Der Feldschütz klagt Öhringer Bürger wegen Kies Diebstahl an - 1863 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 13.März 1863 heist es: Es erscheint der hies. Feldschütz Michael Kipf und macht die Anzeige daß der Handelsgärtner Vogt in Oehringen durch den Knecht des Ziegler Füchtner von da, heute Vormittag 1 Wagen voll Kies im Gaalberg hies. Markung habe abführen lassen wozu er kein Rechtweder Erlaubniß von der hies. Ortsbehörde erhalten habe. Die Anzeige stelle er dem Schultheißenamt zu weitern Verfügung anheim Beschluß Den Bekl. auf den 16. l.M. Morgend 8 Uhr vorzuladen Auf vorstehende Vorladung erschien der Beklagte gibt auf Vorhalt an, er ist richtig daß ich einen Wagen Kies haben abführen lassen habe aber nichts gewußt daß dies nicht sein soll und bitte daher um Befreiung der Strafe Beschluß Da Bekl. sogleich zugestanden daß er Kies geholt hat, Ersaz von 30x zu verfällen Bekl. hat den Ersatz anerkannt und die Strafe sogleich bezahlt |
Der Feldschütz klagt Öhringer Bürger wegen Kies Diebstahl an - 1863 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 13.März 1863 heist es: ebenfalls hat Feldschütz Michael Kipf die Anzeige gemacht daß Hl. Ernst Arnold von Oehringen 2.Wagen Kies daselbst durch das Fuhrwerk Wirthsmüller Kollmer haben abfahren lassen. Bekl. Wurde vorgeladen und erschien in Persohn Auf Vorhalt gibt Beklagter an Ich habe den Hl. Wirthsmüller in Anspruch genommen mir etliche Wagen Kies zu überkommen, habe ihn aber nicht beauftragt den Kies auf der Verrenberger Markung zu holen, und bin in der Sache ganz unschuldig, doch bin ich bereit die Sache für Kollmer ins reine zu bringen und der amtliche Verfügung zu unterziehen Beschluß Da Ernst Arnold nach Ansicht der That unschuldig ist den Wirthsmüller Kollmer zu einem Ersatz von 1f. zu verfällen Hl. Arnold erkennt den Ersaz anerkannt und sogleich 1f. bezahlt |
Es wird eine Kiesgrube ausgewiesen - 1863 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 01.Mai 1863 findet sich folgendes: Nach mehrfachen Anzeigen des hies. Feldschüzen Kipf wird öfters von Oehringer Einwohner von der auf der hies. Markung liegende und der Gemeinde gehörige Oeede im Gaalberg Kies oder Mergel abgeführt und zwar unerlaubter Weise, worüber dieselbe welche abgeführt haben Strafwürdig sind. Der Gemeinderath hat um diesen Unfug zu steuern Berathung gepflogen und Beschlossen Im Hohenloher Botten zu veröffentlichen, daß weil genannter Oeede Plaz keinen Ertrag liefert Kies abgegeben werden solle, und zwar einen 2.Spännigen Pferde oder Ochsenwagen zu 30. und einen Kuhwagen zu 24 jedoch unter der Bedingung daß derjenige welcher Willens ist Kies abzuführen, eine Schultheißen Amtl. Erlaubniß oder Anweisung nachzusuchen habe, im Unterlassungsfalle dieses, derjenige welche ohne Erlaubniß abführt zur Strafe gezogen werden solle |
Es werden neue Preise für die Abfuhr von Kies festgelegt - 1883 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 14.August 1883 findet sich folgendes: Nach dem GeRathsProt. Thl. III bl.99 ist der Beschluß gefaßt, daß von der Oeede im Galberg an nicht Ortsangehörige insbesonders Oehringer Einwohner Kies abgegeben werden soll für 1. mit Pferden oder Ochsen bespannten Wagen zu 30x. Für 1 Kuhwagen zu 24x. dieser Ansatz erscheint dem GeRath zu hoch und wird deßhalb Beschlossen Künftig ohne ausnahmen für 1. wagen Kies welcher von nicht Ortsangehörigen abgeführt den festen Preis von 50d. anzusetzen |
Eine Witwe aus Unterohrn darf von 100qm Kies abfahren - 1890 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.April 1890 findet sich folgendes: Mehser Jakob Bauers Witwe von Unterohrn erkaufte heute von der Gemeinde Verrenberg einen Haufen Kies im Galberg ca. 10 met. Lang und 10 met. Breit welcher aber Ihrem Weinberg Pno. 813 814 u. 815 liegt für 12 M Zwölf Mark unter folgenden Bedingungen 1. Der Kaufpreis ist baar an die Gemeindepflege zu bezahlen 2. Zum wegnehmen des Kieses hat die Käuferin 10 Jahre lang Zeit 3. Der Grund und Boden worauf der Kies liegt ist und bleibt Eigenthum der Gemeinde Verrenberg |