Verrenberg HistorischLehrer, Pfarrer, Nachtwächter und rund um das
Thema Feuer in der Verrenberger Vergangenheit.


Lehrer Pfarrer Nachtwächter Feuer(wehr) Bäcker Metzger


Hauptaufgaben der Gemeinde waren die Wohlfahrtspflege, das Schulwesen und die Angelegenheiten der Ortspolizei.
Die Gerichtsbarkeit lag nicht bei den Gemeinden. Die Kirchenkonvente konnten allerdings in Fragen der Sittlichkeit kleinere Geld- und Arreststrafen verhängen. Der Ortsvorsteher konnte in seiner Funktion als „Friedensrichter“ zwar keine Urteile fällen, jedoch als Schlichter in zivilrechtlichen Streitangelegenheiten eine Einigung oder in Privatklagesachen einen als „Sühneversuch“ bezeichneten außergerichtlichen Vergleich herbeiführen.
Gemeindebeamte waren der Ratsschreiber, dessen Amt in kleinen Gemeinden häufig vom Schultheiß mit ausgeführt wurde, und der Gemeindepfleger für das Kassen- und Rechnungswesen.
Der Gemeindepfleger durfte nicht gleichzeitig Ratsschreiber sein.
 

Schulmeister und Lehrer

Von 1601 stammt das älteste Visitations Protokoll, in dem eine Verrenberger Schule erwähnt wird.
1600 wurde dem Schulmeister Jacob Andreas Lackner in Verrenberg eine Tochter geboren. Vermutlich war er der erste Schulmeister in Verrenberg.

In der Pfarrbeschreibung von 1720 heist es schon:
Verrenberg Hohenl: Pfedelbach Herrschaft 1/4 Stund von Bitzfeld guten ebenen Wegs, hat weder Kirch, noch Kirchhof aber eine aigene Schul, die von Hohenl: bestellt und visitirt auf dem hiesigen Pfarrer noch fisirt wird...

...darin der Schulmeister allda die wochen 2 mahl bettstund hält, ...


Seit wann gibt es eine Schule in Verrenberg? Auf diese konkrete Frage wird es vermutlich nie eine konkrete Antwort geben! Aber wir können versuchen den Zeitraum einzugrenzen.
Da Verrenberg weltlich zu Hohenlohe und kirchlich zu Württemberg gehörte, müssen beide Gebiete betrachtet werden.

In Hohenlohe gab es bereits 1379 eine Visitations-Ordnung, die auch eine Schulordnung enthielt. 1596 wurde die Hohenlohische Schulordnung für die Grafschaft ausgegeben.
In Württemberg wurden ca. von 1534 bis 1559 die Dorfschulen eingerichtet, wobei 1653 noch 68 Orte ohne Schule gezählt wurden (gingen die Kinder in Nachbargemeinden in die Schule?).

Vermutlich war die Kinderzahl in Verrenberg nach dem 30jährigen Krieg zu gering, um dort eine eigene Schule zu rechtfertigen. Im Visitationsprotokoll von 1734 wird erwähnt, dass der damalige Schulmeister Johann Leonhard Weber "Hat bey seinem Vater in loco. 1 Viertel Jahr provisonirt." hat. War sein Vater der erste Verrenberger Schulmeister (nach dem 30jährigen Krieg)?

Lehrer in den Dorfschulen waren im 18. Jahrhundert häufig die Dorfarmen, durch deren Anstellung als Lehrer die Gemeinde sich die Armenunterstützung sparte.

Weiteren Aufschluss könnte auch die Durchsicht der Kirchenbüchern bringen - Freiwillige vor!!
Weitere Informationen zur Besoldung der "Schulmeister" gibt es auf einer seperaten Seite.
Name Zeit von-bis Bemerkung
Jacob Andreas Lackner
1575-1650
ca. 1599 - ca. 1608 Da eine Tochter im Dez. 1598 in Reinsberg und eine andere im Oktober 1600 in Verrenberg geboren wurde, wäre zu vermuten, dass er dazwischen nach Verrenberg kam.
Bei der Taufe seiner Töchter 1600 und 1601 wird er als Schulmeister bezeichnet.
Spätestens 1609 scheint er wieder in Reinsberg gewesen zu sein.
Hans Uhl
1602-1671
???? - 1671 Bei seiner (zweiten bekannten) Hochzeit 1670 wird er als Witwer und Schulmeister bezeichnet
Im Totenregister von 1671 wird er als langjähriger Schulmeister bezeichnet.
1652 gab es in Verrenberg ca. 62 Kinder. Im ganzen Pfarrbezirk gehen nur ca. 19% aller Kinder zur Schule.
1684 Schulvisitation A281 Bü 986 Es wird nur ein Bitzfelder Schulmeister erwähnt. Gab es in Verrenberg keinen, oder wurde dieser unterschlagen?
Die Verrenberger Bevölkerung setzt sich so zusammen
Communicanten (*) 139 58,6%
Cathechisten (*) 42 17,7%
Infant (*) 56 23,7%
Gesamt 237  
Balthas Specht
1658-1691
???? - ???? Im Eheregister der Tochter 1692 wird er als gewesener Schulmeister genannt
1692 Schulvisitation A281 Bü 987 Es wird kein Schulmeister erwähnt
Die Verrenberger Bevölkerung setzt sich so zusammen
Communicanten (*) 149 57,1%
Cathechisten (*) 54 20,7%
Infant (*) 58 22,2%
Gesamt 261  
Hans Kolb
1643-1688
???? - ???? Im Taufregister von 1679 als Schulmeister bezeichnet.
1704 als gewesener Schuldiener, 1688 u 1689 als Schulmeister bezeichnet
Georg Lonhard Knorr
1650-1726
???? - ???? Im Eheregister der Töchter 1695 und 1710 wird er als Schulmeister genannt
Johann Christoph Kolb
1640-1724
???? - ???? Im Eheregister der Tochter 1711 wird er als Schulmeister genannt
Hans Georg Weber
1667-1724
???? - 1723 Im Visitationsprotokoll (HSTA Stgt. A281 Bü 1517)von 1734 heist es zu Johann Leonhard Weber: "Hat bey seinem Vater in loco. 1 Viertel Jahr provisonirt."
1741 Schulvisitation A281 Bü 1520 Es wird der Verrenberger Schulmeistern Johann Leonhard Weber erwähnt.
Der Schulbesuch wird so angegeben:
Im Sommer: 10 Knaben und 14 Mädchen
Im Winter: 13 Knaben und 22 Mädchen
Die Verrenberger Bevölkerung setzt sich so zusammen
Communicanten (*) 216 72,71%
Cathechisten (*) 33 11,1%
Infant (*) 48 16,2%
Gesamt 297  
Johann Leonhard Weber
1698-1744
1723 - 1744 1723 gab es noch kein Schulhaus, der Lehrer musste also im Ort wohnen und Platz für den Unterricht haben. (HSTA Stgt. A281 Bü 1515)

Bei der Einweihung des neuerbauten Kirchtürmles 1738 wird er als Schulmeister genannt. Folgende Unterrichtszeit finden sich in diesem Visitationsprotokoll
(HSTA Stgt. A281 Bü 1518):
Im Winter: Vormittags 8 - 10 Uhr Nachmittags 12 - 15 Uhr
Im Sommer: Vormittags 8 - 10 Uhr Nachmittags keine Schule

1740 wird er nicht nur als Schulmeister bezeichnet, sondern es heist auch:
Als Meßner die Uhr Zeiten, die morgen- und abendglocke leitten. Doch sey das Wetter geläutt nicht üblich (HSTA Stgt. A281 Bü 1519)

Als Schulmeister, Mösner und Bäcker bezeichnet im Visitationsprotokoll von 1744 (Hauptstaatsarchiv Stuttgart: A281 Bü 1523). Dort heist es auch, dass die Schule im ganzen schlecht besucht wird (im Winter jedoch etwas bessser)
1744 Schulvisitation A281 Bü 1520 Es wird der Verrenberger Schulmeistern Georg Friedrich Wirkner erwähnt.
Der Schulbesuch wird so angegeben:
Im Sommer: 16 Knaben und 14 Mädchen
Im Winter: 20 Knaben und 17 Mädchen
Die Verrenberger Bevölkerung setzt sich so zusammen
Communicanten (*) 216 69,9%
Cathechisten (*) 41 13,3%
Infant (*) 52 16,8%
Gesamt 309  
Georg Friedrich Wirkner 1744 - 1751 Als Schulmeister bezeichnet in den Familienregistern seiner Söhne.
Im Visitationsprotokoll (HSTA Stgt. A281 Bü 1524) von 1745 heist es:
"Schulmeister in Verrenberg ist Georg Friedrich Würckner ...". Er hatte das Amt an Martini 1744 übernommen.

Der Unterricht heist es ferner:
Verrenberg eine halbe stund weit guten Weg, allwo ein thürmlein stehet, worin die schul täglich und 2 mahl bettstund wochentlich von dasigem Schulmeister gehalten wird
Johannes Weber 1751 - 1773 Als Schulmeister und Bäcker bezeichnet im Eintrag des Eheregister (1760)

Im Dezember 1771 beklagt er sich beim Oberamt in Pfedelbach, dass er nicht weiter Schulmeister in Verrenberg sein will, solange er sein Schulgeld nicht erhält.
Der Unterricht wurde in seinem Haus (Haus Nr.20) abgehalten.
"Wann diese Kinder das 10te jahr erreichen, gehen sie hernach in die ordentliche Schule nacher besagtem Bitzfeld"..
"Der zeitliche Schulmeister zu Verrenberg, ... , muß die Schul in seinem Hauß halten, ..."
Nun plagt die Gemeinde die Sorge, es könnte ein auswärtiger Schulmeister ins Ort geschickt werden, für den eine Wohnung und ein Schulraum bereitgestellt werden muss.
"wir kennen auch keinen Fremden der Weib und Kind hat, im orth Vörreberg an nehmen, weilen wir kein zu gerichtes besonders Schulhauß haben, Es ist zwar Ein Schulhauß in unserer Kürch, da kann aber kein Handwercksmann hineinziehen, und darinen seine[n] Haußhalt anstellen, weilen es nur Eine Stuben hat, und die Kürch und Dornbau [= Turmbau] hat die Gmeein in Vörrenberg über zweytausend Gulten ohne fuhr und hand frohn gekostet, und wo Solches durch Ein Feuer verun Klickt [= verunglückt] würde, so wäre Gemein nicht im Stande Solches mehr zu Bauen, und [die] Wohnung zur schulstuben ist nicht zu gerichtet, und wann So[lches?] Sein mieste, so hette die gemein mehr als hundert Thaler un Kosten, und bey Solchen harten Zeiten, ist es ohnmögl[ich]."
HZA Ba 30 Bü 978

In Verrenberg selbst wurden bis zu diesem Zeitpunkt nur die Kinder bis 10 Jahren und nur im Winter unterrichtet. Der Unterricht war im Haus des Schulmeisters.
weilen ohnehin die mehreste Kinder nur zur Winterszeit in die Schule gehen"
HZA Ba 30 Bü 979 Seite 1

Er zog Anfang 1773 von Verrenberg nach Pfedelbach.
Thomas Weidmann April 1773 -
Sep 1773
Er hielt vertretungsweise in diesem halben Jahr den Unterricht in seinem Haus ab.
1773 Schulvisitation A281 Bü 1527 Es wird angegeben, dass Verrenberg zwar eine eigene Schule hat, aber trotzdem ein Teil der Kinder nach Bitzfeld in die Schule geht.
Der Schulbesuch wird so angegeben:
Im Sommer: 16 Knaben und 8 Mädchen
Im Winter: 20 Knaben und 10 Mädchen
Die Verrenberger Bevölkerung setzt sich so zusammen
Communicanten (*) 198 69%
Cathechisten (*) 39 13,6%
Infant (*) 50 17,4%
Gesamt 287  
Wilhelm Friedrich Krämer 1773-1774 Sf 10 Bü 479
Conrad Heinrich Heuber
aus Öhringen
(1750-1809)
1774 - 1776 Nach dem Wegzug von Johannes Weber sollte erst Thomas Weydmann, dann Johann Friedrich Weiß Nachfolger werden. Weiß hatte angeboten, "die Stube auf der Kirche auf seine eigene Kosten zu richten laßen".
Eigentlich wollte die Gemeinde jemanden aus dem Dorf zum Schulmeister, da für einen auswärtigen keine Wohnung vorhanden war.
Details finden Sie auf einer weiteren Seite.

Im April 1774 wurde Conrad Heinrich Heuber zum Schulmeister in Verrenberg ernannt
Wo wohnte er? Wo fand der Unterricht statt?

Am 29 Juni 1774 bittet der neue Verrenberger Schulmeister Heuber, dass die Schwöllbronner Jugend nicht in Bitzfeld, sondern von ihm unterrichtet werden soll, damit er sein karges Einkommen aufbessern kann. Auch fordert er die bis dahin dem Bitzfelder Schulmeister zustehenden Naturalien von den Verrenberger Gemeinde.
Die Naturalien waren nach Bitzfeld gegangen, da der dortige Schulmeister die Verrenberger Kinder ab dem 10.Lebensjahr unterrichtet hatte. Nun wurden alle Kinder im Ort unterrichtet.

Auch an einer zweiten Stelle des Schreibens wird betont, dass nun alle Kinder in Verrenberg unterrichtet werden.
HZA Ba30 Bü 980
1776 Schulvisitation A281 Bü 985 Es wird kein Verrenberger Schulmeister erwähnt.
Die Verrenberger Bevölkerung setzt sich so zusammen
Infant (*)
Communicanten (*) 133 68,6%
Cathechisten (*) 24 12,4%
37 19%
Gesamt 194  
Sohn des Johann Andreas Rößler aus Pfedelbach   Erst war es Beabsichtigt, nach dem Wegzug von Conrad Heinrich Heuber den Sohn des Johann Andreas Rößler aus Pfedelbach zum neuen Schulmeister in Verrenberg zu machen.
HZA Ba30 Bü 981
Johann Michael Zendler
aus Heilbronn
  Der Informator Johann Michael Zendler aus Heilbronn bewirbt sich um die vakante Schulstelle in Verrenberg.
HZA Ba30 Bü 982
Adam Michael Ebert
aus Unterohrn
06.03.1739-07.05.1785
1776 - 1785 Oktober 1776 wird Adam Michael Ebert zum Schulmeister in Verrenberg ernannt
Im Juni 1779 stellt er ein Gesuch um Verbesserung seiner Besoldung.
Quelle: HZA Ba30 Bü 983

1779 heist es im Visitationsprotokoll, dass er im Rathaus wohnt und auch dort Schule hält!! Man bedenke dabei, dass zu diesem Zeitpunkt das 1.OG noch nicht aufgesetzt war! Es muss sich also um eine kleine Wohnung unter dem Dach gehandelt haben!
Er hielt im Winter Tags 6 Stunden, Sommers nur Vormittags 2 Stunden Schule.
Zudem hielt er zweimal in der Woche im Rath- und Schulhaus Beetstunde.
Quelle: HSA Stuttgart: A281 Bü 1527 - Visitationsprotokolle

10.08.1783: Lehrer Adam Michael Ebert kauft Kirchenstuhl der verstorbenen Zenthin vor seine Frau: unter der Emporkirch, linker Hand, hinter der Kanzel. Er offeriert 45 cr.

1784 steht im Visitationsprotokoll, dass Adam Michael Ebert kaum 50fl. Jahresverdienst hat sich daher zusätzlich noch als Tagelöhner verdingen muss. Daher kommt es auch mal vor, dass er Arbeitet und seine Frau nach den Schulkindern schaut.
Quelle: HSA Stuttgart: A281 Bü 1527 - Visitationsprotokolle

Bei der Kirchenvisitation in Bitzfeld (April 1785) durch den Superintendent aus Weinsberg wurde die anwesende Schuljugend getestet. Dabei wurde die Verrenberger als schlecht befunden. Aufgrund seines Berichtes an seinen Pfedelbacher Kollegen wollte dieser eine Schulvisitation in Verrenberg durchführen. Die Verrenberger protestierten, da der Bitzfelder Pfarrer bereits für den folgenden Tag eine eigene Visitation angekündigt hatte. Das Pfedelbacher Rath Brecht verbot darauf hin den Verrenbergern ihre Kinder zu dieser Visitatio zu lassen und bestellte den Schulmeister Ebert für den folgenden Tag 8 Uhr zu sich.
Quelle: Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein Sf 10 / Bü 620


Adam Michael Ebert stirbt am 07.05.1785. Er hatte bis 14 Tage vor seinem Tod noch unterrichtet.
Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein Sf 10 / Bü 484
1785 Schulvisitation A281 Bü 1527 Es wird erwähnt, dass Johann Friedrich Weiß in Vertretung des kranken Schulmeisters Adam Michael Ebertdie Schule hält.
Der Schulbesuch wird so angegeben:
Im Sommer: 15 Knaben und 16 Mädchen
Im Winter: 16 Knaben und 16 Mädchen
Die Verrenberger Bevölkerung setzt sich so zusammen
Communicanten (*) 243 75,7%
Cathechisten (*) 32 9,9%
Infant (*) 46 14,3%
Gesamt 321  
Sohn des Heinrich Kasimir Nägelin aus Ammertsweiler   Der Stabschultheiß Heinrich Kasimir Nägelin aus Ammertsweiler bittet um die Übertragung der Schulstelle in Verrenberg an seinen Sohn.
HZA Ba30 Bü 985
1804 Schulvisitation A281 Bü 1527 Der Schulbesuch wird so angegeben:
Im Sommer: 17 Knaben und 22 Mädchen
Im Winter: 16 Knaben und 20 Mädchen
Die Verrenberger Bevölkerung setzt sich so zusammen
Communicanten (*) 254 73,4%
Cathechisten (*) 36 10,4%
Infant (*) 56 16,2%
Gesamt 346  

Da von 56 Kindern gesprochen wird, aber im Sommer "nur" 39 in die Verrenberger Schule gingen, dürften auch 1804 noch die über 10jährigen Schüler in Bitzfeld unterrichtet worden sein.
Johann Friedrich Weiß
(1745-1812)
1785 - 1812 Er lebte ursprünglich in Bitzfeld. 1773 wird er nach dem Weggang von Johannes Weber bereits als Schulmeister vorgeschlagen, wurde es aber erst 1785.
Er war der letzte Verrenberger, der "nebenher" in seinem Haus die Schule hielt.
Bei der Schulvisitation 1785 ist er bereits als Schulmeister genannt. Sein Vorgänger Adam Michael Ebert ist zu dieser Zeit krank und stirbt kurz danach.
Quelle: HSA Stuttgart: A281 Bü 1527 - Visitationsprotokolle

Ab 1786 heist es dann in den Visitationsprotokollen, dass er in seinem eigenen Haus wohnt, worin er im Winter wegen Holzmangel die Schule hält. Im Sommer dagegen ist der Unterricht in der oberhalb des Kirchlens befindlichen Schulwohnung.
Unterrichtet wird im Winter Tags 5 Stunden, im Sommer nur Vormittags 2 Stunden.
Quelle: HSA Stuttgart: A281 Bü 1527 - Visitationsprotokolle

15.02. 1812: Bei der in Vörrenberg vorgenommenen Schulvisitation fanden Unterzeichnete, dass die Schulkinder gut unterrichtet seyen, fleißig zur Schule kommen und erhebliche Fortschritte machen. Den Fleißigsten wurde noch außer dem Wecken und Papier 2-3 cr als Prämie gegeben. Pfr. Roemer
Daniel Friedrich Burkhardt
(1788-1846)
1813 - 1836 Er stammte aus Bretzfeld, wo er auch wohnte. Da er kein Wohnhaus in Verrenberg hatte, musste ein Schulraum gefunden werden. Dieser fand sich unter dem Dach der Kapelle.

In einer Schulvisitation vom 18. April 1814 wurde folgendes Berichtet:
Zu einem besonderen Vergnügen gereichte es den Unterzeichneten bey der heute vorgenommenen Schulvisitation, die Fortschritte der hiesigen Schuljugend so wohl im Lesen, Schreiben, Auswendiglernen, als auch Rechnen wahrzunehmen. Erst seit einem Jahr genießen sie den Unterricht ihrers gegenwärtigen Schullehrers, eines im Schulwesen unterrichteten Mannes, der, weil sie vorher nur von einem blossen Bürger spärlich unterrichtet waren, die Schule aus der Finsternis an das Licht brachte. Die Schüler, so vorher im Schreiben ganz zurück waren, wetteifern mit jeder benachbarten Schule und ebenso verhält es sich auch bey ihnen, bey anderen Pensen. der Herr segne ferner den Fleiß des Lehrers und der gesamten Schuljugend.
Pfarrer Roemer, Bürgermeister Carle, HeiligenPfleger Stricker.


Am 12.08.1831 heist es:
"Die Vörrenberger Schule bedarf mehr Licht". Es wird beschlossen, drei Fenster anzubringen; zwei in der Rückwand, eines gegen den Turm.

Bei einer Schulvisitation am 04.Mai 1832 wird folgendes Berichtet:
Der Zustand der Schule läßt zu wünschen übrig. Am Fleiß des Lehrers scheint es indes nicht zu fehlen, sondern mehr an den Gaben der Kinder.
Pfarrer Schiller

21.10.1836: Visitation: mit dem Fleiß des Lehrers zufrieden, Zustand der Schule ist mittelmäßig. Lehrer Daniel Burkhardt Provisor perpetuus in Vörrenberg

Lehrer Burkhardt wird am 17. Nov. 1836 in Bretzfeld als Lehrer eingesetzt.
Unbekannt   Bei einer Schulvisitation am 27. April 1837 wird folgendes Berichtet:
Kenntnisse der Kinder ziemlich schlecht. Man muß aber den guten Willen des jungen Lehrers anerkennen und wünscht, dass er die Schulzucht strenger handhaben würde und namentlich das Hinauslaufen der Kinder beschränken möchte."
Georg Friedrich Engelhardt
(1803-1880)
1838-1840 Dieser Artikel stammt aus dem "Schwäbischer Merkur mit Schwäbischer Kronik und Handelszeitung Süddeutsche Zeitung" vom 09.12.1837


In seinem Familienregister wird er als Schullehrer bezeichnet. Ebenso wird erwähnt, dass er 1840 nach Braunsbach ging.
1837 wird sein erster Sohn noch in Waldbach geboren.
1838 wird er beim Tod seines Sohnes als Schullehrer bezeichnet

Dieser Artikel stammt aus dem "Schwäbischer Merkur mit Schwäbischer Kronik und Handelszeitung Süddeutsche Zeitung" vom 20.07.1840
Wilhelm Ludwig Wegmann
(1810-????)
1840 - 1848 Er war Lehrer 1840-48 in Verrenberg, 1848-1857 in Zaisersweiher und ab 1857 in Metterzimmern
Jacob Zundel
(1819-1889)
1848 - 1858 Er kam am 01.April 1848 nach Verrenberg.
1858 wurde er dann nach Orlach (Braunsbach) versetzt.
Am 08.Mai 1866 bekam er die 10. Schulstelle in Reutlingen.
Fünf Jahre später, am 01.Juli 1871 wechselte er auf die 5. Mädchenschulstelle in Heilbronn.
Im Strafbuch steht, dass der Feldschütz Michael Kipf am 10.10.1854 u.a. die Schulpflichtige Caroline Frank beim Diebstahl von Kartoffeln erwischt hat.
Sie wurde nicht wie andere mit einer Geldstrafe belegt, sondern:

"... und die Schulpflichtige Franken solle in der Schule vom Lehrer abgestraft werden."
Im Vorwort des Güterbuches von 1858 steht folgendes zur Schule:

" Eine Schule besteht hier erst seit Anfang dieses Jahrhunderts und mußten die Kinder früher nach Bizfeld zur Schule gehen.
Die Stelle selbst wurde nachdem solche lange Zeit durch einen Provisor ... versehen worden war, erst im Jahr 1857 definitiv besezt,
und ist aus der Gemeindepflege dotiert.
Das Schulhaus v.h. die Wohnung des Lehrers wurde im Jahr 1838 auf Kosten der Gemeinde erbaut und liegt der lezteren auch die Unterhaltungslast ab.
"
Friedrich Herb
(1816-1891)
20.04.1858 - 12.01.1876 Im Ruggericht von 1858 heist es: "Die Schulstelle ist kürzlich neu besezt worden, bis jetzt zur Zufriedenheit der Gemeinde."

Im Ruggericht von 1863 heist es dann aber: "Mit den Leistungen des Schulmeisters Herb ist die Gemeindebehörde gar nicht zufrieden. "

In der Einkommensbeschreibung von 1859 wird er erwähnt.
1871 stellt er noch die Maase des Schullokals zusammen.
1876 wird dann vom Gemeinderath die Bitte gestellt, "nach langem Unglück mit Lehrer Herb, die hiesige Schulstelle mit einem tüchtigen Lehrer in kurzer Zeit zu besetzen"
War damit gemeint, dass den Eheleuten ein mitteläßiges Prädikat bescheinigt wurde und Friedrich Herb wohl um 1873 vergant ('pleite') wurde.

Georg Friedrich Herb wurde am 13.01.1876 in den Ruhestand versetzt
unbekannte Aushilfe




=>




Friedrich Stecher
(1834-1901)
13.01.1876 - Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.01.1876 steht sinngemäß:

Wegen Suspendierung des Schulmeisters Herb wurde vom Kl. Consistorium zur Haltung der hies. Schule ein Stellvertreter berufen, welcher einen Kleiderkasten und einen Bücherstender beansprucht hat.
Zur Standesamtsführung ist ein Aktenkästchen und eine Aushängtafel anzuschaffen, was hiermit genehmigt wird



Wer war diese Aushilfe?

Bild Links: Dieses Archivstück wurde im Verrenberger Ortsarchiv gefunden (A 188)

Am 06.10.1876 schrieb das Königl. Evangelische Consistorium an das Dekanatamt Weinsberg:
"Dasselbe wolle der Gemeinde Verrenberg eröffnen, dass die erledigte Schulstelle daselbst dem dermaligen Verweser derselben, Stecher, zunächst provisorisch , jedoch mit dem Genuß des vollen Gehalts der Schulstelle übertragen worden ist.
   Stecher tritt in den Gehalt mit dem heutigen Tage ein.
    Stuttgart den 6/8 Oktober 1876"


Damit ist klar, dass Friedrich Stecher bereits im Januar 1876 seine Stelle in Verrenberg antrat.
Friedrich Stecher
(1834-1901)
06.10.1876 - 06.02.1890 Lehrer Friedrich Stecher, um 1880 in Verrenberg Das Bild links müsste um 1880 entstanden sein!

Er wird in der "Einkommens-Beschreibung der Schulmeister-Stelle in Verrenberg" von 1885 erwähnt.
Er war bis 1874 Lehrer an der deutschen Schule der Templer in Haifa (heute Israel). Mit seinem Austritt aus der Tempelgesellschaft verlor er auch diese Stelle.
(Die Tempelgesellschaft ist eine um 1850 in Süddeutschland entstandene protestantische Religionsgemeinschaft)

Lehrer Stecher mit seinen Schülern um 1885
Johannes Reutter
(1863-????)
11.11.1890
-
1896
In seinem Schreiben vom 31.10.1890 teilt das
K. evang. Konsistorium an das Bezirksschulinspektorat Weinsberg mit, dass sie der

"Gemeindebehörde Verrenberg eröffnen daß die Schulstelle daselbst dem Unterlehrer Reutter in Weidenstetten Bezirk Langenau übertragen u er angewiesen ist, seine neue Stelle auf 11.11.1890 anzutreten
     Stuttgart 31. Okt 1890"



1890 übernimmt der Schullehrer Reutter den Vorstand des Gesangvereins.

Artikel im
"Der Beobachter ein Volksblatt aus Schwaben"
vom 22.06.1896

Schullehrer Reutter wird nach Wittlingen, Bez. Urach versetzt.
Eugen Dürr
(1873-1942)
15.07.1896
-
1896
In seinem Schreiben vom 20.06.1896 teilt das
K. evang. Konsistorium an das Bezirksschulinspektorat Weinsberg mit

"Der Schulamtsverweser Eugen Dürr in Digelsberg Bez. Albershausen, hat als solcher am 15.Juli in Verrenberg einzutretten.
  Derselbe hat unverzüglich nach seinem Eintritt dem Ortsschulinspektorat seine auf die Wehrpflicht bezüglichen Verhältniße unter Vorlegung der Militärpapiere persönlich anzugeben.
   Stuttgart d. 20. Juni 1896"


Karl Friedrich Pfeiffer
(1866-1912)
22.09.1896 - 22.10.1902 In seinem Schreiben vom 01.09.1896 teilt das
K. evang. Konsistorium an das Bezirksschulinspektorat Weinsberg mit,
"daselbe wolle der Gemeindebehörde zu Verrenberg eröffnen, das die erledigte Schulstelle daselbst dem Unterlehrer Friedrich Pfeiffer in Freudenstadt übertragen und er angewiesen ist, seine neue Stelle auf 23. Septbr. d. J. anzutretten. Derselbe ist zu verpflichten auch ist dem K. Oberamt von vorstehenden eumgehend Mittheilung zu machen.
    Stuttgart den 1. Septbr. 1896"



Lehrer Pfeiffer, 1897-1903 in Verrenberg Das Bild links entstand um 1910 in Bissingen


1897 übernahm der Lehrer Pfeiffer den Vorstands des Gesangvereins.

Er zeichnet die Volkstümlichen Überlieferungen um 1900 in Verrenberg auf.
Gottlob Johannes Grünenwald
(1878-1972)
1902 - 1903 Lehrer Gottlob Johannes Grünenwald Im Winter 1902/03 übernahm Lehrer Grünenwald Schulstelle und Chorleitung, trat aber beides schon im Februar an Lehrer Karl Laiblen ab.
Karl Laiblin 1903 - 1913 Volksschullehrer Laiblen in Verrenberg von 1903 bis 1913
Mit Wirkung vom 01.02.1903 wird Karl Laiblin die Schulstelle in Verrenberg übertragen. Er hat auch den Organistendienst bei Beerdigungen von Verrenberger Gemeindegliedern zu besorgen.

Der Verrenberger Volksschullehrer Laiblin wird mit Wirkung vom 01.Mai 1913 nach Waldenbuch versetzt.

Am 24.04.1913 wird nach Besichtung der Lehrerwohnung durch Pfarrer Rothendörfer ein Verzeichnis der Mängel erstellt.
Diese sind zu beheben, bevor die vakante Lehrerstelle wieder besetzt werden kann. Der Verrenberger Gemeinderat nahm dann am 17.05.1913 dazu Stellung.
Details dazu finden Sie hier.


Artikel aus dem "Filder-Bote Amts- und Anzeigeblatt für das Amts-Oberamt Stuttgart Verkündigungsblatt des Landwirschaftlichen Bezirks-Vereins"
vom 07.04.1913

Lehrer Laiblin hatte also zum 04.04.1913 seine neue Stelle in Waldenbuch anzutretten.
  04.04.1913
-
30.12.1913
Am 14.09.1913 berichtet der K. Evangelische Oberschulrat:
"Auf as erste Ausschreiben der Stelle in Verrenberg im Mai d.J. sind keine Bewerbungen eingekommen.
Es wird nun gegen Schluß des Jahres, wenn die nächste zweite dienstprüfung vorbei ist, nocheinmal ein Versuch mit Ausschreiben gemacht werden
     Öhringen den 19. September 1913"


Die Verrenberger Schulstelle war damit vom 04.04.1913 bis zum 30.12.1913 unbesetztt. War in dieser Zeit eine Aushilfe im Ort?
Hertlen 30.12.1913
-
1928
Zu seinem Dienstbeginn findet sich im Gemeinderatsprotokoll folgendes:
"Dem Unterlehrer Friedr. Hertlin ist die ständige Lehrstelle zu Verrenberg übertragen und als eintrittstag der 30. Dez 1913 bestimmt worden"

Er wurde am 01.05.1916 zum Kriegseinsatz einberufen und kehrte 1920 aus der Kriegsgefangenschaft zurück.

Dez. 1927 oder Jan. 1928 zog er weg.

Der Ortsschulrat hatte den Schulkämmerer zur Besichtigung der Lehrerwohnung eingeladen. Diese fand am 18.Januar 1928 statt, wobei einige Mängel schriftlich festgehalten wurden. Details dazu finden Sie hier.
Hofmann 1928
-
01.06.1934
Er hatte als Chorleiter die besondere Aufgabe die Vorbereitungen für die Fahnenweihe 1930 zu leiten. Am 24.Mai 1934 übergab der wegziehende Lehrer Hofmann seine Dienstwohnung an die Ortsschulbehörde. Details dazu finden Sie hier.

Laut dem Gemeinderatsprotokoll wurde er zum 01.06.1934 nach Pfedelbach versetzt.
Aisenpreis 01.11.1934
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27.08.1938
Im Schreiben vom 24.09.1934 teilt das Bezirksschulamt dem Verrenberger Gemeinderat mit, dass dem Lehrer Erich Aisenpreis in Wildbad auf eine ständige Lehrstelle an der evaang. Volksschule Verrenberg versetzt wurde.

Dienstantritt ist der 01.11.1934


Wer ist dieser Herr Schmid aus Groß-Sachsenheim, der hier am 26.09.1934 an den Bürgermeister schreibt?
War er der Vertrettungslehrer, der die Zeit nach Herrn Hofmann überbrückte?
Dass er den Bürgermeister zu kennen scheint und am 18.10.1934 wieder nach Verrenberg kommen will, verstärkt diese Vermutung.


Volksschullehrer Aisenpreis in Verrenberg von 1934 bis 1938
Er ging bereits nach vier Jahren, um in Wildbad eine Stelle anzutreten.
Am 27.August 1938 übergab der wegziehende Lehrer Aisenpreis seine Dienstwohnung an die Ortsschulbehörde. Details gibt es hier.
Pfäffle 04.02.1939
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In diesem Schreiben des Bezirksschulamt an den Herrn Bürgermeister in Verrenberg vom 16.02.1939 wird mitgeteilt, dass:
"Der Herr Reichsstatthalter hat im Namen des Reiches am 12.01.1939
den Schulamtsverweser Alfred Pfäffle in Verrenberg OA Öhringen
auf eine ständige Lehrstelle an der Deutschen Volksschule
in dasselbst (Stelle Aisenpreis)
unter Berufung in das Beamtenverhältnis ernannt.
Dienstantritt 04. Februar 1939"



War Alfred Pfäffle nach dem Weggang von Erich Aisenpreis zuerst "Schulamtsverweser", bevor er die Verrenberger Schulstelle fest zugeordnet bekam?

Lehrer Alfred Pfäffle mit Ehefrau Er musste mit Beginn des Krieges zur Wehrmacht, konnte aber ab 1948 wieder unterrichten.

Hier eine Aufnahme mit seiner Frau vor dem Lehrerwohnhaus in Verrenberg
  1939 - 1945 Während des 2.Weltkrieg war ein ständiges kommen und gehen der Lehrer (u.a. Herr Grünwald).
Mündlich überliefert ist, dass zum Ende des II.WK eine Schulklasse aus Stuttgart, samt ihrem Lehrer, in Verrenberg einquartiert wurde.
Der Lehrer unterrichtete sowohl die Stuttgarter, als auch die Verrenberger Kinder.
Die Stuttgarter Kinder waren im Dorf in den Haushalten untergebracht.
Zwei Buben waren z.B. bei der Familie Carle untergebracht.
Albrecht 1945 - 1947 Lehrer Albrecht in Verrenberg Er lebte bei der Familie Pfäffle in der Lehrerwohnung.
Pfäffle 1948 - 1955 Lehrer Alfred Pfäffle; 1955 Mit dem 01.Januar 1939 tratt der Lehrer Pfäffle seine Stelle in Verrenberg an. Im September 1939 musste er dann einrücken. Während des 2.Weltkrieg war ein ständiges kommen und gehen der Lehrer (u.a. Herr Grünenwald).Erst am 26.Januar 1948 konnte der Lehrer Pfäffle seine Tätigkeit wieder voll aufnehmen.
Günther 1955 - 197? Lehrer Günther Er war der letzte Lehrer in den alten Schulräumen, sowie der erste in der neuen Schule.

Ebenso war der letzte Lehrer im alten Lehrerwohnhaus und der erste im neuen Lehrerwohnhaus.
Am 09.September 1949 traf sich der Ortsschulrat anläßlich der Hauptprüfung durch Herrn Schulrat Brändle. Es waren zehn einhalb Jahre seit der letzten Prüfung vergangen. Das Ergebnis wurde in einem 20seitigen Formular festgehalten.
Zu Lehrern findet sich folgende zusätzliche Information:

Weitere Lehrer:
- Hilde Busch (geb. 18.07.1926): sie gab seit dem 01.04.1948 wöchentlich 1,5 Stunden Handarbeit.
- Hella Gös (geb. 17.10.1909): sie gab ev.Religion in der 1. und 2. Klasse
- Paula Dörr (geb. 05.05.1920): sie gab kath. Religion in der 1. bis 8. Klasse
- Harry Karnowsky (Pfarrer) (geb. 03.06.1907): er gab ev.Religion in der 3. bis 8. Klasse
 

Pfarrer in Bitzfeld
Vielen Dank an Frau Grieb für diese Daten!!


Name Zeit von-bis Bemerkung
Kleriker Giselbert 1260 - ???? Aus der Orginalurkunde der Vergabung des Patronatsrechts
Burkhardt, ewiger Pfarr zu Bitzfeld 1425 - ???? Paul A. Veith, Register aus Würzburg S. 32
Pfarrer Ludovicus 1454 - ???? Abtissin Margarethe von Stein und Arnegg bessert seine Pfründe auf. DISS Mack, S.62; CF No 4
Pfarrer Konrad Krauss 1470 - ???? Aus Ruprechtshofen, heute Rupertshofen Dekanart Blaufelden. Dieselben Ausbesserungen des Klosters Anteil am Kleinzehnt zu Verrenberg:
Jährlich 1 Malter Korn, 1/2 Fuder Wein als Ersatz für zurückgenommenen wüsten Weinberg zu Verrenberg. DISS. Mack, S.62
Pfarrer Johannes Kuepfferlin 1470 - ???? Von Ruprechtshofen, heute Rupertshofen Dekanart Blaufelden. Er erhielt zum Bau einer Scheuer auf dem Widdumhof:
5fl. und 1 Malter Korn am 24.November.
1470 in Pfarrei Waltpach eingesetzt. Nr. 2, 3, 4: DISS Mack, S.62
Jacob Weinlin 1542 - 1545 Hat ein Vermögen von 150fl. und gibt 50Cr von seiner Pfründt.
CF auch: H. Gräf Forschungen aus Württemberg-Franken, Band 51
Anton Stammler 1545 - 1548 Interimist, entlässt seine Frau, 1549 entlassen wegen Schulden.
Aus : Vorarbeiten zum Württembergischen Pfarrerbuch im LKA Stuttgart.
Magister Jakob Kraushaar 1554 - 1558 Quelle, S.. Nr.7., auch Kraushaar, Crispus., Pfefferlin, Magister von Hall 1562-1568 in Gröningen, ab 1568 in Lendsiedel und zugleich spezial, D.H. Dekan für Kirchberg und Gaggstatt ab 1571, gestorben 31.12.1574
Laurentius Sohn 1558 - 1576  
Magister Gallus Mann 1576 - 1612 Unterschrieb Formula Concordiae 1584. Er erhielt 4 M. Weinberg erblich verliehen am Glöckelberg.
Magister Johann Jacob Notter 1612 - 1635 Er hat 1624 den Bau der Predigtkirche verwirklicht. Besass ein eigenes Haus und hat einen kostbaren, vergoldeten Abendmahlskelch gestiftet. Notter starb 1635 an der Pest
Magister Caspar Schöllhammer 1635 - 1635  
Magister Adam Monachus 1636 - 1637 Monachus schrieb einen Bittbrief an Abt Christoph von Walkenried, als Lichtenstern nach dem Restitutionsedikt wieder katholisch war.
Filiale von Waldbach Pfarrer Hertelin 1637 - 1640  
Magister Christoph Hertelin 1640 - 1664 War Pfarrer in Waldbach. Musste Bitzfeld 3 Jahre mit betreuen
Magister Johann Andreas Sigel 1664 - 1670  
Magister Thomas Richter 1671 - 1679  
Magister Johann Christoph Schmid 1679 - 1726 War 47 Jahre Pfarrer in Bitzfeld. 1726 erkämpfte er den Neubau des Pfarrhauses. Er stiftete zusammen mit seinem Sohn den Taufstein
Magister Johannes Schmid 1726 - 1769 Sohn von Johann Christoph, war 45 Jahre Pfarrer in Bitzfeld.
Er schenkte den Verrenbergern am 1. Januar 1739 das "alte Bitzfelder Kreuz" nach der Aufstockung des Turms.
Magister Johann Christian Ludwig Esenbeck 1769 - 1783  
Magister Ludwig Christoph Steinhofer 1784 - 1793  
Magister Friedrich Gottlieb Fritz 1793 - 1803  
Magister Carl Ferdinand Mittler 1803 - 1810 Mittler liess die Mezler Orgel einbauen
Magister Günther Eberhard Roemer 1811 - 1831 Er beklagte sich, dass er sein eigenes Pferd halten musste, um in die Filialen zu kommen. Pfarrer Roemer hatte gross Probleme mit der bürgerlichen Gemeinde wegen dem "Pförch". Er schickte ein Gesuch an König Friedrich -26. Juli 1814- und bat um Entlassung seines kranken Sohnes Friedrich (bei der Garde zu Fuß). Er wurde am 2.August 1814 entlassen. Das Dokument wurde von Graf von Franquemont unterschrieben (HSTA E 290/60)
Magister Wilhelm Friedrich Schiller 1832 - 1866  
Magister Wilhelm Heinrich Kraiss 1866 - 1878  
Pfarrer Gustav Adolf Ramsperger 1878 - 1891  
Pfarrer Stephan Strebel 1893 - 1905  
Pfarrer Wilhelm Kochendörfer 1906 - 1931  
Pfarrer Wilhelm Kumpf 1932 - 1940 Pfarrer Kumpf war Ortsgruppenleiter des Amtes für Volkswohlfahrt der NSDAP
Vikar Manfred Schnitzler ernannt 1940 Manfred Schnitzler ist am 29.September 1941 in Russland gefallen.
Pfarrer Müller aus Schwabbach hielt in Bitzfeld Gottesdienst
Pfarrer Hans Julius Alfred Gös 1940 - 1943 Pfarrer Gös kam von der Stiftskirche in Stuttgart. War auch zuständig für Schwabbach. Musste 2 Bitzfelder und 1 Bretzfelder Glocke abliefern. Am 8.September 1943 eingezogen. 1947 in Russischer Gefangenschaft gestorben.
Pfarrer Wilhelm Wagner 1943 - 1947  
Amtsverweser Johann Harry Karnowski 1948 - 1953  
Pfarrer Ernst Friedrich 1954 - 1960 In seiner Amtszeit wurde die Kirche aussen (1954) und innen (1956) vollkommen renoviert. 1960 wurde er Leiter von Lichtenstern.
Pfarrer Albert Scheuerle 1960 - 1971  
Pfarrer Dr. Werner Grimm 1974 - 1981  
Pfarrer Dr. Andreas Stöckl 1982 - 1986 Dr .Stöckl war nach seiner pensionierung Bischof der ev. luther. Kirche in Georgien und starb am 2. Mai 2006 in Omsk (Sibirien), 67jährig
Amtsverweser Andreas Kaiser 1986 - 1989  
Pfarrer Günther Maier-Flaig 1989 - 1994 Pfarrer Maier-Flaig hatte noch bis bis 1993 Gottesdienste in Bretzfeld zu halten. Seit 1993 ist Bretzfeld-Rappach eine eigenständige Gemeinde
Letzte Amtshandlung von Pfarrer Maier-Flaig war die Trauung von Ursula und Bernd Heinle am 09.Juli 1994.
Pfarrerin Karin Kuhn 1995 -  
 

Nachtwächter


In der Verrenberger Dorfordnung von 1593 findet sich folgendes:

"Ittem es soll auch ein jeder vonn die tag und nacht Wacht an ihn kommt, fleißig hütten, in dem Felde u, der gaßen sich jeder Zeit finden laßen, wo aber einer erfunden wird der etwa beym Tag auff daß feldt, oder sonst seiner Hantthirung nachgehet deß tages der solle fünfzehm Creutzer straff geben, hüttet aber einer deß nachts nicht fleißig der solle einen Gulden zur Straff erlegen."

Damit ist klar, dass es 1593 Nachtwächter in Verrenberg gab. Leider sind weiter keine Details in der Dorfordnung überliefert.
Dass die Notwendigkeit die Wache "tag und nacht" ordentlich zu halten in die Dorfordnung aufgenommen wurde, zeigt wie wichtig und notwendig das war.

1847 waren es jeweils die Neubürger, die für ein Jahr die Nachtwache übernehmen mussten.

1853 wurde die Aufgabe des Nachtwächters so beschrieben:
   Muß der Accord dieser Nachtwach so versehen von Martini bis Georgi vor Mitternacht von 9 Uhr bis nach Mitternacht 4 Uhr jede Stunde ausgerufen werden muß. Von Georg bis Martini von 11 Uhr bis Morgens 3 Uhr.
Wichtig war zu dieser Zeit auch das frühe Erkennen von Bränden, die viel häufiger als heute auftraten. Es wurde mehr mit Feuer gearbeitet (Herd, Backofen, Beleuchtung), zudem war in alten Zeiten manches Dach mit Stroh gedeckt.

Begriff "Scharwacht":
An einigen Orten nennt man Scharwacht auch die Wachtmannschaft, welche des Nachts durch die Straßen zieht, um für Aufrechthaltung der Ordnung und Ruhe Sorge zu tragen.

Namen Jahr Bemerkung
Ruggericht 1844 Der Polizeidienst wird durch den Amts Diener Weiß, und die Nachtwache Christian Goetz versehen.
Gemeinderat 1847 Bis dato war es so geregelt, dass wer das aktive Bürgerrecht wollte ein Jahr lang die Nachtwache versehen musste. Da es hin und wieder vorkommt, dass so viele männliche Individuen aufgenommen werden, dass nicht alle die Nachtwache halten können, soll es eine neue Regelung geben.
Die ins aktive Bürgerrecht neu Eintretenden sollen, so weit sie zur ordnungsgemäßen Versehung der Nachtwache nicht verwendet werden können, 6fl. zahlen.
Gemeinderat Dez 1851 Wegen Diebstahls wurde beschlossen eine stille Schaarwacht aufzustellen. Kein Bürger darf sich weigern. Jede Nacht sollen zwei Männer die ganze Nacht von 10 bis Morgens 4 Uhr sich im Ort befinden ...
Was war mit der "normalen" Nachtwache?
Georg Leonhard Carle
und
Johann Michael Ahles
Feb 1853 Von Lichtmeß 1853 bis 1854 sind zur Nachtwache zwei Nachtwächter eingestellt worden. Die Stelle teilen sich Leonhard Carle und Michael Ahles. Sie erhalten jeweils 16fl.. Die Aufgabe wird so beschrieben:
   Muß der Accord dieser Nachtwach so versehen von Martini bis Georgi vor Mitternacht von 9 Uhr bis nach Mitternacht 4 Uhr jede Stunde ausgerufen werden muß. Von Georg bis Martini von 11 Uhr bis Morgens 3 Uhr.
Wenn die Accordanten diese vorgeschriebene Vorschriften nicht so befolgen, wie es vorgeschrieben ist, so haben sie eine Strafe zu bekommen. Als einzige Kanidaten sind erschienen: Leonhard Carle und Michael Ahles.
Georg Leonhard Carle
und
Johann Leonhard Weiß
Feb 1854 Der Accord wurde neu vergeben um 30f. (beide zusammen)
Georg Leonhard Carle Feb 1855 Leonhard Carle erhält als einziger Bewerber die Stelle bis 1Juli 1855 um 16f.
Georg Leonhard Carle
und
Johann Michael Ahles
Juli 1855 Michael Ahles und Leonhard Carle teilen sich den Job um 30f.
Georg Leonhard Carle
und
Johann Michael Ahles
Juni 1856 Michael Ahles und Leonhard Carle teilen sich den Job um 30f.
Georg Leonhard Carle
und
Johann Friedrich Gebhard
Juli 1857 Leonhardt Carle und Johann Gebhardt bekommen den Zuschlag um 34f.
Johann Michael Ahles
und
Johann Weber
(der aus Phalbach oder
der hiesige?)
Juli 1858 Michael Ahles und Johann Weber übernehmen den Accord um 36f. (zusammen)
Johann Michael Ahles
und
Johann Weber
(der aus Phalbach oder
der hiesige?)
Juli 1859 Nachtwache machen weiterhin Michael Ahles und Johann Weber
Johann Michael Ahles
und
Johann Weber
(der aus Phalbach oder
der hiesige?)
17.August 1859 Im "SchultheißenAmtProtokoll" vom 17.August 1859 heist es:
Es sind schom mehrfache Klagen über die pro Juli 1859/60 bestellten Nachtwächter eingelaufen daß sie ihrer Funktion nicht wie es sich gebührt nachkommen indem sie vielfache Stunden zugleich auch in den geeigneten Stunden nicht anrufen auf diese Klage hat man die Nachtwächter Michael Ahles und Johann Weber vorgerufen und den Vorhalt gemacht warum sie ihrer Funktion nicht gebührend nachkommen,
dieselben geben an
wir haben noch jede Nacht sei es Vor oder Nach Mitternacht unsere Pflichten treulich erfüllt und die Stunde in den geeigneten Stunden angerufen wir glauben daß es nur ein Neid von denen die Klage gegen uns erhoben haben sei.
Beschluß
Um sich in der Sache die Überzeugung näher zu verschaffen, wird das Polizeipersonal beauftragt genaue Aufsicht auf die Nachtwächter zu haben, wird im Versäumnißfall die Nachläßigkeit zur Anzeige zu bringen nachdem nun gegen die Säumigen gesezliche Strafe erhoben wird
Johann Michael Ahles
und
Johann Friedrich Jörg
Juli 1860 Als Nachtwächter verpflichtet Michael Ahles und Friedrich Jörg. Sie sollen zudem bei den Ruhestörungen durch die Eisenbahnarbeiter der Polizei u Justiz Hilfe leisten
  07.Dezember 1860 Im "SchultheißenAmtProtokoll" vom 07.Dezember 1860 heist es:
Es erschien Michael Ahles Nachtwächter von hier und macht die Anzeige das am 6.Dec. d.M. nachts zwischen 11 und 12 Uhr vor dem Hauße
des Speißewirth Mornhinweg ein Lärmen verübt worden sey daß die ganze Nachbarschaft ihrer Ruhe entraubt worden sind. Ahles gibt an daß wie er diesen Lärm gehört habe, so sei er vom Bett aufgestanden und habe sich um Ruhe zu verschaffen an Ort und Stelle begeben, und als er nahe zu den Ruhestören gekommen sey, so habe er den Eißenbahnarbeiter Derch Denwald, den Jessel, den Knecht welcher bei Mattheus Mugele im Dienste steht erkannt, und habe zu ihnen gesagt ob sie gleich stille sein wollen oder nicht ob dann sie das Recht haben so spät in der Nacht einen Lärm zu verüben, über dies hat Jessel zu mir gesagt es gehe mich gar nichts an es seie Polizeisache es gehe den Nachtwächter nichts, überdies habe ich erklärt ich wil sehen ob es mich nichts angehe den ich habe das Recht als Nachtwächter die Polizei zu unterstützen weil ich darauf verpflichtet bin
Beschluß
Die Anzeige auf Dienstag den 11.Dec. d.M. auf das Rathauß zu vernehmung vorzuladen
  11.Dezember 1860 Im "SchultheißenAmtProtokoll" vom 11.Dezember 1860 heist es:
Auf obige Vorladung erschien der Eisenbahnarbeiter Franz Jessel von Untergriesheim derselbe wurde über vorstehende Anzeige vernommen gibt an
Am 6.d.Dec Nachts zwischen 11 und 12 Uhr war ich schon im Bette gelegen der Lärm von des Schmidts Hauß habe ich wohl gehört kann aber nicht angeben wer dabei anwesend war, oder solchen verübt hat, und daß der Nachtwächter Ahles angibt ich habe zu ihm gesagt es gehe ihn gar nichts an es seie Polizeisache ist Unwahrheit, denn ich habe mit Ahles gar nichts geredet weiter kann ich nichts angeben
Der Knecht des Mattheus Mugele mit Namens Friedrich Würtz von Niedernhall vernommen gibt an
Ich war im oberen Dorf gewesen und habe das Lärmen gehört und in dessen habe ich mich auch an Ort uns Stelle begeben, und als ich dahin kam so war gerade Ahles auch angekommen. Ahles hat gesagt die Polizeistunde ist vorüber wenn ihr nicht zu Lärmen aufhört so werde ich Ruhe verschaffen,wer den Ahles geschimpft hat weis ich nicht:
weiter weiß ich nichts anzugeben
Jessel gibt nachträglich an daß er zugebe daß er doch vielleicht etwas dem Ahles erwiedert habe, könne ihm aber nicht einbilden was er gesagt habe er bitte deshalb wenn er sich je vergangen hätte um eine gnädige Strafe
Beschluß
Dem Franz Jessel in eine Strafe von 1f. zu verfällen
Johann Georg Schluchter Januar 1862 Seine Amtsperiode als Nachtwächter ist zu Ende und wird für ein Jahr verlängert. Er erhält 36f.
Johann Georg Schluchter Juli 1862 Seine Amtsperiode als Nachtwächter ist zu Ende und wird für ein Jahr verlängert. Er erhält 36f.
Gemeinde Juli 1863 Seit mehreren Jahren ist von einer jeglichen Mannsperson die in das hies. aktive Bürgerrecht aufgenommen worden ist sind demselben 6f. Sorogate für Nachtwache zu zahlen angesezt worden weil für jezt die Nachtwächter von dem Gemeinderath bestellt und die Belohnung hierfür aus der Gemeindekasse bezahlt wird und vorher .... ein jeder der in das hies. Bürgerrecht eingetrethen ist 1 Jahr lang die Nachtwache hat versehen müßen aber keine 6f. hat bezahlen dürfen.
Nach dem im Monat Merz 1863 abgehaltenen Ruhgericht wurde Recoefoirt daß ein solches Eintrittsgeld nicht statthaft seie, sondern der Betrag von 6f. soll zwar ferner hier angesezt aber nicht unter dem Titel Sorogat für Nachtwache aufgeführt werden.
Der Gemeinderath hat über dies einstimmig beschlossen:

Die oben erwähnte Gebühr unter den Titel, Gebühr für Feuerlöschgerätschaft und Obstbaumpflanzungen statt bisher angesezten 2f. 42x ferner hie 8f. 42x anzusezen.
Johann Georg Schluchter
und
Johann Michael Ahles
1863 - 1871 Die Nachtwache machen Michael Ahles und Johann Georg Schluchter. Jeder bekommt pro Jahr 18f.
Johann Georg Schluchter
und
Johann Michael Ahles
Juli 1873 Die Nachtwächter Georg Schluchter und Michael Ahles wollen eine Aufbesserung ihre Gehaltes:
alt waren es 36f. pro Jahr. Neu 44f. (gemeinsam)
Johann Georg Schluchter
und
Johann Michael Ahles
Juni 1874 Die Nachtwächter Georg Schluchter und Michael Ahles wurden im Amt bestätigt.
Johann Georg Schluchter
und
Johann Michael Ahles
Juli 1875 Die Nachtwächter Georg Schluchter und Michael Ahles wurden im Amt bestätigt.
Die Bezahlung wird erstmalig in Mark angegeben: 37 Mark und 70 Pfennig für jeden der beiden.
Gemeinde Juli 1876 Es soll über die Sommerszeit keine Nachtwache eingerichtet werden.
  1876 Nach P 37 des Kl. Verordnung vom 21ten Dezember 1876 betreff Feuerpolizei soll in jeder Gemeinde eine der Verhltnissen entsprechende Wachten ...
Gemeinde April 1877 Der Gemeinderat bekräftigt, dass auch weiterhin eine Nachtwache gehalten werden soll.
Gemeinderat 15.Dez 1892 Laut der Kl. Verordnung vom 21.ten Dez 1876 betr. Feuerpolizei soll in jeder Gemeinde eine den Verhältnisse entsprechende Nachtwache bestehend dieser Verordnung ist schon lange nicht , theils aus Ersparnißgründen, theils weil es nicht als wesentliches Bedürfniss gehalten wurde, entsprochen worden, was das Kl. Oberamt bei der letzten Gemeinde Visitation zu einem .... veranlaßt hat.
In Erwägung, daß die hiesige Einwohnerschaft mit ausnahme einiger klein Gewerbetreibender nur in Weingärtner und Bauernstand besteht und von letzteren bezüglich des Viehstandes ohnedieß häufig Nachtwache erforderlich und überdieß durch die vielen Fehlherbste sparsamkeit geboten ist, wird beschlossen:
Bei der Königl. Kreis Regierung durch Vorlegung eines Protokollauszugs um Dispensation von der Nachtwache nachzusuchen.
Gemeinderat 28.Dez 1892 Da Entgegen der Verordnung von 1876 in Verrenberg keine Nachtwache eingerichtet ist, gibt es eine entsprechende Rüge der Kreisregierung. Der Verrenberger Gemeinderat beschliest:
..., dass bei außerordentliche Gelegenheit wie Herbstzeit, Neujahr, Kirchweih für die Ruhe und Sicherheit der Gemeinde neben der Polizei durch Nachtpatrolle durch die Ortsbürger und Wohnsteuerpflichtigen Einwohner gesorgt wird.
Gemeinderat 04.April 1893 Von seiten der Kreisregierung wird klargestellt, dass die Verordnung von 1876 weiter Gültigkeit hat und eine Nachtwache aufgestellt werden muss.
Beschlossen:
Eine Nachtwache i der Weise einzurichten, daß nach dem Verzeichniß der Feuerwehrpflichtigen Manschaft ein jeder Feuerwehrmann eine Nacht zu wachen hat. Es hat hienach jeder der seine Nachtwache in der letzt verfloßenen Nacht versehen hat, dem nächstgelegenen Feuerwehrmann die Nachtwache für die kommende Nacht zu übergeben.
Danach gab es in den Gemeinderatsprotokollen keinen Eintrag mehr zur Nachtwache.
Es ist zu vermuten, dass die Nachtwache klamheimlich wieder eingestellt wurde.
Bis dato wurden nur die Gemeinderatsprotokolle bis 1898 ausgewertet.
 

Feuer(wehr)


Die älteste Erwähnung der Feuerbekämpfung in Verrenberg finden wir in der Dorfordnung von 1593.
Hier ein Ausschnitt dazu (Für Details bitte auf das Bild klicken):

Wenn ein Feuer ausbricht, soll ein jeder mit dem Quatiermeister zum
"Ort da man der Brunst errettung bedarft" gehen. "... doch solle nach dem Schall des Horns ..."
sich alle auf dem "dem gemeinen Platz finden laßen"
Auch hier droht eine Strafe von einem "Ort", für den Vollzug der Strafe ist der Bürgermeister zuständig.



Diese Dorfordnung wurde 1723 um folgende Punkte ergänzt:

Das folgende findet sich als Nachtrag auf der linken Seite.

"Zum Achten sollen die Feuer Leitern, Haken, Zuber, Sprizen und anders Geschirr nicht nur in gutem brauchbarem stande und stetiger bereitschafft erhalten werden, , um sehr auf den fall eines entstehendes Unglücks, wofür Gott gnädiglich seyn wolle, selbige sogleich bey der Hand zu haben, sondern es solle auch jeder Bürger und Mitwohner zu Verrenberg sich mit einem Feüer Eymer in seinem Hauß versehen, zu dem Ende dann alle neu angehende Bürgern vor ihre aufnahm sich einen feüer Eymer anschafft oder in ermangelung dessen einen Guld weiter am Bürgergeldt erleg und bezahl soll."







Verrenberger Feuerspritze 1873 Die erste Verrenberger Spritze von 1873 bei einem Umzug anlässlich des Wein und Musikfest am 30.08.1981.
Verrenberger Feuerspritze 1873
Bild: Hier sieht man einen Teil der Verrenberger Feuerspritze von 1873 bei einem Umzug 1981.

Das Feuer war in alten Zeiten eine ständige Bedrohung.
Die Bürger wurden regelmässig über die Feuerpolizeilichen Vorschriften belehrt. Belegt sind im Schultheißenamt Protokoll folgene Jahre 1875, 1877, 1878, 1879, 1884, 1886, 1895 1898, 1899, 1905 und 1906.
Um die finanziellen Risiken abzufedern, wurde in Württemberg die Pflicht einer Feuerversicherung eingeführt.
1810 wurde das erste Feuerversicherungsbuch angelegt, das aber nicht mehr aufzufinden ist.
In der Zeit von 1849 bis 1872 gab es drei große Brände in Verrenberg, was zur Geburtsstunde der Feuerwehr im Ort wurde.


So weit es Überlieferungen von Bränden gibt, wurden diese hier aufgenommen. Hier gibt es aufgrund der Quellenlage größere Lücken.
Jahr Bemerkung
1794 Das Haus Nr.33 brennt nieder
1810 Das erste "Feuerversicherungs Cataster" wird angelegt.
Im Jahr 1835 wird das Oberamt um Erlaubniss gebeten, ein neues Feuerversicherungs Cataster anlegen zu dürfen, da das alte von 1810 durch den längeren Gebrauch und viele Abänderungen unbrauchbar wurde.

Leider ist dier Band nicht mehr im Archiv auffindbar!
20.Juli 1825 Im "Befehlbuch für das Schultheißenamt Vörrenberg" heist es:
Auf Veranlassung wurde in neuster Zeit Statgehabte Waldbraende bey welchen die Entsteungsweise nicht erhoben werden konnte und deßwegen Verdacht von Brandstifdungen vorhanden ist hat die hohe Regierung unterm 21ten Juni d.J. verortnet, daß auch die Detigkeit der polizei beherten in bezieung auf die Entdecung der ensteungs Weise solchen Brandfalles gewirkt werden sollen
den Schultheißenaemter werden daher angewießen sich die Entdecung der uhrsachen von Waldbraenden besonders angelegen seyn zu lassen
Pfedelbach den 20ten Juli 1825
1828
1828 wurde die Württembergische Privat-Feuer-Versicherungs-Gesellschaft gegründet.
1836 Im Ruggerichtszrezessbuch steht:
Da in der hiesigen Gemeinde weder eine größere noch kleinere Feuerspritze angeschafft ist, so hat das Oberamt Veranlassung genommen, dem Gemeinderat und Bürgerausschuss auf die Nützlichkeit der Hofmechaniker Eberbach’schen Feuerspritzen aufmerksam zu machen und es wurde daher, da die Empfehlung Eingang gefunden hatte, beschlossen, dass durch das königliche Oberamt ein Exemplar für den Ort Verrenberg angeschafft werden solle.
1839 Im Ruggerichtszrezessbuch steht:
Die seit dem letzten Ruggericht angeschaffte Handfeuerspritze hat der Gemeindepfleger Mugele in Händen. Die Feuerhaken und Feuerleitern sind in der Kelter, und eine hinlängliche Anzahl von Feuereimern, wozu kürzlich 12 neue gemacht worden sind, befindet sich in dem Hausöhrn des Schulgebäudes.
1841 Der Werkmeister Beyer von Öhringen und der Maurermeister Ernst Frank von Büttelbronn wurden als
"local Feuerschauer" verpflichtet.
14.März 1842 Im "Befehlbuch für das Schultheißenamt Vörrenberg" heist es:
Oehringen an die Orts vorsteher, die Lokal-Feuerschauer uns sämtliche Scheuren besizer des Bezirks,
In folge eines abermaligen von schlechter Verwahrung eines garbenlochs entstandenen Unglücksfalles hat sich das Oberamt Veranlast nachstehende Verordnung des Königl. Sektion der innere Administration vom 19.Okt 1812 die Vervahrung der Garben und Obertennen, löcher und ihre Visitation durch die Feuerschauer betreffend, zur algemeinen Kenntniß zu bringen
Im Namen des Königs
Durch mehrere neuerlich in kurzer Zeit augeinander erfolgte Unglücksfälle ist man Ueberzeugt worden das die General Verordnung vom 18.Decb 1779 und die damit übereinstimmende Cirkular-verordnung vom 9/11 Jan 1810, worauf die in den oberen Theilen der Scheuren befindlichen Garben und Obertennen, l... mit Brustwhren und geländern Versehen werden sollen an mehreren Orten noch nicht befolgt worden ist.
Um sich daher des volzugs dieser Verordnung zu Vergewissern und fernerem Unglück Vorzubeugen, ist den Feuerschauern jeden Orts auzutragen bei ihrem gewöhnlichen Visitationen...... zugleich auch in den Scheuren nachzusehen ob die Vorgeschriebenen Vorsichts Masregel beobachtet worden seyen und wo sie die Masregel nicht angetrofen hievon dem Oberamt die Anzeige zu machen welches nicht nur die Eigenthümer der Scheuren wegen Hintensezung gedachter Verordnung zu bestrafen, sondern auch auf deren Kosten sogleich das Geländer Herstellen zu lassen hat.
Behufs der Vollziehung dieser Verordnung hat man heute dem Ober feuerschauer die Weisung ertheilt sämtl. in Vorstehender Beziehung nachläsigen Scheurenbesitzer dem Ober Amt zur anzeige zu bringen. Welches sofort jeden mit einer Strafe von 3f. 15x belegen und das Garbenloch zugleich auf seine Kosten Herstellen lassen wird.
Die Lokal-Feuerschauer erhalten hiermit die gleiche auflage ungesäumter Anzeige alle Vorschrifts Widrigen Gaben und Obertennenlöcher
Die Ortsvorsteher haben gegenwärtige Bekanntmachung in das Befehlbuch einzutragen und alsogleich die gehörige Publikation Vorzunehmen
1844 Im Ruggerichtszrezessbuch steht:
Die Gemeinde besitzt eine Eberbachische Handfeuerspritze, welche probiert und ganz in Ordnung erfunden worden ist. Dieselbe ist von Zeit zu Zeit mit Schweinefett einzuschmieren. Auf dem oberen Boden des Rathauses befindet sich eine hinlängliche Anzahl von Feuereimern und die Feuerleitern und Haken sind in der Zehntscheuer aufbewahrt.

Bei einem entstehenden Brand im Ort fehlt es nicht an Wasser. Eine Lokalfeuerlöschordnung aber besteht wegen der Unbedeutenheit des Orts nicht und bei einem auswärts entstehenden Brand geht in der Regel ein 1/3 bis 1/2 zum Brandplatz.

Wegen der - in Stallungen und Scheuren zu gebrauchenden Laternen wurde schon gestern die Bürgerschaft auf die vorschriftsmäßige Einrichtung derselben aufmerksam gemacht.
14.Dezember 1847 Im "Befehlbuch für das Schultheißenamt Vörrenberg" heist es:
Zu beseitung entstandener Zweifel über Einzelne Bestimmungen der FeuerlöschOrdnung vom Jahr 1808 und zum Zwecke einer besern Ausbildung dieser Anstald wird dem Ortsvorstehern in Gemäsheit hohen Ministerial Erlasses folgendes zu erk..uen gegeben
1) In kleinen Orten, wo es an den Mitteln zu Anschaffung von Fahrfeuerspritzen fehlt, genügt es an Trag = (Hand) Feuerspritzen
2) statt der sonst üblichen Lederschlaichen können auch hänfene Schläuche gebraucht werden. Bey den Fahrspritzen müßen nach und nach die Schlauchschrauben einerley Kaliber bekommen.
3) Bei Anschaffung neuer FeuerEimer ist darauf zu sehen daß sie einen Gehalt von Wenigstens 5 Maas Wasser erhalten. Sie können von Leder, Hanf oder Stroh gemacht werden; die letzterer Art sind innen mit Pech zu verwahren
4) Von der VerPflichtung zu Haltung einer vorräthigen Anzahl Wasser Bütten wird die Höhl. Regierung da, wo Weinbau getrieben wird, und die Leute im Ort mit Bütten schon versehen sind, dispensieren, auch genügt es statt der Bütten an größeren Kübeln welche an Stangen tragbar sind.
5) Zu den Lokalen, wo die Geräthschaften aufbewahrt werden, sind mehrere Schlüßel anzuschafen und diese theils bey dem Orts Vorsteher, theils bey dem Spritzenmeister theils bey dem Oberm.. der Feuerrotte, die Zuerst abzugehen hat, zu verwahren.
6) Die Eintheilung der Bürger und Besitzer in Rotten ist überal beizuhalten. Die erste Rotte hat aus den Jüngsten und die letzte aus den ältesten Gemeindeangehörigen zu bestehen und jeder derselben ist eine Anzahl von Bauhandwerksleuten, wenn sich solche in einer Gemeinde befinden, zuzutheilen.
7) Bei einem Brand hatt in einer Parzelle wo sich bloß ein Anwalt oder Gemeinde Rath befindet, hat dießer sogleich dem Oberamt unmittelbare Anzeige durch einen Feuerreiter zu machen und zugleich dem Schultheißen durch einen Feuerbotten Nachricht zu geben. Feuerreiter werden nur dann abgeschikt wenn von Anfang an schon Gefahr vorhanden ist, und zu besorgen ist daß man ohne fremde Hülfe des Feuers nicht Meister wird.
8) Die Absendung eines Feuerreiters biß auf 4 Stunden vom Brandblatze kann in dem Fall unterbleiben, wenn in dem Orte des Brandes und in der Nachbarschaft so viel Leute zur Hülfeleistung reauirirt werden kennen, daß weiteren Leistungs Kräften überflüßig sind, so daß in Einzelnen Fällen der Feuerreiter auf 3 und bey befölgerten Gegenden auf 2 Stunden beschränkt werden kann.
9) Das Vorhandensein einer Feuers-Gefahr darf in keiner Weiße verheimlicht werden vielmehr muß alsbald Feuerlärm gemacht werden und sobald die Mittel hiezu gegeben sind dem Ortsvorsteher und beziehungsweise Oberamt unverweilt Anzeige gemacht werden.
Bey den Ruhgerichten wird das Oberamt über die Einhaltung vorstehender Bestimmungen genaue Nachforschung anstellen
03.Dezember 1849 Die zweite Scheune des Georg Matthäus Mugele brennt nieder. Gemeint ist nicht die ans Haus angebaute Scheune, sondern ein Gebäude neben dem Haus Nr.6.
In der "Monatliche Übersichten über Brandfälle, 1849" (Hauptstaatsarchivs Stuttgart E 143 Bü 3008) heist es u.a.:

Zeitung 1849 Brand in Verrenberg Lezten Montag Abends zwischen 6.-7. Uhr ist in der Scheune des Demeinderaths Mathäus Mugele von Verrenberg ein Brand ausgebrochen und in wenigen Stunden war das Gebäude mit allen darinen befindlichen Vorräthen an Dinkel, und Roggengarben, Erbsen Büscheln, Stroh eingeäschert. Die Scheuer stand unten im Dorfe und 18 Rhute davon steht das Haus des Michael Jörg, das durch die Löschanstalten etwas beschädigt wurde.
Auf welche Weise dieser Brand entstanden, konnte nicht erhoben werden. Der Beschädigte versichert, daß an jenem Tag gar niemand in die mittelst eines Vorhängeschlosses wohlverwahrt gewesene Scheuer wozu er den Schlüssel in seiner Stube aufgehoben , gehommen sei, auch war kein Vieh oder Schwein stall darien und man vermuthet allgemein, daß irgend ein Bösewicht auf der hinteren Seite des Gebäudes zwischen der Mauer und dem Dach an einer Stelle, wo Erbsenbüschel aufbewahrt geweawn Feuer eingelegt haben könnte.
Der Verlust an Vorräthen, die nicht versichert waren, wird zu etwa 200f. angeschlagen. Die Scheuer ist mit 400f. in die Brand Versicherung gelegt und und es sind 15/16 Theile als zerstört angenommen worden, an dem Wohnhaus des Michel Jörg aber ist 1/20. zu Grund gegangen. Es hätte daher die Brand Versicherungscasse dem Mugele 375f. und dem Jörg 10f. Entschädigung zu leisten.
Dem Beschädigten Mathäus Mugele ist ein bemittelter Mann, erst seit 4.Jahren geheiratet, Vater eines Kinds, und ein gutes Prädicat.

23.Dezember 1853 Im "Befehlbuch für das Schultheißenamt Vörrenberg" heist es:
Zusammenstellung der polizeilichen Vorschriften zur Verhütung von Brandunglücke bei dem Gebrauche von Reibzündhölzern
I: Die Bereitung von sogenannten Lang…schen oder Reibfeuerzeugen, wie Reibzündhölzchen oder Reibschwämmen Reibfidibus und anderer Zündmittel, zu welchen phosphor und Chlorsaures Kali verwendet werden, darf nur außerhalb der Ortschaften in für sich bestehenden Lokalen, die von jedem andern Gebäude wenigstens dreißig Fuß, entfernt syn müßen, geschehen.
Zur Bereitung derselben innerhalb der Orte ist besondere Erlaubniß der Kreis Regierung erforderlich
Ministerial Verfügung vom 23 Decbr 1852
Regierungsblatt vom Jahr 1853 Seite 7 Punkt 1 Ziff 1

II. Aufbewahrung
A. Das Material zu Bereitung von Reibzündmitteln
Daselbst I. Ziffer 3
Die zu Bereitung von Reibzündmitteln erforderlichen Vorräthen an Phoshor, Schwefel und Chlorfaurem um ein Feuerfesten Gewölben deren Eingänge und Oeffnungen samt den etwa vorhandenen Abzugskanälen mit festschlißenden eisernen oder mit Sturzblech beschlagen Thüren und Deckeln versehen sind, Bekanntmachungen vom 2.April 1810 Reg. Blt. 109 aufbewahrt werden.
B. Aufbewahrung der Reibzünd Mittel
Die Fabrikanten haben die zu zum Verkauf vorrathigen Reibfeuerzeuge nur innerhalb des Fabriklokals, die Kaufleute aber welche blos geringere von Quantitäten in Vorrath haben dürfen, stats abgesondert von andern Gegenständen aufzubewahren. Ministerial verfügung vom 23. Dezbr 1852 Reggs Blt. von 1853 S.7. Punkt I Ziff. 3. Die Verquikung der zum Detail Verkauf bestimmten Portionen von Reibzündmitteln und der Verkauf derselben darf nur in deren Drunk genügenden Widerstandleistenden Behältern geschehen, welche wenigstens von starken gebohrten Holz seyn müssen
Daselbst Seite 9 Punkt !. Die Abgaben von Reibzündholzchen und Reibzündmitteln überhaupt an Kinder unter 14 Jahren ist verboten
Daselbst Seite 10 Punkt 2 Abs. 2

III. Bei Versendungen müssen die Reibzündmittel und Reibzündhölzchen in den in Ziff II. Lit.B. bemerkten Behältern, in welchen sie zum Detail Verkauf kommen, portionenweise vertheilt in weiche lockerer Körper, wie trockenes Sägemehl, trockene Kleie, und der gleichen eingehüllt und überhaupt so verpackt werden daß auf dem Transport jede Reibung der Zündmittel an einem festen Körper enfernt gehalten wird. Der Frachtführmann ist bei der Aufgabe auf die Feuergefährlichkeit der Warre aufmerksam zu machen, auch ist auf den Päckchen oder Kisten und in dem Ladschein der feuergefährliche Inhalt mit dem Werte "Reibfeuerzeuge" zu bemerken
Verfügung vom 23.Dezbr 1852 Reg Blt von 1853 Seite 7 Pkt I Ziff II

IV. Obliegenheiten des Publikums bezüglich der Aufbewahrung und des Gebrauchs der Reibzündmittel.
In den unter Verweisung auf die Vorschrift der feuerpolyzei Verordnung vom 13.April 1808 wonach jeder nicht nur für seine Person alle Vorsicht zur Abwendung von Feuer Gefahren anzuwenden sondern auch seine Familie und seine Gesinden dag u anzuhalten, auch jeder Nachbar auf das Feuergefährliche Betragen des Andern aufmerksam zu swyn, und wenn Erinnerungen nichts fruchten der Obrigkeiten Anzeige davon zu machen hat so wie auf die gegen die Vernachläßigkeit der Feuerpolizei Vorschriften in der erwähnten Verordnung von 1808 Abtheilung Lit G dem Strafgesetzbuch angedrohnte Rechts Nachtheil und Strafen vor jeder Fahrlässigkeit bei dem Gebrauche der verwahrten Zündmittel verwarnt wird insbesondere darauf aufmerksam gemacht daß
1. Diejenigen welche sich der genannten Reibzündmitel bedienen ihren Vorrath stets in feuersicheren Gefäßen, oder auf sonstige, gegen Feuergefahr vollkommen schützende Weise und an Orten, welche Kinder nicht zugänglich sind, zu verwahren haben.
Verfügung vom 23 Decbr 1852 Rgblt 1853 S.9 Ziffr 1 oben, daß
2. Beim Gebrauch der Reibzündmittel jede Verschleuderung des Zündschtoffes z.B. durch Verlieren oder Wegwerfen ganzer oder abgebrochener nicht völlig abgebrannter Zündhölzchen sorgfältig zu vermeiden ist, Daselbst S.9 Ziffer 1 oben
3. Daß das wo der Gebrauch bloßen Lichtes verboten ist, wie in Ställen, Scheuren, Dachböden, Dachkammern oder wo sonst leicht fangende Gegenstände, wie Heu, Stroh, Spähne etc. befindlich sind und in den Strassen u Gassen und Holzställen und so weiter bewohnter Orte.
Reibzündmittel in keinerlei Weise gebraucht oder angezündet werden dürfen
Daselbst Seite 9 Ziff oben

V. Vollzug bevorstehenden Vorschriften
1. Die Bezirks- und Ortsbehörden haben die genaue Befolgung der obrigen Vorschriften sorgfältig zu überwachen und die selben mit allen ihnen zu Gebott stehenden Mitteln zum Vollzug zu bringen
2. Die Lokal und Oberamtsfeuerschauer haben bei ihren periodischen Visitationen
 a. Von den Fabriken und Materiallokalen der Fabrikanten und den Magazienen der Kaufleute Einsicht zu nehmen
 b. in den einzelne Haushaltungen die Aufbewahrung der Reibfeuerzeuche zu untersuchen in welcher Beziehung im besonderen auf Punkt II als gegenwärtige Zusammenstellungverwiesen wird.
 c. In ihren Visitations Protokollen haben die Lokal und Oberamtsfeuerschauer alle entdeckte Verfehlungen genau einzutragen wenn aber keine solche sich ergeben dieße am Schlusse ausdrücklich zu bemerken
2. Die Oberfeuerschauer haben über diese bei sonstiger Anwesenheit in den Amtsorten unvorher gesehene Visitation bei den Kaufleuten und den Krämmern vorzunehmen und jede Übertrettung dem Ober Amt zur Anzeige zu bringen
3. Die Landjäger welche ein Exemplar der gegenwärtigen Zusammenstellung zugestellt ist, sind anzuweisen, so viele es ihnen ist, die Beobachtung obiger Vorschriften genau zu ünerwachen
4. Gleiche Verpflichtung haben auch die Ortspolizeidiener
Vollzugsbericht über die Bekanntmachung ist sogleich an das K Ober Amt zu erstatten
1854 Bei dem lezten Brand, welcher in Gettesbach ausgebrochen war, ist in der hiesigen Gemeinde eine unangenehme Anordnung wegen der Feuerschutzordnung vorgekommen, auf diese Anordnung sieht sich daher der Gemeinderath veranlasst folgende Verfügung zu treffen:
1) Ist einem jeden Bürger zur Pflicht gemacht worden, daß wenn im hiesigen oder in einem anderen Orte
    ein Brand ausbricht, ein jeder Feuerwehrpflichtige sogleich wenn die Feuerglocke geläutet wird, auf dem
    Rathhaus zu erscheinen hat, derjenige welcher nicht sogleich erscheint wird mit einer Geldstrafe von
    1f. 15x unabweigerlich Gerügt werde. Derjenige welcher nicht bei dem Lärmenmachen nach einer
    Viertel Stunde erscheint.
14.März 1854 Amtliches zur Feuerschau im Der Hohenloher Bote; 1854
1855 Im Ruggerichtsprotokoll von 1855 steht:
"Die Gemeinde besizt nun eine kleine Handspritze, und wäre die Anschaffung einer Fahrspritze etwa in Gemeinschaft mit einem Nachbarort empehlenswert.
Wenn auch für den Rat…. heit mit Rücksicht auf .. öconomischen ..edrung… nicht auf sofortige Anschaffung bestanden wird, so muß doch der Gegenstand im Auge behalten werden.
"
09.Oktober 1857 Im "Befehlbuch für das Schultheißenamt Vörrenberg" heist es:
An das Schultheißenamt Verrenberg
Dem Vernehmen nach suchen einzelne von der im Lande zugelassenen auswärtigen Mobiliar Feuer Versicherungen Gesellschaften durch ganz grundlose Herabsetzung der Württemb. Gesellsch. aufzukommen und sieht sich des halb das Ober Amt veranlaßt, die Orts Vorsteher dringend auf zu rufen daß die ihre Gemeinde Angehörigen über die ganz soliden Verhältnisse der Würtembergischen Gesellschaft welche so steht, daß nun auch den Theilhabern Dividenden gewährt werden könne belehren und dahin wirken daß die Versicherungs Prämien den Vaterländischen Anstalt zugewendet werden und nicht ins Ausland gehen
Oehringen den 9. Octbr 1857
17.April 1858 Im "Befehlbuch für das Schultheißenamt Vörrenberg" heist es:
An die Schultheißen Aemter
Kürzlich ist es vorgekommen, daß der Agent einer auswärtigen Moilar Feuerversicherunggesellschaft von einer Gemeindebehörde um Verzeichniß aller bei anderen Gesellschaften versicherten Persohnen begehrt hat, und sieht sich das Ober Amt veranlaßt, den Gemeindebehörden unter Hinweisung auf den Art. 3. des Gesetzes vom 19.Mai 1852 bemerklich zu machen, daß einen solchen unstatthaften Verlangen nicht entsprochen werden darf.
Bei diesem Anlaß wird auch von neuem darauf aufmerksam gemacht daß die Württembergische Versicherungs-Gesellschaft, welche ihren Versicherten, nun auch deutenden zu gut kommen läßt, aus mehrfachen Gründen der Vorzug vor anderen derartigen Anstalten verdient, und bei jeder Gelegenheit an
1860 Das "erste Viertel" der Gemeindebürger hat im Februar 1860 den Feuersee gereinigt
Spätjahr 1860 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
"Das bisherige Armenhaus ist im heurigen Spätjahr abgebrannt."
Damit war das Haus Nr.41 gemeint.
1863 Im Ruggerichtszrezessbuch steht:
Die Anschaffung einer Fahrspritze wäre wohl wünschenswert, die Gemeinde hat aber bis jetzt die Kosten gescheut. Mit der Zeit soll diese Anschaffung wieder in Anregung gebracht werden.
1863 Im Ruggerichtsprotokoll vom März 1863 steht:
"Nach dem Verzeichniß über die bestehende Mobiliar Feuer Versicherungen sind fast alle bei der Gesellschaft "Deutscher Phönix" und kein einziger bei der württembergischen Versicherungs Gesellschaft daher über die Verhältnisse und die für die Benüzung der vaterländischen Anstalt sprechenden gewichtigen Gründe Belehrung ertheilt wird.

Die Ortsfeuerschau wird zweimal im Jahr vorgenommen, überigens ist die Erledigung der Defecte immer auch im Protokoll nachzuzeichnen und dies im lezten Protokoll nachzuholen.
In diesem sind seltsamerweise mehrere Feuerpolizeiliche Vorschriften wie sie bestehen vorgetragen statt daß gesagt wird welcher Befund hirwegen vorliege, z.b. wie die Laternen beschaffen seyen, ein die Reibfeuerzeuge aufbewahrt werden, ob keine Gebäude mit unrichtigem Brand Versicherungs Anschlag gefunden werden usw. Dies ist für Folge zu beachten.

An Feuerlöschgeräten sind vorhanden: Eine kleine Handspritze, Feuerhaken und Leitern, ca. 60 Stück Feuereimer. Im Übrigen sind die Einwohner angewiesen, im Falle eines Brandes mit … in jedem Haus vorhandene Butten Wasser zu bringen.
Die Anschaffung einer Fahrsprize wäre wohl wünschenswerth die Gemeinde hat aber bis jetzt die Kosten gescheut, mit der Zeit soll diese Anschaffung wieder in Anregung gebracht werden.

Der einzige laufende Brunnen im Ort hat einen steinernen Trog und daran angehängt einen ganz niederen hölzernen, welcher aber total unbrauchbar geworden. Es ist ein unzweifelhaftes Bedürfniß, daß dieser unbrauchbare Trog durch einen anderen, am besten einen steinernen ersezt werde, wozu die Gemeindebehörde aufgefordert wird.
"
Nachtrag links: "Der schadhafte Bronnen trog ist entfernt worden, die Bürgerl. Collegien aber halten es für überflüssig einenj anderen Trog dagegen zu ersezen"
21.Juli 1863 Im "Befehlbuch für das Schultheißenamt Vörrenberg" heist es:
Nach Art. 8 des Gesezes über die Versicherung des beweglichen Vermögens gegen Feuersgefahr vom 19.Mai 1852 haben die Gemeinderäthe hinsichtlich bestehenden Versicherungs Verträge alljährlich in Betracht zu ziehen, ob nicht nach ihrer Kenntniß, Umstände eingetreten seien, welche eine Veränderung der Versicherungssumme begründen, bejahendenfalls eine Prüfung vorzunehmen, und nach Erfund weitere Verfügung zu treffen, beziehungsweise Ermäßigung des Anschlags zu beschließen.
Die Gemeinderäthe werden erinnert dieser Obliegenheit Regelmäßig und mit Strenge nachzukommen, und ist alljährlich über den Vollzug Eintrag im Gemeinderathsprotokoll zu machen diesen Erlaß aber in das Normalienbuch einzutragen
23.Juli 1863 Seit mehreren Jahren ist von einer jeglichen Mannsperson die in das hies. aktive Bürgerrecht aufgenommen worden ist sind demselben 6f. Sorogate für Nachtwache zu zahlen angesezt worden weil für jezt die Nachtwächter von dem Gemeinderath bestellt und die Belohnung hierfür aus der Gemeindekasse bezahlt wird und vorher .... ein jeder der in das hies. Bürgerrecht eingetrethen ist 1 Jahr lang die Nachtwache hat versehen müßen aber keine 6f. hat bezahlen dürfen.
Nach dem im Monat Merz 1863 abgehaltenen Ruhgericht wurde Recoefoirt daß ein solches Eintrittsgeld nicht statthaft seie, sondern der Betrag von 6f. soll zwar ferner hier angesezt aber nicht unter dem Titel Sorogat für Nachtwache aufgeführt werden.
Der Gemeinderath hat über dies einstimmig beschlossen:

Die oben erwähnte Gebühr unter den Titel, Gebühr für Feuerlöschgerätschaft und Obstbaumpflanzungen statt bisher angesezten 2f. 42x ferner hie 8f. 42x anzusezen.
25.Juli 1863 Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 25.Juli 1863 folgendes:
Auf hohen Erlaß des K. Oamts Oehringen vom 20. Juli 1863 Amtsblt. No 88 ist die hies. Einwohnerschaft wegen vorschriftsmäßiger Aufbewahrung der reibzündhölzchen durch Bekanntmachung der Gloke ernstlich verwarndt worden.
11. August1863 Die unentgeltliche Aufgabe den Feuersee zu reinigen haben übernommen:
Carl Carle, Michael Zentler, Christian Metzger, Michael Schmelzle, Johann Haußler, Peter Frank.
Sie beginnen am 11 August
16.März 1865 Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 16.Märzr 1865 folgendes:
Den 16.Merz 1865 ist der hies. Einwohnerschaft nach Hohem Erlaß des K. Oberamts Oehringen vom 13. Merz 1865 Amtsblatt No.31 ernstlich verwarnt worden ihre Reibfeuerzeuge so zu verwahren daß sie den Kindern durchaus unzugänglich sind
04.Juni 1866 Am 04.Juni 1866 war Oberamtsfeuerschau.
Es wurde bemängelt, das die Hausnummern im ganzen Ort nur noch schlecht lesbar sind. Es wird jemand beauftragt diese mit guter Farbe neu zu schreiben. Die Kosten tragen die Hausbesitzer
1867 Im Ruggerichtsprotokoll vom Juni 1867 steht:
"21) Ortsfeuerschau
Wiederholt muß werden, daß die Ortsfeuerschau ihre ganz zwecklose Aufzählung verschiedener bekannter Feuerpolizeivorschriften in ihrem Protokoll zu unterlassen, dagegen anzugeben hat, was sie gefunden habe, ob die Stalllaternen vorschriftsmäßig, wie Reibfeuerzeuge Asche und Kohlen etc. aufbewahrt werden.
Die Erledigung der Defecte muß immer im Protokoll eingetragen werden.
"

"22) Ein Verzeichniß über die bestehende Mobiliarfeuerversicherung liegt vor.
Dagegen findet sich im Gemeinderaths Protokoll kein Eintrag über Vornahme der vorgeschriebenen jährlichen Prüfung der Versicherungen in der Richtung, ob nicht wegen eingetretener Veränderungen im Besitzstand eine Reduktion der Versicherungssumme geboten sei.
Diese Prüfung und der Eintrag darüber darf nicht mehr unterlassen werden.
"

"23) Der Stand der Feuerlöschgeräthe, 1 Handspritze, Haken und Leitern ca. 60 Stück Feueraimer - ist noch derselbe wie seither. Für spätere günstigere Zeit wird wieder die Anschaffung einer Fahrfeuerspritze vorgemerkt."
1868 In Gaildorf und Rosenfeld hatte es diesen Winter jeweils ein Brandunglück gegeben.
Dafür wird gesammelt.
30.Juni 1872 Haus und Scheune Nr.39 brennen nieder.
Laut dem Schwäbischen Merkur wurde allgemein Brandstiftung vermutet.


Im Deutschen Merkur erschien dazu dieser Artikel


Ebenfalls im Schwäbischen Merkur findet sich, dass am 30.09.1872 vor dem Schwurgericht in Schwäbisch Hall gegen Christian Frank wegen Verdachts auf Brandstiftung verhandelt wurde.


Im Gemeinderatsprotokoll heißt es:
"Da aber seit 1849 drei Brände in der Gemeinde waren (letzter Brand Nacht 30.6. - 01.07.1872 die größte Scheuer des Ortes und das Haus, beides Gottlieb Zöller gehörig) hat sich die Gemeinde entschlossen eine Saugfeuerspritze ..."
1873 Im Ruggerichtsprotokoll vom 1873 steht:
"§.23. Localfeuerschau-Protokoll vom 2.Dez 1872 noch keine Verfügung getroffen, was jetzt unter Termin-Ertheilung zu geschehen hat.
Desgleichen sind auch noch von den Jahren 1870 und 1871 rükständig.
Die Localfeuerschau hat künftig zu Beurkunden wie sie die Verwahrung der Stalllaternen, Zündhölzern, Kohlen und Asche getroffen hat."

"§.24. Eine neue Lokalfeuerlöschordnung ist zu fertigen, worüber dem Schultheißen Belehrung erteilt wurde. Auch eine Steigerabteilung ist zu bilden."
1873 Lt Verfügung muss in jeder Gemeinde eine Bauschau gehalten werden.
Dazu wurden gewählt: Schultheiß Carle, Gemeinderath Mugele und Werkmeister Bürger von Öhr.  
02.Mai 1873 Das Oberamt hat schon früher angeregt, dass die Gemeinde eine Feuerspritze anschaffen soll.
Dies ist wegen fehlenden Mitteln unterblieben.
Da aber seit 1849 drei Brände in der Gemeinde waren (letzter Brand Nacht 30.6. - 01.07.1872 die größte Scheuer des Ortes und das Haus, beides Gottlieb Zöller gehörig) hat sich die Gemeinde entschlossen eine Saugfeuerspritze bei den Haller Fabrikanten Kirchdörfer und Vater ?? zu kaufen.
Der Preis beträgt 890f. (inkl Schläuche..). Lieferung soll der Mai sein.
An der Scheune Nr.13 soll eine Remise eingerichtet werden.
Verrenberger Feuerspritze von 1873
1873 Kaufvertrag über die Feuerspritze
1873 Die ersten Freiwilligen der Feuerwehr werden in dieser Liste vom 24.Juni 1873 aufgelistet.
"sind freiwillig zu Steiger gemeldet"
Steigenmeister
  Johann Mornhinweg
Ersatzmann
  ----
weitere Mannschaft
  Johann Knappenberger
  Leonhard Kübler
  Michael Bort
  Johann Lay
  Johann Braun
  Peter Schanzenbach
  Wilhelm Schanzenbach
  Ch. Schanzenbach
  Friedrich Hämmerer
  Peter Messer
  M Söhnle
  Joh. Spengler

zur Handsprize
  Johann Bort
  Georg Weiß
Als Ziehmannschaft zu der Sprize
  Christ. Knappenberger
  Adam Bort
  Johann Jäger
  Wilhelm Massa
  Joh Walter
  Friedrich Ruth
  Ludwig Zorn
  Friedrich Reger
  Joh. Schanzenbach
  Christian Görz
  ;Christian Braun
  Georg Schanzenbach

Buttenträger
  David Scholl
  Peter Frank
  Carl Haynle
  Johann Haußler
  Friedrich Spengler
  Jakob Häfele
  Georg ...
  Schluchter
  Sebach
  Schumacher
02.Juli 1873 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
Bei dem heute vorgenommenen Entwurfs des Gemeindeetas hat sich ein Defizit pro 1873/74 von 2151fl. herausgestellt.
Dieses große Defizit kommt hauptsächlich von der Anschaffung einer neuen Fahrfeuerspritze und der Einrichtung der hiezu erforderlichen Spritzenremise her.
Da wegen geringen Weinherbstaussichten und dem gänzlich fehlenden Obstherbst auf welches der hiesige Ort Hauptsächlich angewiesen ist, der ganze Betrag unmöglich umgelegt werden kann so wurde heute
Beschlossen
1.) Zur Bezahlung der Spritze welche mit nächsten geliefert wird ein Capital von 700fl. zu möglichst niederen Zinsfuß aufzunehmen mit solches wieder
durch Umlage pro 1874/75 200fl.
durch Umlage pro 1875/76 200fl.
durch Umlage pro 1876/77 200fl.
durch Umlage pro 1877/78 100fl.
abzubezahlen
2.) Es befindet sich bei dem hiesigen Gemeindevermögen welche unter dem Grundstock von 400fl. angelegt ist eine 6% StaatsObligation von 100 fl. da die Obligation auf den 1.August d.J. zur Abzahlung bestimmt ist, so steht diese zur Verfü gung und sollte deßhalb diese 100fl. hiezu verwendet werden, daß nur eine Capital Aufnahme von 600fl. nöthig wird und hiezu die Genehmigung der Königl. Greisregierung einzuholen.
3.) Die Periodische Wahl des Gemeindepflegers hätte schon am 1.Juli 1871 vorgenommen werden sollen, dies ist aber nicht geschehen und wurde deßhalb heute zu dieser geschritten pro 1873/76.
Zugleich wurde hierauf bezüglich beschlossen zu Einlegung als Kaution von Einlegung von Unterpfändber abzugehen und mit der gesetzl. Bürgschaft der Ehefrau sich begnügen zu lassen und die Genehmigung des K. Oberamts einzuholen.
4.) Durch die Wegkorekturn bei dem Eisenbahnbau 1860/62 wurde ein neues Sträßchen über das sogenannte Linsenfeld gebaut, da dieß der Hauptverbindungsweg mit der Oberamtsstadt ist, so soll der Antrag bei dem Königl. Oberamt gestellt werden, daß diese Straße auf die Oberamts C....puration übernommen wird
17.Juli 1873 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
Gemäß Aufforderung des K. Oberamtes Amtsbl. No.107 ist zur Vorname des Gebäudeeinschätzungsgeschäfts von den Gemeinderath ein sachverst. Ortsschätzer und ein Ersatzmann zu wählen.
Behufs dessen wurde heute die Wahl vorgenommen und wurde gewählt
als Schäzer Schulth. Carle
als Ersatzmann Gemeindepf. Mugele
hievon wurde dem K.Oberamt im Orginal Anzeige gemacht
27.Dezember 1873 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
Bei der Capitalaufnahme zur Bezahlung der Feuerspritze v. 2.Juli 73 GemeinderatsProt Thl.III. bl. 203 wurde nur über eine Aufnahme von 600fl. und Verwandlung von 100fl. Grundstocks Geld Beschluß gefaßt, und bei der K. Kreißregierung um Genehmigung nachgesucht, welche diese Genehmigung am 18.Juli 73 erteilt hat.
Weil nun aber der Steuereinzug, hauptsächlich wegen dem vor der Ende d.J. stattgefundenen Hagelschlag so schwer ging, so konnte man anstatt den im Etat pro 1872/73 vorgesehenen 200fl. hiezu, nur 100fl zur Zahlung der Sprize welche 905fl. kostet hat verwenden und mußten deßhalb anstatt 600fl. 700fl. aufgenommen werden.
Diese Mehraufwendung von 100fl. soll in dem Rechnungsjahr pro 1877/78 wieder abbezahlt werden. Es wird somit
Beschloßen
Nachträglich die hohe Genemigung hiezu einzuholen
06.Juni 1874 Die Feuerversicherung beteiligt sich an der neuen Saugfeuerspritze, unter der Voraussetzung,
dass 6 Steiger ausrüstet werden.
01.September 1874 Feuerseem im obern Dorf, Verrenberg Der Feuersee im obern Dorf (der sogenannte Seigump ) ist so mit Schlamm gefüllt, dass er kein Wasser mehr enthält. Er soll gereinigt werden.

Unklar ist, wo dieser zweite Feuersee lag.
Ist es die Parzelle 720, die auf der Karte links unterhalb des Haus Nr.34 zu sehen ist?
1874 Brennt das Haus Nr.39 mit Anbau ab?
So steht es in einem Nachtrag des Feuerversicherungsbuch von 1869. Hatte es nach 1872 bereits 1874 wieder gebrannt, oder hat sich hier der Schreiber vertan?
Georg Gottlieb Zöller hatte das Geld aus der Brandversicherung von 1872 in seinen Hof Nr.56 investiert.
Daher dürfte es sich hier um einen Fehler handeln - Haus und Scheuer lagen vermutlich noch in Trümmern.
22.November 1875 Im "Schultheißenamt Protokoll" heist es::
Gemäß Anordnung des Kl. Oberamts vom 9ten d.M. Hohenl. Bote No.136 wurde heute die im Hohl.Bott No. 135 und 136 bekannt gegebenen Feuerpolizeilichen Vorschriften nach vorangegangener öffentl. Bekanntmachung auf dem hies. Rathszimmer speziell verlesen und Erläutert.
Die Einwohnerschaft wurde hiezu dringend eingeladen.
03. Oktober 1876 Der Kommandant der hiesigen Feuerwache Johann Bort regt an, dass die Steigerabteilung von 7. Mann um weitere 5 Mann aufgestockt werden sollte um voll einsatzfähig zu sein. Dem Wunsch wird statt gegeben. Es soll folgendes beschafft werden:
- 5 Helme, wovon einer zur Auszeichnung des Commandanten einen weißen Roßschweif erhalten soll.
- 5 Steigergurthe
- 3 Steigerseile
- 3 Beile
- 1 Signalhorn
- 1 Drillerpfeifle
- 1 Einthönige Hagge
- 6 blecherne Butten mit ledernen Hülsen nach dem Muster der ...
- 6 hölzerne Schepfen mit eisernen Stieldaugen mit Stielen.
21.Januar 1877 Im "Schultheißenamt Protokoll" heist es::
Nach vorangegangener öffentlichen Bekanntmachung und Einladung der Bürgerschaft wurde die Königl. Verordnung vom 21.December 1876 die Feuerpolizei betreffend heute auf dem Rathhaus der Bürgerschaft publiziert.
Reg.bl. 1876. S.513 ff
auch wurden die allgemeinen Feuerpolizeilichen Vorschriften von 1808 ff Hohl. Bote 1876 No. 133 und 134 durch verlesen wieder erneuert
05.April 1877 Die Feuerschau-Comission wurde gewählt.
Mitglider sind Schultheiß Carle und Werkmeister Bayer von Öhringen. Stellvertreter ist der Gemeinderat Mugele.
30.Oktober 1877 Im "Schultheißenamt Protokoll" heist es:
Aus Anlaß eines in Schepbach OA Weinsberg am letzten Sontag den 28ten d.M. ausgebrochenen Brandes wo auch die hies. Manschaft alarmiert wurde, theilte der hies. Bauer Joh. Georg Frank dem Schultheißen mit, daß er von den Bewohnern des Armenhauses nehmlich Dorothea Schäffner und Agatha Wieland gehört habe, daß die Mitbewohnerin des Armenhauses Barbara Schäffner sehr unvorsichtig mit Feuer und Licht umgehe, er (Frank) als nächst gelegener Nachbar wodurch er ins Unglück kommen könnte bringe dieß zur treffung von Vorkehr zur Anzeige.
Herauf wurden Dorothea Schäffner und Agatha Wieland heute vorgerufen und gehört diese geben an.
Es ist schon mehr mal vorgekommen daß die Barbara Schäffner in der mitte der Nacht mit dem Licht im Haus herum gelaufen ist wo sie doch nichts zu thun hat und häufig bei Tag ins Bett liegt.
Besonders aber habe ich (Dorothea Schäffner) in letzter Zeit gesehen, daß meine Schwester die Barbara Schäffner im Bette Bendel gewoben hat und das Licht an die Bettladen gehängt hat wo ganz in unmittelbarer Nähe das Bettstroh ervorstand, ich zankte mit ihr und sagte da könne ja ein Unglück entstehen, sie war aber noch recht grob schimpfte mich und sagte du bist auch angebrennt. Sie ist überhaupt sehr grob will nur gut Essen und Trinken und nichts arbeiten was uns schon viel unheil gemacht hat.
Die Barbara Schäffner vorgerufen und vorstehende Angaben verlesen gibt hierauf an
Es ist wahr daß ich einmal bei Licht im Bett Bendel gewoben habe und das Licht in die Bettlade gehängt habe, ich habe aber das Licht so hingehängt daß nichts anbrennen konnte ich werde es auch in Zukunft unterlaßen.
Die Barbara Schäffner wird ernstlich gewarnt und ihr bei wiederholungsfall Strafe angedroht

Dieses Handzeichen heißt
Barbara Schäffner
zur Beurk.
Schultheiß Carle
20.Dezember 1877 Im "Schultheißenamt Protokoll" heist es:
Der bestehenden Vorschrift gemäß sind heute nach vorangegener öffentlichen Bekanntmachung im Ort wodurch die Einwohnerschaft auf das Rathszimmer eingeladen wurden die Feuerpolizeilichen Vorschriften den nur wenig erschienen Persohnen publizirt worden
22.April 1878 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
Nach dem Schuldentilgungsplan vom 2.Juli 1873
GeRathsProtokoll III.bl.203 wozu hohe Kreisregierung genehmigung ertheilt hat, hätten zur Zahlung der im Jahr 1873 in hies. Gemeinde angeschaften Feuerspritze, in dem Rechnungsjahr pro 1.Juli 1876/77 200fl. oder 342M 86d abbezahlt werdensollen. Dieß wurde aber deßhalb nicht möglich, weil im Jahr 1876 die Vergrößerung und Einrichtung der Schule sowie die Verbeßerung der Lehrerwohnung einen Mehrkosten als der Ueberschlag und das aufgenommenen Kapital von 2205M betrug von 1200M verursacht hat. Es wird daher
Beschloßen
1. Diejenigen 200fl. - 342M 86d welche in dem Rechnungsjahr pro 1.Juli 1876/77 nach dem Schuldentilgungsplan vom 2.Juli 1873 hätten bezahlt werden sollen, erst in dem Rechnungsjahr pro 1885/86 nachdem die zum Schulanbau aufgenommene Schuld von 2205M getilgt sein wird, zur Abtragung zu bringen.
2. Hohe Genehmigung der Kl. Kreis Regierung hiezu einzuholen
28.August 1878 Das Haus Nr.33 brennt erneut.

Am 31.08.1878 erschien im "Schwäbischen Merkur" dieser Bericht über den Brand des Haus Nr.33.
02.Mai 1878 Im "Schultheißenamt Protokoll" heist es:
Johann Bort als Commandant der hies. Feuerwehr zeigte heute an, daß zu der gestrigen Probe der Feuerspritze
Wilhelm Massa und
Christian Schanzenbach
nicht erschienen seien
Christian Vollmer
sey zwar zum Verles erschienen habe sich aber sogleich wieder entfernt
Den 8.Mai 1878
Massa vorgerufen gibt an
Ich hatte einen Wagen Hafergeschirr aufgeladen um auf den Markt zu fahren, wenn ich vorher angewohnt hätte, hätte ich mich verspätet.
Ich hatte den Commandanten nicht gesehen sonst hätte ich mich entschuldigt und habe presiert auf den Markt zu kommen.
Beschluß
Den Massa für diesmal ernstlich zu verwarnen dabei wurde aber demselben bemerklich gemacht daß er bei wiederholten ungehorsam unnachsichtlich bestraft würfe
Christian Schanzenbach gibt an
Ich habe die Bekanntmachung nicht vernommen ich arbeite gegenwärtig als Maurer meist auswärts. Wenn mir die Probe zur Kenntniß gekommen wäre, wäre ich erschienen
Beschluß
Schanzenbach wird für diesmal gewarnt dabei bemerkt, daß seine Frau bei künftigen Proben seine Abwesenheit dem Feuerwehr Commandanten Bort anzuzeigen habe wiederigenfalls er wenn er fehlt zur Strafe gezogen werden wird
27.Dezember 1878 Im "Schultheißenamt Protokoll" heist es:
Auf heute Nachmittag 2.Uhr wurde durch vorheriges öffentliche Bekanntmachung die Einwohnerschaft zur Publikation der Feuerpolizeilichen Vorschriften eingeladen, es erschien aber niemand
24.Januar 1879 Dem Feuerwehrkomandant Johann Bort von hier bittet den Gemeinderat um Übernahme des jährlichen Beitrag des Landesvereins der württembergeschen Feuerwehren von jährlich 2M aus Anlaß des Landes Inspektors Grosmann. In Erwägung:
- dass eine Feuerwehrkasse nicht besteht.
- die hiesige Feuerwehr sich durch Tüchtigkeit und gute Dienstleistung erpracht hat.
- Der Beitritt als Wohltätigkeit anerkannt wird.
Es wird zugestimmt.
In einem späteren Nachtrag links heist es:
Ist deshalb als unstatthaft erklärt worden, weil hier keine organisierte Feuerwehr besteht, wurde in letzter Zeit nicht mehr bezahlt.
23.September 1879 Die Ortsfeuerschau ist schon seit 1877 nicht mehr vorgenommen worden, da der Werkmeister Bayer aufgrund eines Fußleidens es nicht machen kann. Es wird als Stellvertreter Johann Spengler bestellt.
11.November 1879 Im "Schultheißenamt Protokoll" heist es:
Nach vorangegangener öffentlicher Bekanntmachung wurde heute Mittag 11. Uhr die Feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem hies. Rathszimmer bekannt gemacht
1880 Im Ruggerichtsprotokoll vom 1880 steht:
"§.16. Localfeuerschau
1878 wurde solche nicht vorgenommen, angeblich weil das fachliche Mitglied der Feuerschau (Bayer von Oehringen) nicht dazu zu bringen war.
Ist künftig nicht mehr zu versäumen."


"§.17. Localfeuerschau Protokoll eingesehen.
Die bereinigung der bei der Visitation im Oktober 1879 aufgenommene Defekte in Haus No.54 und 63 welche erst im Frühjahr 1880 zur Erledigung kommen sollen, ist zu überwachen."

12.Februar 1880 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
Nach dem Ruggerichts Protokoll vom 10.Januar 1880 §.4. ist angeordnet, daß für den untauglich gewordene Werkmeister Bayer von Oehringen in die Ortsbauschau und in die Ortsfeuerschau je ein technisches Mitglied zu wählen sey.
Diese Wahl wurde heute vorgenommen und als technisches Mitglied einstimmig für beide Stellen gewählt
Johann Spengler Maurer und Steinhauer von hier.
Dieser nimmt diese Stellen an und wird sofort für beide Stellen verpflichtet und Dienstanweisungen zuge..

Nachtrag links:
Für die Ortsbauschau wird ein Taggeld von 4M für die Ortsfeuerschau als Belohnung für dies technisches Mitglied wird als Taggeld auf ebenso 4M festgesetzt wenn aber eine von dem Ortsvorsteher aufgegebene Nachfisitation unentgeldlich zu besorgen ist.
18.Juli 1880 Im "Schultheißenamt Protokoll" heist es:
Übung der Feuerwehr und Sprizenbroben
28./29.Oktober 1880 Das Haus Nr.39 brennen schon wieder! Hier ein Bericht aus dem "Schwäbischen Merkur" vom 31.10.1880


Ein weiterer Nachtrag im Feuerversicherungsbuch belegt, dass schon in der Nacht vom 28./29.Oktober 1880 die Scheune erneut abgebrannt ist! Laut dem Feuerversicherungsbuch von 1896 wurde 1881 die Scheune neu gebaut.
In den Gemeinderatsprotokollen heißt es dazu:
Auf den 28/29 Oktober des Jahres bei Christian Vollmer dahier vorgekommende Brand, hat das Oberamt die Ausstellung von Prädikats- und Vermögenszeugnisse über Christian Vollmer und Karl Krenkler Schumacher als Hausmiether hier angeordnet.

Im Oktober 1880 brannte das Anwesen der Familie Vollmar ab. Gegen Christian Vollmer war ermittelt worden, er hatte aber ein Alibi.
Erst als seine Tochter Katharina Friederika Vollmer Ende Oktober 1889 erzählte, dass ihr Vater die Mutter unter massiven Drohungen zur Brandstiftung gezwungen hatte, wurde das Verfahren wieder aufgenommen.
Christian Vollmer wurde zu 2 Jahren 6 Monate Gefängnis, seine Frau wegen Beihilfe zu 6 Monaten verurteilt.

Artikel im "Neues Tagblatt und General-Anzeiger für Stuttgart und Württemberg", vom 26.03.1890
23.Dezember 1882 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
Nach dem Schuldentilgungsplan vom 2.Juli 1873 GeRathsProt. III.bl. 203 (Kosten der Feuerspritze)
und
vom 16.December 1875 GeRathsProt III.bl.237 (Kosten der Schulvergrößerung)
sind die Abtragung der Schulden bis 1884/85 bestimmt.
Nachdem im Jahr 1876/77 wegen Mehraufwand als der Voranschlag der Schulvergrößerung betrug der Plan nicht eingehalten werden konnte, wurde die Tilgung von diesem Jahr im Betrag von 342M 86d der Schuldentilgung pro 1884/85 angereicht und mit Genehmigung Hoh. Kreisregierung auf 1885/86 bestimmt (v. 3.Mai 1878 oben bl.15)
Nach Lage der Gemeindekasse konnte die Schuldentilgung pro 1881/82 und kann auch im gegenwärtigen Rechnungsjahr pro 1882/83 hauptsäch wegen den geringen Herbstjahren und Einrichtung eines Zimmers in der Lehrerwohnung welches einen Aufwand von 325M verursacht hat. Der Schuldentilgung mit je 300M nicht nachgekommen werden und wird deßhalb
Beschlossen
Kl. Kreis Regierung um Sistirung der Schuldentilgung pro 1881/83 zu bitten und die Tilgung dem Jahr 1885/86 anzureihen, somit 1886/88 abzutragen
1884 Im Ruggerichtsprotokoll vom 1884 steht:
"§.12. Localfeuerschauprotokoll
Lezte Visitation vom 19.Febr. 1883.
Ist nun ohne Verzug pro 1884 wieder vorzunehmen.
Im Jahre 1880 fand keine Localfeuerschau statt. Hat künftig regelmäßig alljährlich zu geschehen."
31.Dezember 1884 Im "Schultheißenamt Protokoll" heist es:
Heute wurde nach vorangegangener öffentlicher Bekanntmachung durch Ausschellen im Ort womit die Einwohnerschaft eingeladen wurde, die Feuerpolizeilichen Vorschriften und das Krankenversicherungsgesetz auf hiesigem Ratszimmer Publiziert
21.Mai 1886 Zur Ausführung der Landesfeuerlöschordnung vom 7.Juni 1885 wurde gemäß §.37 der Vollziehungsverfügung vom 24. November 1885 in gemeinschaftlicher Sitzung der bürgerlichen Collegien und unter Mitwirkung des Bezirksfeuerlösch-Inspektors Hl. Oberamts Wegmeister Wolf in Öhringen folgendes verhandelt:
Da die Gemeinde mit 453 Einwohnern nur 53 Einwohner über der Grenze von 400 liegt und die gesamte pflichtige Mannschaft aus nur 70 Mann besteht, wird für die Ergänzung beziehungsweise Neuanschaffung der Feuerlösch- und Rettungsgeräthe die gesetzliche Vorschrift für Gemeinden bis 400 Einwohner zu Grunde gelegt.
Demnach haben vorhanden zu sein:
- eine vierräderige einstralige Saugfeuerspritze
- 50 met. Druckschläuche
- 2 Anstellleitern mit Stützen
- 4 Dachleitern
- 2 Feuerhaken
- 6 Butten nebst 2 Schapfen
- 2 Erdölfakeln
- 1 Doppelhaken mit 2,5 m langem Stiel.

Vorhanden sind:
- 1 vierräderige 2 stralige Saugfeuerspritze mit
- 3 Sauchschläuche nebst Seiher
- 200 Fuß = 57m .... Drukschläuche
- 2 Strahlrohre mit 4 Mundstücke und den weiteren Zubehörden
- 1 Krükenspritze (Handspritze)
- 1 Zuber von ca. 800 Liter Gehalt
- 2 Anstelleitern mit Stützen
- 3 Feuerhaken von verschiedener Größe
- 2 Dachleitern und 2 Stekleitern
- 6 Blechbutten und 6 Schapfen
Krückenspritze Krückenspritze

Diese Geräthe werden aufbewahrt:
a) im Spritzenlokal: die Saugfeuerspritze, die Drukschläuche, Strahlrohre und Mundstücke, Krükenspritze, der Zuber, 2 Dachleitern, 2 Stekleitern, 6 Blechbutten, 6 Schapfen
b) an der östl. Giebelseite an Geb. No.7 unter einem Dach: 2 Anstelleitern mit Stützen, 3 Feuerhaken, zum trocknen werden die Schläuche am Giebel des Gebäudes No.14 aufgehängt

Als Gebäude für Übungen der Feuerwehr dient die Gemeindescheuer Geb. No.7.

Es sind demnach noch anzuschaffen:
- 2 Dachleitern
- 2 Erdölfakeln
- 1 Doppelhaken mit 2,5m langem Stiel
Diese sollen sofort beschafft werden.
Die dienstliche Feuerwehrzeitung soll vorerst nicht angeschafft, dagegen soll für den Comandanten ein Instruktionsbüchlein angeschafft werden.
Das trocknen der Schläuche geschieht durch Aushängen in dem Haus des Spritzenmeisters Geb. No.14.
Das Spritzenremise (vermutlich war diese Remise am Armenhaus angebaut) hat die genügende Größe und besitzt den genügenden Luftzug, der Boden ist mit Baksteinen geblattet und entspricht im allgemeinen der Anforderung.
Da der Ort in ziemlicher Entfernung auseinander gebaut ist und daher bei einem Brandfall eine größere Ausdehnung nicht zu befürchten ist, bittet man die Normen für 400. Einwohner genehmigen zu wollen.

Zur Wasserversorgung für den Fall eines Brandes bestehen folgende Einrichtungen:
Am Südwestlichen Ende des oberen Orts besteht ein Feuersee, ebenso ein solcher im unteren Ort, das Abwasser eines laufenden Brunnen mitten im Ort flüßt in den Feuersee unten im Ort.
Ca. 25 Pumpbrunnen nebst mehreren Schöpfbrunnen.
Die vorhandenen Einrichtungen werden als den Bedürfnissen entsprechend vorhanden angesehen und wird
Beschlossen:
Zur Stauung des Feuersee im untern Ort eine Falle anzubringen.


Die Feuerlösch und Rettungsmannschaft ist hier in folgender Weise organisiert:
1 Komandant
1 Spritzenmeister
1 Ersatzmann
1 Schlauchführer
1 Ersatzmann
und 7 Steiger
30 Mann Pumpenmannschaft
16 Mann Buttenträger
2 Mann zur Bedienung der K......
9 Mann zum stemmen und einschöpfen des Wassers der Buttenträgern

Die bis jetzt bestehende Feuerwehr war eine gemischte.
Ausgerüstet sind
1 Komandant mit Helm mit weißem Roßharbusch, Steigengurt, Laterne, Beiltasche mit Beil, Rettungsseil und 1 einthönige Huppe.
11 Mann sind mit je einem Helm, Gurt mit 5 Beil samt Beiltasche, 9 Steigerseil, 2 Steigerlaternen, 1 Signalhorn samt Schnur und 1 Signalpfeife ausgeristet.

Beschluss
Dieselbe wird nun als Pflichtfeuerwehr dem Gesetz entsprechend wie folgt organisiert.
Staab
1 Komandant
1 Stellvertreter
1 Hornist
Zur Ergänzung der Ausrüstung ist erforderlich
Für den Komandant 1 zweite Hupp, für den Stellvertretter 1 Helm mit weißem Büschl, 1 Steigergurth, 1 Steigerbeil, 1 Beil samt Beiltasche und 1 Steigerlaterne (Huppe vorhanden)

I. Zug, Steiger
1 Zugführer und 8 Mann Zur Ergänzung der Ausrüstung ist erforderlich
1 schwazer Roßfarbbüschl für den Zugführer
3 Steigerlaternen
2 Signalpfeifen
2 Gurtkarabiener
6 Schlauchhalter
1 einthönige Huppe
9 gelbe Armbänder mit schwarzen Streifen
Beschluß
Vorstehende Ausrüstungsgegenstände sollen sofort angeschafft werden.

II. Zug Spritzenmannschaft
1 Zugführer
1 Spritzenmeister
1 Stellvertreter
16 Mann Bedienung

III. Zug Ablösung
1 Zugführer
16 Mann Bedienung

Für den II.ten und III.ten Zug sollen sofort angeschafft werden
2 Steigerlaternen
2 Signalpfeifen
1 Holzhammer
36 rothe Armbänder
Die erforderlichen Helme und Gurthe sollen dem Gesetz entsprechend innerhalb 3. Jahre angeschafft werden.

IV. Zug Wasserträger
1 Zugführer
12 Mann

Ausrüstung
Für den Zugführer 1 Feuerwehrmütze
13 blaue Armbänder

V. Zug Flüchtungs- und Wachmannschaft
1 Zugführer
8 Mann
Für Ausrüstung
den Zugführer 1 Feuerwehrmütze
9 weiße Armbänder
Beschluß
Die Ausrüstungsgegenstände für den IV. und V. Zug sofort anzuschaffen.

Die bisherige Lokalfeuerlöschordnung entspricht dem Gesetz nich vollständig und wird im laufe des Jahres hienach abgeändert werden.
21.Dezember 1886 Im "Schultheißenamt Protokoll" heist es:
Heute wurde nach zuvor geschehener öffentl. Bekanntmachung durch ausschellen in hies. Ort und Einladung der Einwohnerschaft, die Feuerpolizeilichen Vorschriften und die Bezirksfeuerlöschordnung auf hiesigen Ratszimmer verlesen.
1886/87 Verzeichnis der Mannschaften von 17.-50. Jahre
Johann Stark
Johann Eder
Johann Bort (Kommandant)
Johann Bort (ledig)
Christian Schumacher
Georg Ungerer
Johann Spengler (Steiger)
Leonhard Hofmann (Steiger)
Wilhelm Massa
Johann Frank (ledig)
David Scholl (Steigermeister)
Friedrich Hörner (Fabrikarbeiter)
Christoph Kettner
Jakob Thier
Leonhatd Kübler (Steiger)
Friedrich Schumacher
David Kübler (ledig)
Johann Weiß
Heinrich Hörger
Gottlieb Streker
Georg Schanzenbach (Steiger)
Michael Ludwig
Johann Zorns Knecht (ledig)
Martin Söhnle
Michael Bort (Steiger)
Michael Borts Knecht (ledig)
Peter Frank (ledig)
Christian Frank (ledig)
Adam Kiesel (Handsprizen)
Johann Braun
Peter Frank (Benz)
Christian Schmidt
Johann Schenk
Jakob Ungerer jun.
Peter Schanzenbach
Christian Mezger jun (Steiger)
Gottlieb Mezger (ledig)
Ludwig Carle (ledig)
Carl Carles Knecht
Christian Vollmer
Eberhard Fischer
Christian Kühner
Gottfried Lederer
Michael Schluchter
Johann Heinrich (Straßenwärter)
Georg Schendel (Steiger)
Friedrich Hemmer
Christoph Christ (Steiger)
Friedrich Weiß (ledig)
Wilhelm Weiß (ledig)
Georg Weiß (ledig)
Christian Götz
Karl Nagel
Johann Spengler (ledig)
Christian Knappenberger
Heinrich Schumacher
Christian Schmelzle (ledig)
Michael Schmelzles Knecht
Christian Dahler (ledig)
Gottlieb Zöllers Knecht
Gottlieb Zöllers Knecht
Christian Görtz
Johann Walter
Friedrich Hausler (Hornist)
Friedrich Hauslers Knecht
Adam Bort
Carl Lay (ledig)
Christian Braun
Johann Jäger
Gottlob Pfisterer
22.Januar 1887 Nach §11 der Lokalfeuerlöschordnung Abs. 3 und 4 ist dem Spritzenmeister für geordnete Behandlung und Aufbewahrung der Spritzen nebst Zubehörden, reinigen und trocknen der Schläuche und zweckmäßige Aufbewahrung der sonstigen in dem Spritzenlokal untergebrachten Geräthschaften nach Maßgabe der Dienstinstruktion für Spritzenmeister im Instruktionsbüchlein für Würtb. Feuerwehr, eine Belohnung auszusetzen und wird demgemäß beschlossen
Dem Spritzenmeister Scholl hiefür eine jährliche Belohnung von 5 M festzusetzen wozu auch die ansch... des nöthigen ..hls gehört. Scholl ist hirmit einverstanden und verpflichtet sich, die Sache vorerst auf 3. Jahre zu besorgen.
22.Januar 1887 Nach dem Schlußsatz der Bezirksfeuerlöschordnung vom 7.Oktober 1886 ist die hiesige Gemeinde dem Brandhilfsverband, Oehringen, Windischenbach, Bitzfeld und Weißlensburg zugetheilt.
Auf Grund des §21 Abs.8 der Lokalfeuerlöschordnung wird beschlossen:
Derjenige Pferdebesitzer, welcher auf das gegebene Alarmzeichen für einen auswärtigen Brand zuerst mit 2 angeschirrten Pferden vor dem Spritzenremies erscheint erhält eine Prämie von 3M neben der von der Amtsversammlung festgesetzen Belohnung.
Nach dem Vordruk des §18 der Lokalfeuerlöschordnung sollen für den Feuerreiterdienst jährlich eine gewiße Anzahl Personen zum voraus bestimmt werden. Hierüber wurde beraten und in Erwägung gebracht, daß möglicherweise gerade diese Personen oder ihre Pferde welche zu diesem Dienst bestimmt sind auswärts sein können und wird deshalb beschlossen:
Jedem Pferdebesitzer ohne Ausnahme zum Feuerreiter Dienst zu berufen und neben der Belohnung nach folgende Prämien auszusetzen:
a. für das 1te Pferd mit welchem der Besitzer erscheint 3M
b. für das 2te Pferd mit welchem der Besitzer erscheint 2M
c. für das 3te Pferd mit welchem der Besitzer erscheint 1M
nur diejenigen erhalten Prämien bei denjenigen das Feuerreiten erforderlich ist.
31. März 1887 Dem Beschluss vom 22.Januar 1887 wird zugefügt:
Daß bei den in der Bezirksfeuerlöschordnung vorgeschriebenen gemeinschaftlichen Proben der im Hilfsverband stehenden Feuerwehren die zur Theilnahme verpflichteten Mitglieder jeder Theilnehmer bei einer Reise von über 2 Kilometer Entfernung eine Zehrungsvergütung von je 40d erhält.
August 1887 Zubehör für die Feuerwehr wird angeschafft.
1887 Die Scheune Nr.42 brennt nieder.
1888 Im Ruggerichtsprotokoll vom 1888 steht:
"§.18. An der großen Feuerleiter fehlt 1 Sproßen und an einem Leiterbaum unten der eiserne Ring. Dieselbe ist in guten Stand stellen zu lassen."
[Nachtrag links] "Der Sproße sowie der Ring iat angebracht." [Ende Nachtrag links]
31.Juli 1888 Im "Schultheißenamt Protokoll" heist es:
wurde David Scholl Küfer hier durch den in Oehringen stattionierten Landjäger Kienle angezeigt, er habe am 30.Juli d.J. Nachmit. 4.Uhr hart an seinem Wohnhause ein Feuer zum Brennen von Faßdugen angezündet und bezieht sich die Anzeige auf Feuervor…..sung.
Nach Untersuchung der Sache wurde Scholl von seiner Strafe frei gelaßen da sich in der Nähe keine gefährliche Feuerfangende Gegenstände befanden und das Geschäft bei Windstille und bei Tageszeit vorgenommen wurde.
§.14. u. 17. der Kl. Verord. v. 21.Dec.1876
Beil No 121
1890 Das Ehepaar Vollmer wurde wegen Brandstiftung verurteilt. Was hatten die beiden angezündet?


15. Dezember 1892 Laut der Kl. Verordnung vom 21.ten Dez 1876 betr. Feuerpolizei soll in jeder Gemeinde eine den Verhältnisse entsprechende Nachtwache bestehen.
Dieser Verordnung ist schon lange nicht, theils aus Ersparnißgründen, theils weil es nicht als wesentliches Bedürfniss gehalten wurde, entsprochen worden, was das Kl. Oberamt bei der letzten Gemeinde Visitation zu einem .... veranlaßt hat.
In Erwägung, daß die hiesige Einwohnerschaft mit Ausnahme einiger klein Gewerbetreibender nur in Weingärtner und Bauernstand besteht und von letzteren bezüglich des Viehstandes ohnedieß häufig Nachtwache erforderlich und überdieß durch die vielen Fehlherbste sparsamkeit geboten ist, wird beschlossen:
Bei der Königl. Kreis Regierung durch Vorlegung eines Protokollauszugs um Dispensation von der Nachtwache nachzusuchen.
04.April 1893 Das Gesuch der Gemeinde vom 15.Dez 1892 wurde abgelehnt.
Da nach öffentlichem Aufruf sich keine geeignete Person gefunden hat, wird beschlossen:
Eine Nachtwache in der Weise einzurichten, dass nach dem Verzeichniss der Feuerwehrpflichtigen Mannschaft ein jeder Feuerwehrmann eine Nacht zu wachen hat. Es hat hiernach jeder der seine Nachtwache in der letzt verfloßenen Nacht versehen hat, dem nächstgelegenen Feuerwehrmann die Nachtwache für die kommende Nachr zu übergeben.
10. August 1893 Das Haus und die Scheune Nr.42 brennen nieder.

   Artikel im "Der Beobachter ein Volksblatt aus Schwaben" vom 15.08.1893
   Hier wird von drei Familien gesprochen.
     - Haushälfte A: Martin Ludwig Bort
     - Haushälfte B: Georg Heinrich Schumacher
     - Wer war die dritte Familie? Vermutlich in Miete

16. August 1893 Bei dem am 10ten d.M. in dem Wohnhaus des Ludwig Bort Weber und Heinrich Schumacher Schuster hier vorgekommenen Brand in Geb. No.42 wo die Schadensabschätzung am 15ten d.M. stattgefunden hat, sind auch die durch die Löschanstalt beschädigten Grundstücke zur Abschätzung gelangt, dieselben sind:
1) dem Heinrich Schumacher Beschädigung an Kartoffel, Klee, Pferdejoche und für reparatur des beschädigten Gartenzauns 21M 41d
2) dem Ludwig Bort Weber. Beschädigung an Gras und reparatur des beschädigten Gartenzauns 7M 76d
3) dem Eberhatd Fischer für beschädigte Pferdejoche 3 M
13. Februar 1895 Der kleine Wette soll von dem angeschlemmten Morast gereinigt werden und erklärt sich Michael Schmelzle bereit die Reinigung zu besorgen was demselben überlassen wird.
Ebenso soll der sogenannte Seigumpen gereinigt werden und wird Johann Frank hierfür besorgt sein.

Ist mit "der kleinen Wette" der Rest des ursprünglichen Feuersee gemeint, an dessen Stelle heute das Kriegerdenkmal steht?
15.April 1895 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
Die Waldfeuerordnung, das Viehseuchengesetz und Feuerpolizei wurde publiziert
28.Oktober 1895 Im "Schultheißenamt Protokoll" heist es:
Heute wurde nach vorangegangener öffentl. Bekanntmachung durch ausschellen im Ort die Feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem Ratszimmer dahier Publiziert.
02. August 1897 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
Nach Ruggerichts … §7 vom 15.März 1897 soll ein weiteres Mirglied zur Steuersatzbehörde und ein dritter Untergänger gewählt werden, die beiden Wahlen wurden heute vorgenommen und zu beiden Funktionen gewählt:
Schultheiß Carle von hier.
Ebenso soll nach §8. des R.... zur Ortsfeuerschau 1 Mitglied gewählt werden, es wird ebenfalls
Schultheiß Carle gewählt
welcher schon seit Beginn seines SchulthAmtes mit diesen Nebenstellen betraut war.
03.Januar 1898 Laut Beschluß des Gemeinderaths sollen die Feuereimer in dem dieselben nicht mehr verwendbar sind im öffentlichen Aufstrich verkauft werden baar an die Gemeindekasse zu bezahlen
04.Januar 1898 Das Ausschlagen des Schlames aus dem Feuersee wurde Gemeinderat Schmelzle übergeben, das derselbe auch ohne Kostenberechnung zur Ausführung angenommen hat.
09.November 1898 Im "Schultheißenamt Protokoll" heist es:
Heute wurde nach vorausgegangener öffentlicher Bekanntmachung durch Ausschellen im Ort die Feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem Ratszimmer Publiziert
1899 Die Scheune Nr.2 brennt nieder.
28.Oktober 1899 Im "Schultheißenamt Protokoll" heist es:
Heute wurden nach vorausgegangener Bekanntmachung durch Ausschellen im Ort die Feuerpolizeilichen auf hiesigem Ratszimmer Publiziert
14.Februar 1900 In dem Defektenprotokoll über die Sisitation der Feuerlöscheinrichtung sollte eine 2te circa 5 Mtr lange Anstelleiter angeschaft werden, da der Feuerwehrkomandant diese Anschafung für nöthig hielt wird
Beschlossen
Eine circa 5 Meter lange starke Steigleiter mit durchsägten Bäumen anzuschaffen, und nach vorheriger Preiserkundigung einen Wagner hiemit zu beauftragen
03.Juni 1900 zur Ortsfeuerschaukomision für den zurückgetrettenen resv. Schultheiß Carle wurde in geheimer Abstimmung gewählt Schultheiß Bort mit 4 Stimmen Bort
16.August 1901 Im "Schultheißenamt Protokoll" heist es:
Wurde auf Erlaß des Kl. Oberamts Hohl. Bote No. 123 öffentlich bekannt gemacht, daß wer einen Waldbrand wahrnimmt, hat, wenn die sofortige Unterdrückung des Brandes nicht gelingt, so schnell als möglich dem Ortsvorsteher der nächsten Gemeinde Anzeige zu machen, oder machen zu lassen
30.Oktober 1902 Um die alten abg. Feuerspritzenschläuche nicht einem weiteren Verderben zu überlassen wird
beschlossen
Dieselben im öffentlichen Aufstrich zu verkaufen und den Betrag der GemeindePflege zum Einzug übergeben.
23.September 1904 Gemäß §4. der …esse zur Gemeindepflegrechnung pro 1.April 1902/03 wird heute das Taggeld desjenigen Mitglieds der Ortsfeuerschau, welcher nicht Mitglied des Gemeinderats ist durch
Beschluß
auf 3M festgesetzt.
11.Mai 1905 Im "Schultheißenamt Protokoll" heist es:
Den Unterzeichenten wurde heute der Erlaß des K. Minist. D. Innern betref die Untersuchung von Bränden durch das Spielen der Kinder mit Zündhölzern und Feuergefährlichen Stoffen vom 26. v.M. Amtsblatt S.232 eröffnet
14.April 1906 Im "Schultheißenamt Protokoll" heist es:
Den Unterzeichenten wurde heute der Erlaß d.K. Minist. D. Innern betreff die Verursachung von Bränden durch das Spielen der Kinder mit Zündhölzern und feuergefährlichen Stoffen vom 10.April d.J. mtsblatt No. 84 eröffnet (und bekannt gemacht)
Ortsfeuerschauer Spengler
Ortspolizeidiener Görtz
z.B. Schulth Amt Borth
28.Mai 1906 Zur Ergänzung der Ortsfeuerschau wurde heute geheim und einstimmig gewählt
Schultheiß Bort
Gemeinderat Marmein und Brand
Beschluß
1. Dieselben vorschriftsmäsig in Pflichten zu nehmen und
2. Den Schultheißen Bort die Geschäftsleitung zu übertragen
    als ...... den Maurermeister Spengler und als dessen Stellvertreter den Schultheißen Bort zu belassen
3. Als Belohnung das regul... Taggeld anzusetzen
06.November 1906 Nachdem die Stelle eines Ortsfeuerschauers durch den Tod des seitherigen Maurers J. Spengler in Erledigung gekommen, wurde heute eine Neuwahl vorgenommen und als technisches Mitglied der Ortsfeuerschau gewählt und als ste... ... Maurer und Steinhauer Konrad Fischer derselbe nimmt die Stelle an und wird sofort verpflichtet.
Als Belohnung für das technische Mitglied wird als Taggeld 4M festgesetzt wobei aber eine vom Ortsvorsteher aufgegeben Nachvisitation unentgeltlich zu besorgen ist.
06.April 1912 Im "Schultheißenamt Protokoll" heist es:
Dem Unterzeicheten wird heute der oberamtl. Erlaß vom 2.April 1912 Amtsbl. N. 80 betreff:
Die Verursachung von Bränden durch das Spielen der Kinder mit Zündhölzern und feuergefährlichen Stoffen zur Bekanntmachung eröffnet
1914 Die Scheune Nr.54 brennt nieder.
13.August 1920 Laut Verfügung des Minist. d. Innern vom 4.Sept. 1912 ist nach §31 Abs. 2 in jeder Gemeinde vom Gemeinderat eine Ortsfeuerschau aufzustellen, diese Ortsfeuerschau besteht in der Regel aus zwei Mitglieder und einem Stellvertreter
Beschluß
Als Sachverständiges Mitglied wird vorgeschlagen
Maurermeister Sommer von Windischenbach
als Stellvertreter desselben wird vorgeschlagen
Zimmmmermeister Gauger von hier
25.November 1921 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
Nachdem in hiesiger Gemeinde die letzte Durchgreifende Einschätzung für die Brandversicherung gemäß Erlaß der K. Verwaltungsrats der Gebäudeversicherungsanstalt vom 25.November 1897 im Jahre 1898, also vor 23 Jahren stattfand, wird vom Gemeinderat gem. Art. 3. Abs.3 des Gesetzes vom 27.April 1932 (Reg.Bl. S. 197) einstimmig
Beschlossen
im Auftrag der Gebäudebesitzer hier darum nachzusuchen, daß im Vereinfachten Verfahren die Versicherungsanschläge sämtlicher Gebäude mit sofortiger Wirkung so erhöht werden, das in einem Schadenfall das 10 fache der seitherigen Versicherungsanschlages vergütet werden kann.
Eine durchgreifende Einschätzung sämtlicher Gebäude und Zubehörden in hiesiger Gemeinde möchten wir bitten höheren Ortes überdies in Erwägung ziehen zu wollen, nachdem die im Jahr 1898 festgestellten Anschläge auch bei 10facher Erhöhung entfernt nicht den Wiederaufbau der Gebäude im Schadenfalle ermöglicht.
02.Januar 1922 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
Infolge längerer Trockenheit wo Wassermangel an fließendem Wasser u Brunnen sehr stark auftritt u bei einem vorkommenden Brandfall es unmöglich wäre Löscharbeiten vorzunehmen u dadurch größeres Unglück nicht ausgeschlossen ist wird nach längerer Beratung
Beschlossen
Mitten im Dorf wo früher schon ein Weiher angelegt war, wieder einen Feuersee anzulegen, die Ausgrabung Ausmauerung, dr Ankauf der dazu benötigten Steine sowie die Beifuhr soll sofort in Angriff genommen werden
28.Februar 1923 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
Die Änderungen bei der Gebäudebrandversicherunganstalt, Staatsanz. No6. u 1923 werden bekannt gegeben.
Beschluß
Die Teuerungsversicherung nach den jeweils von dem Verwaltungsrat allgemein festgesetzten Preisbewegung angepaßten Richtzahlen abzuschließen.
07.Juli 1923 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
Friedrich Hofmann beabsichtigt seine Scheuer Geb.No. 52a zu vergrößern, gegen die geplante Baulinie ist von des Oberamtsbeumeisters Ziegler Oehringen nichts einzuwenden.
Ferner benötigt Hofmann zu diesem Scheueranbau einen kleinen Teil das der Gemeinde gehörigen Feuersee u beantragt die d azu benöthigten Fläche ihm abzutreten
Beschluß:
Dem Fr. Hofmann die benötigte Grundfläche gegen Ersatz der gleichen Fläche abzutreten mit der Bedingung dem Feuersee so herzustellen daß die jetzt vorhandene Fläche nicht verrändert wird.
16.Juni 1924 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
Das Wartgeld des Spritzenmeister Kohler ist neu zu regeln. Derselbe fordert im Jahr 10M
Beschluß
Diesen Betrag stattzugeben und zwar mit Wirkung vom 1.April 1924 ab
26.April 1925 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
Die Mannschaft der Feuerwehr soll neu ergänzt und eingeteilt werden
Beschluß
Alle über 16 bis 50 Jahre alten hier wohnhaften Bürger, Dienstboten sind nicht ausgeschlossen, sind in den Dienst der Feuerwehr einzuteilen u haben an den üblichen Übungen auszurücken, unentschuldigtes vernbleiben wird bestraft
17.Oktober 1926 Das Haus Nr.45 brennt nieder.
Im "Deutschen Merkur" vom 19.10.1926 findet sich dieser Bericht über den Brand des Anwesens:


28.November 1926 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
Bei dem am 17.Oktober hier vorgekommenen Brandfall hat sich herausgestellt daß die Schäuche sn der Feuerspritze nicht ausreichend höchst notwendig erscheinen
Beschluß
Es sollen neu 20 met. Schläuche von der Gemeinde angeschafft werden
16.August 1927 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
Der Gemeinderat hat heute die Durchsicht des Feuerversicherungsbuchs vorgenommen. Nach Beratung wird
Beschlossen:
Folgende Gebäude, deren Versicherungsanschlag erheblich geringer ist als der Bauwert nach mittlerem Ortspreißen vom 1.August 1914 von Amtswegen zur Schätzung vorzumerken. Der GdRat hat heute das Feuerversicherungsbuch v.bl. z bl durchgegangen.
15.November 1928 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
Auf den Erlaß des Oberamts vom 10.Nov d.J. bereffend: Durchgreifende Schätzung der Gebäude für die Brandversicherung wird
Beschlossen
sich mit der Vornahme einer solchen einverstanden zu erklären u Protokollauszug vorzulegen.
03.Januar 1929 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
Unter Bezugnahme auf den Beschluß vom 1.Juli 1923 oben S.45 betreffend den Tausch von 16qm der Prz No.160 (45qm Weiher unten im Dorf) seitens der Gemeinde gegen
14qm der Prz No. 15973 der Friedrich Hofmann Bauers und Gemeinderats Eheleute hier
ohne Aufgeld, jedoch unter übernahmen aller hierdurch entstehenden Kosten durch Hofmann, wird in abwesenheit des Gemeiderats Hofmann
Beschlossen
Den Tausch hiermit zu genehmigen und dem Gemeindepfleger Bort hier hiemit zu bevollmächtigen, die Gemeinde Verrenberg für alle damit in Verbindung stehenden handlungen, insbesondere die grundbuchmäßige Handlung zu vertreten
Der am 7.Juli 1923 S.45 Gütertausch (Scheune Hofmann; Feuerlöschteich) wird genehmigt.
15.August 1931 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
Kaminfegermeister G. Schürer von Oehringen hat sich empfohlen u bereit erklärt die Feuerschau in hiesiger Gemeinde vorzunehmen, u er verlangt für die Feuerschau pro Jahr
6M
Beschluß
Den Kaminfegermeister G. Schürer von Oehringen als Feuerschauer u G. Gauger Zimmermeister von hier als Stellvertreter
aufzustellen
12.Januar 1932 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
Den Notverodnungen allgemein Rechnung tragend wird
Beschlossen
festzusetzen
1.) Taggeld der Gemeinderäte, Untergänger, Feuerschauer,
Steuerschätzer usw auf 5M täglich
den Meßgehilfen auf 4M täglich
Stundenlohn des Baumwartes auf 50d
Stundenlohn des Frohnmeisters auf 36d
Frohnarbeiter je nach Leistung auf 24 bis 36d
1 Zweispänner pro Stunde a 1M
1 Einspänner pro Stunde 70d
2.) 2 Auszüge für die Gemeindepflege
26.Januar 1933 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
Die letzte durchgreifende Schätzung der Gebäude in hiesiger Gemeinde wurde im Jahr 1896 vorgenommen, nachdem nun seit dieser Zeit beträchtliche bauliche Änderungen in der Gemeinde vorgenommen wurden, wird
Beschlossen
Den Antrag zu stellen eine Durchgreifende Schätzung in hiesiger Gemeinde vorzunehmen, dem Oberamt Auszug hiezu vorzulegen mit der Bitte das weitere zu veranlassen
08.August 1934 In den Gemeinderatsprotokollen heißt es:
Der Feuersee soll in den nächsten Tagen ausgeschlammt werden
1945 Die Scheune Nr.54 brennt nach Beschuß durch SS-Leute nieder.
1952 Bericht aus der Gemeindebesichtigung in Verrenberg durch das Landratsamt Öhringen am 21.November 1952
1954 Es wurde mit der TS 8 eine erste motorisierte Spritze angeschafft.
1964 Dass sich alte Traditionen lange gahalten haben, zeigt sich auch daran, dass noch 1964 eine viertel Stunde vor Dienstbeginn zwei Hornisten das Signal bliesen. Einer von ihnen war Otto Sommer.
25. Mai 1974 Scheune Nr.39 brennt nieder.
Stallungen, Scheune, Schuppen und Silos werden durch einen Brand zerstört. Der Schaden wird auf ca. 300 000 DM geschätzt. Ursache waren spielende Kinder.

In der Zeitung gab es am folgenden Tag diesen Artikel:
Rund 300 000 Mark Sachschaden bei Großbrand in Verrenberg
Eine große Rauchwolke stand gestern nachmittag über Verrenberg. Gegen 14.30 Uhr brach auf dem Anwesen des Landwirts Eugen Braun Feuer aus, das schnell um sich griff und Stallungen, Scheune, Schuppen und Silos zerstörte. Ein Nachbar entdeckte die Flammen, die in einem Schuppen aus Strohballen schlugen. Während das Feuer ausbrach befanden sich die Eheleute Braun bei Feldarbeiten. Dort wurden sie auf den Rauchpilz aufmerksam und eilten nach Hause. Die Kinder hielten sich während des Feuerausbruchs im Wohnhaus auf. Aus dem Wohnhau, das vor den Flammen geschützt werden konnte, retteten die Eigentümer mit Hilfe einiger Verrenberger Einwohner das Mobiliar. Auch das Vieh wurde gemeinsam aus dn Stallungen geholt. Die Teilort-Feuerwehr Verrenberg und die Freiwillige Feuerwehr aus Öhringen bekämpften den Großbrand aus vielen Rohren. Feuerwehrleute aus Öhringen drangen mit Atemschutzgeräten in das Wohnhaus und setzten zur Eindämmung des Brandes auch Schaumlöscher ein. Die Feuerwehren unter der Leitung von Kommandant Lutz waren gegen 16 Uhr noch mit Löscharbeiten beschäftigt. An der Brandstelle in Verrenberg trafen auch die Kreisbrandmeister Bach und Uhlmann, die Polizei und Vertreter der Stadt Öhringen ein. Nach vorläufigen Schätzungen richtete das Feuer einen Schaden von rund 300 000 Mark an. Die Brandursache ist noch ungeklärt. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei sind im Gange
1988 Die Verrenberger Wehr erhält ihr erstes Fahrzeug, ein TSF auf Ford Transit Fahrgestell. Dieses Fahrzeug gehörte ehemals der Cappler Wehr. Zur Unterbringung des Fahrzeuges mußte erst einmal ein Gerätehaus hergerichtet werden. Dazu wurde die Scheune Heinrich ausgebaut. Feuerwehr Verrenberg Fort Transit der Verrenberger Feuerwehr
08.11.2014 Verrenberger Feuerwehrgarage 2014 Am 08.11.14 wurde in einer Feierstunde die neue Verrenberger Feuerwehrgarage am Dorfplatz eingeweiht. Auf einer Grundfläche von rund 60 Quadratmetern hat das Verrenberger Feuerwehrfahrzeug eine neue Garage und die Feuerwehrabteilung eine neue Heimat. Baubeginn war im Juli 2013. Der Bau wurde mit tatkräftiger Unterstützung der Verrenberger Feuerwehrabteilung durchgeführt.
Unter dem Einsatz von 900 Mannstunden ehrenamtlichen Engagements konnte die Baustelle nach rund einem Jahr Bauzeit im Juli 2014 vollständig abgeschlossen werden.
Ein besonderer Dank gilt hier unserem örtlichen Zimmermann, Herrn Gerhard Hoffmann, der ohne Verrechnung von Stunden die Holz- und Dacharbeiten mit Unterstützung der Feuerwehrabteilung durchführte und bereits im Vorfeld mit fachmännischem Rat und Material dem Bauprojekt zur Seite stand.
Die Garage wird nun neben der feuerwehrspezifischen Nutzung den Verrenbergern bei Festen als trockener Treffpunkt dienen und die Dorfgemeinschaft damit bereichern
Bis dato wurden nur die Gemeinderatsprotokolle bis 1898 ausgewertet.
 

Bäcker

Bäcker in Verrenberg

Die erste bekannte Erwähnung eines Bäckers in Verrenberg ist der Schultheiß, Bäcker und Wirth Hans Weckher, der 1628, 1637 und 1664 als Bäcker erwähnt wurde. Er hatte die Erbschenke im Haus Nr.22 (Sonne) im Besitz.

1694 bis 1723 wird Johann Leonhard Weber (1670-1756) als Bäcker bezeichnet.
Johann Friedrich Weber (1721-????) wird bei seiner Hochzeit 1753 als Bäcker bezeichnet. Vermutlich zog er zu seiner Frau nach Neckargartach.


Johann Leonhard Weber (1698-1744) wird 1730 bis 1741 wiederholt als Bäcker bezeichnet. Vermutlich war diese Bäckerei im Haus Nr.20.
Sein Sohn Johannes Weber (1727-1786) übernahm das Haus und Bäckerei. 1773 verkaufte er alles und ging nach Pfedelbach.

Bei seiner Hochzeit 1764 wird Johann Michael Grabert jun. als "Becken Handwerks" bezeichnet. Er heiratete die Witwe eines Hofbäckers und übte dann wohl selbst diese Funktion aus.

Bei seiner Hochzeit wurde Johann Peter Österlin als Bäcker bezeichnet. Er hat in den Hof Nr.22 eingeheiratet.

In der Verkaufsanzeige seiner zwei Höfe erwähnt Heinrich Steinbach im April 1846, dass kein Bäcker im Ort ist.

Im Schätzungsprotokoll von 1854 und 1869 wird im 2.Stock des Haus Nr.37 ein Backofen erwähnt. 1896 wird er nicht mehr erwähnt. Das Haus war 1799 neu gebaut worden. Gleich mit Backofen?

Im Ruggericht von 1858 Fol.82 steht:
"Auch ein Baeker ist nicht in der Gemeinde"

Im Ruggericht von 1863 Fol.93a steht:
"Es ist kein Bäker und kein Mezger hier, übrigens sind 2 Viehschauer aufgestellt."

Im Ratsprotokoll von 1867 wird Friedrich Leonhard Löffler als Bäcker bezeichnet. Im selben Jahr heiratete er und zog weg. Im Eheregister in Baumerlenbach wird er als Bäker in Sindringen bezeichnet.


Im Schätzungsprotokoll von 1869 wird im Haus Nr.48 ein Backofen erwähnt. War dieser für den Eigenbedarf bestimmt, was zu dieser Zeit nicht ungewöhnlich war?
1899 baute Karl Lederer anstelle des Schweinestall einen Backofen. Er wurde auch wiederholt als Bäcker bezeichnet.

1905/06 wurde das Gemeindebackhaus errichtet.

Im Schätzungsprotokoll von 1869 wird im Haus Nr.53 ein Backofen erwähnt. War dieser rein für den privaten Gebrauch gedacht?
1924 stellt die Witwe des Friedrich Dinger das Baugesuch auf Einrichtung eines "Bäcker Backraumes".
 

Metzger

Metzger in Verrenberg

1710 wird Johann Jacob Krebs als Metzger aus Gochsen bezeichnet.

1795 heiratet Heinrich Adam Grabert in Paris. Er war vermutlich Metzger.
Sein Sohn Nicolaus Joseph Grabert war Metzgermeister in Paris

Im Ruggericht von 1858 und 1863 wird erwähnt, dass im Ort KEIN Metzger ist.

Johann Christoph Weiß wird am 26.01.1872 als lediger Metzger "zur Zeit" in Verrenberg bezeichnet.
Zur gleichen Zeit ist sein Bruder Johann Christian Weiß als Metzger in London bezeichnet

Jacob Christian Karl Ziegler wird bei der Musterung 1877 als Metzger bezeichnet

1880 wird Christian Michael Franz Atz als Metzger bezeichnet. Er ist 1882 in die USA ausgewandert.

1885 wird Friedrich Philipp Kübler als Metzger bezeichnet.

1886 wird Johann Georg Michael Kister als Metzger bezeichnet.

1893 wird Heinrich Friedrich Rüger als Metzger genannt.

1895 wird Wilhelm Weiß als Metzger bezeichnet.

1904 wurde Johann Christian Karl Hörner als Metzger genannt

1916 wurde Jakob Sebbach als "Bauer und Metzger" genannt,

1919 zog der Hausmetzger Friedrich Gottfried Waldbüßer nach Verrenberg

 

Quellennachweis.

Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: B55 Beilagen zum Gemeindegüterbuch Band I: Allgemeine Akten 1843-1858. Darin enthalten die Dorfordnung von 1593
Ortsarchiv Verrenberg: Feuerversicherungsbuch von 1896
Ortsarchiv Verrenberg: Feuerversicherungsbuch von 1869
Ortsarchiv Verrenberg: Schätzungsprotokoll von 1869
Ortsarchiv Verrenberg: Befehlbuch Schultheißenamt
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißenamt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: B 2 Ruggerichtsrezessbuch 1833-1888
Ortsarchiv Verrenberg: A 8 Gemeindebesichtigung 1952
Ortsarchiv Verrenberg: A 188 Lehrer, Lehrerbesoldung 1848-1964
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1851
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1854
Buch: "Alarm für Florian Öhringen!", 1998
Staatsarchiv Ludwigsburg: StAL EL 208 II_Bue 1018 Verrenberg, Oehringen (kpl.)
Schwäbischen Merkur 1872
Zeitung: Schwäbischer Merkur mit Schwäbischer Kronik und Handelszeitung Süddeutsche Zeitung, vom 31.08.1878
Zeitung: Neues Tagblatt und General-Anzeiger für Stuttgart und Württemberg, vom 26.03.1890