Christian Michael Schluchter, Bürger u Bauer neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 118b 26.05.1855 Maienfels - 21.09.1930 Herbstschütz 1919-20 oo 29.03.1883 Rosina Elisabetha Hägele 14.06.1857 Verrenberg - 01.03.1923 | |-------------|----------------------|-----------| | | | totgeboren Rosina Karolina Christina Karolina 10.01.1883- 04.04.1886- 10.09.1889- Verrenberg Verrenberg Verrenberg unehelich 12.02.1955 Frankfurt aM ??.??.???? oo 16.07.1910 Frankfurt aM oo 06.04.1911 Franz Berhard Lang Christian Müller 18.05.1885- 29.12.1884- in Ohrnberg ??.??.???? ??.??.???? Christian Michael Schluchter kaufte am 01.10.1882 eine Hälfte des Haus Nr.42 um 650 Mark Am 22.09.1886 verkaufte er die Haishälfte um 1050 Mark. Christian Michael Schluchter kaufte am 22.01.1887 eine Hälfte des Haus Nr.46 um 1.320 Mark Ab 1905 hatte er dann das ganze Haus. 1911/12 ging der Hof dann aus Christian Müller über.
Christian Michael Schluchter ist wohnsteuerpflichtiger Beisitzer seit 1883 Im Verzeichnis der wohnsteuerpflichtigen Einwohner im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Verehlichung mit Rosina Elisabetha geb. Hägele am 29.März 1883 Art und Zeit als Beisitzer: Art und Zeit des Austritt als Beisitzer: Bemerkung: |
Christian Michael Schluchter möchte für sich und seine Familie das Bürgerrecht - 1887 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Dezember 1887 findet sich folgendes: Die hienach aufgeführten Persohnen bitten um Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht, dieselben verzichten auf ihr seither gehabtes Bürgerrecht, nehmlich .... 7. Christian Michael Schluchter Tagl. geb. am 26. Mai 1855 in Happühl Gem. Maienfels verheirathet mit Rosina Elisabetha geb. Hägele geb. am 14. Juni 1857 in Verrenberg Vater von 1. Kind Rosina Karolina geb. am 4.April 1886 bisher bürgerlich in Maienfels seit 1883 resp. 1881 hier wohnhaft Nach den vorgelegten Nachweisen sind dieselben 1. Im Besitz der württembergischen Staatsangehörigkeit 2. Im alter über 25. Jahren 3. Entrichten dieselben seit wenigstens __ Jahren aus einem der Besteuerung der Gemeinde unterworfenen Vermögen , Steuer zur hiesigen Gemeindepflege. Im letzt verfloßenen Rechnungsjahr bezahlten in hiesiger Gemeinde neben der Wohnsteuer an Staatsamtskörperschaft und Gemeindesteuer von Grund, Gebäude und Gewerbe zusammen ... Zif. 7. Schluchter 14M 48d ... 4.) Liegt bei denselben keines im Art. 14. und 57 des Gesetzes über die Gemeindeangehörigkeit vom 16.Juni 1885 angeführten Mängel vor. 5.) Haben dieselben schon vor dem 1.Januar 1886 das Recht zur Theilnahme an der Wahl zu den Gemeindeämtern auf Grund des Art. 3. Abs. 1. des Gesetzes vom 6.Juli 1849 beseßen. Hienach haben die Nachsuchenden Anspruch auf Ertheilung des Bürgerrechts und ist das Bürgergeld anzusetzen nach Gesetz Art. 45. Abs.2. des Gesetzes. Beschluß 1.) Den vorerwehnten Persohnen Zif. 1-12 das Bürgerrecht in hiesiger Gemeinde zu ertheilen 2.) Denselben anzusetzen für die Verleihung des Bürgerrechts je 3M 3.) Die Ansätze der Gemeindepflege zum Einzug zu überweisen 4.) Eintrag in die Bürgerliste machen zu lassen 5.) Den Gemeinderat der betreffenden Orte wo die nachsuchenden Persohnen seither bürgerlich waren zu benachrichtigen 6.) Den Nachsuchenden Eröffnung zu machen. |
Christian Michael Schluchter wird gestraft - 1899 |
In den polizeilichen Strafverfügungen vom 13.März 1899 findet sich folgendes: Christian Michael Schluchter wird wegen nächtlicher Ruhestörung um 2M gestraft. |
Christian Michael Schluchter wird gestraft - 1899 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 14.März 1899 heist es: Auf Anzeige des Polizeidiener Görtz hat der Taglöhner Michael Schluchter von hier am Sontag den 12.März d.J. Nachts zwischen 11 u 12 Uhr in betrunkenem Zustand einen Ruhestörenden Lärm verursacht, wobei sämtliche Nachbarn in der Umgebung der Wernerischen Wirtschaft sowie deren Kinder vom Schlaf gewekt wurden. Michael Schluchter vernommen gibt an es ist richtig daß ich gelärmt habe aber Karl Lederer und Friedrich Knappenberger und Christoph Wiedemann haben mich dazu gereizt Beschluß Michael schluchter wurde um 3M gestraft und ihm eine Belehrung geben, daß er binnen 2Mahl 24 Stunden den Rekurs einreichen könne von 8Uhr morgens an gerechnet Auf Angabe des Michael Schluchter daß ihn Karl Lederer und Friedrich Knappenberger Christoph Wiedemann dazu gereizt haben wurden dieselben vernommen und geben an nehmlich Christoph Wiedemann er habe nicht gelärmdt er habe Ruhe stiften wollen und so sei er auch dazukommen die Zeit kann er nicht genau angeben aber nach Polizeistunde sei es gewesen. Friedrich Knappenberger vernommen gibt an Michael Schluchter war der schuldige Teil der hat uns gereizt Beschluß Dem Christoph Wiedemann und Friedrich Knappenberger um je 2M zu strafen. Karl Lederer um 1M zu strafen. Mit der Belehrung innerhalb 2 mahl 24 Stunden von Mittag 11 Uhr gerechnet den Rekurs zu ergreifen |
Christian Michael Schluchter wird gestraft - 1906 |
In den polizeilichen Strafverfügungen vom 30.September 1906 findet sich folgendes: Christian Michael Schluchter wird wegen nächtlicher Ruhestörung um 3M gestraft. |