Verrenberg HistorischDie Familie Leonhard Martin Hoffmann
(1813-1880) in Verrenberg

Verhandlung gegen Michael Hofmann - 1836
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 08.Juni 1836 heist es:
Im Namen des Königs
In der Untersuchungs Sache gegen
Leonhardt Hofmann von Vörrenberg … wegen Injerim erklärt das K. Amts Gericht Pfedelbach, daß
Der gegen Michael Hofmann von vörrenberg vorgebrachte bezicht einer Mißhandlung der Schäfer Zorn als unerwiesen zu beruhen habe, und die Untersuchung gegen Leonhardt Michael und Martin Hofmann wegen wörtlicher Jnjurim gegen den Schäfer Zorn Ferner die Untersuchung gegen Schäfer Schwarz wegen Calimenie und Schultheiß Bort wegen Verleitung seiner Untergebener zu den fraglichen Injerim abzubrechen sei, jedoch Schäfer Johann Zorn von Forchtenberg, obgleich er wegen eingetretener Verjährung hinsichtlich der gegen Leonhardt Hofmann außgestoßener wörtlicher Injerim straffrei zu laßen ist, wegen Veranlaßung des ganzen Vorfalls und somit dieser Untersuchung durch diese weißen Injuruen zur Uebernahme der Kosten der gegenwärtigen Untersuchung zu Verurtheilen sei so beschlossen im K. Amts Gericht Pfedelbach

Martin Hofmann war wegen Körperverletzung angeklagt - 1839
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 25.Juni 1839 heist es:
Im Namen des Königs
In der vor dem K. Amtsgerichte Pfedelbach verhandelten Untersuchungssache gegen Regina Hofmann von Vörrenberg und … erklärt der Criminal Senat des K.Gerichts Hofes für den Jagstkreis daß
1) Die gegen Regina Hofman wegen versuchter Vergiftung ihres Ehemannes und Schwiegervaters eingeleitete Untersuchung für abgebrochen zu erklären und dieselbe hinsichtlich einer an ihrer Schwiegermutter verübten thätlichen Ehrenkränkung bei ........ Klage straffrei zu belassen dieselbe aber wegen Lüge vor Gericht mit einer
  a. Vier und zwanzig stündiger Gefängnißstrafe als Ordnungsstrafe zu belegen auf dieselbe 1/8 der Untersuchungskosten zuzuscheiden.
2) Michael Hofmann wegen der seiner Ehefrau Verübter thätlichen Ehrenkränkung bei erklärtem Verzichte auf die Klage straffrei zu belassen demselben aber 1/8 der Untersuchungskosten zuzuerkennen.
3) Martin Hofmann hinsichtlich des bezichts einer vom Christoph Schall von Waldbach Verübten Korperverletzung von der Instanz zu entbinden
4) 6/8 der untersuchungs Kosten und die zuspensions Kosten von der Gerichtsherrschaft zu tragen seyen.
So beschlosen im Criminal Senate des K. Gerichtshofes für den Jagstkreis Ellwangen

Leonhard Martin Hoffmann erwirbt das aktive Bürgerrecht - 1841
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt
Art und Zeit des Eintritts in das Bürgerrecht: "pro Verheurathung 7.Juni 1841 G.R.Prot Bl 151"

Leonhard Martin Hoffmann will das Bürgerrecht für seine Braut - 1841
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.Juni 1841 findet sich folgendes:
Heute erschien Martin Hofmann ledig von hier und bittet ihm Erlaubniß zur Verheirathung mit Rosina Barbara Messer von Schwöllbronn zu ertheilen und leztere in das hisige Bürgerrecht aufzunehmen.
Für sie legt er einen vom Gemeinderath Schwöllbronn ausgestellten Geburts Brief vom 29.Merz 1841 vor wornach sie 257f. Vermögen besizt und hinsichtlich ihres Predicats an keinem der in Art.19 des revidierten Bürger Rechtsgesezes bezeichneten Mängel leidet.
Hofmann ist Schumachermeister und besizt ein Wohnhaus. Sein Nahrungsstand ist ofenkundig gesichert, und wurde daher
Beschlossen
Dem Antrag des Hofmann zu entsprechen und anzusezen
für Hofmann als Bürgers Sohn
  Surogat für Feuer Aimer 1f. 30x.
für seine Braut
  .... Gebühr 5f.
  Sportel fürs Waisenhauß 1f. 0x.
wurten demselben 2 Obstbäume auf dem Comunboden zu pflanzen hat.

Beibringensinventur Leonhard Martin Hofmann - 1841
In der Beibringensinventur der Eheleute Leonhard Martin Hofmann findet sich am 04.08.1841 das Folgende
Unter dem Stichwort Liegenschaft steht:
"Die Eheleute haben vor der Ehe einige Liegenschaft erkauft, haben aber die verabredung getroffen, daß diese Erwerbung vor der Ehe als eine während der Ehe angeschehen und die Liegenschaft nicht in das Beibr. Inventar aufgenommen werden solle"
War damit der Kauf der linken (nördliche) Haushälfte Nr.14 gemeint? Im kaufbuch konnte kein Eintrag gefunden werden.
Das Beibringen des Ehemannes wird mit 189 fl. taxiert.


Beim Vermögen der Ehefrau heist es u.a.:
"Die Ehefrau erhielt auf den Tod ihrer Großeltern den 4.ten Theil von einem Wohnhaus u. von einem Weinberg, welches sie aber an ihren Bruder Jacob Messer in Schwöllbronn noch vor der Ehe verkauffte u. daher der noch ausstehende Kaufschilling hienoch ..."
Ihr Hausanteil wurde mit 40 fl. taxiert.
Das ihr zugefallene Vermögen der Großeltern war unter pflegerischen Verwaltung gestellt worden, da sie zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig war (Volljährigkeit erst ab 25) .
"Baargeld" 207 fl. 30 x.
Fahrnißgegenstände 0 fl.
"Summe des Großelterlichen Vermögens" 247 fl. 30 x.
Sie hatte ein eigenes Vermögen von 107 fl. 24 x.

Rosine Ernestina Christine Hoffmann wird ein 2.tes Dienstbuch ausgefertigt - 1858
Im Verrenberger "Verzeichnis der Dienstbücher" steht, dass ihr am 22.04.1858 ein 2.tes Dienstbuch ausgefertigt wurde,
das erste war verloren gegangen.

Louisa Friederike Hoffmann wird ein Dienstbuch ausgefertigt - 1864
Im Verrenberger "Verzeichnis der Dienstbücher" steht, dass ihr am 04.05.1864 ein Dienstbuch ausgefertigt wurde.
Sie war gerade 15 Jahre alt.

Rosine Ernestina Christine Hoffmann will nach Göttelfingen heiraten - 1866
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 21.Dezember 1866 findet sich folgendes:
Auf Ansuchen der Ernestina Hofmann von verrenberg welche die Absicht erklärt hat zu Göttelfingen OA Freudenstadt sich niederzulassen wird von dem unterzeichenten Gemeinderath beurkundet
1) Daß gedachte Ernestina Hofmann die ehliche Tochter des Martin Hofmann von hier und dessen Ehefrau Rosina geb. Messer von Schwöllbronn und laut vorgelegten Taufschein am 17.Oct. 1843 zu Verrenberg geboren ist.
2) Daß dieselbe zum Evangel. Confession sich bekennt
3) Daß sie zeit Unverehlicht und Kinderlos ist
4) Daß sie Württembergische Staats und Gemeindebürgerin zu Verrenberg ist
5) Daß dieselbe hinsichtlich ihres Prädikats unsers Wissens an keinem der im Geseze vom 4.Dec. 1838 Art.19. und vom 5.Mai 1852 Art.5 bezeichneten Mängel leidet
6) Das was ihr Vermögen betrifft dieselbe nach glaubhaftem Ausweise von ihren Eltern welche dieselbe Theils baar vorgezählt und theils durch Capitalschein
100f.
Einhundert Gulden zu Heurathgut erhällt und überdies noch für Aussteuer 103f.
zusammen 203f.
Eigenerspartes nach vorgelegtem Capitalschein 50f.
An Kleider und Leibweiszeug was aus der Fahrnisaufnahme ersichtlich ist 132f.
Zusammen 385f.
Mit Worten Dreihundert Achzig Fünf Gulden besizt
Worauf nichts in Nuzniesung steht und unsers Wissens keine Schulden haften.
7) Saß ihrem Austritt aus dem dieseitigen Gemeindeverband unsers Wissens kein Hinderniß im Wege steht


Zusatz links:
Der Vater der Ernestina Hofmann macht sich hiemit verbindlich daß er seiner Tochter Ernestina neben bemerkte
203f.
zur Heurathgut unverweigerlich verabreicht

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1501 Band 6)
Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: Kaufbücher
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: A 179 Verzeichnisse der ausgestellten Dienstbücher und Arbeitsbücher 1851-1937
Ortsarchiv Verrenberg: A 309 Nr.90 Beibringensinventur Leonhard Martin Hofmann, 1841