Konferenzaufsatz von 1900 | Konferenzaufsatz von 1957 | Interview mit Hermann Ungerer |
Tod und Beerdigung | mündliche Überlieferung |
Tod und Beerdigung |
---|
Das Läuten bei Beerdigungen betreffend - 1829 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 22.Mai 1829 findet sich folgendes: Wurde gemeinderetlich beschlosen und bewilligt wegen dem leuten des trauerleuten ist dem Lenhart Gerbig bew. auf 1 tag 3x macht auf 21 tag 1f. 3x wurte beschlossen. |
Aus dem "Befehlbuch für das Schultheißenamt Vörrenberg" - 1841 |
Im "Befehlbuch für das Schultheißenamt Verrenberg" findet sich im März 1841 folgendes: Wiederhold, Wahrnung vor abhaldung von Schmauserreyen bey leigen begängnißen, schon im Amtsblat vom 10ten August 1838 Seite 341 hat das Oberamt Öfentlich bekannt gemacht, das aufhöhern befehl die Veranstaltung von Schmauserreyen unter dem Tittel eines Leichenthrunks oder Leichenmahls als eine mit dem Ernst und der Würde der Trauer Handlung ganz unverträgliche und die Hinderbliebenen zu unnnötigen Kosten veranlasende Einrichtung Allerwärts abzustellen seye und daß die Orts Vorsteher strenge darauf sehen sollen daß Nahmentlich auch in den Wirthshäusern für die Zukunft derartige Zechen auf Kosten der hinderbliebenen bei leichen begräbnißen unterbleiben. Dessen ungeachtet muß man die mißliebige Wahrnehmung machen, daß dieser Unfug allenthalben noch im bezirk vorkomt daß eizelne Orts Vorsteher von dem bestehenden Verbot gar keine Kentniß haben wollen und so gar Ort Vorsteher und Schullehrer selbst an solchen Leichentrunken Theil nehmen. Es wird daher wiederholt zu oeffentlichen Kentniß gebracht das nach §25 der Trauer und Leichentagordnung vom 24.April 1784 das Mahlzeithalten, so wie die Abgabe von Wein Brod und Käse für die Träger und andern Persohnen aus Veranlasung von Leichen Begängnissen verbotten und daß nach dem beschluß dieses Gesetzes auf jeden Uebertretungsfall unabweichlich eine Strafe von 10 Reichsthaler gesezt ist wovon dem anbringer 1/3 zuzuscheiden ist. Jedem man die Erwartung ausspricht daß das der ..meldete Unfug in Folge gegenwärtiger Bekantmachung gänzlich aufhören werde, gibt man den Orts Vorstehern den Auftrag zu gehöriger Veroefentlichung in das Befehlbuch und auf den Fall, daß dennoch ein Leichentrunk abgehalten würde, zur schleinigen Voruntersuchung Erhobung des Thats bestandes und anzeige an das Oberamt sollte ein Orts Vorsteher oder ein Schullehrer sich demnach beigehen lassen, Theil an einem Leichentrunk zu nehmen, so wird man dieselbe im Disciplinarwege bestrafen und den Namen des leztern zur Kentniß des Königl evan Konsistoriums bringen |
Der Kirchenweg wird verlegt - 1860 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 21.Juli 1860 findet sich folgendes: Der hies. Fiznalweg Nr1. welcher unser bedeutenster Fuhrweg besonders auch Kirchen und Todten begräbnisweg auch Bizfeld führt, wurde in folge des Baues der neuen Bahnlinie auf unserer Markung in eine weitere Entfernung verlegt. Diese Verlegung wurde bei der im hies. Orte vorgenommenen ... |
Das Läuten bei Beerdigungen betreffend |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 30.Januar 1913 findet sich folgendes: Herr Hauptlehrer Laiblin stellt die Anträge, 1) das läuten bei Beerdigungen möge dem Meßner Joh. Schanzenbach übertragen werden, da die Schule kein gesetzliches Recht hat, die Knaben läuten zu lassen. 2) das Vesper geben an die Leichensänger möge abgeschaft werden. Beschluß Betreffs der Odnung bei hiesigen Beerdigungsfällen wird das Läuten, morgens zusammläuten das erste u zeichenläuten sowie das Läuten vom Trauerhaus weg bis die Begleidung über den Eisenbahndamm weg ist. Dem Meßner Johann Schanzenbach welcher damit einverstanden ist übertragen, derselbe erhält für erwachsene Personen bei welchem mit 2 Kloken zusammengeläutet wird 1M für Kinder 50d Das Vesper für die Sänger fällt weg. Dagegen erhalten dieselben 10d mehr Sängerlohn |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 04.Mai 1921 findet sich folgendes: Der seitherige Meßner Joh Schanzenbach hat dieses Amt auf 1.Juni 1922 niedergelegt, nach vorausgegangener öffentl. Bekanntmachung in hiesiger Gemeinde hat sich hiezu gemeldet, Karl Lederer Beschluß ... Ferner bei Beerdigungen gegen Bezahlung Läuten |
mündliche Überlieferungen |
---|