Johann Jacob Görz Gemeinderat 1922-mind.1934 Familienregister des Standesamt, Teil 1 29.07.1883 - 18.05.1955 oo 28.05.1917 Katharine Nicklas 06.11.1893 Friedrichsruhe - 10.03.1951 | |-----------------|-----------------|--------|----------------| | | | | Wilhelm Lina Pauline Elise Luise Friedrich Karl 03.04.1915HN- 14.10.1919- 17.02.1921- 20.04.1926 13.01.1945 ??.??.???? ??.??.???? 11.01.1945 vermisst oo 31.12.1943 oo 10.05.1952 oo 24.05.1947 22.10.1952 für tot erklärt Rosa Kübler Karl Kühnle Rolf Karl Roth ??.??.????- Landwirt aus 21.05.1910 Öhringen- ??.??.???? Heimbach ??.??.???? von Schwabbach Kreis SHA 08.04.1904- 02.01.1957 Er übernahm den elterlichen Hof Haus Nr.57 ab 1920. Elise Görtz hat 1935 in das Poesiealbum von Marie Heinle geschrieben.
Johann Jakob Görtz wird zum Kriegsdienst einberufen - 1914 | ||||||||||||||||
Im Verzeichnis der im Jahr 1914 einberufenen Mannschaften findet sich folgendes:
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Johann Jacob Görz bekommt eine Bürgschaft für ein Baudarlehen - 1925 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.April 1925 liest sich das so: Es erscheint der Bauer Jakob Görtz u stellt den Antrag auf ein Hypotheken Darlehen zum Wohnungsbau Beschluß Der Gemeinderat erklärt sich bereit dem Antragsteller Gem.Art. 7 u 11 des Wohnungsbürgschaftsgesetztes vpm 30.05.1919 Reg.Bl.S.331 selbstschuldnerische Bürgschaft für ein Hypothekenbau Darlehen von 1500M zu übernehemn |
Johann Jacob Görz soll Küchenwasser nicht auf die Straße kippen - 1926 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.März 1926 liest sich das so: Der Erlaß des Oberamtsbaumeisters Ziegler vom 9. u vom W.Oberamt vom 10. d.M. wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht, auch die beiden Hausbesitzer Jakob Görtz u K. Sommer waren hiezu geladen. Die Ableitung des Küchenwassers quer über die Straße in einer Rohrdohle ist nicht möglich u. würde auch zu hohe Kosten verursachen, eine Betongrube herzustellen ist an diesen Platze auch nicht möglich weil dieser auch durch Gespann benützt wird. Die beiden Hausbesitzer Görtz u. Sommer haben sich nun freiwillig bereit erklärt, anstatt ihr Küchenabwasser zum Fenster hinaus zu leeren solches auf die Miste oder in Abord zu verbringen Beschluß Dem Oberamt hievon Kenntnis zu geben |
Johann Jacob Görz wird in den Gemeinderat gewählt - 1929 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 02.Januar 1929 liest sich das so: Nach dem Gesetz vom 15.März 1919 betr. das Gemeindewahlrecht u. die Gemeindevertretung Reg. Bl. von 1919 S.25 hat in diesem Jahr die hälfte des Gemeinderats auszuscheiden u. wird durch eine Neuwahl ersetzt. Bei der am 15.Dez 1928 vorgenommenen Neuwahl des Gemeinderats wurden gewählt für die nächsten 6 Jahre 1929 bis 1934 1. Karl Bort 79 Stimmen 2. Christian Brand 73 Stimmen 3. Friedrich Gebert 68 Stimmen 4. Joh. Schanzenbach 58 Stimmen für die nächsten 3 Jahre 1929 bis 1931 Jakob Görtz mit 57 Stimmen Innerhalb der anberaumten einwöchigen Frist wurde das Wahlergebnis von niemand angefochten, u. nachdem auch keinerlei gesetzliche Mängel in der Person der gewählten bekannt sind, werden dieselben heute in öffentlicher Sitzung beeidigt bzw. auf Ihren früher abgelegten Diensteid hingewiesen Beschluß dem W.Oberamt den vorgeschriebenen Bericht zu erstatten |
Johann Jacob Görz wird als Ersatzmann für den Nachlaßrichter gewählt - 1929 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 30.November 1929 liest sich das so: Bezüglich der Wahlen der Inventurbeh. u. Nachlaßrichter, wird auf den Inhalt der Einträge oben Seite 57 hier Bezug genommen, die für 1930, 1931 u 1932 entsprechend Anwendung finden. Die Erklärung des Ortsvorstehers Schulth Bort Die geheime Wahl ergab als mitglied der Inventurbehörde Gemeinderat Härterich 5 Stimmen als Ersatzmänner Gemeinderat K.Bort 4 Stimmen Gemeinderat Brand 3 Stimmen Als Nachlaßrichter wurden gewählt Gemeinderat Härterich 6 Stimmen als Stellvertreter Gemeinderat K.Bort 4 Stimmen Gemeinderat Görtz 3 Stimmen Die Gewählten nehmen die Wahl an Beschluß Die Zusammenstellung der örtl. Inventurbehörde u. der Nachlaßrichter auf 1.Januar 1930 sowohl dem Amtsgericht als auch dem Bezirksnotariat Anzeige zu erstatten. z.B. mit dem Anfügen daß die Gewählten weder in gerader Linie noch im zweiten Grad der Seitenlinien unter einander verwand oder verschwägert sind |
Jakob Görtz wird gestraft - 1937 |
In den polizeilichen Strafverfügungen vom 17.August 1937 findet sich folgendes: Jakob Görtz wird wegen "Schadenlaufenlaßen der Gänse" um 1RM gestraft. |
Fritz Görtz wird gestraft - 1940 |
In den polizeilichen Strafverfügungen vom 1.April 1940 findet sich folgendes: Fritz Görtz wird wegen "§360 Ziff.11 Grober Unfug" um 1RM gestraft. |