Johann Gottfried Lederer (1), Bauer und Bäcker, Bergschützer 1885, 1893-95 neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 105b 16.04.1842 Unterhambach - 03.05.1908 Herbstschütz 1904 oo 25.04.1876 Jakobina Agatha Hägele 21.10.1849 Verrenberg - 06.06.1913 | | | Karl Lederer, Bäcker 15.11.1873 unehelich - 15.04.1952 oo 27.10,1898 Christiane Karoline Geist 06.01.1870 - 20.11.1944 Johann Gottfried Lederer kaufte am 02.08.1875 eine Hälfte des Haus Nr.42. Am 16.09.1889 verkaufte er die Haushälfte wieder. Johann Gottfried Lederer kaufte am 16.07.1889 das Hauses Nr.48. Am 01.02.1899 verkaufte er es an seinen Sohn Karl Lederer. Johann Gottfried Lederer war von 1894 bis 1??? Kelterofficiant in der Staigenkelter. (1) Johann Gottfried Lederer war der Schwager von Friederika Rosine geb. Haußler
Johann Gottfried Lederer ist wohnsteuerpflichtiger Beisitzer seit 1876 Im Verzeichnis der wohnsteuerpflichtigen Einwohner im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art und Zeit als Beisitzer: Verehlichung 25.April 1876 Art und Zeit des Austritt als Beisitzer: Bemerkung: |
Beibringensinventur des Gottfried Lederer - 1876 | |||||||||||||||||
Am 31.05.1876 wurde unter beisein u.a. des Gerichtsnot. Verweser Schobert die Verhandlung geführt, deren Ergebnis hier zusammengefasst ist. Johann Gottfried Lederer hat in die Ehe eingebracht: - ein von ihm erkaufter Weinberg auf der Markung Unterheimbach und Baargeld 400 fl. umgerechnet => zusammen umgerechnet 769 M 21 d. - ihm steht ein Heiratsgut von 200 fl. umgerechnet 382 fl. 86 d. (im Dokument) zu (1) - Schulden 583 M. 75 d. "Ganzes Beibringen ds Ehemanns 1.254 M. 03 d." Jakobina Agatha Lederer geb. Hägele hat in die Ehe eingebracht: - Acker im Lenkfeld im Wert von 222 M. 86 d. - Fahrniß im Wert von 105 M. 60 d. - von ihren Eltern hat sie nichts zu erwarten. "Ganzes Beibringen der Ehefrau 328 M. 46 d." Davon gingen noch 150 M. 76 d. Schulden ab "Rest Ehefrau Beibringens 177 M. 70 d." "Summe beider Eheleute Beibringen 1.431 M 73 d." Nachträglich bekam die Ehefrau von ihren Eltern versprochen: - 1 vollständiges 2schläfriges Bett im Werth von 80 M. - 1 Behälter im Werth von 10 M - 1 Tisch und 1 Schra... im Werth von 6 M. Die Eltern verweigern die Herausgabe, wollen aber, dass sie in die Inventur aufgenommen wird. Der Vater Karl Friedrich Hägele war 1871 vergant worden. Am 15.05.1876 wurde in Verrenberg bereits die Fahrnisaufnahme durchgeführt. Die dort genannten passen nicht ganz zu den obrigen Angaben. (Siehe unten ab der neunten Aufnahme) |
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(1) Hier wurde so umgerechnet: 1 Gulden (fl.) = 1,923025 Mark 1871 war der Umrechnungskurs mit 1 Gulden = 1,714285 Mark festgelegt worden |
Johann Gottfried Lederer bekommt das Bürgerrecht - 1886 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 14.Dezember 1886 findet sich folgendes: Die hienach genannten Personen bitten um Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht unter Verzicht auf ihr seitheriges Bürgerrecht nehmlich ... 8. Johann Gotfried Lederer Bauer geb. am 16.April 1842 in Unterheimbach verheiratet mit Jakobina Agatha geb. Hägele geboren am 21.Oktober 1849 in Verrenberg Vater von 1.Kind Karl geb. am 15.November 1873 bisher bürgerlich in Unterheimbach seit 1876 hier wohnhaft ... Nach den vorgelegten Nachweise sind dieselben 1. im Besitz der Würtb. Staatsangehörigkeit 2. im Alter über 25. Jahren 3. entrichten dieselben seit wenigstens 5.Jahren aus einem der Besteuerung der Gemeinde unterworfenen Vermögen Steuer zur hiesigen Gemeindepflege. Im letzt vorangegangenen Rechnungsjahr bezahlten in hiesiger Gemeinde neben der Wohnsteuer an Staats-Amts-Körperschaft und Gemeindesteuer von Grund Gebäude und Gewerbe zusammen Zif. 1. Massa 31M 83d Zif. 2. Messer 21M 98d Zif. 3. Fischer 26M 62d Zif. 4. Pfisterer 20M 95d Zif. 5. Stark 111M 39d Zif. 6. Schenk 80M 59d Zif. 7. Ludwig 37M 27d Zif. 8. Lederer 22M 18d 4. Liegt bei denselben keiner im Art. 14 und 57. des Gesetzes über die Gemeindeangehörigkeit vom 16.Juni 1885 angeführten Mängel vor 5. haben dieselben schon vor dem 1.Januar 1886 das Recht zur Theilnahme an der Wahl zu den Gemeindeämtern auf Grund des Art.3 Abs 1. des Gesetzes vom 6.Juli 1849 besessen. Hienach haben die Nachsuchenden Anspruch auf Ertheilung des Bürgerrechts und ist das Bürgergeld anzusetzen nach Gesetz Art. 45 Abs. 2. des Gesetzes Beschluß ... 1) Den vorerwehnten Persohnen Zif. 1-8 das Bürgerrecht in hiesiger Gemeinde zu ertheilen 2) Denselben anzusetzen für die Verleihung des Bürgerrechts je 3M 3) Die Ansätze der Gemeindepflege zum Einzug zu überweisen 4) Eintrag in die Bürgerliste machen zu lassen 5. Dem Gemeinderat der betreffenden Orte wo die nachsuchenden Persohnen seither bürgerlich waren zu benachrichtigen 6. Den Nachsuchenden Eröffnung zu machen. |
Karl Lederer wird gestraft - 1899 |
In den polizeilichen Strafverfügungen vom 13.März 1899 findet sich folgendes: Karl Lederer wird wegen nächtlicher Ruhestörung um 1M gestraft. |
Johann Gottfried Lederer wird gestraft - 1899 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 14.März 1899 heist es: Auf Anzeige des Polizeidiener Görtz hat der Taglöhner Michael Schluchter von hier am Sontag den 12.März d.J. Nachts zwischen 11 u 12 Uhr in betrunkenem Zustand einen Ruhestörenden Lärm verursacht, wobei sämtliche Nachbarn in der Umgebung der Wernerischen Wirtschaft sowie deren Kinder vom Schlaf gewekt wurden. Michael Schluchter vernommen gibt an es ist richtig daß ich gelärmt habe aber Karl Lederer und Friedrich Knappenberger und Christoph Wiedemann haben mich dazu gereizt Beschluß Michael schluchter wurde um 3M gestraft und ihm eine Belehrung geben, daß er binnen 2Mahl 24 Stunden den Rekurs einreichen könne von 8Uhr morgens an gerechnet Auf Angabe des Michael Schluchter daß ihn Karl Lederer und Friedrich Knappenberger Christoph Wiedemann dazu gereizt haben wurden dieselben vernommen und geben an nehmlich Christoph Wiedemann er habe nicht gelärmdt er habe Ruhe stiften wollen und so sei er auch dazukommen die Zeit kann er nicht genau angeben aber nach Polizeistunde sei es gewesen. Friedrich Knappenberger vernommen gibt an Michael Schluchter war der schuldige Teil der hat uns gereizt Beschluß Dem Christoph Wiedemann und Friedrich Knappenberger um je 2M zu strafen. Karl Lederer um 1M zu strafen. Mit der Belehrung innerhalb 2 mahl 24 Stunden von Mittag 11 Uhr gerechnet den Rekurs zu ergreifen |
Karl Lederer wird zum Kriegsdienst einberufen - 1914 (oder 1916?) | ||||||||||||||||
Im Verzeichnis der ab dem Jahr 1914 einberufenen Mannschaften findet sich folgendes:
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Emil Lederer wird ein Arbeitsbuch ausgefertigt - 1916 |
Im Verrenberger "Verzeichnis der Arbeitsbücher" steht, dass ihm am 19.05.1916 ein Arbeitsbuch ausgefertigt wurde. Er war ca. 14 Jahre alt. |
Karl Lederer wird zum Kriegsdienst einberufen - 1917 | ||||||||||||||||
Im Verzeichnis der ab dem Jahr 1914 einberufenen Mannschaften findet sich folgendes:
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Karl Lederer erledigt das Mittag- und Beetleuten - 1922 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.November 1922 findet sich folgendes: Es erscheint Karl Lederer u. beantragt die Erhöhung seines jährl. Gehalts fürs Leuten von seither 250M auf 1000M jährlich zu erhöhen Beschluß Dem Karl Lederer fürs Leuten siehe G.R.Prot. S.7 den Vorschriften gemäß 1000M jährlich ab 1.Okt 1922 zu genehmigen |
Karl Lederer erledigt das Mittag- und Beetleuten - 1923 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.April 1923 findet sich folgendes: Dem Karl Lederer soll für Mittag u. Beetleuten von seither 100M ab 1.April d.J. 3000M zukommn |