Verrenberg HistorischSchultheiß, Zwölfer, Gemeinderat, Gemeindepfleger,
Bürgerausschuß aus der Verrenberger Vergangenheit.


Schultheiß Ortsvorsteher Zwölfer Gemeinderat Gemeindepfleger Bürgerausschuss


Hauptaufgaben der Gemeinde waren die Wohlfahrtspflege, das Schulwesen und die Angelegenheiten der Ortspolizei.
Die Gerichtsbarkeit lag nicht bei den Gemeinden. Die Kirchenkonvente konnten allerdings in Fragen der Sittlichkeit kleinere Geld- und Arreststrafen verhängen. Der Ortsvorsteher konnte in seiner Funktion als „Friedensrichter“ zwar keine Urteile fällen, jedoch als Schlichter in zivilrechtlichen Streitangelegenheiten eine Einigung oder in Privatklagesachen einen als „Sühneversuch“ bezeichneten außergerichtlichen Vergleich herbeiführen.
Gemeindebeamte waren der Ratsschreiber, dessen Amt in kleinen Gemeinden häufig vom Schultheiß mit ausgeführt wurde, und der Gemeindepfleger für das Kassen- und Rechnungswesen.
Der Gemeindepfleger durfte nicht gleichzeitig Ratsschreiber sein.
 

Schultheiß



Briefumschlag Schultheißenamt Verrenberg In Wikipedia steht dazu u.a.:
Der Schultheiß (von althochdeutsch: sculdheizo, latinisiert (mlat.): scultetus oder sculteus) bezeichnete einen in vielen westgermanischen Rechten auftretenden Beamten, „der Schuld heischt“, d.h. der im Auftrag eines Herren (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten hat, also Abgaben einzieht oder für die Einhaltung anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen hat.

Den Schultheiß in Württemberg des 19. und frühen 20. Jht. kann so umschreiben:
- Ortsvorsteher als Vertreter der Gemeinde, aber auch Vertreter der Staates in Besorgung staatlicher Aufgaben
- er hat den Vorsitz im Gemeinderat
- aus drei vorgeschlagenen Kandidaten wurde einer von der Gemeinde gewählt und dann vom Kreis bzw. vom König lebenslänglich ernannt
  (erst ab 1891 freie Wahl durch Gemeinde und Bestätigung von oben; seit 1907 Wahl auf 10 Jahre, nach Wiederwahl 15 Jahre)
- meist nebenberufliche Amtsausübung, er wurde von der Gemeinde besoldet
- 1930 wurde er umbenennt in Bürgermeister
( andernorts sind Schultheißen im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit übrigens ausdrücklich die lokalen Vertreter der Herrschaft und keine Gemeindevertreter (Verwechslungsgefahr!))
Name Zeit von-bis Bemerkung
Jakob Esslig
????-????
???? - ???? Er wird bei der Hochzeit seiner Tochter Barbara 1580 als Schultheiß bezeichnet.
Auch als Taufzeuge im Juli 1577
Jakob Knorr
????-????
???? - ???? Er wird bei
Taufen 1587, 1593 und
der Hochzeit seiner Töchter 1595 und 1598 als Schultheiß bezeichnet.
Johannes Unger
????-????
???? - ???? Er wird bei seiner zweiten Hochzeit 1607 und bei Taufen 1613, 1615 als Schultheiß bezeichnet.
Albert Waibler
????-????
???? - 1633 Er wird 1619, 1626, 1628, 1629, 1633 im Taufregister als Pate und Schultheiß bezeichnet.
Ernst von Olnhausen
ca. 1599-1639
1634 -
vermutl. 1639
Er wird Im Taufregister 1634 - 1637 drei Mal als Pate und Schultheiß zu Verrenberg bezeichnet.
Er wird bei der Hochzeit seiner Tochter 1650 als gewesener Schultheiß bezeichnet.
Hans Hettenbach
1608-1660
???? - ???? Er wird von 1644 bis 1669 mind. 11 mal im Taufregister als Schultheiß bezeichnet.
Bei seiner Hochzeit 1649 wird er als Schultheiß bezeichnet.
Er wird im Eheeintrag seines Sohnes Albrecht 1681 als gewesener Schultheiß zu Verrenberg bezeichnet.
Hans Weckher
1595-1674
???? - ???? Er wird 1671, 1673 im Taufregister als Schultheiß bezeichnet
Er wird bei der Hochzeit seiner Tochter 1666 (??) als Schultheiß bezeichnet. Beim Tod einer Frau 1677 wird er als gewesener Schultheiß bezeichnet.
Johann Leonhard Keppler
1641-1703
vermutl. ab 1674 - 1703 Im Taufregister eines in Verrenberg einquartierten Soldaten wird er am 16.10.1676 als Schultheiß bezeichnet.
Im Taufregister 1679, 1680 wird er als Schultheiß bezeichnet.
Bei den Kirchenvisitationen 1692 und 1702 wird er als Schultheiß bezeichnet
Hans Georg Starck
1648-1723
???? - 1723 Er wird im Todesregister 1774 als gewesener Schultheiß bezeichnet.
Hannß Michael Grabert
1677-1755
1723 - ???? Er wird am 28.10.1732 als Schultheiß in Verrenberg genannt. (Taufeintrag des Johann Peter Weber).
Ebenso im Familienregister seines Schwiegersohnes Georg Paulus Zöller.
1730 heist es im Visitationsprotokoll, dass er das Amt seit 7 Jahren ausübt.
Er wird im Taufregister 1739, 1742, 1744, 1748 als Schultheiß bezeichnet.
Heinrich Adam Grabert
1728-1772
???? - 1772 (tot) Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein: A.Bartenst.-Reg.Pfedelb. / Bü 684
Hier wird er 1763 als Schultheiß erwähnt.
Er wird im Taufregister 1765, 1767, 1770 als Schultheiß bezeichnet. 1773 als gewesenen Schultheiß.
Johann Peter Österlin
1748-1797
???? - ???? Er wird in seinem Eintrag im Totenregister 1781 und 1797 als Stabs Schultheiß bezeichnet
Johann Georg Steinbach
1735-1808
???? - ???? Er wird am 30ten März 1800 als Schultheiß bezeichnet.
Johann Georg Friedrich Reger
1773-1808
???? - ??.02.1807 Er wurde im Totenregister 1806 als Schultheiß in Verrenberg bezeichnet
Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein: A.Bartenst.:Domänenkanz. / Bü 271
Verrenberg wird 1808 als eigenständige Gemeinde bezeichnet, deren Schultheißenstelle vacant ist
Quelle: Königlich-Württembergisches Staatshandbuch von 1808, Scanseite 357/Fol 359
Franz Happold
1779-1855
29.07.1808 - ???? Er ist zu dieser Zeit Sonnenwirt, was mit diesem Amt eigentlich nicht vereinbar war.
Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein: A.Bartenst.:Domänenkanz. / Bü 271
Verrenberg wird 1810 als Teilort von Windischenbach mit 378 Einwohner angegeben.
Die Eingliederung dürfte damit 1809 erfolgt sein.
Quelle: Königlich-Württembergisches Staatshandbuch von 1810, Scanseite 314/Fol 298

Die Verrenberger werden 1822 behaupten bis 1811 selbstständig gewesen zu sein
Quelle: Staatsarchiv Ludwigsburg E 175 Bü 1986 Scanseite 85-87
Johann Georg Weber ???? - 1814 1813 und 1814 wird der Bürgermeister Weber in Verbindung mit Russische Kavallerie genannt, die in Verrenberg einquatiert wurde.
1808 wurde der Bürgermeister Johann Georg Weber im Zusammenhang mit dem Bitzfelder Friedhof genannt.
Carle 1814 - ???? 1814 wird der Bürgermeister Carle in Verbindung mit der Schulvisitation am 18. April genannt. War Johann Ludwig Carle gemeint?
Johann Balthes Käppler
1782-1858
1817-1822 Beim Verkauf der Herrschaftlichen Anteile der Lindelberger Schäferei 1819 unterschreibt er als Schultheiß
Beim Tod seiner Tochter 1817 wird er als Schultheiß bezeichnet
Beim Tod des Sohnen 1821 wird er als Schultheiß bezeichnet
Beim Tod seiner Tochter 1824 wird er als gewesener Schultheiß bezeichnet
Verrenberg wird 1822 wieder eigenständige Gemeinde (Trennung von Windischenbach)
Johann Ludwig Zöller sen.
1777-1844
02.12.1822 - 18.11.1826 Er wird bei der Ernennung des neuen Schultheißen Balthasar Kappler als dessen Vorgänger genannt.
Johann Balthes Käppler
1782-1858
1826-1833 Es waren vom Amt Pfedelbach 1826 3 Kanidaten aufgestellt worden:
  • Balthas Kappler: "welcher ohnehin beinahe alle Stimmen auf sich vereinigt, der Vorzug vor den übrigen zu geben seye."
  • Matheus Krämer: "um seiner häuslichen Verhältnisse willen sich weniger zum Schultheißen eignet"
  • Ludwig Carle: "nicht 2. dritttheile der Stimmen auf sich vereinigt, ..."
  • Quelle:Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein: A.Bartenst.:Domänenkanz. / Bü 278
In den Ratsprotokollen taucht er letztmals am 24.Juni 1833 auf
Michael Bort
1770-1852
1833 - 1842 Seine Wahl erfolgte am 12.09.1833
Es waren von 59 stimmberechtigten Bürgern 43 zur Wahl gekommen. Jeder konnte für drei Kanidaten stimmen. Die Namen der Wähler und der Kanidaten, die sie jeweils wählten, wurden sauber dokumentiert.
Gewählt haben:
Baltas Ceppler, Friedrich Reger, Christoph Braun, Johann Mugele, Michel Benz, Georg Weiß,
Anton Hörcher, Philip Bort, Georg Kimmel, Joseph Wenninger, Matheus Schanzenbach,
Friedrich Schumacher, Christian Bort, Johann Frank, Michael Hobach, Peter Wenninger,
Michael Kimmel, Peter Bürkert, Peter Frank, Georg Weber, Georg Brand, Ludwig Zöller,
Christian Schäffner, Peter Binhammer, Peter Zorn, Leonhard Hofmann, Albrecht Bort, Martin Endreß,
Adam Halt, Michael Weber, Michel Schanzenbach, Michel Bort, Mathes Kraft, jg Mathes Schanzenbach,
Friedrich Weiß, Franz Happold, Gottlieb Atz, Ludwig Carle, Friedrich Zentler, Friedrich Kern,
Michel Hollenbach, Jerg Frank, Peter Hornung
Quelle Staatsarchiv Ludwigsburg E 175 Bü 2372 Seite 41-47

In den Ratsprotokollen taucht er erstmals am 02.Februar 1834 auf.
In den Ratsprotokollen taucht er letztmals am 08.März 1842 auf.
Johann Gottlieb Mugele
1800-1860
1842 - 1852 In den Ratsprotokollen taucht er erstmals am 10.Februar 1842 auf.
Die Besoldung wurde von 30fl. auf 40fl. erhöht.
Im "Intelligenz Blatt Oehringen" wird am 08.08.1842 die Einsetzung von Johann Gottlieb Mugele als Verrenberger Schultheiß offiziell bekannt gegeben.

In den Ratsprotokollen taucht er letztmals am 07.Dezember 1852 auf.
Christoph Adam Lay
1808-1873
1853 - 1873 In den Ratsprotokollen taucht er erstmals am 27.Januar 1853 auf.
In den Ratsprotokollen taucht er letztmals am 09.Januar 1873 auf.
1860 wird seine Bezahlung von 40f. jährlich auf 55f. angehoben. Grund war die Mehrbelastung durch den Bau der Eisenbahn.
Carl Christian Carle
1829-1915
1873-1897 Bei der Wahl gab es 75 Wahlberechtigte, von denen 59 abgestimmt haben.
46 gaben ihre Stimme Carl Christian Carle.
Er wurde am 11. März 1873 in sein Amt eingeführt.
Als Besoldung wurde festgelegt:
- die Besoldung des Schultheiß statt seitherigen 45f. auf 80f.
- die Besoldung des Rathsschreiber von 15f. auf 25f.
- für Schreibmaterialien die Summe von 5f.

Vom 1.Juli 1877 an soll dem Schultheiß und Rathschreiber Carle eine Aufbesserung in folgender Weise gewährt werden:
- Vergütung für Schreibmaterialien von 9M auf 20M
- Schultheißenamtsbesoldung von 138M auf 200M
- für die Rathschreiberei von 43M auf 60M

Er wurde, entsprechend seinem Ansuchen, am 08.12.1897 von seiner Stelle als Ortsvorsteher und Ratsschreiber entlassen.
Johann Michael Adam Bort
1842-1914
1897 - 1912
Ein Amtsverweser wird gesucht - 1897
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 29.November 1897 liest sich das so:
Nachdem Schultheiß Carle sein Entlassungsgesuch als Schultheiß am 24ten d.M. bei dem Kl. Oberamt eingereicht hatte wurde von letzterem am 26ten d.M. angeordnet, sofort einen SchulthAmtsverweser Gemäß Art. 3. des Gesetzes vom 21. Mai 1891 in Vorschlag zu bringen.
Diese Anordnung wurde heute Vollzogen und von den bürgerl. Collegien als SchulthAmtsverweser in Vorschlag gebracht
Johann Bort Bauer hier
welcher sich zur Annahme bereit erklärt hat
Johann Michael Adam Bort wird als Schultheiß eingesetzt - 1898
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 19.Februar 1897 liest sich das so:
Vor versamelten Gemeinderath-Bürgerausschuß
Anwesend Herr Oberamtmann Mezger
Durch Erlaß der Königl. Kreisregierung Ellwangen vom 28. v.M. No. 649 ist die am 30.Dezember 1897 erfolgte Wahl des Bauern und Bürgerausschußobman Johann Bort hier zum Ortsvorsteher der hiesigen Gemeinde bestätigt, und ist vom Kl. Oberamt auf heute die Amtseinsetzung und Beeidigung des neuen Schultheißen anberaumt worden.
Die Übernahme der laufenden Akten erfolgte ohne Anstand.
Geschäftsrückstände sind nicht vorhanden, jedenfalls nicht bekannt.
Das vorhanden sein des Mobilars und der Bücher ist vom neuen Schultheißen noch nicht festgestellt derselbe erbittet sich für die Übernahme dieser Gegenstände noch eine Frist von 8 Tagen.
Über die etwa fehlenden Mobilare und Bücher soll ein Verzeichniß angefertigt werden.
Die Registratur ist derart daß sie nicht einer durchgreifenden Neuordnung aber doch einer Verbesserung bedarf.
Depositen sind keine vorhanden auch kein Depostenverzeichniß.
Die Werthpapiere der Gemeinde befinden sich in der Verwahrung des Gemeindepflegers.
Dieser hat auch die Einzüge der Arbeiter Versicherung zu besorgen so daß auch kein Geld und keine Marken zu übergeben sind.
Die Meßurkunden und Landesvermessungspr...llion sind vorhanden.
Nachdem die Feststellungen erfolgt waren, versammelten sich Nachmittags 3.Uhr die bürgerlichen Collegien, dieselben erklärten sich nachdem ihnen von Vorstehendem Kenntniß gegeben war damit Einverstanden, daß Schultheiß Bort für die Übernahmen des Mobilars und der Bücher eine weitere Frist von 8 Tagen haben soll, auf Grund des aufzustellenden Verzeichnisses über die etwa fehlenden Mobilare und Bücher behalten, sich die bürgerlichen Collegien sodan Beschlußfassung vor ob dieselben neu angeschaft oder in Abgang deklariert werden sollen.
Eine Neuordnung der Registratur soll wegen Platzmangel nicht stattfinden, sondern bloß eine Verbesserung.
Die Neuordnung soll verschoben werden bis in absehbarer Zeit der Wechsel im Amtslokal vollzogen ist.
Nachdem die Geschäfte beendigt waren hält der Oberamtmann eine entsprechende Ansprache an den neuen Ortsvorsteher über die Aufgabe und Grundsätze die ihn zu leiten haben, worauf Schultheiß Bort als Ortsvorsteher und Rathschreiber der Gemeinde Verrenberg nach dem eingeschriebenen Eides.. feierlich verpflichtet wurde. Nach erfolgter Beeidigung erklärte der Oberamtmann daß Schultheiß und Rathschreiber Bort nun als in sein Amt eingesetzt zu betrachten sei.



In einem Schreiben des Oberamtes zur Wahl von Johann Michael Adam Bort zum neuen Ortsvorsteher findet sich u.a folgendes:
Es gab 58 Wahlberechtigte, von denen 52 gültig abgestimmt haben. 45 stimmten für Johann Michael Adam Bort. Sein Vermögen wird auf 30.000 Mark geschätzt.
Seine Person wird so beschrieben: "Bort ist ein verständiger zuverlässiger und ruhiger Mann, der das Vertrauen seiner Mitbürger besitzt. In politischer Hinsicht ist er konservativ."

Die Besoldung wurde unverändert von seinem Vorgänger übernommen.
Der Gehalt des Ortsvorstehers wird angehoben - 1900
In einem Schreiben des Oberamtes vom 21.04.1900 wird die Anhebung des Besoldung für Johann Michael Adam Bort als Ortsvorsteher und Ratsschreiber von seither 260M auf 500M genehmigt.
Gemeinderat Scholl wird als Stellvertreter eingesetzt - 1908
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 2.Januar 1908 liest sich das so:
Nach Art 62. Abs.3. der G.O. ist für den Fall einer vorübergehenden Verhinderung des Ortsvorstehers vom Gemeinderat aus seiner Mitte ein ständiger Stellvertreter aufzustellen
Beschluß
Gemeinderat Scholl als Stellvertreter aufzustellen
Der Gehalt des Ortsvorstehers wird angehoben - 1908
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.April 1908 liest sich das so:
Auf Grund des Art. 91 der ... zur Grundordnung wird heute die Neuregelung des
Ortsvorsteher Gehalt
vor genommen, der einheitliche Gehalt ist hienach innerhalb des Rahmens der 400.-1000M bei 368 Einwohnern zu bemessen. In diesen Gehalt ist die Belohnung als Ratsschreiber mit einzubeziehen, da die V...pflegs. und Steuergeschäfte dem verwaltungs Akteur besorgt werden.
Der seitherige Gehalt des Ortsvorstehers u Rathsschreibers beträgt einschl. der Geschäfte der Gemeindebehörde hier die Einkommensteuer, so weit sie nicht von dem zu seiner Unterstützung beigezogenen Verwaltungs Akteur zu erledigen sind jährlich 540M.
Nach erfolgter Erörterung der in Betracht kommenden Verhältnisse wird in Abwesenheit des Ortsvorstehers unter dem Vorsitz von Gemeinderat Scholl dem Gemeinderat mit Zustimmung des Bürgerausschusses.
Beschlossen
1. Mit Wirkung vom 1. Dezember 1907 an wird der einheitliche Gehalt des Ortsvorstehers u gleichzeitigen Ratsschreibers festgesetzt auf jährlich 600M
unter diesem Gehalt ist die Mitwirkung bei fertigung der Grund-Gefäll- und Gemeindesteuer..ungsverzeichnisse, die Belohnung als Beamter der Ortsbehörde für die Arbeiterversicherung für die Unfall- und Rentengeschäfte, für die Hundeaufnahme, ferner als Untergänger, Feuerschaumitglied inbegriffen, soweit sie und der Gemeindekasse zahlbar sind.

2. Die Belohnung als Standesbeamter soll unverändert weiter bestehen.
3. Die aus anderen Kassen oder von Privatpersonen anfallenden, dem Ortsvorsteher gesezmäßig zustehenden Gebühren, verbleiben demselben, wie bisher.
4. Ein Dienstalters....tungssystem wird nicht eingeführt.
Es wird ein neuer Stellvertreter gewählt - 1909
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.Oktober 1909 liest sich das so:
Da der seitherige Stellvertreter des Ortsvorstehers Gemeinderat Scholl durch Tod abgegangen, und nach Art. 62. Abs. 3. für den Fall einer vorübergehenden Verhinderung des Ortsvorstehers vom Gemeinderat aus seiner Mitte ein ständiger Stellvertretter aufzustellen ist.
Beschluß
Gemeinderat Schenk als Stellvertreter aufzustellen
Johann Matthäus Bort
1866-1941
1912 - 1936 Johann Matthäus Bort

Es wird ein neuer Ortsvorsteher gewählt Teil 1 - 1912
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 14.März 1912 liest sich das so:

Infolge Rücktritts des seitherigen Amtsinhabers Schultheiß Bort, ist die Neuwahl eines Ortsvorstehers für die hiesige Gemeinde notwendig geworden. Deshalb werden folgende Anordnung getroffen:
Gemäß oberamtlichen Erlasses vom 6.März 1912 wird heute in dieser Sache folgendes verhandelt.
1. Äußerung des Gemeinderats zu Ziffer 1 des oberamtlichen Erlasses:
  Bezüglich des Tages und der Tagesstunden für die Wahlhandlung bestehen keine besonderen Wünsche
2. Die Voraussetzung in Art 12. letzter Satz der Gemeindeordnung, wonach die Wahlhandlung nicht vor 8. Uhr geschlossen werden kann trifft für die hiesige Gemeinde nicht zu.
3. Als Wahlraum kommt das Rathaus in Betracht
4. Wahl je eines Mitglieds des Gemeinderats und des Bürgerausschusses und je eines Stellvertretters in dem Wahlvorstand.
  Gemäß Art. 58. Abs. 4 der Gemeindeordnung §47 Abs. 2 vergl. mit §17 Abs. der Vollzugsverfügung hierzu und Ziffer2 des genanten oberamtlichem Erlasses wurden in geheimer Abstimmung unter Leitung des - Ortsvorstehers - des für den Ortsvorsteher bestelltem Amtsverwesers gewählt
5. vom Gemeinderat aus seiner Mitte als ordentliches Mitglied des Wahlvorstandes
  Gemeinderat Brand
  mit 3. von abgegebenen 7. gültigen Stimmen und in besonderem Wahlgang als Stellvertreter für den Fall der Verhinderung des ordentlichen Mitglieds
  Gemeinderat Schenk
  mit 5. von abgegebenen 7 gültigen Stimmen
6. vom Bürgerausschuß aus seiner Mitte als ordentliches Mitglied des Wahlvorstandes
  Bürgerausschuß Obm Bort
  mit 4 von abgegebenen 6 gültigen Stimmen und in besonderem Wahlgang als Stellvertreter für den Fall der Verhinderung des ordentlichen Mitglieds
  Bürgerausschuß Mezger
Vom Gemeinderat wird unter Zustimmung des Bürgerausses
Beschlossen
Dem Kgl. Oberamt Protokollauszug vorzulegen


Nachtrag links:
Der Gehalt des Ortsvorstehers soll wie seither belassen werden.
Es wird ein neuer Ortsvorsteher gewählt Teil 2 - 1912
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 5.Juli 1912 liest sich das so:

Die K. Regierung des Jagstkreises hat lt. Erlasses vom 27.Juni 1912 No 3913 die am 24.April 1912 gültig zustande gekommene Wahl des Bauern
Johann Bort jung in Verrenberg
zum Ortsvorsteher der Gemeinde Verrenberg bestätigt und ist deßhalb vom Oberamt auf heute die Amtseinsetzung und Beeidigung des neuen Ortsvorsteher anberaumt worden.
Die unter Leitung des K. Oberamts erfolgt förmliche Amtsübergabe an den neuen Ortsvorsteher, über welche das bei den Personalakten des letztem in den Gemeinderegistratur aufbewahrte Protokoll abgefaßt wurde und auf das hier Bezug genommen wird. Bei der Übergabe der Fahrnisgegenstände ergab sich nur der Anstand, daß nachgenannte Bücher nicht aufzufinden waren und zwar
Lohn, Grundbuchwesen
Adam, Ausführungsgesetz
Kel..., Erbrecht
Pfitzer, B. G. B.
Unterländische ......
Haller, Waffengesetz
der abtretende Ortsvorsteher glaubt daß sich fragliche Bücher wohl im Besitz von Beamten befinden, die mit fraglichen Büchern zu thun hatten (z.B. K. Bezirks Notariat Öhringen Grund Buchamt); er verpflichtet sich als bald Nachforschungen nach dem Bücherverbleib anzustellen und der neue Ortsvorsteher behält sich vor nach Abschluß der Nachforschungen geeignete Anträge zu stellen, wenn jene resultatlos verlaufen sollten.
Nachdem diese Feststellungen erfolgt warn, versammelten sich nachmittags 4.Uhr die bürgerlichen Collegien, dieselben erklären, nach dem ihnen von vorstehendem Kentnis gegeben war, daß sie ihrerseits ebenfalls keine Einwendungen zu machen haben.
Nach Erledigung dieser Geschäfte hielt der Oberamtsvorstand eine entsprechende Ansprache an den neuen Ortvorsteher und die Gemeindecollegien über die Aufgaben des Ortsvorstehers und die Grundsätze, die ihn zu leiten haben, worauf Schultheiß Bort Ortsvorsteher, Rathsschreiber und Beamter der Ortsbehörde für die Arbeiterversicherung nach vorgeschriebenen Eidesvorhalt feierlich verpflichtet wurde.
Nach erfolter Beeidigung erklärte der Oberamtmann, daß Schultheiß Bort nun als in sein Amt eingesetzt zu betrachten sei
Schreiben des Oberamts zur Wahl des neuen Ortsvorsteher - 30.05.1912
Schreiben des Oberamt Öhringen vom 30.05.1912:

"Bei der am 24.April d.J. vorgenommene Ortsvorsteherwahl haben von 65 Wahlberechtigten 59 abgestimmt. Von diesen gültig abgegebenen Stimmen entfielen 37 auf den Bauern Johann Bort jun. in Verrenberg, 22 auf den Bauern Karl Carle jung daselbst."
Der Ortsvorsteher bekommt die Gebühr zum Einkommenssteuergesetz - 1916
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 05.April 1916 liest sich das so:

Die dem Verwaltungs-Aktuer Brauch durch Beschluß vom 2.August 1916 für die Einkommenssteuergeschäfte ausgesetzt gewesene Gebühr von jährlich 40M wird hiermit durch
Beschluß
Dem Ortsvorsteher ab 1.April 1912 verwilligt indem letzterer die Geschäfte selbst besorgt
Belohnung des Ortsvorstehers - 1919
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.Oktober 1919 findet sich eine Auflistung. Bitte auf die kleine Grafik klicken.
Mit Beschluß der bürgerl. Collegien vom 17. Sept 1918 wurde der einheitliche Jahresgehalt des Schulth Bort mit Wirkung vom 1.April 1918 ab von 600 auf 1000 Mark erhöht. Schulth Bort beantragt nun, die ihm für die Besorgung der Einkommensteuergeschäfte gewährte, jährliche Besoldung mit 70M mit Wirkung vom 1.April 1918 ab in den einheitlichen Gehalt einzunehmen mit der Maßgabe daß diese Belohnung von diesem Zeitpunkt ab in die Gemeindekasse fließt.
In Abwesenheit des Ortsvorstehers wird einstimmig
Beschlossen
1) Dem einheitlichen Jahresgehalt des Ortsvorstehers mit Wirkung vom 1.April 1918 ab auf den Betrag von 1070M festzustellen, wovon nach Abzug eines Amtsaufwands von 10M 1060M als Pensionsberechtigt anerkannt werden
2) Festzustellen, daß die für die Besorgung der Geschäfte der Gemeindebehörde für die Einkommensteuer gewährte Belohnung mit Wirkung vom 1.April 1918 ab in die Gemeindekasse zu fließen haben
Es wird ein neuer Stellvertreter gewählt - 1919
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.Juli 1919 liest sich das so:

Auf den Erlaß des Min. d. Innern vom 27.Juni 1919 No 3225 betr. Stellvertreter der Ortsvorsteher wird im Sinn des Art. 62 Abs. 3. S.1 der Gemeindeordnung einstimmig
Beschlossen
1) für den Fall vorübergehender Verhinderung des Ortsvorstehers dem Gemeinderat Schmelzle zum Stellvertreter aufzustellen.
2) Dem Oberamt Auszug hiervon vorzulegen.
Neuwahl des Ortsvorstehers Johann Matthäus Bort - 02.10.1921
In einem Schreiben des Oberamt Öhringen findet sich:
Die Wahl fand vor Ablauf der seiner Wahlperiode statt. Es gab 197 Wahlberechtigte. Von 136 gültigen Stimmen hat er 120 erhalten. Die Wahl wurde nicht angefochten.
Hier sind die Beamtengehälter aufgezeigt - 1921
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.Oktober 1921 findet sich eine Auflistung. Bitte auf die kleine Grafik klicken.
Besoldung des Ortsvorsteher betreffend - 1923
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 23.März 1923 liest sich das so:

Das Oberamt stellt durch Erlaß vom 17.v.M. fest, daß in der Gahaltseinweisung des Ortsvorstehers auf 1.April 1920- Gde.ratsbeschluß vom 7.Okt 1921 §1 Über den Bezug des Gehalts als Ortsteuerbeamter nichts enthalten und deshalb unter Hinweis auf §4 der K.B.O. u. §7. der Vollz. Verf. zum K.B.G. entsprechender Beschluß zu fassen, auch vorzulegen sei.
In Rücksicht, daß der Ortsvorsteher mit nicht über 50% Beschäftigung angestellt, auch bei Berechnung seiner dienstlichen Inanspruchnahme des Ortsteueramt nicht eingrechnet worden ist.
Beschluß
1.Dem Ortsvorsteher die Belohnung für das Ortssteueramt künftig nicht mehr zu überlassen
2. Das Oberamt mittelst Protokollauszug um Genehmigung zu bitten
Besoldung des Ortsvorsteher betreffend - 1923
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.April 1923 liest sich das so:

Unter Abänderung des Beschlusses vom 23.März d.J. wird in Abwesenheit des Ortsvorstehers
Beschlossen
Daß bei der Berechnung der Dienstlichen Inanspruchnahme des Ortsvorstehers mit 50% das Amt als Ortssteuerbeamter nicht angerechnet wurde, u. deßhalb die Belohnung für das Ortssteueramt dem Ortsvorsteher zu überlassen.
Dem Oberamt Auszug hievon zu überlassen
Generalvollmacht für den Ortsvorsteher - 1923
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.September 1923 liest sich das so:

Mit Rücksicht auf die unsicheren wirtschaftlichen Verhältnisse wird
Beschlossen
Dem Ortsvorsteher Generalvollmacht zu Handlungen im Interesse der Gemeinde mit der Verpflichtung zu erteilen den Gemeinderat baldmöglichst über diese Handlungen zu unterrichten
Neuer Stellvertreter für den Ortsvorsteher - 1926
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Mai 1926 liest sich das so:

Nachdem der seitherige Stellvertreter des Ortsvorstehers Christian Schmelzle durch Tod abging ist für denselben ein neuer zu bestellen
Beschluß
Als Stellvertreter des Ortsvorstehers soll das Dienstälteste Mitglied des Gemeinderats Friedr Härterich aufgestellt werden.
Dem Oberamt Mitteilung zu machen u um Genehmigung nachzusuchen
Der Ortsvorsteher will 3 Wochen in Kur - 1926
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Mai 1926 liest sich das so:

Der Ortsvorstehers bittet zur Wiederherstellung seiner Gesundheit gemäß Art.107 der Gemeindeordnung um einen 3 Wöchigen Urlaub ab 1.Juli nach Zafalstein (Schwarzwald).
Der Stellvertreter Gemeinderat härterich ist benachrichtigt, unentgeltlich bereit u in der Lage die Vertretung zu übernehmen
Beschluß
Vorstehendes zu genehmigen u den Ortsvorsteher zu ersuchen daß er dem Oberamt unter Angabe der Dauer die Abwesenheit Anzeige erstattet
Der Bürgermeister will weniger Gehalt - 1931
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 22.Januar 1931 liest sich das so:

Bürgermeister Bort erklärt dem Gemeinderat, daß er sich im Hinblick auf die derzeitige ungünstigen Zeitverhältnisse mit Wirkung vom 1.Januar 1931 ab mit einem Jahresgehalt von 1500RM begnüge.
Zur Neuregelung der Besoldungen wird Ziff. 6 in Abwesenheit des Ortsvorstehers.
Beschlossen
1.) In der Besoldungssatzung vom 6.Sept 1928 unter §.3. Besoldungsgruppe 11 die Stelle als nicht fachmänisch vorgebildeten Ortsvorstehers zu streichen u. die Besoldung desselben mit Wirkung vom 1.Januar 1931 ab auf jährlich 1500RM festzusetzen
2.) Die Stelle des Gemeindepflegers gemäß dem Gemeinderatsbeschluß vom 1.März 1929 wie bisher in der Besoldungssatzung zu belassen u. die Dienstliche Inanspruchnahme entsprechend seiner Erklärung auf 20% des Grundgehalts u. Wohnungsgeld festzusetzen, das Oberamt um Genehmigung der Satzungsänderung zu bitten.
§7) Nachdem voriges Jahr am Galberg eine Musteranlage von Kirschbäumen ausgeführt wurde, stellt der Ortsvorsteher den Antrag diese Anlage weiterhin auszuführen mit der Erklärung die Kosten für die erforderliche Anzahl an Kirschbäumen 25 Stück auf eigene Rechnung zu übernehmen, dagegen hat die Gemeinde die Kosten der Baumlöcher zu tragen u. die Lieferung der Baumstückel und das setzen zu übernehmen.
Beschluß
Diesem Antrag zu entsprechen u veranlassen daß die Baumlöcher in bälde ausgehoben werden u für die Lieferung richtiger Baumstückel gesorgt wird.
Nachtrag zum Beschluss vom 22.Januar - 1931
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.Januar 1931 liest sich das so:

Zu §6 vom 22.Januar Seite 200
Beschluß
Die Gebühren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sollen dem Ortsvorsteher aös Amtsaufwand gewährt werden
Neuwahl des Ortsvorsteher - 1931
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 13.März 1931 liest sich das so:

Infolge ablaufs der Dienstzeit des seitherigen Amtsinhabers ist die Neuwahl eines Ortsvorstehers notwendig geworden.
Gemäß Oberamtlichen Erlasses vom 4.März 1931 wird heute in dießer Sache folgendes
Verhandelt
I. Äußerungen des Gemeinderats zu Ziff.8 des Oberamtl. Erlasses
  1.) Die Wahl wird auf Sonntag den 26 April votgeschlagen u. zwar von Mittags 12 Uhr bis Nachmittags 2 Uhr.
  Als Wahlraum wird bestimmt das Rathaus hier.
II. Bestimmungen der Tagesstunden für die Auflegung der Wählerlisten, Gemeinde Wahlordnung §9 Abs. 2 Oberamt Erlass Ziff 11 die Wählerliste ist an dem in die Auf....frist fallenden Sonntag u. bürgerl. F...tags nachmittags von 1 bis 3 Uhr aufzulegen
III. Wahl eines Mitglieds des Gemeinderats u eines Stellvertreter in den Ausschuß für die Aufstellung der Wählerliste.
Gemäß Gemeindeordnung Art. 86 i.V. mit Art 41 Abs. 1 u. Gemeindewahlordnung §4 Abs.2 wird vom Gemeinderat aus seiner Mitte einstimmig vorgeschlagen als ordentliches Mitglied Gemeinderat Görtz, als Stellvertreter Gemeinderat Gebert
IV. Wahl von zwei Mitgliedern des Wahlvorstandes nebst 2 Stellvertreter.
Gemäß Art. 85 Abs. 2 der Gemeindeordnung u. §32 Abs. 1 letzter Satz der Gemeindewahlordnung wurde vorgeschlagen vom Gemeinderat aus seiner Mitte:
Als ordentliche Mitglieder des Wahlvorstandes
1. Gemeinderat Härterich
2. Gemeinderat Gebert
u als Stellvertreter:
Gemeinderat Brand u
Gemeinderat Schanzenbach
Gehalt des Ortsvorsteher wird neu festgesetzt - 1931
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 21.April 1931 liest sich das so:

Nachdem in letzter Zeit der Gemeinderat wegen der zur Zeit so ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse wiederholt beraten, auch aus der bürgerschaft heraus Anregungen ergingen, die Besoldungen der Gemeindebeamten noch mehr zu kürzen, und die dermaligen Stelleninhaber entgegenkommend sich einstellen, wird in Abwesenheit des Ortsvorstehers, des Gemeindepflegers und unter dem Vorsitz des Verwaltungsakteurs
Beschlossen
1. ab 1.April 1931 den Gehalt des Ortsvorstehers auf jährlich 1200RM, den des Gemeindepflegers auf 480RM festzusetzen, die Stelle des letzteren ebenfalls aus der Besoldungssatzung zu streichen, womit alle Beamtenstellen aus der Besoldungssazung herausgenommen sind
2. dem Ortsvorsteher die Gebühren der freiwilligen Gerichtsbarkeit als Amtsaufwand zu überlassen
3. das Oberamt unter Vorlage von Doppelauszügen um Genehmigung zu bitten auch der Gemeindepflege einen Auszug zu fertigen
Gehalt des Ortsvorsteher wird neu festgesetzt - 1933
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 09.Februar 1933 liest sich das so:

Bürgermeister Bort bezieht seither einen Gehalt von Monatlich 100RM, ab 1.April 1933 begnügt sich derselbe mit 90RM pro Monat
Beschluß
Der Gemeinderat erklärt sich hiemit Einverstanden
die Entschädigungen für den Ortsvorsteher werden neu festgesetzt - 1933
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.September 1933 liest sich das so:

Verwaltungsakteur ….. gibt dem Gemeinderat den Erlaß des Oberamts vom 18.September 1933 betreffend die Besoldung des Bürgermeisters bekannt. Nach diesem Erlaß sind alle Beschlüsse über Dienstaufwandsentschädigungen und Überlassung von Gebühren auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit infolge des Inkrafttretens vom 28.Juni 1933, Reg. Bl. S.273, mit Wirkung vom 1.Juli 1933 an außer Kraft getreten.
Wenn der hiesige Ortsvorsteher für den durch das Amt allgemein verursachten erhöhten persönlichen Aufwand durch keine besondere .....schentschädigung erhält, so wurden ihm doch bisher die Gebührenanteile nach Art.23 in Verbindung mit Art.29 der Notariatskostenverordnung hiefür als Ersatz für den erhöhten gewöhnlichen Aufwand überlassen. Der Ortsvorsteher bemisst seinen jährlichen Aufwand für solche Zwecke auf 100RM während er den jährlichen Durchschnitt an anfallenden Gebühren auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf 80RM schätzt. Der Gemeinderat ist der Auffassung, daß an den Seitherigen Verhältnissen nichts geändert werden soll.
Nach Abtreten des Ortsvorstehers wird
Beschlossen
Bei der Ministerialabteilung für Bezirks o Körperschaftsverwaltung den Antrag zu stellen, dem Ortsvorsteher für den durch das Amt allgemein verursachten erhöhten persönlichen Aufwand die Gebührenanteile nach Art.23 in Verbindung mit Art.29 der notariatskostenverordnung im vollen Umfang zu überlassen
Hermann Ungerer
1898-1963
1936 - 1945 Hermann Ungerer
1945 - 1948 Kein Bürgermeister in dieser Zeit
Wilhelm Carle
1899-1973
1948 - 1966 Mit ihm endete die seit vielen Generationen ausgeübte nebenberufliche Amtstätigkeit der "Bauernschulzen".
Walter Haiber 1966 - 1972 Er verwaltete mit Bitzfeld zwei Gemeinden. Ihm verblieb als letzte bedeutende Aufgabe, mit der Stadtverwaltung Öhringen 1972 die Bedinungen der Eingliederung vertraglich festzulegen.
 

Zwölfer


Die älteste Erwähnung der Zwölfer in den örtlichen Quellen findet sich in der Verrenberger Dorfodnung von 1593.
"Zum andern sollen jeder Zeit zwölf Personen Auß einer gemeind erwehlt werden die vernünftig und verständig, folglich auch einer gemeindt weiße mit nutzen und Wohlfarth vorzustehen,
und darin gemeind versamlet, und ein jeder gemeiner gemeinßman seine Stim, der solchen halben darumb so versamlet worden gegeben haben, und doch einer oder der andere einer andern
Meynung, also daß oft eine gemeindt unverrichter Sach mit schelten und uneinigkeit von einander gegangen, und also die Zeit vergeblich hingebracht derhalben wo sich ein gemeindt es sey
in ein oder andern gemeind Sachen nicht Vergleichen und übereinstimmen können, solle es den Zwölfern heimgestellt und übergeben werden, die sollen also nach ihrem besten Verstand
einen Bescheidt geben, und solle allso dabey verbleiben jedoch da sich einer oder mehr ihren Bescheidt zu Beschwehren der solle sich mit wahrheit zu dem Amt Pfedelbach verfügen die Sache
gründlich anzaigen, und um den austrag und erörterung bitten.
"



Der "Gemeinderat" wurde in früherer Zeit als "Zwölfer" bezeichnet.
Die hier aufgeführten Personen wurden in der Bevölkerungsliste von 1808 als "Zwölfer" bezeichnet.
Namen geboren - gestorben Bemerkung
Johann Thomas Weidmann 1674 - 1734 Er war Bürger
Georg Georg Zöller 1690-1746 Er war Bürger und Bauer.
Im Eheregister seines Sohnes Georg Paulus Zöller (1727-1801) wird er als Zwölfer genannt.
Johann Peter Wenninger 1737 - 1805 Er war Söldner.
Im Eheregister seines gleichnamigen Sohnes wird er als Zwölfer bezeichnet
Johann Michael Braun 1740 - 1806 Er war Weber
Johann Peter Wenninger 1762 - 1832 Er war Söldner.
In der Verrenberger Bevölkerungsliste von 1808 wird er als Zwölfer bezeichnet
Johann Ludwig Carle 1760 - 1822 Er war Bauer
Johann Peter Franck 1766 - 1832 Er war Kiefer
Antonius Hörger 1736 - 1787 Er war Bauer. Seine Söhne Johann Michael und Johann Antonius waren später Zwölfer.
Johann Michael Hörger 1761 - 1841 Er war Bauer
Johann Antonius Hörger 1765 - 1835 Er war Bauer
Georg Matthäus Krämer 1737 - 1814  
Matthäus Krämer 1747 - 1826  
Gottlieb Mugele 1765 - 1833  
Johann Georg Weber 1774 -1838 Er war Söldner
Johann Peter Wenninger 1762 - 1832  

Folgende Personen wurden in anderen Quellen als Zwölfer bezeichnet
Namen wann erwähnt Bemerkung
Johann Thomas Weidmann ???? Er wird im alten kirchlichen Familienregister von 1808 (fol.213) als Söldner und Zwölfer bezeichnet. Er lebte von 1724-1799.
Johann Michael Weidmann ???? Er wird im alten kirchlichen Familienregister von 1808 (fol.211) als Söldner und Zwölfer bezeichnet. Er lebte von 1747-1816.
Johann Andreas Weber 1834 Im Sterbeeintrag seiner Tochter wurde er 1834 als gewesener Zwölfer bezeichnet
 

Gemeinderat



Zwischen 1809 und 1811 verlor Verrenberg seine Selbsständigkeit und wurde dem Gemeindeverband Windischenbach zugeordnet.

Der Gemeinderat bestand je nach Größe der Gemeinde aus sieben bis 21 Mitgliedern, die ursprünglich ebenfalls auf Lebenszeit gewählt waren.
Beschlüsse des Gemeinderats waren (teilweise?) von der Anhörung und Zustimmung des Bürgerausschusses abhängig.
Nach dem Polizeistrafgesetzbuch vom 2. Oktober 1839 erhielten der Gemeinderat und der Ortsvorsteher für definierte Strafsachen eine Strafbefugnis.
Durch Gesetz vom 6. Juli 1849 wurde die Wahl der Gemeinderäte auf Lebenszeit abgeschafft und durch eine sechsjährige Wahlperiode ersetzt.

Die Jahreszahlen geben an, in welchen Jahren die genannten Personen gewählt wurden oder in den Protokollen genannt wurden.
Die tatsächliche Amtszeit kann unter Umständen 1-3 Jahre abweichen.

Neu im Gemeinderat.
Letzte Erwähnung im Gemeinderat.
Diese Auflistung ist noch unvollständig!

Namen Jahr Bemerkung
Johann Michael Bort 1821 Erwähnt iin der Beibringinventur des Johann Andreas Ilg vom 12.07.1821

Mit Erlass vom 12.09.1822 wurde der Trennung Verrenbergs vom Gemeindeverband Windischenbach zugestimmt und die Gemeinderäte neu gewählt

Namen Jahr Bemerkung
Georg Michael Schanzenbach, Johann Michael Bort, Johann Matthäus Krämer,
Georg Friedrich Zentler, Johann Ludwig Carle, Wilhelm Franz Happold
1829  
Georg Matthäus Mugele, Georg Michael Schanzenbach, Johann Ludwig Carle,
Georg Friedrich Zentler, Johann Ludwig Zöller,
Vermutlich war Johann Matthäus Krämer bis zu seiner Auswanderung
1834 nach Nord Amerika im Gemeinderat
1834  
Johann Ludwig Zöller, Georg Matthäus Mugele, Georg Michael Schanzenbach,
Wilhelm Franz Happold, Johann Ludwig Carle, Georg Friedrich Zentler
1838  
Nach dem Polizeistrafgesetzbuch vom 2. Oktober 1839 erhielten der Gemeinderat und der Ortsvorsteher
für definierte Strafsachen eine Strafbefugnis.
Johann Michael Ilg, Johann Ludwig Zöller, Georg Matthäus Mugele,
Wilhelm Franz Happold, Johann Ludwig Carle, Georg Friedrich Zentler
1840  
Johann Michael Bort, Michael Matthäus Kraft, ??? Ilg, Georg Matthäus Mugele,
Johann Ludwig Carle, Georg Friedrich Zentler
Johann Ludwig Zöller (er starb 1844)
1844  
Johann Michael Bort, Michael Matthäus Kraft, ??? Ilg,
Georg Matthäus Mugele, Johann Ludwig Carle, Wilhelm Franz Happold
1847 Wilhelm Franz Happold unterzeichnet letztmals als Gemeinderat im Dez 1849
Durch Gesetz vom 6. Juli 1849 wurde die Wahl der Gemeinderäte auf Lebenszeit abgeschafft und durch eine sechsjährige Wahlperiode ersetzt.
Georg Friedrich Knappenberger war 1849 in den Gemeinderat gewählt worden, musse aber wegen eines Diebstahles zurücktretten.

Eintrag im Gemeinderatsprotokoll 10.Oktober 1849:
Friedrich Knappenberger neugewählter Gemeinderath dahier ließ sich kürzlich eine Birnen Entwendung auf dem Gute des Michael Beier von Schwöllbronn zu Schulden kommen und wurde hievon dem K. Oberamts Gericht Anzeige erstattet.
Da nur die entwendeten Birnen den Werth von 5f. nicht erreichen, so ist das Vergehen zwar .... polizeilich strafbar um so mehr, als weiteres in Betracht kommt, daß Knappenberger den Ueberhang von dem Baum, welcher die entwendeten Birnen trug, anzust...chen hat.
Inzwischen tragen die übrigen Gemeinderaths Mitglieder und der Bürgerausschuß Bedenken ein Mitglied zu tragen das nicht ganz unbescholten ...... ist,
und auch aus der Bürgerschaft werden schon Stimmen laut, die deutlich reverirthen, daß das Verbleiben Knappenbergers im Gemeinderath zu allerlei Unannehmlichkeiten für ihn sowohl als das ganze Collegium führen könnten, da den Kanppenberger beim Rechtsprechen recht selten jemand dulden wird, und der erste Laut seinerseits in Streitfällen Vorwürfe hervorrufen dürfte.
Dieß berücksichtigend wurde sofort im Einverständniß des Bürgerausschusses
beschlossen
höheren Orts durch Vermittlung des Königl. Oberamts den Antrag zu stellen, den Knappenberger wegen moralischen Unbrauchbarkeit in Administrationen des GRath zu entlassen.

Eintrag im Gemeinderatsprotokoll 2.Februar 1850:
Heute wurde vor versammeltem Gemeinderath u Bürgerausschuß der oberamtl. Erlaß vom 19.Jan d.J. die Untersuchungs Sache gegen
Friedrich Knappenberger
betreffend, ver…. und
beschlossen
In Erwägung, daß Knappenberger beim Beginn der Untersuchung aus ganz richtigen Gründen abgedankt hat, und daß die Zurücknahme solcher Abdankungen besonders wenn sie nicht durch Zwang herbeigeführt sind, eigendlich unstatthaft und unmännlich erscheint auf dem Beschlusse vom 10.Ocbr 1849 zu beharren
Johann Heinrich Käppler, Johann Michael Ilg, Georg Matthäus Mugele
Christoph Adam Layh, Johann Jacob Anton Hörger
1851 War Johann Michael Ilg bereits seit 1840 im Gemeinderat, oder war es ein anderer Ilg?
Johann Michael Ilg, Johann Jacob Anton Hörger,
Christoph Adam Layh, Georg Matthäus Mugele, Johann Heinrich Käppler
1852 Johann Michael Ilg wird zuletzt im April 1853 als Gemeinderat erwähnt
Christoph Adam Layh wurde 1853 Schultheiß
Johann Heinrich Käppler, Johann Jacob Anton Hörger,
Georg Matthäus Mugele, Johann Georg Schanzenbach, Georg Adam Bort
1854  
Johann Heinrich Käppler, Johann Jacob Anton Hörger,
Georg Matthäus Mugele, Johann Georg Schanzenbach, Georg Adam Bort
1856 Johann Georg Schanzenbach wird letztmals im Feb 1857 als Gemeinderat erwähnt
Christian Friedrich Mezger, Johann Jacob Anton Hörger, Johann Heinrich Käppler,
Georg Matthäus Mugele, Georg Adam Bort
1858  
Christian Friedrich Mezger, Johann Jacob Anton Hörger, Johann Heinrich Käppler,
Georg Matthäus Mugele, Georg Adam Bort
1860  
Carl Christian Carle, Christian Friedrich Mezger, Georg Matthäus Mugele,
Georg Adam Bort, Georg Michael Zentler, Johann Heinrich Käppler
Johann Jacob Anton Hörger
1861 Johann Heinrich Käppler ging 1862 nach Öhringen
Johann Jacob Anton Hörger starb im Nov 1861
Christian Friedrich Mezger, Georg Matthäus Mugele, Georg Adam Bort
Carl Christian Carle, Georg Michael Zentler, Johann Georg Ludwig Mugele
1864  
gewählt wurden:
Christian Friedrich Mezger, Georg Adam Bort
erwähnt wurden:
Carl Christian Carle,
Georg Michael Zentler, Johann Georg Ludwig Mugele
1866 Georg Adam Bort starb im Mai 1867
Eintrag im Gemeinderatsprotokoll 03.September 1867:
Da nach mehrmaligen Unordnungen welche bei den Sizungen der Bürgerlichen Collegien wegen … nicht oder zu spät erschienen sind vorgekommen sind so haben beide Collegien einstimmig erklärt und
Beschlossen
Daß mann ein Mitglied, welches die Vorladung erlangt hat, ohne Erlaubniß des Ortsvorstands nicht erscheint um
30x
Und derjenige welcher 1/2 Stund nach der bestimmten Vorladungszeit zu spät kommt um 15x. gestraft werden.
Die Strafe darf aber nicht in die Gemeinde kasse, sondern die Collegien haben sich vorbehalten dieselbe nach ihrem Gutachten zu verwenden
gewählt wurden:
Carl Christian Carle, Georg Michael Zentler, Georg Gottlieb Zöller
erwähnt wurden:
Georg Matthäus Mugele, Christian Friedrich Mezger, Johann Georg Ludwig Mugele
1868 Johann Georg Ludwig Mugele schied Ende 1869 aus dem Gemeinderat aus.
erwähnt wurden:
Georg Matthäus Mugele, Christian Friedrich Mezger, Georg Michael Zentler,
Georg Gottlieb Zöller, Georg Kasper Michael Schmelzle, Carl Christian Carle
1871 Carl Christian Carle wurde Anfang 1873 Schultheiß
gewählt wurden:
Georg Michael Zentler, Georg Friedrich Schanzenbach
erwähnt wurden:
Christian Friedrich Mezger, Georg Matthäus Mugele,
Georg Gottlieb Zöller, Georg Kasper Michael Schmelzle
1874  
Eintrag im "Schultheißenamt Protokoll" 19.Mai 1876:
Schon öfter ist es vorgekommen daß GeRath und Bürgerausschuß zu den bestimmten Verhandlungen sehr unregelmäßig erschienen ja sogar gänzlich ausgeblieben sind.
Dies ist namentlich bei den am 12.Mai Abends 5 Uhr bestellten Sitzung vorgekommen, daß vom GeRath und Bürgerausschuß sogar auf wiederholtes auffordern theils nicht erschienen sind.
Namentlich ist GeRath Zöller und Schmelzle nicht erschienen.
Dies hat anscheinend das Bürgerausschußmitglied Pet. Frank zu ungeziemhenden Ausdrücken veranlaßt wobei namentlich hervorgehoben wurde daß GeRath Zöller bei der Verhandlung am 28.April ins Haken gegangen und nicht angewohnt habe.
Frank übrigens welcher sich ungeziehmend Ausdrückte bediente und eigentlich das Rathszimmer ohne geschlossene Verhandlung verließ hatte seit seiner 1/2 jährigen Dienstzeit erst 1.mal zu f......iren, und mußte zu der Verhandlung am 12.Mai ebenfalls wiederholt von dem Amtsdiener bestellt werden.
Diese Ereigniße veranlassen den Ortsvorsteher zu ernstlicher Wahrnung, und zwar GeRath Schlezle und Zöller wegen unregelmäßigen erscheinens.
Das Bürgerausschußmitglied Frank aber wegen ungeziehmender Ausdrücken da er vorher einen Ordnungsmäßigen Antrag nicht gestellt hat
Die gewarnten erklären nun einverst. sämtl. Colleg daß auch schon andere Mitglieder zu spät erschienen sind, und sollte für dießmal mit einer Warnung der sämtlichen Bürgerlichen Collegien in der Weiße stattfinden, daß für Zukunft bei einem unentschuldig ausbleibenden eine Strafe von 50Pf festgesetzt sein soll. Ueber diejenige Mitglieder welche über 15 Minuten zu spät erscheinen hat der Gemeinderath zu erkennen wobei die Strafe nicht unter 50Pf bei Urtheilsfällung statt finden soll

Nachtrag links:
Die Festsetzung einer Strafe von weniger als 1.Mark ist gesetzlich ungültig (§27. des Reichsstraf Gesetzbuchs)
Daher wird nebiger Beschluß von Amtswegen als ungültig erklärt
den 22.Aug 1876
wiedergewählt wurden:
Georg Matthäus Mugele, Georg Kasper Michael Schmelzle
erwähnt wurden:
Georg Michael Zentler,
Georg Gottlieb Zöller, Christian Friedrich Mezger, Georg Friedrich Schanzenbach
1876 Georg Michael Zentler starb 1876
Im "Hohenloher Bote" stand 1877 diese Anzeige.
gewählt wurden:
Christian Friedrich Mezger und Georg Peter Frank (beide auf 6 Jahre)
Johann Georg Friedrich Weiß (auf 2 Jahre)
erwähnt wurden:
Georg Matthäus Mugele, Georg Gottlieb Zöller
Georg Kasper Michael Schmelzle, Georg Friedrich Schanzenbach
1878 Georg Friedrich Schanzenbach senj. starb 1879
Johann Georg Schanzenbach und Johann Georg Friedrich Weiß wurden wiedergewählt. 1880  
Georg Matthäus Mugele und Georg Kasper Michael Schmelzle wurden wiedergewählt. 1882  
wiedergewählt wurden:
Christian Friedrich Mezger und Georg Peter Frank
erwähnt wurden:
Georg Matthäus Mugele, Georg Kasper Michael Schmelzle, Johann Georg Friedrich Weiß
Christian Friedrich Mezger
1884  
Johann Georg Friedrich Weiß wurde wiedergewählt
Georg Gottlieb Zöller wurde neu gewählt
1885  
wiedergewählt wurden:
Georg Matthäus Mugele, Georg Kasper Michael Schmelzle
erwähnt wurden:
Christian Friedrich Mezger, Georg Peter Frank, Johann Georg Friedrich Weiß
Georg Gottlieb Zöller
1888  
wiedergewählt wurden:
Christian Friedrich Mezger, Georg Peter Frank
1890  
wiedergewählt wurden:
Georg Gottlieb Zöller, Johann Georg Friedrich Weiß
erwähnt wurden:
Georg Matthäus Mugele
1892 1892 stirbt Georg Matthäus Mugele, er war seit 1834 im Gremium
wiedergewählt wurden:
Georg Kasper Michael Schmelzle, Johann David Karl Scholl
erwähnt wurden:
Georg Gottlieb Zöller, Johann Georg Friedrich Weiß, Christian Friedrich Mezger
Georg Peter Frank
1894  
gewählt wurden:
Christian Friedrich Mezger, Georg Peter Frank
erwähnt wurden:
Georg Gottlieb Zöller,
Johann David Karl Scholl, Georg Kasper Michael Schmelzle
1896  
erwähnt wurden:
Christian Friedrich Mezger, Georg Kasper Michael Schmelzle, Georg Gottlieb Zöller,
Johann David Karl Scholl, Georg Peter Frank
1897  
gewählt wurden:
Georg Schanzenbach, Johann Christian Karl Peter Frank
erwähnt wurden:
Christian Friedrich Mezger, Johann David Karl Scholl,
Georg Kasper Michael Schmelzle
1898  
gewählt wurden:
Johann David Karl Scholl, Georg Kasper Michael Schmelzle
1900 Georg Kasper Michael Schmelzle starb im 17.Februar 1900
auf 6 Jahre gewählt wurden:
Christian Friedrich Mezger, Robert Marmein

auf 4 Jahre gewählt wurde:
Karl Carle
1902 Christian Friedrich Mezger starb am 15.12.1903
auf die Zeit 1.Jan 1906 bis 31.Dez 1911 wurden gewählt:
Johann David Karl Scholl, Christian Brand

auf die Zeit 1.Jan 1906 bis 31.Dez 1907 wurde gewählt:
Karl Carle, er nimmt die Wahl nicht an, daher erfolgt eine Nachwahl

Jakob Werner auf 4 Jahre
Christian Schmelzle auf 2 Jahre
1906 Johann David Karl Scholl starb am 25.01.1909
Es sollen in Zukunft wie auch bis dato 6 Gemeinderäte den Gemeinderat bilden
auf die Zeit 1.Jan 1908 bis 1.Jan 1914 wurden gewählt:
Robert Marmein, Christian Schmelzle
1908  
auf die Zeit 1.Jan 1910 bis 31.Dez 1911 bzw. bis 1915 wurden gewählt:
Friedrich Zöller, Johann Georg Schenk, Christian Carle
1909  
auf die Zeit 1.Jan 1912 bis 31.Dez 1917 wurden gewählt:
Christian Brand, Christian Carle
1912  
auf die Zeit 1.Jan 1914 bis 31.Dez 1919 wurden gewählt:
Robert Marmein, Christian Schmelzle

auf die Zeit 1.Jan 1914 bis 31.Dez 1917 wurde gewählt:
Friedrich Härterich

auf die Zeit 1.Jan 1914 bis 31.Dez 1915 wurde gewählt:
Christian Metzger
1913  
gewählt wurden auf 6 Jahre bis 31.12.1921:
Johann Georg Schenk, Christian Metzger
1916  
Die Zahl der Gemeinderäte wird auf 8 festgelegt
gewählt wurden auf 6 Jahre bis 1925:
Christ Carle Gemeindepfleger, Christ. Schmelzle Gemrat, Fr. Hofmann Bauer, Fr. Häterich Gemeinderat

gewählt wurden auf 3 Jahre bis 1922:
Johann Braun Bauer, Karl Bort, Joh Knappenberger, Friedrich Gebert
1919  
Das Taggeld für besondere Dienstverrichtung einen Betrag von 15M (zus, 15+7=22M) zu gewähren.
Taggeld für Gemeinderäte. Gemeinderatsprotokoll vom 25.September 1922:
Gemäß Art.8 der Gemeinde Ordn. Wird heute folgende Gemeindesatzung ab 1.Oktober 1922 aufgestellt.
Die Mitglieder des Gemeinderats beziehen in hiesiger Gemeinde III Classe für die durch die Sitzungen des Gemeinderats oder seiner Abteilungen u. Ausschüsse veranlaßte Zeitversäumnisse das Gesetzliche Taggeld im Höchstbetrag von 7M nebst der jeweiligen zulässigen Teurungshöchstzulage!
Zeitversäummnis bis zu 2 Stunden - 1/4 Tag bis zu 4 Std - 1/2 Tag bis zu 8 Std ausschließlich 3/4 u. darüber als ein voller Tag; Amtsbezahlung alljährlich auf 31.März nach der vom Ortsvorsteher zu führenden Anwesenheitsliste
Beschluß
Dem Oberamt Protokollauszug mit der Bitte um Verwilligung des Bezirksamtlichen Vollziehbsrkeit anzulegen.
gewählt wurden auf 6 Jahre bis 1928:
Johann Braun mit 85 Stimmen,
Friedrich Gebert mit 77 Stimmen,
Karl Bort mit 75 Stimmen,
Jakob Görtz mit 41 Stimmen
1922  
Taggeld für Gemeinderäte. Gemeinderatsprotokoll vom 27.November 1923:
Nach einer Verfügung desMinist. D.I. vom 16.August 1923 Staatsanz. No. 191kann der Grundbetrag des Taggeldes der Gemeinderats-Mitglieder für die außerhalb der Sitzungen zu besorgenden Dienstveichtungen bis zum Betrag von 30000M festgesetzt werden.
Zu diesem Betrag treten selbstständig hiezu die Hundertsätze der Teurungszuschläge zu dem Grundgehältern der Körperschaftsbeamten.
Beschluß
Den Grundbetrag mit sofortiger Wirkung auf 10000M festzusetzen, u. mit der selbstständigen Erhöhung nach Maßgabe der vorerwähnten Ministerial Verfügung sich einverstanden zu erklären.
Auszug hievon dem Oberamt vorzulegen
Vorbereitung der Gemeinderatswahl. Gemeinderatsprotokoll vom 09.November 1925:
Gemäß Art. 9 Abs.2 des Gesetzes vom 20.Oktober 1922 Reg.Bl.S.431 betr. Änderung des Gemeindewahlrechtes wird
Beschlossen
als Tag für die Gemeinderatswahl Samstagden 12.Dez. von Nachmittags 4 Uhr bis 8 Uhr festzusetzen.
Für die Anlegung der Wählerliste wurde Gemeinderat Braun, in die Wahlkomission als Beisitzer wurden Gemeinderat K.Bort u. Fr. Gebert vorgeschlagen.
als Stellvertreter z.B. Gemeinderat Schmelzle
gewählt wurden auf 6 Jahre bis 1931:
Christ. Schmelzle mit 72 Stimmen,
Friedr. Härterich mit 70 Stimmen,
Christ. Carle mit 66 Stimmen,
Friedr. Hofmann mit 48 Stimmen,
1925  
Vorbereitung der Gemeinderatswahl. Gemeinderatsprotokoll vom 15.November 1928:
Auf den Ablauf des Jahres 1928 haben folgende Mitglieder des Gemeinderats auszutreten: Braun, Gebert, Bort, Görtz ebenfalls ist für das verstorbene Mitglied Chr. Schmelzle eine Neuwahl zu treffen.
Die Ersatzwahl oben genannter 4 Gemeinderatsmitglieder bei der die austretenden wieder gewählt werden können, soll am Samstag 15.Dezember von Nachmittag 4 bis 8 Uhr stattfinden.
Beschluß:
Als Wahlvorstand wird vorgeschlagen Schulth. Bort, als dessen Stellvertreter Gdrat Härterich, die Gemeinderäte Carle u. Hofmann als Beisitzer, für den erkrankten Gemeinderat Carle hat Härterich mitzuwirken als Schriftführer Herr Hauptlehrer Hofmann hier
gewählt wurden auf 6 Jahre bis 1934:
Karl Bort mit 79 Stimmen,
Christian Brand mit 73 Stimmen,
Friedrich Gebert mit 68 Stimmen,
Joh. Schanzenbach mit 58 Stimmen,

gewählt wurden auf 3 Jahre bis 1931:
Jakob Görtz mit 57 Stimmen

1929  
Soll es eine Nachwahl geben? Gemeinderatsprotokoll vom 17.Januar 1930:
Vor beginn der Tagesordnung gedachte der Vorsitzende dem so rasch aus dem Collegium verstorbenen Mitglied Friedr. Hofmann wonach die Mitglieder als Zeichen des Andenkens sich von Ihren Sitzen erhoben.
Es wurde sofort in die Tagesordnung eingetreten u. darüber verhandelt ob jetzt nachdem 2 Mitglieder aus dem Gemeinderat durch Tod ausgeschieden sind eine Ersatzwahl vorgenommen werden soll, nach Art.11 der Gem.Ordn. sind Ersatzwahlen nur vorzunehmen wenn die Mitgliederzahl des Gemeinderats auf zweidrittel der Normalzahl zurückgegangen ist, da dies nicht zutrifft
Beschluß
eine Ersatzwahl jezt nicht vorzunehmen
Anzahl der Gemeinderatsmitglieder soll festgesetzt werden. Gemeinderatsprotokoll vom 22.Januar 1931:
Gemeindesatzung über die Neufestsetzung der Zahl der Mitglieder des Gemeinderats.
Gemäß Art. 310 der neuen Gemeindeordnung hat der Gemeinderat die Zahl seiner Mitglieder neu festzusetzen; sie muß gerade sein.
Nach dem Ergebnis der letzten 2 Volkszählungen gehört die hiesige Gemeinde gemäß Art. 4 der Gem.O. zu den Gemeinden III Classe.
Gemäß Art. 27 Abs.2 der Gem.O. beträgt daher (ohne Einrechnung des Ortsvorstandes) die zulässige Zahl der Mitglieder des Gemeinderats 6 bis 12. Diese Zahl wurde letztmals auf 8 festgesetzt.
Nach erfolgter Beratung wird vom Gemeinderat
Beschlossen:
1) Die Zahl der Mitglieder des Gemeinderats wird - wie bisher auf 8 festgesetzt
2) Vorlage dieser Gemeindesatzung an den Bezirksrat
3) Öffentliche Bekanntmachung der Satzung in der Gemeinde nach Eintritt der Vollziehbarkeit:
Durch Ausruf in der Gemeinde u. durch Anschlag am Rathaus.
Es soll keine Geschäftsordnung aufgestellt werden. Gemeinderatsprotokoll vom 22.Januar 1931:
Zwecks Durchführung der neuen Bestimmungen der Gemeindeordnung vom 19.Merz 1930 werden heute vom Gemeinderat folgende
Beschlüsse gefaßt
1) Von Erlassung einer Geschäftsordnung soll in hiesiger Gemeinde Abstand genommen werden, Art. 66 Abs.1
2) Die öffentl. Verhandlungen des Gemeinderats werden jeweils an der Bekanntmachungstafel des Rathauses rechtzeitig bekannt gemacht Art.73 Abs.3 G.O.
3) Die Einberufung sollte womöglich unter Angabe der Tagesordnung 2 Tage vor der Sitzung geschehen. Art. 65 Z.1
Wer soll wann Zeichnungsbrechtigt sein? Gemeinderatsprotokoll vom 13.März 1931:
Gemäß Art.99 Abs.3 der Gd. Ord. Ergeht einstimmig der
Beschluß
1.) Erklärungen auf Wechsel bedürfen neben der Unterschrift des Ortsvorstehers der Unterzeichnung durch das Gemeinderatsmitglied Härterich
2.) Auf Schuld u. Bürgscheinen unterzeichnet der Gemeinderat in voller Besetzung
3.) Ausfertigung zur Gemeindepflege
Vorbereitung der Gemeinderatswahl. Gemeinderatsprotokoll vom 04.November 1931:
Gemäß Art.42 Abs.2a Gde.Ordg. Wird wegen der heuer fälligen Gemeinderatswahl
Beschlossen
Als Wahltag Samstag, den 12.Dez 1931 Nachmittags 4-8Uhr zu bestimmen.
Für die Anlegung der Wählerliste werden Gemeindpfl. Bort, als Beisitzer: Gemeinderat Gebert u. Brand, als Stellvertreter: G emeinderat Schanzenbach bestimmt.
Nach dem Ablauf des Jahres 1931 haben folgende Mitglieder des Gemeinderats auszutreten
1. Fritz Härterich u. Jakob Görtz
2. für die verstorbenen Mitglieder Chr. Carle u. Friedr. Hofmann ist ebenfalls eine Neuwahl vorzunehmen.
Die ausgetretenen Mitglieder können wieder gewählt werden.
gewählt wurden auf 6 Jahre bis 1937:
Jakob Görtz mit 67 Stimmen,
Friedrich Haußler mit 64 Stimmen,
Johann Stark mit 64 Stimmen,
Gottfried Kohler mit 62 Stimmen,
1932 Johann Stark und Gottfried Kohler mussten 1933 wieder ausscheiden.
Der Stellvertreter des Ortsvorsteher ist zu bestimmen. Gemeinderatsprotokoll vom 12.Januar 1932:
der seitherige Stellvertreter des Ortsvorstehers Gemeinderat Härterich ist freiwillig aus dem Collegium geschieden, es ist daher dieße Stelle neu zu besetzen
Beschluß
1.) Als Stellvertreter des Ortsvorstehers soll das dienstälteste Mitglied des Gemeinderats Fritz Gebert aufgestellt werden.
2.) Dem oberamt Mitteilung zu machen u um Genehmigung nachzusuchen
Tagegeld wird angepasst. Gemeinderatsprotokoll vom 12.Januar 1932:
Den Notverordnungen allgemein Rechnung tragend wird
Beschlossen
1.) Taggeld der Geminderäte, Untergänger, Feuerschauer, Steuerschätzer u.s.w. auf 5M täglich
den Meßgehilfen auf 4M täglich
Stundenlöhne des Baumwarts auf 50d
Stundenlöhne des Frohnmeisters auf 36d
Frohnarbeiter je nach Leistung 24 bis 26d
1. Zweispänner pro Stunde a 1M
1. Einspänner pro Stunde 70d
2.) 2 Auszüge für die Gemeindepflege
gewählt wurden auf 6 Jahre:
Hermann Ungerer, Karl Bort, Johann Friedrich Schanzenbach
Liste Bauern und Weingärtnerb: Friedrich Gebert, Jakob Görtz, Fritz Haußler
1933 Hier finden Sie ein Bild des Gemeinderates.
Bis dato wurden nur die Gemeinderatsprotokolle bis 1934 ausgewertet.
 

Gemeindepfleger



Der Gemeindepfleger in Württemberg im 19. Jht.:
- ist gleichbedeutend mit dem heutigem Kämmerer
- waren zuständig für das Kassen- und Rechnungswesen
- sie wurden von der Gemeinde gewählt und aus der Gemeindekasse besoldet
- sie hießen in Mittelalter und Früher Neuzeit übrigens meist Bürgermeister (Verwechslungsgefahr!).

Name Zeit von-bis Bemerkung
Johann Michael Bort ???? - 1832 In einem Schreiben (Staatsarchiv Ludwigsburg E 175 Bü 2372 Seite 41) wird er 1833 als "bisheriger Gemeindepfleger" bezeichnet.

Er wurde 1833 oder 1834 Schultheiß.
Johann Gottlieb Mugele 1832 - 1842 Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 19.Auigust 1832 findet sich zur Wahl des Gemeindepflegers folgendes:

Wurte bei dem versammelten Gemeinderat ein Pfleger erwählt und vorgeschlagen miet namens Johann Mugle ist als gemeinde Pfleger erwaelt

Er wurde 1842 Schultheiß.
Johann Michael Ilg 1842 - 1851 1851 bittet er darum, von seinem Amt entbunden werden.
Georg Matthäus Mugele 1851 - 01.04.1886 Zu seiner Einsetzung als Gemeindepfleger
1851 wurde das jährliche Gehalt auf 20f. festgelegt
1873 findet sich eine Erhöhung von 31f. auf 50f.
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.Mai 1856 findet sich folgendes:

Gemeindepfleger Mugele von hier hat eine schriftliche Bitte bei dem Gemeinderath und Bürgerausschuß eingereicht, genannte Bitte enthält daß er mit den Einzugsgebühren über die Staatssteuer und L…sch… wo von ihm pro Gulden 1x Gebühren bei dem so schwierigen Einzug sich nicht begnügen könne, er bittet daher beide Collegien 1 1/2x pro f. für obige Einzüge zu verwilligen.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß hat nach gemachter Verständigung über dies Gesuch einstimmig
Beschlossen
Dem Bittsteller statt 20f. 30f. für besoldung zu verwilligen und aber das Gesuch über die Erhöhung der Einzugsgebühren abzulehnen und in dem vorigen Stand zu lassen
Christian Friedrich Mezger 1.04.1886 - 15.12.1903 (Tod) Das Gehalt bleibt bei 50fl=86M.
Die Einzugsgebühr war am 07.Juni 1875 von 4M eingezogener Steuer jeder Ort 7d festgelegt worden, wurde auf 6d gesenkt.
Das Gehalt wurde von 1.April 1892 an von 86M auf 95M erhöht
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 29.April 1901 findet sich zur Bitte des Gemeindepflegers folgendes:

Gemeindepfleger Mezger bitet in heutiger Sitzung, es möge ihm für seine Mühewaltung beim Wieder Einzug der Unterstützungsgeldes eine Belohnung verwilligt werden.
Metzger glaubt daß eine Belohnung von 23M für dieses Geschäft nicht zu hoch sein dürfte.
Nachdem Metzger abgetreten ist, wird vom Collegium einstimmig
Beschlossen:
1) Gemeindepfleger Mezger für das hiervor erwähnte Geschäft eine Belohnung von 23M aus der Gemeindekasse zu verwilligen unter Anerkennung seiner pflichtgetreuen Kassen und Rechnungsführung
2) hiezu die Genehmigung des K Oberamts einzuholen
Johann Christian Brand 17.12.1903 - 1913 Er starb am 08.10.1913.
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.Dezember 1903 findet sich zur Neuwahl des Gemeindepflegers folgendes:

Nachdem der Gemeindepfleger Mezger am 15.Dezember 1903 mit Tod abgegangen ist, wurde in heutiger Sitzung Neuwahl vorgenommen, zuvor aber nachdem die Gemeindecollegien mit den einschlägigen Gesetzesbestimmungen bekannt gemacht waren bestimmt, daß es bei den seitherigen Belohnungsverhältnissen sein Verbleiben haben soll.
Für die Bemessung der Höhe der Sicherheitsleistungen ist folgender Maßstab anzuwenden:
Die etatsmäßigen Einnahmen
betragen pro 1903./04. 1450M
Dazu 1/4tel 2080M Staatssteuer 520M
Dazu 1840 Amtsschaden 460M
Dazu 682 Beitr. zu Landw. Berufs. 170M
Dazu 36 Corgorationsteuer 10M
Gemeindeschaden 4000;
Summa 6610M
thut a 4% als Kautionssumme rund 270M
welcher Betrag hiemit auf 300M erhöht wird.
Die Zeit der Dauer auf welche der Gemeindepfleger bestellt werden soll wird vom Gemeinderat von heute an bis 31.März 1907 festgesetzt.
Hierauf wurde zur Wahl in geheimer Abstimmung geschritten und erhielt von 5.Durch den Gemeinderat abgegebenen Stimmen
Christian Brand Bauer 3 Stimmen
Robert Marmein 1 Stimme
Karl Carle 1 Stimme
ersterer der gutes Prädikat besitzt, noch nie bestraft worden ist somit gewählt
Beschluß
1. Den Neugewählten zu verpflichten die Sicherheitsleistung durch Bestellung von Hypotheken an Grundstückenim gemeinderäthlichen geschätzten Werth von mindestens 450M zu bewirken.
2. Den Gewählten sofort in Pflichten zu nehmen, ihm eine Dienstinstruktion, die Kasse, Akten und der sonstige Inventur alsbald vorschriftmäßig zu übergeben
3. Kautionsurkund zu fertigen und diese mit den nöthigen Unterlagen nebst Protokollauszug auf 20000M zu taxieren
4. Das Vermögen des Neugewählten auf 20000M zu taxieren und 1 1/2% Einzugsgebühren aus sämtlichen Steuern, Steinsatz und Obstgeldern
6. Bezüglich des am 6.Oktober 1902 wegen der Kassenführung und Kassenkontrolle geffaßten Beschluß soll eine Änderung nicht eintretten
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.April 1908 findet sich zur Besoldung des Gemeindepflegers folgendes:

Nach Art 105 Abs.1 der am 1.Dezember 1907 in Kraft getretenen Gemeindeordnung hat der
Gemeindepfleger
aus der Gemeindekasse einen festen Gehalt und die gesetzmäßigen Gebühren zu beziehen.
Die Einzugsgebühren aus Mitteln der Gemeinde, sowie die Taggelder für auswärtiger Dienstverrichtung sind mit Inkrafttreten der Gemeindeordnung weggefallen.
Nach dem Jahresdurchschnitt der die Rechnungsjahre 1904 bis 1906 hat der Gemeindepfleger bezogen einschließlich jährlich Durchschnittlich 19M für den Einzug der staatlichen Einkomm.steuer, Einzugsgebühren aus Mitteln der Gemeinde 130M 39d Taggelder für die Abrechnung mit der Oberamtspflege Oehringen 5M 35d dazu festen Jahresgehalt 95M.
Gesammtes Jahreseinkommen aus Mitteln der Gemeinde 230M 74d.
Wegen Neuregelung der Gehaltsverhältnisse wurde heute beraten.
Vom Gemeinderat wird unter Mitwirkung des Bürgerausschußes in Abwesenheit des Gemeindepflegers
Beschlossen
I.) Die Gehaltsverhältnisse mit Wirkung vom 1. April 1908 an wie folgt neu zu regeln
  1. Dem Gemeindepfleger werden aus der Gemeindekasse bezahlt
   a. fester Gehalt jährlich 265M
    worunter die Entschädigung für auswärtige Dienstverrichtungen inbegriffen ist.
   b. neben übernahme sämtlicher Kosten für Bücher, Zeitungen, Schreibmaterialien Druk und Buchbinderkosten auf die Gemeindekasse
    Entschädigung für sonstige Kanzleiaufwand
    jährlich 5M
  2. Auserdem erhält der Gemeindepfleger als besonderen Gehaltsteil gemäß Art. 105 Abs. 3 letzter Saz der Gemeindeordnung jährlich 50M an Stelle der aus anderen Kassen fließenden und der Gemeindekasse zufallenden Gebühren für den Einzug folgender Umlagen und Abgaben:
    Brandschadensumlage rund 16M
    Umlage zu landw. Berufsgenossenschaft 21
    Amtskörp. Wandergewerbe aus... abgabe 1M
    Umlage Viehr.. ... der Aufnahme des Viehbest. 4M
    Eintrittgelder und Beiträge z. Pens. Kasse f Körpersch. Beamte 0M
  3. Die übrigen Gesetzmäßigen Gebühren aus andern Kassen verbleiben dem Gemeindepfleger
  4. Festgestellt wird, daß bei Bemessung des Gehalts Zff. 1a darauf Rücksicht genommen wird, daß vom Gemeindepfleger, die Gemeindekapitalsteuer, die staatliche Einkommensteuer, die Gemeindeeinkommensteuer eingezogen, der Einzug der Hundeabgabe besorgt und das Hauptbuch nicht selbst geführt wird.
    Eine entsprechende Neuregelung des Gehalts hat einzutretten sobald sich in obigen Verhältnissen eine Änderung ergibt
II.) Der Beschluß Zff. I. gilt zugleich als
Dienstvertrag
im Sinn von Art. 103. Abs. 1 der Gde Ordnung mit folgenden weiteren Bestimmungen
   a. Um die ausgesetzte Belohnung hat der Gemeindepfleger sämtliche ihm nach der Gemeindeordnung nebst Vollzugsverfügung hiezu und sonstigen Vorschriften ..... Geschäfte zu besorgen.
   b. Die Aufstellung weiterer oder die Ergänzung bezw. Abänderung der vorstehenden Dienstvorschriften bleibt vorbehalten
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.Februar 1913 findet sich zur Besoldung und Wahl des Gemeindepflegers folgendes:

der Gemeindepfleger bezieht zu Folge Beschlußes der Gemeindekollegien vom 15.April 1908 neben 5M Entschädigung für Kanzleibedürfnisse 315M Belohnung.
Nachdem der Gemeindepfleger seit dem Jahr 1910 die Schulkasse unentgeltlich mit verwaltet, wird
Beschlossen
Den Gehalt ab 1.April 1913 von 315 auf 325 M zu erhöhen.
Nachdem die Wahlperiode des seitherigen Gemeindepflegers Christian Brand Bauers hier mit dem 31.März 1913 abläuft wird heute zur Neuwahl geschritten unter den nachstehenden Vorschriften
Die Wahlperoide wird auf 6 Jahre 1.April 1913 bis 31.März 1919 festgesetzt.
Bezüglich der Belohnungs und Sicherheitsleistung soll es sein Verbleiben wie bisher haben, ebenso bezüglich des am 15.April 1905 mit Gemeinderat Brand abgeschlosssenen Dienstvertrags oben S. 163
Hierauf wurde in geheimer Abstimmung zur Wahl geschritten und erhielt von 5 abgegebenen Stimmen der seitherige Rechner Christ. Brand 4 Stimmen
und ist somit wieder gewählt hiezu erteilt der Bürgerausschuß seine Zustimmung
Beschluß
Den neugewählten Rechner auf seinen früher angelegten Diensteid hinzuweisen, im übrigen soll es bei den seitherigemn Bestimmungen sein Verbleiben haben.
Christian Friedrich Carle 1913 - 1919
(1913-1929)
Bei der Wahl am 23.10.1913 bekam Christian Carle 4 Stimmen, Christian Schmelzle 1 Stimme.
Zur Person Christian Carle: Er wurde am 27.08.1871 geboren und wird als Gutsbesitzer und Gemeinderat bezeichnet.
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 23.Oktober 1913 findet sich zur Wahl des Gemeindepflegers folgendes:

Nachdem der seitherige Gemeindepfleger Brand am 8.d.M. mit Tod abging, wird heute zur Neuwahl geschritten unter den nachstehenden Vorschriften:
Die Wahlperiode wird auf die Dauer von 6 Jahren bis 31.März 1919 festgesetzt.
Bezüglich der Belohnungs und der Sicherheitsleistung soll es sein verbleiben wie bisher haben, ebenso bezüglich des am 15.April 1908 mit Gemeindepfleger Brand abgeschlossenen Dienstvertrags oben S.163.
Hierauf wurde in geheimer Abstimmung zur Wahl vorgeschritten.
Es erhielt von 5 abgegebenen Stimmen
Chr. Carle 4 St
Chr. Schmelzle 1 St
ersterer ist somit gewählt
Beschluß
1. Den neugewählten zu Verpflichten die Sicherheitsleistung durch Bestellung von Hypotheken an Grundstücken im Gemeinderäth. geschätzten Wert von mindestens 450M zu bewirken
2. Den Gewählten sofort in Pflichten zu nehmen, ihm eine Gemeindeordnung, die Casse, Akten und die sonstige Fahrniß als bald vorschrifzsmäßig zu übergeben.
3. Kautions Sicherheitsurkunde zu fertigen und diese mit den nötigen Unterlagen nebst Prottokollauszug dem K. Oberamt vorzulegen.
4. Dem somit gewählten erteilt hiezu der Bürgerausschuß seine Zustimmung
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.März 1914 findet sich der Dienstvertrag des Gemeindepflegers:

Gemäß Erlasses des K. Oberamts vom 27.Februar 1914, betreffend die am 23.Oktober 1913 erfolgte Wahl des Gemeindepflegers Christ. Carle Gutsbesitzer und Gemeinderat hier geb. am 27.August 1871 in Verrenberg, wieder heute beraten und folgender
Dienstvertrag
im Sinn des Art. 103 Abs.1 der Gemeindeordnung aufgestellt.
1. Die Aufstellung des Gemeindepflegers erfolgt auf die Dauer von 6. Jahren; bis 31.März 1919
2. Der Gemeindepfleger hat keine Nebenämter zu bekleiden, zur Annahme solcher hat er Genehmigung des Gemeinderats einzuholen.
3. Die Annahme der Wahl in den Gemeinderat ist ihm gestellt, und hat der Bürgerausschuß in abgesonderter Beratung der Wahl der Wahlvornahme des damaligen Gemeindepflegers am 23. November 1913 zugestimmt. Wärend der beratung war das Gemeinderatsmitglied Chr. Carle nach Art. 33 Abs. 2 d. G.Ord. abgetreten
4. Dem Gemeindepfleger sind aus der Gemeindekasse zu bezahlen, wie am 23. November 1913 festgesetzt
Jährlicher gehalt 265M
Entschädigung für Kanzleiaufwand 5M
Art.105 Abs. 3 letz Satz der Gem. Ordn. 50M
An Stelle der aus andern Kassen fließenden und der Gemeindekasse zufallenden Gebühren für den Einzug folgender Umlagen und Abgaben.
Brandschadenumlage rund 16M
Umlage zur Landw. Berufsgenossenschaft 21M
amtskörperschaft, Berufsgenossenschaft 1M
Dabei wurde beriksichtigt, daß das Haupbuch vom Verwaltungsakteur angelegt und gefürt wird.
Die Gemeindeeinkommensteuer und GemeindeKapitalsteuer durch den Gemeindepfleger eingezogen, sowie die Hundeaufnahme von dem Ortsvorsteher besorgt wird.
5. Die Höhe der Sicherheitsleistung hat der Gemeinderat festzusetzen dieselbe ist festgesetzt bis 1432M ordentlicher voranschlagsmäßiger Einahmen;
1/4 von 1232 Landwirt. Umlage 308M
Gemeindeumlagen im Betrag von 5273M
Gemeindeeinkommensteuer 320M
Summa 8033M
a 4% = 321M
und wird der seitherige Beschluß auf 400M dementsprechend geändert.
Änderungen bleiben hier wie bei allen Bestimmungen des Dienstvertrages vorbehalten
Christian Carle 1919 - 1925
(1913-1929)
 
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 31.März 1919 findet sich zur Wahl des Gemeindepflegers folgendes:

Nachdem die Wahlperiode des Gemeindepflegers Christian Carle heute endigt, wird heute zur Neuwahl geschritte, unter folgenden Bestimmungen:
Die Wahlperiode wird auf 6 Jahre 1.April 1919 - 31.März 1925 festgesetzt, bezüglich der Belohnung und Sicherheitsleistung und der am 15. April 1908 mit dem Gemeindepfleger oben Seite 163 abgeschlossenen Dienstvertrags wird nichts geändert;

Neuwahl des Gemeindepfleger
Wahlperiode 6 Jahre von 1.April - 31.März 1925
wiedergewählt Christian Carle; letzterer gilt also auch aufs Neue.
Bei der hierauf in geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl erhielt alle 5 vom Gemeinderat abgegebene Stimmen der seitherige Rechner Christian Carle, 5 Stimmen wozu der Bürgerausschuß seine Zustimmung erteilt
Beschluß
Den Neugewählten Rechner s. ob. S. 292 auf seine früher abgeöegten Diensteid hinzuweisen, im übrigen soll es bei den seitherigen Bestimmungen sein Verbleiben haben
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.Oktober 1921 findet sich eine Auflistung der Beamtengehälter:

Bitte auf die kleine Grafik klicken.
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 29.Januar 1924 findet sich zum Gehalt des Gemeindepflegers folgendes:

Nachdem der Gemeindepfleger im Frieden jährlich 300M Gahalt bezog, derselbe zur Zeit für seine fast 10 fache Arbeitszeit ab 1.Januar 1924 monatlich 17M 25d also jährlich nur 207M bezieht, ferner nachdem früher 1 mal jährlich auswärts der Steuereinzug erfolgte u nun jeden Monat erfolgen muß wird
Beschlossen:
Den Gehalt des Gemeindepflegers ab 1.januar 1924 von 20% auf 30% zu erhöhen u für die über den 31.Dezember 1923 zurückliegende Zeit, zugleich auch als Auslageersatz für Auswärtige Dienstverichtungen, ihm 30M aus der Gemeindekasse zu bewilligen. Die ERhöhung von 20 auf 30% soll nur so lange dauern als die Steuereingänge allmonatlich erfolgen müssen.
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 05.September 1925 findet sich zur Wahl des Gemeindepflegers folgendes:

Nachdem die Wahlperiode des Gemeindepflegers Christ. Carle am 31.März d.J. zu Ende war dieser Zeitpunkt leider übersehen wurde wird heute zur Neuwahl geschritten.
Beschluß
Die Wahlperiode wird auf die Dauer von 6 Jahren ab 1.April 1925 bis 31.März 1931 festgesetzt.
Bei der hierauf in geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl erhielt der seitherige Gemeindepfleger Christian Carle von 7 abgegebenen Stimmzettel 6 Ja (ein Wahlzettel ohne Namen) . Der seitherige Gemeindepfl. Chr. Carle ist somit als gewählt zu betrachten u wird auf seinen frühern Diensteid hingewiesen
Christian Carle 1925 - 1929
(1913-1929)
Er starb am 02 Januar 1929. Seine Amtszeit wäre eigentlich bis 1931 gegangen.
Karl Michael Bort 1872-1942 in Verrenberg
Karl Michael Bort
1929 - 1935 Bei der Neuwahl vom 12.01.1929 gab es folgende Kanidaten:
Karl Michael Bort 4 Stimmen
Gebert 2 Stimmen
Görtz 1 Stimme.
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Januar 1929 findet sich zur Wahl des Gemeindepflegers folgendes:

Gemeindepfleger Carle starb am 2. d.M. u es ist daher eine Neuwahl vorzunehmen.
Zunächst werden wegen der Besoldungs u Sicherheitsleistungsverhältnisse folgende Erhebungen gemacht:
1.) Die Belohnung des Gemeindepflegers beträgt laut Besoldungssatzung vom 6.Sept. 1928 genehmigt vom Oberamt am 15.Oktober 1928 Gruppe I14 und 30% Dinstliche Inanspruchnahmen; Kinderzulagen werden nicht gewährt.
2.) Sicherheitsleistung ist zu verlangen ...... 1 Z.10 der Verrordn. des Staats.Minist. vom 29.III.1924 Reg.Bl.S.193
Es wird nun nach stattgehalter Beratung weiter
Beschlossen
1.) Die Wahl eines Gemeindepflegers in heutiger Sitzung vorzunehmen u die Dienstzeit auf 6 Jahre vom 16.Januar 1929 bis 15.Januar 1935 festzsetzen.
2.) Die Belohnung auf jährlich 400RM festzusetzen, die Stelle des Gemeindepflegers aus der Besoldungssatzung zu löschen u dazu sich die Oberamtliche Genehmigung zu erbitten; Sicherheitsleist. auf 1000M mittelst dage.... Gütersicherh. festzusetzen.
3.) Bei der nun vom Gemeinderat in geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl haben erhalten
Karl Bort 4 Stimmen
Fritz Gebert 2 Stimmen
Jak. Görtz u Hofmann je 1 Stimme
Es ist somit gewählt Karl Bort Gemeinderat u Landwirt
geboren den 9.November 1872
Der Gewählte erklärt, die auf ihn gefallene Wahl unter den neuen Besoldungsverhältnissen, mit Sicherheitsleistung annehmen zu wollen u wird sofort vom Ortsvorsteher nach Verlesung der gesetzl. Strafbestimmungen u des Eidsvorhaltes vorschriftsmäßig beeidigt.
Dies u den Besitz bezw Empfang einer Dienstvorschrift bestätigt
Vom Gemeinderat wird nun weiter
Beschlossen
1. Den neuen Gemeindepfleger auf den 15.Januar d.J. das Amt vorschriftsmäßig übergeben zu lassen;
2. Daß der Gewählte kein Wirtschaftsgewerbe betribt u bei ihm auch sonst keine Ausschließungsgründe zutreffen hiemit zu bestätigen, u die Verwahrung der Wertpapiere nach früherem Beschluß nicht dem Rechner sondern dem Ortsvorsteher übertragen ist
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 01.März 1929 findet sich zur Besoldung des Gemeindepflegers folgendes:

Das Oberamt beanstandet durch Erl. V 15 I 29 den Gemeinderatsbeschluß v 12 I 29 betr.
Streichung der Gemeindepflegerstelle aus der Besoldungssatzung und Gehaltsfestsetzung auf jährlich 400RM.
Weil der Gehalt unter Zugrundlegung des S.23 V.d.z.K.L.G einer Dienstl. Inanspruchnahmen von 15% entspricht, während ... in Gemeinden von 200-400 E. (Verrenberg hat 328) 20-30% beträgt. Die mittlere Stufe von Gr14 beträgt 2300 nebst 348 Wohnungsgeld zus 2708RM, daraus statt 30 nur 25% also 677RM Gehalt.
Der Gemeinderat hat sich zu seinem Beschluß v 12.I.29 durch eine Unterschriftensammlung beeinflussen lassen. Zur Berichtigung jener Niederschrift v 12.I.29 ergeht der
Beschluß
1. Die dienstliche Inanspruchnahmen des Gemeindepflegers von 30 auf 25 v.h. herabzusetzen, die Besoldungssatzung im übrigen aber zu belassen, so daß der Gehalt mit 2000 u 348RM Wohnungsgeld beginnt tut zu 1/4tel 587RM dieser erhöht ich alle 2 Jahre um (90 zu 1/4) = 22,50RM und erledigt nach 16Jahren (2700+348=3048 zu 1/4) mit 762RM.
2. Das Oberamt um Genehmigung zu bitten
3. auf Sicherheitsleistung bis auf weiteres zu verzichten.
Den Ablauf der Dienstzeit auf 31.März 1935 festzusetzen


Nachtrag links:
Ich begnüge mich für 1929 mit 400RM und von 1930 ab mit 20% des Grundgehalts u Wohnungsgeld
Gemeindepfleger Bort
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 01.April 1929 findet sich zur Besoldung des Gemeindepflegers folgendes:

Die Oberamtliche Genehmigung der Belohnung des neugewählten Gemeindepfl. Wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 01.April 1929 findet sich zur Besoldung des Gemeindepflegers folgendes:

2.) Die Stelle des Gemeindepflegers gemäß dem Gemeinderatsbeschluß vom 1.März 1929 wie bisher in der Besoldungssatzung zu belassen u. die Dienstliche Inanspruchnahme entsprechend seiner Erklärung auf 20% des Grundgehalts u. Wohnungsgeld festzusetzen, das Oberamt um Genehmigung der Satzungsänderung zu bitten.
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 21.April 1931 findet sich zum Gehalt des Gemeindepflegers folgendes:

Nachdem in letzter Zeit der Gemeinderat wegen der zur Zeit so ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse wiederholt beraten, auch aus der bürgerschaft heraus Anregungen ergingen, die Besoldungen der Gemeindebeamten noch mehr zu kürzen, und die dermaligen Stelleninhaber entgegenkommend sich einstellen, wird in Abwesenheit des Ortsvorstehers, des Gemeindepflegers und unter dem Vorsitz des Verwaltungsakteurs
Beschlossen
1. ab 1.April 1931 den Gehalt des Ortsvorstehers auf jährlich 1200RM, den des Gemeindepflegers auf 480RM festzusetzen, die Stelle des letzteren ebenfalls aus der Besoldungssatzung zu streichen, womit alle Beamtenstellen aus der Besoldungssazung herausgenommen sind
2. dem Ortsvorsteher die Gebühren der freiwilligen Gerichtsbarkeit als Amtsaufwand zu überlassen
3. das Oberamt unter Vorlage von Doppelauszügen um Genehmigung zu bitten auch der Gemeindepflege einen Auszug zu fertigen
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 22.Januar 1931 findet sich die Vollmacht, die dem Gemeindepfleger ausgesprochen wird:

Um nicht bei jeder Vornahme einer Rechtshandlung eine Vollmacht auszustellen wird
Beschlossen
Den Gemeindepfleger Karl Bort als Bevollmächtigten der Gemeinde für immer aufzustellen (Die Vollmacht liegt bei den Grundakten No.84)
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.Mai 1934 findet sich zum Gehalt des Gemeindepflegers folgendes:

Bei der heutigen Veranschlagsberatung bringt der Gemeindepfleger vor, daß er im Blick auf die angespannte Finanzlage der Gemeinde mit Wirkung vom 1.April 1934 an seinem Jahresgehalt freiwillig von 480RM auf 400 RM ermäßige.
Beschluß
Von dieser Mitteilung dankbar Kenntnis zu nehmen u sich mit dieser Ermäßigung einverstanden zu erklären
In den Verrenberger Gemeinderatsprotokoll von 1969 und 1970 wird Artur Munsch als Gemeindepfleger genannt.

Bis dato wurden nur die Gemeinderatsprotokolle bis 1934 ausgewertet.
Quelle:
Staatsarchiv Ludwigsburg; F 192 II / Bü 1524
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
 

Bürgerausschuss



In den Jahren 1816 bis 1822 nahm König Wilhelm I. eine grundlegende Reformierung der württembergischen Gemeindeverfassung vor.
Hierbei wurde dem Gemeinderat eine zweite Kammer, der Bürgerausschuß (anfangs auch unter der Bezeichnung Gemeindedeputation) als Kontrollgremium und Vertretung der Bürgerschaft zur Seite gestellt.
Durch Gesetz vom 15. März 1919 wurden die Bürgerausschüsse abgeschafft.

Hier ein kleiner Auszug aus dem Gesetz vom 1. März 1822:

§ 47. Bürger-Ausschuß. Die Bürgerschaft hat keinen Antheil an der öffentlichen Verwaltung, und darf ohne Berufung des Orts-Vorstehers sich nicht versammeln. Sie wird aber dem Gemeinde-Rathe gegenüber durch einen beständigen Bürger-Ausschuß vertreten, der von der Bürgerschaft aus ihrer Mitte gewählt wird.

§ 48. Zahl der Mitglieder des Ausschusses. Die Zahl der Mitglieder des Ausschusses wird in jeder einzelnen Gemeinde durch die Zahl der Glieder des Gemeinde-Rathes (mit Einschluß des ersten Orts-Vorstehers) bestimmt.

§ 49. Wählbarkeit. Der Bürger-Ausschuß wird je auf zwei Jahre gewählt. Alljährlich hat die Hälfte desselben auszutreten.
Zur Wählbarkeit werden dieselben Eigenschaften wie zum Sitz im Gemeinde-Rathe (§ 6.) erfordert; doch stehen Verwandtschafts-Verhältnisse mit andern Mitglieder des Ausschusses oder des Gemeinde-Rathes der Wahl nicht im Wege.
Jeder Bürger ist als solcher verbunden, die auf ihn gefallene Wahl unweigerliche anzunehmen, und an den Verhandlungen des Ausschusses, so weit es nur immer seine übrigen Verhältnisse gestatten, Theil zu nehmen.
Die austretenden Mitglieder können erst nach Jahresfrist wieder gewählt werden, sind aber zu Annahme der Stelle erst nach Verfluß zweier Jahre (vom Austritte an zu rechnen) verbunden.
Wird einem Mitgliede des Bürger-Ausschusses ein Gemeinde-Amt übertragen, so hat dasselbe für den Fall der Annahme dieses Amtes aus dem Bürger-Ausschusse zu treten.

Durch Gesetz vom 16. Juni 1885 wurde der § 49 Abs. 4 aufgehoben.
Ab 1891 wurden die Mitglieder auf 4 Jahre gewählt.


Die Jahreszahlen geben an, in welchen Jahren die genannten Personen gewählt wurden oder in den Protokollen genannt wurden.
Die tatsächliche Amtszeit kann unter Umständen 1-3 Jahre abweichen.
Neu im Bürgerausschuss.
Letzte Erwähnung im Bürgerausschuss.
Diese Auflistung ist noch unvollständig!
Namen Jahr Bemerkung
Es wurden im August neu gewählt:
Johann Michael Ilg, Georg Michael Kimmel,
Johann Frank, Peter W...
1829  
Es wurden im Mai neu gewählt:
Johann Peter Wenninger, Weeber, Johann Michael Braun
1831 Johann Michael Braun starb noch 1831
Es wurden im September neu gewählt:
Georg Johann Gottlieb Atz, Gottlieb Mugele, Johann Andreas Ilg, Georg Schanzenbach
Im laufe des Jahres wurden noch erwähnt:
Johann Peter Wenninger, Johann Michael Ilg, Georg Michael Kimmel,
Frank, Weeber, Peter Christoph Binhammer
1832  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Johann Peter Wenninger, Johann Michael Ilg, Georg Michael Kimmel,
Georg Johann Gottlieb Atz, Georg Schanzenbach, Gottlieb Mugele
1833  
Es wurden neu gewählt:
Johann Michael Ilg, Georg Michael Kimmel, Johann Joseph Wenninger
Johann Antonius Hörger
1834  
Aus dem Bürgerausschuß ist mit Tod ausgeschieden:
Johann Antonius Hörger
Es wurden neu gewählt:
Johann Georg Kimmel
1835  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Johann Frank, Johann Georg Weippert, Johann Heinrich Steinbach
Johann Peter Wenninger, Johann Andreas Ilg, Johann Michael Christoph Wüstholz
1839  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Johann Peter Wenninger, Georg Peter Ilg, Johann Georg Kimmel
Johann Frank, Georg Matthäus Krämer, Johann Heinrich Steinbach
Johann Georg Weippert, Johann Michael Christoph Wüstholz, Johann Andreas Ilg
Michael Matthäus Kraft
1840  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Georg Johann Gottlieb Atz, Georg Peter Ilg, Johann Georg Kimmel
Georg Matthäus Krämer, Johann Jacob Anton Hörger, Johann Georg Friedrich Weiß
1841  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Georg Johann Gottlieb Atz, Georg Peter Ilg, Johann Georg Kimmel
Johann Jacob Anton Hörger, Johann Georg Friedrich Weiß,
1842  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Georg Johann Gottlieb Atz, Johann Jacob Anton Hörger, Johann Andreas Ilg
Michael Matthäus Kraft, Johann Heinrich Steinbach, Johann Michael Bort
Johann Georg Weippert, Johann Georg Kimmel, Christoph Adam Layh
1843  
Es wurden neu gewählt:
Georg Matthäus Mugele, Johann Georg Friedrich Weiß, Johann Jacob Anton Hörger
1844  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Georg Matthäus Mugele, Johann Jacob Anton Hörger, Georg Schanzenbach,
Georg Johann Gottlieb Atz, Johann Heinrich Jacob Utz, Peter Frank
Georg Friedrich Knappenberger, Johann Michael Bort
1846  
Aus dem Bürgerausschuß sind ausgetreten:
Georg Johann Gottlieb Atz, Johann Heinrich Jacob Utz, Georg Schanzenbach, Peter Frank
Es wurden neu gewählt:
Johann Jacob Anton Hörger, Christoph Adam Layh, Johann Georg Dölbor
Johann Michael Bort, Friedrich Kern
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Georg Friedrich Knappenberger
1847  
Aus dem Bürgerausschuß sind ausgetreten:
Friedrich Kern, Georg Friedrich Knappenberger, Johann Michael Bort
Es wurden neu gewählt:
Johann Georg Weippert, Peter Frank, Johann Georg Kimmel
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Johann Jacob Anton Hörger, Johann Georg Dölbor
Christoph Adam Layh, Georg Adam Bort
1848  
Es wurden neu gewählt:
Georg Adam Bort, Johann Heinrich Käppler, Johann Georg Friedrich Weiß
Johann Heinrich Jacob Utz
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Wenninger, Johann Ludwig Zöller, Christian Friedrich Mezger
1850 Zöller ist 1852 gestorben
Aus dem Bürgerausschuß sind ausgetreten:
Peter Frank, Georg Adam Bort, Johann Georg Friedrich Weiß
Es wurden neu gewählt:
Friedrich Kern, Johann Georg Schanzenbach, Georg Peter Geist
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Christian Friedrich Mezger, Johann Georg Dölbor
1853  
Aus dem Bürgerausschuß sind ausgetreten:
Christian Friedrich Mezger, Johann Michael Bort, Johann Georg Dölbor und
Johann Georg Schanzenbach(wurde Gemeinderath)
Es wurden neu gewählt:
Georg Michael Kipf, Johann Heinrich Jacob Utz, Johann Georg Haußler,
Georg Friedrich Schanzenbach, Alt Peter Frank
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Georg Peter Geist, Frank, Friedrich Kern
1854  
Aus dem Bürgerausschuß sind ausgetreten:
Friedrich Kern, Georg Peter Geist
Es wurden neu gewählt:
Christian Friedrich Mezger als Obmann, Peter Frank
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Georg Michael Kipf, Johann Georg Haußler, Georg Friedrich Schanzenbach,
Johann Heinrich Jacob Utz, Alt Peter Frank
1855  
Aus dem Bürgerausschuß sind ausgetreten:
Johann Heinrich Jacob Utz, Alt Peter Frank, Georg Friedrich Schanzenbach,
Georg Michael Kipf, Johann Georg Haußler
Es wurden neu gewählt:
Johann Weiß, Johann Georg Dölbor, Johann Georg Friedrich Weiß,
Friedrich Kern, Johann Michael Bort
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Christian Friedrich Mezger
1856  
Es wurden neu gewählt (Juli):
Carl Christian Carle, Johann Georg Ludwig Mugele (als Obmann)
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Christian Friedrich Mezger, Friedrich Kern, Johann Weiß,
Johann Georg Friedrich Weiß, Johann Georg Dölbor, Johann Michael Bort
1857  
Es wurden neu gewählt:
Georg Michael Zentler, jung Peter Frank, Christian Franz Atz,
Johann Friedrich Ziegler, Georg Michael Kipf
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Johann Georg Ludwig Mugele (Obmann), Friedrich Kern, Johann Georg Dölbor,
Johann Michael Bort, Johann Georg Friedrich Weiß
1858  
Es wurden neu gewählt:
Georg Gottlieb Zöller (Obmann), Johann Georg Schluchter
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Christian Franz Atz, Johann Friedrich Ziegler, Georg Michael Kipf,
Georg Michael Zentler
1859  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Georg Gottlieb Zöller (Obmann), Johann Georg Schluchter, Johann Georg Dölbor
Schanzenbach, Weiß, Frank, Frank, Karl Friedrich Hägele, Georg Leonhard Carle
1861 Georg Leonhard Carle ist Feb 1862 gestorben
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Frank, Johann Georg Ludwig Mugele, Johann Friedrich Ziegler
Georg Gottlieb Zöller, Georg Kasper Michael Schmelzle, Johann Georg Haußler, Bort
1862  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Die gleichen Personen wie 1862
1863  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Johann Friedrich Ziegler, Georg Gottlieb Zöller, Georg Kasper Michael Schmelzle
Johann Georg Haußler, Bort, Johann Georg Dölbor
1864  
Es wurden neu gewählt:
Johann Georg Frank, Johann Georg Friedrich Weiß, Carl Klaiber
Philipp Heinrich Bühner
1865  
Eintrag im Gemeinderatsprotokoll 03.September 1867:
Da nach mehrmaligen Unordnungen welche bei den Sizungen der Bürgerlichen Collegien wegen … nicht oder zu spät erschienen sind vorgekommen sind so haben beide Collegien einstimmig erklärt und
Beschlossen
Daß mann ein Mitglied, welches die Vorladung erlangt hat, ohne Erlaubniß des Ortsvorstands nicht erscheint um
30x
Und derjenige welcher 1/2 Stund nach der bestimmten Vorladungszeit zu spät kommt um 15x. gestraft werden.
Die Strafe darf aber nicht in die Gemeinde kasse, sondern die Collegien haben sich vorbehalten dieselbe nach ihrem Gutachten zu verwenden
Es wurden neu gewählt:
als Obmann: Johann Peter Christoph Zorn
Als Mitglieder wird erwähnt:

Georg Friedrich Buchta, Christian Friedrich Reber, Michael Bort
1874  
Eintrag im "Schultheißenamt Protokoll" 19.Mai 1876:
Schon öfter ist es vorgekommen daß GeRath und Bürgerausschuß zu den bestimmten Verhandlungen sehr unregelmäßig erschienen ja sogar gänzlich ausgeblieben sind.
Dies ist namentlich bei den am 12.Mai Abends 5 Uhr bestellten Sitzung vorgekommen, daß vom GeRath und Bürgerausschuß sogar auf wiederholtes auffordern theils nicht erschienen sind.
Namentlich ist GeRath Zöller und Schmelzle nicht erschienen.
Dies hat anscheinend das Bürgerausschußmitglied Pet. Frank zu ungeziemhenden Ausdrücken veranlaßt wobei namentlich hervorgehoben wurde daß GeRath Zöller bei der Verhandlung am 28.April ins Haken gegangen und nicht angewohnt habe.
Frank übrigens welcher sich ungeziehmend Ausdrückte bediente und eigentlich das Rathszimmer ohne geschlossene Verhandlung verließ hatte seit seiner 1/2 jährigen Dienstzeit erst 1.mal zu f......iren, und mußte zu der Verhandlung am 12.Mai ebenfalls wiederholt von dem Amtsdiener bestellt werden.
Diese Ereigniße veranlassen den Ortsvorsteher zu ernstlicher Wahrnung, und zwar GeRath Schlezle und Zöller wegen unregelmäßigen erscheinens.
Das Bürgerausschußmitglied Frank aber wegen ungeziehmender Ausdrücken da er vorher einen Ordnungsmäßigen Antrag nicht gestellt hat
Die gewarnten erklären nun einverst. sämtl. Colleg daß auch schon andere Mitglieder zu spät erschienen sind, und sollte für dießmal mit einer Warnung der sämtlichen Bürgerlichen Collegien in der Weiße stattfinden, daß für Zukunft bei einem unentschuldig ausbleibenden eine Strafe von 50Pf festgesetzt sein soll. Ueber diejenige Mitglieder welche über 15 Minuten zu spät erscheinen hat der Gemeinderath zu erkennen wobei die Strafe nicht unter 50Pf bei Urtheilsfällung statt finden soll

Nachtrag links:
Die Festsetzung einer Strafe von weniger als 1.Mark ist gesetzlich ungültig (§27. des Reichsstraf Gesetzbuchs)
Daher wird nebiger Beschluß von Amtswegen als ungültig erklärt
den 22.Aug 1876
Es wurden neu gewählt:
Johann Georg Schluchter, Georg Adam Michael Bort, Peter Frank, Johann Georg Haußler
1876  
Es wurden neu gewählt:
Johann Peter Christoph Zorn, Johann Jacob Sebbach sen., Michael Bort
1877  
Es wurden neu gewählt:
Georg Gottlieb Zöller (als Omann), Georg Schanzenbach, Johann David Karl Scholl
Johann Georg Frank
1878  
Es wurden neu gewählt:
Johann Georg Haußler, Johann Georg Schluchter, Georg Adam Michael Bort
1879  
Es wurden neu gewählt:
Johann Bort als Obmann, Johann Michael Bort jun., Johann Peter Christoph Zorn
Johann Jacob Sebbach
1880  
Es wurden neu gewählt:
Johann David Karl Scholl, Georg Gottlieb Zöller, Johann Georg Frank
1881  
Es wurden neu gewählt:
Johann Georg Schluchter, Georg Friedrich Schanzenbach, Georg Adam Michael Bort
Christian Görtz
1882  
Es wurden neu gewählt:
Johann Georg Haußler, Johann Peter Christoph Zorn, Michael Bort
Als Mitglieder wird erwähnt:

Johann Georg Schluchter, Georg Schanzenbach, Görtz
1883  
Es wurden neu gewählt:
Johann Michael Adam Bort als Obmann, Johann David Karl Scholl
Georg Gottlieb Zöller, Johann Jacob Sebbach
1884  
Es wurden neu gewählt:
Georg Friedrich Schanzenbach, Christian Görz, Johann Georg Frank
Als Mitglieder wird erwähnt:
Johann Michael Adam Bort, Georg Gottlieb Zöller, Johann Jacob Sebbach
Johann David Karl Scholl
1885  
Es wurden neu gewählt:
Johann Michael Peter Bort geb. Frank, Johann Michael Adam Bort, Johann Peter Christoph Zorn
Johann Friedrich Haußler
1886  
Es wurden neu gewählt:
Johann Michael Adam Bort, Johann Jacob Sebbach, Johann Georg Schenk
1887  
Es wurden neu gewählt:
Christian Gottlieb Michael Mezger als Obmann, Johann David Karl Scholl
Johann Georg Frank, Johann Joseph Stark
Als Mitglieder wird erwähnt:
Johann Michael Adam Bort, Johann Georg Schenk
1888  
Es wurden neu gewählt:
Johann Michael Peter Bort geb. Frank, Georg Friedrich Schanzenbach
Johann Christian Karl Peter Frank
1889  
Es wurden neu gewählt:
Johann Michael Adam Bort, Johann Georg Schenk
Johann Peter Christoph Zorn, Johann Friedrich Haußler
1890  
Ab 1891 wurden die Mitglieder auf 4 Jahre gewählt.
Es muss laut Gesetz ein fester Wahltermin für die Wahl des Bürgerausschusses bestimmt werden. Ist in Zukunft der 30.Dezember..
Es wurden neu gewählt:
Georg Adam Michael Bort, Johann Georg Frank, Christian Gottlieb Michael Mezger
1891  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Johann Michael Adam Bort, Johann Michael Bort, Johann Georg Schenk
Georg Friedrich Schanzenbach, Johann Georg Frank, Johann David Karl Scholl
Johann Friedrich Haußler
1892  
Es wurden neu gewählt:
Johann David Karl Scholl, Johann Georg Frank, Georg Adam Michael Bort
1893  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Johann Michael Adam Bort, Johann Michael Bort, Johann Georg Schenk
Georg Friedrich Schanzenbach, Johann Georg Frank, Bort
1894  
Es wurden neu gewählt:
Georg Friedrich Schanzenbach, Johann Michael Adam Bort, Johann Georg Schenk
Georg Gottlieb Strecker, Leonhard Kübler
1895  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Bort (Obmann), Johann Georg Schenk, Johann Georg Frank
Georg Friedrich Schanzenbach, Leonhard Kübler
1896  
Es wurden neu gewählt:
Georg Adam Michael Bort, Christian Gottlieb Michael Mezger
Johann Friedrich Haußler
1897  
Es wurden für die Zeit 1.1.1899 - 31.12.1902 neu gewählt:
Johann Schenk, Georg Gottlieb Strecker, Robert Marmein, Johann Stark
1899  
Es wurden für die Zeit 1.1.1901 - 31.12.1904 neu gewählt:
Georg Adam Michael Bort, Christian Gottlieb Michael Mezger, Johann Friedrich Haußler
1901  
Es wurden neu gewählt:
Johann Schenk, Georg Gottlieb Strecker, Johann Stark, Jakob Werner
1903  
Es wurden für die Zeit 1.1.1904 - 31.12.1910 neu gewählt:
Georg Schanzenbach, Johann Georg Schenk

Jakob Werner wird für ein Jahr als Obmann gewählt.
1904 Georg Friedrich Schanzenbach starb am 02.01.1906

Johann Georg Schenk wechselte am 01.Jan 1910 in den Gemeinderat
Es wurden für die Zeit 1.1.1905 - 31.12.1908 neu gewählt:
Christian Gottlieb Michael Mezger, Georg Adam Michael Bort, Johann Friedrich Haußler
1905  
Es wurden für die Zeit 1.1.1907 - 31.12.1910 neu gewählt:
Georg Gottlieb Strecker, Johann Ludwig Frank, Johann Jacob Ungerer

Jakob Werner wird als Obmann gewählt.
1907  
Es wurden für die Zeit 1.1.1909 - 31.12.1912 neu gewählt:
Christian Gottlieb Michael Mezger, Georg Adam Michael Bort, Johann Friedrich Haußler

A. Bort wird als Obmann gewählt.
1909  
Es wurden für die Zeit 1.1.1911 - 31.12.1914 neu gewählt:
Georg Gottlieb Strecker, Johann Jacob Ungerer, Friedrich Härterich, Christian Friedrich Hofmann

A. Bort wird als Obmann gewählt.
1911  
Es wurden für die Zeit 1.1.1913 - 31.12.1916 neu gewählt:
Christian Gottlieb Michael Mezger, Georg Adam Michael Bort, Johann Friedrich Haußler

A. Bort wird als Obmann gewählt.
1913  
Es wurden für die Zeit 1.1.1915 - 31.12.1918 neu gewählt:
Johann Jacob Ungerer, Christian Friedrich Hofmann, Jakob David Seebach, Karl Bort

A. Bort wird als Obmann gewählt.
1915  
1916 heist es in den Gemeinderatsprotokollen, dass aufgrund des Krieges und gesetzlicher Regelungen die Wahl bis auf weiteres verschoben wird
Bis dato wurden nur die Gemeinderatsprotokolle bis 1921 ausgewertet.
 

Ortsvorsteher




Name Zeit von-bis Bemerkung
Alfons Schilling 1972 - 1987 Erster Ortsvorsteher nach der Eingemeindung von Verrenberg 1972
Hermann Hochgräber 1987 - 1989
Klaus Brand 1989 - 1994
Thomas Basel 1994 - 2009
Stefan Buchholz 2009 - ????
 

Quellennachweis.

Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißen-Amt Protokoll
PfarrGemeinderath-Protokoll 46 (Bitzfeld) - "Familienregister aus alten Kirchenbüchern". Vielen Dank an Frau Grieb!!
Intelligenz Blatt Oehringen 1842
Staatsarchiv Ludwigsburg E 175 Bü 2372
Staatsarchiv Ludwigsburg E 175 Bü 7538
Staatsarchiv Ludwigsburg E 175 Bü 1986
Buch: "750 Jahre Bitzfeld Ein Dorf an der Grenze" Seite 399 von Hans Jörg und Rosemarie Grieb
Deutscher Merkur