Georg Leonhard Hoffmann, Bürger und Söldner, 1836 Feldschütz altes kirchliches Familienregister 1808 fol.106 23.10.1777 - 03.05.1848 neues kirchliches Familienregister 1808-1890 fol.74 oo 23.11.1808 Eva Rosina Barbara Brand (Hat sie später einen Kottmann geheiratet?) 25.10.1783 - 09.04.1852 | |----------------|-------------------------|----------------------|-------------------|-----------------| | | | | | | Rosina Sophia Rosina Barbara (1) Georg Leonhard Leonhard Martin Magdalena Barbara Johann Michael 20.01.1817- 23.09.1819- 11.05.1815- 09.05.1813- 29.07.1822- 22.02.1802- 20.09.1817 01.04.1870 17.06.1893 03.09.1880 09.05.1861 unehelich | oo 16.08.1842 oo 27.04.1841 | 26.06.1867 |-Johann Martin Anna Maria Katharina Rosine Barbara |-Martin Heinrich oo 24.10.1837 | Heinrich (1) Firnkorn Messer | 23.01.1849- Regina Elisabetha | 15.03.1845- 07.12.1821- 21.01.1815- | 28.11.1849 03.02.1809- | 12.05.1904 17.01.1893 27.10.1867 | 30.08.1879 | oo 18.05.1875 |-Heinrich Georg | Christine Gottliebin | Albrecht | Badmann | 27.04.1850- | 19.09.1851- | ??.??.???? | ??.??.???? | | |-Rosine Barbara |-Friedrich 11.10.1853- Leonhard 20.10.1853 20.09.1852- 29.09.1852 In den Amtsrechnungen von 1808/1809 steht auf Fol.130: "Leonhard Hofmann zu Verrenberg, welcher am 12t November von Michel Branden Wb das halbe Gütle übernommen, worunter die wenig Handlohnbare Stück um 125fl. taxiert worden. No 49" Laut einem Nachtrag im Lagerbuch von 1740 war es die nördlichen Hälfte des Hauses Nr.54, das Georg Leonhard Hoffmann übernahm. Im Messbuch von 1818 wird Georg Leonhard Hofmann als Besitzer der nördl. Hälfte des Haus Nr.54 genannt. 1837 verkaufte Georg Leonhard Hofmann seine Haushälfte an seinen Sohn Michael Hofmann.
(1) Johann Martin Heinrich war der uneheliche Sohn von Rosina Barbara Hoffmann. Als Vater wird in seinem Familienregister Leonhard Heinrich aus Obermaßholderbach angegeben. Dieser scheint bis zu seinem Tod in Verrenberg gelebt zu haben, auch wenn sie nicht heirateten. Sie hatte nach seinem Tod 1851 einen weiteren unehelichen Sohn, Friedrich Leonhard. Als Vater hat sie einen Friedrich Leiblen aus Schwäbisch Hall angegeben. Dieser bestritt aber die Vaterschaft. Nach ihrem Tod wurde am 03.06.1870 ihr Fahrniß verkauft (siehe unten).
Georg Leonhard Hoffmann erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Gutskauf - 1808 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Aufnahme Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: durch Gutskauf ao 1808 |
Georg Leonhard Hoffmann - er wird gestraft - 1830 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 29.März 1830 findet sich folgendes: wurde durch den genannten Rat beschlosen, das der Leonhard Hofmann wegen Seinem Sohn, weil er durch eine Mistfart dem Peter Frank über den Kleh gefahren ist um 30x gestraft ist. Wurde von dem Leonhart Hofman an erkant. |
Georg Leonhard Hoffmann - er setzt Anton Hörger als Güterpfleger ein - 1838 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.August 1838 findet sich folgendes: Der Anton Hörger wurde von dem Leonhart Hofmann als Güther Pfleger aufgestelt und verpflichtet. |
Magdalena Barbara Hofmann - Verpflegungsgeld für ihr hinterlassenes Kind - 1861 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 30.Dezember 1861 findet sich folgendes: Ferner hat Martin Ludwig von Cappel welcher mit der verstorbenen Magdalena Hofmann von ein Unehliches Kind erzeugt hat den Antrag gestellt daß er dieses Kind schon lange in Verpflegung habe und zwar seit dem es 2 Jahre alt war, darum die Mutter zu dem Kinde jezt gestorben kein Vermögen hinterlassen hatte sich einen Beitrag von 10f. aus der Gemeindekasse zu verschaffen suche. Der Gemeinderath hat diesem Gesuch gemäß unterm 12.Oct 1861 jährlich und zwar von 1.Juli 1861 an biß zum 14 Lebensjahr 5f. jährlich verwilligt, worauf sich aber der Antragsteller nicht einverstanden erklärt sondern das Offert mündlich gestellt hat statt 10f. 8f. annehmen wolle im andern falle übergebe er das Kind der his. Gemeinde zur Verpflegung Der Gemeinderath hat hierüber Beschlossen Dem Bittsteller 7f. pr. 1.Juli 1861 an bis zum 14.Lebensjahr alljährlich zu verwilligen. |