Georg Friedrich Weiß, Bürger und Söldner, Herbstschützer 1836, Amts- und Polizeidiener 18??-58 21.04.1786 - 16.12.1858 neues kirchliches Familienregister 1808-1890 fol.165 oo 30.05.1815 altes kirchliches Familienregister 1808 fol.218 Dorothea Magdalena Zentler 23.11.1791 - 28.01.1871 | |--------------------------------------------------------------------|-------------------|--------------| | | | | Johann Friedrich Weiß, Er wanderte im November 1854 Maria Barbara Dorothea Rosina ungetauft 30.09.1817- mit seiner Frau nach 07.01.1816- 07.01.1816- 07.01.1816- ??.??.???? Nord-Amerika aus 08.01.1816 08.01.1816 07.01.1816 oo 23.11.1847 Catharina Barbara Weidner 15.09.1822 Renzen- ??.??.???? Im Messbuch von 1818 wird Friedrich Weiß als Besitzer des Haus Nr.45 genannt. Bei der Erstellung des Urkatasters 1839 wird Friedrich Weiß wieder als Eigentümer genannt. Er verkaufte dieses 1848 an seinen Sohn Johann Friedrich Weiß. 1846 kaufte er gemeinsam mit Johann Georg Weippert die Scheune Nr.20 des Johann Jacob Wüstholz Georg Friedrich Weiß hatte bis zu seinem Tod den Accord, die Staige und den Gänsweg sauber zu halten. Im Hohenloher Zentralarchiv Neuenstein findet sich unter: Debitadministration / Bü 98 folgendes Archivgut: Umwandlung der Naturalbesoldung des Weinbergaufsehers Ackermann zu Verrenberg in Geld; Tod des Ackermann und Besetzung der Stelle mit dem Gemeindediener Friedrich Weiß zu Verrenberg, Qu. 1-9 1830 - 1832 Im Hohenloher Zentralarchiv Neuenstein findet sich unter: A.Bartenst.:Domänenkanz. / Bü 709 folgendes Archivgut: Gesuch des Weinbergaufsehers Friedrich Weiß zu Verrenberg um Besoldungserhöhung. 2 Schr. 1845 Johann Georg Kimmel kaufte 1819 einen halben Keller von Friedrich Weis. Welcher halber Keller?
Georg Friedrich Weiß erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Gutsübernahme - 1815 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: durch Gutsübernahme ao 1815 |
Georg Friedrich Weiß wird als Pfleger für Katharina Sofina Leiblich verpflichtet - 1840 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 08.September 1840 liest sich das so: Friedrich Weiß wird vor die Katharina Sofina Leiblich als Pfleger aufgestelt und durch das Waisengericht verpflichtet |
Zu Katharina Sofina Leiblich finden sich sonst keinerlei Hinweise! |
Georg Friedrich Weiß bekommt ein Zeugnis - 1846 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.April 1846 liest sich das so: Dem Friedrich Weiß Gemeinderaths Diener wurde ein Prädicats und Vermögens und Straf Verzeigniß ausgestellt 1 tens Ist das Predicadt gut 2 tens Ist derselbe noch niemalen gestraft worden 3 tens Was derselbe an Vermöchen Besizt ist ohngefehr 1500f. |
Friedrich Weiß klagt gegen Conradt Schuhkraft - 1855 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 01.Oktober 1855 heist es: Es erschien Friedrich Weiß und klagt an daß ihm Conradt Schuhkraft in seinem Acker im Weißenhaus den Unterrain ganz weggenommen habe, er verlange daß das Feldgericht Einsicht von diesem Unfug zu nehmen beauftragt werden auf Unrechtskosten Nachtrag links: Nebenstehende Klage ist zurückgenommen worden |
Georg Friedrich Weiß bekommt eine höhere Zulage - 1858 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 13.Dezember 1858 liest sich das so: Der Amtsbotte Friedrich Weiß hat unterm 5.August 1858 schriftlich um Aufbesserung seines Gehaltes im Betrag von 2f. Gebetten. Da nun die Lebensmittel so wie die Preise für Kleider und Schuhe sich seit diesen Zeitumständen beteudend gesteigert haben, so wurde einstimmig Beschlossen Dem Amtsbotten statt 2f. eine Zulage von 4f. zusammen 6f. pro Jahr nehmlich von 1.Juli 1858 an aus der Gemeindekasse zahlbar zu verwilligen |
Johann Georg Weber bekommt einen Accord die Straße "Staige" und "Gänsweg" sauber zu halten - 1859 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 02.Februar 1859 findet sich folgendes: Auf das ableben des Friedrich Weiß von hier welcher das reinigen der Straße durch den hies. Ortsetter, die sogenannte Staige und Gänsweg im Accord übernommen gehabt hatt ist der Accord durch dessenTod jetzt gehoben. Es wird daher heute Tag forth dieses reinigen wieder an den meistbiedenten im öffentl. Aufstreich verakkordirt und hiezu folgende Bedingungen festgesezt. 1. Der Accordant hat die die Straße immer reinlich zu halten, den Morast auf Verlangen des Ortsvorstehers zu entfernen im Säumnißfalle solches auf Kosten die Accordanten vollzogen wird 2. Das Pachtgeld muß jedes Jahr auf Lichtmeß und zwar das erste Lichtmeß 1860 bezahlt werden 3. Die Kantel durch den Ortsetter hat der Accorant gehörig zu reinigen damit der Ablauf des Wassers nicht wegen Morast gehindert ist. Darauf hat gebotten und im lezten Aufschlag erhalten Johann Weber für 4f.45x. pro Jahr Beschluß Vorstehenden Accord dem Gemeinderath zur Genehmigung vorzulegen |
Dorothea Magdalena Weiß bittet um einen Vorschuss aus der Gemeindekasse - 1867 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 08.Juni 1867 liest sich das so: Die Altersschwache 75 Jahre alte Friedrich Weiß Witwe hat bei dem Ortsvorstand bittend vorgetragen, daß ihr von der Gemeinde Casse als Vorschuß zum Wiederersatz welche sie zu ihrem Lebensunterhalt da sie für jetzt keine Mitte mehr besize verwilligt werden den zur jeziger Zeit würde es ihr zum Nachtheil werden, wenn sie ihre noch besizende Grundstück auf diese Art veräußern müßte. Sie wolle diesen Vorschuß im Herbst 1867 wieder ersezen, wenn sie ihre Grundstücke unter dieser Zeit nicht verkaufen könnte um die Schuld zu tilgen. Vorstehende Bitte hat man dem Gemeinderath zur Berathung vorgelegt, worrauf nach längerer Berathung Beschlossen wurde Der Bittstellerin Wöchentlich 30x. gegen wiederersatz an die Gemeindekasse zu verwilligen und ihr die Auflage zu machen, daß sie solchen noch vor Beginn des Herbstes 1867 zu bezahlen habe, und im Unterlassungsfalle ihre Grundstücke auf Gerichtlichen Wege veräußert werden müsten. |
Sie war Witwe, der einzige Sohn nach USA ausgewandert. Gab es noch Kontakt? |
Dorothea Magdalena Weiß bittet um einen Vorschuss aus der Gemeindekasse - 1868 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 14.April 1868 liest sich das so: Auf Blt. 144 dieses Buchs ist der Friedrich Weiß Witwe welche Mittellos ist zu ihrem Lebensunterhalt ein Vorschuß von 30x Wöchentlich aus der Gemeindekasse verwilligt worden. Dieser Vorschuß muß aber im Herbst 1867 wieder ersezt werden. Heute ist dieselbe wieder erschienen und hat die Bitte gestellt daß ihr wieder ein Vorschuß bis zum Herbst 1868 verwilligt werden möchte, weil sie jezt wieder ganz unbemittelt sei. Der Gemeinderath hat hierüber Beschlossen Der Bittstellerin jede Woche 24x. aus der Gemeindekasse Vorschußweise bis zum Herbst 1868 zu verwilligen aber zwar unter der Bedingung, wie solche vom vorigen Jahr in diesem Buche blatt 144. aufgeführt sind. |
Dorothea Magdalena Weiß bittet um einen Vorschuss aus der Gemeindekasse - 1869 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.April 1869 liest sich das so: Der Witwe des verstorbenen Friedrich Weiß gewes. Gemeindediener von hier, welche unbemittelt ist hat schon einige Jahre einen Vorschuß zum wiederersatz und zwar wöchentlich 24x. Aus der Gemeindekasse erhalten, denselben aber seit dieser Verabreichung den erhaltenen Betrag wieder ersezt. Da dieselbe immer unbemittelter und kraftloser wird, so wurde von den Bürgerlichen Collegien Beschlossen Der Witwe Weiß ihrer Bitte gemäss zu entsprechen und den Gemeindepfleger Mugele anzuweisen, daß er der Bittstellerin jede Woche bis zum Herbst 1869 24x. aus der Gemeindekasse nebst 1f. für Zahlung der Zeitrente an das K. Kameral Amt Oehringen gegen Wiederersatz verabreichen soll. |