Verrenberg HistorischDie Familie Johann Georg Weber
(1810-1878) in Verrenberg


Beibring Inventar der Eheleute Johann Georg Weber - 1836
Im Beibring Inventar wird erwähnt, dass die Eheleute ihre Liegenschaft gemeinschaftlich von seinem Vater Michael Weber erkauft haben.
Beibring des Ehemannes
   Baar Geld 300 fl.
  sonstige Fahrniß: 23 fl. 28 x.
Beibring der Ehefrau
   Baar Geld: 0 fl.
   Fahrniß inkl. Schreinerwerk: 53 fl. 4 x.
insgesamt werden als Heirathsgut von ihrem Vater angerechnet: 397 fl. 49 x. (es ist nicht ersichtlich, wie sich dieser Betrag genau zusammen setzt)

Die Eheleute zusammen 721 fl. 17 x.


Johann Georg Weber will das Active Bürgerrecht - 1836
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom August 1836 findet sich folgendes:
Johann Weber, lediger Weingärtner, ein Sohn des Michael Weber, Weingärtners dahier bittet zum Behuf seine Verheurathung um das Einschreiben in das Activ Bürger Recht
Beschluß
Denselben in das Active Bürger Recht aufzunehmen.

Johann Georg Weber erwirbt das aktive Bürgerrecht 11.August 1836
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt
Art und Zeit des Eintritts in das Bürgerrecht: 11.August 1836

Johann Weber klagt gegen Michael Ilg - 1856
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 11.März 1856 folgendes:
1. Es erschien Johann Käppler und klagt an daß ihm Michael Ilg über seinen Blauen Kleeaker im Benzenfeld Erden geführt und Schaden verursach habe ich bitte daher das Schultheißen Amt um eine Deputation zu bestellen um Einsicht von der Thatsache zu nehmen damit der Beklagte zum meinem Schadenersatz und die verursachten Kosten zu ersezen angehalten werden kann
2. Desgleichen erschien Johann Weber von hier und klagt an daß ihm Michael Ilg über seinen Ausgehauen Weinberg in der Helden welcher Theilweiße mit Blauem Klee angeblümt ist gefahren und Schaden verursacht habe Ich bitte daher das Schultheißen Amt Gemeinderäthliche Einsicht von der Sache nehmen zu lassen und um nach Erfund dessen den Beklagten anzuhalten das er mir meinen Schaden nebst verursachte Kosten ersezen müße
Auf vorstehende Angabe wurde Gemeinderath Mugele und Bort beauftragt sich an Ort und Stelle zu begeben und Einsicht von dem verübten Schaden zu nehmen und nach Erfund dessen Erklärung hierüber abzugeben
Nach genommener Einsicht erschienen obgenannte Gemeinderäthe und geben folgendes an
wir haben die den Schaden welchen der Beklagte dem Johann Weber an vorbemerkten Grundstück eingesehen und hat sich erfunden daß der Beklagte dieses Grundstück durch Fuhrwerk Ruiniert hat besonders was mit Klee angeblümt ist. Wir haben den Schaden welchen Bkl. an den Kläger zu ersezen hat für 1f. taxiert.
Ferner hat der Beklagte dem Johann Käppler an seinem Kleeaker im Benzenfeld auch durch Fuhrwerk Schaden verursacht wofür dem Kläger 24x zu ersezen ist
Auf die Erklärung vorgenannter Deputation wurde dem Beklagten eröffnet und die Auflage den Kl. Johann Weber mit 1f. Schadenersatz nebst die zuvor aufgelegten Sportel mit 30x inerhalb 8 Tage zu bezahlen
Desgleichen dem Kläger Johann Käppler 24x

Nachtrag links
Die nebenstehende Klage ist im Vergleichsweg erledigt worden

Johann Georg Weber bekommt einen Accord die Straße "Staige" und "Gänsweg"
sauber zu halten - 1859
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 02.Februar 1859 findet sich folgendes:
Auf das ableben des Friedrich Weiß von hier welcher das reinigen der Straße durch den hies. Ortsetter, die sogenannte Staige und Gänsweg im Accord übernommen gehabt hatt ist der Accord durch dessenTod jetzt gehoben.
Es wird daher heute Tag forth dieses reinigen wieder an den meistbiedenten im öffentl. Aufstreich verakkordirt und hiezu folgende Bedingungen festgesezt.
1. Der Accordant hat die die Straße immer reinlich zu halten, den Morast auf Verlangen des Ortsvorstehers zu entfernen im Säumnißfalle solches auf Kosten die Accordanten vollzogen wird
2. Das Pachtgeld muß jedes Jahr auf Lichtmeß und zwar das erste Lichtmeß 1860 bezahlt werden
3. Die Kantel durch den Ortsetter hat der Accorant gehörig zu reinigen damit der Ablauf des Wassers nicht wegen Morast gehindert ist.

Darauf hat gebotten und im lezten Aufschlag erhalten Johann Weber für 4f.45x. pro Jahr
Beschluß
Vorstehenden Accord dem Gemeinderath zur Genehmigung vorzulegen

Realteilung Johann Weber, 1878
Nach dem Tod von Johann Weber 1878 wurde die folgende Realteilung durchgeführt.


 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1501 Band 6)
Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: A 348 Nr 487 Realteilung Johann Weber, 1878
Ortsarchiv Verrenberg: A 304 No 48 Beibring Inventar Weber 1836
Ortsarchiv Verrenberg: A 313 Nr. 131 Verpflegungs- und Abnährungsvertrag Margaretha Carle, 1846