1357 | hatten die Hohenloher sechs Güter, eine Kelter, neun Teilweingärten und neun Morgen Weinberg im Ort. | ||||||||||||
1384 | veräußert Appel von Crailsheim an an Herrn Engelhardt von Weinsberg die Kelter für 50 Pfund Heller. | ||||||||||||
1402 | Herr Engelhard und Herr Konrad von Weinsberg verkaufen an Ulrich und Albrecht von Hohenlohe die Kelter zu Verrenberg und den Zehnten am Golberg und etliche Güter zu Windischenbach um 200 Goldgulden auf ewige Wiederlösung. | ||||||||||||
1448 | Es gibt 3 Keltern im Ort. | ||||||||||||
1670 | Auf der Zeichnung Creutzfelders (oben) sind die Dorf-, die Staigen- und die Wiesenkeltern zu sehen. | ||||||||||||
1684 | Es werden 3 Keltern im Ort gezählt. | ||||||||||||
1700 | Es wird eine Hohenlohische Kelterordnung erlassen. Diese hatte natürlich auch in den drei Verrenberger Keltern ihre Gültigkeit. | ||||||||||||
1802-1805 | Reparatur der Wiesenkelter (Quelle: HZA A.Bartenst.:Kammer Bart. / Bü 293) | ||||||||||||
1818 | Die Weinbaufläche beträgt 90 ha (Vermessung 1818) | ||||||||||||
1827 |
Die Weinbaufläche beträgt 68 ha (Herbstbericht 1827; A 170)
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1837 | Im Hohenloher Zentralarchiv werden für Verrenberg 3 Keltern erwähnt, die Dorf-, die Berg- und die Wiesenkelter Mit Bergkeltern ist die Staigenkelter gemeint. Besten Dank an Herr Beuter |
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1839 | Die Weinbaufläche beträgt 79 ha (Urkataster) | ||||||||||||
1848 | Es werden 3 Keltern im Ort gezählt. | ||||||||||||
1848/49 | Der Kelterbann fällt. Die Dorfkelter geht vom Besitz der Herren von Hohenlohe-Bartenstein über in den der Weinbergsgenossenschaft. Vertraglich fixiert wurde das in der "Zent-Ablösungs Urkunde zwischen dem Fürsten Carl von Hohenlohe Bartenstein und dessen ehmaligen Zehntpflichtigen von Verrenberg OA Öhringen - 1854" |
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1855 | Karl Justus Weber schreibt in seinem Werk "Deutschland, oder Briefe eines in Deutschland reisenden Deutscher"on 1855 S.167: "... Seitwärts der Stadt liegt das Städtchen Pfedelbach, ehemals Residenz einer besondern Linie, und dann der Verrenberg, der einen Wein erzeugt, der sich mit jedem Tauber- und Neckarwein messen darf, ..." |
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1865 | In der Oberamtsbeschreibung heist es:"Keltern sind drei mit acht Bäumen vorhanden". | ||||||||||||
09.08.1881 | Die drei Verrenberger Keltern gehen aus dem Besitz der Weinbergsgenossenschaft in das Eigentum der politischen Gemeinde Verrenberg über. | ||||||||||||
25.10.1892 | Fürst Johannes zu Hohenlohe Bartenstein verkauft seinen ganzen Besitz auf der Gemarkung Verrenberg (5 ha, 67 ar, 76 met) um 15.000 Mark an den Fürsten Hugo zu Hohenlohe Öhringen. Dabei handelte es sich vorwiegend um Weinberge auf den Parzellen: 855, 914, 917, 922, 934, 936, 940, 948, 952, 954, 1019. Damit war die Grundlage gelegt zum heutigen Weingut Fürst Hohenlohe-Oehringen. |
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17.09.1896 | In der "Badische Landes-Zeitung" erschien am 17.09.1896 ein Artikel über den 15. deutscher Weinbaukongress 1896 in Heilbronn. Darin wird erwähnt, dass nach Beendigung der Generalversammlung "in der Turnhalle eine Probe von württembergischen Weinen und deutschen Schaumweinen" abgehalten wurde. Darunter auch ein 1783er Verrenberger von der Hohenlohischen Kellerei in Öhringen |
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20.08.1912 | Die Wiesenkelter wird von der Gemeinde Verrenberg der Herrschaft zum Kauf angeboten. Der Kauf kommt um 2000RM zustande. Die Herrschaft hatte zuvor schon das Recht auf Aufstellung von 14 Kufen (3/4 der Gesamtzahl) und Benützung der Pressen. | ||||||||||||
23.02.1923 | Der Gemeinderat beschließt die Staigen- und die Dorfkelter als baufällig abzugeben. | ||||||||||||
1925 | Die Dorfkelter wird neu aufgebaut. Sie ist die letzte Kelter der Gemeinde Verrenberg | ||||||||||||
1950 | Am 23.06.1950 trafen sich die Vertreter von 14 Weinbaugemeinden im Saal der Öhringer "Rose" um gemeinsam die Weinkellerei Hohenlohe zu gründen. Der erste Vorstandsvorsitzende war Karl Bauer (1950 bis 1958) aus Obersöllbach, gefolgt von Wilhelm Carle (1958 bis 1973) aus Verrenberg. Stand 2020: 443 aktive Mitglieder in 32 Weinorten bewirtschaften 545 von 813 Hektar Rebfläche im Kreis. |
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1972 | Bei der Rebflurbereinigung wurden 20 ha umgelegt, Wege gebaut, 83000 Rebstöcke angepflanzt und ein Rückhaltebecken angelegt. | ||||||||||||
1991 | Die Dorfkelter wird für 2 Millionen DM aufwendig renoviert und als Dorfgemeinschaftshaus ausgebaut. |
1684 (1) | 1818 (2) | 1827 (4) | 1839 | 1860 | 1900 | 1933 | 1939 | 1960 | 1983 |
115 ha (3) | 90 ha | 68 ha | 79 ha | 71 ha | 66 ha | 51 ha | 35 ha | 26 ha | 33 ha |
1846 | 1857 | 1858 | 1859 | 1860 | 1861 | 1862 | 1863 |
40-50 fl. | 46-60 fl. | 30-40 fl. | 50-60 fl. | 15-20 fl. | 40-50 fl. | 50-60 fl. | 40-50 fl. |
1863: Weinpreis in Verrenberg |
Aus den Gemeinderatsprotokollen |
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Personen - Schlagworte | Zeit von-bis | Bemerkung | ||||||||||||||||||||
20.Oktober 1831 | wurde bei der versammelten Gemeinderat beschlossen, daß die Kelterleut kein Most bassieren lasen derfen ohne einen bassier Zetel von dem Bürger Meister Amt | |||||||||||||||||||||
Aus dem Ruggericht | 1839 | Dem Weinbau wird größere Aufmerksamkeit als bisher geschenkt, und schlechtere Sorten nach und nach entfernt. | ||||||||||||||||||||
Weinherbst-Ergebnis - 1855 |
Weinherbstergebnis in Verrenberg, 1855 bitte auf das Bild klicken |
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schlechte/keine Weinerträge | 30.Januar 1856 | Im Zusammenhang mit Kapitalforderungen an die Gemeinde heist es: Der Klägerin vorzustellen, daß der Herbstseegen im Jahr 1853 in hies. Gemeinde ganz gering ausgefallen und im Jahr 1854 gar keinen Ertrag geliefert haben, dadurch die Mittel zur Zahlung der Frohnablösungspflichten Total erschöpft seyn, es unmöglich erscheint, jene ..... |
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Weinmost-Gewicht - 1856 |
Weinmost-Gewicht in Verrenberg, 1856 bitte auf das Bild klicken |
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allgemeine Weinlese | 09.Oktober 1858 | Über den Beginn der heurigen Weinlese hat der Gemeinderath heute Berathung gepflegt
worauf nach längerer Berathung da die Trauben an der Fäulniss sehr überhand nehmen beschlossen die allgemeine Weinlese am
nächsten Donnerstag den 14.Oktober auf der hies. Markung beginnen zu lassen, beschluß zur Bekanntmachung dieses in den
Hohenloher Botten einzurüken. |
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allgemeine Weinlese | 29.Oktober 1860 | Es wurde heute Vortrag erstattet ob der beym der heurigen allgemeinen Weinlese in
dem laufenden oder nächsten Woche anfangen soll. Hirmit wurde nach längerer Berathung einstimmig beschlossen: Die allgemeine Weinlese noch in dieser Woche und zwar am nächsten Freitag den 02.November d.J. Beginnen zu lassen weil man schon spät in der Jahreszeit sich befindet ebenso auch zu befürchten ob keine Kalte Ungmässig Witterun eintritt. |
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allgemeine Weinlese | 14.Oktober 1861 | Es wurde wegen Beginn zu heuriger Weinlese Vortrag erstattet, wann dieselbe ihren
Anfang nehmen sollte, es wurde hierüber Berathung gepflegt und beschlossen: Daß die Allgemeine Lese nächsten Freitag den 18. Oct. 1861 beginnen soll. |
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allgemeine Weinlese | 06.Oktober 1862 | Über den Beginn der heurigen Weinlese wurde heute Berathung Gepflogen und
beschlossen: Daß die allgemeine Weinlese am nächsten Freitag den 10.Oktober 1862 auf der hies. Markung beginnen und die betreffenden Weinbergbesitzer in Kenntniss gesezt werden sollen. |
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Dorfskelter Georg Friedrich Schanzenbach |
08.Oktober 1862 | Verhandelt den 08.Oct. 1862 vor dem Gemeinderat und Bürgerausschuß. In Mangel
eines Kelterofficianten in die Verrenberger Dorfskelter wurde heute zur ergänzung eine Wahl von den Bürgerlichen Collegien
vorgenommen und durch Stimmzettel vollzogen. Nach den abgegebenen Stimmzettel hat die meisten Stimmen und zwar mit 8.Stimmen
erhalten welcher als Kelterofficiant bestellt und in Pflichten zu nehmen ist: Friedrich Schanzenbach |
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Ruggericht 1863 | ||||||||||||||||||||||
"Die Gemeindevorsteher werden wiederholt aufgefordert einmal darauf zu dringen, daß in den 3.Keltern der Gemeinde bei der Weinlese sämtliche Butten, sowohl mit schließenden Dekel versehen, als Senkböden angewendet werden u. diese Einrichtung als allgemeine Kellerordnung einzuführen. Auch dem Gebrauch der Raspeln sollte viel mehr Eingang verschafft werden." | ||||||||||||||||||||||
Dorfskelter Alt: Christoph Adam Layh Neu: Karl Friedrich Hägele |
19.Oktober 1863 | Es wurde bei der heutigen Sizung Vortrag erstattet wann der Beginn der heurigen
Weinlese stattfinden soll. Hierauf wurde Berathung gehalten und einstimmig beschlossen: Daß die allgemeine Lese am nächsten Mittwoch den 21.Nov beginnen soll. -------------- Wurde die bei der neuen Güterbuchsanlagen festgestellte Herbst und Kelter-Ordnung sämtlichen Weinbergsbesizern auf dem hies. Rathhaus Publicirt. -------------- Christoph Lay welcher schon längere Zeit als Keltermann in der Dorfskelter funktioniert hat um Erledigung seiner Stelle nachgesucht, zum Ersatz dieser Stelle hat man heute Tag… durch die Bürgerlichen Collegien eine Neue Wahl vorgenommen und hatte nach den abgegebenen Stimmzettel die meisten Stimmen erhalten: Carl Hägele Bürger und Weingärtner von hier. |
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allgemeine Weinlese | 02.Oktober 1865 | Zum Beginn der heurigen Weinlese wurde Berathung gepflegt an welchem Tag die
allgemeine Lese auf der hies. Markung statt finden solle. Da man nun sich mehrmals nach dem nächstgelegenen Ortschaften mit
dem Beginn richtet und hievon aber noch keine Erfahrung erhalten hat, so wurde beschlossen: Am 2.ten Oktober 1865 mit der allgemeinen Weinlese zu beginnen und die Veröffentlichung im Amtsblatt bekannt machen zu lassen, daß keine Vorlese statt finden darf. |
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Verkauf | 14.Oktober 1865 | |||||||||||||||||||||
allgemeine Weinlese | 16.Oktober 1866 |
Zum Beginn der heurigen Weinlese hat der Gemeinderath hierüber Berathung gepflogen und hiermit beschlossen: Daß dieselbe am nächsten Freitag den 19ten d.J. auf der hies. Markung beginnen soll, wovon den hies. Sowohl auch auswärtige Weinbergbesizer in Kenntniss gesezt werden sollen desgleichen soll die Bekanntmachung auch im hohenloher Botten erfolgen. |
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Ruggericht 1867 | ||||||||||||||||||||||
"Desgleichen die Aufforderung doch einmal die so wichtige Verbesserung in der Weinbereitung durch Verschließung der Gährbütten und wo möglich die Anwendung von Senkböden in den Keltern durchzuführen." | ||||||||||||||||||||||
Staigenkelter Alt: Johann Peter Wenninger Johann Peter Frank Neu: Georg Peter Frank Johann Georg Schanzenbach |
03.Oktober 1867 | Peter Wenninger und Peter Frank sen., welche als Kelterleute in der hies.
Staigenkelter funktioniert haben sind wegen Altersschwäche nimmer im Stande dieses Geschäft auszufüllen. Hierauf hat man nach
einer ordentlichen Bekanntmachung einen Bewerberaufruf ergehen lassen, daß sich diejenigen welche sich um diese Stelle bewerben
wollen innerhalb 3 Tagen sich bei der hies. Ortsbehörde zu melden haben, nach Verfluß dieser Frist haben sich 6. Personen
gemeldet. Der Gemeinderath hat unter diesen 6. angemeldeten eine Wahl vorgenommen und haben somit nach den abgegebenen Stimmzettel die meisten Stimmen erhalten und für gewählt bestimmt worden: jg. Peter Frank jg Georg Schanzenbach Worauf beschlossen wurde die Neugewählten Kelterofficianten bei der nächsten Sizung in Pflichten zu nehmen. |
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allgemeine Weinlese | 21.Oktober 1867 | Verhandelt den 21.October 1867 vor dem Gemeinderath und Bürgerausschuß zum beginn
der heurigen Weinlese ist festzusezen an welchem Tage im Laufe dieses Monats mit der heurigen allgemeinen Weinlese begonnen
werden soll, es wurde hierauf nach längerer Berathung beschlossen: Mit der allgemeinen Lese am nächstem Donnerstag den 24.Oct. 1867 zu beginnen und den Anfangstag nicht nur in hies. Ort sondern auch im Amtsblatt veröffentlichen zu lassen. |
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allgemeine Weinlese | 02.Oktober 1868 | Verhandelt den 01.Oct 1868 vor dem Gemeinderath und Bürgerausschuß zum Beginn der
heurigen Weinlese ist ein Tag zu bestimmen wann die allgemeine Weinlese ihren Anfang nehmen soll, es wurde hierüber berathung
gepflogen und einstimmig beschlossen: Die Allgemeine Lese auf Dienstag den 6.Oct. d.J. zu bestimmen, es soll aber jedem Weingärtner gestattet sein wenn er Tags zuvor mit dem Anfang beginnen will, der festgesezte Tag soll im hohenloher Botten veröffentlicht werden. |
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allgemeine Weinlese | 18.Oktober 1869 | |||||||||||||||||||||
allgemeine Weinlese | 18.xx.1870 | |||||||||||||||||||||
allgemeine Weinlese | 19.Oktober 1871 | Verhandelt den 19.Oktober 1871 vor dem Gemeinderath. In betreff der heurigen
Weinlese wurde Berathung gepflogen und hieauf beschlossen: Daß die allgemeine Weinlese am nächsten Monntag den 28.Oct. 1871 beginnen soll. Die Weingärtner werden aber hierüber unter Strafandrohung verwarnt, die am nächsten Sonntag schon nicht mit der Lese beginnen dürfen. |
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allgemeine Weinlese | 17.Oktober 1872 | |||||||||||||||||||||
Wiesenkelter Alt: Johann Georg Schanzenbach Neu: Johann Georg Schluchter |
14.Oktober 1873 | Auf Ableben des Georg Schanzenbach senj. Welcher in der Wiesenkelter als
Keltermann funtioniert hat, ist diese Stelle wieder zu besetzen. Es wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Ort vom 8ten bis 11. Oktober d.J. zur Bewerbung um diese Stelle termin gegeben, worauf folgende 5 Bewerber aufgetretten sind: 1. Johann Schanzenbach 2. Georg Schluchter 3. Friedrich Ruth 4. Wilhelm Schanzenbach 5. Christoph Gebhard bei der heute gepflegenen Verhandlung wurde von dem Gemeinderath der in zif.2 bezeichnete Georg Schluchter zu dieser Stelle gewählt |
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Belonung der Kelterofficianden | 14.Oktober 1873 | Es soll früher schon die Belonung der Kelterofficianden reguliert worden seyen, es
ist aber nirgens ein Eintrag zu finden es würde auch wenn etwas vorhanden wäre nicht mehr zeitgemäß seyen. Diese Belonung wurde
heute folgendermasen Reguliert 1.) Ein Seker von 1-3 Er. mit warmer Kost? + Wein zu Keltern 40x Ein Seker von 1-3 Er. mit kalter Kost? mit 1.Liter Wein 2 .. Brod + 1/4 .. Käs 54x Ein Seker ohne Kost von 1-3 Er. 1f. 30x 2.) Ein Seker von 3-6 Eimer - mit warmer Kost + Wein : 1f. - mit kalter Kost nemlich 1 Liter Wein + 4 .. Brod * 1/4 .. Käs: 1f.20x * ohne Kost: 2f. 3.) Ein Seker von 6-10 Er. - mit warmer Kost + Wein 1f. 12x - mit kalter Kost nemlich 1 Liter Wein + 4 .. Brod * Käs + 1/4 Liter Brandwein : 1f. 30x * ohne Kost : 2f.18x für einen Seker welcher zum 2ten mal gekeltert wird somit welcher die Trester mit Wasser eingeweicht worden sind ist je die Hälfte der obrigen Gebüren zu bezahlen. |
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allgemeine Weinlese | 14.Oktober 1873 | Wurde noch Beschlossen daß anstadt dem bisherigen Loosen für den diesjährigen Herbst das Keltern der reihenfolge nach der Anmeldung stattfinden soll. | ||||||||||||||||||||
allgemeine Weinlese | 14.Oktober 1873 |
Wurde noch bestimmt, daß die allgemeine Weinlese nächsten Montag den 20ten Okt. Beginnen soll, und soll dies im Amtsblatt bekannt gemacht werden. |
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Dorfskelter Alt: Karl Friedrich Hägele Neu: Johann Leonhard Weiß Er wechselte von der Wiesen- in die Dorfskelter Wiesenkelter Neu: Johann Friedrich Ruth |
05.Oktober 1874 | Dem Gemeinderath wurde vortrag erstattet, daß auf das im vorigen Jahr
vorgekommene vergehen des in der Dorfskeltern gewesenene Keltermanns Carl Hägele ein neuer Keltermann zu bestellen sey, auf dieses
hin wurde beschlossen: daß hiezu durch ausschellen im Ort ein Bewerberaufruf ergehen soll, und dadurch die Stelle durch einen anderen wieder zu besetzen. Als Bewerber sind aufgetretten: 1. Johann Frank 2. Peter Schanzenbach 3. Johann Schanzenbach 4. Johann Haußler 5. Friedrich Ruth Es wurde durch den Gemeinderath zur Wahl geschritten. Es wurde gewählt Friedrich Ruth mit 6 Stimmen Johann Schanzenbach 1 Stimme Es wurde hiebei die Bestimmung getroffen, daß der in der Wiesenkelter Functionierende Keltermann Weiß welcher zugleich Amts und Polizeidiener ist in die in dem Ort stehenden Dorfskelter versetzt werden und der neugewählte Ruth in der Wiesenkelter Funktionieren soll. |
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allgemeine Weinlese | 18.10.1874 |
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Beleuchtung der Keltern | 15.Oktober 1875 | Nachdem schon mehrere Jahre der allgemeine Wunsch dargethan werden, daß in den hies. 3. Keltern Beleuchtung auf Kosten der Weinzehntpflichtigen durch Anschaffung von Erdöhl Lampen, wie dies in den meisten umliegenden Orten der fall ist, hergestellt werden soll, wird diesem Wunsch in heutiger Sitzung entsprochen wozu Schultheiß Carle beauftragt wird. | ||||||||||||||||||||
Reblauskrankheit in Erfurth | 25.Juli 1876 | Im "Schultheißenamt Protokoll" von 25.Juli 1876 heist es: wurde durch Anschlag in der Aushängtafel Bekannt gemacht. 1. Die Reblauskrankheit zu Erfurth und die Weingärtner bei etwa dorther bezogenen Reben zur Anzeige aufgefordert. Minist. Amtsbl. 1876 S.211 2. Die durch Zuschlag erhöhte Steuern der Kapitalien Renten, Dienst und Berufseinkommen, A.... Handabgabe Cosensgeldes Wirthschaftsabgabe Sportel etc. nach der Anordnung des Kl. Oberamts Hohl. Bot. N.86 S.347 durch Ausschellen im Ort die Bürgerschaft zur Bekantgebung eingeladen |
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allgemeine Weinlese | 23.10.1876 |
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Umlage der Kosten für Berghut und Keltern nach Weinzehntablösung | 07.Dezember 1876 | Seitdem die Weinzehntablösung beendigt, wo jedoch nach der letzten Rechnung ein
noch zu bezahlender Rest von 145M 71Pf mit Zins vom 3.Jan 1876 an zu 5% vorhanden ist, ist keine Umlage mehr zur Zahlung der
Berghuth und Kelterkosten sowie des … stirenden Rathes auf die pflichtigen Weinbergsbesitzer gemacht worden. Diese Kosten welche seitdem nehmlich seit dem 1.Januar 1874 von dem früherm WeinzehnsCassier Gemeinde Pfleger Mugele von eigenen Mitteln bestritten worden sind betragen auf die 3. Jahre pro 1.Januar 1875, 1876 und 1877 mit Einschluß des Raths von 145M 71Pf 1043M 21. Schon mehrmals wurde in verschiedenen Sitzungen hierüber gesprochen wie diese Kostenumlage für Zukunft einschüßlich der verflossenen 3. Jahre gemacht werden soll, ob die wie bei der Weinzehntablösung nach der bei der Güterbuchsanlegung festgesetzten Klasseneintheilung geschehen soll, ober ob ..... nach dem Maßgehalt unter weglassung der Klassen die Umlage geschehen soll, ohne daß bis jetzt ein Beschluß hier über gefaßt worden ist. Dieser Gegenstand wurde heute nochmals vor versammeltem GeRath und Bürgerausschuss in Berathung genommen, hiebei wurde in Betracht gezogen, daß wohl die Pflichtigen die Bestimmungen hierüber zu treffen hätten, jedoch mit rücksicht darauf, daß ein ziemlich großer Theil der Interesanden an verschiedenen Orten auswärts wohnt, werden Berathungen und Beschlüsse von denselben nicht wohl möglich sein und wird deshalb keinem Anstand unterliegen die Sache den bürgerlichen Collegien zu übertragen. Es wird zunächst in Erwägung gebracht, daß die geringeren wie die besseren Lagen gleiche Benützung der Kelter nöthig haben, so auch gleiche Berghuth erfordern und wird deßhalb beschlossen: 1. Es solle der einfache Maßgehalt ohne Rücksicht auf Lage oder Klasse für die Umlage zu Grunde gelegt werden. 2. Sämtliche Weinberge respt. die Besitzer sind zur Tragung der Kelter und Berghuthkosten verpflichtet, hiebei sollen die, bei Ausscheidung der Kulturorten zur neuen Steuereinschätzung von der damals gewählten Comission als Weinberge ausgeschiedene Parzellen GeRathsProtokoll III. bl.215 angezogen werden. 3. Da sich die Durchschnittsberechnung der Kosten der letzten 3. Jahre jährlich auf 347M 74Pf beläuft, so soll dieser Betrag als anzunehmende annähernde Pflichtsumme gelden und soll, damit nicht eine alljährliche Umlage nöthig wird diese Summe von Rund 350M. jährlich und in so lange von den Pflichtigen eingezogen werden, bis etwa eine erhebliche Erhöhung oder Verminderung der Kosten eintritt. 4. GePfleger Mattheus Mugele wird als zukünftiger Verwalter der Kasse bestellt und ihm eine jährliche Einzugsgebühr für die Zukunft von 15M. festgesetzt, für dieses Jahr aber wurden 20M. Einzugsgebühr verwilligt, da sich der Einzug auf 3. Jahre ausdehnt und hiewegen manche Erhebung aus dem Kaufbuch zu machen sind. 5. Die Ausgabenzettel werden vom GeRath dekrediert, sowie größere Reperaturen oder Anschaffung von Geräthschaften vom GeRath beschlossen welchem auch die Oberaufsicht, Prüfung der Rechnung etc. unter Leitung des Ortsvorstehers zusteht. 6. Die Umlage soll dem Geschäftsmann Hl. Gerichts Notariats Ass. Schobert von Oehringen gegen Bezahlung eines ordentlichen Taggeldes von 8M. 60Pf. übertragen werden. 7. Diese Umlagekosten Zif. 6 sowie die alljährlichen Einzuges und Verwaltungskosten Zif.4 sind noch nicht unter der jährlich angenommenen Pflichtsumme Zif. 3. von ca. 350M. begriffen, dagegen sollen auch die noch vorhandenen Schulden weg, da dieses Jahr bezahlt werden. 8. GePfleger Mugele übernimmt den Einzug respt. die Verwaltung gegen die nach Zif. 4 festgesetzte Belohnung mit Einschluß der jährlichen Rechnungsstellkosten es wird somit für letzter.. kein besondere Vergütung gewährt. |
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allgemeine Weinlese | 16.Oktober 1878 | Die allgemeine Weinlese soll nächsten Freitag den 18ten Oktober hier beginnen und dies am nächsten Samstag durch einrückeb im Hohenl. Boten und ausschellen im Ort bekannt gemacht werden. | ||||||||||||||||||||
Dorfskelter Alt: Georg Friedrich Schanzenbach Neu: Georg Peter Frank Er wechselte von der Staigen- in die Dorfskelter Staigenkelter Neu: Christian Görz |
23.Oktober 1879 | Auf Ableben des Friedrich Schanzenbach gewes. Bauer u GeRath hier ist die
Stelle eines Kelteroficianten in der Dorfskelter in Erledigung gekommen, weil nun aber die Dorfskelter für die
Kelteroficianten da dieselbe im Ort liegt, die Gelegentlichste ist, so wird wie schon früher üblich dem schon länger
in der Staigenkelter funktionierende Peter Frank die Stelle in der Dorfskelter übertragen und der neu einzustellende
für die Staigenkelter bestimmt. Auf die schon am 19ten d.M. durch den Gemeinderath getroffene Verordnung hin wurde durch öffentliche Bekanntmachung ein Bewerberaufruf erlassen nach welchem sich hiezu gemeldet haben: 1. Johann Georg Frank 2. Christian Görtz 3. Christian Fischer Heute wurde hierüber Berathung gepflogen und den erstern 2 gleich achtend der Vorzug gegeben und zwar deßwegen, weil Fischer etwas kränklich und zu der Tag und Nacht strabaze nicht als vollkommen Gesund erscheint und wurde deßhalb bei den ersrerm 2. Görtz und Joh. Frank durch das Loos entschieden. Christian Görtz hat durch das Loos gewonnen und daher zum Kelterofficianten für die Staigenkelter ernannt, derselbe wird sogleich verpflichtet und in seine Funktion eingewiesen. |
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Übergang der 3 Keltern in das Eigentum der polit. Gemeinde Verrenberg |
09.August 1881 | Nach beendigter Weinzehnablösung wurde der Einzug der Berghut und Kelterkosten
durch den Cassier der Ablösung, Gemeindepfleger Mugele dahier, fortbesorgt und wurde am 7/11 Dez. 1876 über die fernere
Behandlungsweise Beschluß gefaßt, worauf Mugele auch mit dem künftigen Einzug betraut worden ist. GeRathsProt III bl.256ff Der Einzug dieser Kosten war schon längere Zeit sehr beschwerlich, hauptsächlich deßwegen, weil es schon viele Jahre keine vollkommene Herbste mehr gegeben hat, und daher der Wein theils in Obstpressen und die auswertigen Weinbergbesitzer ihre Trauben zu Hause gekeltert haben und wollen daher viele Weinbergbesitzer die Unterhaltungskosten der Keltern und die Berghütkosten bestreiten, respt. von der Weinbergsgenossenschaft austretten. Dieses mang..ehme hat dem seitherigen Cassier seine Funktion entleidet und hat gekündigt. Schon in mehreren Sitzungen war man mit Abhilfe dieses Uebelstandes so auch heute wieder beschäftigt und wurde heute vor versammeltem Gemeinderath und Bürgerausschuss einstimmig folgendes beschlossen: 1) sämtliche 3 hiesige Keltern sollen, samt ihren Inhalt soweit solcher zu den Keltern gehört nebst den Eichgefähsen in das Eigenthum der politischen Gemeinde Verrenberg übergehen. 2) Hiermit übernimmt die Gemeinde die sämtlichen Unterhaltungskosten der 3 Keltern und sollen diese sowie die alljährlichen Berghutkosten in den Gemeinde Etat aufgenommen und unter den Gemeindekosten umgelegt und eingezogen werden. 3) Da diese Kosten schon in den Etat Satz pro 1.April 1881/82 aufgenommen sind so soll dieser Beschluß Zif.1 schon vom 1.April 1881 an geltende Wirkung haben. 4) Mit diesem wurden die künftigen Rechnungen der Gemeinde Pflegrechnung einverleibt und der Aufsichtsbehörde unterstellt. |
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Reperatur Dorfskelter | 09.August 1881 | In der hiesigen Dorfskelter sind in dem Biet beim Kelterstüble welches der
Kelteroficiant Johan Weiß besorgt die Vorderdaken abgefault und müßen durch neue ersetzt werden. Nach vorheriger Vergleichung mit den früheren Preisen gleichen Geschäfts und sonst eingezogener Erkundigungen hierüber, hat man vor versammeltem Gemeinderath und Bürgerausschuss mit dem hier vielfach beschäftigten Zimmermeister Jakob Schuppert von Waldbsch einen Vertrag unter der Hand unter folgenden Beetingungen abgeschlossen: 1. Zimmermeister Schuppert hat die 2. alten, abgefaulten Vorderdaken herauszumachen, diesel. durch neue zu ersetzen d.h. die hiezu erforderlichen Eichenstämme anzuschaffen, beiführen zu lassen, die nöthigen Zimmerarbeiten zu fertigen dieselben einzusetzen und das Biet in guten gangbaren Zustand zu stellen, auch die in Grund sich befindlichen zur Einmauerung und Befestigung dienenden etwas schadhaften Kreizhölzer auszubessern beziehungsweise neu zu fertigen. 2. Das Ausgraben der Daken und das zur Ausbesserung der Kreizhölzer etwa nöthigen Eichenholz wird von der Gemeinde bestritten. 3. Für die in Zif. 1 genannte Arbeit und Anschaffung der Daken erhält Schuppert eine Akord Summe von 85M Achzig fünf Mark nach Fertigstellung der Arbeit aus der Gemeindekasse bezahlt. |
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Reperatur Staigenkelter Beifuhr von 8 Eichenstämmen durch Johann Georg Haußler |
28.März 1883 | In der Staigenkelter sind 2 schadhafte Vorderdaken, welche durch neue ersetzt
werden müssen, auch ist zum Einsetzen der bereit liegenden Hinterdoken und zu Brettern und Be… verschiedenes Eichenholz
erforderlich. Demgemäß wurde Zimmermeister Schuppert von Waldbach beauftragt bei dem am 17ten März d.J. im Staatswald ....
bei Waldbach stattgefundenen Stamm Holzverkauf das erforderliche Holz einzukaufen welches geschehen für 70M 40d gekauft
und solle nun die erkauften 8 Stämme zur Beifuhr erakordiert werden. Die Bekanntmachung ist am 27.März durch ausschellen
im Ort vorangegangen und werden hiezu folgende Bedingungen festgesetzt: 1. Die Beifuhr hat innerhalb 8 Tagen zu geschehen 2. Die 2 starken Eichen zu Vorderdoken sind in die Staigenkelter zu führen, die übrigen kleineren Stämme auf den Zimmerblatz bei der Dorfskelter. 3. Für auf und abladen hat der Fuhrmann selbst zu sorgen. 4. Gemeinderäthliche Genehmigung wird sich vorbehalten Nach Mehrerem Steigern hat die Beifuhr sämtl. 8 Stämme erhalten Johann Haußler Bauer hier für 13M 50d |
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Reperatur des Dach der Dorfkelter | 17.April 1884 | Das Dach der Dorfkelter ist theilweise noch schadhaft, nachdem dasselbe
theilweise vor einigen Jahren schon ausgebessert wurde, und wird die weitere Ausbesserung namentlich der verschiedenen
schadhaften Hölzer für dringend nothwendig erachtet, da Vergebung durch Akord nicht wohl möglich ist, so wird dieses
Geschäft soweit es Zimmerarbeit betrifft dem Zimmermeister Schuppert von Waldbach zur Fertigung im Taglohn übertragen. Als Taglohn hat Schuppert offeriert für ihn als Meister pro Tag 3M für Gesellen pro Tag 2M 80d was ihm gegen fleißig Arbeit verwilligt wird. |
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Verkauf von Abfallholz | 03.Juni 1884 | Das vorhandene Abfallholz von der Reperatur der Dorfskelter sowie ein eichener Klotz in der Wiesenkelter wird zum Verkauf bestimmt. | ||||||||||||||||||||
Wiesenkelter Alt: Johann Friedrich Ruth Neu: Leonhard Kübler |
10.Oktober 1884 | zur Besetzung der Stelle eines Keltermanns in der Wiesenkelter für den im
letzten Jahr nach Amerika ausgewanderten Friedrich Ruth haben sich gemeldet: Leonhard Kübler Friedrich Hammer Leonhard Hofmann hierüber wurde heute beraten und ersterem dem Leonhard Kübler der Vorzug gegeben, derselbe wurde sofort verpflichtet und in seine Funktion eingewiesen. |
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Staigenkelter Alt: Johann Georg Schanzenbach Neu: Georg Eberhard Fischer |
05.Oktober 1885 | Für den verstorbenen Gemeinderat und Keltermann Georg Schanzenbach ist auf den
demnächst zu beginnenden Herbst und künftigen Jahre wieder ein Keltermann in die Staigenkelter zu bestellen. Nach dem
erlassenen öffentl. Bewerberaufruf haben sich hiezu gemeldet Eberhard Fischer Gottfried Lederer Christian Schmidt Nach gepflogener Berathung wurde dem ersteren dem Eberhard Fischer der Vorzug gegeben, dieser wurde sofort verpflichtet und ihm der Gebührenansatz GeRats Prot.III bl.208 zur Kenntniss gegeben. |
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Untersuchung von Doken in Dorfs- und Staigenkelter auf Schäden | 22.Januar 1886 | In der Dorfskelter in dem Biet welches der Keltermann Michael Bort bedient, haben
sich die Vorderdoken im letzten Herbst gezogen und sind zu untersuchen ob dieselben abgefault sind oder ob es an der
Einmauerung der Kreuzhölzer fehlt und soll daher das Aufgraben im öffentl. Abstrich verakordiert werden. Der gleiche Fall ist es bei den Vorderdoken in der Staigenkelter in dem Biet beim Kelterstüble welches Christian Görz bedient und sollen dieselben ebenfalls zum Ausgraben verakordiert werden. |
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Schäden in der Staigenkelter | 24.Februar 1886 | Die Untersuchung hat ergeben, dass in der Staigenkelter 2 neue Vorderdoken
und in beide sämntliche Kreuzhölzer zur Erneuerung neu erforderlich sind, es wurde daher das erforderliche Eichholz im
Staatswald Kiefertal gekauft für die Summe von 79M 20d. Die Herfuhr wurde vergeben an Michael Bort, Bauer um 13M 50d |
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Verkauf von Abfallholz | 17.April 1886 | Nachdem die zur Unterhaltung der Keltern erforderlichen Eichenstämme beschlagen sind, werden die vorhandenen Abfallspähne und ein eichner Abschnitt zum Verkauf bestimmt. | ||||||||||||||||||||
Schäden in der Staigenkelter werden repariert | 03.September 1887 | In der Kelterbiet des Christian Görtz in der Staigenkelter sollen die nun parat liegenden Vorderdoken in möglichster Bälde eingesetzt und in den Biet des Eberhard Fischer die schadhaften Stellen durch Umlegen daselben durch Zimmermeister Schuppert von Waldbach ausgebessert werden. | ||||||||||||||||||||
allgemeine Weinlese | 14.Oktober 1887 | Die allgemeine Weinlese soll nächsten Dienstag, den 18ten Oktober beginnen. | ||||||||||||||||||||
Schäden in Staigen- und Dorfskelter | 11.Januar 1888 | In der Staigenkelter sind in dem Biet gegen dem Staigenäckerle die Hinterdoken schadhaft deßgleichen sind in der Dorfskelter in dem Biet des Peter Frank die Vorderdoken schadhaft, diese beiden Doken sollen aufgegraben und das Aufgraben im öffentl. Abstrich vergeben werden. | ||||||||||||||||||||
Eichenholz für die Dorfskelter | 27.Februar 1888 | Nachdem sich ergeben hat, daß die in der Dorfskelter in dem Biet des Frank neu
aufgegrabenen Vorderdoken ob. Bl.174b schadhaft sind und durch neue ersetzt werden müssen, wurde heute mit Michael Bort hier
welcher im eigenen Wald geeignete Bäume hiezu besitzt die Lieferung von 2. Vorderdoken verakordiert für die Summe von 77M Siebenzig sieben Mark Die Lieferung hat nach dem angegebenen Maß des Zimmermanns nach Länge und Stärke innerhalb 8 Tage vor die Dorfskelter zu geschehen, worauf die Bezahlung aus der Gemeindepflege erfolgt. |
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Eichenholz für Kelterdoken wird gekauft | 27.Februar 1888 | Die am 28.Januar d.J. im Staatswald Buchen zur Einsetzung der Kelterdoken erkauften 5 stück Eichen sollen zur Beifuhr im öffentlichen Abstrich verakordiert werden. | ||||||||||||||||||||
Verkauf von Abfallholz | 26.März 1888 | In der Dorfskelter liegen 2. ausgegrabene Keltervorderdoken, welche wegen schadhaftigkeit ausgegraben entbehrlich geworden und zu verkaufen sind, ebenso sollen die Hau und Abfallspähne der als Ersatz für die alten neu zugerichteten Vorderdoken zum Verkauf gebracht werden. | ||||||||||||||||||||
Comissionen zu Überwachung der Weinberge in Bezug auf das Auftretten der Reblaus Georg Peter Frank Fürstl. Weingärtner Siegle Georg Gottlieb Zöller Link zur Flurkarte |
23.Mai 1888 | Nach der Minist. Verfüg. vom 5.April d.J. Regbl. S.152 und der Oberamtl.
Bekantmachung vom 15.Mai d.J Hohl. Bot. No.59 S.261. haben die Weinbautreibenden Gemeinden des Bezirks nach §2. der Minist.
Verf. Orts Comissionen zu überwachung der Weinberge in Bezug auf das Auftretten der Reblaus zu bestellen. Demgemähs wurde heute die Zahl der Comission auf 3 Mitglieder festgesetzt und in folgenden Personen bestellt und einem jedem derselben die beigesetzten Distrikte als aufsichtskreis zugetheilt. 1. Weingärtner Peter Frank, GemRat hier zugleich gemäs §2. Abs. 3. von den Mitgliedern als Vorstand ernannt, erhölt folgenden Aufsichtskreis: Galberg, Steige, Käpler, Neuenweg, Höhberg mit Herschig im Flächengehalt von ca. 20 Hektar. 2. Fürstl. Weingärtner Siegle von Oehringen die Distrikte: Verrenberg, Winterhelden, Klingen Weinberg und Schwärzle im Flächengehalt von ca. 24 Hektar. 3. Weingärtner Gottlieb Zöller GemRath hier die Distrikte Gäsle, Hiller, Helden und Holderweinberge, im Flächengehalt von ca. 12 Hektar. Die bestellte Comissionsmitglieder erklären sich Gemäs §2. Abs. 1. zu dieserm Ehrenamte bereit. |
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Eichenholz für Kelterdoken wird gekauft Staigenkelter |
22.August 1888 | Nachdem schon im Januar d.J. das aufgraben der schadhaften Kelterdoken
verakordiert wurde oben bl 174b und sich heraus gestellt hat, daß die eine Hinterdoke in der Staigenkelter schadhaft ist
und durch eine neue ersetzt werden muß und im Frühjahr d.J. durch Frohnmeister Frank und Zimmermann Schuppert vergebens
versucht wurde im Staatswald eine Eiche zu diesem Zweck zu kaufen, wurde heute eine hiezu passende Eiche von welcher zwar
oben und unten etwas abfällt welche schon im Frühjahr 1887 gefällt, beschlagen und nun troken ist, dem Schultheiß Carle
zur Hälfte und dem Christian Mezger sen. und Christ. Mezger jun. je zu ein Virthel gehörig für die Summe von 90M.
Neunzug Mark von draußen gekauft. Die Abfälle welche ebenfalls zu anderem Kelterholz verwendbar sind gehört ebenfalls der Gemeinde, wo gegen das Abscheiden und das Ueberführen vom Wald zur Staigenkelter ebenfalls auf Gemeindekosten geschieht. |
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Dorfskelter Alt: Johann Leonhard Weiß Neu: Johann Georg Schluchter Wiesenkelter Alt: Johann Georg Schluchter Neu: Johann Christian Gottfried Schmidt |
15.Oktober 1888 | Für den verstorbenen Keltermann Johann Weiß, zugleich Amts und Polizeidiener
ist auf den demnächst zu beginnenden Herbst und auch für die künftige Jahre wieder ein Keltermann zu bestellen. Nach dem erlassenen öffentl. Bewerberaufruf haben sich hiezu gemeldet Christian Schmidt Peter Schanzenbach Da kein Grund vorliegt dem einen oder dem anderen den Vorzug zu geben, so wurden die beiden zum Loose veranlast, nach dem Loos hat Schmidt gewonnen und wurde daher dieser zum Keltermann für die Wiesenkelter ernannt, sofort verpflichtet und in seine Funktion eingewisen, auch ihm der Gebührenansatz nach GemRatsProt III. bl.208 zur Kentniss gebracht. Da Johann Weiß Keltermann in der Dorfskelter war, und sein Nachfolger Christian Schmidt ausdrücklich zum Keltermann für die Wiesenkelter ernannt wird, so steht zu vermuten, daß einer der beiden Keltermänner der Wiesenkelter in die Dorfskelter versetzt wurde. Vermutlich war es Johann Georg Schluchter. |
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Comissionen zu Überwachung der Weinberge in Bezug auf das Auftretten der Reblaus | 28.April 1890 | Das Commisionsmitglied zur Überwachung der Weinberge in Bezug auf das Auftreten der Reblaus Siegle von Öhringen ist verstorben. Als Nachfolger wird Wilhelm Fürst von Öhringen gewählt. | ||||||||||||||||||||
Bekämpfung des falschen Mehltaues | 10.Juni 1890 | Gemäß Ministerial Erlaß und Anordnung des Kl. Oberamtes sollen Maßregeln zur
Bekämpfung des falschen Mehltaues in den Weinbergen getroffen werden, nach genommener Rücksprache mit den Mitgliedern der
Aufsichts Comission zur Überwachung der Reblaus und sonstigen Weinbergbesitzern, ist man zu der Ansicht gelangt, daß bei
der jetzt beginnenden Traubenblüte das Bespritzen mit den in der Belehrung empfohelen scharfen Bestandteilen mehr Schaden
als Nutzen bringen könnte und wird daher beschlossen: auf allgemeindes bespritzen vorerst nicht hinzuwirken, dagegen jedem Weinbergbesitzer nach beendeter Traubenblüte das Bespritzen zu entsprechen zu empfehlen, sofern inzwischen nicht andere Ansichten aufkämmen. Nachtrag links am Rand: ca. 130 Weinbergbesitzer hier und auswärts |
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Reperatur Dorfskelter | 02.März 1893 | In der Dorfkelter ist die Presse an der Kelterstube schadhaft, insbesonders
sollen einige sogenannte Bietschalen schadhaft und durch neue zu ersetzten sein, hiezu soll einer der noch 2. vorräthigen
von einer abgebrochenen Preße vorhandenen sogenannten Vierlinge verwendet werden. Überdieß: Ist verschiedenes Kelterholz als Bretter, Braken nöthig wozu Zimmermeister Schuppert von Waldbach im Auftrag des Gemeinderathes bereits eine Buche im Winnenthaler für 11M 50d angekauft hat. Die Arbeit soll im Taglohn ausgeführt und die Beifuhr der Buche vom Winnenthaler Wald hierher durch öffentl. Abstrich im Akord vergeben werden. Nachtrag am linken Rand Da für dieses Jahr keine große Herbstaussichten vorhanden sind und vorraussichtlich die noch vorhandenen 2.Preßen vollständig genügen werden, so wird das Herrichten dieser Preße bis auf spätere Zeit verschoben. |
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Reperatur Wiesenkelter | 20.Juli 1894 | In der Wiesenkelter sind die 2 Giebel schadhaft und hängen verschiedene
Riegelfälder heraus, es wird nun beschlossen: Durch den Maurer Spengler die Riegelfelder spannen und die 2 Giebel bestechen zu lassen, hiezu einen Wagen Sand und 4. Centner Kalk beizuschaffen. |
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Staigenkelter Alt: Christian Görz Neu: Johann Gottfried Lederer Dorfskelter Neu: Christian Görz |
19.Oktober 1894 | Schon mehrere Jahre ist in der Dorfskeltern das Keltern von 2 Keltermännern
besorgt worden und zwar in folge der geringen Herbsterträge und weil das 3te Kelterbiet schadhaft war und nicht benutzt
werden konnte. Nachdem nun in neuer Zeit dieses schadhafte Kelterbiet gemacht worden ist und zu dem dießjährigen Herbstertrag erforderlich erscheint, so ist auch ein Keltermann hiezu aufzustellen. Als solcher wurde heute aufgestellt und verpflichtet: Gottfried Lederer Weingärtner hier jedoch mit dem Bemerken, daß der in der Staigenkelter funktionierende Keltermann Görtz in die Dorfskelter versetzt wird und der neu angehende Lederer in die Staigenkelter einzutretten hat. |
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Bekämpfung des falschen Mehltaues | 11.Juli 1895 | Die Oberamtl. Bekanntmachung vom 6.Juli d.J. betreffend Bekämpfung des falschen
Mehltaues, Blattfallkrankheit in den Rebpflanzungen betreffend Hohl. Bote No.107 S442 wird besprochen, es wird beschlossen: Jedem einzelnen Weinbergbesitzer das Bespritzen mit Kupferfitrial und Kalk zu überlassen, dagegen aus der Gemeinde keinen Aufwand zu Anschaffung einer Spritze zu verwilligen. |
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Comission zur Überwachung der Reblauskrankheit | 25.April 1896 | Zur Überwachung der Reblauskrankheit in den Weinbergen ist das Comissionsmitglied der Weinbaufl. Fürst v. Öhringen nach Amerika gezogen und wird daher für diesen Aufsichtskreis nehmlich Verrenberg Winterhälden, Klingenweinberg und Schwärzle der von der fürstl. Herrschaft neu aufgestellte Aufseher nehmlich Friedrich Martin von Bitzfeld die Stelle der Ortscomission übertragen welcher sich hiezu bereit erklärt. | ||||||||||||||||||||
Reperatur Dorfskelter | 10.September 1896 | In der Dorfskelter ist das südlich gelegene Kelterbiet schadhaft geworden und hat sich nach näherer Untersuchung durch den Zimmermann Schubert ergeben, daß mehrere sogenannte Bietschalen schadhaft sind und durch neue ersetzt werden müßen, hiezu ist eine stärkerer Eichbaum nöthig, zum Ankauf eines geeigneten Eichbaumes wird Schultheiß Carle beauftragt, welcher sich zunächst in den Waldungen Waldbach und Dimbach begeben wird. | ||||||||||||||||||||
Reperatur Dorfskelter | 14.September 1896 | wird dem Gemeinderath mitgetheilt, daß von dem Bauern .. von Waldbach eine Eiche
für 70M erkauft worden sei. wurde die Beifuhr der Eiche von Waldbach hierher nach öffentl. Bekanntmachung im Abstrich an Friedrich Haußler Bauer hier für 4M 90d verakordiert S.bes. Protokoll bei der GemOfl Rech. |
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Comission zur Überwachung der Reblauskrankheit | 25.April 1900 | Nachdem das seitherige Ortskomisionsmitglied zur Überwachung der Reblauskrankheit
durch Tod abgegangen ist nehmlich GemR Schmelzle, wurde an dessen Stelle der Weingärtner
GePfl Mezger einstimmig gewählt und eingesetzt. Nachtrag links: Es sind somit Weinbergsaufseher Martin, Zöller und GePfl Mezger zur Reblauskomission aufgestellt |
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Reperatur Dorfskelter | 12.Oktober 1903 | In dem siedlichen Kelterbiet in der Dorfskelter sollen die alten schadhaften ..lderdoken
ausgegraben und durch neue ersetzt werden. Und im öffentlichen Abstrich vergeben werden. |
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Reperatur Dorfskelter | 12.Oktober 1903 | Nachdem die alten Kelderdogen ausgegraben und sich als ganz unbrauchbar ergeben haben, wurde vom Zimmermann in Erfahrung gebracht das Chr. Carle und Chr. Mezger jr. hier im Ortswald eine zu diesem Zweck geeignete Eiche zu verkaufen haben, mit demselben wurde unterhandelt und die Eiche samt Beifuhr kauft um den Preis von 60M | ||||||||||||||||||||
Eichung der Weineichen | 12.Oktober 1903 | sämtliche Weineichen (9.Stük), welche in den Keltern benützt werden, sollen auf ihren Inhalt zur Untersuchung dem Eichmeisteramt Oehringen übergeben werden. | ||||||||||||||||||||
Wiesenkelter Alt: Leonhard Kübler Neu: Michael Schluchter |
22.Oktober 1903 | Nachdem der seitherige Kelterknecht Leonhard Kübler seine Stelle wegen hohem Alter gekündigt hat, wurde ein öffentl.
Aufruf zur Bewerbung dieser Stelle erlassen. Es hat sich gemeldet Michael Schluchter. Derselbe wurde sofort verpflichtet und auf gemeinderätl. Beschluß GdR Protok. B III bl. 208 hingewiesen |
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Reperatur Dorfskelter | 07.Januar 1904 | Da sich im Herbst 1903 das vordere Biet schadhaft in der Ortskelter gezeigt hat, sollen die Hinterdoggen auf gegraben und das aufgraben im öffentlichen Abstrich vergeben werden. | ||||||||||||||||||||
Reperatur Dorfskelter | 07.Januar 1904 | Nachdem die Pressdoggen in der Presse gegen der Straße aufgegraben, hat sich gezeigt,
daß beide schadhaft und unbrauchbar geworden sind, es wird daher Beschlossen zu diesem Zweck zwei geeignete Eichstämme zu kaufen, um die Presse in der Ortskelter wieder in Stand setzen zu können |
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Überwachung der Reblauskrankheit | 22.April 1904 | Nachdem das seitherige Ortskomisions Mitglied zur Überwachung der Reblauskrankheit
GdPf Mezger durch Tod abgegangen, wurde an dessen Stelle der Weingärtner Johann Schenk gewählt. Derselbe hat sich bereit erklärt. Es ist somit Fürstl. Weinbergsaufseher Fr. Martin, Gotlieb Zöller und Johann Schenk zur Reblauskomision gewählt |
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Reperatur Dorfskelter | 01.September 1904 | Nachdem schon im Januar d.J. das ausgraben der schadhaften Kelterhinterdoggen in der
Ortskelter g. d. Straße verakordiert wurde (bl.77) und sich ergeben hat, daß dieselben unbrauchbar geworden sind, sollten dieselben
durch neue ersetzt werden; es wurden zu diesem Zweck 2 geeignete Eichenstämme, der erste von David Scholl
um den Preis von 76M der zweite von Robert Marmein für den Preis von 80M samt Beifuhr verkauft. Nachdem die beiden zu Kellerdoggen geeignete Eichstämme beigebracht waren, wurde Beschlossen Mit Zimmermeister Schuppert von Waldbach, welcher die hiesigen Keltern schon längere Jahre zur Reperatur hat, behufs Einsetzung und Fertigstellung d ....... verhandelt; Es erhält Zimmermeister Schuppert für das Beschlagen und Einsetzen der Doggen sowie für Fertigstellung der ganzen Presse unter Garantie für Festigkeit und guten Gang der Spindel. Die Summe von 115M Hundert fünfzehn Mark Die nöthigen Hölzer sind von der Gemeinde beizuschaffen |
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Staigenkelter Alt: Peter Frank Neu: Friedrich Haußler |
14.Oktober 1904 | Auf das Ableben des Keltermanns Peter Frank in der Staigenkelter wurde heute an dessen Stelle Friedrich Haußler gewählt und sofort verpflichtet. | ||||||||||||||||||||
Reperatur Wiesenkelter | 15.Mai 1905 | In der Wiesenkelter sind in der ersten Presse die beiden Vorderdoggen unbrauchbar
geworden, es wird daher Beschlossen Zu diesem Zweck einen geeigneten Eichenstamm zu kaufen, und den Zimmermeister Schuppert von Waldbach, welcher schon mehrere Jahre die Reperatur der hiesigen Keltern besorgt, mit dem Kauf zu beauftragen Nachtrag links: Die Eiche wurde im Gemeindewald Rappach erkauft um 80M 25,8 Meter lang 50cm Durchmesser, 1,57 Festmeter |
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Reperatur Wiesenkelter | 30.August 1905 | In der Wiesenkelter an der Presse welche Christian Schmidt bedint, sollen die Vorderdoggen, welche sich im vergangenen Herbst gezogen haben, ausgegraben und durch Neue zu welchem Zweck ein Eichstamm erkauft wurde eingesetzt werden. | ||||||||||||||||||||
Wiesenkelter Alt: Christian Schmidt Neu: Ludwig Bort |
29.September 1905 | Nachdem der seitherige Kelterknecht Christian Schmidt seine Stelle in der
Wiesenkelter wegen vorgerüktem Alter gekündigt hat, wurde an dessen Stelle Ludwig Bort gewählt und sofort verpflichtet |
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Reperatur der drei Keltern | 14.Februar 1906 | Im Herbst 1905 wurde von den Kelterknechten der 3.Keltern die Anzeige erstattet,
daß mehrere Kelterbragen und Degbretterunbrauchbar geworden, und das Bressen nicht mehr vollständig ausgeführt werden könne, in
Erwägung daß durch das fehlen der Bragen die Weingärtner im Bressen ihrer Erträge Schaden leiten könnten wird Beschlossen Zu diesem Zweck geeignete Eichenstämme anzukaufen und Gemeindepfleger Brand mit dem Kauf zu beauftragen. Auf Anlaß des vorstehenden Bragenankaufs hat sich Michael Bort hier welcher in seinem eigenen Wald geeignete Bäume besitzt erbötig gemacht den Festmeter zu 24M zu liefern wonach die Bezahlung aus der Gemeindepflege erfolgt. |
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Überwachung der Reblauskrankheit | 06.November 1906 | Da das seitherige Ortskommisions-Mitglied zur Überwachung der Reblauskrankheit
durch Tod abgegangen, wurde heute eine Neuwahl vorgenommen, und an dessen Stelle gewählt Gdepfl. Brand derselbe hat sich bereit erklärt Es ist somit zur Reblauskommission gewählt in geheimer Abstimmung fürstl Weinb Aufseher Martin GdR Schenk GdPfl Brand |
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Auftreten der Peronospora | 22.Mai 1908 | Da nach dem starken auftreten der Peronospora in den letzten Jahren das frühzeitige
Bespritzen der Weinberge mit Kupfervitriol und Kalk das beste Mitel zur Bekämpfung war, wird heute Beschlossen Das Kupfervitriol auf Rechnung der Gemeinde anzuschaffen, und den Weingärtnern nach Bedard das Kilgr um 50d abzugeben |
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Auftreten der Peronospora | 18.Mai 1909 | Nachdem das Bespritzen der Weinberge mit Kupfervitriol und Kalk das beste Mittel
zur Bekämpfung der Peronospora ist,wird Beschlossen Zur Bestelung von Kupfervitriol einen Aufruf an die Weingärtner zu erlassen, dasselbe auf Rechnung der Gemeinde frühzeitig anzuschaffen, und das Klgr 4d unter dem Selbstkostenpreis nach Bedarf an die Weingärtner abzugeben. |
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Reperatur Dorfskelter | 14.Januar 1910 | In der Ortskelter sind in der vorderen Traubenpresse die beiden Forderdoken
abgebrochen, in der hintern Presse die beiden Vorderdoken schadhaft Beschluß Die 4. Doken sollen ausgegraben, und im öffentl. Abstrich vergeben werden. Die Doken in der vordern Presse sollen durch neue ersetzt, die hintern Presse soll abgebrochen und durch eine Neue nach neuster Fasson ersetzt werden, es soll aber vorher von mehreren Pressen in der Umgebung Ansicht genommen werden |
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Auftreten der Peronospora | 24.Mai 1910 | Daß das Bespritzen der Weinberge mit Kupfervitriol zur Bekämpfung der Peronospora
rechtzeitig und von sämtlichen Weingärtner vorgenommen wird. Beschlossen Einen Aufruf zur Bestellung von Kupfervitriol zu erlassen, und das Kilo 3.Pfennig unter dem Selbstkostenpreis abzugeben. |
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Auftreten der Peronospora | 19.Mai 1911 | Um das Bespritzen der Weinberge mit Kupfervitriol rechtzeitig vornehmen zu können,
wird Beschlossen Einen Aufruf zur Bestellung von Kupfervitriol an die Weingärtner zu erlassen, von der Gemeinde beizuschaffen, das Kilo zu 40d abzugeben soll auf Gemeindekosten angeschafft und für 40d das Kilo abgegeben werden. |
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Verkauf der Wiesenkelter | 25.Juli 1912 | Bezüglich der veräußerung der Wiesenkelter an die Fürstliche Standesherrschaft
Hohenlohe Oehringen fast nunmehr in der letzten Sitzung der Bürgerlichen Collegien mündlich beschlossene Verhandlung zwischen
dem Herren Rechnungsrat Schmid und OA Baumeister Herrmann Oehringen, anderseits Schultheiß Bort und Gemeindepfl. Brand am 22.Juli
an Ort und Stelle stattgefunden und ist hiebei das ausgeprägte Sparsamkeitssystem der Fürstl. Standesherrschaft so recht zum
Ausdruck gekommen. Die Gemeinde Collegien bedauern, daß der durch die Abgeordenten der letzteren auftragsgemäß gemachte Vorschlag nicht angenommen, und so die Verhandlung ein negatives Ergebniß hatte, nachdem um die von h. Rechnungsrat vorgerechneten Aufwandskosten etwas zu hoch berechnet erscheinen, wurde beschlossen dem Zimmermeister Schuppert von Waldbach, welcher die Neu- sowie Reperatur Arbeiten schon längere Jahre unter sich hatte sein Gutachten darüber zu hören, derselbe konstatirte an Ort und Stelle, daß das eine Biet gegen Süden vollständig in Ordnung sei und ohne Reperatur in Betrieb genommen werde könne, an dem anderen Biet gegen Norden hätten sich die hinteren Doken etwas gehoben, er garantire aber dieselben für 100M wieder vollständig in Stand zu setzen, die beiden vordern Docken seine wohl etwas Defekt müßten dieselben durch neue ersetzt werden, so würde sich der Mehraufwand höchstens auf 200M belaufen. In Erwägung nun, daß beiletzterem Aufwand sich eine Versteigerung der als Scheuer sehr geeigneten Steigenkelter und Überweisung der letzterer seither zugetheilten Weingärtner in die Wiesenkelter für die Gemeinde wohl als das vortheilhaftesten dargestellt, wird Beschlossen Die Fürstliche Standesherrschaft nochmals zu ersuchen ihr Angebot für den Alleinbesitz der Wiesenkelter auf 2000M zu erhöhen. Verneinendenfals würden sofort Schritte getan, die Staigenkelter zu verkaufen bezw. zu verpachten und die Biete der Wiesenkelter als bald in Stand zu setzen, und hierauf den Umzug der Steigenkelter bezw. der Dorfkelter zu veranlassen. |
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Verkauf der Wiesenkelter | 20.August 1912 | Nach dem Beschluß vom 25.Juli d.J. Seit 223 haben sich die Mitgl. der
Bürgerlichen Collegien vereinbart eine der drei im Besitz der Gemeinde befindlichen Keltern zu Verkaufen und zwar diejenige im
Grundbuchheft No.84 Gebäude No.66 17ar 39qm Kelter und Hofraum neb. Pz No. 868 und 869 die sogenannte Wiesenkelter. Die fürstl Standesherrschaft Hohenl Oehringen welche anährend 50 Morgen Weinberge auf hiesiger Markung besitzt, benutzt mit wenig ausnahmen die Wiesenkelter allein, nach seit vielen Jahren da.... Verhandlungen sowie auf die am 22.Juli d.J. persönlich stattgehabte Verhandlung siehe Seite 240 hat sich die Standesherrschaft bereit erklärt die geforderten 2000 Mark an die Gemeinde zu bezahlen wenn letztere dafür sorge daß die betr. Kelter nebst Biete und Hofraum allein Eigenthum der Standesherrschaft wird, und die übrigen Kelterberechtigten in die Steigen bezw. Dorfkelter zu verweisen. Die Gemeinde Collegien sind bereit den Kauf zu genehmigen und dadurch den seitherigen Unterhaltungskosten los zu werden und mit einem theil des hier anfalenden Geldes die übrigen Keltern neuzeit entsprechend Bälder in Stand zu setzen und die Einwohner könnten Ihre Weinerzeugnisse dadurch leichter zu höherm Preißen absetzen was mit Rücksicht auf den stetig unrentabler werdenden Weinbau sehr zu empfehlen währe. Hierauf ergeht folgender Beschluss 1. Die Gemeinde Collegien sind bereit dieses Angebot anzunehmen den Kauf zu genehmigen und die Wiesenkelter in den alleinigen Besitz der Standesherrschaft zu übergeben. 2. Das Kgl. Oberamt zu ersuchen bei der Kgl. Kreis-Regierung gem: Art 120 Abs. 2 d.G.O. die Genehmigung zu beantragen daß fragl. 2000M zu laufenden Ausgaben d.J. zur Verbesserung der hiesigen Keltern, sowie zur besseren Instandsetzung der Ortswege Verwendung finden darf. 3. Mit Abschluß des Kaufvertrags, der Erklärung der Auflassung und allen weiteren etwa sonst zur Bereinigung des Grundbuchs erforderl. Erklärungen dem Hauptlehrer Laiblein welcher nach Grundakten No. 84 II durch Vollmacht vom 14.Nov. 1908 Legitimirte Gemeindevertreter ist, mit dem Kaufabschluß zu beauftragen. 4. Die Kosten Steuern und f. Ausgaben hat die Käuferin zu zahlen |
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Nutzung der Keltern | 20.Dezembert 1919 | Die bereits bestehenden Dorf und Steigenkelter sollen zum Aufbewahren von
Landwirtschaftl. Geräten und Maschienen nach Beendigung der Herbstgeschäfte den hiesigen Landwirten zur Verfügung gestellt werden,
für die aufbewarten Gegenstände soll an Miethen die Gemeindepflege bezahlt werden. für 1 angerüsteten Wagen 10M für 1 Mähmaschiene, Walze, Schlitten 5M für 1 Pflug, Egge u.s. 2M je nach Anspruchnahme des Platzes. Die Aufzunehmenden Gegenstände müssen ersichtlich gekenzeichnet sein, die Anmeldung und Übersicht in der Dorfkelter wird dem Schmiedmeister Heß die in der Steigenkelter dem Keltermann Heinrich Schumacher übertragen, letztere erhalten den Schlüssel in die Kelter und haben für die schließung derselben Sorge zu tragen. Für die Beschädigung der Kufen hat der Pächter aufzukommen |
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Verkauf von Kelterbieten | 17.Mai 1920 | Nachdem in den letzten Jahrzehnten der Rückgang der Weinberg sich sehr gesteigert
hat, die in den beiden hiesigen Keltern stehenden Kelterbieten schon längst nicht mehr alle benützt werden, der Wert des Holzes sehr
hoch und begehrt ist wird einstimmig Beschlossen in der Dorf und Steigenkelter je ein Kelterbiet zu verkaufen dieses in verschiedenen Blättern öffentlich bekannt zu machen und einen Termin zu bestimmen |
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Neue Keltermänner | 05.Oktober 1920 | Nachdem die seitherigen in der Dorf- und Staigenkelter angestelten Keltermänner,
Alters- und Geschäftshalber diese Stelle gekündigt haben, werden als solche angestellt in der Dorfkelter Karl Bort und in der Steigenkelter Heinrich Schumacher, als Belohnung erhalten dieselben für einen Seker 25M für das Eichen eines Eimers 1M und für das Aufladen eines Eimers 3M die Geb. für das Keltern hat der Verkäufer (Erzeuger) das Eichen und Aufladen hat der Käufer zu bezahlen Beschluß Vorstehenden Vertrag zu Genehmigen und beide Keltermänner sofort zu verpflichten |
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Überwachung der Reblauskrankheit | 04.Mai 1922 | Laut Verfügung des Min. d.Inn. Betreffend Bekämpfung der Reblaus RegBl.
1907 §13. S.85. sind Anordnungen des Personenstands der Ortskomission dem #Oberamt auf 1.Mai anzuzeigen. Nachdem das seitherige Kommissionsmitglied Joh.Schenk infolge Alters u. Krankheitshalber nicht mehr diesen Beruf in der Lage ist nachzukommen, wird an dessen Stelle vorgeschlagen, der für diesen Beruf ausgebildete Weingärtner Joh. Braun. Beschluß Letzterem hiemit anzustellen, in der Gemeinde öffentl. Bekannt zu machen, u. dem Oberamt Anzeige zu erstatten. Es sind nun als Comissionsmitglieder hier aufgestellt 1. Weingartenmeister Martin 2. Weingärtner Joh. Braun Als Bezirksobmann ist Johann ..ertenbach von Günzberg |
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Die Steigenkelter soll diesen Herbst nicht genutzt werden | 18.Oktober 1823 | Nachdem der Herbstertrag dieses Jahr voraussichtlich sehr gering ausfällt,
sämtliche hiesige Weingärtner ihr Erzeugnis in der Dorfkelter verarbeiten wird Beschlossen Die Aufstellung eines Keltermanns das spannen u. wässern des Bietes u. der Geräte in der Steigenkelter dieses Jahr zu unterlassen, den auswärtigen Weingärtner mitzutheilen u. ihnen das recht zum verarbeiten ihrer Erzeugnisse die Dorfkelter zur Verfügung zu stellen. |
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Für in der Kelter abgestellte Geräte soll bezahlt werden | 18.Oktober 1823 | Von den in der Dorf- u. Staigenkelter aufbewahrten Geräte u Maschienen
soll eine Miete bezahlt werden. Beschluß für einen Wagen, Mähmaschiene, Sähmaschienen, Walze, Heuwender usw. soll eine Gebühr von je 50 Milliard sofort zum Einzug gebr. werden. |
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Dorf- u, Steigenkelter sind in sehr schlechtem Zustand. Steigenkelter wird aufgegeben. | 29.Januar 1924 | Die in hiesiger Gemeinde sich befindlichen 2 Keltern die Dorf u. Steigenkelter
befinden sich in sehr schlechtem Zustand u. sind deßhalb beide Reperaturbedürftig nachdem in den letzten Jahren ein größerer Teil
der Weinberge ausgehauen u. teils zur Obstpflanzungen angelegt wurde war die Benützung der Keltern über den Herbst fast ganz
ausgeschlossen. Durch die Instandsetzung u. Reperaturmäßige herstellung beiden Keltern würde der Gemeinde eine größere Schuldenlast
zufallen die in jetziger Zeit aufzubringen kaum möglich wäre, ea wird daher einstimmig Beschlossen eine der beiden Keltern u. zwar die Steigenkelter abzubrechen u. aus diesem Material die Dorfkelter instand zu setzen, den auswärtigen Weinbergbesitzer sowie allen denjenigen die seither ihre Erzeugnisse in der Steigenkelter verarbeitet haben das gleiche Recht in der Dorfkelter einzuräumen. Mit dem Abbruch der Steigenkelter soll baldmöglichst begonnen werden, die Arbeiten sollen im Taglohn von der Gemeinde ausgeführt werden, über die Verwendung des übrigen Materials soll später Beschluß gefaßt werden. Den Auswärtigen Weinbergbesitzer von vorst. Eröffn. zu machen. Nachtrag unten mit Bleistift: Eug. Messer, Aug. Megerle u M Carle Unterohrn eröffnet |
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Die Dorfkelter soll doch abgebrochen und neu aufgebaut werden | 23.Februar 1924 | Laut Beschluß vom 29.Januar d.J. soll die Steigenkelter abgebrochen u. die
Dorfkelter mit diesem Material instand gesetzt werden, nachdem sich aber die Dorfkelter in sehr baufälligem Zustand befindet u.
eine Reperatur derselben zu hohe Kosten verursachen wird, kommt man zu dem Entschluß daß beide Keltern abgebrochen u. die
Dorfkelter der Neuzeit entsprechend mit einer Hydraulischen Presse eingerichtet neu aufgebaut werden soll, die in der Dorf- u.
Steigenkelter sich befindlichen 2 Bieths sollen im öffentlichen Aufstrich zum Verkauf gebracht werden. Beschluß Die beiden Kelterbiets sofort im Hohenloher Bote u. in der Heilbronner Tageszeitung zum Verkauf auszuschreiben u. damit Offerte für Hydraulische Pressen einzuholen |
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Verkauf der Kelterbiet und Kauf der Hydraulischen Presse | 17.März 1924 | 1.) Die am 1.März d.J. im öffentl. Aufstrich zumVerkauf gebrachten 2 Kelterbiets
(siehe S.65) wurden an Gebr. Zitter Lorch um die Summe von 1700M abgegeben u. genehmigt. 2.) Die Lieferung einer Hydraulischen Presse wurde der Firma Kleemann Obertürkheim übergeben u. der Vertrag abgeschlossen. Laut Bestellschein vom 13. d.M. um die Summe von 3328M inkl. Fracht u Montasche 3.) Die Kelterbiets sind laut Verkaufs Protokoll bei der Abhaltung baar zu bezahlen. Auf Grund Kaugsbedingungen ist die hälfte der Hydraul. Presse zahlbar bei der Bestellung u. der Rest nach der Aufstellung. Beschluß Der Erlös für die beiden Kelterbiets von 1700M soll soffort durch Gebr. Zeitter an die Firma Kleemann Obertürkheim überwiesen werden der Rest von 1628M soll nach der Aufstellung bezahlt werden, letzter Betrag soll aus dem Erlös des übrigen Materials der Dorf- u. Steigenkelter das zum Verkauf kommen soll aufgebracht werden, sollte dieser Betrag nicht ausreichen soll später darüber Beschluß gefaßt werden. |
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Die Dorfkelter soll wieder aufgebaut werden | 26.August 1924 | Der Aufbau an Stelle der abgebrochenen beiden Keltern soll nun in Angriff
genommen werden, es wird nach längerer Beratung Beschlossen Die Mauerarbeiten dem Mauermeister Sommer von Windischenbach, die Zimmerarbeiten dem Zimmermeister Gauger hier zu übergeben sämtliche Arbeiten sollen im taglohn ausgeführt werden das hiezu benöthigte Baumaterial liefert die Gemeinde |
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Es soll ein Kredit zur Finanzierung der Dorfkelter aufgenommen werden | 12.Februar 1925 | Nach oben S.66 ist am 17.März 1924 der Firma Kleemann Obertürkheim die
Lieferung einer Hydraulichen Presse um 3328M übertragen worden, wovon im März 1924 aus dem Erlös der alten Kelterbiete 1700M
abschlägig bezahlt wurden, also noch 1628M rückständig sind. Sodann ist dem Zimerermeister Gauger hier für Instandsetzung der neuen Kelter noch rückständiger Arbeitslohn sowie Materiallieferung zusammen 1437M bezahlen. Die Kosten für Aufstellung der Hydraul. Presse ein noch unbekannten Betrage können sicher aus laufenden Mitteln bestritten werden, nicht aber oben bezeichnete 3000M in runder Summe Beschluß eine schwebende Schuld in Höhe von 3000M bei dem Gemeindetag nachzusuchen möglichst sofort 1400M zahlbar, der Rest in einigen Wochen nachdem dies von hier aus angezeigt wird zu Direkter Überweisung an die Firma Kleemann Vereinigte Fabr. Obertürkheim Postscheck Konto Stuttg. 1775 2. Zur Befriedigung des Maurermeisters Christ. Sommer hier für seine Arbeiten in der Dorfkelter 1000M bei der Darlehenskasse hier aufzunehmen u die Gemeinde als Mitglied daselbst anzumelden Auszug an die Gemeindepflege |
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Die Hydraulische Presse ist aufgestellt | 17.August 1925 | Nachdem nun die neu angeschafte Hydraulische Presse in der neu erbauten Kelter
aufgestellt ist sollten für die vorhandenen Bütten (Kufen) die darinn aufgestellt werden sollten durch einen Fachmann
ordnungsgemäße Lager gelegt werden, die Holzlager hiezu sind vorhanden, es werden noch etwa 25 - 30M 30cm hohe u. 20 auf 30cm
starke Pfosten hiezu benöthigt. Beschluß Die nöthigen Pfosten hiezu zu bestellen damit die Lager in Bälde gerichtet werden können |
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Das aufstellen der Kufen (Büten) in der neuen Dorfkelter wird geregelt | 05.September 1925 | Wegen der Zahl der in der neuen Kelter aufzustellenden Kufen (Bütten) wird Beschlossen jeder Weingärtner von hier u. auswärts die auf hiesiger Markung Weinberge besitzen ist berechtigt je eine Kufe in der Kelter aufzustellen, alte Unbrauchbare dürfen nicht aufgestellt werden, ferner hat jeder der eine Kufe einstellt für das richten der Lager eine Gebühr zu bezahlen u. zwar nach der Größe des Bodendurchmessers, über 2.Meter 10M von 1,50 - 2 Meter 8M von 1 - 1,5 Meter 5M Nachtrag unten: ein nachtraglicher Beschluß lautet Durchmesser von über 1M 50cm - 10M Durchmesser von unter 1M 50cm - 8M |
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Auflistung der Schulden bezüglich der Dorfkelter | 17.Oktober 1925 | der Gemeinderat hat am 25.Februar 1923 beschlossen die Steigen u Dorfkelter
als baufällig abzubrechen, die Dorfkelter wieder aufzubauen mit einer hydraulischen Presse, Elektromotor, elektr. Licht,
der Wirtschaftlichkeit halber einzurichten.
Beschluß 1.) Dem Darlehenskassenverein Verrenberg e.G.m.b.H als Mitglied beizutreten 2.) Die Schuld von 3500M in 7 Teilbeträgen 1925 erstmals zu tilgen, letztmals 1931 3.) die oberamtliche Genehmigung zu erbitten |
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Doch kein Beitritt zum Darlehenskassenverein | 09.November 1925 | Auf den Oberamtserlaß vom 23.Okt. d.J. betreffend Schuldaufnahme der
Gemeinde zum Wiederaufbau der Dorfkelter wird vom Gemeinderat Beschlossen: 1) Den Beschluß vom 17.Okt. 1925 oben S.100 soweit er den Beitritt der Gemeinde zum Darlehenskassenverein e.G. u schl in Verrenberg betrifft, hiemit zurückzunehmen, da das Oberamt die Genehmigung wegen der gegenteiligen Entscheidung der Minist. Abt. für ... u Körperschaftsverwaltung vom 4.12.24 No 6821 nicht zu befürworten vermag Auszug ans Oberamt |
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Es muss ein Darlehen aufgenommen werden | 15.März 1926 | Maurermeister Sommer von Windischenbach hat laut Rechnung vom 28.Juni 1925
für Arbeit u Material Lieferung an die Gemeinde noch zu fordern 500M deren Bereinigung er schon des öfteren dringend in
Erinnerung gebracht hat. Verfügbare Mittel stehen der Gemeindepflege zur Zeit nicht zur Verfügung, u hat deßhalb Schultheiß Bort sich bereit erklärt diesen Betrag als Darlehen der Gemeinde Verrenberg gegen diejenige Verzinsung die die Oberamtssparkasse Oehringen gegen 1/4 jährliche Kündigung gewährt, zur Verfügung zu stellen. Beschluß Zwecks Befriedigung des Sommers die Aufnahme des Darlehens von 500M bei Schultheiß Bort gegen die vorstehende Bedingung zu befürworten |
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Der Platz der ehemaligen Steigenkelter soll hergerichtet werden | 15.März 1926 | Der unebene u. mit Schotter belegte Platz auf dem die Steigenkelter stand soll
neu wieder Ertragsfähig gerichtet werden, für diese Arbeit hat sich Wilh. Dietrich hier bereit
erklärt wenn ihm dieser Platz 3 Jahre lang unentgeltlich zum Anbau überlassen bleibe. Beschluß Dem Wilh. Dietrich den betr. Platz auf die 3 Jahre 1926, 1927 u 1928 unentgeltkich zu überlassen. Dieser Platz soll im nächszen Frühjhr mit Obstbäumen aus gesetzt weerden. |
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Der Weinbauführer | 29.August 1930 | Der Weinbauführer für 1930 herausgegeben von Landes-Okonomierat Mäkelin Weinsberg an die benannte Weinbauorte auch für Verrenberg wird befürwortet | ||||||||||||||||||||
Der Weinbauführer | 18.September 1931 | das Eichen u. hinauspumpen pro Eimer Wein kostet 1M, welches der Käufer zu
bezahlen hat davon erhält der Keltermann 40d, in die Kelterkasse fließen 60d. Für das Abpressen erhält der Keltermann pro hl. 40d wovon 10d in die Kelterkasse fließen. Letzteres bezahlen die Weingärtner |
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Anschaffungen | 18.September 1931 | Für die schadhaften Preßkufen sollen sofort 2 neue bestellt werden, ebenso eine Mostwaage nach Öchsle | ||||||||||||||||||||
Keltermeister in der Dorfskelter | 08.Oktober 1932 | Das Amt als Eich u Keltermeister in der Dorfkelter hat bis voriges Jahr
GdPfl Karl Bort allein versehen. Nun hat derselbe angeregt u. zur Sprache gebracht fernerhin
einen weiteren Keltermeister aufzustellen, Bewerberaufruf in der Gemeinde wurde verlesen, Bewerber haben sich gemeldet, bei
der Abstimmung fiel die Höchststimmenzahl auf Herrn Ungerer welcher dieses Jahr eingeleitet u
nächstes Jahr beeidigt u. angestellt werden soll. An Kosten wurden seither erhoben u. es wude Beschlossen für dieses Jahr eine Änderung nicht eintreten zu lassen. 1.) Für das Abbressen pro Hl. 40d wofon 30d der Keltermann erhält, u. 10d in die Kelterkasse fließen. 2.) Als Eichgeld ist von dem Käufer an den Eichmeister (Keltermann) pro Eimer - 3Hl - 30d zu bezahlen |
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2ter Keltermeister in der Dorfskelter | 16.Oktober 1933 | Nach einem Beschluß des Gedrats S.234 wurde Herrn Ungerer voriges Jahr als
2.Keltermann aufgestellt, infolge der geringen Aussichten ist der 1.Keltermann K. Bort für dieses Jahr zurückgetreten. Beschluß 1.) Herrn Ungerer zu Verpflichten u. in sein Amt einzustellen. 2.) An den Kosten u. Einzugsgebühren soll nichts geändert werden. Erhoben wird: 1.) für das Abpressen pro hl 40d - hat der Weingärtner zu bezahlen 2.) Das Eichgeld ist zu erheben pro hl 10d von dem Käufer 3.) für das Hinauspumpen pro hl 20d zahlt der Käufer sämtliche Gebühren fließen in die Kelterkasse, der Keltermann erhält hieraus seine Dienstliche Inanspruchnahme |
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2ter Keltermeister in der Dorfskelter | 08.August 1934 | Nachdem die Aussichten des diesjährigen Herbst bis jetzt sehr gut sind wird
vorgeschlagen wieder einen 2ten Keltermann anzustellen, der seitherige Keltermann Gdepfl Bort tritt dieses Amtes zurück. Beschluß An Stelle des letzteren wird Küfermeister Kohler als Sachverständiger u. Fachmann hiezu vorgeschlagen u. aufgestellt |
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Die angebaute Turnhalle muss für die Bütten genutzt werden | 05.September 1934 | hienach wird folgende Kelterordnung u. Vertrag festgesetzt 1. Nachdem die Aussichten des diesjährigen Herbstes gute sind u. der Platz in der Kelter zum Aufstellen der Bütten nicht ausreichen wird kommt nun die Turnhalle in Frage, es ist jedem Weingärtner nun gelegenheit gegeben sich für einen Platz zu sichern, u. für jede eingestellte Kufe 1M standgeld zu bezahlen |
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Kostenordnung | 14.Oktober 1934 |
1.) An Kosten sollen erhoben werden für das Abpressen pro hl 50d was der Weingärtner zu bezahlen hat. 2.) Für das Eichen u. hinaus pumpen zahlt der Käufer pro Eimer - 1R.M. 3.) Von der Firma Netterman Stuttgart sollen 6 met Weinschläuche in die Kelter, u. von der Firma Kasper Müller Donzdorf 2 paar Preßtücher bezogen werden. 4.) Am vorderen Kelterdach soll eine Rinne angebracht werden 5.) Sämtliche Einzugsgebühren fließen in die Kelterkasse aus welcher die Keltermänner ihren Verdienst erhalten, der Rest soll nächstes Jahr zum Betonieren der Keltergänge verwendet werden, u. bis dorthin verzinslich bei der Darlehns Kasse angelegt werden. |
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Bis dato wurden nur die Gemeinderatsprotokolle bis 1934 ausgewertet. |
In dem Buch "Würtembergische Medicinal-Verfassung" von W.C. Christlieb aus dem Jahr 1834 findet sich zum Thema "Besondere Normen der Gesundheitspolizei" zum Wein folgendes: |
Weine (§200) Bei den Weintincturen unterscheiden die Gesetze zwischen schädlichen und unschädlichen. Tincturen mit dem Lithargyrio oder der sogenannten Gold- und Silberglätte und andern mineralischen Zusätzen sind bei 100-300 Reichsthaler, ja bei Lebensstrafe, verboten und das Getränk mit dieser Beimischung soll vernichtet werden. Die Mittel hingegen, wodurch der Wein bloß verfälscht wird, z.B. Pottasche, calcinirter Weinstein, Nußcateller- und Scharlachkraut, Beinholzbeere, dürre Kirsche u. sind, ausser der Consiscation des Getränks, mit 14fl. verpönt. Die Küfer sollen ausdrücklich darauf beeidigt werden, dergleichen Tincturen weder selbst vorzunehmen, noch unangezeigt geschehen zu lassen. Auch die Mischung des zum Verkauf oder Ausschank bestimmten Weines mit Obstmost ist, theils als Betrug, theils als Hinderniß des Handels nach Aussen, unter Confiscationsstrafe verboten. Die Fälschung der Weine kann nach Hermbstädt (Grundsätze der experimentellen Cameral- und agronomischen Chemie §.1282) auf folgende Art entdeckt werden: a) Bei einer durch Auster- oder Eierschalen geschehenen Abstumpfung der sauer gewordenen weißen Weine enthalten diese immer etwas essigsauren Kali einige Tropfen in ein Glas tröpfelt, so trübt sich der Wein und einerdiger Satz fällt nach und nach zu Boden b) Die Versetzung des weißen Weines mit Bleiglätte gibt sich theils durch den süßlich zusammenziehenden Geschmack, theils dadurch zu erkennen, daß eine hinzu getröpfelte Auflösung von schwefelsaurem Natron, weißen Niederschlag erzeugt. Durch die Hahnemann'sche Weinprobe wird ein solcher Wein sogleich dunkelbraun gefärbt. c) Die Versetzung der rothen Weine mit Alaun erforscht man dadurch am besten, wenn man eine Auflösung von salpetersaurem Baryt hinzubringt; dieser bildet nach etlichen Stunden einen Bodensatz, welcher von beigemischter Salpetersäure nicht aufgelöst wird. d) Die Verfälschung des Weines mit Branntwein kann man finden, wenn man einen solchen in einer gläsernen Retorte der Destillation unterwirft, aber keine größere Hitze als 70 Grad Reaumur anwendet. War der Wein unverfälscht, so geht bloß reines Wasser in der Vorlage über; war er aber mit Branntwein versezt, so erscheint Weingeist in der Vorlage. |
1857 Weinherbstergebnis Verrenberg |
1858 Weinherbstergebnis Verrenberg |
1859 Weinherbstergebnis Verrenberg |
1860 Weinherbstergebnis Verrenberg |
1861 Weinherbstergebnis Verrenberg |
1862 Weinherbstergebnis Verrenberg |
1863 Weinherbstergebnis Verrenberg |
1864 Weinherbstergebnis Verrenberg |
1865 Weinherbstergebnis Verrenberg |
1866 Weinherbstergebnis Verrenberg |
1867 Weinherbstergebnis Verrenberg |
Weinpreis 1833 |
Weinpreis 1836 |
Weinpreis 1840 |
Weinpreis 1845 |
Weinpreis 1847 |
Weinpreis 1848 |
Weinpreis 1849 |
Weinpreis 1851 |
Weinpreis 1852 |
Weinpreis 1853 |
Weinpreis 1854 |
Weinpreis 1856 |
Weinpreis 1858 |
Weinpreis 1859 |
Weinpreis 1861 |
Weinpreis 1862 |
- Trübeich: | 1 Eimer 306,8 Liter | |
- Helleicheich: | 1 Eimer 293,9 Liter |