Conrad Friedrich Schukraft, Weingärtner neues kirchliches Familienregister 1808-1890 fol.137b 04.10.1805 Weinsberg - 09.12.1879 Verrenberg oo 13.09.1831 in HN Maria Christina Susanne Carle geb. Volz 02.04.1791 Böckingen - 17.01.1852 Heilbronn oo 16.05.1853 Rosina Dorothea Hornung (1) 27.09.1815 - 20.03.1878 | |---------------------------| | Gottfried Friedrich Schukraft 19.10.1832 Langensall - 25.05.1898 Doncaster, Victoria, Australien oo 04.01.1855 Melbourne/Australien Maria Terese Fankhauser 03.02.1831 Finkenberg, Schwaz Tyrol Österreich - 06.05.1916 Doncaster, Victoria, Australien (1) Rosina Dorothea Hornung hatte 1837 einen unehelichen Sohn, der aber bereits nach wenigen Tagen starb. Conrad Friedrich Schukraft lebte mit seiner ersten Frau in Heilbronn. Als diese im Januar 1852 starb wanderte er nach Amerika aus (ging er zu seinem Neffen Johann Michael Schukraft?), kam aber wieder zurück. Der Sohn Georg Friedrich Schukraft aus seiner 1.ten Ehe lebte in Melbourne/Australien. Conrad Friedrich Schukraft kaufte am 05.05.1853 beide Hälften des Gutes Nr.3 seines Schwiegervaters Georg Peter Hornung aus dessen Gant. Am 24.05.1878 verkaufte er das Gut wieder. Im Testament des Ehepaar Conrad Schukraft von 1872 wird unter anderem erwähnt, dass: "Die Schukraftischen Eheleute fanden wir vollkommen testirfähig. der Ehemann liegt zwar krank im Bett, übrigens ist er, sowie seine Ehefrau bei guter Sinnes und Verstands Kräften ..." "... seinen in I.Ehe ... erzeuter Sohn Gottfried Friedrich Schukraft ..., welcher schon vor längerer Zeit nach Australien sich begeben hat und dort verheiratet ist, ..."
Beibring Inventar des Conrad Friedrich Schukraft - 1853 |
Bei der Hochzeit von Conrad Friedrich Schukraft wurde ein Beibringinventar erstellt: Der Ehemann: Bargeld 203fl., eine silberne Uhr etc. |
Conrad Friedrich Schukraft möchte das Bürgerrecht - 1853 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.April 1853 findet sich folgendes: Friedrich Schuhkraft von Heilbronn welcher die Absicht hat sich dahier niederzulassen und die Tochter des Peter Hornung zu ehlichen, ittet um Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht. Seinem Gesuch unterstellt er einen Geburtsbrief der Stadtverwaltung Heilbronn vornach er neben einem guten Prädicat ein Vermögen von 950f. besitzt. Der Gemeinderath huldigt der Ansicht, daß der Nahrungsstand des Bittstellers gesichert ist, weßhalb er Beschließt Dem Friedrich Schuhkraft das Ortsbürgerrecht dahier zu verleihen im übrigen anzusetzen Pro .... 10f. Surrogat für FeierEimer und Obstbäume 2f. 42x Waisenhaus Gebühr 1f. Gemeinderaths Sportel 3f. Aufwärter 6x Summa 22f. 48x |
Conrad Friedrich Schukraft erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Heirat - 1853 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: Aufnahme den 26.April 1859 Gemdrath Prot Th II 143bl. Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: durch Verheurathung am 16 April 53 |
Auflistung der Inhaber von Schäferei Gerechtsamen in Verrenberg - 1854 |
1854 wird Conrad Friedrich Schukraft mit 1 der insgesamt 120 Anteilen der Schäferei Gerechtsamen in Verrenberg aufgelistet. |
Friedrich Weiß klagt gegen Conradt Schuhkraft - 1855 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 01.Oktober 1855 heist es: Es erschien Friedrich Weiß und klagt an daß ihm Conradt Schuhkraft in seinem Acker im Weißenhaus den Unterrain ganz weggenommen habe, er verlange daß das Feldgericht Einsicht von diesem Unfug zu nehmen beauftragt werden auf Unrechtskosten Nachtrag links: Nebenstehende Klage ist zurückgenommen worden |
Conradt Schukraft klagt dass sein Acker verdorben wurde - 1856 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 03.April 1856 heist es: Es erschien Conradt Schuhkraft von hier und klagt an daß ihm Bauer Greiner von Unterohrn über seinen Aker im Flührle hiesiger Markung gefahren und gänzlich verführt habe , Kläger gab an daß er bei Hl. Anwalt in Unterohrn geklagt habe der Beklagte war dort vorgerufen worden wobei er solches geständig und darüber versprochen habe daß er diese Fuhr nach Ordnung selbst umakern wolle Kläger wollte auch mit diesem Versprechen sich begnügen, beklagter hatte auch einige Tagen genannte Fuhr umgeakert nach Angabe des Klägers aber so unangenehm daß er besser wäre, es wäre gar nichts daran gearbeitet worden. Kläger bittet daher Gemeinderäthliche Besichtigung von der Sache nehmen zu lassen und dem Beklagten in die verursachten Kosten nebst Schadenersatz zu verurtheilen Auf vorstehende Bittedes Klägers waren die Gemeinderäthe Friedrich Knappenberger und Georg Schanzenbach beauftragt worden sich an Ort und Stelle zu begeben und Einsicht von der Sache zu nehmen Nach genommener Einsicht erklären beide Gemeinderäthe und geben an sie haben Einsicht von der Sache genommen und es hat sich befunden daß der Beklagte dem Kläger seinen Aker gänzlich durch Fuhrwerk Ruiniert und solche Fuhr ganz schlecht bereits nur theilweise umgeakert hat. Beklagter ist daher dem Kläger um diese Fuhr wieder in Ordnung zu stellen damit sie angepflanzr werden kann und 1f. heraus zu zahlen schuldig. Auf vorstehende angabe des Gemeinderathes wurde Beklagter vorgerufen und erschien in Persohn Beklagter gibt an, ich will mich dieses Spruchs des Gemeinderathes nicht weigern und erkläre daß wenn Kläger rechtlich darauf beharren kann ich den Schadenersatz nebst Sporteln zahlen will bitte aber zuvor daß ich genannte Fuhr noch einmal umakern will wenn ich von dem Schadenersaz freigesprochen werde und nur die Sportel zahlen darf Nachtrag links: Kläger hat 30x Sporteln für die Einsicht hinterlegt welches die unterzeichneten Empfänger haben |
Conrad Schukraft klagt gegen die Frau des Heinrich Hedinger - 1858 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" vom 28.August 1858 findet sich folgendes: Es erschien Conradt Schukraft von hier und trägt vor die Ehefrau des Schumacher Hettinger von hier habe seine Frau schon öfters und gestern am 27.Aug geschimpft sie heiße sie immer ein schlechtes Mensch ein Saumensch und dieses Schimpfen könne der älteste Sohn des Johann Messer hier beweißen, er bitte daher die Ehfrau des Hettinger zu verwarnen daß sie dieses Schimpfen gegen seiner Frau unterlasse Die Ehefrau des Heinrich Hedinger wurde über vorstehendes gehört gibt an es ist richtig daß ich die Ehefrau des Schukraft ein Liederliches Mensch aber kein schlechtes geheißen habe und zwar aus dem Grund, dieselbe habe gesagt ich thäte jederzeit ihrn Hühner in Verwahrung nehmen daß sie die Eier von ihnen bekomm und dieses könne sie sich nicht gefallen lassen weshalb sie uneinige mit ihr geworden und einige Reden aus Zorn ausgestoßen habe Beschluß Die Hedinger zu verwarnen daß wenn sie noch einmal Schimpfworte gegen die Ehefrau des Schukraft ausstoßen mit einer Arreststrafe geahndet, im andernfall sie etwas gegen die Ehefrau des Schukraft einzuwenden bei dem Schultheißen Amt vorzubringen habe |
Conrad Schukraft wird angeklagt weil ein Paar bei ihm geschlafen hat - 1860 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" vom 16.August 1860 findet sich folgendes: Desgleichen hat Hl. Stadtions Commandant Stegmaier bei Conradt Schuhkraft den Jacob Müller von Bachweiler, Oehringen mit Rosina Heyd von Hessenthal, Hall beim zusamen schlafen angetroffen. Der Hausbesitzer Schukraft wurde über das mitwirken des zusammen lebens gehört gibt an Die Rosina Heyd ist bei meiner Frau geschlafen, meine Frau hat aber schon einigemal zu mir gesagt daß die Heyd schon einigemal zum Bett hinaus und bei Jacob Müller geschlafen sei Beschluß Den Hausbesizer Schuhkraft wegen mitwissen des zusammenlebens in eine Strafe von 1f. zu verfällen Schuhkraft verzichtet auf den Recours und erkennt die Strafe an |
![]() Brief G.F. Schukraft an Gerichtsnotar Bühler |
![]() Brief G.F. Schukraft an Gerichtsnotar Bühler |
![]() Transfer des Geldes nach Australien |
![]() Transfer des Geldes nach Australien |
![]() Transfer des Geldes nach Australien |
![]() Transfer des Geldes nach Australien |
![]() Auflistung der Beerdigungskosten |
![]() Vollmacht |
![]() Vollmacht |
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