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Verrenberg HistorischDas Verrenberger Gemeindebackhaus



   360 Grad Rundumblick am Dorfplatz. [Mai 2021]

Um 1839 gab es noch bei den meisten Häusern einen kleinen eigenen Backofen. Das fehlen größerer Waldflächen machte das nötige Holz immer teuerer, so dass spätestens Anfang des 20.Jahrhunderts der Bedarf für ein Gemeindebackhaus stieg.

Das Gemeindebackhaus

Grundherr: Stift Öhringen


Im Gült- und Lagerbuch von 1684 wird die Gemeinde Verrenberg als Besitzer von:
    "einem Haußplatz, den sie zur Pferdwaldin gebrauchen"
genannt.


In der Karte zur Vermessung von 1818 sehen wir noch immer eine Wiesenfläche.

Im Ruggericht von 1836 wird die Errichtung eines Gemeindebackhauses dringend empfohlen
Im Ruggericht von 1836 Fol.40 steht:
Schließlich hat man den Gemeinderath auf die Wohlthätigkeit und Zweckmäßigkeit der von der könig Kreis Regierung aufs Neue empfohlenen Gemeinde-Bakoefen aufmerksam gemacht, es wurde hingegen darauf erwiedert daß, da der hiesige Ort zu gering und doch so wait auseinander gebaud sey, sich diese Einrichtung nicht realisieren lasse.

Johann Georg Frank möchte für den Scheunenneubau Gemeindegrund - 1879
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.Juli 1879 findet sich folgendes:
Johann Georg Frank hat darum nachgesucht das Gärtchen beim Armenhaus PM 46 zu einem Bau platz zu einem Scheueranbau zu erwerben, in Erwägung daß dieses Gärtchen gegenwärtig zu einem Gänsegarten benützt wird und möglicherweise zu einem Gemeindebackplatz erforderlich ist wird dem Bittsteller der Vorschlag gemacht für die Gemeinde einen Platz von dem Garten der Abrah. Kahn bei dem Gemeinderath Brauen zu erbauung eines etwaigen Bakhausplatzes zu erwerben wogegen die Collegien bereit wären fragliches Gärtchen abzutretten. Worauf bis auf weiteren Antrag des Bittstellers wird die Sache sistiert.
(lat. „Aussetzen, Aufschieben“)
Beim besagten Gärtchen beim Armenhaus PM46 handelt es sich exakt um den Platz, wo 1906 das Gemeindebackhaus errichtet wurde!

Im Ruggericht von 1880 wird die Errichtung eines Gemeindebackhauses empfohlen
Im Ruggericht von 1880 Fol.120 steht:
"§.18. Ein Communal Backhaus besteht hier nicht würde aber für den hiesigen Ort gewiss sehr zweckmäßig seyn. Daher wird dem Gemeinderat empfohlen, auf Errichtung eines solchen Bedacht zu nehmen."

Die Errichtung eines Gemeindebackhauses wird dringend empfohlen - 1903
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.August 1903 findet sich folgendes:
In §23 der Gemeindevisitations…. 1903 ist die Einrichtung eines
Gemeindebackhauses
dringend empfohlen.
Die Gemeindecollegien sind in der Hauptsache über die durch die Erbauung eines Gemeindebackhauses sich den Einwohnern bietende Vorteile, namentlich der Holzersparnis vollständig klar und wird deßhalb
Beschlossen
sich zunächst in denjenigen Gemeinden, in welchen bereits Gemeindebackhäuser sich befinden Erfahrungen über namentlich den Aufwand zu sammeln und den bau im Jahr 1904/05 - vorausgesetzt, daß die nötigen Mittel vorhanden sind - in angriff zu nehmen

Die Errichtung eines Gemeindebackhauses wird beschlossen - 1905
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 02.Juni 1905 findet sich folgendes:
Nachdem die Holzpreise immer mehr in die Höhe gehen und für einen großen Teil der hiesigen Einwohner bei dem Mangel an Waldungen auf hiesiger Markung eine enpfindliche Last sind, wird nach ... ..., um dieser ...ität zu steuern
Beschlossen
1. Im Jahr 1905/06 beim Armenhaus auf dem sog. Gänsegarten, wo auf dem Boden des Landwirt Frank, der zur Käuflichen Abtretung bereit ist, ein Backhaus für Rechnung der Gemeinde unter der Bedingung zu erbauen, daß die Einwohnerschaft sich mit Leistung unendgeltlicher Hand und .... beteiligt.
2. Bei der Bauausführung sollen möglichst alle hiesigen Handwerks und Fuhrleute und Arbeiter berücksichtigt werden.
3. Über Backhäuser der modernen Zeit in den antre Gemeinden sich zu erkundigen und Pläne sowie Vorschläge sich von dort her zu erbitten

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Für die Errichtung eines Gemeindebackhauses wird Geld aufgenommen - 1906
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 02.August 1906 findet sich folgendes:
Nachdem in Ausführung des §23. der Gemeindevisitations… 1903 die Gemeindecollegien am 24. August 1903 die Erbauung eines
Gemeindebackhauses
beschlossen haben, wird heute wegen Aufbringung der Mittel weiter beraten gemäß dem von Herrn Oberamtsbaumeister Herrmann in Öhringen gefertigten Kostenvoranschlag beträgt der Bauaufwand 2400M nach dem demselben angehängten Accordsprotokoll dürfen für ...... abgehen
200M, so daß der restliche Aufwand noch 2200M beträgt.
In Erwägung, daß noch ein geringer Aufwand für den Grunderwerb, villeicht, wie überhaupt bei den Bauten der Fall auch noch ein Mehraufwand in Rechnung zu nehmen ist, daß aber auch etwa 3.-400M aus Restmitteln 1905/06 gedeckt werden können wird
Beschlossen
Bei der K. Kreisregierung des Jagstkreises nachzusuchen daß der Gemeinde eine Schuldaufnahme in Höhe von 2000M, rückzahlbar mit jährlich 200M in An....ung an den bestehenden Schuldentilgungsplan genehmigt werde, damit der Gemeinde möglich ist, ebenso den Aufwand für eine Viehwage und einen zum dringenden Bedürfnis gewordenen Feldwegbau zu bestreiten

Die Errichtung einer Viehwage wird beschlossen - 1907
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 14.Februar 1907 findet sich folgendes:
Es kam zur Sprache daß gegenwärtig Schweine und Schlachtvieh mehrteils nach Gewicht verkauft werden und es als ein Bedürfniß erscheint daß eine Gemeindeviehwage aufzustellen, nach reiflicher Überlegung wurde
Beschlossen
eine Gemeindeviehwage von mindestens 12 bis 1500 Kg Tragkraft aufzustellen und mit einem leistungsfähigen Lieferanten zu verhandeln


Nachtrag links:
Über genannte Viehwage wurde mit dem Wagebaufabrikanten P. Bauer in Hall verhandelt!
Derselbe erhält für eine mit 1500 Kilo Tragkraft gelieferte Wage mit 3.jähriger Garandie 380M
Rechnung bei GdPf. Akten 1906.

Im Nachtrag zum Primärkataster von 1907 findet sich folgendes:

Neue Wiegepreise - 1907
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 03.April 1907 findet sich folgendes:
Da im Laufe dieser Woche die Gemeindeviehwage der Benützung übergeben werden soll wird
beschlossen
von jeder Gewichtsabgabe eine Gebühr von 20d durch den Wagmeister erheben zu lassen, davon soll der Wagmeister als Belohnung 10d die weiteren 10d die Gemeindepflegschaft erhalten.
Sofort wurde zur Wahl eines Wagmeisters und eines Stellvertretters geschritten, und haben in geheimer Abstimmung von 13. abgegebenen Stimmen als Wagmeister
Gottfried Stein 7.Stimmen
Jakob Werner 3 Stimmen
Chr. Görtz 2 Stimmen
Chr. Brand 1 Stimme erhalten
es ist somit G. Stein als Wagmeister gewählt als Stellvertretter haben in geheimer Abstimmung von 13. abgegebenen Stimmen erhalten
Jakob Werner 6 Stimmen
Christian Görtz 6 Stimmen
Frank 1 Stimme
Dieselben wurden durchs Loos bestimmt und erhielt Chr. Görtz das Vorrecht, es ist somit Amtsdiener Görtz als Stellvertretter des Wagmeisters gewählt.
Dieselben nehmen die Wahl an und werden sofort verpflichtet.

Gemeindebackhaus und Viehwage in Verrenberg Gemeindebackhaus und Viehwage in Verrenberg
 

Das Gemeindebackhauses wird verpachtet - 1908
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 31.März 1908 findet sich folgendes:
Nach vorgängiger Bekantmachung wird heute
das Gemeindebackhaus
auf die Zeit vom 1.April 1908/09 im öffentlichen Aufstrich verpachtet unter folgenden
Bedingungen
1. Jeder der backen will, hat dieß 1. bis 2. Tage zuvor beim Backhauspächter anzumelden und für jedes Loos 5d zu bezahlen.
   Frühere Anmeldungen sind in der Regel nicht gestattet.
2. Der Backhauspächter ist verpflichtet, die Anmeldungen den der Reihe nach für beide Backöfen aufzuschreiben, das Backen darf im    einzelnen Fall 3. Stunden nicht überschreiten
3. Der Backhauspächter erhält außer dem Schlüssel in Verwahrung:
   2. Tische 1.Tragbahre 1. Tafel zum Aufschreiben
4. Der Pächter ist verpflichtet, diese Gegenstände stets in einem guten Zustand zu erhalten, und zu diesem Zweck die Backhausküche täglich und die Fenster und die Thüren wöchentlich 2 mal gründlich zu reinigen,
   der Löschtrog ist täglich zu leeren und mit frischem Wasser zu füllen
5. Der Pächter hat dafür zu sorgen, daß die Brottragbahren nicht über Nacht pder an Sonn- und Festtagen außerhalb des Backhauses stehen bleiben und daß die Backhausthür jeden Abend geschlossen und der Schlüssel ihm übergeben wird.
6. Das Verweilen Unberufener namentlich lediger Leute zur Nachtzeit darf der Pächter nicht dulden er hat solches vielmehr dem Ortsvorsteher anzuzeigen
7. Etwaige Beschädigungen am Backhaus und der Gerätschaften hat der Pächter alsbald dem Ortsvorsteher anzumelden.
8. Die beim Backen erzeugte Asche gehört dem Pächter
9. Das Pachtgeld ist vierteljährig zahlbar und zwar 1. Juli 1. Oktober 1. Januar und 1.April
10. Für das Pachtgeld sowie für alle weiteren aus dem Pachtvertrag erwachsenen Ansprüche hat der Pächter einen tüchtigen Bürgen oder Selbstzahler zu stellen
11. Der Gemeinderat behält sich die Genehmigung des Vertrags und die Auswahl unter den Steigern vor.
Unter diesen Bedingungen hat geboten
Gottfried Stein 22M zwanzig zwei Mark und erhalten

Das Gemeindebackhauses wird wieder verpachtet - 1909
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 01.April 1909 findet sich folgendes:
Da am 1.April d.J. der Backhauspacht abgelaufen, hat sich der seitherige Backhauspächter G. Stein bereit erklärt den Pacht auf das Jahr pro 1.April 1909 bis 31.März 1910 zu übernehmen.
Mit demselben wurde verhandelt , und hat nach den Bedingungen bl. 156 bl. 157 an die Gemeindepflege hier zu zahlen
Pachtgeld 22M
Zwanzig zwei Mark
Die Unterschrift wurde von Eva Stein geleistet.

Das Gemeindebackhauses wird wieder verpachtet - 1910
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 30.März 1910 findet sich folgendes:
Da am 1.April d.J. der Backhauspacht abgelaufen, wurde mit der seitherigen Pächterin verhandelt.
Dieselbe hat nach Bedingungen bl. 156 an die Gemeindepflege wie im Vorjahr Pachtgeld zu zahlen 22M zwei zwanzig Mark

Das Gemeindebackhauses wird wieder verpachtet - 1912
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.März 1912 findet sich folgendes:
Da am 1.April d.J. der Backhauspacht abgelaufen, wurde mit der seitherigen Pächtein Eva Stein verhandelt;
Dieselbe hat wie im Vorjahr nach den Bedingungen bl.156 an die Gemeindepflege zu zahlen: 22M zwei zwanzig Mark

Neue Wiegepreise - 1913
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 03.November 1913 findet sich folgendes:
Laut Beschluß vom 3.April d. 1907 wurde seither von jeder Gewichtsabgabe auf hiesiger Gemeindewage eine Gebühr von 20d erhoben von welcher die eine hälfte dem Wagmeister als Belohnung, die ander hälfte der Gemeindekasse zufällt es soll nun der Wagtarif fernerhin eine kleine Änderung erhalten und wird deßhalb
Beschlossn
Eine Waggebühr von 20d vom Gewicht bis 4Ctr. wie seither zu erheben, von über 4Ctr. Gewicht ist eine Gebühr von 30d zu erheben, der Wagmeister erhält wie seither von jeder Gewichtsabgabe 10d der übrige Betrag fließt in die Gemeindekasse

Das Gemeindebackhauses wird wieder verpachtet - 1915
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 08.April 1915 findet sich folgendes:
Nachdem am 1.April der Pachtvertrag des Backhausverwaltens abgelaufen war, letzterer den Betrag von 22M infolge einschränkung des Bakens während der Kriegszeit nicht mehr aufrecht erhält, wird heute nach vorausgegangener öffentl. Bekanntmachung die Verwaltung des Backhauses unter den gleichen Bedingungen siehe S. 155 (Gem Rats Protokoll) im öffentl. Aufstrich vergeben, angebote wurden gemacht von
Gottfr. Stein hier mit 15M pro Jahr
Beschluß
Weil keine weitere Angebote vorliegen dem seitherigen Pächter Gottfr. Stein die Verwaltung des Backhauses für eine jährliche Summe von 15M an die Gemeindepflege zu übertragen, die Aufhebung oder Änderung des Pachtvertrages bleibt sich bei dem Verpächter oder Pächter jederzeit gegen 1/4 jährige Kündigung vorbehalten

Neue Wiegepreise - 1920
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 05.Oktober 1920 findet sich folgendes:
Da in letzter Zeit überal eine Preis und Lohnerhöhung stattgefunden hat wurde dem Wiegemeister Gottfr. Stein der seither eine Geb. von 10d für das Wiegen hatte, auf Antrag desselben eine Geb. von 1M für jeden Gang zur Wage bezw. für jedes Stück festgesetzt und
Beschlossen
auch die Waggebühr soll erhöht und zwar für
1 Schwein oder 1 Stück Kleinvieh bis zu 5.Ctr = 2M
für 1 Stück Vieh über 5 Ctr - 3M zu erheben, ferner soll für das Baken im Gemeindebackhaus anstatt seither 5d - 20d bezahlt werden.
Der Backhausverwalter bezahlt an die Gemeindepflege 50M anstatt seither 15M

Die Gebühren werden angepasst - 1922
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 03.November 1922 findet sich folgendes:
Für das Backen im Gemeinde-Backhaus soll von seither 20d ab 1.Nov 2M erhoben werden
Beschluß
Der Backhausverwalter hat für jedes Backen 2M zu erheben u an die Gemeindepflege jährlich 600M abzuliefern,
Dagegen hat der Verwalter das Backhaus in Ordnung zu halten zu Reinigen u täglich die Namen derjenigen die Backen aufzuschreiben u im Backhaus zu veröffentlichen, die Asche verbleibt dem Verwalter

Neue Wiegepreise - 1922
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 03.November 1922 findet sich folgendes:
Die erhobenen Waggebühren von seither
für 1 Schwein u 1 Kalb von 2M u
für 1 Stück Großvieh von 3M soll ebenfalls erhöht werden
Beschluß
Ab 1.November soll für 1 Schwein u 1 Stück Kleinvieh als Waggeld erhoben werden 20M für 1 St Großvieh 25M der Wagmeister erhält für jedes Stück Vieh das gewogen wird eine Gebühr von 5M. Den Rest hat er halbjährlich an die Gemeindepflege abzuliefern
anerkant Mezger

Die Gebühren werden angepasst - 1923
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.Juli 1923 findet sich folgendes:
Die Backhaus gebühren sollen von seither 2M auf 100M erhöht werden, der Backhausverwalter erhällt ab 1.Juli bis 31.Juli an Geb. 75M die Gemeinde 25M

Neue Wiegepreise - 1923
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.Juli 1923 findet sich folgendes:
Laut Beschluß vom 3.Nov 1922 S26 beträgt das Waggeld für 1 Schwein u 1 Stück Kleinvieh 20M für 1 Stück Grosvieh 25M diese Sätze sollen erhöht werden
Beschluß
für 1 Schwein oder 1 Stück Kleinvieh bis 5 Ctr = 1000M u 1500M
für 1 Stück Grosvieh ab 1.Juli 1923


Nachtrag links:
Der Wagmeister erhält ab 1.Juli laut Wagbuch die hälfte der Gebühren der Rest ist der Gemeindepfl. zu zustellen
Gottfr. Stein

Die Gebühren werden angepasst - 1923
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.September 1923 findet sich folgendes:
Auch mit dem Backen im Gemeinde Backhaus soll eine Änderung erfolgen
Beschluß
Die Backhausgebühren sollen mit sofortiger Wirkung betragen
10.000M. Der Verwalter hat an die Gemeindepflege 40% davon jeden Monat abzuliefern

Es gibt eine Wagsteuer - 1923
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.September 1923 findet sich folgendes:
Auf Grund des Gemeindesteuergesetzes vom 30.Juli 1923 Reg Bl S 309 wird heute die Erhebung nachgenannter Steuern u wo nicht anders gesagt ist ab 1.April 1923 zur Dekung der Gemeindeausgaben
Beschlossen
...
7) Wagsteuer gem Art 27-30
für Pferde 12000M, für Ochsen, Esel, Maulesel, Maultiere 8000M nach dem Stand vom 1.Dez 1923 zahlbar bis 31.Dez 1923 dem Finanzamt u Oberamt von Ziff 4, 5 u 6 dieses Beschlusses u der Gemeindepflege vollständigen Auszug zu fertigen

Es kann auch in den Backöfen Obst gedörrt werden - 1923
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 16.September 1923 findet sich folgendes:
Die Backöfen des Gemeindebackhauses sollen dieses Jahr zum Dörren zur Verfügung gestellt werden
Beschluß
Als Gebühr soll bezahlt werden für 24 Std. 50.000M
Der Verwalter erhällt hiefür den 5.teil = 10.000M

Die Gebühren werden angepasst - 1923
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 29.Oktober 1923 findet sich folgendes:
Das Backen im Backhaus soll nun auch wieder erhöht werden
Beschluß
für jedes Backen soll der jeweilige Wert einer Postkarte im Ortsverkhehr festgesetzt werden. Der Backhausverwalter erhält hievon die hälfte, abzuliefern jede 14.Tage

Ein neuer Wagmeister wird gesucht - 1924
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 13.November 1924 findet sich folgendes:
Der seitherige Wagmeister Gottfr. Stein hat sein Amt gekündigt nach vorausgegangener öffentl Bekanntmachung haben sich gemeldet
1.) Der seitherige Wagemeister Stellvertreter Friedr. Hofmann Gemeinderat
2.) Wilhelm Herbst Amtsdiener
3.) Christ. Bort Bauer hier
Beschluß
Dem F. Hofmann die Stelle als Wagmeister zu übertragen als Belohnung erhält der Wagmeister für 1. Stück Vieh unter 5 Ctr. 15d für 1 Stück Vieh über 5 Ctr. 20d.
Als Stellvertreter wurde Wilhelm Herbst Amtsdiener aufgestellt

Neue Wiegepreise - 1927
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.März 1927 findet sich folgendes:
Der Wagmeister Fr. Hofmann hat seither an Belohnung für ein Stück Vieh unter 5 Ctr. 15d über 5 Ctr. 20d anzusprechen.
Die Waggebühr beträgt für ein Stück Vieh unter 5 Ctr. 30d für ein Stück Vieh über 5 Ctr. 50d.
Darum soll neu der Wagmeister die Hälfte erhalten 15d u 25d

Ein neuer Wagmeister wird gesucht - 1930
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.Januar 1930 findet sich folgendes:
Für den seitherigen Wagmeister Friedr. Hofmann welcher mit Tod abging soll Ersatz geschaffen werden, nach kurzer Beratung wird
Beschlossen
Den seitherigen Stellvertreter Amtsbote Wilh. Herbst als Wagmeister anzustellen u den Rosenwirt Fr. Kühner hier als dessen Stellvertreter, mit dem Waggeld, der Belohnung des Wagmeisters, soll wie es oben S.130 beschlossen wurde belassen bleiben

Beide Backöfen müssen erneuert werden - 1933
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 23.November 1933 findet sich folgendes:
Die beiden Backöfen im Gemeindebackhaus befinden sich seit längerer Zeit in einem derart schlechten Zustand, daß ihre Erneuerung nicht mehr länger hinausgeschoben werden kann.
Der Backofenbauer Schrvilk in Abstadt reicht ein Angebot auf Erstellung von 2 neuen Backöfen ein u verlangt hiefür 700RM.
Hiezu kommt noch das von der Gemeinde zu liefernde u beizuführende Baumaterial mit einem veranschlagungsmäßigen Aufwand von 200M.
Im Voranschlag der Gemeinde sind keine Mittel zur Bestreitung dieses Aufwands vorgesehen. Anderseits werden Schuldaufnahmen zu solchem Zwecken nicht genehmigt.
Um nun aber von der günstigen Möglichkeit eines 20% Baukostenzuschußes Gebrauch machen zu können, wird
Beschlossen
Die Erstellung der beiden Backöfen dem Backofenbauer Schrvilk um sein Angebot von 700RM zu übertragen u. den ganzen Bauaufwand aus Restmitteln zu bestreiten

Die westliche Wand soll vertäfelt werden - 1934
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll von 1934 findet sich folgendes:
Die westl. Wand an dem Waghäuschen hier soll mit einem Schutz gegen Wetter u Wind versehen werden, es wird vorgeschlagen die Vertäfelung von Blech anbringen zu lassen.
Flaschner …nold Bretzfeld hat ein Offert eingereicht pro qm zu 4M fix u fertig.
Beschluß
Dem Flaschner ...nold Bretzfeld diese Arbeit zu übertragen.

In der Gemeindebesichtigung in Verrenberg 1952:
In der Gemeindebesichtigung in Verrenberg durch das Landratsamt Öhringen am 21.November 1952 heist es:

Verpachtung des Backhaus - 2014
Die Verpachtung des Backhaus obliegt der Familie Friedrich Hofmann

 

Quellennachweis.

Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: B 2 Ruggerichtsrezessbuch 1833-1888
Ortsarchiv Verrenberg: A 8 Gemeindebesichtigung 1952

StAL F 192 III_Bue 2028

Hohenloher Zentralarchiv Nst: Gült- und Lagerbuch von 1684 Ba 55 / Bd 79 1684