
- "Eine Viehschau ist bestellt. , übrigens ist kein Mezger hier."
- "Auch ein Baeker ist nicht in der Gemeinde"
- "Der einzige Geisteskranke (derzeit) aus der Gemeinde ist in der Anstalt in Zwiefalten untergebracht."
- "Der Ortsbeherde wurde größte Aufmerksamkeit auf die Crupkrankheit dringend empfohlen."
- "Es wird Anlaß genommen von der Gefahr durch den Genuß verdorbener Würste zu warnen."

"§.9. Sicherheitspolizey"

- "Das heizbare und mit den nötigen Geräten versehene Ortsgefängnis wurde besichtigt. In der Decke ist ein Loch ausgebrochen und wiederherzustellen."
- "Ein Verzeichnis der auswärtigen Dienstboten ist vorhanden."
- "Ebenso ein Register über beherbergung Fremder."
- "Das Schultheißenamt wird sich die Vorschriften in Beziehung auf ausländische Zigeuner besonders aufmerksam gemacht."
- In der Gemeinde gibt es aktuell keine Insassen des Dorfgefängnisses und keine unter Polizeiaufsicht stehende PErsonen.

"§.10. Armenfürsorge"

- "Abgesehen von einigen Kindern welche auf Kosten der Gemeinde untergebracht sind, hat die Gemeinde gegenwärtig keine Armenunterstützung zu reichen (mit Ausnahme eines Gebrechlichen)."
- "Der Bettel Gemeindeangehöriger auswärts hat aufgehört, auch von fremden Bettlern wird die Gemeinde nicht mehr belästigt."
- "Eine Industrieschule besteht nicht, die Einrichtung einer solchen stünde in der geringen Größe der Gemeinde ihre Schwierigkeit."

"§.11. Sorge für Sittlichkeit, Erziehung"

- "Man hat bei der Durchsicht der Protokolle gefunden, daß in den letzten Jahren ein Gemeinde angeheriger (Georg Schanzenbach) der sich asotischer Lebensweise ergeben, gehörig verwarnt worden ist, und versicht sich der Gemeinde Beherde daß sie es auch in Zukunft an rechtzeitigen hinschreiten in solchen Fällen nicht werde fehlen lassen.
Nach Angabe des Ortsvorstehers hat jene Warnung so gefruchtet daß keine weitere ….sizung nöthig wurde.
"
- "Der Versuch, die Dienstleute namentlich zu regelmäßigen Spareinlagen zu gewöhnen hat bis jezt noch nicht viel Erfolg gehabt, allerdings ist die Gemeinde und die Zahl der Dienstleute klein, danch wird zu Fortsezung der diesfälligen Berufungen bei jeder Gelegenheit aufgemundert."
- "Die Schulstelle ist kürzlich neu besezt worden, bis jetzt zur Zufriedenheit der Gemeinde. Der Schulstelle wurde neuerer Zeit ein Grundstock angeschafft."
- "Geherige Handhabung der Sontagsfeier und überhaupt der Wirthshauspolizei geseze wird dem Ortsvorsteher besonders anbefohlen auf das Verbot des Wirthhaus besuchs durch junge Leuts unter 18 Jahren wird wiederholt zur Nachrechtung hingewiesen."

"§.12. Gewerbepolizei"

- "Die Anordnung vom lezten Ruggericht, daß in der Crämerei alljährlich die Maaße, Gewichte, Wagen p.p. zu visitieren seyen, ist nicht verstanden worden, indem in den lezten Jahren nicht in der Crämerei sondern in den Wirthschaften die Trinkgeschirre visitiert worden.
Deshalb wird die Belehrung ertheilt, daß die periodische Visitation der Trinkgeschirre in den Wirtschaften längst aufgeschoben ist wogegen die Untersuchung der Maase und Gewichte p.p. der Crämerei furter alljährlich vorzunehmen ist.
"
- "Eine Mühle, desgleichen eine Ziegelhütte ist nicht vorhanden."

"§.13., §.14. und §.15."

- "Die Einwohnerschaft ist bekannt gemacht worden, daß besonderen Anliegen oder Beschwerden von 2.Juli zu einer bestimmten Stund bei dem Oberamt vorgebracht werden können, es ist indessen Stunde erschienen:"
- "Der Erbhuldigungseid ist den hienach genannten Jünglingen in Gegenwart des Gemeinderaths vorschriftsmäßig abgenommen worden
Johann Lay geb. 1839
Johann Michael Bort geb. 1842
Johann Weippert geb. 1841
Wilhelm Friedrich Schanzenbach geb 1842
"
- Weder Gemeinderath, noch Bürgerausschuss haben auf Nachfrage noch etwas vorzubringen.


 
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Ruggericht 1863

(Der Inhalt wird nur Auszugsweise beschrieben)

"Das oberamtliche Ruggericht welches in der Gmeind III Classe Verrenberg, leztmals im Juli 1858 abgehalten wurde, ist nach dem von der K.Regierung des Jagst Kreises genehmigten Plan im Verwaltungs Jahr 1862/63 wieder verfallen und wurde daher wieder vorgenommen. Hierüber ist Folgendes vorzutragen:"

"I. Die Aufstellung der Behörden und ihre Geschäftsführung."

- "Beim Einritt in das Activ Bürgerrecht werden für die Nachtwache 6.J. erhoben. Während eine jährliche Gebühr für die Wache zuläßig ist, erscheint ein Eintrittsgeld diesen Amt nicht statthaft,
indessen kann die Gemeindebehörde diese Einnahmen für die Casse gleichwohl beibehalten wenn sie beschlißt die Gebühr unter dem Titel "für Feuerlöschgeräthe und die Obstpflanzung wofür bisher 2fl. 42x erhoben wurde also im Ganzen 8fl. 42x einzuziehen.
"
- "bei einem Fall von Uebertretung der Wirthshauspolizeigesetze Bl.65 wurde statt der gesetzlichen Strafe von 1fl. 30x nur 1fl. angesezt obwohl auch Verübung nächtlicher Ruhestörung mit consenerirte, mithin eine den Betrag von 1fl. 30x. übersteigende Strafe gerechtfertigt gewesen wäre. Der Ortsvorsteher wird diß künftig beachten."
- "In der Bürgerliste ist das Verzeichniß der Wohnsteuerpflichtigen nicht vollständig, daher zu ergänzen. Ueberorts abwesende Bürger ist keine besondere Abtheilung da, mag auch bei der geringen Zahl entbehrlich seyn, dagegen ist die Eigenschaft als ortsabwesende Bürger in der Rubrik "Bemerkungen" anzugeben. Auch die verschiedenen Abtheilungen der Liste muß im Eingang dasselbe unter Beziehung der Ziffer des Blattes hingewiesen werden."
- "Das Vormaliche Befehl Buch ist, obwohl solches beim lezten Ruggericht angeordnet worden, noch mit keinem alphabetischen Register versehen, was sofort nachzuholen ist."
- "In den Fällen der Uebersiedlung Gemeinde Angehöriger in andere Orte des Amts werden die Nachweise über den Verzicht auf das hiesige Bürgerrecht und die Aufnahmen am Uebersiedlungsort beigebracht."
- "Den Ortsvorsteher wird erinnert mit Rücksicht auf die neue Gewerbe Ordnung, über alle Gewerbeanzeigen, welche gemacht werden, ein Verzeichniß zu führen damit bei dem nächstfolgenden Steuersaz die Einschätzung für das Gewerbe Cataster erfolge."

"II. Verwaltung der Gemeinde, Hoheitsrechte."

- "Die Markungsgrenzen der Gemeinde gegen die anstoßenden Markungen von Oehringen, Schwöllbronn u Unterohrn, Bizfeld, Brezfeld, Windischenbach sind 1861 durch die Untergangsbehörde untersucht worden, worüber Eintrag im Untergangs Protokoll gemacht wurde, mehrere Lüken die aufgenommen wurden sind aber noch nicht erledugt u ist hiefür zu sorgen. Die nächste Visitation ist im Jahr 1867 vorzunehmen."

"III. Gemeinde Vermögens Verwaltung."

- "Die Gemeinde Rechnung von 1861/62 wird nach Beendigung des Ruggericht abgehört werden."
- "Der beim lezten Ruggericht §.3. Pkt.2. der Rezesse erörterte Punkt wegen Benuzung von der Gemeinde Körperschaft gehörigen Gütern durch die Schäferei Gesellschaft erledigt sich dahin, daß im Jahr 1854 aus Anlaß der Anlegung neuer Güterbücher das fragliche Verhältniß dem Oberamt dargelegt und nicht beanstandet worden ist."

"IV. Polizei Versammlung."

- "Die Gemeindebehörde äußert sich vorläufig bezüglich der Ausführung des Gesezes vom 26.März 1862 über die neue Anlegung von Feld Wegen dahin, daß nach der Art der bestehenden Flureintheilung kein Grund vorliege, eine andre Feldwege Anlegung für ein Bedürfniß zu halten; übrigens wird dieselbe wiederholt aufgefordert, gründlich zu prüfen, ob nicht doch im einzelnen Gewande etwas zu geschehen hätte, und in Bälde hierüber besondere Vorlage zu machen."
- "Zur Verbesserung der vorhandenen Waidflächen, welche die Schäferei Gesellschaft benüzt ist seither nichts geschehen, allerdings kann nicht die Meinung seyn, daß die politische Gemeinde solche Verbesserungen ausführen solle, deren Nuzen nicht ihr, sondern der Schäfereigesellschaft zufallen würde, sondern dis leztere soll solches selbst ausführen."
- "Die vorhandenen Obstbaumpflanzungen der Gemeinde werden der besondern Fürsorge des Orts Vorstehers empfohlen." Nachtrag links: "Es hat im Spätjahr 1865 eine beteutende Obstbaumpflanzung an verschiedenen Güterwegen stattgefunden."
- "Die Farrenhaltung ist von der Gemeinde verpachtet."
- "Die Empfehlung der verschiedenen Anstalten zur beförderung der landwirtschaftlichen Interessen - §.16. der Rezesse vom ruggericht von 1855 wird erinnert."
- "In Verbesserung der Dungstätten und Mistjauchebehälter ist noch sehr viel zu thun und wurde der Gemeinde Vorsteher dringend aufgefordert dazu, daß alle Viehbesizer, auch die kleineren, zweckmäßigere Behälter anlegen u. alle Dungstoffe beser verwenden, Veranlassung zu geben."
- "Die Gemeindevorsteher werden wiederholt aufgefordert einmal darauf zu dringen, daß in den 3.Keltern der Gemeinde bei der Weinlese sämtliche Butten, sowohl mit schließenden Dekel versehen, als Senkböden angewendet werden u. diese Einrichtung als allgemeine Kellerordnung einzuführen. Auch dem Gebrauch der Raspeln sollte viel mehr Eingang verschafft werden."
- "Die Ortsbehörde wird verpflichtet die bestehende Vorschriften zur Vertilgung schädlicher Thiere wie Mäuse, Raupen, Maikäfer, Wespen p.p.vorkommenden Falls gehörig zu vollziehen, insbesondere alljährlich die Baumbesizer zur Säuberung der Bäume von Raupenstand angehalten."
- "Die Verordnung vom 7.Mai 1859 zum Schuz nüzlicher Vögel ist streng handzuhaben. Nach Angabe des Ortsvorstehers ist in der Gemeinde kein Vogelhändler u. Vogelfänger."

"B) Forst und Jagd Polizei"

- "Die Gemeindejagd ist verpachtet, nach Angabe des Ortsvorstehers kommen keine Jagd Excesse vor"
- "In den wenigen Privatwaldungen sollen nicht viele Forstfrevel vorkommen; übrigens wird der Gemeinderath u. Ortsvorsteher erinnert in vorkommenden Fällen die Uebertretungen, soweit er zuständig ordungsmäßig abzurügen."

"C) Straßen Polizei"

- "Zu Anlegung …terer Vinicial Straßen liegt kein bedürfnis vor, indem in den lezten Jahren das, was insbesondere durch den Eisenbahnbau nothwendig geworden, geschehen ist."
- "Dagegen ist es sehr nöthig, daß die Güterwege allmählig in besseren Stand gebracht werden, dazu gehört insbesondere der - gegen die Bruchhütte führende sog. Leimengrubenweg, der vom oberen Theil des Dorfs gegen die Wiesen Kelter führende Weg, der sog. …klesweg, über der Staatsstraße drüben gegen Schwöllbronn.
Es ist nun nachdem der Eisenbahnbau vorüber, die Einleitung zu treffen, daß jedes Jahr ein angemessenes Stück hergestellt werde."

Nachtrag links.
Es ist gegen der Wiesenkelter sogenannten Gaalbergsweg ein Stück mit Steinen zur Straßenanlage aufgeführt, und es wird zur weitern Straßen anlagen jedes Jahr etwas geschehen."
- "Die Reinlichhaltung der Ortswege wird der Gemeindebehörde umso dringender zur Pflicht gemacht, als sich in dem Ort vermöge seiner eingegrenzten Lage, in einer Vertiefung der Morast ohne dies sehr leicht anhäuft und namentlich Rücksicht auf die S..ludvität Straßenreinlichkeit umso mehr notwendig macht."
- "Die Dungstätten an den Hauptwegen des Orts sind besser einzuzäunen, auch einzelne, welche ganz nah auf die Seite gesezt werden können, wie der Stelle vorn an der Hauptstraße wegzunehmen."
- " An der Ortsstraße, welche zu der Durchfahrt unter der Eisenbahn führt, ist der mehrfach verschüttete Graben regelrecht freyzustellen."

"D) Bau und Feuerpolizei"

- "Nach dem Verzeichniß über die bestehende Mobiliar Feuer Versicherungen sind fast alle bei der Gesellschaft "Deutscher Phönix" und kein einziger bei der württembergischen Versicherungs Gesellschaft daher über die Verhältnisse und die für die Benüzung der vaterländischen Anstalt sprechenden gewichtigen Gründe Belehrung ertheilt wird."
- "Die Ortsfeuerschau wird zweimal im Jahr vorgenommen, überigens ist die Erledigung der Defecte immer auch im Protokoll nachzuzeichnen und dies im lezten Protokoll nachzuholen.
In diesem sind seltsamerweise mehrere Feuerpolizeiliche Vorschriften wie sie bestehen vorgetragen statt daß gesagt wird welcher Befund hirwegen vorliege, z.b. wie die Laternen beschaffen seyen, ein die Reibfeuerzeuge aufbewahrt werden, ob keine Gebäude mit unrichtigem Brand Versicherungs Anschlag gefunden werden usw. Dies ist für Folge zu beachten."

- "An Feuerlöschgeräten sind vorhanden: Eine kleine Handspritze, Feuerhaken und Leitern, ca. 60 Stück Feuereimer. Im Übrigen sind die Einwohner angewiesen, im Falle eines Brandes mit ... in jedem Haus vorhandene Butten Wasser zu bringen.
Die Anschaffung einer Fahrsprize wäre wohl wünschenswerth die Gemeinde hat aber bis jetzt die Kosten gescheut, mit der Zeit soll diese Anschaffung wieder in Anregung gebracht werden."

- "Der einzige laufende Brunnen im Ort hat einen steinernen Trog und daran angehängt einen ganz niederen hölzernen, welcher aber total unbrauchbar geworden. Es ist ein unzweifelhaftes Bedürfniß, daß dieser unbrauchbare Trog durch einen anderen, am besten einen steinernen ersezt werde, wozu die Gemeindebehörde aufgefordert wird." Nachtrag links: "Der schadhafte Bronnen trog ist entfernt worden, die Bürgerl. Collegien aber halten es für überflüssig einenj anderen Trog dagegen zu ersezen"

"E) Medicinalpolizei"

- "Die Gemeinde hat keinen eigenen Begräbisplatz, sondern benüzt den in Bizfeld"
- "Impfbuch. Der Ortsvorsteher besorgt gegenwärtig die Impfbuchführung.
Das Ki. Pfarramt wird darauf aufmerksam gemacht, daß sich die Beurkundung der Volständigkeit der Einträge ausdrücklich auch auf die Hereingezogenen zu erstrecken hat.
Sodann wird dem Ortsvorsteher angewiesen alljährlich das Impfbuchg zu durchsehen und wegen der vollständigen Impfungen das Nöthige zu verfügen, bei Hereingezogenen welche anderwärts geimpft worden, die Impfscheine beizubringen, bei Hierweggezogenen die noch nicht geimpft worden, die Uebergabe an die betr. Orte zu bewerkstelligen und alles daß im Impfbuch nachzuweisen."

- "Leichenschau Register. Bei den Todesfällen vom 3.Juli 1862 und 02.Febr. 1863 ist nicht einmal der Tag der Beerdigung angegeben, was sofort ergänzt werden muß. Der Leichenschauer ist ernstlich zu erinnern, solche Nachläßigkeit künftig zu vermeiden."
Nachtrag links: "Dem Leichenschauer ist eröffnet worden die Nachläßigkeiten fernerhin zu vermeiden
Die Eröffnung
Michael Kipf"

- "Das Register über ausgestellte Schafurkunden wird geführt."
- "Eine Hebamme ist aufgestellt."
- "Es ist kein Bäker und kein Mezger hier, übrigens sind 2 Viehschauer aufgestellt."
- "Was den Kretinismus betrifft, welcher früher ziemlich häufig war, so scheint die Abnahme nachhaltig zu sein. Personen kretinischer Entartung mögen etwa noch 7 vorhanden sein, alle schon im vorgerückten Alter.
Nachgewachsene jüngere Personen mit solchen Gebrechen sind aber nicht vorhanden."


"F) Sicherheitspolizei"

- "Ein Dienstboten Register wird geführt."
- "Dagleichen ein Register über Beherbergung Fremder"
- "In den zwei Schildwirtschaften - Linde und Sonne - haben die Wirthe selbst Nachtbücher zu führen.
was auch in der Linde bereits der Fall; dem anderen Wirth ist auch die Auflage zu machen und hat Ortsvorsteher die Bücher von Zeit zu Zeit einzusehen."

Nachtrag links: Die Eröffnung und Auflage s. Sonnenwirth Zorn
- "Das heizbare und mit Lagerstätte versehene Ortsgefängniß wurde in Stand gefunden."

"G) Armenwesen"

- "Die Gemeinde hat ein Armenhaus, in welchem die Gelasse zur Wohnung für Arme vergrößert werden sollen und soll dies im bevorstehenden Frühjahr ausgeführt werden.
In demselben sind gegenwärtig untergebracht:
Die Witwe Frank ohne Kinder,
die ledige Dorothea Schäfer mit zwei Kindern im Alter von 8. und 12. Jahren,
die ledige Barbara Schäffer mit einem Kind von 4 Jahren,
der ledige 38 Jahre alte Friedrich Schäfer, in hohem Grad gebrechlich.
Nur der letzte erhält die Kost im Umwechseln von den Einwohnern, die für ihn in das Armenhaus geholt werden muss.
Seine Gebrechlichkeit führt von Erfrieren seiner Füße her, in dessen Folge ihm Zehen abgenommen werden mussten, und klagt er fortwährend über Leiden an den Füßen, daher anzuordnen ist, dass ihm ärztliche Behandlung zu verschaffen sey."

Nachtrag links 1:
"Die Vergrößerung ist, da der zur Vergrößerung nach dem Ueberschlag beteutend hoch gestellt unterblieben und eine Reperatur vorgenommen worden."
Nachtrag links 2:
"Es ist schon Ärzl. Behandlung mit Schäffner gepflogen worden. Der erfolg der Linderung rect. Heilung der Füße war aber fruchtlos."
- "Der Ortsvorsteher wird wiederholt ermahnt sich Mühe zu geben daß die Gewohnheit regelmäßiger Sparkassen Einlagen mehr eingeführt werde." Nachtrag links: "Der Ortsvorsteher wird bei dem nächsten Ruggericht Auskunft hierüber ertheilen"

"H) Kirche und Schule, Sittenpolizei"

- "Die Gemeinde ist eine Filiale der Gemeinde Bizfeld, im Ort ist eine kleine Kirche, worin nur Betstunden durch den Schullehrer wöchentlich gehalten werden. Ein zerbrochenes Fenster ist herzustellen."
- "In demselben Gebäude ist das Schulzimmer. Dasselbe ist - wenn das Weiße wieder nötig wäre, an den Wänden mit einem blaßgrünen Anstrich zu versehen, wobei Arsenikhaltiges Schweinfurter und Wienergrün sorgfältig zu vermeiden ist. Ferner sind - sofern für einige Fenster grüne Vorhänge fehlen - solche anzuschaffen."
- "Mit den Leistungen des Schulmeisters Herb ist die Gemeindebehörde gar nicht zufrieden."
- "Während dem früheren einem asotischen Lebenswandel ergebene Georg Schanzenbach sich gründlich gebessert hat, ist neueren Zeit der Taglöhner Bernhardt Schumacher in dieselbe schlimme Richtung gerathen weshalb der Ortsvorsteher ihm die nöthige nachdrückliche Wandlung zu Protokoll zu eröffnen und wenn solche nicht fruchtet nach dem bestehenden Gesezen gegen ihn vorzugehen hat."

"I) Gewerbepolizei"

- "Wiederholt wird das Schultheisenamt angewiesen, die Maaße, Gewichte und Waagen in der bestehenden Krämerei alljährlich einmal zu visitiren und Eintrag hierüber in das Schultheißenamts Protokoll zu machen."
- "Die jährliche Revision der Kelterngeschirre ist zu unterlassen." Nachtrag links: "Wird jedes Jahr eine Revision vorgenommen."

"K) Der Einwohnerschaft ist eröffnet woren, daß etwaige Beschwerden und Anliegen bei dem Oberamt vorgebracht werden können, es ist aber niemand erschienen."

- "Auch das Pfarramt Bizfeld hat kein Disiderum"

"L) Der Erbhuldigung wird folgende Jünglinge vorschriftmäßig abgenommen:"

- "- Georg Peter Bort
- Johann Martin Hofmann
- Georg Adam Atz
- Christian Görz
- G. Ad. Mich. Bort
- Joh. Fr. Knappenberger
sämtliche von Verrenberg.
- Christian Schanzenbach von Eschenau
- Johann Messer von Wistenroth
- Eberhard Fischer von Pfahlbach
- Gottfried Beek von Oberohrn
- Joh. Fr. Lindenberger von Langenbeutingen
"

Nachtrag unten: "Desgl. in Capple Johann Keller, Bürgerlich in Kleversülzbach sein Vater wohnhaft hier"
Nachtrag links: "Johann Wüstholz hat am 26.Sept 1866 bei dem in Ekartsweiler abgehalenen Ruggericht den Huldigungseid abgelegt"

"M) Verhandlung mit dem Gemeinderath und Bürgerausschuß"

- "1. Der Gemeinderath hat als Collegium nichts besonders vorzubringen."
- "2. Der Bürgerausschuß ebenso."
- "3. Das Ergebniß der Untersuchung der Geschäftsführung u Verwaltung wurde den Gemeinde Collegien eröffnet, mit ihnen besprochen und wird damit die Verhandlung geschlossen."



 


Die unten skizzierten Inhalte sind nicht vollständig.

Ruggericht 1867

(Der Inhalt wird nur Auszugsweise beschrieben)

"In der Gemeinde III Classe Verrenberg ist das oberamtliche Ruggericht letzmals im Monat Merz 1863 vorgenommen worden, dasselbe war im Verwaltungsjahr 1865/66 wieder verfallen, konnte aber wegen der großen …drungs anderer Geschäfte nicht abgehalten werden, wurde deßhalb mit Genehmigung der Kgl. Kreisregierung auf das folgende Jahr verschoben und nun vorgenommen."
- "1) Im Gemeinderath ist ein Mitglied kürzlich mit Tod abgegangen und soll die Ersetzung bis zur Gemeinderathswahl im Dezbr d. Jahrs im Anstand bleiben."
[gemeint ist Georg Adam Bort]
- "2) Der verstorbene Gemeinderath war auch Untergänger und sind deshalb nur noch 2 Untergänger da, diese Ersetzung kann nicht im Anstand bleiben, ist daher vorzunehmen und das Ergebniß dem Oberamtsgericht anzuzeigen."
- "3) Gemeinderaths Protokoll.
    b) Bl. 10 11 findet sich eine gemeinschaftliche Verhandlung mit dem Gemeinderath Oehringen wegen Verbesserung des sogen. Zwergweges von der Markungsgrenze vom Jahr 1864. Diese Lor…….tion ist aber bis jetzt nicht zu Stande gekommen, nehmlich weil von Seiten Oehringen nichts geschehen sei. Es wird daher empf. daß der Gemeinderath von Oehringen wiederum um die erforderliche Einleitung anzugehen sein.
    c) Bei Geldstrafen ist immer auch der Einzug im Protokoll anzugeben."


- "4) Kirchenconvents Protokoll. Es ist nur zu bemerken, daß das alphabetische Register zu ergänzen wäre."
- "5) Schultheißenamts Protokoll gibt zu keiner Ausstellung Anlaß und wird erwartet, daß der Ortsvorsteher auch fernerhin bedacht sein werde, seine Verhandlungen und Verfügungen möglichst vollständig einzutragen, namentlich auch über seine polizeilichen Visitationen, und über Verkündigungen von Gesetzen und Verordnungen.
In Fällen von Arreststrafen ist, der Vollzug der Arreststrafe stets durch die Unterschrift des Gestraften im Protokoll nachzuweisen."

- "6) In der Bürgerliste ist das Verzeichniß der Wohnsteuerpflichtigen zu ergänzen."
- "7) Das Befehl. und Normalien Buch enthällt seit 1863 nichts mehr, es sind aber seither doch Normalienerlasse ergangen, daher an vollständige Führung erinnert wird."
- "8) Ueber die Nachweise der Bürger Aufnahme in anderen Orte des Landes übersiedelter Gemeindeangehörigen von Uebersiedlungsort ist noch das vorgeschriebene alphabetische Register anzulegen und zu führem."
- "9) Ein Verzeichniß über Gewerbeanzeigen ist nicht vorhanden, der Ortsvorsteher bemerkt, daß seit der neuen Gewerbeordnung kein Gewerbebetrieb neu begonnen worden sei. Fernerhin wurden solche Fälle mit der Zeit vorkommen und ist dann das Verzeichniß anzulegen."
- "10) Die Registratur ist in Ordnung, übrigens sind die Güterbücher und weitere Acten welche in dem die letztenren enthaltenden Kasten liegen sowie der Innhalt des Kastens für Primärkataster und Flurkarten noch nicht im Repertorium eingetragen, und ist dies nachzuholen und … durch den Geschäftsmann welcher das Repertorium angelegt hat. "

- "11) Die letzte Visitation der Markungsgrenzen gegen Oehringen Unterohrn, Schwöllbronn, Bitzfeld, Bretzfeld, Windischenbach hat im Jahr 1861 stattgefunden und sind aber 2 Grenzsteine, welche damals nach dem Eintrag im Untergangs Protokoll gefehlt haben, bis jetzt noch nicht gesetzt war und ohne längeren Verzug zu geschehen hat.
In diesem oder wenigstens im nächsten Jahre ist nun die Untersuchung durch die Untergangsbehörde wiederum vorzunehmen."

- "12) Nach dem letzten Ruggericht ist in Beziehung auf das Gesetz vom 26. Merz 1862 über Feldweganlegung nichts geschehen, es wird eingewendet, daß nach den bestehenden Verhältnissen ein derartiges Unternehmen zu große Schwierigkeit habe. Auch vom Recht der Trepprechtsablösung ist noch kein Gebrauch gemacht worden.
Ferner wird vorgebracht , daß nach dem Verhältnissen kein genügenden Grund vorliege von der durch das neue Gesetz der Gemeindebehörde eingeräumten Befugniß zu neuer Regulierung der Ueberfahrtsrechte Gebrauch zu machen, da schon aus Anlaß der Anlegung neuer Güterbücher die Ueberfahrtsrechte so viel als möglich beschränkt worden sind."

- "13) Seit dem letzten Ruggericht hat die Gemeinde im Jahr 1865 eine Obstbaumpflanzung von etlichen und 70 Stück ausgeführt, welche gut gedeiht. Fortsetzung solcher Pflanzungen wird empfohlen."
- "14) Wiederholt wird darauf aufmerksam gemacht, daß zum Unterricht junger Leute in der Obstbaumzucht, sowohl von Seiten des Staats, als der Amtskörperschaft und des landwirtschaftlichen Vereins Kostenbeiträge gegeben werden."
- "15) Auch Verbesserung der Dungstätten und Mistjauchebehälter ist fortwährend hinzuwirken."
- "16) Die Erinnerung die bestehenden Vorschriften zur Vertilgung schädlicher Thiere, Insekten dagegen für den Schutz der Insecten fressenden Vögel.gehörig hand zu haben, wird wiederholt."
- "17) Desgleichen die Aufforderung doch einmal die so wichtige Verbesserung in der Weinbereitung durch Verschließung der Gährbütten und wo möglich die Anwendung von Senkböden in den Keltern durchzuführen."
- "18) Zu Erwägung des sehr mangelhaften Steinsatzes, zu Bezeichnung der Gütergrenzen ist es noch nicht gekommen, weil der Oberamtsgeometer keine Zeit hiezu finden kann.
Die Gemeindebehörde wird deßhalb aufgefordert, sich einfach an den Geometer Franz in Neuenstein zu wenden."


- "19) Beim letzten Ruggericht wurde die Verbesserung der Güterwege, insbesondere
- des sogen. Leimengrubenweg in der Richtung gegen Bretzfeld
- des s. g. Gaalbergwegs gegen die Wiesenkelter
- des s. g. Hökleswegs gegen Schwöllbronn
besonders empfohlen, seither ist nur eine kleine Strecke des Gaalbergwegs vom Ort aus befriedigend hergestellt worden, und kann man die Unterlassung der Fortsetzung dieser dringenden Verbesserung in den letzten Jahren nur mißbilligen.
Man muß deßhalb darauf dringen daß fortan mehr geschehen, und alle Jahre eine angemessene Strecke der bezeichneten Wege hergestellt werde."

- "20) Auch bezüglich der Ortsstrassen ist Verbesserung und namentlich mit Rücksicht auf die eingeengte tiefe Lage des Orts möglichste Reinhaltung derselben der Gemeindebehörde wiederholt zur Pflicht zu machen, in welcher Beziehung besonders auch die Verwahrung der Dungstätten zu beachten ist."
- "21) Ortsfeuerschau
Wiederholt muß werden, daß die Ortsfeuerschau ihre ganz zwecklose Aufzählung verschiedener bekannter Feuerpolizeivorschriften in ihrem Protokoll zu unterlassen, dagegen anzugeben hat, was sie gefunden habe, ob die Stalllaternen vorschriftsmäßig, wie Reibfeuerzeuge Asche und Kohlen etc. aufbewahrt werden.
Die Erledigung der Defecte muß immer im Protokoll eingetragen werden."

- "22) Ein Verzeichniß über die bestehende Mobiliarfeuerversicherung liegt vor.
Dagegen findet sich im Gemeinderaths Protokoll kein Eintrag über Vornahme der vorgeschriebenen jährlichen Prüfung der Versicherungen in der Richtung, ob nicht wegen eingetretener Veränderungen im Besitzstand eine Reduktion der Versicherungssumme geboten sei.
Diese Prüfung und der Eintrag darüber darf nicht mehr unterlassen werden."

- "23) Der Stand der Feuerlöschgeräthe, 1 Handspritze, Haken und Leitern ca. 60 Stück Feueraimer - ist noch derselbe wie seither. Für spätere günstigere Zeit wird wieder die Anschaffung einer Fahrfeuerspritze vorgemerkt."
- "24) Impfwesen
Die Anweisung welche beim letzten Ruggericht gegeben wurde werden wiederholt."


- "25) Das Register über fremde Dienstboten wurde eingesehen."
- "26) Desgleichen das Beherbergungs Register. Wenn der Gastwirth zur ….. ein eigenes Nachtbuch nicht führt, so ist er gehalten jede Beherbergung von Fremden dem Ortsvorsteher anzuzeigen."
- "27) Dem Ortsvorsteher werden die bestehenden Vorschriften in Betreff ausländischer Zigeuner wieder in Erinnerung gebracht."
- "28) In dem Armenhause der Gemeinde sind untergebracht:
Der zwischen 60 und 70 Jahre alte Michael Hoffmann welcher seit einigen Jahren krank im elendesten Zustand darnieder liegt und sein Weib. Dieser Mann wird von der Gemeinde verköstigt, so dass die Kost nach einer Repartition nach der Steuer von den Bürgern abzugeben ist.
Der ledige, 42 J. alte Friedrich Schäffner, ebenfalls durch ein Fußleiden seit langer Zeit in hohem Grade gebrechlich, welcher in der selben Weise verköstigt wird
Die Witwe Frank
Die ledige 40 Jahre alte Barbara Schäffner mit einem 9 jährigen Mädchen
Die ledige 52 J. alte Dorothea Schäffner mit einem 12 jährigen Knaben.
Die 3 letzteren erhalten außer der Wohnung keine Unterstützung.
Es wird die Frage erörtert, ob diese ledigen Weibspersonen durch Versorgung ihrer Kinder nicht aus dem Armenhaus weggewiesen und zum Eintritt in Dienste angehalten werden könnten und sollten, allein es wird erwiedert daß beide vermöge ihrer Persöhnlichkeit niergends einen Dienst finden, und daher nichts übrig bleibe, als sie im Armenhause zu behalten.
Die Barbara Schäffner bettelt hin und wieder im Ort, obwohl sie keine Erlaubniß zum Gabensanneln hat, entweder ist ihr wenn Grund hiezu vorliegt, die Erlaubniß zum Gaben sammeln im Ort aber nur an bestimmten Tagen zu ertheilen, oder wenn dies nicht geschieht ist wegen Betteln gegen sie einzuschreiten.
Im Übrigen hat die Gemeinde gegenwärtig keine Armenunterstützung zu geben, außer einem jungen Menschen der auf Rechnung der Gemeinde in der Handwerks Lehre untergebracht ist.
Die im Armenhause bei ihren Müttern befindlichen 2 Kinder müssen jedenfalls, wenn sie aus der Schule kommen, der Verwahrlosung entzogen und in Dienst respektive Lehre untergebracht werden."

- "29) Die Gemeinde ist ein Filial der Kirchengemeinde Bizfeld, im Ort ist eine kleine Kirche in welcher nur wöchentlich eine Betstunde durch den Schullehrer gehalten wird, die Räumlichkeit macht mit ihren kalten Wänden, rohen unangestrichenen Stühlen keinen günstigen Eindruck.
Eine gebrochene Fensterscheibe ist machen zu lassen."

- "30) In demselben Gebäude ist das Ratszimmer und das Schulzimmer. Letzteres hat 2 blechnere Ventilatoren, welche aber schadhaft sind, statt derselben sind 2 Luftreinigungsfester, welche sich um ihre Achse drehen, anzubringen. Sobald wieder das Weißen nöthig ist, den abgängig gewordenen bloß grünn oder graue Anstrich der Wände zu erneuern.
Wenn grüne Farbe genommen wird, so muß arsenikhaltiges Wiener- oder Schweinfurter Grün sorgfältig vermieden werden."

- "31) Es wird wird bemerkt, dass der Schulmeister Herb sich neuerer Zeit mehr Mühe in seinem Beruf gebe."

- "32) Während Georg Schanzenbach und Bernhardt Schumacher, gegen welche wegen asotischen Wandel früher eingeschritten werden mußte, nach der Erklärung des Ortsvorstehers neuerer Zeit keinen Anlaß zur Einschreitung gegeben haben, zeigt der ledige Zimmermann Ludwig Hörger Neigung zur Asotie daher der Gemeindebehörde zur Pflicht gemacht wird, sofort mit Warnung, und wenn solche nicht fruchtet, mit Strafe gegen ihn vorzugehen."
- "33) Die Wirthshauspolizei ist mit Strenge handzuhaben."
- "34) Die Visitation der Maaße, Gewichte und Waagen und in der Krämerei ist regelmäßig fortzusetzen, auch sind die Kelterngeschirre jedes Jahr zu revidiren."
- "35) Der Erbhuldigungs Eid wurde folgenden Jünglingen vorschriftsmäßig abgenommen:
Michael Bort
Christian Metzger
Leonhard Hofmann
Peter Frank
Johann Roth
Gottlieb Roth
Christian Bort
Christian Frank
Carl Ahles
Wilhelm Jakob Frank
Friedrich Ludwig Frank
Michael Bürkert
Johann Weiß v Schepbach "


- "36) Die Ebene auf dem Gaalberg, welche früher ganz öde und wüst gelegen, ist neuerer Zeit auf den Maßgehalt von 5-6 Morgen von einzelnen Bürgern umgebrochen worden, es ist nun nöthig, daß die Gemeindebehörde nähere Festsetzung darüber treffe, auf welche Zeit die Nutzung denjenigen, welche den Umbruch vorgenommen haben, eingeräumt sein solle, und wird ... mit diesen Flächen zu halten sei. Die ganze Oedung mißt ca. 15 Morgen, und gehört der Gemeindekörperschaft mit Eigenthum, während der Schäfereigesellschaft die Nutznießung zur Waide zukommt. Es wird wohl am passendsten sein, wenn nach Ablauf der Nutzung derjenigen welche den Umbruch vorgenommen haben, die Fläche mit Grassammen eingesät wird um zur Waide verwandelt zu werden
. Zugleich aber dürften Baumpflantzungen für Rechnung der Gemeindekörperschaft auszuführen sein."

- "37) Der Wasserbehälter unten im Dorf ist sobald die Witterung im nächsten Winter erlaubt, gehörig auszuputzen,"
[Nachtrag links]" Ist geschehen, 1871 wiederholt"[Ende Nachtrag links]
"der andere Wasserbehälter im oberen Dorf, ist im vorigen Spät Jahr gereinigt worden."
- "38) Bei dem elenden Zustand in dem sich der alte Michael Hoffmann im Armenhause befindet wird das Oberamt den Oberamtsarzt beauftragen gelegenheitlich seiner sonstigen Anwesenheit denselben zu untersuchen."
[Nachtrag links]" Hofmann ist im Monat Juli 1867 gestorben "[Ende Nachtrag links]
 

Quellennachweis.

Ortsarchiv Verrenberg: B 2 Ruggerichtsrezessbuch 1833-1888