Burkhardt Kiesel ??.??.???? - ??.??.???? oo 30.01.1581 Margaretha Hammel ??.??.???? - ??.??.???? oo 23.05.1624 Catharina Ilg ??.??.???? - ??.??.???? | | | Hans Kiesel Michel Kiesel 27.02.1584- ??.??.???? Oberohrn- ??.??.???? ??.??.???? oo 10.01.1609 oo 02.01.1608 Barbara Kolb Margaretha Kolb geb. Hörlin 19.01.1585- ??.??.????- ??.??.???? ??.??.???? oo 23.05.1624 | Catharina Ilg | ??.??.????- | ??.??.???? Catharina 05.01.1609- ??.??.???? Adam Kiesel, Schmied in Verrenberg neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 91b 13.11.1838 Pommertsweiler - 13.11.1908 oo 24.11.1863 U`steinbach Rosine Firnkorn (1) 29.06.1842 Gnadenthal - ??.07.1925 | |-----------------------------------------| | Katharina Karolina 02.10.1864 Obersteinbach- 30.10.1892 oo 05.05.1892 Wilhelm Ludwig Heß 01.09.1867 Jagsthausen- 21.06.1947 Adam Kiesel kaufte am 19.10.1876 das Hauses Nr.72, er kam aus Untersteinbach. Hier war vom Erbauer des Hauses bereits eine Schmiede eingerichtet. Am 26.08.1893 verkaufte er das Hauses Nr.72 und zog zu seinem Schwiegersohn Wilhelm Ludwig Heß in das benachbarte Haus Nr.27 (1) Vermutlich war sie verwandt mit Anna Maria Katharina Hoffmann geb. Firnkorn
Adam Kiesel ist wohnsteuerpflichtiger Beisitzer seit 1876 Im Verzeichnis der wohnsteuerpflichtigen Einwohner im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: Obersteinbach Art und Zeit als Beisitzer: am 1.Dezember 1876 v Obersteinbach hieher gezogen Art und Zeit des Austritt als Beisitzer: Bemerkung: |
Adam Kiesel möchte für sich und seine Familie das Bürgerrecht - 1887 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Dezember 1887 findet sich folgendes: Die hienach aufgeführten Persohnen bitten um Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht, dieselben verzichten auf ihr seither gehabtes Bürgerrecht, nehmlich .... 8. Adam Kiesel Schmid geb. am 13. November 1838 in Pommertsweiler OA Aalen verheirathet mit Rosina geb. Firnkorn geb. am 29. Juni 1842 in Gnadenthal Vater von 1. Kind Katharina geb. den 2. Oktober 1864 bisher bürgerlich in Obersteinbach seit 1876 hier wohnhaft Nach den vorgelegten Nachweisen sind dieselben 1. Im Besitz der württembergischen Staatsangehörigkeit 2. Im alter über 25. Jahren 3. Entrichten dieselben seit wenigstens __ Jahren aus einem der Besteuerung der Gemeinde unterworfenen Vermögen , Steuer zur hiesigen Gemeindepflege. Im letzt verfloßenen Rechnungsjahr bezahlten in hiesiger Gemeinde neben der Wohnsteuer an Staatsamtskörperschaft und Gemeindesteuer von Grund, Gebäude und Gewerbe zusammen ... Zif. 8. Kießel 15M 58d ... 4.) Liegt bei denselben keines im Art. 14. und 57 des Gesetzes über die Gemeindeangehörigkeit vom 16.Juni 1885 angeführten Mängel vor. 5.) Haben dieselben schon vor dem 1.Januar 1886 das Recht zur Theilnahme an der Wahl zu den Gemeindeämtern auf Grund des Art. 3. Abs. 1. des Gesetzes vom 6.Juli 1849 beseßen. Hienach haben die Nachsuchenden Anspruch auf Ertheilung des Bürgerrechts und ist das Bürgergeld anzusetzen nach Gesetz Art. 45. Abs.2. des Gesetzes. Beschluß 1.) Den vorerwehnten Persohnen Zif. 1-12 das Bürgerrecht in hiesiger Gemeinde zu ertheilen 2.) Denselben anzusetzen für die Verleihung des Bürgerrechts je 3M 3.) Die Ansätze der Gemeindepflege zum Einzug zu überweisen 4.) Eintrag in die Bürgerliste machen zu lassen 5.) Den Gemeinderat der betreffenden Orte wo die nachsuchenden Persohnen seither bürgerlich waren zu benachrichtigen 6.) Den Nachsuchenden Eröffnung zu machen. |
Die Witwe Rosine Kiesel möchte an ihr gesperrt Geld ran kommen - 1913 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 13.November 1913 findet sich folgendes: Die Ortsarmenbehörde berät über den Gesuch der Wtw. Kiesel von hier welche um Unterstützung bei dem K. Oberamt nachsuchte. Da diese in der Sparkasse Oehringen Geld im Betrag von 500M liegen hat die allerdings mit Sperrvermeg belastet sind, so beshliß die Ortsarmenbehörde eine Unterstützug von seiten der Gemeinde für jetzt abzulehnen weil diese eine Unterstützung von seiten der Gemeinde nicht beansprucht sondern nur aus den in der Sparkasse liegenden 500M Unterstützt zu werden beantragt, dagegen hat das K. Oberamt zu bitten die aufhebung der Sperrung jenner Summe zu bewirken, damit die Wtw. Kiesel von derselben Geld wenn sie es bedarf nehmen kann, und zwar auf Grund der jeweiligen Einwilligung der hiesigen Ortsarmenbehörde, sollte dies nicht ermöglicht werden so wäre die Gemeinde jederzeit bereit eine Unterstützung aus der Gemeindekasse zu bewilligen |