Johann Georg Weber, Weingärtner neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol.169 15.10.1810- Verrenberg 08.04.1878 Verrenberg oo 01.06.1836 Bitzfeld Rosina Johanna, sie hatte ein voreheliches Kind: Friderika Regina Rosina geb. Weber 26.10.1834- 24.09.1811- Verrenberg 05.11.1834 13.02.1874 Verrenberg | |-------------------------------| | | Regina Magdalena Regina Friederika 22.01.1838- 20.11.1836- 07.12.1885 03.03.1837 oo 09.08.1857 Georg Christian Dahler 11.08.1824- 31.10.1894 Rosina Johanna hatte folgende 11 Totgeburten! 18.03.1840; 05.07.1841; 13.07.1842; 21.07.1843; 22.05.1844; 04.07.1845; 02.09.1847; 24.07.1848; 06.09.1849; 01.01.1851; 03.02.1854 Johann Georg Weber kaufte am 31.05.1836 die gesamte Liegenschaft seiner Eltern. Im Urkataster von 1839 wird Johann Georg Weber als Eigentümer einer Hälfte des Hauses Nr.63 genannt. Am 18.07.1857 verkaufte Johann Georg Weber an seine Tochter und deren Bräutigam Georg Christian Dahler seinen ganzen Besitz um 1000fl. Johann Georg Weber hatte ab 1859 den Accord, die Staige und den Gänsweg sauber zu halten. Ein Abnährungsvertrag des Johann Michael Brumm zeigt, dass dieser 1846 bei Johann Georg Weber im Haus Nr.63 wohnte.
Beibring Inventar der Eheleute Johann Georg Weber - 1836 | ||||||||
Im Beibring Inventar wird erwähnt, dass die Eheleute ihre Liegenschaft gemeinschaftlich von seinem Vater Michael Weber erkauft haben. Beibring des Ehemannes Baar Geld 300 fl. sonstige Fahrniß: 23 fl. 28 x. Beibring der Ehefrau Baar Geld: 0 fl. Fahrniß inkl. Schreinerwerk: 53 fl. 4 x. insgesamt werden als Heirathsgut von ihrem Vater angerechnet: 397 fl. 49 x. (es ist nicht ersichtlich, wie sich dieser Betrag genau zusammen setzt) Die Eheleute zusammen 721 fl. 17 x. |
Johann Georg Weber will das Active Bürgerrecht - 1836 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom August 1836 findet sich folgendes: Johann Weber, lediger Weingärtner, ein Sohn des Michael Weber, Weingärtners dahier bittet zum Behuf seine Verheurathung um das Einschreiben in das Activ Bürger Recht Beschluß Denselben in das Active Bürger Recht aufzunehmen. |
Johann Georg Weber erwirbt das aktive Bürgerrecht 11.August 1836 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt Art und Zeit des Eintritts in das Bürgerrecht: 11.August 1836 |
Johann Weber klagt gegen Michael Ilg - 1856 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 11.März 1856 folgendes: 1. Es erschien Johann Käppler und klagt an daß ihm Michael Ilg über seinen Blauen Kleeaker im Benzenfeld Erden geführt und Schaden verursach habe ich bitte daher das Schultheißen Amt um eine Deputation zu bestellen um Einsicht von der Thatsache zu nehmen damit der Beklagte zum meinem Schadenersatz und die verursachten Kosten zu ersezen angehalten werden kann 2. Desgleichen erschien Johann Weber von hier und klagt an daß ihm Michael Ilg über seinen Ausgehauen Weinberg in der Helden welcher Theilweiße mit Blauem Klee angeblümt ist gefahren und Schaden verursacht habe Ich bitte daher das Schultheißen Amt Gemeinderäthliche Einsicht von der Sache nehmen zu lassen und um nach Erfund dessen den Beklagten anzuhalten das er mir meinen Schaden nebst verursachte Kosten ersezen müße Auf vorstehende Angabe wurde Gemeinderath Mugele und Bort beauftragt sich an Ort und Stelle zu begeben und Einsicht von dem verübten Schaden zu nehmen und nach Erfund dessen Erklärung hierüber abzugeben Nach genommener Einsicht erschienen obgenannte Gemeinderäthe und geben folgendes an wir haben die den Schaden welchen der Beklagte dem Johann Weber an vorbemerkten Grundstück eingesehen und hat sich erfunden daß der Beklagte dieses Grundstück durch Fuhrwerk Ruiniert hat besonders was mit Klee angeblümt ist. Wir haben den Schaden welchen Bkl. an den Kläger zu ersezen hat für 1f. taxiert. Ferner hat der Beklagte dem Johann Käppler an seinem Kleeaker im Benzenfeld auch durch Fuhrwerk Schaden verursacht wofür dem Kläger 24x zu ersezen ist Auf die Erklärung vorgenannter Deputation wurde dem Beklagten eröffnet und die Auflage den Kl. Johann Weber mit 1f. Schadenersatz nebst die zuvor aufgelegten Sportel mit 30x inerhalb 8 Tage zu bezahlen Desgleichen dem Kläger Johann Käppler 24x Nachtrag links Die nebenstehende Klage ist im Vergleichsweg erledigt worden |
Johann Georg Weber bekommt einen Accord die Straße "Staige" und "Gänsweg" sauber zu halten - 1859 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 02.Februar 1859 findet sich folgendes: Auf das ableben des Friedrich Weiß von hier welcher das reinigen der Straße durch den hies. Ortsetter, die sogenannte Staige und Gänsweg im Accord übernommen gehabt hatt ist der Accord durch dessenTod jetzt gehoben. Es wird daher heute Tag forth dieses reinigen wieder an den meistbiedenten im öffentl. Aufstreich verakkordirt und hiezu folgende Bedingungen festgesezt. 1. Der Accordant hat die die Straße immer reinlich zu halten, den Morast auf Verlangen des Ortsvorstehers zu entfernen im Säumnißfalle solches auf Kosten die Accordanten vollzogen wird 2. Das Pachtgeld muß jedes Jahr auf Lichtmeß und zwar das erste Lichtmeß 1860 bezahlt werden 3. Die Kantel durch den Ortsetter hat der Accorant gehörig zu reinigen damit der Ablauf des Wassers nicht wegen Morast gehindert ist. Darauf hat gebotten und im lezten Aufschlag erhalten Johann Weber für 4f.45x. pro Jahr Beschluß Vorstehenden Accord dem Gemeinderath zur Genehmigung vorzulegen |
Realteilung Johann Weber, 1878 | |||||
Nach dem Tod von Johann Weber 1878 wurde die folgende Realteilung durchgeführt. |