Verrenberg HistorischDie Familie Johann Georg Schanzenbach
(1800-1873) in Verrenberg


Ehevertrag Johann Georg Schanzenbach, 1824

Heirathsgut
- 500fl. Bräutigam, die er am Kaufschilling abziehen darf
- 800fl. Braut von ihrem Vater







Johann Georg Schanzenbach erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Gutsübernahme - 1824
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt
Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: durch Gutsübernahme ao 1824

Johann Georg Schanzenbach möchte für seinen jüngsten Sohn Johann Martin
die Befreiung vom Militärdienst - 1855
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 16.März 1887 findet sich folgendes:
Es erscheint vor dem Gemeinderath
Ich Georg Schanzenbach Bürger u Weingärtner, auch Gemeinderatsmitglied dahier und trägt vor:
Bakanntlich ist mein jüngster Sohn, zugleich jüngstes Kind Johann Martin Schanzenbach bei der lezten Rekutierung zum K.Militär ausgehoben worden.
So sehr es einen Vater freuen muß, wenn sein Sohn für tüchtig erfunden worden seie Dienst im K.Militär u Heer nehmen zu können, so kann ich doch nicht leugnen daß mich die Aushebung meines Sohnes hart trifft und es ...... ..... Gemeinderath dis recht wohl einsieht so kann ich doch nicht umher folgendes gehorsamst Vortrag zu machen
1) .... ich in einem Alter in welchem man sich gerne der Unterstüzung großgezogener Kunder erfreud und habe das 55.Lebensjahr zurückgelegt. Dieser Unterstüzung durch einen nun dem K.Militär angehörigen Sohn .... ich in diesem Alter nun um so mehr bedüeftig als ich Keieswegs ein mir man sagt Kapital sosehr Mann bin, und öfters von allerlei Krankheitsanfällen die im Alter und andern Ursachen ihren Grund haben heimgesucht werde.
Die Bearbeitung und Bebauung unserer Weinberge und meiner übrigen Güterstände erfordert um so mehr den kräftigen ...., als von meinen vier Kindern der älteste Sohn verheirathet ist, der andere aber Georg Schanzenbach gleichfalls im K. Militär Verband und zwar beim 4. ...... des 17ten Inf Reg dieser hat noch zwei Jahre zu dienen und es steht ihm sehr nachtheilig eine Einberufung in Folge der Mobilmachung des K.Armeekorps bevor. Gegenw. ist er im Dienst bei Gemeindepfleger Mugele dahier.
Meine einzige Tochter Rosina ist wenn auch nicht in fremden Diensten, doch mehr eine Stüze ihrer Mutter, als meiner Person. Was aber diese .... Ehefrau betrifft so kann ich mich auf sie auch nicht sehr verlassen, d.. sie ist alenfalls eine schon ältere denmalen 53 Jahre zählende Frau.
2) Wie ich daher wünsche daß mein eingangs benannter Sohn, der erst kürzl. zum Militär gezogen worden Joh. Martin Schanzenbach von diesem ...der gänzlich befreit oder aber bald möglichst wieder beurlaubt werde, so wird mir unter den vorgetragenen Umständen dies Niemand ve... und ich bitte daher den ..... Gemeinderath ebenso dringend als höflich mir in der ange... Sache gef. das Thatsächliche meines Vorbringen bezeugen zu wollen auch ... für mich beziehungsweise meinen Sohn dahin zu ....... daß dieser .. oder nach seiner Einberufung sogleich wieder beurlaubt, es aber als ....soldat ....... werde.
Die leztere Bitt stelle ich deshalb weil für den Fall, daß dem ersteren Grösten ... nicht sollte entsprochen werden, so mir doch von baldiger Beurlaubung meines Sohnes in Aussicht st..., denn zu der Regel .... das ..ainsoldaten ...früher Beurlaubung ..att als bei den sons. Regimentern. Zudem ist mein Sohn mit dem Fuhrwesen und was damit zusammenhängt vertraut.
Für meine erste Bitte spricht der Umstand, daß mein Sohn im ... schon .. ....15. Jahr durch den Stoß eines Ochsen eine nicht ..... Fußverletzung erlitt die sich zwar ve...., aber immer noch, besonders beim Wechsel der Witterung empfindliche Schmerzen für ihn im Gefolge hat.
Der Gemeinderath läßt sofort den Sohn des Bittstellers vorrufen und theilt diesem nachdem er eingetreten war das Ansuchen seines Vaters mit, dem er sich anschlißt
J. Martin Schanzenbach
Nach dem beide Bittsteller abgetreten waren wurde einstimmig
Beschloßen
zu bezeugen
1) daß die Vorbringen des Joh. Georg Schanzenbach und seines Sohnes des Joh. Martin Schanzenbach nach dem Wissen des Gemeinderathes richtig sei, insbesonderen, daß Joh. Georg Schanzenbach im 55. Lebensjahr steht und seine Ehefrau das 53. Lebensjahr zurück gelegt hat, daß der älteste Sohn daselben verheirathet ist und der zweite Sohn Georg Schanzenbach noch zwei Jahre lang dem K. Militär Verband angehört und als Bauern... in dieser ist, daß die einzige Tochter des Bittstellers, Rosina Schanzenbach noch zu Hause ist, daß nichts destoweniger aber desen jüngster Sohn der Rekrut Joh. Martin Schanzenbach seinen Eltern im B...ung ihrer Feldgüter und Weinberge welche etwa ... Morgen betragen durchweg sehr nothwendig ist, was es
2) daher sehr wünschenswerth macht wenn man dem Gesuch entsprechen und der junge Schanzenbach seinen Eltern durch baldigste Beurlaubung erhalten würde.
3) daß der Rekrut Schanzenbach im Fuhrwesen und was dazu gehört erfahren ist, daß er aber längere Jahre an einer Fußverlezung gelitten hat.
4) daß beide Bittsteller, Vater und Sohn ein gutes Prädikat haben und im Strafregister nicht vorkommen.
5) daß hievon K. Oberamt Protokollauszug mitgetheilt werden solle, mit der gehorsamsten Bitte, das Gesuch der beiden Schanzenbach geh. bei dem Kriegsministerium um befürwortung zu wollen.
Wurde dem Gesuch entsprochen??

Johann Georg Schanzenbach wird ernstlich ermahnt - 1857
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 20.Februar 1857 folgendes:
Es erschien die Ehefrau des Georg Schanzenbach Gemeinderath dahier und trägt vor
Mein Mann führt einen so schlechten Lebenswandel, er geht immer von einem Tag zu dem andern in den hiesigen und Auswärtigen Wirthshäußern nach und ergibt sich dem Trunk daß er oft 3.-4.Tage in größster Betrunkenheit nach Hauß kommt, auch habe ich in Erfahrung gebracht das er von einigen Wirthen hier und in Oehringen gegen solche Saufschulden verklagt worden sei, und wenn er als betrunken nach Hauß kommt so macht er mir noch Grobheiten, und stöst die schändlichsten Scheltworte über mich aus, da nun durch diese Verschwenderei ich und meine Kinder in die größte Armuth versetzt werden, so bitte ich daß mein Mann für diesen Verschwenden verwarnt, und in Nichtbefolgung dessen in öffentlichen Blätter für Mundtodt erklärt werde
Beschluß
Den Georg Schanzenbach bei der nächsten Sitzung vorgeladen und ihm den Vorhalt machen das heißt zu warnen daß wenn er nicht einen besseren Lebenswandel führe für Mundtodt erklärt auch überdies noch über seine Veigehungen zur Strafe gezogen werde

Johann Georg Schanzenbach wird ernstlich ermahnt - 1857
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 21.Februar 1857 findet sich folgendes:
Da der hiesige Bürger und Gemeinderath Georg Schanzenbach schon seit mehrerer Zeit seine Handarbeit in der Oekonomie Geschäften vernachlässigt, sich dem Müßiggang und Trunke ergibt, in den hiesigen und benachbarten Wirtshäusern umherzieht, Schulden macht und dadurch seinen Verdienst und Vermögen verschwendet so wurde derselbe auf heute vorgeladen und ihm der Vorhalt gemacht
Daß er seit einiger Zeit einen sehr Tadelhaften Lebenswandel führe, in dem er mit unterlassung seines Geschäftes seiner Haushaltung und wirthschaft sowohl im hiesigen Orte als in der Umgegend in den Wirthshäusern umherlaufe, sich dem Müßiggang und Trunke ergebe und dadurch nicht nur sein Vermögen und Arbeitsverdienst muthwilliger Weiße verschwende, wie er den seit kurzer Zeit 50f. Schulden welche bei dem Amte Klagend eingelaufen, gemacht habe, sondern auch die Achtung seiner Mitbürger und besonders noch, den Rang eines Gemeinderathes begleitet, gänzlich verliere, der Gemeinderath auch den Antrag stelle, daß er von dem Collegium entfernt werde, und man daher in Ernstlich ermahne, dieser Ass.... das heist seiner schlechten Lebensweise zu entsagen, sich seiner Geschäfte wieder zu widmen und eine bessere Haushaltung zu führen, wiedrigenfalls, wenn er sich nicht bessere, zu erwarten habe, daß auf die von dem Gemeinderathe zu machende Anzeige, das K. Oberamtsgericht, ihn nicht nur um Verwaltung seines Vermögens entsezen sondern auch nach dem Maße seiner Verschuldungen bestrafen werde.
Georg Schanzenbach erklärt hierauf daß er sehe daß seine bisherige Lebensweise, die er geführt habe zum Verderben führe, und daß er den festen Vorsatz gefaßt habe sich zu bessern.

Darauf das Versprechen des Georg Schanzenbach einen geordneten Lebenswandel zu führen nicht zu trauen, und demselben noch keinen Gleuben beigemessen werden kann, so wird
Beschlossen
Dem Gemeinderath Adam Bort nebst der Ehfrau des Bort den Auftrag zu ertheilen, daß sie das künftige betragen daselber beobachten, und von Zeit zur Zeit dem Gemeinderath über den ertheilten Auftrag anzeige machen sollen.
Hat Johann Georg Schanzenbach sein Versprechen gehalten?

Ruggericht - 1858
Im Ruggericht von 1848 Fol.83a steht:
Man hat bei der Durchsicht der Protokolle gefunden, daß in den letzten Jahren ein Gemeinde angeheriger (Georg Schanzenbach) der sich asotischer Lebensweise ergeben, gehörig verwarnt worden ist, und versicht sich der Gemeinde Beherde daß sie es auch in Zukunft an rechtzeitigen hinschreiten in solchen Fällen nicht werde fehlen lassen.
Nach Angabe des Ortsvorstehers hat jene Warnung so gefruchtet daß keine weitere ….sizung nöthig wurde.
"

Ruggericht - 1863
Im Ruggericht von 1863 Fol.95a steht:
Während dem früheren einem asotischen Lebenswandel ergebene Georg Schanzenbach sich gründlich gebessert hat, ..."

Ruggericht - 1867
Im Ruggericht von 1867 Fol.103 steht:
Ihm wird bescheinigt, dass er sich gebessert hat.

Gläubiger-Aufruf nach dem Tod von Johann Georg Schanzenbach - 1873
Im "Hohenloher Boten" vom 11.07.1873 findet sich folgendes:

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1501 Band 6)
Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote, 1873
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißen-Amt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: A 301 Nr13 Ehevertrag Johann Georg Schanzenbach, 1824
Ortsarchiv Verrenberg: B 2 Ruggerichtsrezessbuch 1833-1888
Ortsarchiv Verrenberg: B 69 Kaufbuch, Tausch der Höfe Nr.27 und Nr.31, 1847