Verrenberg HistorischDie Familie Christof Karl Widmann
(1866-1923) in Verrenberg

Marie Widmann 1930
Beibring Inventar des Christof Widmann - 1896
Bei der Hochzeit des Christof Widmann wurde ein Beibringinventar erstellt: 23.09 1896
Christof Widmann hat lt. Kaufbuch XV 315 aus der Concursmasse des Georg Weiß hier erkauft:
Gebäude No 49, 49A R.C. 44
Pa. 146 9ar 49qm Garten
    152 2ar 40qm Garten
    155 2ar 40qm Garten
    1803 15ar 90qm Wiese
    1805 9ar 25qm Wiese
    1808 25ar 77qm Wiese
    1811 24ar 76qm Wiese
    156 35ar 83qm Wiese
    255 2ar 76qm Wiese
    162 3 ar 65qm Wiese
    1652 49ar 29qm Aker
    1747, 1748 70ar 78qm Aker
    1131, 1132 45ar 87qm Aker
    1183, 1185 46ar 02qm Aker
    1906 35ar 40qm Aker
    1099, 1100 52ar 05qm Aker
    1370 33ar 98qm Aker
    1059 13ar 16qm Weinberg
    Gerechtsame N 1 u 2 Antheile Schäferei

für zusammen 10,600M

Christoph Wiedemann wird gestraft - 1899
In den polizeilichen Strafverfügungen vom 13.März 1899 findet sich folgendes:
Christoph Wiedemann wird wegen nächtlicher Ruhestörung um 2M gestraft.

Christoph Wiedemann wird gestraft - 1899
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 14.März 1899 heist es:
Auf Anzeige des Polizeidiener Görtz hat der Taglöhner Michael Schluchter von hier am Sontag den 12.März d.J. Nachts zwischen 11 u 12 Uhr in betrunkenem Zustand einen Ruhestörenden Lärm verursacht, wobei sämtliche Nachbarn in der Umgebung der Wernerischen Wirtschaft sowie deren Kinder vom Schlaf gewekt wurden.
Michael Schluchter vernommen gibt an
es ist richtig daß ich gelärmt habe aber Karl Lederer und Friedrich Knappenberger und Christoph Wiedemann haben mich dazu gereizt
Beschluß
Michael schluchter wurde um 3M gestraft und ihm eine Belehrung geben, daß er binnen 2Mahl 24 Stunden den Rekurs einreichen könne von 8Uhr morgens an gerechnet
Auf Angabe des Michael Schluchter daß ihn Karl Lederer und Friedrich Knappenberger Christoph Wiedemann dazu gereizt haben wurden dieselben vernommen und geben an nehmlich Christoph Wiedemann er habe nicht gelärmdt er habe Ruhe stiften wollen und so sei er auch dazukommen die Zeit kann er nicht genau angeben aber nach Polizeistunde sei es gewesen.
Friedrich Knappenberger vernommen gibt an Michael Schluchter war der schuldige Teil der hat uns gereizt
Beschluß
Dem Christoph Wiedemann und Friedrich Knappenberger um je 2M zu strafen.
Karl Lederer um 1M zu strafen.
Mit der Belehrung innerhalb 2 mahl 24 Stunden von Mittag 11 Uhr gerechnet den Rekurs zu ergreifen

Christoph Wiedemann wird gestraft - 1899
In den polizeilichen Strafverfügungen vom 07.Oktober 1899 findet sich folgendes:
Christoph Wiedemann wird wegen Ungehorsam wegen nicht erscheinen auf dem Ratszimmer v. d. Kl. Gerichts Assisten Piger um 2M gestraft.

Christoph Wiedemann wird gestraft - 1899
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 04.Oktober 1899 heist es:
wurde Christoph Windmann urkundlich vor dem Kl. Gerichtsnotariats Assisten auf das Ratszimmer vorgeladen, da Windmann mit Vorbedacht nicht erschienen, wurde vom H Assisten Pieper Strafantrag gestellt und Windmann nach Art 2 Polz St G um 2M bestraft

Christoph Wiedmann bekommt das Bürgerrecht - 1918
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 01.April 1918 findet sich folgendes:
Der am 24.April 1866 in Rappach OA Weinsberg geborene Bauer Christoph Wiedmann und
2. der am 3. März 1880 in Großhirschbach geborene Bauer Christian Bender suchen um Aufnahme in das Gemeinde Bürgerrecht nach;
In Erwägung daß sie ein solches nicht besitzen Württb. staatsbürger sind, und ersterer seid dem Jahr 1896 Staats- und Gemeindesteuer 2ter seit dem Jahr 1912 hier ebenfalls dieselbe Steuern bezahlen, daß bei ihnen die Voraussetzung der Art. 14 und 57 des Gemeindeangeherigk. Gesetzes vom 16. Juni 1885 nicht zutrifft
Beschlossen
1) Dem Gesuch gegen die im Art. 253 der Gem. Ordn. festgesetzte Geb. von 2M hiemit zu entsprechen, letztere wird hiemit zur ... Verechnung angewiesen
2) Ist hiemit zu entsprechend der Gemeindepflege Auszug zuzustellen.
3) Eintrag in der Bürger und Wohnsteuerliste
4) Eröffnung an den Nachsuchenden

Karl Wiedemann wird gestraft - 1943
In den polizeilichen Strafverfügungen vom 19.August 1943 findet sich folgendes:
Karl Wiedemann wird wegen "Wegen Beleidigung des Bürgermeister u Orts….. in Ausübung ihres Dienstes" um 10M gestraft.

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: Feuerversicherungsbuch von 1896
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißen-Amt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: Strafverfügung 1892-1947
Ortsarchiv Verrenberg: Beibringinventar