Johann Friedrich Braun, Bürger und Söldner altes kirchliches Familienregister 1808 fol.37 07.09.1773 Verrenberg - 03.07.1834 Bitzfeld (1) oo 25.02.1800 Sophia Philippina Steeb 25.03.1764 - 22.08.1826 oo 01.09.1829 Christina Dorothea Huber 22.02.1799 - ??.??.???? | |--------------------------------|----------|----------------|--------------------------| | | | | Georg Matthäus David Rosina Philippina Johann Georg Johann Friedrich 05.07.1800- 22.02.1803- 11.02.1806- 21.09.1808- 13.02.1838 Michelbach 23.03.1804 ??.??.???? 29.09.1808 oo 21.02.1838 1833 nach Amerika nach Michelbach ausgewandert Dorothea Kohlhammer 09.12.1812- ??.??.???? Im Messbuch von 1818 wird Johann Friedrich Braun als Besitzer des Haus Nr.59 genannt. Vermutlich hatte er es 1800 von seinem Vater erkauft. Er lebte bis 1823 im Haus Nr.59. In diesem Jahr tauschte er den Hof mit Johann Georg Wieland und kam so auf den Hof Nr.57. Er musste noch 226fl. drauf zahlen. Johann Friedrich Braun zog 1829 nach Dimbach und verzichtete für sich auf das Verrenberger Bürgerrecht. Seine Söhne Johann Georg und Georg Matthäus David behielten zu diesem Zeitpunkt aber das Verrenberger Bürgerrecht. Johann Friedrich Braun starb in Bitzfeld. (1) in Folge eines unglücklichen Sturzes: "stürzte (wahrscheinlich im Schlaf) vom 1 Heuboden herab, wo er als Taglöhner sein Nachtlager genommen hatte"
Johann Friedrich Braun erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Gutsübernahme - 1800 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: durch Guts Uebernahme ao 1800 |
Gründung der Schäfereigesellschaft in Verrenberg - 1801 |
Im Ortsarchiv Verrenberg gibt es einen Bestand "B 56 Schäfereiwesen 1801-1858" Mit dem Kauf der Schäfereigerechtsame des herrschaftlichen Hofs Schwöllbronn durch die Gemeinden Schwöllbronn, Unterohrn und Verrenberg, kam es in Verrenberg zur Gründung der Schäfereigesellschaft. Verrenberg hatte 120 Schafe erkauft, die aufgeteilt in drei Klassen auf 70 Verrenberger aufgeteilt wurden. Johann Friedrich Braun war in der II.Klasse. Damit konnte er 2 der 120 erkauften Antheile in Anspruch nehmen. Dazu kam ein Beischlag von 3 Schafen. Damit konnte er 5 Schafe halten. Diese Schäferei Anteile sollte ursprünglich auf Hof und Gut gebunden sein. Das wäre in seinem Fall das Haus Nr.59. Diese Bindung wurde aber im Laufe der Jahre nicht mehr beachtet, so dass der Verkauf der Schäferei Anteile unabhängig der Liegenschaften erfolgte. |
Johann Friedrich Braun ist überschuldet - 1828 |
Im "Schwäbischen Merkur" vom 31.08.1828 findet sich dieser Artikel zur Überschuldung von Friedrich Braun. Haus, Scheune und Güter stehen zum Verkauf. |
Johann Friedrich Braun geht nach Dimbach - 1829 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 19.August 1829 liest sich das so: Auf ansuchen des Friedrich Braun welcher die absicht hat sich nieter zu lasen in Dimbach dan Würt. Gemeinte s... Das Vermegens Atiestat auf gestelt welches Vermegen er bes... 610 wo der Gemeinterath atiestiert hat und der Friedrich Braun auf sein Bürger Recht verziecht leisten muß |
Johann Friedrich Braun klagt gegen Peter Wenninger - 1829 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.Dezember 1829 liest sich das so: Es erschien Friedrich Braun von Dimbach und brachte vor dem Gemeinte Rath glagbahr vor, daß im der Peter Wenninger an Seinem Schäfer Rey Kauf Schilling 4f. In abzug bringen wolle weil er den Michael Zent in Buchern zu viel bezahlt hat da kamen sie mit ein ander über ein und da gab der Joseph Wenninger dem Friedrich Braun 1f. die Verhandlung Begräftigen bede mit ihrer eigen händigen Unterschriften. |
Der Vater von Joseph Wenninger, Johann Peter Wenninger, war vermutlich der Käufer des Gutes (Hof Nr.57) von Johann Friedrich Braun. |
Auswanderung des Johann Georg Braun - 1833 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 19.Februar 1833 liest sich das so: Johann Georg Braun dahier 26 Jahre alt, mit seinem Vater Friedrich Braun und ersterer bringt vor, daß er den Entschluß gefaßt habe, nach Amerika auszuwandern, und sich daselbst Häußlich niederzulaßen. Der Vater ertheilt seinem Sohn seine Einwilligung zu seiner Auswanderung. Leonhard Weber macht sich als Bürge verbindlich in Hinsicht auf alle nach dem Wegzug des Braun etwa noch zur Sprache kommenden Ansprüche von vor den obrigkeitliche Behörden des Königreichs Würtemberg Recht zu geben auf Jahres Friest. Johann Georg Braun erklärt vor dem Gemeinderath, daß er in diesem Vorhaben auf sein bisheriges Bürger Recht dahier und auf jede Art von bürgerlichen Verbund mit dem Würtembergischen Staat für sich wißentlich und wohlbedächtlich Verzicht leisten. Beschlossen Wie hieüber bey den Leonhard Weberischen Kinter die Urkunden auszustellen. |
Zeitgleich möchte Mathäus Weber auswandern. Vermutlich sind Johann Georg Braun und Mathäus Weber gemeinsam ausgewandert. Für Johann Georg Braun wird ein Alter von 26 Jahren angegeben, er war aber bereits ein Jahr älter. |
Georg Matthäus David Braun will nach Michelbach ziehen - 1837 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.Dezember 1837 liest sich das so: Auf Ansuchen des Georg Mathias David Braun von Vorrenberg welcher die Absicht erklärt hath zu Michelbach sich niederzulassen will wird von dem unterzeichnenden Gemeinde Rath beurkundet 1) Das der Georg Mathias David Braun des verstorbenen Friedeich Braun Ehlicher Sohn ist und laut vorgelegter Tauf schein am 5ten Juli 1800 in vörrenberg gebohren ist das derselbe zu Evangelischer Confession bekennt das er zu zeit un Verehlicht das er Würtembergerscher Staats bürger und Gemeinde bürger zu Vörrenberg ist das derselbe hinsichtlich seines Prädikats unsers an keinem der im Geseze vom 5.April 1828 Art. 19 bezeichneten Mangel leidet das was sein Vermögen betrift derselbe nach glaubhaftem ausweise von Heurathgut erhält an Liegenschaft 50f. an Capital und an Ausständen 350f. an bahrem Geld 0f. an sonstiger Fahrniß mit ausschluß der Kleider und Leib Weißzeug 20f. Summa 420f. Worauf unsers Wissen Schulden haften seinem Bruder Georg Braun 25f. das seinem austrit aus dem diesseitigen Stadts und Gemeinde Verband unsers Wissen kein Hinderniß im Wege steht. |