Verrenberg HistorischDie Familie Kiesel in Verrenberg


Adam Kiesel ist wohnsteuerpflichtiger Beisitzer seit 1876
Im Verzeichnis der wohnsteuerpflichtigen Einwohner im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: Obersteinbach
Art und Zeit als Beisitzer: am 1.Dezember 1876 v Obersteinbach hieher gezogen
Art und Zeit des Austritt als Beisitzer:  
Bemerkung:  

Adam Kiesel möchte für sich und seine Familie das Bürgerrecht - 1887
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Dezember 1887 findet sich folgendes:
Die hienach aufgeführten Persohnen bitten um Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht, dieselben verzichten auf ihr seither gehabtes Bürgerrecht, nehmlich
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8. Adam Kiesel Schmid geb. am 13. November 1838 in Pommertsweiler OA Aalen verheirathet mit Rosina geb. Firnkorn geb. am 29. Juni 1842 in Gnadenthal
Vater von 1. Kind
Katharina geb. den 2. Oktober 1864
bisher bürgerlich in Obersteinbach
seit 1876 hier wohnhaft

Nach den vorgelegten Nachweisen sind dieselben
1. Im Besitz der württembergischen Staatsangehörigkeit
2. Im alter über 25. Jahren
3. Entrichten dieselben seit wenigstens __ Jahren aus einem der Besteuerung der Gemeinde unterworfenen Vermögen , Steuer zur hiesigen Gemeindepflege.
Im letzt verfloßenen Rechnungsjahr bezahlten in hiesiger Gemeinde neben der Wohnsteuer an Staatsamtskörperschaft und Gemeindesteuer von Grund, Gebäude und Gewerbe zusammen
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Zif. 8. Kießel 15M 58d
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4.) Liegt bei denselben keines im Art. 14. und 57 des Gesetzes über die Gemeindeangehörigkeit vom 16.Juni 1885 angeführten Mängel vor.
5.) Haben dieselben schon vor dem 1.Januar 1886 das Recht zur Theilnahme an der Wahl zu den Gemeindeämtern auf Grund des Art. 3. Abs. 1. des Gesetzes vom 6.Juli 1849 beseßen.
   Hienach haben die Nachsuchenden Anspruch auf Ertheilung des Bürgerrechts und ist das Bürgergeld anzusetzen nach Gesetz Art. 45. Abs.2. des Gesetzes.
Beschluß
1.) Den vorerwehnten Persohnen Zif. 1-12 das Bürgerrecht in hiesiger Gemeinde zu ertheilen
2.) Denselben anzusetzen für die Verleihung des Bürgerrechts je 3M
3.) Die Ansätze der Gemeindepflege zum Einzug zu überweisen
4.) Eintrag in die Bürgerliste machen zu lassen
5.) Den Gemeinderat der betreffenden Orte wo die nachsuchenden Persohnen seither bürgerlich waren zu benachrichtigen
6.) Den Nachsuchenden Eröffnung zu machen.

Die Witwe Rosine Kiesel möchte an ihr gesperrt Geld ran kommen - 1913
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 13.November 1913 findet sich folgendes:
Die Ortsarmenbehörde berät über den Gesuch der Wtw. Kiesel von hier welche um Unterstützung bei dem K. Oberamt nachsuchte.
Da diese in der Sparkasse Oehringen Geld im Betrag von 500M liegen hat die allerdings mit Sperrvermeg belastet sind, so beshliß die Ortsarmenbehörde
eine Unterstützug von seiten der Gemeinde für jetzt abzulehnen weil diese eine Unterstützung von seiten der Gemeinde nicht beansprucht sondern nur aus den in der Sparkasse liegenden 500M Unterstützt zu werden beantragt, dagegen hat das K. Oberamt zu bitten die aufhebung der Sperrung jenner Summe zu bewirken, damit die Wtw. Kiesel von derselben Geld wenn sie es bedarf nehmen kann, und zwar auf Grund der jeweiligen Einwilligung der hiesigen Ortsarmenbehörde, sollte dies nicht ermöglicht werden so wäre die Gemeinde jederzeit bereit eine Unterstützung aus der Gemeindekasse zu bewilligen

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1501 Band 6)
Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: Feuerversicherungsbuch von 1869
Ortsarchiv Verrenberg: Schätzungsprotokoll von 1869
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis der wohnsteuerpflichtigen Einwohner ab 1828