Verrenberg HistorischStraßen und Wege in und rund um Verrenberg


überregionale Wege

Hohlweg zur Salzkelter
Zustand alter Straßen
Württembergsiche Wege-Ordnung von 1772
Wege und Straßen in Verrenberg
Chaussee Bitzfeld - Öhringen Bitzfeld - Verrenberg Verrenberg - Öhringen
Neubau und Verlegung Instandhaltung Dohlen und Brücken Fußwege Wegeknecht
 

überregionale Wege

Eine Karte, die die Postrouten im Raum Öhringen zeigt (Quelle: www.leo-bw.de)




In den Heimatbüchern liest man einerseits von Urwegen, also Wege, die unsere Gegend schon lange vor der Zeit der Römer durchzogen.
Andererseits von den römischen Straßen.
Es gibt im alten Schriften mehrere Hinweise auf solche überregionale Straßen, die Verrenberg berührten.
I.Der Salzweg.
Im Öhringer Heimatbuch list sich das so:
Er führte von Heilbronn über öhringen nach Schwäbisch Hall. Er führte zwischen Heilbronner Wartberg und Stiftsberg burch, benützt dann eine leichte Anhöhe und überquert bei Erlenbach das Sulmtal. Für den Anstieg von da zur Bergebene wurde gewiß immer der Weg im Erlenbachtal und der Eselspfad benutzt, der parallel führende Grenzweg über den Sommerrain kann uns zeigen, wie sich auf gestrecken Höhen immer wieder Wege bilden; da er keinen guten Abstieg hat, war er nur von untergeordneter Bedeutung. Weiterhin hängt an unserer Waldstraße neben dem Namen Salzweg auch die gleichsinnige Bezeichnung Salzführerweg.
In der Nähe der jezigen Landstraße Weinsberg - Schwabbach ist der Weg abgegangen; das macht wahrscheinlich, daß schon im mittelalterlichen oder nachmittelalterlich Zeiten der Weg nicht mehr für den geordneten Salzverkehr benutzt wurde; das System der privilegierten Straßen duldete ja keine Nebenlinien.
Die Hauptlinie geht jedenfalls schon seit längerer Zeit mit der Landstraße. Urkundlich als Reichsstraße nachgewiesen ist diese mittelalterliche oder erst nachmittelalterliche Linie bis jetzt nicht; doch ist sie als solche für das Ende des Mittelalters schon wahrscheinlich, da damals Heilbronn an Stelle von Wimpfen den Hauptverkehr auf sich gezogen hatte und mindestens in seinem Gebiet etwas für Wegverbesserung tat. Diese Linie nun hält sich weit weniger an die von Natur günstigen Orte und konnte deshalb in vorgeschichtlicher Zeit nur in den trockenen Monaten benutzt werden. Sie suchte von Heilbronn aus die Einsattlung zwischen Galgenberg und Wartberg auf, weiterhin die zwischen Schemelsberg (Wanne) und Weibertreu. In dem letzteren Engpaß (Posthohle) ist unter einer neuzeitlichen, senkrecht gestellten Vorlage, die der Zeit um 1800 angehören mag, eine andere ältere, aus unregelmäßig gelegten Brocken, wie es scheint 5,5 Meter breit, in der Tiefe des Hohlwegs nachgewiesen; der Hohlweg muß aber schon bestanden haben, als die ältere Vorlage gelegt wurde, und so ist auch diese sicher nicht als römisch anzusehen, trotzdem das weitere Wegstücke hinunter zur Hasenmühle an der Sulm Steinweg heißt. An Stelle des Paßwegs wurde dann die Straße über Weinsberg selbst gebaut im Zusammenhang mit der Anlage der neuzeitlichen Landstraße im Eberstadter Tal, und zwar nach Dillenius, Weinsberger Chronik 1860, S.210, im Jahr 1809, nach mündlicher Überlieferung in Eberstadt jedoch erst 1819 oder 1820.
Neben dieser neuen Straße sieht man aber da und dort Spuren des alten Weges, der schon auf der Karte der Grafschaft Hohenlohe von Schapuzet, bei Homanns Erben 1748, erscheint. Eine andere Karte aus etwas älterer Zeit und wohl noch von Homann dem Vater (gest. 1724) herausgegeben, gibt nur einen Weg Weinsberg - Brantschen - Wimmental, den sie weierhin ungenauer Weise zwischen Dimbach und Bitzfeld durchgehen läßt, statt über diese beiden Orte; es mag ganz wohl jener Talweg während einiger Zeit gesperrt gewesen sein, sodaß man zu dieser Aushilfe griff. Die Postroutenkarte von Homanns Erben 1752 sodann gibt zwischen Weinsberg und Öhringen keine unmittelbare Postverbindung, sondern nur eine solche über Neuenstadt.

Von der Höhe beim Steinernen Tisch aus wird von den zwei vereinigten vorgeschichtlichen Linien ein Ausläufer jener Höhe, der Hirschberg und dessen südlicher Hang benützt. Zwischen Schwabbach und Bizfeld zeigen Hohlwege neben der heutigen Bahn das Alter der Straße, die neuzeitlich da und dort korrigiert wurde. Das stattliche Wirtshaus zum Rößle in Schwabbach zeigt, daß die Straße wenigstens im 18.Jahrhundert schon Poststraße war; das Postwirtshaus in Bizfeld hat sein Privileg wahrscheinlich erst durch König Friedrich bekommen. Ganz neu ist die Verbesserung der Straßenlinie auf der Höhe vor Bizfeld, erst um 1900 gemacht zur Erreichung eines gleichmäßigen Gefälls. In Bizfeld selbst muß die Furt über die Brettach neben der heutigen Brücke gewesen sein. Weiterhin ist das unterhalb der Kirche abgehende neue Straßenstück erst 1860 gemacht; die alte Straße führte auf der vorspringenden Bergnase bis über die Kirche hinauf, dann an dem im 16.Jahrhundert angelegten Friedhof.

Zwischen Bizfeld und Öhringen läßt sich die alte, mehrfach gebogene Straßenlinie noch an Mulden und Parallelwegen erkennen. Bis zur Markungsgrenze wich der alte Weg zuerst südlich, dann nördlich, dann wieder südlich ab von der heutigen Linie, die auf eine Verbesserung aus dem Anfang des 19.Jahrhunderts zurückgeht.


II.Der Urweg.
Im Württembergischen Jahrbuch von 1947/48 list sich das so:
...
Beachtenswert ist dabei, daß sich die Fundstellen fast immer in der Nähe von Urwegen befinden, die durch das Bergland ziehen.
Von Randhöhen wie dem Einkorn bei Schwäbisch Hall (Limpurger Land, "Kohlstraße"), über den Golberg bei Öhringen bis zum Heuchelberg aus streuen sich solche Funde ...



III.römische Straße.
Im Öhringer Heimatbuch list sich das so:
...
Nun findet sich zwischen dem Verrenberg einerseits, dem Lindelberg und Golberg anderseits ein merkwürdiger, tiefausgefahrener Weg, im einzelnen leicht verbogen, im ganzen trotz des schwierigen Geländes aus zwei geraden Stücken bestehend, die südwestlich vom Ort Verrenberg einen stumpfen Winkel bilden. Ma wird sich diesen Weg nur als ursprüngliche Kunststraße erklären können, die in den weichen Keuperschichten allerlei Veränderungen erfahren hat, zumal da er als Weinbergweg benuzt wurde. Und so werden wir hier die Fortsetzung unserer Römerstraße anzunehmen haben.
Der Anstieg ist nicht mehr ganz in der ursprünglichen Linie erhalten, das hängt damit zusammen, daß jenes deutliche römische Wegstück eine Fortsetzung nach Südwesten bekommen hat; der heutige Aufstieg benüzt den Rücken des Bergvorsprungs und hat so ein wenig verlorene Steigung, die nicht ursprünglich sein kann. Nach der anderen Seite , nach dem Ostende des Verrenbergs ist der Weg ebenfalls verändert worden durch die Anlage der dortigen Weinberge. Auch der tiefeingeschnittene Weg am Hasensprung hin erklärt sich weder als Weinbergsweg noch als vorgeschichtlicher Weg, die beide auf der Höhe selbst hinführen müßten, sondern nur aus einem ursprünglichen Kunstweg. Von der Nähe des Öhringer Kirchhofs an geht freilich unser Weg vollständig verloren; ...





 

Der folgende Hohlweg führte vom Ortsrand aus zum Gewand "Im Salzberg" und der Windischenbacher Salzkelter

Zu Beginn verlief er zwischen den Gewannen "Am Neuenweg" und "Galberg" hoch zur Windischenbacher Salzkelter.
Im oberen Teil verlief er dann zwischen den Gewannen "Im Kapler" und "In der Staige".
Die mündliche Überlieferung besagt, dass in früheren Zeiten am Haus Nr.35 Pferde vorgespannt weden konnten, um den steilen Hohlweg zu passieren.

Der Hohlweg Vicinalw. No.8 soll gerichtet werden - 1886
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.April 1886 liest sich das so:
In dem zwischen Lindenhölzlis und Lehmgrubenäcker hindurch führenden Hohlweg, Vicinalw. No.8. welcher schon längst sehr schlecht farbar ist, soll die Fahrbahn mit einem Steinkörper rolliert werden, wozu schon die Steine theilweise aufgeführt sind, noch ehe aber dies geschieht, sollen die Grenzsteine der Anstößer welche theils umhängen auch einige umgekommen sind, ergänzt werden hienach zur Anlegung der Hl. Oberamtswegemeister zu Rath gezogen werden.

Nachtrag links:
Netiges Geschäft soll dem Geometer Geiger v. Oehr. Übertragen werden mit welchem ein Taggeld von 7M incl. Diäten und ... vereinbart ist.
Hohlweg in Verrenberg
Drehen sie die Ansicht, bis sie die Eiche und rechts davon den Spielplatz sehen.
Dort, rechts von der Eiche begann der Hohlweg.


Beschwerde über den Zustand des Hohlweg - 1903
Hier findet sich eine Beschwerde von Anliegern am Hohlweg über dessen Zustand

Die Unterzeichnenden besitzen Grundstücke am Feldweg No.12, dem sog. Verrenberger Hohlweg.
Diesen müssen sie befahren um zu ihren Grundstücken zu kommen.
Sie ersuchen den Gemeinderat den Feldweg gründlich herrichten zu lassen.
Die Begründung ist, dass er nur bei ganz trockenem Wetter befahren werden kann.
Ihn bei schlechtem Wetter zu befahren wäre eine reine Tierquälerei für die Zugtiere.

Quelle: HZA Neuenstein: Oe 110 Bü 1747



Offene Fragen
Wenn auch laut obriger Beschreibung kein Salzweg durch Verrenberg führte, so stellt sich doch die Frage, wo Salzberg und Salzkelter ihre Bezeichnungen her haben.
Salzkelter in Verrenberg, 1670 Das Bild links zeigt die Salzkelter, die sich beim Salzberg befand, um 1670.
Einen Bezug zum Salz muss die vorzeitliche Namensgebung wohl haben. Da von einer sulzigen (salzigen) Quelle nichts bekannt ist, und dieser Weg für eine Salzroute z.B. von Schwäbisch Hall nach Heilbronn nicht geeignet erscheint, bleibt diese Frage erst einmal offen.
Sollte auf der oben genannten römischen Straße auch das Salz von Schwäbisch Hall nach Heilbronn transportiert worden sein?
Der Bereich des heutigen Eichenweg war früher ein sumpfiger Hohlweg, der oft nicht befahrbar war. Wurde dann als "Umweg" die Strecke südlich am Golberg vorbei, über den Salzberg gewählt?
 

Zustand alter Straßen


Der weithin bekannte Kupferzeller Pfarrer Mayer hat in seiner Veröffentlichung "...Reise durch verschiedene Landschaften Europas", Nürnberg 1782 eine Kutschfahrt von Heilbronn nach Öhringen beschrieben.

Eine Reise von Heilbronn nach Ohringen (Um 1780)

»Die Zeit war da, da ich die Stadt Heilbronn zu verlassen und mich weiter hinauf in das Hohenlohische zu wenden be­schloß; die Witterung war schlecht, die Wege waren unbrauchbar, doch da ich die vortrefflichen Chausseen im Württembergischen und auch vornehmlich die Stadt Heil­bronn bedachte, so wurde ich meiner Reise wieder froh und versprach mir bei so vielem Regen dennoch die bequemste Abfahrt nach Öhringen.

Allein ich betrog mich dennoch auf einem Fleck dieses Weges gar sehr: man versicherte mich, daß es von Weinsberg aus bis fast an Öhringen gar nicht fortzukommen sei; man habe schmale enge Wege an gefährlichen Klippen, dann tiefe Wege, die voll ewiger Bronnquellen wären, zu durchfahren, und wann ich über Neustadt fahren würde, so würde ich zwar bis Neckarsulm auf der Chaussee hinfahren, von dort aus aber hätte ich bis an die hohenlohische Grenze wieder sehr schlimmen und ganz ungebauten Weg.

Ich fragte nach der Heer- und Landstraße, und da man mir sagte, daß diese über Weinsberg und Schwabbach hinaufgehe, so erwählte ich diese vor der andern; ich fuhr früh mor­gens ab, und kaum war ich zwei Stunden von Heilbronn weg, so kamen mir schon zwei Haufen Mastochsen, die bis an den Bauch in dem Dreck gingen und fast nicht fortkommen konn­ten, entgegen; der eine hielt fünfundsechzig, der andere drei­undfünfzig Stück des schwersten und fettesten Viehes.

Ich war noch nicht über zwei Stunden weiter herauf, so kamen noch andere vier Haufen hintereinander gegen mich her, ich nahe sie so in der Ferne; welch' ein Lärm aber, welch' Schreien und Blöken entstand nicht auf einmal? Ich fuhr nä­ her, der Weg war eng auf zwei Seiten hoch, die Ochsentreiber winkten dem Hauderer, meinem Fuhrmann, zu halten;er hielt. Ich sah etliche Ochsen im Wege bis an die Bäuche ge-

sunken , und da sie blökten, so liefen noch mehrere zu, alle Haufen ließen sich nicht mehr zurückhalten, kamen unterein­ander und übereinander, mehr als zwanzig bis dreißig Stücke lagen da in einem Sumpfe, die übrigen waren ineinander ver­wirrt, sprangen endlich zusammen über dem Hohlweg auf beiden Seiten in das schönste Samenfeld aus und traten eine Menge des schönsten Samens unter den Boden. So verwirrt alles durcheinander lief und dalag, so verwirrt waren unter sich selbst auch die Treiber: sie wußten nicht, ob sie am ersten den ausgerissenen Ochsen nachlaufen und sie zusammenho­len, oder denen im Kot liegenden und sich selbst nicht mehr heraushelfen könnenden beispringen sollten; endlich verteil­ten sie sich: ein paar trieben jene zusammen, die andern such­ten diesen zu helfen, was war aber zu tun? Wir standen und ratschlagten, wie da zu raten, zu helfen: wie Beinbrüche und Verrenkungen zu verhindern? Die Ochs- ,i blökten einer nach dem andern, die verloffenen liefen auf einmal auf meine Chaise an, die Pferde wurden wild, und weil mein Hauderer bei uns stand, sich also von ihnen entfernt hatte, so rannten sie über das Ackerfeld weg und traten, fuhren und machten vie­len Samen zunichte, doch da alles bodenlos war und sie nun nicht mehr fortkommen konnten, so standen sie endlich, und der Fuhrmann führte alles wieder unbeschädigt heraus; zwei Treiber trieben die verloffenen Ochsen weiter und wir hatten mit äußerster Mühe die versunkenen, bis auf einen, ohne Schaden genommen zu haben, innerhalb ein und einer halben Stunde gerettet; der so noch lag, hatte sich wirklich an zwei Hölzern, die über dem Weg lagen, einer Bronnquelle bessern Ablauf in einen Graben zu verschaffen, so beschädigt, daß er nicht nur an den zwei Vorderfüßen wund war, heftig blutete, sondern auch am Hinterteil sich so verrenkt hatte, daß er auf­zustehen kaum mehr vermochte; endlich hinkte er doch all­mählich wieder fort ...«

Vielen Dank an Herrn Roland Buggle für diese Bilder und Hintergrundinformationen!





Im Waldenburger Heimatbuch findet sich folgende Beschreibung:
Der Zustand der Straßen und Wege war bis zum Jahr 1810 außerordentlich schlecht.
Man konnte damals mit dem einfachen Fuhrwerk kaum durch den Ort kommen. Besonders im Herbst und Frühjahr waren die Wege kaum befahrbar. Nach den alten Forstkarten gab es zwei größere Landstraßen. Die eine verband den Ort mit der Stadt Waldenburg, die andere führte von Öhringen über Michelbach , obersteinbach, Gnadental nach Hall. Diese Straßen hatten keinen festen Unterbau. War ein Stück unpassierbar, so suchte man einfach mitten durch den Wald diese Stelle zu umfahren. Im Jahr 1820 versuchte man, wenigstens der größten Not dadurch abzuhelfen, daß man die teilweise metertiefen Schlaglöcher mit Steinen ausfüllte. Erst bis zum Jahre 1850 wurde die Verbindungsstrecke Öhringen-Hall unter großen Opfern an Zeit und Arbeitskrafz chaussiert und dem Verkehr übergeben. Bau und Werden dieser Straße ist auf einem Gedenkstein verzeichnet.
Die Inschrift auf dem dreiteiligen Obelisken lautet:
1. Die Korporation zu Hall und öhringen, 2 Gutsherrschaften und 4 Gemeinden zumal vollführen das Werk mit gemeinsamen Händen, um das harte Los der Menschen zu wenden und die Qualen der Tieren zu enden.
Conkordia Michelbach, Obersteinbach, Gnadental, Michelfeld.
2. Stufen des Straßenzustandes:
1810 Koth und Wasser
1820 verbessert
1830 fahrbar
1840 Antrag auf Straßenbau
1850 chaussiert als Verbindungsstraße Öhringen-Hall
Es blühe die Landwirtschaft


Die folgende Beschreibung stammt von Jochen Seidel, der mir freundlicherweise erlaubte, diese Arbeit hier mit aufzunehmen.
"Himmlischer Vater, du weißt, daß ich diese Reise nicht aus Leichtfertigkeit, Fürwitz und Geiz, sondern aus dringender Not und Erfordernis meines Berufes auf mich genommen habe. Darum bitte ich Dich, bewahre mich auf den Straßen vor Räubern und böser Gesellschaft. Item vor ungeschlachten Wettern und gar dunklen Nächten. Bewahre mich in allen Herbergen vor Dieben und schalkhaften Wirten, bösem Geruch und allen Seuchen, auf daß ich meinen angesetzten Ort mit Glück und Leibesgesundheit erreichen möge."
Reisen war eine sehr gefährliche Angelegenheit, wie das oben angeführte Stoßgebet aus dem 18. Jahrhundert anschaulich illustriert. Nicht selten endeten Reisen mit Unfall, Ausraubung oder sogar dem Tod. Das Straßennetz es Mittelalters und der frühen Neuzeit verdient gar nicht diese Bezeichnung. Es war nicht sehr dicht, praktisch immer unbefestigt und barg eine Vielzahl von Gefahren. Es dürfte kaum übertrieben sein zu behaupten, daß es bequemer und gefahrloser war, zu Zeiten des Römischen Reiches durch die germanischen Provinzen zu reisen als jemals danach. Die Römerstraßen waren lange Jahrhunderte nach ihrer Erbauung immer noch die einzigen befestigten Straßen im heutigen Deutschland. Reisen war sowieso nur ein notwendiges Übel, das Händler, Soldaten und Pilger mehr oder weniger freiwillig über sich ergehen ließen.

Die Straßen

Die Chaussee (Straße) Bitzfeld - Öhringen um 1800

Die Straßen des Mittelalters und der frühen Neuzeit lassen sich am ehesten mit heutigen Feldwegen vergleichen. Sie waren gänzlich unbefestigt und hatten durch die Wagenräder tief eingegrabene Furchen, die wie Geleise wirkten. Diese Furchen und zahlreiche Schlaglöcher machten eine Kutschfahrt zur Tortur. Unfälle und Umwerfen von ganzen Kutschen waren an der Tagesordnung. Das Posthorn spielte hierbei eine tragende Rolle. Das Signal aus dem Horn forderte langsamere oder entgegenkommende Fuhrwerke zum Ausweichen auf. Aufgrund der geleisartigen Furchen war dies kein leichtes Unterfangen, kostete Zeit und war zudem noch enorm gefährlich. Aus diesem Grund ist es nur allzu verständlich, daß sich das Haus Thurn und Taxis das Privileg des Posthorns unter keinen Umständen streitig machen wollte.

Der Schriftsteller Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799) schilderte den Zustand der Straßen folgendermaßen:

"Man hat in Deutschland statt der englischen Postkutschen, in denen sich eine schwangere Prinzessin weder fürchten noch schämen dürfte zu reisen, die offenen Rumpelwagen eingeführt. Sie streichen die Postwagen rot an, als die Farbe des Schmerzes und der Marter, und bedecken sie mit Wachslinnen. Nicht, wie man glaubt, um die Reisenden gegen Sonne und Regen zu schützen, denn die Reisenden haben ihren Feind unter sich, das sind die Wege und der Postwagen. Sondern aus derselben Ursache, warum man denen, die gehenkt werden sollen, eine Mütze über das Gesicht zieht. Damit nämlich die Umstehenden die gräßlichen Gesichter nicht sehen mögen, die jene schneiden."

Die Regierung versuchte natürlich durch rege Baumaßnahmen, diesen unzumutbaren Zustand abzustellen. Dies war ihnen ein dringendes Bedürfnis, jedoch nicht so sehr aus Sorge um den Reisenden, sondern vielmehr aufgrund der Einnahmen, die sie durch Zölle und Mautgebühren von Fernhändlern zu erzielen beabsichtigten.

Erste befestigte Straßen mit Schotteroberfläche waren die "Chausseen". In Bayern wurde im Jahre 1773 die erste Chaussee zwischen Nördlingen und Öttingen gebaut. Nur fünfzig Jahre später gab es dann bereits über 6000 km Chausseen in Bayern!

In der "Hohenloher Neuensteinische Verordnung zum Chausee Geld" von 1772 sind die Abgaben und "Regeln" zur Benutzung der Chaussee schön beschrieben.
Das dürfte auf dieser Chaussee Bitzfeld - Öhringen ähnlich gewesen sein.

Die schlechten Straßen beanspruchten v.a die Zugtiere und das Material. Eine neuwertige Kutsche war beispielsweise nach nur dreimaliger Fahrt von München nach Aschaffenburg völlig unbrauchbar geworden. Gelegentlich mußten doppelt so viele Pferde vorgespannt werden, um den Wagen durch Morast und Schlaglöcher zu ziehen. Manche Kutschfahrt grenzte nicht selten an Tierquälerei. Die völlig verausgabten und geschundenen Pferde mußten immer öfter ausgewechselt werden und hatten demzufolge nur noch einer geringe Lebenserwartung. Wenn der Straßenzustand zu katastrophal wurde, dachten die Behörden sogar oft an die Einstellung dieser Postkutschenverbindung (so geschehen etwa auf der Linie Nürnberg-Würzburg, die Berichten zufolge stellenweise keine gefahrlose Passage mehr erlaubte).

Hoch

 

Württembergsiche Wege-Ordnung von 1772


Württembergische Wege-Ordnung, Jan 1772 von Herzog Carl

Im Wirtembergischen, machte sich die Landes=Polizey das Wege=Besserungs=Geschäft zu einer eigenen Angelegenheit. Der Straßen=Bau wurde insonderheit unter der Regierung des jezigen Herzoges mit besonderer Lebhaftigkeit betrieben. Man wählte die Chaussee=Einrichtung, und die Chausseen von Stuttgart nach Ludwigsburg, Heilbrunn, Göppingen, Balingen und Knitlingen, sind davon die vorzüglichsten Beweise. Man machte vornehmlich in dem Jahre 1752 und den folgenden, den Anfang. Die erste Wege=Ordnung ergieng d. 1 Jun. 1752, welche aber durch nachstehende von 18 Jan. 1772 aufgehoben wurde *

*
Es erschienen auch Profile der Wege, in Kupfer gestochen, nebst Explication derselben.
S. Weissers Nachricht von würtembergischen Gesetzen, S. 176, f.

„Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heidenheim und Justingen etc. Ritter des goldenen Vließes, und des löbl. Schwäbischen Kreises Generalfeldmarschall etc. etc. Thun hiermit kund und zu wissen: Nachdem nunmehro die Sache, sowohl wegen Herstellung und chausseemäßiger Anlegung, oder Reparation, als insonderheit auch wegen künftiger Unterhaltung, oder Conservation, der durch unsere Herzogliche Lande ziehenden kreisschlußmäßigen Haupt= Land= Herr= und Commercial=Straßen, zwischen Uns und Unserer treugehorsamsten Landschaft gnädigst und unterthänigst verabschiedet, und hierbey unter anderem auch festgesetzt worden, daß die unterm 1 Jun. 1752 emanirte und in Absicht auf die Unterhaltung der Chausseen bis daher zur Richtschnur gebrauchte Wege=Ordnung, als den dermahlig gemeinsamlich vergleichenen Grund=Sätzen nicht durchgehends angemessen, aufgehoben und überhaupt dem Straßen=Reparations= und Conservationswesen eine andere den Regulis Societatis so viel möglich gemäße Einrichtung gegeben werden solle: als will die Nothwendigkeit allerdings erfordern, daß in Conformität der getroffenen Verabschiedung eine neue Wege Ordnung ausgekündet, und männiglich dadurch verständiget werde, wie Wir die Unterhaltung der zum Theil bereits schon angelegten, zum Theil in Zukunft weiters herzustellenden Chaussee=Straßen von Georgii 1771 an und fürderhin auf immerdar behandelt wissen wollen. Zu dem Ende wird
1.
vorausgesetzt, daß von bemeldtem Termin an, die gemeinschaftliche Herr= und Landschaftliche Straßen=Cassa, auf allen theils vorhin schon kreisschlußmäßig festgesetzten, theils mit der Landschaft in Zukunft weiters zu regulirenden Chaussee=Straßen, so weit sie sich durch Unsere Herzogliche Lande ziehen, mit Inbegriff der dazu gehörigen Dohlen und Brücken, alle vorfallende Unterhaltungs= und Conservations=Kosten, bis auf etwas Weniges, so den an einer chaussirten Haupt Land Straße liegenden Communen, wie unten weiters vorkommen wird, in voraus zugetheilet worden, zu bestreiten habe. Es sind aber

2.
hiervon expresse ausgenommen:
A) die an den kreisschlußmäßigen Straßen dato noch nicht chausseemäßig hergestellte Districte, welche denjenigen Communen und Corporibus, die nach Maßgabe Unserer Herzoglichen Landes=Ordnung und der Observanz deren Unterhaltung bisher zu besorgen gehabt, annoch in so lange zur Conservation obliegen, bis solche mit der Zeit ebenfalls auschauffirt seyn werden, von wo an sofort die Herr= und Landschaftliche Straßen=Cassa in Ansehung der darauf zu verwendenden Unterhaltungs=Kosten, die Stelle jener Communen und Corporum vertreten wird;

B) Diejenigen Wege=Districte, welche durch die an den Chaussee, Straßen situirte Ortschaften selber gehen, und innerhalb deren Etters liegen, allermaßen solche die Communen noch ferners auf ihre Kosten, so wie zu repariren, also auch zu conserviren, schuldig sind; wobey jedoch den Communen gnädigst angekündigt wird, daß ihnen zur Reparation, oder neuen Herstellung dergleichen Districte, es geschehe hernach diese Reparation mittelst Pflasterung oder chausseemäßiger Anlegung derselben, aus der Herr= und Landschaftlichen Straßen=Cassa der Billigkeit nach ein Beytrag geschöpfet werden solle;

C) Diejenige Brücken, wovon Unsere Herzogliche Rent=Kammer oder einzele Communen von Alters her besondere Brücken=Gelder beziehen, und welche von den zu einem solchem Brücken=Geld berechtigten Corporibus billiger Dingen noch weiters erhalten werden müssen; sodann

D) die mit keinem Brücken=Geld officirte ältere Brücken innerhalb Etters dererjenigen Orte, welche an einer Chaussee liegen, und deren Erhaltung, so wie es vor Anlegung der Chaussee gewesen, also auch nach derselben, noch fernerhin ein Onus vor die Communen verbleibe. Wohingegen, wann vor nothwendig angesehen wird, innerhalb eines Orts, welches an der Chaussee situirt ist, zu mehrerer Versicherung der Passage, eine neue Brücke oder Dohle zu erbauen, Wir, obgleich solche zum Wege=District des Etters gehört, jedennoch weder die anfänglich darauf zu verwendenden Bau=, noch die in der Folge dabey vorfallende Conservations=Kosten der Commun aufzubürden, sondern beyderley aus der Herr= und Landschaftlichen Straßen=Cassa bestreiten zu lassen, gnädigst gemeinet sind."

3.
Ferners ist auch

1) "das Ausschlagen der Gräben zu beyden Seiten der Chausseen kein Gegenstand vor ermeldte Straßen=Cassa, sintemahl an Orten, wo der <63, 200> Privatorum Güter anstoßen, die Inhaber solcher Güter, wo aber die Straßen sich über Allmanden und Egarten ziehen, die Communen, so weit ihre Markungeit gehen, derley Gräben in tüchtigem und solchem Stand immerhin zu erhalten haben, damit das darin sich sammelnde Wasser zu allen Zeiten ohngehindert ablaufen könne; wie dann auch in Ansehung derjenigen Chaussee=Gräben, welche sich über herrschaftliche Güter und Waldungen ziehen, von unserer Herr= und Landschaftlichen Straßen Deputation, befindenden Umständen nach, das weiters Nöthige verfüget werden wird. Urd so verbleibt

2) die Setzung und Unterhaltung der Schranken, als eine mere zur Polizey gehörige Anstalt, wo dergleichen zu Verhütung Unglücks an steilen Rainen und Ufern erforderlich sind, eine fernere Obliegenheit der Communen; welche Beschaffenheit es ebenfalls
3) mit Säuberung der Brücken und Dohlen hat, wann theils die untere Oeffnungen, theils die obere Seiten=Löcher, mit Morast und Unrath angefüllt sind, und dadurch dem Wasser, welches sich sowohl unten in den Gräben, als oben auf den Brücken, sammelt, der freye Ablauf benommen wird.

4.
"Wie nun hieraus deutlich zu ersehen ist, was die Herr= und Landschaftliche Straßen=Cassa von dem Onere conservationis der Chausseen zu übernehmen habe, und was davon theils andern Corporibus, theils den Communen, theils auch Privatis, zukommt; also verordnen Wir, soviel die Art und Weise der Unterhaltung anbelangt, fernerweit gnädigst, daß vordrist dahin gesehen werden solle, damit die Straße immerzu ihre gehörige Wölbung und Gleichheit behalte; immaßen die wesentlichste Eigenschaft einer tüchtigen Chaussee darin bestehen, daß sie in der Mitte höher als auf beyden Seiten, sey, damit kein Wasser darauf stehen bleibe, sondern in die Gräben ohngehindert ablaufen könne, und daß man weder tiefe Fahrlaißer noch wirk<63, 201>liche Löcher darauf antreffe. Bey den Gräben aber ist zu beobachten, daß solche nach starkem oder lang angehaltenem Regenwetter gleich bey der ersten günstigen Witterung vom Schlamm und Sand gesäubert, und in der jeden Orts nach Beschaffenheit der Umstände erforderlichen Weite und Tiefe ausgeschlagen werden; wo sofort von der aus selbigen herausschlagenden Erde jedesmahls so viel, als zur Bedeckung des Seiten=Pflasters, wann solches zu sehr entblößt wäre, vonnöthen, auf die Chaussee an bemeldetes Pflaster hingelegt, das übrige aber alles jenseits der Gräben auf die anliegende Güter oder Allmanden geworfen, und, wo dieses nicht thunlich, gleich nach dem Ausschlagen anderswohin geführt werden muß. Was hingegen die Säuberung der Brücken und Dohlen betrifft, so ist solche ordentlicher Weise des Jahrs zweymahl, nähmlich im Frühjahr und Herbst, auch sonsten extraordinarie im Sommer nach entstandenen großen Gewässern, wann dadurch viel Morast und Unrath angeflötzet worden, zu veranstalten, auch bey dergleichen Gelegenheiten jedesmahls fleißig nachsehen zu lassen, ob die Fundamenter der Brücken und Dohlen keinen Schaden genommen, oder durch das reissende Gewässer gar untergraben worden. Und da an dieser Arbeit, daß sie zu rechter Zeit vorgenommen und fleißig wiederhohlt werde, gar vieles gelegen ist, weil sonst das Ausschlagen der Gräben ohne Nutzen bleibt, und das Wasser aus solchen doch nicht ablaufen kann, so lange die Oeffnungen der Brücken und Dohlen verstopft sind: als finden Wir nöthig, die Vorsteher derjenigen Communen, welche sich hierunter finden lassen, mit einer Strafe von zwey kleinen Freveln zu bedrohen, welche Strafe auch in dem Fall, wann sie sich in Veranstaltung des Gräbenausschlagens saumselig bezeigen, Platz greifen soll. Im Fall aber ein oder der andere Güter=Inhaber in Ansehung des Gräbenausschlagens dem Gebot seiner Vorgesetzten keine Parition leisten, oder bey diesem Geschäfte fahrläßig zu Werk gehen, und besonders die Gräben nicht in der erforderlichen Tiefe und Weiter ausschlagen, oder auch die herausschaffende Erde, was nähmlich davon über die Gräben hinübergeworfen, oder gleich nach dem Ausschla<63, 202>schlagen weggeführt werden sollte, auf der Chaussee liegen lassen würde: so gedenken Wir einen solchen Uebertreter das erstemahl mit einem Gulden sträflich anzusehen, und diese Strafe im Wiederbetretungs=Fall auf eine kleine Frevel zu erhöhen, auch, befindenden Umständen nach, noch mit schärferer Ahndung gegen ihn zu verfahren, und nöthigen Falls die Vorkehr zu treffen, daß die Gräben, deren Ausschlagung ihm nach der Ordnung zukommt, durch anstellende Taglöhner auf seine Kosten ausgeschlagen werden."

5.
"Das Conservationswesen der Chausseen, welche der Herr= und Landschaftlichen Straßen Cassa zur Erhaltung obliegen, gedenken Wir entweder durch Selbstadministration, oder durch Admodiation an tüchtige Entreprenneurs, besorgen zu lassen, je nachdem Wir das Eine oder das Andere nach vorwaltenden Umständen räthlicher zu seyn finden. Wann nun bey einem Straßen=Destrict der Fall entsteht, daß dessen Unterhaltung in der Selbstadministration geführt werden soll, so haben diejenigen Communen, welche an der Chaussee liegen, so weit sie sich über ihre Markungen zieht, in Rücksicht des vorzüglichen Nutzens, den sie theils in Ansehung des Nahrungsstandes, theils durch Verschonung der gebauten Güter mit Fahren und Reiten, davon verspüren, wann die Chaussee wohl unterhalten wird, nicht nur die zur Conservation erforderliche Steine oder Kies, so viel Roßlast jedesmahls vor nothwendig erachtet werden, in einem verhältnißmäßig geringern als dem ordinairen Fuhrtax, wie man dann bey einer jeden Commun nach Beschaffenheit der Umstände die Sache besonders reguliren und auf einen billigen Fuß setzen wird, beyzuführen, sondern auch zu Einebnung und Ausfüllung der Fahrlaißer und Löcher eigene Wege=Knechte gegen Schöpfung eines billigen ex Aerario communi abzureichenden Gehalts und unter dem Genuß der Personal=Freyheit, welche leztere Wir ihnen gnädigst angedeyen lassen wollen, zu bestellen. Was aber das Graben, Brechen und Kleinschlagen der Steine, ingl. das Erhöhen der Chaussee in der Mitte betrifft, so werden der<63, 203>ley Kosten, unter Anordnung einer besondern genauen Aufsicht über die Arbeiter, aus der Herr= und Landschaftlichen Straßen=Cassa alleinig bestritten, welche Cassa auch die Bonifications=Forderungen der Communen und Privatorum, auf deren Gütern Stein=Brüche, behuf der Straßen=Conservation und Fuhr=Wege zu solchen, angeleget worden, nach vorgängig pflichtmäßiger Taxation, zu übernehmen hat. Wo im übrigen hier noch angefüget wird, daß die Steine ehender nicht, als bis die beygeführte Roßläste urkundlich abgezahlet worden, geschlagen werden dörfen. Wie dann ohne vorgängige Abzählung keine Fuhr=Forderung von einer Commun vor passirlich und richtig angenommen werden soll."

6.
"Falls hingegen vor besser angesehen wird, die Conservation eines Chaussee=Districts an Admodiateurs auf gewisse Jahre zu veraccordiren, so gedenken Wir Uns hierin keinesweges an der Ingesessenen eines Orts zu binden, sondern behalten Uns vor, auch Ausgesessene, sofern sie sich genauer behandeln lassen, dazu zu admittiren, und, wo Wir es für nöthig finden, dergleichen Accords in eine Abstreichs=Licitation zu setzen. Es wird aber keiner zum Admodiateur angenommen, er könne dann eine dem Bestand angemessene Caution leisten. Auch soll keinem Beamten, Schultheißen, oder verrechnenden Burgermeister, erlaubt seyn, sich zu einem solchen Straßen=Accord als Liebhaber anzugeben, oder daran, weder öffentlich noch heimlich, Theil zu nehmen, bey zu befahren habender schwerer Verantwortung und Strafe. Doch ist dieses Verbot bloß auf diejenige Chaussee=Districte zu verstehen, welche in eines Beamten, Schultheißen und Burgermeisters respective Amts=Bezirk und Orts=Markung liegen, mithin seiner besondern Aufsicht anvertraut sind. Und wann den Entreprenneurs anbedungen werden wird, daß sie von den Communen die Stein= oder Kies=Beyfuhr in einem verminderten Fuhrtax zu erwarten haben, so wird man bey Schließung des Accords darauf zu reflectiren wissen; wo im übrigen Wir uns gnädigst vorbehalten, wegen Stellung der Wege=Knechte und deren Obliegenheit, befindenden Umständen nach, das weiters Nöthige durch Unsere Herr= und Landschaftliche Straßen=Deputation bey den Communen anordnen zu lassen. Diese Admodiateurs aber haben zu Besorgung des Conservationswesens kein anderes Gesetz, als ihren Accord, zur Richtschnur, welcher von Unserer Herr= und Landschaftlichen Straßen=Deputation jedesmahls nach Erforderniß der Umstände eingerichtet werden wird, und ehender von keiner Gültigkeit ist, als bis er von selbigen wirklich ratificiret worden. Damit man aber desto gesicherter seyn möge, daß dergleichen Accords in pünctliche Erfüllung gesetzt werden, so gedenken Wir nicht nur die in Admodiation gegebene Straßen=Districte fleißig visitiren zu lassen, sondern wollen auch Unsere Ober=Amtleute, Unter=Beamte, Schuldheißen, Dorfs=Vögte und Anwälde, hiermit ernstlich angewiesen haben, zu allen Zeiten genau zu invigiliren, ob die Straßen=Entreprenneurs ihren Accords das schuldige Genüge thun, oder: Wie sie dann im Fall eines erscheinenden Abmangels, und wann sie bey einem Admodiateur etwas Accordwidriges wahrnehmen, solchen sogleich auf der Stelle zu Beobachtung seiner accordmäßigen Obliegenheit anhalten, im Fall eines sich ergebenden Anstands aber ohnverweilt, und zwar die Unter=Amtleute, Schultheißen etc. ihren vorgesetzten Ober=Amtmännern, diese aber Unserer Herr= und Landschaftlichen Straßen=Deputation, die Sache pflichtmäßig anzeigen, und sich hierunter durchaus keine Saumsal, oder Connivenz, zu Schulden kommen lassen sollen, widrigenfalls Wir dieselben zu schwerer Verantwortung, und, befindenden Umständen nach, zur wirklichen Strafe ziehen werden.

7.
"Nach dem Wir auch in gnädigste Erwägung gezogen, daß es dem Wohlstand und der Zierde, wie zugleich dem Nutzen und der Nahrung unserer lieben und getreuen Unterhanen, sehr angemessen und förderlich wäre, wann die durch Unsere Herzogliche Lande ziehende Chaussee=Straßen zu beyden Seiten mit Reihen gleichweit von einander abstehender fruchtba<63, 205>rer Bäume besetzt würden, wobey sich aber von selbst versteht, daß solche nicht an den Rand der Chausseen, sondern über die Gräben hinüber, auf die nächstanstoßende gebaute Güter, oder Allmanden, gepflanzt werden müßten: als befehlen Wir Unsern Herzoglichen Ober= und Unter=Beamten hiermit gnädigst, die ihnen untergebene Communen sowohl, als einzele Privatos, durch die dienlichste Persuasoria aufzumuntern, daß sie auf ihre an die Chausseen gränzende respective eigene Güter und Allmanden, wo es anderst nach Beschaffenheit der Lage und des Bodens thunlich ist, zu beyden Seite der Straße fruchtbare Bäumen ansetzen, dabey aber eine Egalité beobachten, und diese Baume gleichweit von einander in einer Distanz von 16 Schuh verpflanzen mögen. Und gleichwie der eigene Nutzen die Inhaber der Güter billig hierzu antreiben soll, maßen der Ertrag sothaner Obstbäume Niemand anders, als den Privatis und Communen selbst, auf deren respective Gütern und Allmanden solche stehen, zu Gutem kommt: also wird auch die bey Unsern lieben und getreuen Unterthanen hierunter wahrnehmende Beeiferung, sich Unserer höchsten Intention dißfalls gemäß zu bezeigen, Uns in allweg zu besonderem gnädigsten Wohlgefallen gereichen; wie wir dann Höchstselbsten zu Beförderung der Sache alles Dienliche beytragen, und hiermit gnädigst erlaubt haben wollen, daß zu Besetzung der Chausseen junge Wild=Obststämme, welche in das freye Feld am tauglichsten und leicht mit guten Sorten anzupfropfen sind, in den Commun=Waldungen ausgegraben werden dörfen.

8.
"Haben Unsere Herzogliche Ober= und Stabs=Beamte den zunächst an der Land=Straß, so weit sich solche durch den Etter einer Stadt oder eines Dorfs erstrecken, wohnenden Privatis alles Ernstes, bey ohnnachläßiger Strafe, zu verbieten, daß sie vor ihren Häusern und Scheuren auf offener Straße weder Wägen und Karren hinstellen, noch Dungstätte daselbst anlegen, sondern diese leztere gleich von der Straße hinweg an einen andern Ort schaffen, und sich schlechterdings hüten sollen, die Passage mit etwas, so ihnen <63, 206> zuständig, es mag Nahmen haben, wie es wolle, bey Tag oder bey Nachtzeit zu versperren."

9.
"Wann zur nöthigen Ausbesserung der Chausseen entweder durch Entreprenneurs, oder Lohn=Fuhrleute, Kies oder Steine beygeführet werden, so sollen dieselbe die ihnen anbedingte Roßläste nicht mitten in der Straße, als welches die Passage sehr beschwerlich machen würde, sondern auf den Neben=Seiten der Chausseen zunächst an den Gräben abladen, bey Strafe einer kleinen Frevel in jedem Contraventions=Fall."

10.
"Wofern sich jemand unterwerfen würde, an den Brücken und Dohlen mittelst Umfühlung und Ruinirung eines Weich=Steins, Abhebung eines Mauer=Deckels, Zerschlagung desselben, oder auf andere Weise, einen Schaden anzurichten, so soll derselbe nicht nur zur Ersetzung des Schadens, sondern auch zu Erlegung einer kleinen Frevelstrafe angehalten, ja, im Fall eines vorsetzlich ausgeübten Muthwillens noch mit höherer und allenfalls gar mit einer dem Verbrechen angemessenen Leibes=Strafe angesehen werden."

11.
"Niemand soll über einen Chaussee=Graben reiten, fahren, noch Vieh darüber treiben, bey einer Strafe von 2 Gulden. Wo aber Feld= und Güter=Wege auf die Chaussee anstoßen, da sollen die Communen die Gräben mit Holz überlegen, damit unterhalb dem Wasser Luft zum Ablauf gelassen werde."

12.
"Welcher Fuhrmann, Kutscher oder Post=Knecht mit seinem Gefährt einen Graben ein= und zusammenführt, der soll in eine Strafe von 2 Gulden verfallen seyn."

13.
Von den zu Ausbesserung der Straße beygeführten Steinen und übrigen Materialien soll sich Niemand unterfangen, etwas wegzuführen, oder in die Gräben zu werfen, oder sonst auf andere Art zu verderben, bey Strafe einer kleinen Frevel neben Wiedererstattung des verursachten Schadens.

14.
Hat es bey dem, was durch das sub dato 27 Martii 1749 emanirte General=Rescript wegen des Sperrens, und durch das Circular=Patent v. 30 May 1761 wegen des Gabel=Fuhrwerks und allzustarker Beladung der Güter=Wägen, hiebevor festgesetzt und verordnet worden, um somehrers sein ferneres Bewenden, als durch Ueberschreitung des Verbots, daß kein Fuhrmann über 60 Centner Gut aufladen, und nicht weiter als 6 eigene oder Vorspanns=Pferde, jedoch auf Anhöhen ausgenommen, an seinem Wagen haben solle, die Chaussee=Straßen am meisten ruinirt, und die Conservations=Kosten um ein Beträchtliches vergrößert werden. Welchemnach, zu Abwendung eines solchen Schadens, ohnumgänglich nöthig seyn will, daß über gedachtem Verbot hinführo stärcklicher, als bishero, gehalten, und nach Maßgab bemeldten Kreis=Patents sowohl, als des mit solchem emanirten Herzogl. General=Rescipts d. d. 6. Jul. 1761 gegen die Transgessores verfahren werde. Anbelangend aber das Sperren mit Ketten und Sailen, so wollen Wir solches ein vor allemal gänzlich abgestellt, und nach klarer Vorschrift Unserer Herzogl. General=Verordnung v. 16 Mart. 1749 einen jeden Fuhrmann alles Ernstes dahin angehalten wissen, daß er sich bey Strafe eines Guldens der Schleiftröge zum Sperren auf den Staigen bedienen, und ohne einen tüchtigen Schlaiftrog bey sich zu haben, sich nicht auf der Straße betreten lassen solle.

15.
Und damit sich Jedermann vor den hieroben bemerkten Excessen zu hüten wissen möge, so soll zu Anfang jeden Orts Markung nach einem von Unserer Herr= und Landschaftlichen Straßen=Deputation vorzuschreibenden Formular ein Blech angeschlagen, und Männiglich unter Vermeldung der darauf gesetzten Strafen vor solchen verwarnet werden.

16.
Wollen sowohl die bestellte Wege Knechte, als die zu Unterhaltung der Straßen angenommene Entreprenneurs, nicht weniger die Post=Knechte und Kutscher, vornehmlich aber Unsere Forst=Bediente, Land= und Kanzley=Boten, schuldig seyn, auf die an den Brücken, Dohlen, Gräben und Straßen ausübende Verbrechen und daran erscheinende Beschädigungen ein wachsames Auge zu haben, und wo sie dergleichen etwas wahrnehmen, die Sache gleich auf frischer That in dem nächsten Ort bey dem Vorgesetzten desselben anzuzeigen, damit die Contravenienten, wo möglich, in instanti darüber zur Verantwortung gezogen, und, wenn sie dessen überwiesen, sowohl zum Schadensersatz, als zu Erlegung der geordneten Strafe, anghalten werden können; und hat ein jeder Anbringer von dergleichen Strafen ein Drittel pro Delatione zu gaudiren, wo sofort die übrige zwey Drittel zur Herr= und Landschaftlichen Straßen=Casse eingeliefert und daselbst verrechnet werden sollen.

17.
Wann an einem Ort zum Straßen=Conservations=Geschäft Rechen, Schaufeln, Bickel und Schubkarren auf Kosten der Commun, oder von der Amtspfleg, angeschafft werden, da sollen auch die Vorsteher gehalten seyn, über dergleichen Geschirr eine genaue Aufsicht zu führen, und Sorge zu tragen, daß solches dem Commun=Inventario einverleibt, und per Einnahm und Ausgab, auch Abgang und Zuwachs verrechnet werde.

18.
Wann jemand in solchen Gegenden des Landes, wo kein Fluß=Kies zu bekommen, oder auch, wo die Kalk=Steine rar sind, in der Nähe der angelegten <63, 209> Chaussee=Straßen entweder eine Berg=Kies=Grube, oder einen Kalkstein=Bruch entdecken, und Unserer Herr= und Landschaftlichen Straßen=Deputation die Anzeige davon machen, diese auch eine solche Entdeckung vor nützlich und einer menageusern Einrichtung der Straßen=Conservation förderlich anerkennen wird, so hat der Erfinder davor aus der gemeinschaftlichen Straßen=Cassa, nach dem Verhältniß der mit seiner Entdeckung verknüpften Vortheile, ein Prämium von 1, 2, 3, bis 4 Ducaten zu erwarten.

19.
Haben Wir die Ober=Aufsicht auf die Reparation und Conservation der kreisschlußmäßigen Chaussee=Straßen Unserer Herr= und Landschaftlichen Straßen=Deputation gnädigst aufgetragen, welche die Chausseen durch Abgeordnete aus ihrem Mittel von Zeit zu Zeit visitiren lassen wird. Nächstdem aber geben Wir auch

20.
Allen Unsern Ober= und Staats=Beamten hiermit, so gnädigst als gemessen, auf daß sie über das Chaussee=Conservationswesen, so weit sich ihre Amts Bezirke erstrecken, fleißge Obsicht tragen, und alle Vierteljahr die darin liegende Chaussee=Districte selbst beaugenscheinigen, die ihnen vorkommende Defecte notiren, und solche zu Unserer Herr= und Landschaftlichen Straßen=Deputation zur weitern Verfügung jedesmals unterthänigst einberichten, im Fall einer denselben hierunter zu Schulden kommenden Negligenz aber ohnfehlbar gewärtigen sollen, daß Wir sie deshalb nicht allein zu schwerer Verantwortung ziehen, sondern auch mit geschärften Strafen, nach Beschaffenheit der Umstände, gegen sie verfahren werden. Auch wird Uns allemahl zu gnädigstem Wohlgefallen gereichen, wann die in Unsern Herzoglichen Landen seßhafte Post=Meister und Post=Halter auf die Art und Weise, wie man sich hier oder da die Unterhaltung der Chausseen angelegen seyn lässet, genau attendiren, und die allenfalls bemerkte von den Commun=Vorstehern oder Entreprenneurs aber, der ihnen gethanen Anzeige oder ge<63, 210>gegebenen Erinnerung ohngeachtet, sorglos behandelte Straßen=Mängel und Gebrechen Unserer gnädigst niedergesetzten Straßen=Deputation schriftlich bekamt machen werden.

Und ist diese Unsere Wege=Ordnung gehörig zu publiciren, auch bey den jährlich abhaltenden Vogt=Gerichten jedesmals wiederum zu verlesen. Daran geschieht Unser ernstlicher Will und Meinung.
Geben Ludwigsburg, d. 18 Jan. 1772.

Carl,
Herzog zu Wirtemberg, etc. etc.



 

Wege und Straßen in Verrenberg




Abzweigung Verrenberg 1957, (nachträglich coloriert)
Ein großer Teil der Straßen und Wege auf Verrenberger Markungen wurden vor der Zeit der uns vorliegenden schriftlichen Überlieferung angelegt.
Es war ein steter Kampf diese in einem befahrbaren Zustand zu halten.
1953 wurde bei Grabarbeiten zur neuen Ortswasserleitung im Bereich des heutigen Kriegerdenkmals ein "Knüppeldamm" gefunden.

hinten: Jagdwagen der Familie Schmelzle
vorne: Chaise in Verrenberg


Als am 06.08.2012 die Wasserleitungen im Bereich der Golbergstraße 4-10 neu verlegt wurden, kam bei den Grabarbeiten in einer Tiefe von ca. 75 cm der hölzener Knüppeldamm erneut zum Vorschein.
Leider gab es damals kein Interesse seitens der Stadt Öhringen, diese Hözer genuer untersuchen / datieren zu lassen.
Die damals entnommenen Proben eignen sich nun aber leider nicht mehr, um sie Dendrochronologisch untersuchen zu lassen. Schade.


Es hat sich über diese Bauarbeiten gezeigt, dass die damalige Wegführung an der heutigen Verrenbach Verdohlung beginnt und Richtung Süden zum heutigen Backhaus verlief.
Alten Plänen zufolge und Erzählungen des verstorbenen Willi Bort wurde der alte Verrenbach auf Höhe der Golbergstraße 5 überquert.

Knüppeldämme wurden dort gebaut, wo der Untergrund morastig und somit unbefahrbar war. Hierzu wurden schichtweise meist Eichenhölzer übereinander gelegt um diese Wege „gangbar“ zu machen.
Im Laufe der Zeit, meist durch weitere Verschlämmung der Täler, versanken solche Befestigungen im Morast. Dort, luftdicht verschlossen, blieben diese Hölzer sehr gut erhalten und „härteten sogar noch aus“.
Dies zeigte sich auch im Jahr 1953. Damals wurde in Verrenberg auch Wasserleitungen neu gebaut. Diese Arbeiten wurden von Hand ausgeführt. Da zeigte sich, dass die ausgegrabenen Hölzer kaum zu zersägen oder zerhacken waren.


Der älteste bekannte Hinweis auf Straßenbefestigung in Verrenberg. Unter einem Knüppeldamm versteht man einen durch Holzbohlen befestigten Weg, der durch ein Moor oder ein Sumpfgebiet führt.
Der Knüppeldamm war eine weitverbreitete Bauweise um das 16. Jahrhundert herum. Aus welcher Zeit der Verrenberger "Knüppeldamm" wohl stammt?
Die ältesten schriftlichen Aufzeichnung von 1831 sprechen schon von Steinmaterial, das zum Ausbessern der Straße genutzt wurde.



Ein paar Bilder zu den Arbeiten von 2012

Die Lageskizze links zeigt den Bereich, in dem Reste des Knüppeldammes gefunden wurde. Rechts davon eine Zeichnung von 1818, in dem die Lage des Feuersees und der Werren eingetragen ist.

Lageskizze 1

Zeichnung von 1818

 

 

 

 

 

 

 



Bohlenwegstück der frühen Verbindungsstraße von Schorndorf nach Göppingen

Da auf den Bildern oben in Verrenberg nicht viel zu erkennen ist, hier Bilder von anderer Stelle.
Bei dem archäologischen Fund handelt es sich um ein Teilstück der frühen Verbindungsstraße von Schorndorf nach Göppingen; also die Remstal - Anbindung an die alte Reichsstraße Mainz-Ulm.
Auf den Bildern sieht man ein 2,5 m breites und 10 m langes Bohlenwegstück.



Vielen Dank an Herrn Roland Buggle für diese Bilder und Hintergrundinformationen!





Chaussee Bitzfeld - Öhringen Bitzfeld - Verrenberg Verrenberg - Öhringen
Neubau und Verlegung Instandhaltung Dohlen und Brücken Fußwege Wegeknecht
 

Chaussee Bitzfeld - Öhringen

Hier soll die Geschichte dieses Strassenabschnittes beschrieben werden - soweit das möglich ist



Die L1036 zw Bitzfeld und Öhringen 2022 und 1818

Das Bild oben zeigt den Bereich der L 1036 zwischen Bitzfeld und Öhringen auf der Gemarkung Verrenberg.

Der untere Ausschnitt entstammt einer Karte der ersten Vermessung auf Verrenberger Markung von 1818
Einen Reisebericht des Kupferzeller Pfarrer Mayer von 1782 über eine Kutschfahrt von Heilbronn nach Öhringen gibt es hier.



Im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein finden sich im Bestand Ba 30 Bü 1273 einige interessante Informationen, auch zum Zustand dieser Straße.

Karl Albrecht I. von Hohenlohe-Schillingsfürst leidet unter der schlechten Straße in Verrenberg, 1771

Es war Karl Albrecht I. von Hohenlohe-Schillingsfürst, der im Oktober 1771 die Landstrasse zwischen Öhringen und Bitzfeld passierte und diese dabei in einem sehr schlechten Zustand vorfand. Er war auf dem Weg zu seiner Hochzeit mit der Prinzessin Josepha zu Salm-Salm am 29.10.1771 in Senones (Lothringen).

Seine Klage richtete er an seinen Vetter Ludwig Friedrich Karl Fürst zu Hohenlohe-Neuenstein-Öhringen, der den hohenlohe-pfedelbachischen Hof- und Regierungsrat Beckers von Netze den Auftrag erteilte, bis zur Rückkehr von Karl Albrecht I. die Landstrasse in Stand setzen zu lassen.
Der Amtmann zu Bitzfeld schlug ihm vor, bei Dauerregen die dann unpassierbare Landstrasse zu umgehen und den Weg direkt von Bitzfeld aus über die Wiesen durch Verrenberg zu nehmen (1). Die Gräben könnten mit Balken und Bretter passierbar gemacht werden. Bei gutem Wetter sei aber die Landstrasse zu bevorzugen.

Gedanke:
Ein Dauerregen reichte aus, die eh schon schlechte Landstrasse soweit zu verschlechtern, dass sie entweder ganz unpassierbar wurde, oder zumindest dem jungen Ehepaar nicht zugemutet werden konnte.
Das lässt vermuten, dass die Landstrasse zu diesem Zeitpunkt noch nicht chaussiert war, d.h. es keinen Grundaufbau mit Steinen gab und so der Regen die Fahrbahn in ein Matschloch verwandelte.
Interessant dabei auch, dass der Weg nach Verrenberg und von dort nach Öhringen scheinbar nicht so stark under dem Regen gelitten hat.

(1) Wie der Weg des fürstlichen Zug von Bitzfeld über die Wiesen nach Verrenberg geführt werden sollte, ist nicht überliefert.

Der markierte Weg links von Bitzfeld aus bis zum "Verrenberger Kirchweg" (blau) würde nur teilweise über damals vorhandene Wege führen. Von da an hätte man diesen bis Verrenberg folgen können.

Nach diesem Hinweis des Bitzfelder Amtmann ging Beckers von Netz nach Verrenberg, um dort den weiteren möglichen Verlauf des Zuges zu besprechen.
"Ich machte demnach gleiche Veranstalltung zu Verrenberg also, dass der Zug zwischen den Weinbergen auf die Oehringen Markung bis an das dortige Siegen-Haus gegangen wäre."

Gedanke:
Wie könnte diese Route durch die Verrenberger Weinberge nach Öhringen geplant gewesen sein?

Wenn man davon ausgeht, dass mit "Zug zwischen den Weinbergen" der Ortsweg zwischen Verrenberg und Galberg gemeint war, .

Die beiden Hl. Linienbeamte aus Öhringen gaben ihm noch zu bedenken, dass der Güterweg
"zu schmahl und tief, folgsam ohnmöglich also einzurichten seyn, dass man selbigen ohne gefahr ohne auserordentliche Kosten in kurtzen pahsionen könnte
zumahlen alßdann auch die angeordnete Bürger Cavalerie von 60 Mann dergestalten defilieren müsste, dass nur Mann vor Mann reiten könnte, mithin am besten wäre auf der geraden Landstraßen zu bleiben."


Damit dürfte klar gewesen, sein, dass das vermeiden der Landstrasse nur das letzte mögliche Mittel sein konnte.
Daher suchte er nun den Schultheißen von Verrenberg, Heinrich Adam Grabert, auf befahl ihm die Reperatur der Landstrasse, "wo etwa Löcher seyen, diselbe mit Stein und Schutt wohl ausfüllen und eine ebnen zu lassen", womit die Verrenberger auch angefangen haben.
Allerdings dauerte es nicht lange, bis der befürchtete Dauerregen einsetzte, so daß die Straße so "dergestalten tief seye", dass eine Reperatur bis zur Rückkehr von Karl Albrecht I. von Hohenlohe-Schillingsfürst nicht mehr zu schaffen war, da "diselbe völlig mit Stein überfahren werden müste.".

Leider ist den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen, wie die Reise von Karl Albrecht I. von Hohenlohe-Schillingsfürst durch die Verrenberger Gemarkung verlief.

Beckers von Netze war es an dieser Stelle wichtig, diesen Sachverhalt so nach Bartenstein zu berichten.
Darin schreibt er auch, dass "da die unterthanen dem oberamts Befehl alleine keine folge zu leisten gewohnt seynd, finde ich nöthig dieße umstände per Exprehsum gehorsamst einzuberichten und zu dießem Emergenti, woran das Decorum sowohl liegt, als in dessen unterbleibung die Nachreden der Beaachbarten zu gewanten seynd, mir von höheren Orten gewessene und ernstliche Befehle, annebst aber auch die Weisung gehorsamst zu erbitten ...".
Er möchte Anweisung haben, was er zu beachten hat, wenn Karl Albrecht I. die Grenze überschreitet und mit der Verrenberger Markung Hohenlohisches Gebiet erreicht. Entsprechend, wenn er dann Öhringen erreicht, wo er übernachten wird.
Er erwähnt noch, dass er weder Pferde noch Equipage [elegante Kutsche] hat und auch keine in der "Nachbarschaft" besorgen kann, da alles was in Frage kommen würde, bereits von der Öhringer Bürgerschaft und dem Posthalter "gemietet" sind. Zudem wäre da nicht passendes für einen Fürsten dabei. Als Lösungsansatz schlägt er vor, dass man zwei Kutschen mit Kutscher nach Öhringen schickt. Explizit spricht er noch vom "gelben Capriolet Sermi Armandi".

Er berichtet dann noch, dass die Stadt Heilbronn zusammen mit dem Oberamtmann zu Weinsberg täglich mit 300 Mann an der Verbesserung der Straße arbeiten.
Von der Stadt (Schwäbisch) Hall berichtet er, dass die (Unter)Münkheimer Steige nicht befahren werden sollte. Statt dessen will man "eine neue Straße von Gailen Kirchen über Wittichhaußen, die Mährl-Felder Heyde und Heinbach nacher hall machen, welche über Wiesen und Saamen geführt wird".
Der Haller Magistrat sendet Vertreter zur Grenze um Karl Albrecht I. von Hohenlohe-Schillingsfürst zu begrüßen und ihn zu fragen, wo dieser abzusteigen wünsche und dort eine Ehrenwache aufzustellen.

Bei seiner Rückkehr wurde Karl Albrecht I. von Hohenlohe-Schillingsfürst vom Öhringer Postmeister an der Grenze vor Bitzfeld feierlich abgeholt und nach Öhringen geleitet, wo es einen prunkvoller Empfang gab.
Dabei blieb man auf der Trasse der Marktstraße Bitzfeld-Öhringen.

Quelle: Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein: Ba 30 Bü 1273


 

Widersetzlichkeit von Untertanen beim Chausseebau in Verrenberg - 1777

Ende September 1777 waren Hohenloher Untertanen aus dem Mainhardter Amt, Verrenberg, Schwöllbronn und Unterohrn zur Fronarbeit nach Verrenberg bestellt worden.
Sie sollten eine neue Straße, eine Chaussee, durch Verrenberg bauen. In den vorliegenden Dokumenten ist das so formuliert:
"... das die Chause durch Verrenberg über die Felder auff den Kirchhoff nacher Öhringen gehen, ..."
Während sich die Männer aus dem Amt Mainhardt weigerten, mit der Arbeit zu beginnen, waren die Männer aus Verrenberg, Schwöllbronn und Unterohrn erst gar nicht erschienen.
Als Begründung wurde angegeben, dass auf württembergischer (Bitzfeld) und Öhringer Seite noch nicht entschieden sei, wo dort die neue Chaussee verlaufen sollte.
Die Verrenberger wehren sich auch gegen eine weitere, eine dritte Straße (1).


Für Details einfach auf das Bild links klicken
(1) Die zwei bestehenden und die geplante dritte Straße:
  1. L 1036 Bitzfeld - Öhringen:
    Der orange-gepunktete Teil zeigt den heutigen Verlauf, der erst sehr viel später realisiert wurde. Zuvor führte diese Landstraße durch Bitzfeld, am Friedhof vorbei.
  2. Bretzfeld - Verrenberg - Öhringen:
    Der Verlauf auf der Öhringer Markung ist nicht ganz klar. Als Zielpunk wird der Öhringer Kirchhof genannt. Als Grundlage diente hier die Urvermessung von 1833 und die dort verzeichneten Wege.
  3. Geplanter dritter Weg durch Verrenberg:
    Über dessen geplanter Verlauf ist aktuell relativ wenig bekannt.
    Dass der Ausgangspunkt die große Brücke über die Brettach in Bitzfeld sein sollte ist wahrscheinlich. Damit würde die Steigung in Bitzfeld hoch zum Friedhof umgangen werden. Das hätte aber Interessen mancher Bitzfelder tangieren, die hier an Vorspanndiensten verdienten.
Als Zielpunkt wird der Öhringer Kirchhof (Friedhof) klar benannt.
In einem Nachtrag wird erwähnt, dass am Michaelis Tag der Verrenbach abgegangen wurde. Daher kann man vermuten, dass der Weg von Bitzfeld aus am Verrenbach entlang zum Kirch- oder auch Leichenweg führen sollte. Auf diesen dann in den Ort. Sicher wollte man soviel als möglich vorhandene Wege nutzen.
Ab hier sind zwei Varianten denkbar.
Einmal über die Steige und die Winterhälden hin zum Öhringer Kirchhof.
Zum anderen hoch ins Oberdorf, vorbei an der Dorfkeltern, auf den unter 2. benannten Weg.


Während das Amt in Pfedelbach die Unsicherheit bestätigt, dass unklar ist, wie sich Württemberg und die Stadt Öhringen bei diesem Chaussebau verhalten, scheint die Herrschaft auf den Bau bestanden zu haben.
Sie wollte sich von den einfachen Bürgern hier keine Vorgaben machen lassen. Daher die Weisung mit dem Bau unverzüglich zu beginnen und wiederspenstige Untertanen mit Strafen von 5fl. bis 15fl. zu belegen.

Es fehlen aktuell weitere Dokumente, die aufzeigen, wie hier weiter verfahren wurde. Vermutlich unterblieb der Chausseebau Bitzfeld - Öhringen
Klar ist, dass die Chaussee unter 3. nicht gebaut wurde.

Quelle: Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein: Ba 30 Bü 1275


 

Ausbesserung der "alten Landstraße " von Verrenberg nach Bitzfeld; 1796

Dieser Auszug aus dem Bestand Ba 30 Bü 1278 im HZA Neuenstein von 1796 beinhaltet interessante Details zur alten Landstraße von Bitzfeld nach Öhringen - heute die L1036
"Schon am vorigen Samstag kam ein Officier und 3
Mineur zu eben der Zeit nach Verrenberg , da ich zur
Conferenz nach Heilbronn abgegangen war.
Diese sind beordert, die hinter Verrenberg von Bitzfeld
nach Oehringen vorbei ziehende, so genannte alte Landstraße
so geschwind als möglich in ganz sicheren, brauchbaren Stand,
herstellen zu lassen
und nicht ehender abzugehen.
Seit dem verflossenen Sonntag ist alle Tag das halbe
hiesige Oberamt mit Fuhren und Handfröhner dort
auf der Arbeit gewesen, und die Schwöllbronner
und Unterohrner haben schon bei 30 Fuhren Forlen
Näste
aus ihren eigenen Waldungen zugleich beigeführet,
denen Verrenberger[n] aber sind alle Weiden Bäume abge-
hauen und zu Faschinen gemacht worden
, daß ich also
meine Zuflucht zu der Herrschaft Waldung nehmen
muß, umb die weiters verlangte[n] 10 Wägen Faschinen, samt
2 Forlen zu schliesen [?] aufzubringen ... "
Worterklärung:
- "Forlen" sind lat. Schwäbischem Wörterbuch Kiefern
- "Näste" damit sind Äste gemeint
- "Faschinen" sind Reisig- oder Rutenbündel, die u.a. zur Befestigung von Hängen verwendet wurden
Die Schwöllbronner und Unterohrner haben also 30 Fuhren Kiefernäste zur Baustelle gefahren.
Die Verrenberger haben alle Weiden (Bäume) gefällt und zu Reisig- oder Rutenbündel verarbeitet.

Dieser Abschnitt der Landstraße wurde 1796 nicht mit Steinen (Schotter), sondern noch mit Holz und Erde repariert.
Sie war also noch nicht chaussiert!!


Quelle: Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein: Ba 30 Bü 1278


 

Setzung eines Zollstocks an der neu chaussierten Straße von Verrenberg nach Bitzfeld; 1805-1806

"Nachdem ein Zollstock in der neu chaussirten Straße gegen Bitzfeld in der Linie gegen Verrenberg sezen zu lassen erforderlich ist, ...", so im Originaltext.

Das Bild links zeigt die Chaussee Bitzfeld - Öhringen um 1800.

Hier wird von der "neu chaussirten Straße" gesprochen. Klar ist damit, dass zu diesem Zeitpunkt (1805) diese Straße von Bitzfeld nach Öhringen besfestigt und mit einer Schotteroberfläche versehen war, so dass sie auch bei z.B. Dauerregen ordentlich befahrbar blieb.

Zusammen mit der Reperatur von 1796 legt dieser Text nahe, dass die Straße
1805 "neu chaussiert", also nachhaltig befestigt worden war.



Was bedeutete die Chussierung für den Verlauf der Straße?

Diese Straße dürfte in ihrer Anlage sehr alt sein und ursprünglich den Gegebenheiten der Landschaft gefolgt sein.
Ist das "Verrenberger Schwert" aus der späten Bronzezeit/Urnenfelderzeit (1200-800 v. Christus), das direkt an der Straße gefunden wurde, ein Beleg für das Alter der Straße?

Auf der Karte von 1818 ist ein sehr geradliniger Verlauf erkennbar, der vermutlich erst mit der Chaussierung geschaffen wurde.
Diese Vermutung wird durch den Verlauf der Flurstücke an der Straße erhärtet.
Zum einen werden viele Flurstücke völlig "unnatürlich" durchschnitten, zum anderen liegen öfters kleine "Reste" eines Flurstückes auf der jeweils anderen Straßenseite.
Hier können sie sich das im Detail anschauen.
Die Grafik unten zeigt, jeweils für die Jahre 1818, 1968 und 2022
   a) den Verlauf 1818 bis heute
   b) einen möglichen früheren Verlauf
Hinzu kommt, dass im Messbuch von 1818 einige Flurstücke an den mit (1) markierten Stellen mit "alte Straße" benannt waren.
Details dazu gibt es hier.


Für Details einfach auf das Bild klicken

Blick vom ehemaligen Leichen- oder auch Kirchweg, nähe Gärtnerei Herford aus.
Hier verlief die ursprüngliche Landstraße südlich dem heutigen Verlauf.
Richtung Bitzfeld mündete er in die Straße zum Friedhof. Die heutige Verlängerung der Landstraße links am Friedhof vorbei gab es damals noch nicht.

360 Grad Ansicht von dieser Stelle aus.
Blick aus dem Bereich Einmündung Ortseinfahrt Verrenberg Richtung Bitzfeld.
Hier verlief die Landstraße vermutlich oberhalb des heutigen Verlauf. War den Weg dadurch bei Regen länger befahrbar? War das Gelände südlich davon feuchter?

360 Grad Ansicht von dieser Stelle aus.
Blick aus dem Bereich Einmündung Gänsweg Richtung Öhringen.
Entlang der ehemaligen Flurstücke "alte Straße" war die Steigung geringer, als in der heutiegn Straßenführung.

360 Grad Ansicht von dieser Stelle aus.

Quelle: Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein: Ba 30 Bü 1299


Im "Hohenloher Bote" von 1877 wird die Vergabe eines "Bau-Akkord" an der "Staatsstraße" ausgeschrieben.


Im "Nationale Rundschau ; [...] ; Laupheimer Kurier" vom 08.01.1936 wird von einem Verkehrsunfall berichtet.
 

Bitzfeld - Verrenberg

Der Bahnbau hat die Verlegung des Vicinal Weg No.1, dem Kirchen- und Todenweg nach Bizfeld, notwendig gemacht.

Der Verbindungsweg von Bitzfeld nach Verrenberg (grün) ist heute nur noch eine untergeordnete Straße.
Wer heute von Bitzfeld nach Verrenberg fahren möchte, wird in der Regel über die L1036 Richtung Öhringen fahren und dann über die erst 1861 gebaute Verbindungsstraße (blau) durch die Eisenbahnunterführung nach Verrenberg fahren.

Mit dem Bau der Eisenbahn 1860-62 wurde zum einen der Verlauf der Straße Richtung Nordost verlegt, um Kosten beim Bau der Unterführung zu sparen. Dies ist auf der rechten Karte und unten im Luftbild von 1945 schön zu sehen, wo jeweils er ursprüngliche Verlauf eingezeichnet ist.
Zum anderen wurde die blau eingezeichnete Straße auf verlangen der Gemeinde Verrenberg neu erstellt, die von da an die primäre Verbindung zur L1036 darstellt.

Daraus lässt sich ableiten, dass in alten Zeiten überregionaler Verkehr aus Richtung Öhringen an aderer Stelle in den Ort kam.
Aber auch, dass sich dies zu dieser Zeit wohl änderte. Vielleicht wollte man aber auch schlicht eine bessere Anbindung der Felder jenseits der L1036.


Karte links: Ausschnitt aus "Königreichs Württemberg (1821-1851)"
Karte rechts: Karte 2019
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Wegkorrektur am Verrenberger Viadukt, 1860 In dem Luftbild links von 1945 ist der ursprüngliche Verlauf orange eingezeichnet.
Aus technischen Gründen musste der Weg verlegt werden, was aber in der geplanten Art und Weise auf den Widerstand des Gemeinderates stieß.
Der grün eingezeichnete Weg zur "Staatsstraße" wurde erst 1861, auf Drängen der Verrenberger Gemeinde, gebaut. Diese Verbindung gab es zuvor nicht!


Protest gegen die geplante Verlegung des Weges nach Bitzfeld - 1860
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 21.Juli 1860 liest sich das so:
Der hies. Fiznalweg Nr1. welcher unser bedeutenster Fuhrweg besonders auch Kirchen und Todten begräbnisweg auch Bizfeld führt, wurde in folge des Baues der neuen Bahnlinie auf unserer Markung in eine weitere Entfernung verlegt. Diese Verlegung wurde bei der im hies. Orte vorgenommenen .....tion den bürgerlichen Collegien auf der Plankarte vorgezeigt, worauf das Colegium anerkannt hat, daß sie gegen diese Verlegung der genannten Straße nach dem ihnen vorgelegten Plan keine Einsprüche erheben sondern ihre Zusage hiezu geben wollen.
Beim Angriff des Bahnbaues ergab sich aber daß dieser Weg in einer weit größerer Entfernung als wie es bei der E....tion dem Collegium in der Karte vorgezeigt worden ist, ja sogar der neu anzulegende Weg auch über dies noch eine Steigung von 4-5% bekommen solle .....legt werde. Auf diese Umgehung hat man sich an die K. Eisenbahnbau Comission in Stuttgart gewendet und Einspruch dort gegen die weitere Entfernung dieses Weges erhoben.
Auf dieses Verwendung wurde der Gemeinderath unterm 5.Juli d.J. von dem K. Eisenbahnauamt Oehringen benachrichtigt daß durch hohen Erlaß der K. Eisenbahnbau Comission die Durchfahrt dieses Weges durch die Bahnlinie um 18' weiter gegen das Thal gerükt werde und eine weitere Verrükung aus Technischen Gründen nicht zuläßig erkannt worden sei.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß zieht hierauf in Betracht daß diese niedere Verrükung noch von einer kleinen Bedeutung und die Umgehung weit nicht beseitigt sei.
Man hat sich daher nochmals mit einer Beschwerdeschrift durch Vermittlung des K. Eisenbahnbauamts Oehringen an die K. Eisenbahnbau Comission in Stuttgart gewendet die Beschwerdeschrift wurde aber der K. Eisenbahnbau Comission von dem K. Eisenbahnbauamt Oehringen nicht übergeben, und das Geschäft mit der Durchfahrt wurde ebenfalls auf diese Weise in Angriff genommen.
Dir Collegien haben auf dieses einstimmig
Beschlossen
Eine Teputation bestehend aus 2. Mitgliedern zu wählen, dieselbe zu beauftragen daß sie sich Persöhnlich gegen das gesetzl. Tag- und Reisegeld an die K. Eisenbahnbau Comission in Stuttgart wenden und derselben mündlich Vortrag zur Wahrung unserer Rechte nach gutbefinden erstatten sollen.
Nach den Abgegebenen Stimmzettel sind gewählt worden
  Schultheiß Lay mit 11 Stimmen
  Gemeinderath Mugele mit 8 Stimmen


Die Gemeinde möchte einen neuen Weg, vom Viadukt hin zur Staatsstraße (im Bild oben grün eingezeichnet)

Kreditaufnahme wegen Grundstückskauf zur Straßenverlegung wegen Bahnbau - 1860
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.Dezember 1860 liest sich das so:
Durch den auf der hies. Markung begonnene Eisenbahnbau ist der, der hiesige Gemeindegehörige Viznalweg No1. welcher von hier aus nach Bizfeld führt aus Technischen Gründen in eine weitere entfernung angeordnet und verlegt worden.
Über diese Entfernung haben sich nicht nur die Bürgerlichen Collegien, sondern die ganze Bürgerschaft für beschwert erachtet, und hierauf sich an die K. Eisenbahnbau Comission in Stuttgart gewendet undbei derselben nachgesucht daß sie vor dem Durchlaß an eine zweite Ausfahrt bis zur ...staatsstraße von Öhringen nach Bizfeld herstellen solle, was auch von der K. Eisenbahnbau Comission bewilligt worden ist und zwar unter der Bedingung daß die K. Eisenbahnbaucomission die Planni die Maurer-Arbeit die Causirung und die Ausmessung der zu verwendeten Grundstücke auf ihre Kosten herstellt, die Gemeinde aber die hiezu erforderlichen Grundstücke auf ihre Kosten anzukaufen hat.
Auf dieses hat der Gemeinderath mit Einwilligung des Bürgerausschusses die erforderliche Grundfläche angekauft worauf sich eine Kaufsumme über
23 Erwerbungen
von 323f. 18x.
herausstellt
Da aber zur Dekung dieses Kaufpreises die Gemeindekasse sehr erschöpt und der Kaufpreis hievon nicht getilgt werden kann so befindet man sich in der Lage von obriger Summe 300f. durch Kapitalaufnahme um einen entsprechenden Zinsfuß aufzunehmen und durch jährliche umlage der Steuerpflichtigen dieselbe später wieder zu deken. Hiezu aber die K. Oberamtliche Genehmigung einzuholen.


Am 22.11.1865 gab es den folgenden Gemeinderathsbeschluss.
Mit dem 1860/63 begonnenen Eisenbahnbau wurde die Strasse vom Eisenbahntunnel zur Staatsstraße neu gebaut.
Den Erwerb der erforderlichen Grundstücke übernehm die Gemeinde, den Bau der Strasse die Eisenbahn Commisssion.
Bei der Entschädigung der Güterbesitzer werden 350fl. pro Morgen angesetzt.


1954 wurde an der "Omnibushaltestelle an der Landstr. I.O. Nr. 136 bei der Abzweigung Verrenberg" eine "Unerstehhalle" errichtet.
 

Verrenberg - Öhringen

Die Verbindung zwischen Verrenberg und Öhringen verlief in alten Zeiten komplett anders, als wie heute.

Wenn man die in Verlängerung der heutigen Golbergstraße auf die Gemarkungsgrenze stösst (linke Karte rot eingezeichnet) führte an dieser Stelle ein Weg nach Öhringen. Diese Verbindung ist grün eingezeichnet.
Die heutige Verbindungsstraße, die am Reiterhof Benner vorbeiführt, war früher auf Verrenberger Markung nur als Feldweg ausgebaut und endete an der Gemarkungsgrenze.

Karte links: Ausschnitt aus "Königreichs Württemberg (1821-1851)"
Karte rechts: Karte 2019
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Im "Hohenloher Bote" vom 29.04.1870 werden alle gewarnt, den "Verrenberger Fußweg" als Fuhrwerk zu nutzen.
 

Neubau und Verlegung

Die Gemeinde Windischenbach möchte gemeinsam mit Verrenberg einen Feldweg an der östlichen Seite des Galberges bauen.

Anfrage der Gemeinde Windischenbach - 1874
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Januar 1874 liest sich das so:
Es ist schon mehrmal von der Gemeinde Windischenbach in Anregung gekommen daß auf der östlichen Seite des Galbergs zwischen der Markung Windischenbach und Verrenberg ein gemeinschaftlicher Flurweg hergestellt werden sollte.
Es wird sich zunächst darum Handeln daß die Weinberge der Windischenbacher besitzer bis auf die Grenze herraus angelegt sind und somit auf der obren des Galberg der Farweg ganz auf d. Boden der Gemeinde Verrenberg käme.
hierüber wurde Berathen und
Beschlossen
Da die Weinbergbesitzer von Verrenberg wenig oder gar keinen Nutzen von der Herstellung dieses Fahrwegs geniesen, der Gemeinde Windischenbach die Herstellung des Wegs zu überlassen, hingegen aber auch keine Einwendung zu machen so weit dies den Berg anbelangt und auf Gemeinschaftlicher Boden geschehen kann.
Wenn die Gemeinde Windischenbach auf das obre des Galbergs ein Fahrweg auf Verrenberger Gemeindeboden ausüben will so könnte dieses mittelst Uebereinkunft geschehen, und ist in heutiger Berathung dahin festgestellt worden, daß der Gemeinde Windischenbach das Fahrrecht in dem jetzt bestehenden Weg auf der ebene des Galbergs um jährliche 5f. Entschädigung jedoch auf stets wiederrufliche weise eingerichtet werden soll.
Hiebei ist noch zu bemerken daß von Verrenberger besitzer das Fahrrecht zu jederzeit und ungehindert gleich den Windischenbacher ausgeübt werden darf. Auch ist zur Bedingung zu machen daß keine erde von dem Galberg genommen und in die Weinberge getragen werden darf.


Von der Lehmgrube bis zum Reutersweg soll ein neuer Feldweg gebaut werden - 1889
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 2.April 1889 liest sich das so:
Von dem Heklesweg (Lehmgrube) bis zum Reutersweg soll in diesem Frühjahr ein neuer Feldweg Causirt werden, die Länge wurde am 18.März d.J. durch Schultheiß Carle und Frohnmeister Frank abgemesen und beträgt 370 meter, die Steine hiezu sollen in dem Bruch des Ziegler Wirth in Bitzfeld geholt und in nächster Zeit zur Beifuhr veracordiert werden.

Nachtrag links
Nach einem bes. Vertrag bei den Rechnungsakten ist die Lieferung von 250 Cubikmeter Hinhelsteine mit Ziegler Wirth in Bizfeld a 1M 25d verakordiert worden.

Für den neuen Feldweg wird die Beifuhr der Steine vergeben - 1889
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 21.Mai 1889 liest sich das so:
Die erforderlichen Steine zun dem projektierten Straßenbau vom Heklisweg gegen das Lehrfeld bis zum Reutersweg a b bl.186b wurde heute zur Beifuhr in öffentl. Abstrich verakordiert, es hat solche übernommen 250 Meter a 3M das besondere Protokoll hierüber als Beleg der Gempfl. übergeben.

Ein Fußweg soll zum Fahrweg ausgebaut werden - 1906
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 30.Mai 1906 liest sich das so:
Nördlich der Hauptstraße Öhringen - Weinsberg No.1. führt ein Fußweg zwischen dem Körner-Hapbach und Weisenhaus Gewand einer und dem Heklesweg und Lenkfeldgewand anderseits bis zur Markungsgrenze gegen Schwöllbronn, der die Bezeichnung Vic. Weg. No.11 führt. Diesem sämtlichen Gewanden dient der mit diesem Fußweg parallel laufende Vic. Weg No.2 als Zu- und Abfahrtsweg durch eine große Anzahl Überfahrtsrechte und Lasten auf den Grundstücken fraglicher Gewande.
Anläßlich des heutigen Abschlusses der hier stattgehabten Gemeindevisitation empfihlt Herr Oberamtmann ........ dringend, fraglichen Fußweg zu einem 2,8 - 3m breiten Fahrweg anzulegen. Hiedurch ..... als dem die mitten durch Paz. N1489. bis 1480 in der Hapbach führenden überfahrtrechte bzw. Lasten auf die südlichen An... gelegt und die über P.N.1515 bis 1505/2 führenden überfahrts Lasten könnten als entbehrlich gelöscht werden, namentlich aber können für mehr als 100ha Feld ein ganz bedeutender Umweg und der höchst unzeitgemäste Flurzwang in Wegfall.
Nach kurzer Beratung wird von den Gemeindecollegien einstimmig
Beschlossen
1. Die Wegerweiterung über den Winter 1906/07 zur Ausführung zu bringen und
2. die hiezu erforderliche Flächen von den beteiligten Akerbesitzern für unentgeltlich oder zu einem mäßigen Preis für die Gemeinde zu erwerben.
aus Fußweg wird ein Feldweg - Verrenberg 1906

Ein neuer Feldweg wird gebaut - 1908
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 22.Mai 1908 liest sich das so:
Nachdem die Kgl. Straßenbauverwaltung die heute vom Gemeinderat unterschriebenen Vorschriften und damit ihre Genehmigung zur Herstellung und Unterhaltung eines Feldwegs von der Staatsstraßen No.9 Weinsberg - Oehringen bei klm. 14,790 links auf die Parzell No. 1499 der Markung Verrenberg durch die Gemeinde daselbst erteilt hat wird vom Gemeinderat
Beschlossen
Die Feldwegfläche, welche auf eine Länge von 30Mtr. vom Straßenrand gemessen, 3 Mtr. breit mit 20cm starker Vorlage und 10cm starker Gschlägsdeke von Muschelkalksteinen herzustellen ist von der Gemeinde und ihrer Rechtsnachfolgenden nach Bedarf gründlich von Staub, Morast u dgl. zu reinigen und mit Geschläg oder Kies geordnet zu unterhalten.
2. Ein und Auslauf der Dohle sind sauber zu bearbeiten auch ist der Übergang von dem Dohlen in das Grabenprofil mit vorschriftsmäßigen öschungen und Rasensatz flichtig und sauber herzustellen

 

Instandhaltung



Für den Straßenbau nur gutes Personal verwenden - 1825
Im "Schultheißen Befehlbuch" vom 20.Juli 1825 heist es:
An das Schultheißen amt Vörrenberg
Die hohe Regierung hat in einem Normal-Erlaß vom 24.May d.J. angeordnet, daß man bei Ufer-Straßen - und Brücken zu Bauwesen der Gemeinden mus auf solide und rechtschaffen Handwergdt leide sen sollen und dergleichen für die Gemeinde wie fürs allgemeide beste wüchtig ihn gegenstände nicht an oft gans mittellose oder leichtsiniege und ....chlige ...ter-..... überlassen werden sollen als dem Schultheißenämtern zu nachrücht bekant gemacht werd
Pfedelbach den 20.Juli 1825

Vorgaben bezüglich der Ortsstöcke und Wegweiser - 1825
Im "Schultheißen Befehlbuch" vom 23.November 1825 heist es:
an daß Schultheißenamt Vörrenberg
Auf den unterm 12. v.M. erstatteten Bericht, wegen Errichtung der Orts-Stöke und Wegweiser, sowie der Oberamts-Gränz Stöcke werden nun um für die Zukuinft hierin eine Gleichförmigkeit Herzustellen, folgende Vorschriften ertheilt, nach welchen in der Folge jene Stöke, wo deren Erneuerung oder neue Herstellung nothwendig wird, zu fertigen sind:
1. Die Wegweiser und Orts-Stöke so wie die Oberamts-Gränzen-Stöke sind nebst den dazu gehörigen Tafeln von reinem trokenen Eichenholz zu fertigen und so weit sie aus dem Boden hervorragen, sauber abzuhobeln, das untern Ende der Stöke ist, so weit es in den Boden zu stehen kommt mit möglichst starken Bolzen und auch zu beschlagen, und zum Schuz gegen die Fäulnißeinige Linien diek zu verkolen.
2. Die Tafeln der Oberamts-Gränz-Stöcke und die Arme der Wegweiser werden nicht aufgemalt sondern durchgeschoben
3. Die Farbe der Stöcke ist Schwarz und roth; die Farbe der Tafeln und der Arme der Wegweiser weiß ohne irgend eine Einfaßung die Schrift schwarz und einfach:
4. Auf den Wegweisern an Landstraßen ist neben dem nächst gelegenen Orte, auch der nächste Hauptort auf derselben Laute zu bezeichnen.
Hiernach hat sich um das Schultheißenamt in vor kommenden Fällen genau zu achten und unter Hinweisung auf den Erlaß vom 5. v.M. seiner Zeit Bericht zu erstatten
Pfedelbach den 23ten Novbr 1825

Die Unterhaltung der Straßen wurde vernachlässigt - 1826
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.Mai 1826 liest sich das so:
Es ist zur Kentniss der Kreisrechierung gekommen daß die Unterhaldung der Straßen durch die Orte hie und da auf eine sehr auffalende Weise vernachleßigt werden und dessen zurfolge wurde eine strenge aufsicht hieriber angeordnet das Schultheisenamt Vörrenberg erhellt den Auftrach die durch diesen und die sonstige orten hier ziehenden Straßen und Wege sogleich in guten und fahrbahren zustand stellen zu lassen und wie das geschehen lengstens bis zum 1ten Juli d.J. hieher anzuzeigen.
Von der Redigkeit des Ortsvorstehers wird erwartet daß er diesen ...chdigen Gegenstand seine unverklerte Aufmerksamkeit und sich gegen nachdrikliche weise um so mer .... stellen werde als eines theils den ortsangeherigen selbst nach ablauf dieses termines durch abordnung eines sachverstendigen die endige untersugung allen orten und Stellen vorgenommen werden nicht nur Strenge straffe sondern auch Kosten der gemeinde nachgesolt wird. Auf die Zukunft ist Strenge darauf zusehen daß diese ... nicht wieder in abgang kommen
Pfedelbach den 7.May 1826

Gemeinde kauft Steinmaterial für Straßenbau - 1831
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 21.April 1831 liest sich das so:
Hätte die Common Vörrenberg 2. Ruthen Stainpruch erkauft von Küfermeister Conrad in Bitzfeld vor 16f. Sage Zehn sechs Gulden und mit folchender Bedingniß und mußte in 2. Jahr Aufgebrochen werden und von 1831 bis 1833 auf Jacobi mußte ausgeprochen sein

Müller Babel von Bitzfeld muss einen Weg instand halten - 1833
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom Mai 1833 liest sich das so:
Das der Müller Babel von Bitzfeld diesen Weg im Schwaylin neben Friedrich Conrat von Schwöllbronn das der Babel den Weg herstellen und erhalten muss dass man in b... kann und dem Friedrich Conrat seinen Stein Schatlos halten und sollte im ein Schaten dun so mus im Babel wieter herrichten und den Weg so erhalten das mann in b..schieren kann und Friedrich Conrat keinen Schaten leitet darunter wurte bschlosen und babel Eigenhentig Unterschrieben

Die Beifuhr von Steinmaterial für den Straßenbau wird vergeben - 1836
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 3.April 1836 liest sich das so:
Es veracotirt die Comon mit dem Wagner Friedrich Wieland in Abstrieg 2 haufen in die Comon weidt zu machen. Vor arbeits Lohn 40x. in Zeit 14 tagen muß es gemacht seyn
Ferner wird veracordtir die Stein zu dem Thal in der Staats strasen in No 19. 20 im Ganzweg und hats erhalten Gottlieb Atz vor 7f. 30x. in Unterohrn die Steine zu hollen und was zu dem Tholl erforderlich ist Gänsweg in Verrenberg auf Karte von 1944

Die Beifuhr von Steinmaterial für den Straßenbau wird vergeben - 1837
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 1.September 1837 liest sich das so:
Es veracotirt die Comon im Abstrich 30 Rostlast auf die Straßen im Gänsweg über die Statsstrasen mit Gottlieb Atz den Rostlast von 20x von dem Bizfelter Bruch in zeit 14 Tagen aufzuführen.

Die Beifuhr von Steinmaterial für den Straßenbau wird vergeben - 1838
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 4.November 1838 liest sich das so:
Es wurde im Abstrich der Weg im Langenfelt veracodirt 10 Schuhin die Ruthen zu legen und zu klopfen und hats uebernommen Friedrich Reger.
Die Ruthen vor 22x.
Langenfeldt in Verrenberg 1944 (1 Rute = 16 Schuh = 4,69616 m)

Die Beifuhr von Steinmaterial für den Straßenbau wird vergeben - 1838
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.November 1838 liest sich das so:
Es wurde der Weg im Gensweg im Astrich veracotirt 10 Schuh breit und hats erhalten
Christoph Lay die Ruthen vor 24x.

Ruggericht - 1844
Im Ruggericht von 1844 Fol.53a steht:
"Von hier zieht sich nur eine kurze in die Staatsstraße auf Bitzfelder Markung einmündete Vizinalstraße, welche jedoch gegenwärtig in einem nicht befriedigenden Zustand angetroffen wurde, was auch bei der Straße innerhalb des Orts der Fall ist und zu folgendem
Rezess Veranlassung gibt:
1) Die bereits aufgeführten Steine sind so klein als möglich zu schlagen und sobald Regenwetter eintritt, die Löcher und … auszufüllen, und da wo es nötig ist, die Straße ganz mit Material anzudecken.

2.) Die Straße im Ort muss von Steinen, Holz, Erdhaufen, Dünger und was sonst hinderlich ist, sauber gehalten werden.

Der Ortsstock gegen Bitzfeld ist abgängig und daher ein neuer vorschriftsmäßiger Stock nebst Tafel zu bestellen.

An dem Brückchen innerhalb Orts bei den 2 Wetten sind links und rechts Schranken anzubringen.

Beim sezen neuer Bäume an der Staats und Vicinal Straße muß darauf gesehen werden, daß sie auf eine Entfernung von 24 Schuh vom äußersten Graben herein gesezt werden.
"

Die Beifuhr von Steinmaterial für den Straßenbau wird vergeben - 1854
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 11.Oktober 1854 liest sich das so:
Da auf den hiesigen Fizinalstraßen sehr schadhafte Streken sich befinden, und höchst von Nöthen ist, solche Strecken mit Heuchel Steinr auszubessern, so wurde vor dem Gemeinderath beschlossen 100 Roßlasten im öffentlichen Abstrich heute dem 11.Oct. zu verakotirdiren

Ruggericht - 1855
Im Ruggericht von 1855 Fol.73 steht:
"20. Die Chaussemäßige Herstellung der Strasse vom Ort in die Hauptstrasse nach Öhringen und Bitzfeld ist veraccordiert und im Lauf des Sommers u Herbstes auszuführen.
21. Die Ortsstraße bedarf sehr einer Ausbesserung, welche jedenfalls den Sommer über zu bewerkstelligen ist. Namentlich ist aber darauf zu achten, dass ein gehöriger Wasserablauf durch Herstellung und Offenhaltung der Seitengruben bewirkt wird. Die vielfach vorhandenen Morasthaufen sind in Bälde wegzuschaffen und überhaupt mehr Reinlichkeit im Ort einzuführen, besonders durch Entfernung vorstehender Wasser- und Schlammpfützen im unteren Dorf.
22. Die vorhandenen schadhaften Ortsstöcke und Tafeln müssen erneuert werden.
"

Die Beifuhr von Steinmaterial für den Ortsweg 9 wird vergeben - 1855
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 7.Juni 1855 liest sich das so:
Über den Ortsweg No 9 welcher zu dem Flurfeld führt sind schon vielfältig von der Bürgerschaft Klagen eingelaufen daß solcher sich so unpaßsierlich befinde.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß hat daher auf obiges Klagen einstimmig beschlossen:
Vorstehenden Ortsweg weil solcher in einer sehr Sumpfigen Lage sich befindet ..... von etwa 10.Schuh breit hergestellt werden soll. Ortswege in Verrenberg vor 1972

Die Beifuhr von Steinmaterial wird vergeben - 1855
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 8.Juni 1855 liest sich das so:
Auf vorstehenden Beschluß des Bürgerlichen Collegium wurde auf Tagfahrt den 8.Juni ... die Beifuhr der Materialien öffentlichen Abstrich an den wenigstnehmenden unter folgenden Bedingungen in Acord hinzugeben welche Bedürfniß sich auf etwa 600. Roßlasten Heuchelsteinen belaufen, und .... gebracht müssen welche durch ausrufen in dem hies. Orte zwar bekannt gemacht worden ist
1. Der Accordant hat diese Material längstens innerhalb 3. Wochen herbeizuschaffen
2. Die Anschaffung des Materials hat der Accordant zu besorgen und auf seine Kosten auszuführen
es wurden nun aufgeboten 300. Roßlasten a 7. ....schweres hat gefodert pro. Roßlast
Jacob Utz 30x.
Friedrich Zentler 29x.
Carl Carle 28x.
Fr, Zentler 27x.
Christian Metzger 26x.
Derselbe hat es erhalten pro. Roßlast 26x.

Das Causieren wird vergeben - 1855
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.September 1855 liest sich das so:
Auf einem von beiden Bürgerlichen Collegien vom 7.Juni 1855 in gegenwärtigen Buche blt. 201 aufgeführten Beschluß zu Folge hat man heute Tagfort über das Causiren dieses Ge... Feldwegs nach längerer Berathung einstimmig Beschlossen daß das Causiren am nächsten Montag den 1.Oktober 1855 in Angriff genommen werden soll.
Gemeinderath Schanzenbach hatte daher den Auftrag erhalten die Geschäfte welche die erforderlich sind zu besorgen.
Die Taglöhner zu bestellen und und anweisen auch Aufsicht auf diese verwenden, daß das Geschäft seinen geeigneten Fortgang bekommen, er hat die Befugniß, diejenigen Taglohn welche sich nicht zu diesem Geschäft eignen, nicht anzunehmen auch hat derselbe ein Zeug... anzulegen, damit er Rechnung für die vollführte Arbeit ablegen kann.
Ferner muß er aber auch so viel wie möglich an der Arbeit Theilnehmen dafür .... ihm der Lohn zu 36x. per Tag festgesezt wird.

Nach Aufforderung des Oberamts müssen Steine im Ortsetter aufgeführt werden - 1855
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 16.November 1855 liest sich das so:
Nach einer Aufforderung des K. Oamts sind in den Ortsetter Steine aufzuführen, es ist daher heute Tagforth die Abstrichs Verhandlung zu 50 Roßlasten Steine herbeizuführen anberaumt und daher Bedungen worden daß der Accordant die Steine auf eigene Kosten anzuschaffen und beizubringen hat.
Die Steine müssen innerhalb 14 Tagen von der Linde biß zu dem Gemeinde Bronnen aufgeführt werden.

Vorgaben bezüglich der Ortsstöcke und Wegweiser - 1857
Im "Schultheißen Befehlbuch" vom 29.Juli 1857 heist es:
Erlaß an die Schultheißen Aemter
Vorschriften für Fertigung der Ortsstöcke und Wegweiser
1. Die Ortsstöcke und Wegweiser sind nebst den dazu gehörigen Tafeln von reinem trokenen Eichenholz zu fertigen und soweit sie aus dem Boden hervorragen abzuhobeln
2. Das untern Ende derselben, das je 3.Fuß lang zu belassen ist, ist mit möglichst starkem Bassen nur Rauch zu beschlagen und zusäzig gegen die Fäulniß einige Linien zu verkohlen
3. Die Dimensionen von der größe der Stöke sind in den Zeichnungen eingeschrieben und genau einzuhalten
4. Stöke mit weißem Holz oder solche welche die Dimensionen nicht vollständig besizen werden verworfen
5. Der Anstrich der Tafel ist weiß und es ist zum 1ten Anstrich gutes und gemischtes, in einem alten Leinöhl abgeriebenes englisches Bleiweiß, zum 2ten Anstrich in solchem Leinöl abgeriebenes Unent....isches Bleiweß und zum 3ten Anstrich ganz feines Unent...isches Blei oder Kronmünzerweiß, das in ganz alten gereinigtem Magsamenöl abgerieben ist, zu verwenden.
Bei der Rothenfarbe der Stöke ist zum Grundieren Menig, zum 2ten und 3ten Anstrich aber nur Zinnober ohne beimischung von Haus oder Englischroth zu verwenden
6. Für die Güte des Anstrichs ist 3.Jahre lang zu Garantieren
7. Die Schrift ist die einfache Lateinische, welche Rein ohne alle Schnörkel und Verzierungen zu schreiben ist, sie ist derart einzurichten, daß der Namen des Orts größer und Deutlicher in die Augen fallend geschrieben ist, als der übrige Theil der Aufschrift.
Die Wegzeiger Arme mussen auf beiden Seiten beschrieben werden.
Diese Vorschrift geht den Schultheißenaemtern zu, um darauf zu halten daß die Akkondanten solche gehörig beobachten.
Die Schultheißenämter werden dies in das Normalienbuch eintragen
Oehringen den 29. Juli
3.August 1857

Historische Wegweiser in Württemberg um 1900
Historische Wegweiser in Württemberg Die oben beschriebenen Wegweiser sind noch "von reinem trokenen Eichenholz" hergestellt.
Die beiden "Modelle" links stammen aus der Zeit um 1900 und sind aus Eisen gefertigt.
Ortsschilder wurden in Württemberg erst 1811 vorgeschrieben.

Ruggericht - 1858
Im Ruggericht von 1858 Fol.80a steht:
"Seit dem lezten Ruggericht wobei die chausse mäßige allmähliche Verbesserung der Güterwege der Gemeinde Beherde angesprochen worden, ist der s. g. Saugassenweg so angelegt worden auf eine Strecke von ca. 150 Ruthen, nun soll um den Galbergweg ebensolches hergestellt werden, es wird erwartet, daß dis spätestens im nächsten Jahr geschehe und ist überhaupt jählich eine angemessene Strecke auszuführen, so daß die Gemeinde nach und nach zu brauchbaren Güterwegen kommt.
An der neuhergestellten ..... Strasse gegen Bizfeld ist ein Ortsetter durch weiteres abgraben des Seitenreins eine Verbesserung zu bewerkstelligen.
""

Soll jetzt eine Vizinalstraße hergerichtet werden - 1858
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.August 1858 liest sich das so:
Es wurde von dem Ortsvorsteher Vortrag erstattet ob man nicht noch dieses Spätjahr eine Strecke Causirung auf den sich hier befindlichen Vizinalstraßen anlegen wolle.
Die Collegien erklären beiderseits daß bei der jetzt so mit dem Geschäfte dringendem Jahreszeit eine Straßenanlage apt. Causirung nicht auszuführen sei, den ein jeder Landwirth sei genöthigt sein Zugvieh wirklich zum Feldbau zu verwenden, so daß es nicht möglich wäre die erforderlichen Materialien hiezu beizubringen
Beschluß
Die Causirung für dieses Späthjahr zu unterlassen und solche am nächsten Frühjahr frühzeitig in Angriff zu nehmen.

Das reinigen der Straße wird neu vergeben - 1859
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 2.Februar 1859 liest sich das so:
Auf das ableben des Friedrich Weiß von hier welcher das reinigen der Straße durch den hies. Ortsetter, die sogenannte Staige und Gänsweg im Accord übernommen gehabt hatt ist der Accord durch dessenTod jetzt gehoben.
Es wird daher heute Tag forth dieses reinigen wieder an den meistbiedenten im öffentl. Aufstreich verakkordirt und hiezu folgende Bedingungen festgesezt.
1. Der Accordant hat die die Straße immer reinlich zu halten, den Morast auf Verlangen des Ortsvorstehers zu entfernen im Säumnißfalle solches auf Kosten die Accordanten vollzogen wird
2. Das Pachtgeld muß jedes Jahr auf Lichtmeß und zwar das erste Lichtmeß 1860 bezahlt werden
3. Die Kantel durch den Ortsetter hat der Accorant gehörig zu reinigen damit der Ablauf des Wassers nicht wegen Morast gehindert ist.
Darauf hat gebotten und im lezten Aufschlag erhalten Johann Weber für 4f.45x. pro Jahr
Beschluß
Vorstehenden Accord dem Gemeinderath zur Genehmigung vorzulegen

Der Weg nach Bretzfeld soll verbessert werden - 1859
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 5.August 1859 liest sich das so:
Der fizinal Weg außerhalb des Obren Dorfes von hier aus gegen Brezfeld befindet sich zum Befahren bei ungünstiger Witterung oft sehr schlecht.
Hierüber hat man die Bürgerlichen Collegien zur Berathung Behufs zur Verbesserung des genannten Wegs aufgefordert um zu erklären wie und auf welche Weiße die Verbesserung geschehen soll.
Es haben daher nach längerer Berathung die Collegien einstimmig
Beschlossen
Diesen Weg von dem Ortswegmeister an im obern Dorf biß an die Brechhütte Caußemäsig herzustellen und zwar auf die Art.
Die Grund dieser Causierung soll von Sandsteinen welche von dem Steinbruch Lindelberg gut beizubringen sind genommen und später hin mit einem Beschlag von Heuchelsteinen überworfen werden.
Was die Beifuhr des materials betrifft so soll vorerst 1.Ruth aufgeführt die Steine eingelegt und nach diesem was diese Ruthe erfodert der Ruthen nach im öffentlichen Abstrich verakodoert werden. Das was die Handarbeit betrifft, so soll ein Mann welcher die Sache ganz gut besorgen hat aufgestellt und im angemeßenen Taglohn festgesezt werden der betreffende hat aber ebenfalls mitzuarbeiten und die Taglöhner zum Geschäft fleißig anzuhalten auch das Material nach Besten zu verwenden suchen.
In Vorschlag wurde gebracht
Georg Schanzenbach von hier demselben wurde ein Lohn pro Tag ausgesezt zu 38x.

Die Beifuhr von 800 Roßlasten Sandsteine wird vergeben - 1859
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 8.September 1859 liest sich das so:
Auf vorstehenden Beschluß der Bürgerlichen collegien vom 5.d.M. hat man nach örtlicher Bekanntmachung heute Tagforth die Beifuhr des Materials bestehend in ca. 800 Roßlasten Sandsteine der Ruthen nach im öffentlichen Abstrich verakodiert unter der Bedingung das der Accordant die Steine innerhalb 14 Tage von heute beizubringen habe.
Die Steine werden von der Gemeinde angeschaft und ausbezahlt.
Auf die Ruth wird erfodert 10 Roßlast.
Die Streke beläuft sich auf ca. 112. Ruth.
Es wird nun pro. Ruth aufgebotten und hat gefordert
Michael Bort 2f.
Adam Bort 1f. 55x.
Johann Käppler 1f. 50x.
Michael Bort 1f. 45x.
Lezterer hat es erhalten pro Ruth 1f. 45x.

Die 1859 neu gerichtete Straße muss nachgebessert werden - 1860
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 22.Mai 1860 liest sich das so:
Im Jahr 1859 ist von dem Obern Dorf aus eine Streke neue Straßenanlage gemacht wovon der Grund mit Sandsteinen belegt aber nicht genügend zur festigkeit einer Straße hinreicht.
Es wurde hiemit
Beschlossen
Daß eine Heuchelbeschläg darauf Gelegt werden solle.
Die Beifuhr des Materials solle im öffentlichen Abstrich verakordiert werden

Zur Ausbesserung der Straßen im Ort müssen Steine hergefahren und kleingeschlagen werden - 1862
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.März 1862 liest sich das so:
Im hies. Ortsetter befinden sich einige Stellen auf der Straße welche nun Ausbesserung mit Kleingeschläg nöthig haben es wird daher zu diesem Behufe heute Tagforth 25 Roßlast zu Beifuhr und kleinschlagen im öffentlichen abstrich verakkordirt der Roßlast 7. CL. schwer, sein das Übergewicht wird aber durch bezahlt, bis zu 8. CL., die Steine müssen innerhalb 3.Wochen beigebracht werden und nach 14 Tagen klein geschlagen sein.
Es hat zur Brihe pro Roßlast gefordert:
Christian Mezger 30x.
und hat lezten Abstrich erhalten
pro Roßlast 18x.
Gottlieb Zöller
Beschluß
vorstehenden Accord zu genehmigen


Nachtrag links:
für Kleinschlagen hat gefordert Georg Glaser 7x. und ebenfalls für zx. erhalten

Zur Ausbesserung der Straßen im Ort müssen Steine hergefahren werden - 1862
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 2.September 1862 liest sich das so:
Auf die der hies. Gemeinde gehörige Straße durch den Ortsetter und im Langfeld, sind Steinmaterialien Beizubringen zur Abstreichverhandlung hat man nach örtlicher Bekanntmachung den heutigen Tag anberaumt und folgende
Bedingungen festgesezt:
1. Das Steinmaterial muß innerhalb 4.Wochen von heute an beigebracht sein.
2. Der Accordant hat das Material auf seine Kosten anzuschaffen und aufzusezen, die Roßlast muß ein Gewicht von 7CL. haben, das Übergewicht biß 8.CL wird aber auch bezahlt
Es kamen nun zum Abstrich
25. Roßlast bei der Linde bis zu Kerns Scheuernk hat im lezten Abstrich erhalten Christian Mezger pro Roßlast 21x.
25 Roßlast vom Schulhaus bis in Gemeindebronen den aber Theil hat erhalten Carl Carle für 21x.
25 dito den untern Theil Gottlieb Zöller 19x.
25 beim Brückle und bei Spenglers Haus hat erhalten Adam Bort 18x.
25 In die Staig und oben am Gänsweg Christian Mezger
25 im Langenfeld vom Durchlß an bis zu dem Aker des Christian Görz Gottlieb Zöller
25. gegen die Staatsstraße im Langenfeld hat im lezten Abstrich erhalten Christian Mezger

Ruggericht - 1863
Im Ruggericht von 1863 heist es:

"Die Gemeindebehörde äußert sich vorläufig bezüglich der Ausführung des Gesezes vom 26.März 1862 über die neue Anlegung von Feld Wegen dahin, daß nach der Art der bestehenden Flureintheilung kein Grund vorliege, eine andre Feldwege Anlegung für ein Bedürfniß zu halten; übrigens wird dieselbe wiederholt aufgefordert, gründlich zu prüfen, ob nicht doch im einzelnen Gewande etwas zu geschehen hätte, und in Bälde hierüber besondere Vorlage zu machen."
"Zu Anlegung …terer Vinicial Straßen liegt kein bedürfnis vor, indem in den lezten Jahren das, was insbesondere durch den Eisenbahnbau nothwendig geworden, geschehen ist."
"Dagegen ist es sehr nöthig, daß die Güterwege allmählig in besseren Stand gebracht werden, dazu gehört insbesondere der - gegen die Bruchhütte führende sog. Leimengrubenweg, der vom oberen Theil des Dorfs gegen die Wiesen Kelter führende Weg, der sog. …klesweg, über der Staatsstraße drüben gegen Schwöllbronn.
Es ist nun nachdem der Eisenbahnbau vorüber, die Einleitung zu treffen, daß jedes Jahr ein angemessenes Stück hergestellt werde."
Nachtrag links: "Es ist gegen der Wiesenkelter sogenannten Gaalbergsweg ein Stück mit Steinen zur Straßenanlage aufgeführt, und es wird zur weitern Straßen anlagen jedes Jahr etwas geschehen."
"Die Reinlichhaltung der Ortswege wird der Gemeindebehörde umso dringender zur Pflicht gemacht, als sich in dem Ort vermöge seiner eingegrenzten Lage, in einer Vertiefung der Morast ohne dies sehr leicht anhäuft und namentlich Rücksicht auf die S..ludvität Straßenreinlichkeit umso mehr notwendig macht."
"Die Dungstätten an den Hauptwegen des Orts sind besser einzuzäunen, auch einzelne, welche ganz nah auf die Seite gesezt werden können, wie der Stelle vorn an der Hauptstraße wegzunehmen."
"An der Ortsstraße, welche zu der Durchfahrt unter der Eisenbahn führt, ist der mehrfach verschüttete Graben regelrecht freyzustellen."

Die Gaalbergstraßesoll causiert werden - 1864
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 22.März 1864 liest sich das so:
In der Gaalbergstraße soll eine Streke Caussirt werden, wobei die Steine schon beigebracht, die Causirung aber welche die Handarbeit erfordert nicht ausgeführt.
Es wurde hierauf
Beschlossen
Dies Caussiren durch Frohnarbeit zu vollziehen, jedoch ein Geschäftsführer und zwar den Frohnmeister Peter Frank aufzustellen und im Taggeld 40x. auszusezen.

Der Zwergweg sollen zusammen mit Öhringen gerichtet werden - 1864
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.Mai 1864 liest sich das so:
Die Untergänger von Oehringen und Verrenberg beantragen Gemeinschaftlich den an verschiedenen stellen schadhaften Zwergweg welcher von der Gemeinde Ohringen und Verrenberg gemeinschaftlich zu unterhaltenden auf gemeinschaftliche Kosten wieder herzustellen und verbessern auch zu diesem Behuf den Sattel bei der Dietrichsruhe ca. 5 Schuh abheben zu lassen, sodann auch den ganzen Zwergweg wo es thunlichst ebenfalls junge Obstbäume so zu sezen, daß jede Gemeinde die gleiche Anzahl Bäume pflanzt, vertikelt und gut verdornt, die von der Stadtgemeinde Oehringen bereits daselbst gepflanzten 14 und 12 Stück dieser eingerechnet worden, und soll der einstige Obstertrag aller dieser Bäume öffentlich verkauft, und der Ertrag zwischen beiden Gemeinden gleichmäsig vertheilt werden.
Die Kosten der Aufsichtspflege dieser Obstbaum Cultur, so wie die Versteigerungskosten des einstigen Ertrags, sind ebenfalls Gemeinschaftlich zu tragen.
Der Baumsez und Wegabhebung, bei der Dietrichsruhe sollen kommendes Spätjahr und nur die dringende Wegverbesserungen vor der Erndt vorgenommen werden.
Der Gemeinderath von Oehringen ist vorbehältlich der Zustimmung, des Gemeinderaths von Verrenberg mit allen diesen Vorträgen einverstanden.
Der Zwergweg bildete die Grenze der Verrenberger und Öhringer Markung.

Der Zwergweg sollen zusammen mit Öhringen gerichtet werden - 1864
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.Juni 1864 liest sich das so:
Der sogenante Piznalweg im Zwergweg welchen die Gemeinde Verrenberg und die Stadtgemeinde Oehringen Gemeinschaftlich zu unterhalten hat, ist sehr schadhaft wozu zur Ausbesserung der hies. Gemeinde 8. Wagen Steine beizubringen hat.
Zum Beischaffung hat man die Accorverhandlung auf heute Tagforth anberaumt und bei der Verhandlung Bedungen, daß der Accorddant die Steine auf seine Kosten anzuschaffen Schuld innerhalb 14.Tage beizubringen hat.
Es wurde um 8.Wagen aufgeboten und hat im lezten Aufgebott erhalten den Wagen zu 4.Roßlasten geschäzt
Lindenwirth Carle für 1.42x.
Beschluß
Vorstehenden Accord Gemeinderäthl. zu genehmigen

Es müssen Steine zum Ausbessern der Straßen im Ort hergeschafft werden - 1866
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 14.Februar 1866 liest sich das so:
Zur Ausbesserung behufs auf die Straße in dem hiesigen Ortsetter sind ca. 140. Roßlasten Steine erforderlich es wurde hiemit
Beschlossen
Die Beifuhr und Kleinschlagen nach vorherigen Örtlichen Bekanntmachung im öffentlichen Abstrich zu verakordieren un im Accordprotokoll zu vermerken ob der Accorddant oder die Gemeinde das Material anzuschaffen hat.

Ruggericht - 1867
Im Ruggericht von 1867 heist es:

"19) Beim letzten Ruggericht wurde die Verbesserung der Güterwege, insbesondere
- des sogen. Leimengrubenweg in der Richtung gegen Bretzfeld
- des s. g. Gaalbergwegs gegen die Wiesenkelter
- des s. g. Hökleswegs gegen Schwöllbronn
besonders empfohlen, seither ist nur eine kleine Strecke des Gaalbergwegs vom Ort aus befriedigend hergestellt worden, und kann man die Unterlassung der Fortsetzung dieser dringenden Verbesserung in den letzten Jahren nur mißbilligen.
Man muß deßhalb darauf dringen daß fortan mehr geschehen, und alle Jahre eine angemessene Strecke der bezeichneten Wege hergestellt werde."


Ruggericht - 1867
Im Ruggericht von 1867 heist es:

"20) Auch bezüglich der Ortsstrassen ist Verbesserung und namentlich mit Rücksicht auf die eingeengte tiefe Lage des Orts möglichste Reinhaltung derselben der Gemeindebehörde wiederholt zur Pflicht zu machen, in welcher Beziehung besonders auch die Verwahrung der Dungstätten zu beachten ist."

Es müssen Steine zum Ausbessern der Straßen im Ort hergeschafft werden - 1867
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 19.März 1867 liest sich das so:
Nach K.Oberamtlichen Auftrag zu folge sollen im Ortsetter Steine auf die Straße und zwar pro. Laufende Ruth 1.Roßlast aufgeführt, kleingeschlagen und eingelegt werden, da sich um eineige Stellen in schlechtem Zustande befinden so hat man
Beschlossen
Die Steine zur Beifuhr und kleinschlagen so bald wie möglich im öffentlichen Abstrich zu verakkorddiren

Ruggericht, der Zwergweg muss gerichtet werden - 1867
Im Ruggericht von 1867 heist es:

"... Bl. 10 11 findet sich eine gemeinschaftliche Verhandlung mit dem Gemeinderath Oehringen wegen Verbesserung des sogen. Zwergweges von der Markungsgrenze vom Jahr 1864. Diese Lor…….tion ist aber bis jetzt nicht zu Stande gekommen, nehmlich weil von Seiten Oehringen nichts geschehen sei. Es wird daher empf. daß der Gemeinderath von Oehringen wiederum um die erforderliche Einleitung anzugehen sein."

Die Straße vom Oberdorf nach Bretzfeld soll chaussiert werden - 1868
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 7.Juli 1868 liest sich das so:
An der Straße vom Obern Dorf gegen Brezfeld soll das Causiren weiter fortgesezt werden und zwar bis an die Brachdaar zur Beibringung des Materials welches von dem Lindelberger Steinbruch genommen wird, hat man heute Tagforth nach geschehner Bekanntmachung der Ruth nach in Accord hingegeben und zwar unter folgenden Bedingungen
1. Der Steinkörper muß ein Durchmesser 1 Schuh haben
2. Der Accorddant hat also auf jede Ruthe lang und 12! breit so viel Steine beizubringen damit der Steinkörper nach Ziff. 1. hergestellt werden kann
3. Die steine müssen noch vor Beginn der heurigen Erndte wenn es die Witterung erlaubtr beigebracht werden
Es hat per Ruthe gefordert auf obengesuchtes Meß und im lezten Abstrich erhalten
jg. Peter Frank 2f.
Karte mit Lage der Verrenberger Darre Der Pfeil zeigt den Standort der Brachdarre.

Die Straße Richtung Schwöllbronn soll chaussiert werden - 1871
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 29.Mai 1871 liest sich das so:
Es ist schon längst von dem Kl. Oberamt Oehringen die Auflage gemacht worden die Viznalstraße welche von der Staatsstraße aus nach Schwöllbronn führt zu Causiren, die Colegien haben über dies einstimmig
Beschlossen
Den heurigen Sommer über eine Streke zu Causiren, und zwar ca. 50 Ruth der Länge nach.
Der Steinkörper soll der Breite nach 12.Fuß gebaut werden.
Zuvor diese Erbauung des Steinkörpers erfolgt, soll an dem Bergabhang des Wegs geführt wonach dan die Plannierung erst erfolgen soll. Der Frohnmeister Peter Frank wird hiemit beauftragt mit dem Geschäft bald wie möglich zu beginnen zugleich die hies. Gemeindepflege zu beauftragen .... Ankauf der Steine und zwar wenn es möglich in den Bizfelder Steinbrüchen geschehen kann zu sorgen. Die Beifuhr des Materials soll im öffentlichen Abstrich nach örtlicher Bekanntmachung vergeben werden.
Weg nach Schwöllbronn 1944

Ruggericht, Kandel muss gebaut werden - 1873
Im Ruggericht von 1873 heist es:

"§.17. Nur eine Seite der Ortsstraße von der Kirche abwärts hat einen Kandel. Dieser soll bis zum Gemeindehaus fortgesezt werden.
Er ist aber anderer Seits auch nöthig und wird in der Weise angeordnet, daß er innerhalb 4.Jahren auszuführen ist."

[Nachtrag links] "Der Kandel ist bis zum Armenhaus hergestellt. Auf der andern Seite wurde vor dem Rohrbrunnen und eine streke Kandel im Frühjahr 1875 hergestellt."[Ende Nachtrag links]

Ruggericht, der Heckles Weg muss gerichtet werden - 1873
Im Ruggericht von 1873 heist es:

"§.22. Der s.g. Heckles weg gegen Schwöllbronn ist noch nicht vollständig hergestellt, was nun binnen 2 Jahren vollends zu geschehen hat."

Verschiedene Straßen sollen gerichtet werden - 1876
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 6.Juli 1876 liest sich das so:
Zu Ausbesserung der verschiedenen schadhaften Stellen der Straßen in und außer dem Ort wird
Beschlossen
für jetzt die Beifuhr von 115 Roßlast Heichelsteinen zu verakordieren.
Ein weiteres Beiführen soll aufs nächste Spätjahr verschoben werden.

Ruggericht, eine Dohle muss gebaut werden - 1876
Im Ruggericht von 1876 heist es:

"§.14. Bei des Adam Borts Brunnen (unten im Dorf) besteht ein so hieher Quergraben über die Ortsstraße der Verkehrsstörend und daher durch eine Dohle zu ersezen ist."
[Nachtrag links]" GeRaths Protokoll III Bl. 246 erledigt bis aufs Causieren vollständig erledigt." [Ende Nachtrag links]

§.15 Vielfach hängen in und außer Orts die Baumäste so sehr in die Straßen herein, daß sie belästigen und schaden. Die Bäume sind diesen Herbst gehörig auszuästen.

Die Straße vom Viadukt zur Hauptstraße soll gerichtet werden - 1876
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 6.Oktober 1876 liest sich das so:
wie schon aus dem Wegdefektprotokoll des OA Wegmeisters vom 17.Juli d.J. Angeordnet wurde, so ist auch diese von dem Gem Rath für nöthig erachtet worden, daß nehmlich in dem Verbindungsweg vom Viadukt zur Hauptstraße nach Öhringen, die schadhaften Stellen ausgebeßert werden sollen, zu diesem Zweck wird
Beschlossen
Dieses Spätjahr ca. 120 Roßlasten Heichelszeinen zur Ausbesserung beiführen zu lassen und solches im öffentl Abstrich nach vorheriger Bekanntmachung im Ort zur Beifuhr und Kleinschlagen zu vergeben.

Zur Reperatur diverser Straßen soll die Beifuhr von Steinen vegeben werden - 1878
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Januar 1878 liest sich das so:
Zur Ausbesserung der Straßen in und außerhalb des Etters wird die aufführung von 180 Roßl. Heucheklsteinen a. 7CL beschloßen

Zur Reperatur diverser Straßen soll die Beifuhr von Steinen vegeben werden - 1879
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 22.Februar 1879 liest sich das so:
Zur Ausbesserung der im allgemeinen durch naße Witterung sehr schlecht gewordenen Orts und Feldwegen sollen ca. 300 Roßlasten Heichelsteine zum Kleinschlagen und ausbessern der Straßen zur Beifuhr im öffentlichen Abstrich verakordirt werden.
Zur Abgabe der Steine werden die 4. Steinbruch besitzer Schultheiß Göz von Bitzfeld Zieglers Wirth des Ludwig Ueffinger und Joh. Binhammer von Weislensburg von dem Bedarf dieser Steine in Kentniß gesetzt und um Preis... ersucht werden.
Vor der Beifuhr der Steine werden die betreffenden Straßen durch den Ortsvorsteher, Gemeindepfleger und Frohnmeister durchgegangen die Stellen bezeichnet und .... werden.


Nachtrag:
Es haben verlangt
1. Sch. Göz v. Bizfeld 27d.
2. Ziegler Wirth 25d.
3. L. Ueffinger v. Weislb. 25d.
4. J. Binhammer dah. 23d.
Mit rücksicht auf die bei weitem nähere Abfuhr, (abholung) gegenüber derjenigen des Zif. 4. Johann Binhammer mit 23d. als die billigeren wird
Beschlossen
Die nöthigen Steine von Ziegler Wirth in Bitzfeld Zif.2. zu 25d. zu bestellen.

Der Straßenwärter Ahles erhält einen neuen Schubkarren - 1879
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 1.März 1879 liest sich das so:
Für den Straßenwärter Ahles welcher das Vicimalstraße welches von hier nach Bitzfeld resp. Auf die Hauptstraße führt wird die Anschaffung eines Schubkarren genehmigt.
Die Wagnerarbeit wird durch Wagner Eschenweck v. Schwöllbronn besorgt und ihm hieher nach vorheriger Rüksprache 7M. bezahlt.
Die Schmiedarbeit soll von dem Schmied Kiesel hier besorgt werden

Einen "Galbergweg" bauen? - 1879
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 1.März 1879 liest sich das so:
Von dem Ortsvorsteher wurde heute der schon früher in erwehnung gebrachte Galbergweg als eine hiezu günstige Jahreszeit Ruggerichts Prot. v. 22./23. August 1876 S. 114. bis 18 in Anregung gebracht. Hiebei wurde bemerkt daß aus Anlaß der Markungsgrenzfisidation mit Windischenbach am 26.März 1878
von dem Ortsvorsteher Carle und Untergänger Mugele die Sache in verschiedener Richtung eingesehen und daraus erhoben worden sei daß
1. eine Durchfahrt durch das Gewand der Weinberge was den anforderungen am besten entsprechen würde nicht nur wegen theurem Ankauf des A... sondern auch wegen sehr kostspieliger Anlegung sehr theier kommen würde und
2. eine Fuhr auf den Galberg und von da wieder an dem nördlichen Abhang mittelst eines sogenannten Schleifweg hinunter zu den Weinbergen zu richten, könnte nur den im vordern dem westlichen Theil der Weinberge im Galberg nitzen und überdies erscheint eine ordentliche Fuhr auf den Galberg zu richten schon als großes Hinderniß. Daß ferner
3. ein derartigen Kosten bei den gegenwärtigen Zeitverhältnißen sowohl aus der Gemeindekasse als von den einzelnen Betheiligten bei den schlimmen hieanzielten Verhältnißen nicht möglich ist. Uebrigens könnte je nach dem es die Witterung erlaubt auf der östlichen Seite des Galbergs vorerst auf den Galberg in besseren Fahrweg hergestellt werden.

Der Weg zur neuen Lehmgrube soll gerichtet werden - 1879
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Mai 1879 liest sich das so:
Von der Staatsstraße gegen Schwöllbronn durch die Körners und Gretenäker in das Lehnfeld führend. An Fahrweg ist von der Staatsstraße an eine Streke Causirt, dagegen der steilste Punkt gegen der Gemeinde Lehmgrube noch nicht.
Es wird deßhalb in heutiger Sitzung
Beschlossen
1. Diese Streke bis zur Gemeindelehmgrube im Heklisweg von ca. 20 Ruthen in gegenwärtig günstiger Jahreszeit vollens zu Causiren und zwar fortgesetzt nach der von unten her bestehender Länge von 10'.
2. Die Planirung mittelst Frohnarbeit durch Frohmeister Frank resp. dessen Leitung besorgen zu laßen.
3. Das erforderliche Steinmaterial von dem Heichelsteinbruch des Ziegler Wirth in Bizfeld welcher im annehmbares Offert nehmlich für den 7 Center schwerer Roßlast zu 23d gemacht hat zu entnehmen und
4. Die Beifuhr des Steinmaterials im öffentlichen Abstrich zu verakordiren und soll zu 20 ... schweren Haufen aufgesetzt werden.
Weg zur neuen Lehmgrube - Verrenberg

Steine müssen noch kleingeschlagen werden - 1879
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.Juli 1879 liest sich das so:
Die noch bereit liegenden aufgesetzten Straßensteine etwa 20 Haufen a 20... schwer sollen zum kleinschlagen verakordiert werden, die Steine liegen im Gänsweg, Körner und Geklisweg Stäßle und in der Lehmgrube

Ruggericht, eine Kandel muss hergestellt werden - 1880
Im Ruggericht von 1880 heist es:

"§.13. Dem Kirchlein abwärts bis zu dem schon bestehenden Straßenkandel ist die Herstellung eines Kandels erforderlich und innerhalb 3 Jahre auszuführen."
[Nachtrag links]" wegen Mangel an Mittel noch nicht geschehen." [Ende Nachtrag links]

Ruggericht, ein Wegweiser muss ersetzt werden - 1880
Im Ruggericht von 1880 heist es:

"§.14. Der Wegweiser an dem sogenannten Gänsweg und der Staatsstraße ist unten durchgefault, auch sonst abgängig und daher zu erneuern."
[Nachtrag links]" ist bis 1.April 1881 zu ergänzen da bis dahin der Termin verlängert ist." [Ende Nachtrag links]

Ein Wegweiser soll erneuert werden - 1880
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 23.Juli 1880 liest sich das so:
Der Wegweiser Stock wo von der Hauptstraße den Gänsweg herauf den Weg nach Verrenberg anzeigt ist unten ziemlich abgefault und ist nach Ruggerichts St..ß vom 10.Januar 1880 §14. Die Erneuerung durch einen andern Stok angeordnet wozu ein Gußeisener Stok empfohlen ist.
Bei den gegenwärtig so schlimmen Finanziellen verhälltnißen im Ort, wird mit rücksicht darauf daß der Stok noch steht und seinen Dienst thut
Beschlossen
1. Die erneuerung durch einen neuen eisernen Stock um 1.Jahr zu verschieben
2. Das Kl. Oberamt um seine Genehmigung zu bitten
Stand des Wegweiser nach Verrenberg am Gaensweg 1880

Die Orsstraße soll ausgebessert werden - 1882
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 23.Oktober 1882 liest sich das so:
Es ist sowohl von dem Oberamtswegmeister als Defekt aufgenommen als auch vom Gemeinderath anerkannt worden, daß die Ortsstraße einer Ausbesserung bedarf, dem gemäß wird
Beschlossen
Die Beifuhr von 200 Roßlas (Haufen Heichelsteine a 10 Centner von dem Steinbruch des Ziegler Wirth von Bizfeld an die durch Schulth. Carle und GePfl. Mugele bezeichneten Stellen zu verakordieren, auch soll zugleich die Beifuhr von 100 Stück Markstenen aus demselben Bruch verakordiert werden.

Der "Görtzen Buckel" soll gerichtet werden - 1883
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.Februar 1883 liest sich das so:
Da unten im Dorf durch das im letzten Jahr 1882 anhaltende Regenwetter die Straße in einem total schlechten Zustand gekommen ist, so soll vor dem Haus des Christian Görtz und Gottlieb Zöller der daselbst bestehende Buckel abgegraben und neu Causiert werden, die Ausführung soll durch Fröhnen geschehen, die Steine hiezu werden von Ziegler Wirth geholt, mit der Beaufsichtigung wird Frohnmeister Frank beauftragt, die Arbeit soll sofort begonnen werden, auch sollen noch weitere Steine die zur Ausbesserung der verschiedenen sehr verdorbenen Straßenstellen aufgeführt und zum Kleinschlagen verakordiert werden.
Goertzenbuckel - Verrenberg

Der "Görtzen Buckel" soll gerichtet werden Teil 2 - 1883
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.April 1883 liest sich das so:
Nachdem die Abgrabung in der Ortsstraße vor dem Haus des Görz und Zöller wie es oben bl. 98 Zif. III. bestimmt, geschehen ist und nun die vollständige Planierung und Causirung geschehen soll, bringt der Frohnmeister Frank bei dem GeRath vor, daß hiezu nur geübte Leute verwendet werden können und stellt daher den Antrag zu diesem Geschäft das Taggeld anstatt dem gewöhnlichen von 1M 14d auf 1M 50d zu erhöhen
Beschluß
Diesem Antrag zu entsprechen und zu diesem Geschäft das Taggeld auf 1M 50d festzusetzen.

Das Abwasser von Haus 57 u 61 soll abgeführt werden - 1883
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 30.April 1883 liest sich das so:
Das schon längst über die Straße laufende Abwasser von dem Geb. des Christ. Görtz und Joh. Walther soll durch eine Kandel über die Straße und auf der Seite bei Fr. Spengler in den Graben vor dem Hause des Adam Bort geführt und abgeleidet werden. Die Pflasterarbeit incl.
Die anschaffung und Beifuhr der Steine soll an Pflasterer Lürkig in Oehringen vergeben werden.
Kandel bei Haus Görtz - Verrenberg 1883

Eine Stützmauer vor dem Haus des Johann Walther wird gebaut - 1883
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.September 1883 liest sich das so:
Heute wurde die von Hl. Oberamtswegemeister Wolf veranschlagte Stützmauer vor dem Haus des Johann Walther unten im Dorf mit Maurer Figger von Brezfeld pro. Cubikmeter für 10M verakordiert.
Das Protokoll hierüber mit Bedingungen sind bei den Rechnungsakten
Stützmauer bei Görtz - Verrenberg

Steine zur Ausbesserung der Orts- und Feldwege bei geschafft - 1883
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Dezember 1883 liest sich das so:
Die Beischaffung von 260 Roßlasten Heichelsteinen a 700 … zur Ausbesserung der Orts- und Feldwege wird Beschlossen.

Nachtrag links:
Verakordiert den Decbr 1883
zur Beifuhr
Zum Kleinschlagen den 21. Jan. 1883

Der Zwergweg, Grenze zu Öhringen, soll hergestellt werden - 1884
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 1.Februar 1884 liest sich das so:
Auf Anregung der Stadtgemeinde Öhringen wurde beim Markungsrundgang am 23.Mai 1883 über Causierung einer sumpfigen Wegstrecke des gemeinschaftlichen Fahrwegs sogenannten Zwergwegs welcher zugleich die Markungsgrenze zwischen Oehr. Und Verrenb. Bildet, gesprochen wozu man sich diesseits bereit erklärt hat. Demgemäs wurde .. gemeinschaftlicher Beratung über Ausführung fraglicher Causierung auf 24. Januar d.J. Bestellungung gemacht und haben sich die Delegierten von Öhringen und Verrenberg an Ort und Stelle eingefunden. Nach genommener Einsicht und gepflegter Berathung soll in dem sogenannten Zwergweg nahe beim Bahnübergang eine Strecke von 65. met. lang Causiert, nebst zum Auslauf auf beide Seiten mit 15. met ....schlag angelegt und eine Waser abzugs Dohle hergestellt werden.
Nach dem Voranschlag des Hl. Stadtbaumeisters v. Oehringen mit einem Kostenaufwand von 273M 92d ferner
soll in dem Cicinalweg N.16 westl. der Bizfelder Straße gegen Unterohrn eine schlechte Stelle von 25. met. lang nebst 10 weiteren Meter mit S...schläg Causirt und ein Stück Weg von 20. met. lang Carekirt
werden mit einem Kostenanschlag von 155M 60d.
Nach dem die Genehmigung hiezu von Seiten der Stadtgemeinde Oehringen durch hieher übergebenen Protokollauszug erfolgt ist wird auch diesseits
Beschlossen
1. Die Genehmigung zu dieser gemeinschaftl. Causirung beziehungsweise Corektion und Dohlenbau wie solche in den Kostenvoranschlägen näher bezeichnet sind, auf gemeinschaftliche Kosten zu ertheilen
2. Die protjaktirte Ausführung und Beaufsichtigung nach dem Protokollauszug von Oehringen fol.18. §20. vom 25.Januar 1884 gut zu heißen
3. Die Bestellung zur Abstrichsverhandlung dem Verehrl. Stadtschultheißenamt Oehringen unter rechtzeitiger Mittheilung hieser behufs öffentl. Bekanntmachung unter vorbehalt Gemeinderäthl. Genehmigung zu überlassen und
4. Der Stadtgemeinde Oehringen durch Protokollauszug hievon Mittheilung zu machen.
Der Zwergweg war zuletzt 1864 gerichtet worden.

Ruggericht, ein Wegweiser muss ersetzt werden - 1884
Im Ruggericht von 1884 heist es:

"§.9. Der Wegweiser an der Staatsstraße dem Verbindungsweg mit Oehringen u Schwöllbronn, dem sog. Gänsweg, dessen Erneuerung schon beim Ruggericht 1880 verlangt, aber aus sog. Sparsamkeits Rücksichten unterlassen wurde, bedarf der Erneuerung welche im Laufe des Sommers 1884 zu geschehen hat."
[Nachtrag links]" für den alten abgefaulten ist ein neuer angebracht" [Ende Nachtrag links]

Ein Ortsstock und ein Wegweißerstock - 1884
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 1.Februar 1884 liest sich das so:
An der südlichen Seite außer dem Ort, beim neuen Weg steht 1. Ortsstock und 1. Wegweißerstock wovan der eine entbehrlich und als Wegweißerstock an der Hauptstraße gegen den Gänsweg wo ein solcher fehlt verwendet werden kann, das ausgraben dieses Stoks die anbringung von 4. eichenen Wegweierarmen mit schöner Schrift geschrieben, das Verbringen und Eingraben an Ort und Stelle wird dem Schreiner Braun dahier übergeben und mit ihm eine Belohnung von 4M vereinbart.
Demselben Schreiner Braun wird die Anfertigung von 4. Drathgittern in die hiesige Schule welche zur Liftung und verhinderung des einfliegens in die Schule der Vögel dienen über übergeben und als Belohnung für je ein Gitterle 40d festgesetzt
Wird an den Schreiner Braun um 4M vergeben.
Ist mit neuer Weg, der Weg nach Bretzfeld gemeint?

Ruggericht, Fehler in der Landesvermessung - 1884
Im Ruggericht von 1884 heist es:

"§.5. Pro 1883/84 ist eine Meßurkunde vom Feldweg No. 16 vorhanden, welche eine Unrichtigkeit im Landes Vermessungsbrouillons nachweist.
Ist daher durch den Geometer mit Bericht an das Oberamt u durch dieses an das K. Katasterb… vorzulegen."

[Nachtrag links]" Nach der Ansicht des Hl. Oberamts Geometer Schumacher ist eine Vorlage dieser Meßurkunde mit Handschrift No.4 pro 1883/84 S.284 nicht nöthig, indem die Ergänzungskarten nach geändertem Handriß richtig gestellt und im Primärkataster diese Veränderung alle gut wurde "[Ende Nachtrag links]

"§.8. Als öffentl. Bedürfniß ist die Herstellung resp. Verbesserung des ordentlichen Verbindungswegs mit Schwöllbronn zu betrachten welcher den Anforderungen an eine Nachbarschaftsstraße nicht entspricht.
Es ist daher in den nächsten Jahren ernstlich darauf zu dringen, daß jene nachbarschaftliche Verbindung hergestellt wird.
Allein wer a... wäre die zweckmäßigste Richtung des Wegs festzustellen und hierüber namentlich auch mit der Gemeinde Schwöllbronn in Verhandlung zu treten.
Außerdem wäre dabei in Ergänzung zu nehmen ob und in welcher Weise mit dieser Wegherstellung eine Verbesserung der Feldwege in jener Gegend durch ein richtiges System solcher Wege zu erziehlen wäre und es empfiehlt sich, hierüber zuerst einen Sachverständigen zu Rath zu ziehen.
Das Oberamt will hiemit die Anbahnung dieser Sache gegeben haben und erwartet, daß von Seite der Gemeindeverwaltung nun weiteres geschehen werde."


"§.10. Der untere Verbindungsweg mit der Staatsstraße gegen Oehringen, Langenfeld- oder Neusträßle ist ungenügend unterhalten und bedarf der Verbesserung welche sofort anzuordnen ist."

Ruggericht, Ortsweg bei der Wette muss gerichtet werden - 1884
Im Ruggericht von 1884 heist es:

"§.16. An der Wette ist der Ortsweg durch ungeschickte Anschüttung von Boden u Steinen holprig und daher zu verbessern."
[Nachtrag links]"ist verbessert." [Ende Nachtrag links]

Der Zwergweg, Grenze zu Öhringen, ist hergestellt - 1884
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 5.Juli 1884 liest sich das so:
Nachdem der Straßenbau und Wegkorektion im Zwergweg und Vicinalweg No.16 vollendet, deren Herstellung oben bl. 111b und 112 Beschloßen wurde auf Bestellung des Stadtschultheißenamt Oehringen durch die gemeinschaftl. Comission von Oehring und Verrenberg am 23.Juni d.J. die Wegstreken besichtigt und übernommen.
Die einzelnen von dem Stadtbaumeisteramt Oehringen gefertigten Kosten Berechnungen wurden eingesehen und geprüft, dieselben betragen
I. Die Herstellung eines theils des Feldweges No.16 westl. der Bizfelder Straße (Flürlis..)
  a. ankauf der Steine 13M 3d
  b. Brechen der Steine 43M 44d
  c. Beifuhr der Steine 81M 54d
  führen von Erde 3M 54d
  d. Causiren und Planiren 63M 26d
Summa 205M 27d
II. Herstellung des Zwergwegs
  a. ankauf der Steine 19M 38d
  b. Brechen der Steine 65M 10d
  c. Beifuhr der Steine 132M 70d
  d. Causiren und Planiren 77M 39d
Summa 294M 57d
Herstellung einer Quer Dohle über den Zwergweg 28M 61d
Hiezu kommt noch nach der gemeinschaftlichen Vereinbarung bei der Uebernahme, die Ziehung eines Grabens und versetzung einer Blatte von der Dohle an das Güterbrikle akord mit Klenk v. Heuberg für 10M 80d
ferner
Die Herstellung eines Kandels über den Zwergweg akord mit Plast. Birkig v. Oehringen 11M 25d
(wozu die Stadtgem. Oehringen die Steine und die Gem. Verrenberg den Sand liefert)
Summa 550M 50d
Hizu wird
Beschlossen
1. Die Kostenrechnung im Gesamtbetrag von 550M 50d, für Verrenberg zur Hälfte mit 275M 25d
  Zwei Hundert siebenzig fünf Mark 25d
  zu genehmigung und in Ausgabe aus der Gemeindekasse zu dekretiren.
2. dem GeRath Oehringen Protokollauszug unter anschluß der Akten No. 1-10 zuzustellen.

Es sollen Steine, zur Ausbesserung der Wege, hergeschafft werden - 1885
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 29.Dezember 1885 liest sich das so:
Auf die Straßen in und außerhalb Orts sollen zur Ausbesserung ca. 300 Haufen Kalksteine a 10.Centner aufgeführt werden.
Die Steine sollen von dem Steinbruch des Ziegler Wirth in Bizfeld welcher schon a 10. … zu 40d offerirt hat geholt werden und nachdem ja nach Bedarf die Plätze durch Schultheiß Carle und Frohnmeister Frank aufgenommen und bezeichnet sind, werden dieselben zur Beifuhr im öffentl. Abstrich zu verakordiren.

Die Beifuhr wird hiermit vergeben - 1886
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.Februar 1886 liest sich das so:
Die oben bl. 137b Zif.II. zur Ausbesserung der Straßen bestimmten Heichelsteine wurden heute zur Beifuhr verakordiert.
Bes. Protokoll bei den Rechnungs Akten wo auch die GeRäthl. Genehmigung erfolgt ist.

Der Hohlweg Vicinalw. No.8 soll gerichtet werden - 1886
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.April 1886 liest sich das so:
In dem zwischen Lindenhölzlis und Lehmgrubenäcker hindurch führenden Hohlweg, Vicinalw. No.8. welcher schon längst sehr schlecht farbar ist, soll die Fahrbahn mit einem Steinkörper rolliert werden, wozu schon die Steine theilweise aufgeführt sind, noch ehe aber dies geschieht, sollen die Grenzsteine der Anstößer welche theils umhängen auch einige umgekommen sind, ergänzt werden hienach zur Anlegung der Hl. Oberamtswegemeister zu Rath gezogen werden.

Nachtrag links:
Netiges Geschäft soll dem Geometer Geiger v. Oehr. Übertragen werden mit welchem ein Taggeld von 7M incl. Diäten und ... vereinbart ist.

Am Viadukt soll eine Kandel angebracht werden - 1886
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.April 1886 liest sich das so:
Nach dem Wegdefektprotokoll vom 24.Febr. D.J. des Hl. Ob/A Wegmeisters Wolf ist angeordnet, daß in der nördl. Seite des Viadukts bei der Akerfuhr des Georg Weiß eine Kandel auf 10.met. Länge angebracht werden soll wobei sich die Amtskörperschaft als zur Straße zählenden Streke betheiligen wird, demgemäß wird
Beschloßen
Ein Drittheil an den aufzuwendenden Kosten aus der Gemeindekasse zu verwilligen

Es sind einige Straßenstellen zu richten - 1887
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 22.Januar 1887 liest sich das so:
Nach Anzeige des Frohnmeister Frank sind die Ausbesserungen einiger Straßenstellen namentlich in der Straße gegen die Staatsstraße im Linsenfeld einiger Stellen durch das Ort und der sogenannten Seigaßenweg, sehr nothwendig und wird daher
Beschlossen
Von dem Steinbruch des Ziegler Wirth in Bizfeld ca. 160 Haufen Steine a 10 Centner zu 40d pro Haufen ankaufspreis zur Berfuhr zu verakordieren.

Ein dingliches Nutzungsrecht soll eingetragen werden - 1887
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.April 1887 liest sich das so:
Nachdem mehrere Gütterbesitzer von Bizfeld und Schwöllbronn vom Vivinalweg No.1 Bizfelder Markung (welcher von Bizfeld nach Schwöllbronn führt), einen Fahrweg im Distrikt Happach welcher die neue No. 31 erhalten hat, bis zur Markungsgrenze Verrenberg angelegt haben, wobei auch folgende Ausmerker von den Orten Bizfeld und Schwöllbronn nehmlich
Johann Ehnle v. Schwöllbronn mit P.1594,c1595cund 1596
Georg Reinhard v. Haubühl jetz in Bizfeld mit P.1598/1 und 1601/1
Gottlieb Martin von Bizfeld mit P.1598/2
Christian Mugele von Bizfeld mit P.1601/2
sich an dem Ankauf der Fuhr welches durch freies Uebereinkommen zustande kam, betheiligt haben, sind folgende Servidutenänderungen in hiesiger Markung eingetretten.
Johann Ehele von Schwöllbronn fahrt in Zukunft mit P.1594, 1595 und 1596 unmittelbar auf die neu gekaufte Fuhr No.31. Markung Bizfeld wogegen das im hiesigen Güterbuch beschriebene Ueberfahrtsrecht über P.1554 und 1555 Mich Bayer von Schwöllbronn weg fällt.
Gottlieb Martin von Bizfeld erhält sein Fahrrecht mit P.1598/2 über P.1598/1 Georg Reinhard von Bizfeld in den neu gekauften Fahrweg.
Georg Reinhard von Bizfeld fahrt mit P.1598/1 unmittelbar in den neu gekauften Fahrweg, derselbe mit P.1601/1 und Christian Mugele von Bizfeld mit 1601/2 fahren unmittelbar auf Markung Bizfeld wogegen das bestrittene Fahrrecht über P.1657. und 1673 weg fällt.
Da ein Anstand nicht abwaldet und weder Pfandgläubiger noch sonstige Persohnen gefährdet werden, wird
Beschlossen
1. Die Servidutenabänderung in seinem vollen Umfang gut zu heißen.
2. Eintrag ins Güterbuchs Protokoll behufs Richtigstellung des Güterbuchs zu machen
3. Protokollauszug dem Königl. Oberamt nebst der hierher gelangten Mittheilung vom 26.april d.J. von dem Feldbereinigungsgeometer Geiger von Oehringen, zur Genehmigung vorzulegen Gemäß Art. 42 und 43 des Gesez vom 26. März 1862

Nachtrag links:
Da die betheiligten Güterbesitzer sich nicht herbeigelassen haben die Servidutenänderung durch Unterschrift anzuerkennen wird vorstehender Beschluß hiemit zurück genommen.
Flur Happach - Verrenberg

Zur Verbesserung der Straße im Linsenfeld sollen Steine beigefahren werden - 1888
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.April 1888 liest sich das so:
In dem Sträßle im Linsenfeld vom Viadukt bis zur Staatssraße sollen zur Ausbesserung 40 Haufen und durch das Ort 10 Haufen sua. 50 Haufen a 10 Centner aus dem Bruch des Ziegler Wirth in Bitzfeld zur Beifuhr in öffentl. Abstrich verakordiert werden.

Nachtrag links
Den 27.März 88 verakordiert a 35 und 40d
Weg am Linsenfeld - Verrenberg

Der Straßenwärter Michael Ahles gibt sein Amt ab - 1888
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.April 1888 liest sich das so:
Nachdem der seitherige unständige Straßenwärter Mich. Ahles alters und kränklichkeits halber seinen Dienst gekündigt hat, wurde auf die Körperations Straße von hier nach Bitzfels
Christian Schumacher, Weing. Hier als unständiger Straßenwärter vom Königl. Oberamt am 20.November d.J. ernannt und wurde der Ordnung gemäß Schumacher heute vor versameltem Gemeinderat in vorgeschriebener Weise verpflichtet

Zur Arbeitsbeschaffung soll das kleinschlagen von Straßensteinen vergeben werden - 1891
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 16.Januar 1881 liest sich das so:
Um den ärmeren Leuten von denen bei gegenwärtiger Jahreszeit manche Beschäftigungs- und Verdienstlos sind, eine Beschäftigung und Verdienst durch Steinschlagen geben zu können sollen 27. meter Straßensteine an verschiedenen noch zu bestimmenden Lagerplätze aus dem Steinbruch des Ziegler Würth in Bitzfeld von welchem die Steine bereits pro Meter 1M 70d angekauft sind, Beigeführt werden.
Die Beifuhr ist sofort im öffentl Abstreich zu vergeben.
Ebenso soll das Aufsetzen der beigeführten Steine auf Meterhaufen in Abstreich vergeben werden.

Zur Ausbesserung verschiedener Straßen sollen Steine gekauft werden - 1891
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.Februar 1881 liest sich das so:
Zur Ausbesserung der verschiedenen Straßen welche der Ausbesserung dringend bedürfen, sollen von dem Steinbruchbesitzer Gunzer in Weißlensburg ca. 150 Haufen a 10 Centner Heifelsteine beigeführt werden.Der Ankauf ist bereits erfolgt pro Haufen zu 35d.

Zur Ausbesserung verschiedener Straßen sollen Steine gekauft werden - 1891
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.Dezember 1881 liest sich das so:
Zur Ausbesserung der verschiedenen Straßen in und außer dem Ort sind von dem Steinbruchbesitzer Ziegler Wirth in Bizfeld ca. 100 Haufen Heichelsteine pro Haufen a 10 Centner für 50d angekauft worden und sollen dieselben sofort zur Beifuhr nach vorherigen Bekantmachung im Ort verakordiert werden. Weitere 100 Haufen sollen später noch aufgeführt werden.

Eine schadhafte Brücke soll gerichtet werden - 1892
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.Dezember 1892 liest sich das so:
Das schadhafte Brückle vor dem Haus des Wilhelm Dietrich soll durch Einlegung von 30 cm weiten Cementröhrung erneuert werden.
ehem. Brücke am Haus Nr.51 - Verrenberg

Die Straße vom Bahndurchlass zur Hauptstraße soll in die Unterhaltung durch den Staat abgegeben werden - 1893
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 4.Januar 1893 liest sich das so:
Die Vicimalstraße vom Eisenbahndurchlaß bis auf die Staatsstraße in der Richtung nach Öhringen muß immer noch von der Gemeinde unterhalten werden, obwohl diese Straße dem Verkehr nach Öhringen vermittelt und andere ähnliche Straßenstreken bereits von der Amtskörperschaft in Unterhaltung übernommen worden sind.
Die bürgerlichen Collegien sind der Ansicht daß die Uebernahme dieser Straßenstreke in die Unterhaltung der Amtskörperschaft gerechtfertigt wäre und
Beschlossen
Daher Einstimmig dem entsprechendes Gesuch an die .... Ortsversammlung zu stellen

Nachtrag links vom 26.Juni 1893:
Nach Amtsvers. Beschluß v. 26.Juni 1893 wurde die Straßenstreke in Unterhaltung der Amtskörperschaft übernommen nach dem vorher die Straße in vorschriftsmäßiger Beschaffenheit hergestellt worden ist.
1/3 theil zahlt Amtskörperation
Weg vom Bahndurchlass zur Hauptstraße - Verrenberg

Die Straße vom Bahndurchlass zur Hauptstraße soll in die Unterhaltung durch den Staat abgegeben werden - 1893
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 4.April 1893 liest sich das so:
Nch oben bl.212 dieses Prot. Haben die bürgerlichen Collegien v. hier ein Gesuch an die Ver... Amtsversammlung zur Uebernahme der Straßenstreke vom Eisenbahndurchlaß bis zur Staatsstraße im Linsenfeld in die Unterhaltung der Amtskörperschaft, vorgelegt. Nach einer von dem Hl. Oberamtswegemeister abgegebenen äußerung zu welcher dersel. v. Kl. Oberamt veranlaßt wurde, ist das Gesuch zur Genehmigung empfohlen unter der Voraussetzung, daß in fragl. Straßenstreke Nebenwege angelegt und Steinlagerplätze angebracht werden, demgemäß
Beschlossen
Zu dem im Januar d.J. eingereichten Gesuch die Erklärung abzugeben, daß man bereit ist die Straßenstreke vom Eisenbahndurchlaß bis zur Staatsstraße in vorschriftsmäigen Zustand zu bringen.

Betr. Fol.212b Die Vicimalstraße vom Eisenbahndurchlaß bis auf die Staatsstraße: Es wird, wie gefordert, angeboten diese Straße zuvor in vorschriftsmäßigen Zustand zu bringen.

Die Straße vom Bahndurchlass zur Hauptstraße soll in die Unterhaltung durch den Staat abgegeben werden - 1893
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.Juli 1893 liest sich das so:
Die vorschriftsmäßige Herstellung der Lenzenfeldsstraße vom Durchlaß bis zur Staatsstraße wird genehmigt und die Einleitung zur Ausführung veranlaßt.

Die Straße vom Bahndurchlass zur Hauptstraße soll in die Unterhaltung durch den Staat abgegeben werden - 1893
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.August 1893 liest sich das so:
Nachdem in der amtsversammlung am 26ten Juni d.J. die Uebernahme der Straßenstreke vom Eisenbahndurchlaß bis zur Hauptstraße in Atministration der Amtskörperschaft nach vorheriger Verbesserung der Straße genehmigt und durch den Hl. Oberamtswegmeister Wolf im Situationsplan Profelangabe und Kostenvoranschlag mit dem Betrag von 998M 56d gefertigt und vom Königl. Oberamt zur Genehmigung der bürgerl. collegien hieher gegeben worden ist woran sich die Amtspfleger mit 1/3 theil betheiligen wird, wird nach Einsicht der Akten.
Beschlossen
Den Situationsplan Profilangabe und den Kostenvoranschlag mit dem Aufwand von 998M 56d zu Ge... sofern der Amtsversammlungsausschuß die Genehmigung ebenfalls ertheilt.

Die Straße vom Bahndurchlass zur Hauptstraße soll in die Unterhaltung durch den Staat abgegeben werden - 1893
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.September 1893 liest sich das so:
Nachdem die Straßenkorektion im Linsenfeldsträßle auch vom Amtsversammlungsausschuß genehmigt worden ist, ist von dem Oberamtswegmeister angefragt worden bis wann die Ausführung vorgenommen werden soll, hierauf wird
Beschlossen
Die Ausführung erst nach vollständiger Aussaat der Winterfrucht zur Ausführung zu bringen

Georg Weiß verkauft geschlagene Steine zur Reperatur der Ortsstrasse an die Gemeinde - 1894
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Mai 1894 liest sich das so:
Von Georg Weiß hier wurden zur Ausbesserung der Ortsstraße 3 met. geschlagene Heichelsteine die er selbst angeschafft und geschlagen hat pro. met. zu 5M 50d somit 3 met. zu 16M 50d angekauft unter der Bedinung daß er die Steine selbst zu geeigneter Zeit an die schadhaften Straßenstellen zu führen hat.

Dir fürstl. Standesherrschaft verlangt, dass der Feldweg No 14 instant gesetzt wird - 1894
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.Juli 1894 liest sich das so:
Die fürstl Standesherrschaft Hohl. Oehringen verlangt nach einem Schreiben vom 27ten Juni d.J. die Herstellung des Feldwegs No. 14 welcher von der Wiesenkelter auf den Vicinalweg No.5. führt, nach Angabe des Frohnmeister Frank und wie man sich auch selbst überzeigt hat, ist der von der P.898 über die Eigenthumsgrenze heraus gesetzt Stein welcher der fürstl. Standesherrschaft gehört ein Hinderniß des Wegs, es wird deßhalb der Frohnmeister Frank beauftragt nach vorangegangener Steinaußbeßerung den Weg mit der über der Eigenthumsgrenze auf Gemeindeboden liegenden Erde an der P.898 auszuebnen

Die Straße vom Bahndurchlass zur Hauptstraße soll in die Unterhaltung durch den Staat abgegeben werden - 1894
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.Juli 1894 liest sich das so:
Zu der Korektur der Straßenstreke von Eisenbahndurchlaß bis zur Staatsstraße über das sogenannte Linsenfeld welche zur Uebernahme der Straße zur Unterhaltung auf die Amtskörperation ausgeführt werden mußte, ist im ganzen im Kosten von ca. 1900Mark wovon es die hiesige Gemeinde 2/3 theil von ca. 1200-1300M trifft, da es nicht möglich ist diesen Betrag durch Umlage zu deken, wird
Beschlossen
1. zur Bestreitung dieser Kosten ein Anlehen von 600M Sechs Hundert Mark aufzunehmen
2. In Ratenzahlungen nehmlich Martini 1895, 1896 und 1897 je 200M wieder abzutragen
3. Das Anlehen bei Schultheiß Carle dahier gegen a 4 1/2% v. 25. Juli d.J. Verzinsung aufzunehmen und
4. Hohe Genehmigung durch vorlegung eines Protokollauszugs hiezu einzuholen.

Die Beifuhr von Steinen zur Straßenreperatur wird vergeben - 1895
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 29.März 1895 liest sich das so:
Zur Ausbesserung der verschiedenen schadhaften Straßenstellen sollen ca. 200 Haufen Kalksteine von dem Steinbruch des Johann Kern v. Weißlensburg bei welchem die Steine a 10 Centnrt zu 45d bereits bestellt sind zur Beifuhr im öffentl. Abstrich verakordirt werden.

Die Beifuhr von Steinen zur Straßenreperatur wird vergeben - 1895
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 29.März 1895 liest sich das so:
Zur Ausbesserung der Straßen in und außerhalb Etters für kommendes Spätjahr und Winter ist ein Quantum Heichelsteine von dem Steinbruchbesitzer Johann Kern von Weißlensburg pro Meter 1M 60d. Angekauft worden und wird
Beschlossen
1. Diese Steine auf Lagerblätze von je 5 meter zur Beifuhr im öffentl. Abstrich zu verakordieren und zwar
  In die Lehmgrube beim Heklisweg 5 met.
  In der Staig beim Staigenäkerle 5 met
  In die ausgefüllte Wete im Dorf 20 met.
  bei Zöllers Garten oben im Dorf 10 met.
  in Distrikt Weidig beim Ortsstok 10 met.
                                                      50met.
2. Das aufsetzen auf 5. met. große Haufen hat der Beifuhrakordant zu besorgen

Übernahme des Ortsetters in die Unterhaltung der Amtskörperschaft - 1896
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 8.April 1896 liest sich das so:
Nach dem Protokoll des Hl Oberamtswegmeister Wolf vom 3.März d.J. Übernahme des Ortsetters in Unterhaltung der Amtskörperschaft betreffend beträgt die Länge der Ortsstraße bis zur Sonne 450meter.
Nach Anordnung des Kl. Oberamts vom 4.März d.J. sollte die Fahrstraße und die kleineren Anstände bis April d.J. hergestellt werden. Die Herstellung der Zubehörden , Kandel Dohlen muß bis 1.April 1898 erfolgen.
Das erstere ist unmöglich und wird daher
Beschlossen:
Die Fahrstraße im laufe des Jahres 1896, die übrigen Zubehörden, Kandel, Dohlen möglichst bis 1.April 1898 herzustellen.
Die besagten 450 Meter würden darauf hinweisen, dass der Ortsetter an der Abzweigung zur Wiesenkelter lag

Es müssen noch Steine zur Reperatur der Straße im Ort beigeführt werden - 1896
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 8.April 1896 liest sich das so:
Zur Herstellung der Fahrstraße im Ortsetter sind noch ca. 45 Cubikm. Kalksteine erforderlich S. oben Zif1 es wird
Beschlossen:
45 Cubikm. Steine von dem Steinbruch des Johann Kern von Weislensburg zur Beifuhr zu verakordieren und diese Steine in folgenden Lagerplätze abzuladen:
- 5 met. bei Schmelzles Backofen
- 10 met. zwischen Zöller u Görzen Haus
- 10 met. bei Friedrich Hofmanns Garten
- 20 met. in die ausgefüllte Wette
... die ausgefüllte Wette - ist damit der alte Feuersee -heute Kriegerdenkmal- gemeint?

Die beigeführten Steine müssen kleingeschlagen werden - 1896
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.August 1896 liest sich das so:
Nachdem die am 8ten April d.J zur Beifuhr bestimmten 45Cent Straßensteine aufgeführt und ünernommen sind, sollen dieselben alsbald zum kleinschlagen vergeben werden.

Zur Kandlung durchs Ort sollen Pflastersteine beigeführt werden. - 1897
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 1.Januar 1897 liest sich das so:
Zur Kandlung durchs Ort nach der Aufnahme des Hl. Oberamtsweg Meisters sollen vorerst 20 Cubikm. Pflastersteine von dem Steinbruch des Joh Kern v Weislensburg beigeführt und in der ausgefüllten Wette gelagert werden.
Die Plastersteine deren beifuhr im öffentl. Abstrich zu verakordieren ist sollen von dem Akordanten auf 4. met. große Haufen aufgesetzt werden.

Zur Ausbesserung der Straßen außerorts sollen Steine beigeführt werden. - 1898
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.März 1898 liest sich das so:
Auf Antrag des Frohnmeisters Frank sollen auf die Sträßchen außerhalb des Orts zur Ausbesserung Steine aufgeführt werden
Beschluß
Es sollen 23 Cub Meter Heuyelsteine aus dem Bruch des J.Kern von Weißlensburg zur Beifuhr auf die genannten Plätze im Abstrich verakortirt werden

Die aufgeführten Steine sollen kleingeschlagen werden. - 1898
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.April 1898 liest sich das so:
Die beigeführten Heuchelsteine auf den Sträßchen außerhalb des Orts welche von Schulth. Bort und gmdPfl. Mezger übernommen worden sind, sollen zu kleinschlagen verakordiert werden, gesamt Meß 22l Meter

Verrenberg beteiligt sich an der Verbesserung des Weges Öhringen-Schwöllbronn. - 1898
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.April 1898 liest sich das so:
Vor versammelten Gemeinderat und Bürgerausschuß auf Antrag der Stadtgemeinde Oehringen soll in dem Öehringer Schwöllbronner Weg eine Korektion und Causirung stattfinden wobei auch eine länge hiesiger Markung in berürung kommt welche 44 Met. nach dem Kostenanschlag des Stadt. Meister Bartenbach von Oehringen einen Aufwand von 214M 28d beträgt.
wozu ein Staatsbeitrag von 30% in Aussicht stehe.
Da diese Wegstreke hiesige Markung zwischen denjenigen der Markung Oehringen und Unterohrn liegt, so wird eine Zurückweisung nicht stattfinden können und wird daher
Beschlossen
Diesen Aufwand mit den Kostenvoranschlag von 214M 28d
soweit es die hiesige Markung betrift zu genehmigen und unter Leitung des Stadtbaumeister von Oehringen zur Ausführung zu bringen

Die benöthigten Materialien sollen im Abstrich beigeführt werden. - 1898
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.April 1898 liest sich das so:
Die nöthigen Sandblatten und Metersteine hiezu sollen gleichfalls im Abstrich zur Beifuhr vergeben werden.

Zur Ausbesserung der Straßen außerhalb des Ortsetters soll die Beifuht der Steine vergeben werden. - 1901
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 2.Mai 1901 liest sich das so:
Zur Ausbesserung der Straßen außerhalb des Ortsetters für kommendes Spätjahr und Winter ist ein Quantum Spichelsteine von dem Steinbruch des J. Kern von Weißlensburg pro Cub.Meter 1M 70d angekauft worden wird
beschlossen
I. Diese Steine auf geeignete Lagerblätze zur Beifuhr im öffentlichen Abstrich zu verakordieren
und zwar Lenkfeldweg No.1 6 Cub Meter
gegen Schwöllbronn No.2 6 Cub Meter
No.3 6 Cub Meter
no.4 6 Cub Meter
Gegen Wind.bach und Bretzfeld No.4 6 Cub Meter
No.4 8 Cub Meter
No.4 6 Cub Meter
No.4 6 Cub Meter
No.4 4 Cub Meter

II. Das aufsetzen hat der Beifuhrakordant zu besorgen

Die Beigeführten Steine müssen klein geschlagen werden. - 1901
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 13.Juni 1901 liest sich das so:
Nachdem in die Nebenstraßen in und außer dem Ort 46 Cubikmeter Heugelstein zur Ausbesserung auf geführt wurden wird
Beschlossen
Dieselben nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung zum kleinschlagen zu verakortieren

Die Löhne für das Frohnen müssen angehoben werden. - 1901
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.Dezember 1901 liest sich das so:
Auf Antrag des Frohnmeisters Eberhart Fischer daß er zu den Ortsfrohnen weder Gespan noch Taglöhner bekommen könn, da die Bauern um das Fuhrlohn von 6M 86d und die Taglöhner welche in Sommertagen 1M 40d und in den Wintertagen 1M erhalten nicht in der Frohn arbeiten wollen wird
Beschlossen
Das Fuhrlohn täglich auf 8M acht M für Taglöhner in den Sommertagen 2M zwei Mark; in den Wintertagen 1M 40 eine Mark vierzig Pfenige zu stellen. Mit Rückwirkung bis 1.April 1901 Jugendliche Personen unter 16 Jahren werden zum Taglohn nicht zugelassen

Staige und Gänsweg sind schadhaft - 1903
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.Februar 1903 liest sich das so:
Auf Anzeige des Frohnmeister E. Fischer, daß der Staige und Gänzweg sehr schadhaft ist wird
Beschlossen
30. Kugmeter Heuchelsteine aufführen zu lassen um in der richtigen Zeit einwerfen zu können

Zwei Wege sind schadhaft- Steine werden beigeführt und klein geschlagen - 1907
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 13.Mai 1907 liest sich das so:
Auf Anzeige des Frohnmeisters Fischer daß der Weg vom Schafhaus bis zur Staigenkelter und von der Landstraße bis zur Lehmgube schadhaft.
28 Cubikmeter Heuchelsteine aufführen lassen und sofort zum Kleinschlagen zu vergeben.
Weg vom Schafhaus zur Staigenkelter

Ein Weg ist schadhaft- Steine werden beigeführt und klein geschlagen - 1909
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.Mai 1909 liest sich das so:
Auf Anzeige des Frohnmeisters E. Fischer daß der Weg von der Linde bis zum Flurfeld und bis zur Ortskelter schadhaft sei wird
Beschlossen
Durch aufnahme 40 Cupimeter Heuchelsteine aus dem Steinbruch des J. Kern in Weißlensburg aufführen zu lassen und zum Kleinschalgen zu vergeben

Der mit der Gemeinde Öhringen gemeinsam zu unterhaltende Zwergweg ist schadhaft - 1910
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.Januar 1910 liest sich das so:
Nach einem am 11.d.M. hieher übergebenen Auszug hat der Gemeinderat Oehringen am 30.Dezember 1909 bezieglich des Feldwegs im Zwerkweg beschlossen, den hiesigen Gemeinderat davon zu benachrichtigen, daß dieser Weg in einem sehr schlechten , zum Teil nicht befahrbaren Zustand sich befinde, und den hiesigen Gemeinderat, um Mitteilung zu bitten, ob die hiesige Gemeinde an den entstehenden Kosten für die Verbesserung des Wegs die Hälfte bestreite.
In Erwägung daß fraglicher Weg nur wenig befahren wird und keineswegs zu den schlechtesten Wegen der hiesigen Markung zählt, welche Wege dazu noch einen ganz andern Verkehr aufzuweisen haben, endlich daß zur Zeit in der Gemeinde die Mittel gar nicht zur Verfügung stehen, und der Eintritt besserer Witterung von selbst eine Verbesserung bringen wird.
Beschlossen
Fragliche Wegverbesserung vorerst zurückzustellen und dem Gemeinderat Oehringen mittelst Protokollauszug hievon zu benachrichtigen

Zur Reperatur der Wege ausserhalb des Ortsetter müssen Steine beigeführt werdent - 1912
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 6.November 1912 liest sich das so:
Zur Ausbesserung der Straßen außerhalb des Ortsetters sind für kommendes Spätjahr u Winter ein Quantum Heichelsteine notwendig geworden welche von Steinbruchbesitzer Joh. Kern Weißlensburg pro Cupikmet. Zu 1M 80d angekauft wurden
Beschlossen
Die erforderlichen Steine sollen auf geeigneten Lagerblätzen zur Beifuhr im öffentlichem Aufstriche verakortirt werden
u zwar
1. Im Flurweg 4met
2. Bei der Linde 4met
3. An der Steig bei H Schumacher 5 met.
4. An der Steig außen 5met.
5. Am Gänzweg oben 5met.
6. Gegen SchwöllbronnNo an der Lanstr. 5met.
7. Lemgrube 4met.
8. Gegen Schwöllbronn (Bender Wiese) 8met.
das Aufsetzen hat der Beifuhr Akordant zu besorgen

Ausgleich mit der Standesherrschaft wegen Überlassung des Feldweges Nr.9 - 1912
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 16.Dezember 1912 liest sich das so:
Nach dem Meßurkundenheft vom 10.März 1904 wurde von der Fürstl. Standesherrschaft Hohenlohe Oehringen gehörigen Weinbergs Parzellen zur Ueberlassung des Feldwegs No.9 der Gemeinde gemessen und zwar
von Parz No 951 b 2ar 43qm
952 d 2ar 82 qm
953 c 79qm
956 b 1ar 84qm
1019 85qm
1020 54qm
1021 1ar 22qm
1023 13qm
Zusammen 8ar 62qm
wogegen von dem Feldweg No9 46qm zu der Parz Nr. 951 u von der Parzelle No 1021 der Gemeinde 25qm zu der herschaftlichen Parzelle No. 1023 hinzugekommen sind.
Zur Erledigung dieser Angelegenheit wird
Beschlossen
Die Gemeinde überläßt die Parz No. 1021 mit einem restl. Meßgehalt von 2ar 74qm als Gegenwart für die von der Fürstl Standesherrschaft abzutretenden 8ar 62qm letzterer unentgeltlich, übernimmt sämtlich. durch die nöthigen Verträge und Grundbuchseintragungen entstehenden Kosten, also auch die für das .... Grundbuch der Standesherrschaft.

Bitte um einen Staatsbeitrag - 1913
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 30.Januar 1913 liest sich das so:
Die hiesige Gemeinde hat die Absicht den in ganz verwahrlostem Zustand befindlichen Weg zu den Weinbergen des Gal- und Verrenberg wieder herzustellen. Infolge der schlechten Weinjahre in den letzten Jahrzehnten hatten die Weingärtner keine Lust eine Wegverbesserung vorzunehmen. Jetzt indem aber dieselbe dringend notwendig geworden ist etwa 300m ersucht die Gemeinde um einen Staatsbeitrag und glaubt diese Bitte umsomehr dem K. Oberamt vorlegen zu dürfen, da die Gemeinde noch ein auch nicht in dem schweren Hageljahr 1897 in welchem die hiesige Gemeinde schwer betroffen wurde einen Staatsbeitrag erhalten hat.
Genannter Weg ist größtentheils ein Zugangs und Zufartsweg für Weinberge, auch würden sämtliche Arbeiten zu dieser Wegverbesserung vollständig von hiesigen Weingärtner ausgeführt werden.
Beschluß
Dem K. Oberamt einen Auszug hievon vorzulegen

Der Winterhäldenweg soll ausgebessert werden - 1913
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 30.Januar 1913 liest sich das so:
Die Verbesserung und Herstellung des Winterhäldenwegs von der Steigenkelter bis zur einmündung des Seegrundwegs etwa 100 met länge welcher in sehr verwahrlosten Zustand sich befindet zur Ausführung kommen
Beschluß
Genannte Streke soll durch planieren und Rollieren in Stand gesetzt werden die Handarbeiten sollen im Taglohn, die Steinbeifuhr dagegen im öffentl. Abstrich verakortirt werden, die Arbeiten sollen sofort in Angriff genommen werden.
Weg von der Staigenkelter - Seegrundweg 1913 - Verrenberg
Traktor der Familie Reichert aus Unterohrn nach 1936 in Verrenberg
Traktor der Familie Reichert aus Unterohrn nach 1936 bei in Weinlese in Verrenberg.
Man erkennt schön den Zusatand des Winterhäldenweg in der zweiten Hälfte der 30er Jahre.

Der Weg zu den Weinbergen soll mit Hilfe eines Staatsbeitrages gerichtet werden - 1913
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.November 1913 liest sich das so:
Die zu den Weinbergsgeländen führende Wege sind in einem trostlosen Zustand und sollten ob ein Staatsbeitrag in Aussicht gestellt wird eine Verbesserung vorgenommen werden.
Infolge der schlechten Weinjahre in den letzten Jahrzenten hatten die Weingärtner keine Lust eine Wegeverbesserung vorzunehmen.
Jetzt indem aber dieselbe auf etwa 5-600 Meter länge notwendig geworden ist ersucht die Gemeinde um einen Staatsbeitrag u glaubt diese Bitte umsomehr dem K Oberamt vorlegen zu dürfen, da die Gemeinde noch ein auch nicht in dem schweren Hageljahr 1897 in welchem die Gemeinde hier sehr heimgesucht wurde einen Staatsbeitrag erhalten hat.
Genante Wege sind größtenteils Zugangs und Zufahrtswege für Weinberge auch würden sämtliche Arbeiten zu dieser Wegverbesserung vollständig von hiesigen Weingärtnern ausgeführt werden
Beschluß
Dem K. Oberamt Auszug hiervon vorzulegen.

Die Gemeinde möchte einen Beitrag der Standesherrschaft zur Verbesserung des Weges zur Wiesenkelter - 1914
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 2.April 1914 liest sich das so:
Das Ergebnis der Unterredung am 27 v.M. mit den Herrn .... .... ... und Herrn Rechnungsrat Schmid betreffend
Die chausemäßige Anlage des Wiesenkelterwegs wird heute den Gemeindecollegien vorgetragen und nach langer Beratung in -erwägung, daß die Gemeindeumlage bei größter Sparsamkeit heute von 12,2 auf 14% für 1914 erhöht werden müßte und gar keine Aussicht auf Besserung der ökonomischen Gemeindeverhältnisse vorhanden ist, wird
Beschlossen
1. den Golbergweg bis zur Abzweigung des Wegs gegen die Wiesenkelter unter der Voraussetzung ..... ......., daß sich die Fürstl. Domänendirektion mit einem Beitrag von 10% der Gesamtaufwands, der von der Kulturinspektion überwacht wird, beteiligt
2. Wenn die Fürstl. Domänendirektion darauf einzugehen nicht Willens ist, den Winterhäldenweg statt dem Goldbergweg kunstmäßig herzustellen, nachdem auf ...... wesentlich mehr Grundeigentümer angewiesen sind.

Der Feldweg No.4 soll gerichtet werden - 1919
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 30.März 1919 liest sich das so:
Der Feldweg No4 von der Hauptstraße gegen das Gewand Flürle befindet sich in einem Zustand daß es bereits nicht mehr möglich ist noch mit dem leeren Wagen zu fahren es wird daher
Beschlossen
Betreffenden Wege von der Hauptstraße an etwa 300 Meter länge diesen Weg durch planieren und rollieren in fahrbaren Stand zu setzen, die Steinbeifuhr der hirzu nöthigen Steine sollen im öffentlichen Abstrich vergeben, dagegen die Handarbeiten sollen durch hiesige Bürger im Taglohn ausgeführt werden.

Die Gemeinde möchte einen Beitrag der Standesherrschaft zur Verbesserung des Weges zur Wiesenkelter - 1921
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Januar 1921 liest sich das so:
Im Jahr 1919 wurde an dem Vic.Weg No5 Weg gegen die Wisenkelter ein größerer Teil durch planierung, rollierung und Beschotterung in Stand gesetzt, mus nur zu Gunsten der Fürstl. Domän Kanzlei geschaf. Die Fortsetzung der Verbesserung dieses Wegs mußte seither infolge dringender anderer Wegbauten, Feldbereinigung bisher unterbleiben.
Nun hat die -Fürstl Domäne wieder angehauen diesen Weg vollens in Stand zu setzen, mit dem Bemerken die Fürstl. Domäne im Jahr 1914 den Kaufpreis der Wiesenkelter von 1400M auf 2000M erhöhte, und als Kostenbeitrag für diesen Wegbau 100M bewilligt ferner daß die Gemeinde infolge hoher Preise des Weins u.s.w. zu einem Wohlstand gelangt sei die Kosten für den Aufbau des fragl. Wegs ohne Schwirigkeiten aufzubringen.
Der Gemeinderat erklärt nach Bekantgabe dieses Schriftstüks daß nicht nur die Weingärtner von Verrenberg sondern auch die Fürstl. Domän Kanzlei infolge des schönen Weinertrags und der hohen Preise in der Lage sei und sich doch auch in einem Wohlstand befinde dieses Klein Angebot von 100M das der jetzigen Zeit und den derzeitigen Verhältnissen ja gar nicht in Frage kommt, es ist nicht zu erklären ein angebot von 100M Beitrag für einen Aufwand von mehreren tausend Mark anzubieten, und vollens wenn man annimt, daß seine Durchlaucht vergangenes Jahr auf hiesiger Markung über 300.000M Weinertrag hatte.
Beschluß
1) Betreffenden Weg bis zum Eingang des Wegs in die Wiesenkelter durch Planierung, Rollierung und Beschotterung im laufe des Sommers in stand zu setzen wenn die dazu benöthigten Steine zu beschaffen sind.
2) Wenn die Fürstl. Domäne sich bereit erklärt den Kostenbeitrag zu dem Unternehmen doch noch den jeweiligen Verhältnissen und Teuerungszulagen zu gewähren, da ja der Weg nur größtenteils der Fürstl Domäne hergestellt wird.

Betreff eines Feldweges am Galberg, der über die Kiesgrube führt - 1921
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Mai 1921 liest sich das so:
Laut Mitteilung des Oberamt Oehringen vom 6.April d.J. erscheint dort Eug. Messer von Unterohrn und gab folgende Erklärung ab: Ich gebe meine Zustimmung, daß die in der Feldweganlage am Galberg beteiligten Güterbesitzer im Zuge dieses Feldwegs über meine im Gewand Galberg liegenden Grundstücke fahren, unter der Bedingung, daß auch ich jederzeit das Recht habe, in Benützung dieses Feldwegs über die Grundstücke der andern Beteiligten zu fahren. Ich mache noch weiter zur Bedinung,
1) daß ich den von meiner Mutter im April 1890 von der Gemeind erkauften Kieshaufen, welcher oben an meinem Paz N. 813, 814, 815 liegt und für welchen der Kaufpreis von 12M seiner Zeit bezahlt wurde auch heute noch abführen darf,
Weiterhin mache ich zur Bedingung
2) Daß mir jederzeit die vorübergehende Einstellung meiner Pferde in die Staigenkelter gestattet wird; ich wed selbstredent dadurch bedacht, daß sich hieraus keine Unzuträglichkeiten ergeben.
3) Endlich lege ich noch Wert darauf, daß an den beiden Einfarten betrefenden Feldwegs eine Verbotstafel für Nichtbeteiligte Güterbesitzer angebracht und daß die Einhaltung des Verbots von dem Feldschützen sachgemäß überwacht wird.
Beschluß
Z1) Der Kieshaufen oben an Paz. No 813, 814 u 815 zur Abfuhr wird genehmigt mit der Bemerkung daß die Fuhr auf den Galberg nicht beschädigt wird.
Z2) Die Feldweg Anlage des Galbergs war nicht Sache der Gemeinde sondern wurde in Genossenschaftl. Weg ausgeführt, weiter wurde laut Beschluß des GemRats S.417 Beschlossen, die Kelletr desn hiesigen Landwirten zur Aufbewahrung von Wagen u Maschienen gegen entsprechende Entschädigung zu überlassen ein Grund zur Einstellung der Pferde in die Kelter liegt nicht vor u wird vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt.
Z3) Es soll bei den Einfarten nicht nur eine Verbotstafel sondern eine schließbare Schranke angebracht werden, um die Verhütung der Durchfahrten Nichtbeteiligter zu verhindern

Ausgleich mit der Standesherrschaft wegen Überlassung des Feldweges Nr.9 - 1921
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.November 1921 liest sich das so:
Laut Verhandlung u Beschlußes vom 16.Dez 1912 Gemeinderats Protokoll B.V. S. 255 wird
Beschlossen
An Stelle des Hauptlehrers Laiblen, welcher seit Jahren nicht mehr hier wohnt, den Gemeindepfleger Christ. Carle hier mit dem Abschluß der zwischen der Fürstl. Standesherrschaft Hohenlohe Oehringen u der Gemeinde Verrenberg nach Maßgabe des Beschlußes vom 18.Dezember 1912 erforderlichen Verträge, und der auf Grund derselben zu bewirkenden Auflassungserklärung zu betrauen

Ein Wegweiser fehlt - 1922
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 02.Januar 1922 liest sich das so:
Der im Gänzweg angebracht gewesene Wegweiser, Verrenberg, Schwöllbronn, ist abgängig geworden u soll neu wieder angebracht werden
Beschluß
betreffenden Wegweiser durch einen neuen zu ersetzen

Der Feldweg No.16 soll instant gesetzt werden - 1922
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 03.November 1922 liest sich das so:
Der Feldweg No.16 östlicher Weg auf dem Galberg welcher auch zu einem größeren Teil der auf Markung Windischenbach als Zufartsweg dortiger Grundbesitzes u. Weinberge führt ist in sehr schlechtem Zustand u. soll baldmöglichst instand gesetzt werden.
Beschluß
Betreffender Weg soll gemeinschaftlich mit Windischenbach instand gesetzt werden u. womöglich im lauf des Vorwinters.
Die Gemeinde Windischenbach zu ersuchen die entsprechenden Auslagen hälftig zu bestreiten oder bei den Arbeiten der Ausführung sich zu beteiligen, Protokoll Auszug der Gemde. Windischenbach zuzustellen

Steine für den Straßenbau müssen klein geschlagen werden - 1923
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.März 1923 liest sich das so:
Das Kleinschlagen der auf den Ortsetter zu führenden Straßensteine wurde nach vorausgegangener öffentl. Bekanntmachung ein Angebot von 5000M pro qm gemacht, Steinschläger Windisch Pfedelbach machte ein Angebot von 3000M pro qm.
Beschluß
Dem Steinschläger Windisch den qm um 3000M zu genehmigen

Einigung mit der Gemeinde Windischenbach über gemeinsame Wegeerhaltung - 1923
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.April 1923 liest sich das so:
Die hiesige Gemeinde hat laut Beschluß vom 30.Nov 1922 GemRats Prot S.26 an die Gemeinde Windischenbach über den in sehr schlechtem Zustand sich befindlichen Weg östl. des Galbergs an der Verbesserung deselben sich zu beteiligen den antrag gestellt, die Gemeinde Windischenbach hat sich mit diesem Vorhaben bereit erklärt die hälfte der Kosten dieser Wegverbesserung zu übernehmen wenn die Gemeinde Verrenberg sich verpflichtet ebenfals an der Verbesserung der oberen Steige östl. auf dem Galberg sich mit 50% der kosten beteiligt
Beschluß
Den Antrag der Gemeinde Windischenbach anzunehmen u. je die hälfte der Kosten zu übernehmen, die Verbesserung dieses Wegs dürfte gleichzeitig mit der bereits in Angriff genommenen Feldweganlage des abgekürtz. Feldbereinigungsverfahren zur Ausführung kommen.

An der Bahnstrecke liegt noch Schotter für den Wegebau - 1924
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 19.Mai 1924 liest sich das so:
Auf der Bahnstrecke bei Posten 89 lagern circa 70 bis 80qm Schotter welcher der Gemeinde um 2M pro qm zur Abfuhr überlassen bleibt 1 Mann u. Rollwagen werden gestellt, für das Auf u. Abladen hat die Gemeinde selbst zu sorgen
Beschluß
betreffenden Schotter um 2M zu übernehmen u. für baldige Abfur zu sorgen, der Gemeindepflege Auszug zu fertigen

Mit den Resten der Steigenkelter soll der Feldweg im Saugrund gerichtet werden - 1925
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.April 1925 liest sich das so:
An dem Feldweg No.3 gegen den Saugrund welcher sich in sehr schlechtem Zustand befindet soll eine Verbesserung vorgenommen werden, nach längerer Beratung wird
Beschlossen
Daß die von der abgebrochenen Steigenkelter noch vorhandenen Steine hiezu verwendet werden sollen, ferner wird der Antrag gestellt daß die Grenze dieses Wegs vorher durch einen Geometer festgestellt werden soll.
Die Verbesserung soll durch Planieren und Rollieren stattfinden die Arbeiten sollen sofort in Angriff u. im Taglohn ausgeführt werden.

Bitte an das Oberamt Arbeiten erst später ausführen zu müssen - 1926
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 01.Februar 1926 liest sich das so:
Das Ergebnis der ärtzlichen Visitation nebst dem Oberamts-Erlaß vom 27.Okt.1925, 7.Jan.1926 u 21.Jun.1926 werden dem Gemeinderat eröffnet.
Die Anlage einer Kandel bei Jak Görtz, K. Sommer u Chr. Bender müßte ca. 100meter lang werden, diesen Aufwand zu leisten ist der Gemeinde zur Zeit unmöglich u wird deßhalb
Beschlossen
1. Beim Oberamt darum nachzusuchen, daß eine entsprechende Vertiefung entlang des Straßenkandels, das das betreffende Abwasser aufnimmt u in die Kandelfortsetzung leitet, an Stelle neuer Kandel treten darf, bis bessere Zeiten Kandelanlagen ermöglichen
2. Dem Polizeidiener anzuweißen die Ortsreinlichkeit zu überwachen u nötigenfalls Strafanzeige zu machen

Zur Änderung eines Feldweges wird Privatgrund benötig - 1927
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.April 1927 liest sich das so:
Die Änderung des Zugs des Feldwegs No.3 entlang dem Grundstück P.N. 1190 hat sich als dringliches Bedürfniß erwiesen.
Der Eignethümer dieses Grundstückes P.No. 1190 Ludwig Bort hat sich bereit erklärt, die zu dieser Änderung erforderlichen Ackerflächen gegen Abtretung der der Gemeinde entbehrlichen Wegfläche u gegen Übernahme der durch die Rechtsänderung erwachsenden Kosten u Steuern durch die Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Nach der daraufhin von Oberamtsgeometer Müller gefertigte Meßurkunde vom 19.April 1925 hätte Bort 57qm gebautes Feld an die Gemeinde u. die Gemeinde an Bort 92qm ertraglose Fläche abzugeben.
Beschluß
Das selbstlose Anerbieten des Bort anzunehmen u den Gemeindepfleger Carle mit Abschluß des erforderlichen Tauschvertrags u mit der zu dessen Vollziehung erforderlichen Rechtsgeschäften u Anträgen zu betrauen

Kleine Korrekturen der Ortswege No.1 und 2 - 1927
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.Dezember 1927 liest sich das so:
Auf Grund der Messurkunde des Vermessungsrats Müller in Oehringen vom 31.August 1927 hat die Gemeinde zur Erweiterung des Ortswegs No.1 u 2 folgende Straßenplatz-Flächen erworben
a) von Christian Schumacher, Bauers Witwe hier u den Erben ihres Ehemanns, die Fläche von 0,1qm. Zugehend zu O.W. No.1 für den Kaufpreis von 1RM welcher von Fritz Bort Bauer für die Gemeinde an die Veräußerer bezahlt wird.
b) Von Friedr. Bort Bauers Eheleute für die Fläche von zusammen 15qm zugehend zu O.W.No.2 für den Kaufpreis von zus. 9 RM, welcher von Fritz Haußler, Bauer für die Gemeinde an die Veräußerer bezahlt wird.
Bort u Haußler zahlen deßhalb die Kaufpreise für die Gemeinde, da vor allen Dingen ihnen die Straßenerweiterung zu statten kommt.
Nach Beratung ergeht
Beschluß
1. Die Erwerbung vorbezeichneten Straßenplatzflächen zu genehmigen
2. Fr. Härterich Gdrat zum Abschluß der Kaufverträge u. Abgabe der erforderlichen Erklärungen vor dem Grundbuchamt zu ermächtigen

Weg von der Winterhälde zum Geigerspiel soll gerichtet werden - 1932
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 11.April 1932 liest sich das so:
Der Weg von der Winterhälde in das Gewand Geigerspiel ist in schlechtem Zustand daß mit einem Gespann kaum mehr durchzukommen ist, die Besitzer dieses Gewands stellen den Antragdiesen Weg auf circa 100 meter zu Rollieren u. erklären sich bereit sämtliche Arbeiten unentgeltlich auszuführen auch die Beifuhr von Steinen u Schotter, mit der Bedingung daß die Kosten der Steine u einigen Zementröhren die Gemeinde übernimmt.
Beschluß
Dies zu genehmigen die dazu erforderliche Steine u Zementröhren auf Kosten der Gemeinde zu übernehmen.
ferner
stellen die betreffenden Grundeigentümer den Antrag diesen Weg welcher auf ihren Grundstücken ruht wegzumessen was keinem Anstand be...

Weg von der Winterhälde zum Geigerspiel soll gerichtet werden Teil 2 - 1932
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.November 1932 liest sich das so:
Der Feldweg von der Winterhälde gegen das Gewand Geigerspiel war in einem sehr schlechten u unfahrbarem Zustand daß Abhilfe geschaffen werden mußte, bei einer allgem. Aussprache der betroff. Grundeigentümer dieses Gewands wurde vereinbart betreffenden Weg circa 100 meter länge zu Planieren u. Rollieren, die Grundeigentümer erklärten sich bereit sämtliche Handarbeiten u Steinbeifuhr zu übernehmen wenn die hiezu nöthigen Steine von der Gemeinde übernommen würden, daß dieser Weg in sehr schlechtem Zustand sich befindet wird anerkannt u daher
Beschlossen
Die Genehmigung hiezu zu erteilen

Der Galbergweg muss verbessert werden - 1933
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 09.Mai 1933 liest sich das so:
Es wurde schon des öfteren der Antrag gestellt u. der Wunsch geäußert, den Galbergweg welcher sich in sehr schlechtem Zustand befindet u Zeitweise kaum befahren werden kann als Straßenstrecke auszubauen
Beschluß
Diesen Antrag zuzustimmen u eine Strecke von ca. 200 Meter länge als Straße anzulegen, die Beifuhr an Steinen u die sonstigen Arbeiten sollen sofort in Angriff genommen werden.

Am Galberg soll ein Weg neu gebaut werden - 1933
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 16.Juni 1933 liest sich das so:
Die Gemeindemarkung Windischenbach, bzw der südliche Hang gegen Windischenbach grenzt direkt oben am Galberg an die Gemeindemarkung Verrenberg an, die Angrenzer von Windischenbach sind nur Weingärtner welche gern oben an der Stirn eine Ab u Zugangsfurt hätten.
Der Gdrat Windischenbach stellt daher den Antrag an den Gdrat Verrenberg an der Grenze eine ca. 4 bis 5 Meter breite u. längs des Galbergs die hiezu benöthigte Fläche gegen entschädigung abzugeben, das Weggmessen soll durch einen Geometer erfolgen, die Kosten übernimmt die Gemeinde Windischenbach ein Kaufvertrag u Eintrag im Grundbuch soll nicht erfolgen
Beschluß
Der Gdrat Verrenberg hat gegen dieses Gesuch nichts einzuwenden, u erklärt sich bereit die gewünschte Fläche gegen ein Entgeld von 10RM pro qm zu überlassen
Strassenbau in den Weinbergen - Verrenberg

Von wann dieses Bild stammt ist unklar. Schön sieht man aber die großen Steine, die die Grundlage der neuen Straße bilden.

Als Arbeitsbeschaffungsprogramm sollen Steine geschlagen werden - 1933
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 23.November 1933 liest sich das so:
Im laufe dieses Spätjahres sollen zur Erhaltung der Gemeindewegen Steine u. Schotter aufgeführt werden, um den Arbeitslohn u. sonstigen Bedürftigen hiesiger Gemeinde Arbeit u Verdienst zu beschaffen wird
Beschlossen
nicht nur Schotter sondern auch eine Anzahl kbm Grobsteinen zum Kleinschlagen beizuführen, letztere sollen bald im öffentlichen Abstrich zur Beifuhr vergeben werden.

Neuer Verbindungsweg nach Öhringen soll gebaut werden - 1934
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.Februar 1934 liest sich das so:
Der Gemeinderat Verrenberg stellt den Antrag die Stadtgemeinde Oehringen den zwischen dem Gewand Verrenberger Fußweg u. dem Gewand Spital Es..ld verlaufenden rollierten Feldweg über das Spitalgrundstück bis zum Zwergweg fortzusetzen.
Es handelt sich um eine Weglänge von ca. 170 Meter u. es wäre durch diese Weganlage die Möglichkeit geboten, ohne die Staatsstraße benützen zu müssen von Verrenberg nach Oehringen zu gelangen, was hauptsächlich für den Verkehr mit leeren Fuhrwerken Viehtransport u Fußgänger von großem Vorteil wäre, bälder u öfter nach Oehringen kommen zu können, u. manches unangenehme u Unklick das beim befahren der Autostraße vorkommen könnte verhindert würde.
Die Durchführung des Weges ist Hauptsächlich auch von großer Bedeutung weil viele Verrenberger Landwirte u Bauern Pachtgrunstücke auf Markung Oehringen haben weßhalb Hauptsächlich die fürstl. Spitalverwaltung größtes Interesse an der Durchführung haben dürfte.
Beschluß
Dem Gemeinderat Oehringen Auszug hievon vorzulegen

Nachtrag
Abgelehnt

 

Die Gemeinderatsprotokolle ab 1935 wurden bis dato noch nicht bearbeitet.

Im Staatsarchiv Ludwigsburg findet sich folgendes Archivmaterial:
FL 20/14 Bü 23
Beitragsgewährung für die Bewalzung und Teerung der Ortsdurchfahrt Verrenberg / 1941

1941 erfolgte die erste Teerung im Ort von der Landstraße bis zum Rathaus.
Bewalzung und Teerung der Ortsdurchfahrt Verrenberg
im Zuge der L.I.O.N.15, Oehringen-Verrenberg - 1941
Einfach auf die Grafik klicken!
Der Schriftwechsel:




Es folgt der Kostenvoranschlag:







Auf dem Bild unten sieht man die Strasse vom Haus 54 Richtung "Görzen Buckel" im Jahr 1967. So wurde diese Strasse 1941 hergestellt.
Für Details einfach auf das Bild klicken.


Im Zeitraum 1970/71 wurde die Kanalisation und Wasserleitung im Ort erneuert. Diese Arbeit wurde durch ein Förderprogramm des Landes Baden Württemberg gefördert.
Die Straßenoberfläche wurde nur übergangsmäßig hergestellt.
Nach der Eingemeindung nach Öhringen 1972 wurden dann die Straßen im Ort inkl. Gehwegen auf beiden Seiten neu hergestellt. 1973 wurde der heutige Zustand hergestellt.



Am 30.03.1971 steht im Gemeinderatsprotokoll das folgende:
"Ausbau der Ortsdurchfahrt und Anlegung von Gehwegen
Die Kreispflege hat mit Schreiben vom 18.3.1971 mitgeteilt, daß der Landkreisden Ausbau der Ortsdurchfahrt Verrenberg der K 393, für das Jahr 1972 eingeplant hat.
Die Kreispflege bittet, sich wegen des Baus der Gehwege im Zuge der Ortsdurchfahrt Verrenberg mit dem Straßenbauamt in Heilbronn direkt ins Benehmen zu setzen.
Der Bürgermeister schlägt vor, im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt unbedingt Gehwege in erforderlicher Zahl und Breite anlegen zu lassen.
Im Gemeinderat ist man der Ansicht, vor Beschlußfassung, sich vom Straßenbauamt einen Plan und einen Kostenanchlag machen zu lassen.
Einstimmiger B e s c h l u ß
Der Bürgermeister wird beauftragt, sich mit dem Straßenbauamt in Verbindung zu setzen und einen Ausbauplan für die Gehwege samt Kostenanschlag anfertigen zu lassen.
"


Am 01.02.1972 verliert Verrenberg seine Eigenständigkeit - die Eingemeindung nach Öhringen erfolgt.

Die K 393 führt von der L1036 bis zum Rathaus.
Am 02.11.1972 regt der Ortschaftsrat an, im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt der K 393 den restlichen Teil der Straße bis zum Anwesen Klaiber mit auszuführen..




   Da es Überschwemungen im Bereich des Kriegerdenkmals bis zur Einmündung zm Flurweg mit einer gewissen Regelmäßigkeit gab, wurde 2019 in die Straße ein Starkregenueberlauf eingebaut.

Im Rahmen des Jahresbaus für die Stadt Öhringen, wurde ein Sonderbauteil der Firma Fuchs mit Hilfe der Firma Rolf Herbold in Verrenberg versetzt. Das Bauwerk wiegt ca. 21 to und hat die Maße: B=1,60m, L=5,90m, H= im Mittel 1,45m (da mit Gefälle hergestellt).
Im Vorfeld der Versetzung musste die bestehende Wasserleitung gedükert werden, damit die Versetzung überhaupt möglich war. Der Bestandskanal (Schmutzwasser) konnte mittels Aussparung in dem Betonbauwerk überbaut werden.

Bildrechte und Text: "Schneider - Ihr Wegbereiter"


 

Dohlen und Brücken



Der Deckel einer Dohle ist schadhaft - 1867
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 19.März 1867 liest sich das so:
In dem Feldweg welcher in das Fluhrfeld führt befindet sich ein schadhafter Dekel Dohl.
Der selbe soll aufgebrochen, und wird er Neuzwekmäßig hergestellt werden

Bei Adam Bort soll eine Dohle gebaut werden - 1876
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 2.September 1876 liest sich das so:
Gemäß Ruggerichts St… vom 22/23. August d.J. f.14 sollte anstatt des zwar über die Straße gehenden Candels bei dem Brunnen des Adam Bort unten im dorf eine Dohle angebracht werden, in Erwägung daß die Straße durch die Dohle in dieser etwas tiefen stelle rechts und links an der Dohle eine Erhöhung erhält und dadurch die dannach folgende Steigung etwas vermindert wird, wird
Beschlossen
Diesen Dohlenbau dieses Spätjahr noch zur Ausführung zu bringen und .... Geschäft nach vorheriger Bekanntmachung im amtsblatt (Hohenloher Botte) in öffentlichen Abstrich an den wenigsten nehmenden zu vergeben


Nachtrag links:
Den 5.Debr. 1876
Durch den Dohlenbau wurde unter und ober derselb. eine Auffüllung erforderlich somit auch um eine neue ....sirung nöthig wozu die Verakordierung der Beifuhr von 100 Roßlast Heichelsteine heute Beschlossen wird.
Brunnen des Adam Bort in Verrenberg
Anzeige im Hohenloher Bote vom 04.09.1876

Es soll u.a. bei Johann Spengler eine Dohle gebaut werden - 1878
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 7.Februar 1878 liest sich das so:
In den Ortsweg No6 welcher in den Feldweg N10 einmündet ist schon längst eine Sumpfige Stelle, im vorigen Jahr hat Johann Spengler Maurer hier an dieser Weg Haus und Scheuren unter einem Dach neu erbaut welcher die Erbauung einer Unterfarts Dohle beantragt.
In dem sogenannten Mühlweg welcher von der Staats Straße in das unter Flürle führt läuft ein wassergraben zwar über den Weg welcher sich fast zu einer unpaßierlichen Lache ausgefreßen hat und könnte durch eine Unterfarths Dohle abgeholfen werden.
Nach heutiger Uebereinkunft mit Spengler hat er sich als Maurer herbei gelaßen, beide Dohlen neben Beigebung eines Frehners unentgeldlich zu machen wogegen die Gemeinde die An und Beischaffung der erforderlichen Steine so wie Kosten der Fuhrwerke für etwa nöthig werdender Auffüllung übernimmt.
hierzu wird Beschlossen
1. Die erforderlichen Steine zu diesen beiden Dohlen welche zur Erbauung bestimmt werden von dem Steinbruch des Müller Uffinger zu beziehen und
2. Die Beifuhr der Steine im öffentlichen Abstrich an den wenigstennehmenden zu verakordiren.
Mühlweg in Verrenberg Warum wird von einem "Mühlweg" gesprochen?

In dem Fahrweg von Winterhelde zum Seegrundfeld soll eine Dohle gebaut werden - 1878
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Juli 1878 liest sich das so:
In dem Fahrweg No.3 welcher von der Winterhelden in das Seegrundfeld führt, ist an der Stelle wo das Wasser von den Geigersbühl Akern durch einen Graben abgeleitet ist und bei P.N. 1189/1, 1189/2, 1157 und 1201 über den Fahrweg Nr.3 läuft ist der Weg sehr schlecht und könnte diesem schlechten Zustand durch Erbauung einer Ueberfarths Dohle wo nicht gänzlich doch ziemlich abgeholfen werden, es wird deßhalb
Beschlossen
1. In genannter Stelle eine Ueberfarths Dohle von 3.Meter länge 55.Cent.Mrt. hoch und 45 Cent Mrt. breit im Licht mit guten Unterlag blatten worauf die beiden Bakengemäu.. zu stehen kommen mit ca. 15 Cent Mrt starken Dekelbätter sämtl. von Heichelsteinen zu erbauen.
2. Das Fuhrwerk zur herbeischaffung der Steine im öffentlichen Abstrich zu verakordieren
3. Das erbauen durch einen Maurer im Taglohn zur ausführung bringen zu laßen
4. Die Steine hiezu von denjenigen Steinbruch besitzer Bitzfeld oder Weißlensburg wo dieselbe in bälde und in guter Qualität zu haben sind zu bestellen.
Fahrweg von Winterhelde zum Seegrundfeld - Verrenberg

Eine defekte Dohle soll instant gesetzt werden - 1880
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 23.Februar 1880 liest sich das so:
Die durch die Ortsstraße führende Ueberfahrts Dohle unten im Dorf wo das Bächle welches von den Wiesen und gärten im Weiher herkommt und zwischen dem Garten des Wilhelm Massa N.42. und dem des Johann Frank N.45. durch die Straße fließt ist die Ueberfarths Dohle dermaßen versunken und verfallen, daß das Wasser über die Straße läuft und wird daher
Beschlossen
Den Frohnmeister Frank, zu beauftragen sich nach starken und guten Dekelblatten in den Bizfelder oder Weißlinsburger Steinbrüchen umzusehen und auch deren Erlangung zum Zweck Verakordierung der Beifuhr hinorts Anzeige zu machen

Die Steine zur Reperatur der defekten Dohle müssen beigeschafft werden - 1880
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 7.Juni 1880 liest sich das so:
Der Frohnmeister Peter Frank hat vor einigen Tagen angezeigt, daß in dem Steinbruch des Ziegler Wirth in Bizfeld zur Erbauung des unten im Dorf schadhaft gewordenen Ueberfarths Dohle, paßende Dekelblatten und die weiteren nöthigen Mauersteine zu haben seyen.
Gemäß des Gemeinderaths Beschluß vom 23.Febr. d.J. oben bl. 55 wurde die Verakordierung der Beifuhr dieser Steine nach dem die öffentliche Bekantmachung vorangegangen war auf heute bestimmt und hiezu folgende
Bedingungen
festgesetzt
1. Die Steine sind in dem Steinbruch des Ziegler Wirth in Bizfeld zu holen und innerhalb 6. Tagen beizubringen
2. Die in dem alten Dohl auszubrechenden Steine werden wieder verwendet, soweit diese nicht reichen hat der Akordant für die Beifuhr sämtlicher Steine zu sorgen
3. Das auf und abladen hat der Akorant zu besorgen
4. Gemeinderäthliche Genehmigung wird sich vorbehalten
Es hat gefordert
Adam Bort 10M
bei der Abstrichverhandlung im letzten Streich erhalten
Adam Bort Bauer hier
für 4M 50d
Vier Mark 50d

Im Bereich Seegrund sollen zwei Überfahrts-Dohlen gebaut werden - 1880
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 7.Juni 1880 liest sich das so:

In dem Grumakersfahrweg bei P.N.1192. welcher gegen den Seegrund führt und im Seegrundsweg welcher bei P.N. 1156 in das Zwergwegs Feld führt sind über den Weg laufende Abfluß gräben und dadurch bei naßer Witterung der Weg fast unpaßierlich, es wird deßhalb
Beschlossen
In genannten Stellen 2. Ueberfarths Dohlen zu erbauen, das Beiführen der Steine zu verakordieren und im Taglohn durch Maurer Spengler von hier, wie auch den Dohl im Ort Zif. 1. fertig stellen zu lassen.



Bild: Dohle 2022 vor dem "Totenbrückle", also auf dem alten Weg nach Bitzfeld vor der Gemarkungsgrenze

Nachtrag links:
Anstatt den Ueberfarths Dohlen sollen beide Stellen mit Pflasterung gekandelt werden und bis Frühjaht 1881 verschoben werden
Verrenberg 13.Decbr 1880

Die Kandeln im Bereich Seegrund sollen nun gebaut werden - 1881
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 9.Juli 1881 liest sich das so:
Die nach oben bl. 61 dieses Prot. Bestimmte Kandelung der über den Weg ziehende Ablußgräben im Grumaker bei P.N. 1192 und Seegrund bei P.N. 1156 soll nun zur Ausführung kommen, wozu nach heutiger Bestimmung ein weiterer Kandel im Lindenhölzle zwischen P624 und 668 herzustellen kommt und wurde die Herstellung dieser 3.Kandel mit Maurer Spengler von hier verakordiert unter folgenden
Bedingungen
1. Spengler hat sämtliche Arbeit sowie die Beifuhr und die Anschaffung des sämtlichen Materials etc. zu betreiben
2. Die Kandel im Grumaker und Segrund sind von Heuchelsteinen der im Lindenhölzle von Sandsteinen und zwar von schühigen Quatersteinen, je 1. met. breit zu Pflastern
3. Die Arbeit ist innerhalb 6.Wochen fertig zu stellen
4. Dem Spengler wird für den Quatratmeter 3M bezahlt

Eine Überfahrts-Dohle soll im Bereich Langenfeldwiese gebaut werden - 1881
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 9.Juli 1881 liest sich das so:
Mit dem selben Spengler wird die Fertigung einer Ueberfarths Dohle in die Langenfelderwiesen bei P.1880 verakordiert, die anschaffung der Steine und die Beifuhr dersel. Übernimmt die Gemeinde auch wird ihm noch zur Beihilfe ein Fröhner auf Gemeindekosten gestellt und erhält hiefür eine Belohnung von 2M

Steine für die Überfahrts-Dohle im Bereich Langenfeldwiese sollen beigeführt werden - 1881
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.November 1881 liest sich das so:
Zu dem nach oben bl. 75b Zif. II am 9 Juli d.J. bestimmten Dohlenbau in die Langenfelder Wiesen welcher wegen Mangel an Dekelbatten bis jetzt nicht gebaut werden konnte, soll noch ein weiterer Dohlenbau vom Lehnfeldsweg in die Reutersäker über den Graben zwischen P.N. 1737 und 1738 zur Ausführung kommen.
Da nun in dem Steinbruch des Ziegler Wirth in Bizfeld die nöthigen Dekelblatten und Mauersteine hiezu, zu haben sind, die Beufuhr der Steine soll im öffentlichen Abstrich an den wenigstnehmenden vergeben werden.
Die Anfertigung des Dohls dem Maurer Spengler hier neben Stellung eines Frohners für 2M übertragen.


Nachtag links:
Bei beiden Dohlen wurde die Beifuhr der Steine heute verakordiert.
Derjenige im Langenfelders Dohl an
  Christian Mezger für 7M
diejenige im S.... Dohl an
  Michael Bort für 7M 30d

Die Dohle beim Armenhaus soll erneuert werden - 1894
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 30.Juni 1894 liest sich das so:
Der Dohl welcher beim Armenhaus durch die Straße geht ist gänzlich verfallen und soll durch Einlegung von Cementröhren erneuert werden.

Ein Übergang soll neu geschaffen werden - 1898
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.April 1898 liest sich das so:
Von dem untern Dorf führt ein berechtigter Fußweg ins Flurfeld und in die Krautländer welcher über den Wassergraben führt wo sich das Wasser vom ganzen Ort sammelt
Es wurde beschlossen
Einen pasirlichen Übergang durch Legung con Cement Röhren herzustellen die Kosten auf die Gemeindekasse zu übernehmen
Fußweg 1898 Verrenberg

Das Wasser aus dem Keller des Wirth Jacob soll in Röhren gefasst werden - 1899
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.April 1899 liest sich das so:
Auf Antrag des Hl. Oberamtswegemeisters soll das Wasser welches von dem Keller des Wirth Jakob Werner in dem Straßenkandel abläuft, in Cementröhren abgeleitet werden es wird daher
Beschlossen
Die Cementröhren in Oehringen zu bestellen und das Wasser vom Auslauf bis zur Dohle des Christian Mezger in Röhren nach Angabe des Oberamtswegemeisters abzuleiten
Und die Beifuhr in Abstrich zu vergeben

 

Fußwege
 


Der Leichen- oder auch Kirchweg

alter Leichenweg in Verrenberg
Bild links: Verlauf des Kirch- oder auch Leichenweg nach Bitzfeld. Man muss sich bei der Verbindung nach Bitzfeld den Bahndamm wegdenken. Für mehr Details auf das Bild klicken.


In der Pfarrbeschreibung von 1720 findet sich folgendes:
"3. Verrenberg Hohenl: Pfedelbach Herrschaft 1/4 Stund von Bitzfeld guten ebenen Wegs, hat weder Kirch, noch Kirchhof aber eine aigene Schul, die von Hohenl:
bestellt und visitirt auf dem hiesigen Pfarrer noch fisirt wird. Sie gehen auf Bitzfeld in die Kirch und werden auch ihre Toden dahier begraben"


Bild links: Hier sind zwei Karten von 1839 und 2019 überlagert. Darin ist der Verlauf des Leichen- oder auch Kirchweg eingezeichnet. Für Details auf das bild klicken.

Der Weg führte vom Kirchle zwischen den Häusern No.42 und No.43 hindurch, links am Hof No.49 vorbei, rechts am heutigen Feuersee vorbei Richtung Hof No.54.
Dort führte er dann zwischen Bächle und Straße weiter Richtung Bahndamm, bis er auf Höhe des Hauses No.92. Von da an gings auf der Straße nach Bitzfeld weiter.

Wurde ein Leichnam nach Bitzfeld getragen, so läuteten die Verrenberger Kinder, bis der Trauerzug am "Brückle" angekommen ist. Von da an übernahmen dann die Bitzfelder.
Da dies auch der Fußweg für viele Verrenberger zum Gottesdienst war, wurde der Weg auch Kirchweg genannt.

alter Leichenweg in Verrenberg alter Leichenweg in Verrenberg

1955 wurde ein Transformatorhäuschen im Flurweg 3 genau auf dem hier verlaufenden Kirchweg neu errichtet.
Das neue Gebäude entstand auf dem alten Kirchweg, der hier entlang verlief. Das Landratsamt mahnt an, dass wenn der Kirchweg noch vorhanden ist und von der Öffentlichkeit genutzt wird, eine Verlegung notwendig ist. Sollte aber an der Erhaltung des Kirchwegs kein öffentliches Interesse mehr bestehen, dieser mittels einem Gemeinderatsbeschluss formel aufgehoben werden muss.

Am 12.11.1954 steht im Gemeinderatsprotokoll:
"Infolge Umstellung der elektrischen Leitung muß von der E.V.S. Schwaben Betriebsverwaltung Öhringen, eine neue Trafostation gebaut werden.
Da nirgends ein geeigneter Bauplatz zur Verfügung stand, erklärten sich die beiden Besitzer der Parzellen Nr. 162/1 und 162/2 bereit den Boden hiezu zur Verfügung zu stellen, wenn gleichzeitig der Kirchweg mit überbaut werden darf. Nach Beratung mit dem Gemeinderat, wurde einstimmig
b e s c h l o s s e n
Den Kirchweg eingehen zu lassen, da derselbe von Fußgängern nicht mehr viel gegangen wird, und bei der Felderzusammenlegung, welche in den nächsten Jahren in diesem Gewand gemacht wird, der Kirchweg doch herausfällt.
"
 

Wegeknechte



Die Württembergische Weg-Ordnung vom 23.Oktober 1808 beinhaltet die Dienst Anweisung für die Wegknechte.

Auszug aus der Weg-Ordnung vom 23. Oktbr. 1808

§. 1.
Nach beendigtem Bau einer neuen Straße muß schon auf deren fortwährend gute Unterhaltung Bedacht genommen werden.

Das Fuhrwerk drückt das noch lockere, und nicht zu einer Masse sich verbundene kleine Gestein oder Kies weit leichter, als auf einer alten Straße, auseinander, erzeugt zu beiden Seiten Leisen, welche sehr bald bis auf die Vorlage hinuntergehen.

Diesem Uebel, welches in kurzer Zeit die Straße verderben würde, hat der Wegknecht von dem Tag an, an welchem ihm dieselbe übergeben ist, auf alle Weise zu begegnen, und jene Leisen so lange unablässig einzuhauen und zu ebnen, bis sich die Straße vollkommen fest zusammengeführt hat.

§. 2.
Neben diesen Leisen geschieht es auch, daß das Geschläge oder Kies, eben um seines noch geringen Zusammenhangs willen, durch das Zugvieh sowohl, als das Fuhrwerk selbst vorwärtsgeschoben wird, wodurch einer Seits Vertiefungen, anderer Seits aber Erhöhungen entstehen. Diese soll der Wegknecht sogleich wieder zusammenziehen, und es so oft wiederholen, bis die Straße ihre volle Festigkeit erhält.

§. 3.
Sobald die Steine angeführt sind, sollen dieselben zerschlagen werden und zwar so, daß wenn der Wegknecht einen Haufen geschlagen hat, er stets den nächsten liegen läßt, und den dritten schlägt, bis er auf diese Art über seinen District gekommen ist, wo er sofort die stehen gebliebenen Haufen nachholt.

Schlägt er die Steine nicht zur rechten Zeit, so hat er zu gewärtigen, daß ihm auf seine Kosten Tagelöhner aufgestellt werden.

§. 4.
Dem Wegknecht ist verboten, die Haufen alle erst rauh vorzuschlagen; vielmehr soll derselbe, sowie er einen Haufen ins rauhe bearbeitet hat, denselben auch sogleich auf das kleinste zerschlagen, und schlechterdings nicht eher zu einem andern übergehen, bis auf diese Art der angegriffene Haufen vollkommen beendigt ist.

§. 5.
Die Steine müssen, soviel es nur immer möglichst ist, gleich zerschlagen werden, und dürfen höchstens so groß wie ein Hühner=Ey seyn. Auch dürfen die Steine, bevor sie gehörig zerkleinert sind, niemals in die Fahrbahn geworfen und d o r t geschlagen werden.

§. 6.

Da das Wasser, wenn es auf der Straße stehen bleibt, den Grund, worauf das Deckmaterial liegt, erweicht und dadurch nachgiebig macht, zu dessen leichterer Zermalmung beiträgt und Morast veranlaßt, so hat der Wegknecht hierauf vorzüglich zu sehen, bei jedem anhaltenden oder starken Regen, oder auch bei Abgang des Schnees, sich sogleich auf die Straße zu begeben, und Wasser, das er in Vertiefungen oder Leisen antrifft, unverzüglich abzuleiten.

§. 7.
Um dem Wasser so wenig als möglich einen Aufenthalt in der Straße zu gestatten, soll der Wegknecht das Wasser auf die beiden Seiten ableiten, und die, der Straße ebenso schädlichen, als dem Fohrwerk gefährlichen, und beschwerlichen Geleise fleißig einziehen. Versäumt er den zu diesem Geschäft günstigen Zeitpunkt, und die Leisen gefrieren ein, so hat er nun gleichwohl die Leise mit dem Spitz=Pickel aufzuhauen. Die gefrornen Schollen aber soll er bei Strafe nicht in die Straße, sondern in Haufen auf den Nebenweg bringen, bis es aufthaut, wo er sie sodann, wenn sie noch brauchbares Material enthalten, wieder in die Fahrbahn zu schaffen hat.

§. 8.
Um die Erzeugung der Geleise, welche hauptsächlich nur in einem übermäßigen Morast ihren Grund haben, auf alle Weise zu verhindern, hat der Wegknecht im Sommer bei trockener Witterung den Staub, bei nasser Witterung aber den Morast fleißig von der Straße zu schaffen, und sich hiezu der Krücke und abgestumpfter Besen, auch der Schaufel zu bedienen.

Den Staub sowohl, als den Morast, soll er an den Rand des Grabens auf Haufen setzen, den letztern aber an solchen Stellen, wo es ohne Schaden der daneben liegenden Güter geschehen kann, und wo die Straße dadurch nicht nach und nach gleichsam in einen Hohlweg verwandelt wird, alsbald über den Graben werfen.

§. 9.
Befindet sich die Straße in dem Zustand, daß das Deckmaterial zermalmt, und deßwegen das Einziehen der Geleise von keinem Nutzen mehr ist, so tritt der Fall ein, daß es durch die geschlagenen Vorraths=Steine, oder Kies, ersetzt werden muß.

Da es aber keineswegs gleichgültig ist, wann und auf welche Weise man die Steine oder den Kies in die Straße bringt, so wird es dem Wegknecht zur besonderen Pflicht gemacht, erst nach vorhergegangener völligen Reinigung der Straße vom Morast das besagte Material in dieselbe zu legen. Dieses darf jedoch nur bei feuchter keineswegs aber bei trockener Witterung, oder wenn der Boden hart oder gefroren ist, geschehen, indem sonst die Steine sich nicht verbinden und von dem Fuhrwerk nur unnütz zerdrückt würden.

§. 10.
Auch darf ohne höchste Noth nicht die ganze Breite der Straße mit Steinen oder Kies überschüttet, sondern es dürfen in der Regel blos die zurückgebliebenen Geleise ausgefüllt werden.

Jedes unordentliche Herumstreuen des Materials ist zwecklos, und für das Zugvieh sowohl, als das Fuhrwerk beschwerlich und schädlich.

§. 11.
Sind ganze Platten einer Straße oder Vertiefungen auszubessern, so darf auch dieses nur durch Aufschütten von so viel Material geschehen, als zur vollkommenen Einebnung und Ausbesserung der schadhaften Stellen nöthig ist.

§. 12.
Für die Straße im Verhältniß ihrer Breite bestimmte und einmal gegebene Wölbung hat der Wegknecht zu haften, und daher für ihre Erhaltung alle Sorge zu tragen. Sie geht verloren, wenn er zu viel oder zu wenig Conservations=Material darauf verwendet, auch wenn die Nebenwege zu hoch heranwachsen, oder wenn sie durch das Abheben allzuviel vielen Boden verlieren. Er hat dabei kein besseres Kennzeichen, als wenn er stets darauf sieht, daß die Bordsteine nicht unter dem Morast verloren gehen, doch auch nicht hoch hervorstehen, sondern nur stets sichtbar bleiben. Der Wegknecht hat daher stets darauf zu sehen, daß der von ihm auf Haufen geschlagene Staub oder Morast rein hinweggeschafft werde, und nicht das mindeste davon zurückbleibe.

Sollte es dennoch geschehen, und die Nebenwege zu hoch geworden seyn, so hat solche der Wegeknecht ohne die mindeste Vergütung wieder abzuheben und in Ordnung zu bringen.

Nimmt er aber bei diesem Geschäft allzuvielen Boden hinweg, so muß er denselben ebenfalls unentgeldlich wieder herbeibringen und den Nebenweg damit andecken. Läßt er sich hierin eine Nachläßigkeit zu Schulden kommen, so wird dem Fehler auf Kosten des Wegknechts abgeholfen.

§. 13.
Hat der Wegknecht eine Steige in seinem District, so soll er an dieser seinen Fleiß verdoppeln, die Steine daselbst noch kleiner, als auf der Ebene schlagen, die Rasten und Mulden, welche zum Ableiten des Wassers angelegt sind, fleißig, besonders nach jedem starken Regen, reinigen, und im Frühjahr, wenn Thauwetter eintritt, aufhauen, nicht weniger jedes Hinderniß beseitigen, welches den Ablauf in den Seiten=Gräben aufhalten könnte.

§. 14.
Damit der Wegknecht seinen Dienst ohne alle Hinderniß versehen könne, soll derselbe das hiezu nöthige Geschirr stets in gutem Zustand erhalten.
Folgende Stücke dürfen ihm niemals fehlen:
Ein Pickel, eine Haue, eine Schaufel, eine Krücke, zwei Schlegel, wovon der eine zum Vorschlagen, der andere zum Kleinschlagen gebraucht wird, und endlich ein Schalt= oder Schub=Karren, und auf Kiesstraßen ein Rechen.

§. 15.
Zu den Dienstverrichtungen eines Wegknechts gehört ferner die Aufsicht über alle an der Straße befindlichen, und zu ihr gehörenden Gegenstände, als:
Brücken, Dohlen, Schranken, Bäume, Markungs=Grenz=Steine, Ober=Amts=Grenz=Stöcke, Wegweiser u. dergl.

Alles dieß hat der Wegknecht fleißig zu visitiren, und jeden auch den geringsten Schaden, den er entdeckt, sogleich seiner Orts=Obrigkeit anzuzeigen.

§. 16.
Auch haben die Wegknechte auf alle Excesse, welche an der Straße begangen werden, genau zu achten. Sie sollen sich daher mit der Weg=Ordnung vom 23. Oct. 1808 bekannt machen, um alle diejenigen, welche sich dagegen verfehlen, sogleich der betreffenden Orts=Obrigkeit, und bei der nächsten Visitation dem Wegmeister oder Weg=Inspektor zur Bestrafung anzeigen zu können.

Sieht der Wegknecht an der Straße einen Schaden verüben, und er kann überwiesen werden, daß er den Thäter desselben nicht sogleich angezeigt hat, so verfällt er selbst in das doppelte der auf den verübten Frevel gesetzten Strafe, mit welcher er ohne alle Schonung belegt werden wird.

Dagegen hat derselbe den 3ten Theil der Strafe als Anbring=Gebühr zu erheben, wenn er den Thäter zur Bestrafung angezeigt hat.

§. 17.
Jeder Wegknecht soll einen gesitteten Wandel führen, seinen Vorgesetzten mit der ihnen schuldigen Achtung begegnen, und sich auch gegen Fremde, wenn er auf der Straße arbeitet, mit Höflichkeit benehmen.

Sollte er seines Dienstes entlassen seyn wollen, so hätte er ein Vierteljahr zuvor denselben aufzukündigen.


Auszug aus dem Anhang zur Weg-Ordnung vom 23. Oktbr. 1808

§. 16.
Wer irgend ein Gebäude, Haus Stallung oder Scheuer, Mauer, Zaun, Hecke u. dergl., es seye innerhalb oder außerhalb Etters, an einer in herrschaftlicher Administration stehenden Chaussee zu setzen gedenket, ist gehalten, hievon bei dem Königl. Straßen=Departement die Anzeige zu machen, diese mit den nöthigen Erklärungen, und wenigstens mit dem Handriß zu begleiten, und ehe er den Bau wirklich anfangt, Resolution zu erwarten. Als Bedingung der in Hinsicht auf Gebäude zu ertheilenden Erlaubniß wird aber vorausgesetzt, daß die Chausseegräben nicht unterbrochen, sondern überdohlt, auch das Gebäude so weit von dem äußersten Graben=Rand zurückgesetzt werde, daß Dunglegen, Holzbeugen &c. und die zu dem Gebäude gehörigen Fuhrwerke jenseits des Grabens Platz finden, folglich die Chaussee nicht im geringsten verstellt werde. Da aber die hiezu nöthige Distanz nicht allgemein bestimmt werden kann, indem sie anders für Wirthshäuser, als Privathäuser, anders für Gewerb, als für kleine Bauernhäuser, auch bei Krümmungen anders als in der geraden Straße bestimmt werden muß, so ist es eben deßwegen unerläßlich, daß jeder Special=Fall auf die oben vorgeschriebene Weise angezeigt werde. Wer dieß unterläßt, verfällt in jedem Fall in eine Strafe von 14 fl. und wird, wenn durch sein Bauwesen die Chaussee benachtheiligt worden ist, unausbleiblich dazu angehalten, das Bauwesen wieder abzuändern.

§. 17.
Die Bäume an der Chaussee sind in der Entfernung von 24 Schuh von einander, und wenigstens 6 Schuh von dem äußersten Grabenrand zu setzen, widrigenfalls solche auf Kosten des Eigenthümers werden zurückgesetzt werden.

§. 18.
Der Stamm der zu setzenden Bäume ist 7 Schuh hoch zu ziehen, und die alten Bäume sind dergestalt auszuästen, daß kein Ueberhang auf die Chaussee Statt hat: auch dürfen die Hecken an den Gütern nicht über 4 Schuh hoch gezogen werden.

§. 19.
Da es sehr häufig geschieht, daß die Straßen sowohl innerhalb als außerhalb der Ortschaften mit Bauholz, Steinen, Dünger, Wägen, Kärren &c. belegt und besetzt werden, so sollen die Commun=Vorsteher solches bei eigener Verantwortlichkeit durchaus nicht zugeben, und die Uebertreter mit einer kleinen Frevelstrafe von 3 fl. 15 kr. belegt werden. Macht aber ein Bauwesen es nöthig, daß Steine und bereits gezimmertes Bauholz auf die Chaussee gelegt werde, (ungezimmertes soll nicht darauf geduldet, und eben so wenig darauf gezimmert werden) oder muß der Dünger an hochliegenden Gütern, ehe er auf das Feld getragen werden kann, auf der Chaussee abgeladen werden, so soll letzterer wenigstens noch an demselben Tag hinweggeschafft, das gezimmerte Bauholz und die Bausteine aber sollen so auseinander gelegt werden, daß die Passage dadurch nicht gehindert wird.

§. 20.
Mit einer Strafe von einer kleinen Frevel à 3 fl. 15 kr. nebst Erstattung der verursachten Reparations=Kosten ist derjenige zu belegen, welcher
über einen C h a u s s e e g r a b e n pflügt, keinen A n w a n d führt, oder die G r a b e n = B ö s c h u n g abfährt, einen G r a b e n zuwirft , über einen Graben, wo keine Güter=Brücke ist, f ä h r t , oder Vieh d a r ü b e r t r e i b t , in einem C h a u s s e e g r a b e n Vieh weidet, (das Gras in denselben ist eine Accidenz der Wegknechte) einen Graben mit D ü n g e r , Bauholz &c. ausfüllt, und ohne Noth auf dem Nebenwege d.h. dem nicht beschlagenen Theile der Chaussee, oder auf den geschlagenen Vorrathssteinen fährt.

Im Wiederbetretungsfalle wird die Strafe verhältnißmäßig erhöhet.

§. 21.
Mit einer großen Frevelstrafe à 14 fl. aber ist derjenige zu belegen, welcher vom Chaussee=Graben etwas zu seinem Feld schlägt.

§. 22.
Da zum Schutz der Chausseen gegen Wasserangriffe häufig Uferbäue angebracht, und mit lebendigem Holz angepflanzt sind, solche Pflanzungen aber durch Waiden großen Schaden leiden, so daß öfters ein solcher Uferbau, welcher mit vielen Kosten aufgeführt worden ist, dadurch ganz ruinirt wird, so soll der Hirt, dessen Vieh darauf angetroffen wird, mit einer Strafe von einer kleinen Frevel à 3 fl. 15 kr. belegt werden.

§. 23.
Wer an den zu Herstellung und Ausbesserung der Chausseen herbeigeführten Steinen und Kies einen Diebstahl begeht, wird mit einer einmonatlichen Festungs= oder Zuchthausstrafe belegt, und im Wiederholungsfall noch härter bestraft.

Der Entdecker aber oder Angeber eines solchen Diebstahls erhält aus der Königl. Straßen=Casse eine Belohnung von 10 bis 20 fl.

§. 24.
Das Schlaifen des Bauholzes auf den Chausseen wird bei einer kleinen Frevelstrafe à 3 fl. 15 kr. verboten.

§. 25.
Weil das sogenannte Rauhsperren der Chaussee großen Nachtheil bringt, so ist derjenige Fuhrmann und Kutscher, welcher bei einem Fuhrwerk von mehr als zwei Pferden nicht mit dem Radschuh sperrt, mit einer kleinen Frevelstrafe zu belegen.

Nur bei Chaisen mit 2 Pferden ist das Sperren mit Ketten oder Stricken erlaubt. Auch soll bei Strafe eines kleinen Frevels kein hölzerner Schlaiftrog gebraucht werden, welcher nicht vornen aufwärts gerichtet ist, damit derselbe die Chaussee nicht aufreißt.

§. 26.
Ferner sollen an einem Fuhrwerke nicht weiter als 2 Pferde neben einander gespannt seyn; auch soll das Ausweichen der Fuhrwerke so geschehen, daß jeder Fuhrmann links ausweicht.

§. 27.
Der Fuhrmann darf sich bei Strafe einer kleinen Frevel von seinem Fuhrwerk, ohne es unter hinlänglicher Aufsicht gelassen zu haben, nicht entfernen.

§. 28.
Wer z u f ä l l i g e r W e i s e an Brücken, Dohlen, Post= und Stundensteinen, Nummero=Stotzen, Strebmauern, Flechtwerken, Schranken &c. einen Schaden anrichtet, hat den Schaden zu ersetzen; wenn aber vorsätzlich ein solcher Schaden verübt wird, so soll hievon dem Königl. Straßen=Bau=Departement Bericht erstattet werden, um gegen den Uebertreter nach befindenden Umständen eine angemessene Geld= oder Leibesstrafe erkennen zu können.

§. 29.
Da sich ferner häufig der Fall ereignet, daß zum Bedürfniß eines Bauwesens Chaussee=Staub oder Morast auf der Straße geschöpft wird, und dadurch Vertiefungen und Löcher gemacht werden, so ist solches nur unter Anweisung der Wegknechte erlaubt, widrigenfalls verfällt derjenige, welcher es eigenmächtig thut, in eine Strafe von 3 fl. 15 kr.

§. 30.
Von den wegen obbemeldten Verfügungen anzusetzenden und beizutreibenden Geldstrafen wird dem Anbringer ein Drittel als Delationsgebühr bewilligt, die übrigen zwei Drittel aber sollen für U n s e r e Königl. Straßen=Casse verrechnet werden.

§. 31.
Die Baumverderber betreffend, so ist über deren Bestrafung bereits das Nähere in der General=Verordnung dd. 22. Juni d. J. (Staats= und Reg. Blatt v. J. 1808, Nr. 30.) bestimmt.


Der Wegknecht bekommt 1/3 der Strafe - 1834
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.August 1834 findet sich folgendes:
Der Schäfer Gottlieb Schwarz von Vörrenberg ist von dem Königl. Wegknecht Christoph Braun ange… worden das er in den Causa Graben geweidet hat und er deshalb um 3f.15 gestraft ist. Wo von der Wegknecht 1/3 davon bekomt und 2/3 in die Comon Casen Welches der Schäfer Schwarz anerkent

Weiden des Viehes - 1834
Im Verrenberger "Befehlbuch für das Schultheißen amt" vom 30.Oktober 1834 findet sich folgendes:
Da nach der Weg Ordnung vom Jahr 1808 §.20 das Weiden mit Vieh an der Chauhsee gräben verbotten ist so hat das Schultheisen amt Vörrenberg den in seinem Bezirk befindlichen Schäfern zu eröffnen das jeder der seine Schaf in dem Chauhsee graben Weiden läst und von dem K. Wegknecht angebracht wird jedesmal 1 .... Strafe zu bezahlen habe.
Der Ortsvorsteher hat hiebei den Wegknechten kräftig an die Hand zu gehen und jedem Fall sogleich zu untersuchen und abzustrafen indem sonst keine Ordnung unter die Schäfer gebracht wird.
Ueber die geschehene Eröffnung hat sich der Orts Vorsteher vor sämtlichen Schäfern seines Bezirks eine Urkunde geben zu lassen und solches aufzubewahren auch ist dieses ins Befehlbuch Einzuschreiben
Oehringen den 31 May 1834

Der Wegknecht Johann Gebhardt bekommt ein Zeugnis - 1842
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.Februar 1842 liest sich das so:
Dem Invaliden Johann Gebhardt von Vörrenberg wird auf K. Ober Amtlichen Erlaß ein gemeinderäthliches Predicat und Vermögens und Familienzeugnß Ertheilt
1) besizt er an Vermögen ohngefer 100f. Und ist schon 19 Jahre angestelt als Wegknecht auf der Staats Straßen
2) hat er eine Familie von 5 Kindern
3) kann man ihn nicht Nachtheiliges nachsagen und hat noch keine Strafe ..standen.

Wegknecht Ahles klagt gegen Johann Zorn - 1874
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 16.Mai 1874 heist es:
Michael Ahles Wegknecht des Vizinalwegs von hier nach Bizfeld bringt zur Anzeige, daß Johann Zorn auf einem Steinlagerplaz einen Haufen Cornpest angelegt habe, was er für gesezwidrig halte
Dem Johann Zorn wird die Auflage gemacht den Haufen innerhalb 6.Tagen zu entfernen.
Zorn bringt auf vorstehendes zur Anzeige daß er nach mündlicher Rückfsprache mit dem herrn Oberamts Wegemeister bis zur Persöhnlichen Einsicht, die Erde liegen laßen dürfe.

 

Quellennachweis.

Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: B 2 Ruggerichtsrezessbuch 1833-1888
Ortsarchiv Verrenberg: B 75 Kaufbuch Teil 11, 1864-1868
Ortsarchiv Verrenberg: A 122 No 106
Buch: Öhringer Heimatbuch von Wilhelm Mattes; 1929
Württem. Franken NF 22/23, 1947/48, 26
Aufsatz von Jochen Seidel zu finden unter http://www.jochen-seidel.de/
http://de.academic.ru/dic.nsf/dewiki/185796
www.Luftbilddatenbank; Luftaufnahme aus dem Jahr 1944
Staatsarchiv Ludwigsburg: FL 20/14 Bü 23
www.leo-bw.de
Bilder und Hintergrundinformationen von Herrn Roland Buggle
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote, 1870
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote, 1876
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote, 1877
Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein: Ba 30 Bü 1273 von 1771
Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein: Ba 30 Bü 1275 von 1777
Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein: Ba 30 Bü 1278 von 1796
Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein: Ba 30 Bü 1299 von 1805-1808