Karl Sommer, Arbeiter 16.08.1894 Windischenbach - 12.04.1949 oo ???? Pauline Schwenzer? ??.??.???? - ??.??.???? | |---------------|--------------|----------| | | | Hilde Emilie Otto 08.07.1920- 20.02.1924- 24.04.1929- ??.??.???? ??.??.???? ??.??.???? | oo ??.??.???? | Elisabeth Berner | ??.??.????- | ??.??.???? |-Christa 07.04.1944- ??.??.???? Karl Sommer lebte vermutlich ab 1927 im Haus Nr.20 Emilie Sommer hat 1934 in das Poesiealbum von Marie Heinle geschrieben.
Karl Sommer soll Küchenwasser nicht auf die Straße kippen - 1926 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.März 1926 liest sich das so: Der Erlaß des Oberamtsbaumeisters Ziegler vom 9. u vom W.Oberamt vom 10. d.M. wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht, auch die beiden Hausbesitzer Jakob Görtz u K. Sommer waren hiezu geladen. Die Ableitung des Küchenwassers quer über die Straße in einer Rohrdohle ist nicht möglich u. würde auch zu hohe Kosten verursachen, eine Betongrube herzustellen ist an diesen Platze auch nicht möglich weil dieser auch durch Gespann benützt wird. Die beiden Hausbesitzer Görtz u. Sommer haben sich nun freiwillig bereit erklärt, anstatt ihr Küchenabwasser zum Fenster hinaus zu leeren solches auf die Miste oder in Abord zu verbringen Beschluß Dem Oberamt hievon Kenntnis zu geben |
Karl Sommer beantragte das Gemeindebürgerrecht - 1929 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 30.Mai 1929 findet sich folgendes: Nachgenannte Gemeindeeinwohner suchen um Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht nach. 1.) Karl Sommer geb. 16.Aug 1894 Windischenbach 2.) Wilhelm Hermann geb. 05.Nov 1901 Bitzfeld 3.) Gottlob Hofmann geb. 2.Dezember 1898 Brettach 4.) Friedrich Rieble geb. 26.Februar 1894 Buchhorn 5.) Friedrich Heuschele geb. 27.September 1897 Oehringen 6.) Johann Roth geb. 17.Juni 1878 Weckhof In Erwägung, daß diese ein solches nicht besitzen, Württb. Staatsbürger sind, bei Ihnen die Voraussetzung des Art.14 u. 15 des Gem. Ang. Ges. vom 16.Juni 1885 nicht zutrifft wird Beschlossen 1) Dem Gesuch gegen die in Art. 253 der Gem. Ordn. festgesetzt Geb. von 2M hiemit zu entsprechen u. zur einnehmlichen Verrechnung anzuweisen. 2) Der Gemeindepfleger Auszug zuzustellen (31 Mai geschehen) 3) Eintragung in die Bürgerliste (deßgleichen) |
Karl Sommer wird gestraft - 1940 |
In den polizeilichen Strafverfügungen vom 30.April 1940 findet sich folgendes: Karl Sommer wird wegen "§ 367 Z.8; § 368 Z.7 Grober Unfug" um 3M gestraft. |