Verrenberg HistorischDie Familie Johann Georg Leonhard Weber
(1783-1843) in Verrenberg


Johann Georg Leonhard Weber erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Gutsübernahme - 1805
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt
Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: durch Gutsübernahme ao 1805

Leonhard Weber hatte wohl einen Streit mit Georg Wieland - 1831
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 13.Oktober 1831 liest sich das so:

Erklert sich Leonhart Weber das Er den Georg Wieland mit 2f 41x befrietingen wolle

Auswanderung der Geschwister Mathäus und Louisa Weber - 1833
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 19.Februar 1833 liest sich das so:

Erscheint Leonhard Weber bürgerlicher Inwohner und Weingärtner dahier mit seinen 2 Kindern
1.) Mathäus Weber 27 Jahre alt
2.) Louisa Weber 18 Jahre alt
und bringt vor, daß seine 2 Kinder sich entschloßen hätten, nach Amerika auszuwandern, und sich daselbst häußlich niederzulaßen.
Er ertheile diesen seinen beiden Kindern zu ihrem Vorhaben seine Erlaubniß, und ertheile namentlich seiner minderjährigen Tochter Louisa seine Einwilligung.
Seine beiden Kindern verspricht er zu Erreichung ihres Vorhabens baar die Summe von
-- 300f.-- Drey Hundert Gulden
Auch mache er sich für seine 2 Kinder verbindlich in Hinsicht auf alle nach ihrem Wegzug etwa noch zur Sprache kommenden Ansprüche vor den obrigkeitlichen Behörden des Königreichs Würtemberg Recht zu geben.
Die beiden Kinder des Leonhard Weber erklären vor dem Gemeinderath, daß sie in diesem Vorhaben auf ihr bisheriges Bürger Recht dahier und auf jede Art von bürgerlichen Verbund mit dem Würtembergischen Staat für sich wißentlich und wohlbedächtlich Verzicht leisten.

Beschlossen
Den beiden auszuwandernden
1.) Urkunde auszustellen, nach welcher der Vater Leonhard Weber in ihrer Auswanderung eingewilligt hat.
2.) ein Zeugniß auszustellen, daß der Gemeinderath mit der Auswanderung der 18.jährigen Louisa Weber, da sie noch minderjährig ist, einverstanden ist.
3.) ferner eine Urkunde auszustellen, in welcher die beiden Auswanderungslußtigen auf ihr bisheriges Bürger, und Unterthanen Recht verzicht leisten
s.Reg. Bl. ... 1825 Seit 485
4.) ein gemeinderäthliches Zeugniss über das Vermögen
Laut Pflegrechnungen wurde Mathäus Weber 1877 für tot erklärt.
Für mehr Details müssen die Pflegrechnungen noch durchgearbeitet werden.
Zeitgleich möchte Johann Georg Braun (26J.) auswandern. Leonhard Weber stellt sich als Bürge.
Vermutlich sind Mathäus Weber und Johann Georg Braun gemeinsam ausgewandert.
Louisa Weber bittet 1842 den Gemeinderat um ein Zeugniss, da sie nach Schwöllbronn heiraten will.
Vermutlich war sie doch nicht ausgewandert, sonst hätte es den gleichen Eintrag im Familienregister gegeben, wie bei ihrem Bruder.

Friedrich Weber wird wegen Diebstahls gestraft - 1837
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 28.Februar 1837 folgendes:
Im Namen des Königs
In der Untersuchungs Sache gegen
Friedrich Weber von Vörrenberg erkennt das K. Oberamts Gericht Oehringen das der Angeschuldigte wegen eines gleinen jedoch ers..ten Hauß Diebstahls zu einer Dreiwöchigen Gefängniß Strafe so wie zu bezahlung der Hälfte der Untersuchung Kosten zu Verurtheilen die gegen ihn eingeleitete Untersuchung wegen eines weiteren Haus Diebstahls abzubrechen und das K. Fiskus zur ----uebernahme der andern Hälfte der Untersuchungs Kosten verbunden sey
So beschlossen im K.Oberamts Gericht Oehringen
den 28ten Febr 1837

Regina Carolina Weber will nach Orendelsall heiraten - 1837
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.Juli 1837 liest sich das so:

Auf ansuchen der Regina Carolina Weber Tochter des Leonhardt Weber welche sie zu Orentelsall an Verheyraten will wird von dem unterzeichenden Gemeinde Rath beurkundet daß
1. gedachte Regina Caolina sie ehliche Tochter des Leonhart Weber und seiner Gattin einer geb. Groß und laut vorgelegter Tauf schein am 2ten Aug. 1809 zu Vörrenberg gebohren ist.
2. daß dieselbe zu evangelischer Confession bekent
3. das sie zur unverehlicht
4. das sie Staht und Gemeinde Bürgerin in Vörrenberg ist
5. daß dieselbe hinsichtlich ihres Predikats unsers Wissen an keinem der im Gesetze vom 10.April 1828 Art. 19 bezeichneten Mängel leidet
6. das was ihr Vermögen betrift dieselbe nach glaubhaften aus Weise bekommt 340f.
  Die wir nach ihrem eigenen Vermögen zu Abreichung eines solches Heyraguts für befähig erachten und zu Heyraguth erhält und mit einrechnung dieses Heyraguts
  an Liegenschaft 0f.
  an Capital und andern ausständen 0f.
  an bahrem Geld 300f.
  an Fahrniß mit auschluß der Kleider und Leibzeug 40f.
  Summa 340f.
  im ganzen mit Worden Drey hundert Verzig Gulden besizt wovon nichts in Nutzniesung steht und unsers Wissen keine Schulden haften.
7. das ihr austrit aus dem dieseitigen Gemeinde Verband unsers Wissens kein Hinderniß im Wege steht

Luisa Carolina Weber will nach Schwöllbronn heiraten - 1842
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 19.September 1842 liest sich das so:

In einem heute der Lousa Carolina Weber von hier und zum Zweck der Uebersiedlung nach Schwöllbronn ausgestellten Geburtsbrief wurde
bezeugt
1. Sey sie die ehel. Tochter des Georg Leonhard Weber Bürgers u Bauer u seiner Gattin Carolina Regina geb. Groß von hier.
2. bekennt sie sich zu evangel. Confession
3. Sey sie zur Zeit unverehelicht und Kinderlos
4. Besize dieselbe das Württ. Stats. und hiesige Gemeindebürgerrecht
5. Leide sie an keinem der im revid. Bürgerrechtsgesez vom 4.Febr. 1830 Art.19 bezeichneten Mängel
6. erhalte sie von ihrem Vater, den man zu Abreichung eines solchen Heurathguts für fähig erachte 300f. an Heurathgut und besize sie mit einrechnung desselben im Ganzen
  300f.
  worauf unsers Wissens keine Schulden haften
7. stehe ihrem Austritt aus dem hiesigen Gemeinde Verband kein Hindernis im Wege.
Louisa Weber wollte 18 zusammen mit ihrem Bruder nach Amerika auswandern. Sie hatte die Zustimmung ihres Vaters und des Gemeinderates.
Warum blieb sie dann doch?

Eventualteilung nach dem Tod des Leonhard Weber - 1843
In dieser Eventualteilung, die nach dem Tod des Leonhard Weber erstellt wurde, finden sich interessante Details:
Das vorhandene Vermögen wird so beziffert:
Liegenschaft: "Diese wurde durch Kaufverträge vom 11ten Januar 1837 u. 14. Juni d.J. samt u. sonders an den Tochtermann Friedrich Knappenberger dahier eigenthümlich übertragen."
Fahrniß: 1 fl. 32 x.
Forderungen: 297 fl. 56 x.
Laut dem Ehevertrag vom 31.03.1805 "ist das vorhandene gemeinschaftliche Vermögen zur Hälfte unter den vorhandenen Kinder, zur andern Hälfte unter die Wittwe zu vertheilen"
   Ihr stehen aus dem Erbe zu: 1157 fl. 28 x

Die Vorempfänge der einzelnen Kinder wurden so aufgezählt:
1. der Sohn Matthes:
"welcher nach der Versicherung der Wittwe bis zu seinem erfolgten Abzug im Ganzen 250 fl. erhielt, die Hälfte hievon mit 125 fl."
   Ihm stehen aus dem Erbe zu: 51 fl. 33 x
2. die Tochter Agatha Knappenberger:
"an 451 fl. 12 x. Heirathgut u. Aussteuer die Hälfte mit 225 fl. 36 x."
   Da sie mehr Vorempfang erhalten hat, als ihr zusteht, muss sie an ihre Geschwister noch bezahlen 49 fl. 3 x
3. die Tochter Regine Ritter:
"lt. deren von demSchulth. Amt Orendelsall zur Einsicht mitgetheilten Bei. Inventar vom 28. Sep. 1837 an 451 fl. 12x. Heirathgut u. Aussteuer die Hälfte mit 225 fl. 36 x."
   Da sie mehr Vorempfang erhalten hat, als ihr zusteht, muss sie an ihre Geschwister noch bezahlen 49 fl. 3 x
4. die Tochter Louise Messer:
"welche nach dem Anerkenntnisse der Wittwe nur einige Bei.... als Aussteuer, dagegen kein Heirathgut erhielt, nach weisenrichterlicher Schäzung im Werth von 10 fl. zur Hälfte hieher 5 fl. 30 x."
   Ihr stehen aus dem Erbe zu: 171 fl. 3 x
5. die Tochter Rosine Weber:
"nach dem vorliegenden Beib. Inventar v. 8.July 1836 Heurathgut und Aussteuer 397 fl. 49 x. zur Hälfte hieher 198 fl. 54 x."
   Da sie mehr Vorempfang erhalten hat, als ihr zusteht, muss sie an ihre Geschwister noch bezahlen 22 fl. 21 x
6. der noch ledige Sohn Friedrich:
"Vorempfang, bestehend in für ihn bezahlter Strafe nebst Darl. Zins 8 fl. 6 x."
   Ihm stehen aus dem Erbe zu: 172 fl. 30 x
7. der Tochter Friederike stehen aus dem Erbe zu: 176 fl. 33 x
8. der Tochter Catharine stehen aus dem Erbe zu: 176 fl. 33 x
9. der Tochter Caroline stehen aus dem Erbe zu: 176 fl. 33 x
10. der Tochter Elisabethe stehen aus dem Erbe zu: 176 fl. 33 x
11. dem Sohn Johann stehen aus dem Erbe zu: 176 fl. 33 x
12. den Gläubigern steht aus dem Erbe zu: 297 fl. 56 x

Carolina Friederice Weber will nach Windischenbach heiraten - 1844
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.September 1844 liest sich das so:

Die Friedricke Weber, eheliche Tochter des hiesigen Bürgers ….. Leonhard Weber wittw zum Behufs ihrer Verheirathung nach Windischenbach und ein Predicate und Vermögens Zeugniß
Beschluß
ein Zeugniß für die Bittstellerin auszufertigen und darin zu beurkunden:
1. daß sie angeherige des hiesigen Gemeindeverbandes sey
2. daß sie an keinem der im revidierten Bürgerrechts Gesetz Art.19. bezeichneten Mängel leidet
3. daß was ihr Vermögen betrifft dieselbe
  a) 176f. 33x. anerspartes Vatergut
  b) 31f. baares Geld und
  c) 50f. Fahrniß
  zusammen 257f. 33x. besize, worauf keine Schulden haften; daß jedoch noch ein Rechtsstreit ansteht, an welchem sie zu ihren antheil Unkosten zu zahlen hätte, falls der Streit ungünstig für sie ausfallen würde, und
4. daß ihrem Austritt aus dem diesseitigen Gemeindeverband nichts entgegenstehe

Carolina Elisabetha Weber will nach Hälden/Adolfzfurth heiraten - 1846
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.September 1846 liest sich das so:

der Carolina Weber welche die Absicht erklärt hat, nach Helden Gemeindebezirk Adolzfurt überzusiedeln, wird hirmit
bezeugt:
1. Sey sie dioe ehliche Tochter des + Bürgers und Bauer Leonh. Weber dahier und seiner Gattin Carolina geb. Groß und lt. vorgelegten Tauf Scheins geboren am 20. Nov. 1820 in Verrenberg
2. Bekenne sie sich zur evangelisch. luther. Confession
3. Seye sie zur Zeit zwar unverehelicht aber Mutter eines Kindes im Alter von 9. Monaten, welches ihr nach Helden folge
4. Seye sie Württemberg. Staats und hiesige Ortsbürgerin
5. Leide dieselbe an keinem der im Art. 19. des revidierten Bürger Rechts Gesezes bezeichneten Mängeln
6. Was ihr Vermögen betrift, so erhalte sie von ihrer Mutter ein Heyrathgut von 50f. und haben sie einen nachväterlichen Voraus von 114f. so nicht in Nuzniesung stehe und Schuldenfrei sey
7. Stehe dem Austritt aus dem dieseitigen Gemeindeverband kein Hinderniß im Wege

Carolina geb. Gros. Leonhard Webers Witwe macht sich verbindlich ihrer Tochter 50f. Heyrathgut zu geben, so bald ihr Gatte ein Hauß erworben hat.

Pflegrechnung für Elisabethe (06.02.1824) und Johann (31.03.1831) - 1845-51
Diese Pflegrechnung wurde für die beiden minderjährigen Kinder des Leonhard Weber erstellt.
 - Dorothea Elisabetha (geb. 06.02.1824)
 - Johann Friedrich (geb. 31.03.1831)
Als Pfleger war Matheus Mugele am 09.12.1843 verpflichtet worden.
Jedem der beiden Kinder stand je ein Vermögen von 148 fl. 6 1/3 xr. zu

Johann Friedrich Weber war bei Jacob Streiner in Pfahlbach in der Lehre.
Diesem standen 22 fl. "Lehr-Geld" zu. Jacob Streiner war vermutlich Webermeister.

Auswanderung des Georg Friedrich Weber - 1847
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.Februar 1847 liest sich das so:

Dem Friedrich Weber von hier wurde ein Zeugniß ausgestellt, weil derselbe sich Entschlossen hatte, nach Nort-Amerika auszuwandern, und demselben Elderliches Vermöchen mitgetheilt wirdt, Nebst Mündirungs Stieke 80f.
Und noch von der Mutter noch Verwanden, auch von dem Gemeinderath kein Hinderniß im Wege Steht.


Nachtrag auf der linken Seite:
Derselbe ist Gebohren den 17ten August 1816
Georg Adam Brand hatte sich erst eine Woche zuvor um seine Ausrreise bemüht. Reisten sie zusammen?
Georg Friedrich Weber wurde am 01.April 1846 vom Gemeinderath ein nicht so gutes Zeugniss ausgestellt.

Pflegrechnung des Matthäus Weber - 1847
In dieser Pflegrechnung heist es ".. der abwesend (in Amerika) ist". War der Aufenthaltsort bekannt?
Da im selben Jahr sein Bruder Georg Friedrich Weber auswanderte, ist zu vermuten, dass sie sich in Amerika trafen.

Dorothea Elisabetha Weber möchte nach Mainhard heiraten - 1851
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.Juli 1851 liest sich das so:

Es bittet die Dorothea Elisabeta eine geborne Weber von hier, um ein Vermöchens Zeugnis auszu Stellen, weil dieselbe sich verheiraden will, und Bürgerlich in Mainhard Oamt Weinsberg Bürgerlich werden will. Und ein gesezlichen Taufschein vorligt.
Und wirdt dieses derselben Ertheilt das sich diese Verheirathen tarf.

Gläubiger Aufruf nach dem Tod der Witwe Caroline Regina Weber geb. Groß- 1858
Im Hohenloher Boten vom 09.Oktober 1858 liest sich das so:

Matthäus Weber ist verschollen, soll sich melden - 1876

Im "Hohenloher Bote" erschien am 15.07.1876 diese Anzeige
Der verschollene, nach Amerika ausgewanderte Matthäus Weber soll sich melden, um sein Erbe anzutreten.

Matthäus Weber wird für Tot erklärt - 1877
Seit wann war der Kontakt zu Matthäus Weber in Amerika abgebrochen? Was war passiert?

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Pfedelbacher Oberamtsrechnungen von 1806
http://www.myheritage.de
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1858
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote, 1876
Ortsarchiv Verrenberg: Kaufbücher
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißen-Amt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: Pflegrechnung. Vielen Dank an Herrn Andreas Volk
Ortsarchiv Verrenberg: A 479 Pflegrechnung Kinder Leonhard Weber 1845-51
Ortsarchiv Verrenberg: A 311 Nr. 112 Eventualteilung Leonhard Weber 1843