Verrenberg HistorischDie Familie Johann Jacob Anton Hörger
(1802-1861) in Verrenberg


Johann Jacob Anton Hörger erwirbt das aktive Bürgerrecht 11.November 1836
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt
Art und Zeit des Eintritts in das Bürgerrecht: 11.November 1836


1829 steht im "Gerichtshöfe des Königreichs Württemberg vom Jahr 1829" folgendes:
in der Richtigkeitsklagsache von dem Amts-Gericht Pfedelbach zwischen Anton Hörcher, von Verrenberg, Bekl., Onten, und Christine Rük, von Oberohrn,
Kl., Oatin, Ansprüche aus unehelicher Schwängerung betreffend, die erhobene Klage, unter Beurtheilung des Onten in die Kosten zweiter Instanz,
als unbegründet verworfen


Anton Hörger will für sich und seine Familie das Bürgerrecht - 1836
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.November 1836 findet sich folgendes:
Anton Hörger lediger Sohn des Michael Hörner und Bauer zu Vörrenberg hat sich Verheiratet mit der Louisa Dorothea Krämer von Schwölbronn und bittet um die Bürgerliche Annahme in das atief bürcher Recht da sie noch ihrem ausgesteltten Geburts Brief ein gutes Britecat hat und ein Vermögen Erhält von 1625f.
So wurde beschlossen ihn und seine Braut und sein Kind in das Bürgerrecht aufzunehmen.
Es sind die Annahme gebirn zu bezahlen.
er als Bürger Sohn 0f.
vor seine Braut 5f.
vor sein Kind 2f. 30x
Sportal von hier
Braut ans Kammeralamt 30x
vor Kind ans Kammeralamt 15x
Vor den Feuer Eimer 1f.30x

Anton Hörger - er wird von Georg Leonhard Hoffmann als Güterpfleger eingesetzt - 1838
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.August 1838 findet sich folgendes:
Der Anton Hörger wurde von dem Leonhart Hofmann als Güther Pfleger aufgestelt und verpflichtet.

Johann Jacob Anton Hörger wurde als Pfleger eingesetzt - 1847
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 08.April 1847 findet sich folgendes:
Nachträglich einen Eintrag gemacht, daß der Andon Hörger von hier den 31.May 1847 von dem Assistens Breinger verpflichtet wurt, für die Kinder des verstorbenen Johannes Gebhard bey der Theilung, woh der Eintrag erst Späder gemacht worden ist. Es wurde dabey bemerkt, daß der Pfleger ..... Verwaltung sofort hatte, weil die Mutter noch am Leben ist.

Johann Jacob Anton Hörger wird Pfleger der Catharina Christine Wied - 1853
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 08.April 1853 findet sich folgendes:
vor dem versammelten Gemeinderathe: Waisengericht.
Da von dem K. Ober-Amts-Gericht Oehringen verlangt worden ist, einen Pfleger aufzustellen und zu verpflichten für die Christina Wied, Enkel Tochter des Michael Ilg.
So wurde vor dem Gemeinderath und Waisengericht beschlossen diese Pflegschaft dem Gemeinderath Anton Hörger zu übergeben, worüber er damit einwilligt.
Nach dieser Einwilligung wurde dann der Pfleger Anton Hörger sogleich aufs feyerlichste verpflichtet vor dem Gemeinderath und Waisen Gericht
Im August 1853 wurde dann bereits Mattheus Mugele als neuer Pfleger eingesetzt. Warum wurde nach so kurzer Zeit ein neuer Pfleger bestellt?

Auflistung der Inhaber von Schäferei Gerechtsamen in Verrenberg - 1854
1854 wird Johann Jacob Anton Hörger mit 3 der insgesamt 120 Anteilen der Schäferei Gerechtsamen in Verrenberg aufgelistet.
Man sieht, dass die Anzahl der Anteile seit 1801 unverändert ist.
Diese Anteile sollen auf das Haus, den Hof gebunden sein.

Anton Hörger klagt gegen Messer von Unterohrn - 1856
Im "Schultheißenamt Protokoll" von 07.August 1856 heist es:
Es erschien Anton Hörger von hier vor dem Schultheißenamt und klagt an daß ihm Jacob Messer von Unterohrn an seinem Aker im Flührle neben Martin Frank und Martin Roth von Unterohrn welcher mit Haber angeblümt ist .. Schaden verursacht, Kläger bittet daher daß der verursachte Schaden Gemeinderäthlich taxiert und der Beklagte in die verursachte Kosten nebst Schadenersatz verurtheilt werde
Auf vorstehende Klage haben die Gemeinderäthe Mattheus Mugele und Adam Bort amtlichen Auftrag erhalten sich an Ort und Stelle zu begeben und Einsicht von der Sache zu nehmen.
Die beauftragten haben nach genommener Einsicht Pflichtmäßig erklärt, daß der Beklagte dem Kläger muthwilligerweiße auf vorbemerkten Aker ungefähr 13 Schuh breit den Haber welcher noch nicht Reif war abgemeht und auf die Seite gelegt.
Wofür der Beklagte schuldig und verbunden sei dem Kläger
1. Sag Haber taxirt zu 40x zu ersetzen und die Sportel welche da durch verursacht worden sind allein zu zahlen habe
Beklagter wurde darüber verständigt gibt an
Ich gebe nicht zu daß ich dem Kläger einen Schaden ersezt anderer Seite erkläre ich daß man den Kläger seinen Aker oben wie unten in gleicher Zeit eingeblümt hätte so wäre er mit solchem Reif geworden
2. daß er biß jetzt vom Tragrecht gebrauch gemacht habe und da durch mir durch die Sommersaat welche ganz spät geschehen derselbe mir Schaden an meiner schon frühzeitig gesaeten Gerste Schaden verursacht, worüber ich ganz berechtigt gewesen wäre Klage gegen denselben zu erheben, was ich aber nicht gethan.
Somit verlange ich daß der Kläger auf sein Tragrecht verzichte, was der Beklagte auf gegenseitig versprechen will.
Schlißlich bemerke ich noch daß ich dem Kläger ein Angebott gemacht habe daß ich ihm gerade so viel Reifen Haber ersezen haben wolle, so viel ich ihm an diessen Aker unreiffen Haber abgemacht habe, weil aber der Kläger nicht damit einverstanden ist so erkläre ich daß ich gar nichts anerkenne und trage darauf an daß die Sache zur Gemeinderäthlichen Verhandlung gezogen werde

Anton Hörger klagt gegen Messer von Unterohrn - 1857
Im "Schultheißenamt Protokoll" von 23.Januar 1857 heist es:
In der Klagsache zwischen Anton Hörger Kläg. und Jacob Meßer Speisewirth in Unterohrn Beklagt. Schadenersatz betreffend hat man heute Tagforth zur ersten Mündlichen Verhandlung festgesezt und beide Partheien vorgeladen worauf der Beklagte Jacob Messer in Persohn erschien Kläg aber nicht.
Dem Bekl wurde veranlaßt aber nicht geneigt wäre dem Kläger die Einsichts Sporteln von 30x nebst 40x Schadenersatz ersezen zu wollen gibt hierauf an.
Ich bin geneigt daß ich dem Kl. 40x Schadenersatz erseze mit dem Bemerke wenn d.... auf sein Tragrecht welches er auf meinem Aker ausübt verzichte das gleiche ich auch thun will auserdem erkenne ich aber nichts an und zwar aus dem Grund den ich habe da ich dem Kl. den Haber abgemeht gehabt habe ihm sogleich eine Offerte gemacht daß ich ihm von meinem Reifen Haber geradeso viel als ich ihm unreifen abgemacht ersezen wolle Kläger habe aber darüber erwiedert er nehme dieses gemachte Offerte nicht an er verlange eine Einsicht.
Hierauf habe ich gesagt Kläger könne seinetwegen 2. Einsichten ..sten.
Ferner hat hiemit der Beklagte erklärt daß er einen von dem hies. Gemeinderath gefällte Urtheilung nicht annehmen weil der Kläg auf Gemeinderaths ...... ist, weshalb ich beantrage daß die Sache bei dem kl. Oberamts Gericht wenn der Kläger nicht zufrieden sein will entschieden werden
Beschluß
Die Angabe des Beklagten zu eröffnen

Johann Jacob Anton Hörger will eine Remise bauen - 1857
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.April 1857 findet sich folgendes:
Bau Protokoll über
Das Anwesen des Bürger und Bauer Anton Hörger daselbst, welcher beabsichtigt nach dem anliegenden Sittuationsplan nebst Riß eine Wagenremiße an seine Scheuer welche 15! Breit 31! 8'' lang wird die jedoch mit einer Schwelle nebst Gemäuer versehen werden soll und die Stockhöhe der Scheuer erhällt, das Dach selbst wird ein Pultdach nebst einem hintren und forderem Walmen vorsehen nach der gegebenen Anzeige bei dem Schultheißenamt hat sich die Orts. Baucomission an Ort und Stelle begeben, und genauen Augenschein, so wie die Lage und deren Umgebenden Gebäude und Backöfen abgewessen worüber man nachstehendes anzuführen hat.
Die Anzubauende Remise gegen die nördl. Seite an den Scheuergiebel ist auf die aufzuführen und soll nach Angabe des Zimmermann Hörgers eine Schwelle sammt der darunter befindlichen Gemäuer 2! 5'' hoch werden muß statt den Freipfosten muß eine von 3 Seiten geringelte Stockwand statt finden die aber so in Beziehung der in der nähe befindlichen 2.Backöfen ausgemauert werden müßen ebenso sind die anzubringenden Öffnungen gut mit Läden zu versehen, die Einfahrtsöffnungen des gleichen sämtlichen 3. Seiten sind die Vorstiche mit Bretter zu Verschalen die beide Wallmen so wie das Pultdach ist auf die gesetzliche Weise so weit einzulatten und mit Dachblatten zu belegen des gleichen die Gräde gut einzudeken die Remiße kommt von der Oststraße 35! entfernt zu stehen welchen der Besizer zu seiner Oeconomie höchst nöthig hat da diese weder einem Nachbarn leiht noch Schaden zuführt auch auf des Eigenthum des Besizers allein zu stehen kommt.
Jedoch haben sich beide Nachbarn in beziehung fernerer U...lichkeiten sich hierorts unterzeichen daß sie über dieses Bauvorhaben nichts einzuwenden haben.
Vorstehendes Bauprotokoll legt man hiemit zur weiteren Verfügung und deren Genehmigung dem Gemeinderazj zur Einsicht ergebenst dem 28.April 1857
Die OrtsbauCommission
Schultheiß Lay
Werkmeister Bayer
Zimmermann Hörger

Johann Jacob Anton Hörger verleiht in seiner Eigenschaft als Pfleger 110fl. - 1858
Im Hohenloher Boten 1858 findet sich folgendes:

Johann Jacob Anton Hörger verleiht in seiner Eigenschaft als Pfleger 8-900fl. - 1859
Im Hohenloher Boten 1859 findet sich folgendes:

Johann Jacob Anton Hörger verleiht in seiner Eigenschaft als Pfleger 1600fl. - 1859
Im Hohenloher Boten 1859 findet sich folgendes:

Anton Hörger hatte seinen Hund frei laufen lassen - 1859
Im "Schultheißenamt Protokoll" von 18.November 1859 heist es:
Es erschien Hl. Stadtions Commandant Stegmaier von Oehringen und macht die Anzeige, daß der große Kettenhund des Anton Hörger ohne Maulkorb und ohne Aufsicht auf freier Straße, desgleichen der Hund des Schmidtmeisters Mornhinweg ebenfalls auf freier Straße herum lief, und ihn beide Hunde mehrmal angefallen und nur mit Hülfe seines Gewehres durch abwehren seinen Marsch weiter fortsezen könne, daher er wegen diesem Anfallen der Hunde und mangelhafter Aufsicht derselbe auf Bestrafung antragen
Beschluß
Die Beklagten zur weiteren Verfügung vorzuladen

Verhandelt den 22.Nov 1859
vor dem SchultheißenAmt
Die Beklagten wurden auf heute Tagfort vorgeladen welche beide in Persohn erschienen sind.
Dem Anton Hörger wurde der Vorhalt gemacht warum er seinen Hund ohne Maulkorb und ohne Aufsicht herum laufen lasse, gibt hierauf mein Hund ist nicht von der Art einen Menschen anzufallen auch ist er noch nicht ein Jahr alt ich kann mir nicht gedenken daß er diesmals so unartig gewesen sein solle weiter kann ich nichts angeben
Beschluß
Da dieser Hund noch ein geringes Alter und noch keine besondern Klagen eingelaufen sind an eine Verwarnungsstrafe von unter Verwarnung und 30x zu verständigen.
Hörger verzichtet auf den Recours und erkennt die Strafe an
Schmidt Mornhinweg gibt ebenfalls an daß sein Hund erst halbjährig und nicht von der größe noch an bösartigkeit sei welche an die Kette zu legen er könne sich auch nicht vorstellen warum er sich diesesmal etwas unartig betragen haben soll weiter weiß ich nichts anzugeben
Beschluß
Den Schmidt Morhinweg ebenfalls in ein Warnungsstrafe und weiteren Verwarnung von 30x zu verfällen. Morhinweg erkennt die Strafe an und Verzichtet auf den Resours

Johann Jacob Anton Hörger verleiht in seiner Eigenschaft als Pfleger 300fl. - 1860
Im Hohenloher Boten 1860 findet sich folgendes:

Johann Jacob Anton Hörger verleiht in seiner Eigenschaft als Pfleger 225fl. - 1861
Im Hohenloher Boten 1860 findet sich folgendes:

Elisabetha Dorothea Hörger will nach Bitzfeld heiraten - 1862
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 08.Juli 1862 findet sich folgendes:
Auf Ansuchen der Elisabetha Dorothea Hörger led. Von Verrenberg welche die Absicht erklärt hat zu Bitzfeld Oamts Weinsberg sich niederzulassen wird von dem unterzeichenten Gemeinderath Beurkundet
1) Daß gedachte Elisabetha Hörger die ehliche Tochter des + Johann Jacob Anton Hörger dahier und seiner Gattin Louisa Dorrothea geb. Krämer und laut vorgelegten Taufschein am 25. Januar 1837 zu Verrenberg geboren ist.
2) Daß dieselbe zur Evangl. Confession sich bekennt
3) Daß sie zur Zeit unverehlicht ist
4) Daß sie Württembergische Staats und Gemeindebürgerin zu Verrenberg ist
5) Daß dieselbe hinsichtlich ihres Prädikat unseres Wissens an keinem der in dem Gesez vom 4.Dec. 1833 Art. 19 und vom 5.Mai 1852 Art.5. bezeichneten Mängel leidet.
6) Das was ihr Vermögen betrifft die selbe nach glaubhaftem Ausweise von ihren verstorbenen Elternworüber ein Theilungszettel vorliegt
4449f. 59x
zu Heurathgut erhält und mit Einrechnung dieser Heurathguts
an Liegenschaft 0f.
an Capital und andern Ausständen nebst baarem Geld 4449f. 59x
an sonstiger Fahrniß wird sich Inventur ... ausweisen
   im Ganzen 4449f. 59x
mit Worten
Viertausend Vierhundert Vierzig Neun Gulden 59x besizt
Worauf unseres Wissens keine Schulden haften
7) Daß ihrem Austritt aus dem hies. Gemeindeverband unseres Wissens kein Hinderniß im Wege steht.

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: Kaufbücher
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißen-Amt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: B 56 Beilagen zum Gemeindegüterbuch Band II: Schäfereiwesen 1801-1858
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1858
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1859
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1860
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1861